Erstes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
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Erstes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
[Bundesrat zu Drucksache 278/25
27.06.25
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des
Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 14. Sitzung am 26. Juni 2025 zu dem von
ihm verabschiedeten Ersten Gesetz zur Änderung des
Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes– Drucksachen 21/327, 21/555 – die beigefügte
Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 21/555 angenommen.
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest,
− dass die Koalitionsfraktionen das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz unter Einbeziehung der
Beteiligten der gesamten Wertschöpfungskette grundsätzlich reformieren, um es praxistauglich
zu gestalten und auf das Tierwohl auszurichten;
− dass hierfür einige Monate intensiver Vorbereitung notwendig sind, weshalb der vorliegende
Gesetzentwurf die Kennzeichnungspflicht für frisches Schweinefleisch im Handel auf den
1. März 2026 verschiebt;
− dass im Interesse der Verbraucher und der Wirtschaftsbeteiligten die Erweiterung des
TierHaltKennzG um die weiteren Tierarten, den gesamten Lebenszyklus, verarbeitete Produkte
und die Außerhausverpflegung notwendig ist. Dies wird bis zur Mitte der Wahlperiode
umgesetzt;
− dass die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) und das Kompetenznetzwerk
Nutztierhaltung (Borchert-Kommission) Wege aufgezeigt haben, wie die Belange der Umwelt,
des Tierwohls, der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Erzeugerinnen und Erzeuger und
der Lebensmittelwirtschaft miteinander vereint werden können.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
− sich national und auf EU-Ebene entsprechend den Verbraucherwünschen einzusetzen für die
verbindliche, verlässliche, klare und barrierefreie Kennzeichnung der Herkunft von
Lebensmitteln und der Haltungsbedingungen von Nutztieren. Information ist die Basis für
selbstbestimmten Konsum, schafft Markttransparenz und stärkt das Vertrauen der
Verbraucherinnen und Verbraucher in die Wirtschaft;
− einen Gesetzentwurf zur grundsätzlichen Reform des TierHaltKennzG vorzulegen, der
insbesondere folgende Punkte berücksichtigt:
− die klarere Formulierung und bundeseinheitliche Ausgestaltung des Kriterienkatalogs,
insbesondere bei den Haltungsformen ‚Stall+Platz‘ und ‚Frischluftstall‘, mit Blick auf das
Tierwohl;
− die Flexibilisierung der 20-Prozentgrenze, ab der die Kennzeichnung einer Beimischung
aus anderen, tierwohlgerechteren Haltungsformen vorgeschrieben ist, damit auch das
sog. Downgrading vereinfacht wird;
− die Einbindung der Datenbanken privater Siegelsysteme;
− die Gewährleistung eines einheitlichen Vollzugs, inklusive der Einführung von
Datenaustauschmöglichkeiten zwischen den Behörden;
− bei staatlichen Tierwohl-Programmen sicherzustellen, dass bei Tieren aus dem Ausland, die in
Deutschland aufgezogen werden, zumindest die gesetzlichen deutschen Standards eingehalten
werden müssen, insbesondere im Hinblick auf die betäubungslose Ferkelkastration,
Kastenstand und Abferkelstand;
− sicherzustellen, dass die staatlichen Förderungskriterien für Stallumbauten hin zu
Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio so formuliert sind, dass sie auch tatsächlich in
Anspruch genommen werden können;
− sich auf europäischer Ebene für die Etablierung eines vergleichbaren Systems einzusetzen
– wie vom Strategiedialog zur Zukunft der europäischen Landwirtschaft gefordert –, um eine
Benachteiligung der heimischen Landwirtschaft auf dem europäischen Binnenmarkt zu
vermeiden.
zu Drucksache 278/25 - 2 -]
Relationen
- part_of_vorgang → Erstes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT)