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Erstes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

dip / drucksache 27.06.2025 · WP 21 · zu278/25 · Beschluss · Original ↗

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Erstes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes [Bundesrat zu Drucksache 278/25 27.06.25 AV Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Beschluss des Deutschen Bundestages Erstes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes Der Deutsche Bundestag hat in seiner 14. Sitzung am 26. Juni 2025 zu dem von ihm verabschiedeten Ersten Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes– Drucksachen 21/327, 21/555 – die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 21/555 angenommen. I. Der Deutsche Bundestag stellt fest, − dass die Koalitionsfraktionen das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz unter Einbeziehung der Beteiligten der gesamten Wertschöpfungskette grundsätzlich reformieren, um es praxistauglich zu gestalten und auf das Tierwohl auszurichten; − dass hierfür einige Monate intensiver Vorbereitung notwendig sind, weshalb der vorliegende Gesetzentwurf die Kennzeichnungspflicht für frisches Schweinefleisch im Handel auf den 1. März 2026 verschiebt; − dass im Interesse der Verbraucher und der Wirtschaftsbeteiligten die Erweiterung des TierHaltKennzG um die weiteren Tierarten, den gesamten Lebenszyklus, verarbeitete Produkte und die Außerhausverpflegung notwendig ist. Dies wird bis zur Mitte der Wahlperiode umgesetzt; − dass die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) und das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung (Borchert-Kommission) Wege aufgezeigt haben, wie die Belange der Umwelt, des Tierwohls, der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Erzeugerinnen und Erzeuger und der Lebensmittelwirtschaft miteinander vereint werden können. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, − sich national und auf EU-Ebene entsprechend den Verbraucherwünschen einzusetzen für die verbindliche, verlässliche, klare und barrierefreie Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmitteln und der Haltungsbedingungen von Nutztieren. Information ist die Basis für selbstbestimmten Konsum, schafft Markttransparenz und stärkt das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Wirtschaft; − einen Gesetzentwurf zur grundsätzlichen Reform des TierHaltKennzG vorzulegen, der insbesondere folgende Punkte berücksichtigt: − die klarere Formulierung und bundeseinheitliche Ausgestaltung des Kriterienkatalogs, insbesondere bei den Haltungsformen ‚Stall+Platz‘ und ‚Frischluftstall‘, mit Blick auf das Tierwohl; − die Flexibilisierung der 20-Prozentgrenze, ab der die Kennzeichnung einer Beimischung aus anderen, tierwohlgerechteren Haltungsformen vorgeschrieben ist, damit auch das sog. Downgrading vereinfacht wird; − die Einbindung der Datenbanken privater Siegelsysteme; − die Gewährleistung eines einheitlichen Vollzugs, inklusive der Einführung von Datenaustauschmöglichkeiten zwischen den Behörden; − bei staatlichen Tierwohl-Programmen sicherzustellen, dass bei Tieren aus dem Ausland, die in Deutschland aufgezogen werden, zumindest die gesetzlichen deutschen Standards eingehalten werden müssen, insbesondere im Hinblick auf die betäubungslose Ferkelkastration, Kastenstand und Abferkelstand; − sicherzustellen, dass die staatlichen Förderungskriterien für Stallumbauten hin zu Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio so formuliert sind, dass sie auch tatsächlich in Anspruch genommen werden können; − sich auf europäischer Ebene für die Etablierung eines vergleichbaren Systems einzusetzen – wie vom Strategiedialog zur Zukunft der europäischen Landwirtschaft gefordert –, um eine Benachteiligung der heimischen Landwirtschaft auf dem europäischen Binnenmarkt zu vermeiden. zu Drucksache 278/25 - 2 -]

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