Bericht der Kommission: Jahresbericht 2024 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten
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Bericht der Kommission: Jahresbericht 2024 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten
[Bundesrat zu Drucksache 461/25 (Beschluss)
21.01.26
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zum Bericht der Kommission:
Jahresbericht 2024 über die Anwendung der Grundsätze der
Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und die Beziehungen
zu den nationalen Parlamenten
C(2026) 408 final
Herrn Andreas BOVENSCHULTE
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 BERLIN
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, 19.1.2026
C(2026) 408 final
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
Die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Jahresbericht 2024
über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und
die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten {COM(2025) 473 final}.
Die Kommission ist überzeugt, dass die in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische
Union verankerten Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
Grundpfeiler für das Funktionieren der EU sind. Die aktive Nutzung der in den
Verträgen beschriebenen Vorrechte durch die nationalen Parlamente sowie der
politische Dialog mit der Kommission sind wirksame Mittel, um die demokratische
Legitimität der EU zu stärken und Bündnisse zu schließen, um die Erwartungen der
Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen und die Zukunft der Union konstruktiv zu gestalten.
Hinsichtlich der Bedenken des Bundesrates über den Rückgang der Zahl der begründeten
Stellungnahmen und der Feststellung, dass der Schwellenwert für eine gelbe Karte im
Jahr 2024 nicht erreicht wurde, möchte die Kommission betonen, dass die Zahl der
begründeten Stellungnahmen nicht der einzige Indikator für die Intensität der
Anwendung des Subsidiaritätskontrollmechanismus ist. Die nationalen Parlamente
kontrollieren die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips in Vorschlägen der Kommission
nicht nur durch begründete Stellungnahmen, sondern auch durch Stellungnahmen, die im
Rahmen des politischen Dialogs mit der Kommission vorgelegt werden. Die Intensität
der Subsidiaritätskontrolle durch die nationalen Parlamente kann daher nicht
angemessen aus der Zahl der begründeten Stellungnahmen abgeleitet werden.
Die Kommission teilt die Feststellung des Draghi-Berichts, dass die strenge Anwendung
des Subsidiaritätsprinzips wesentlich ist, damit EU-Rechtsvorschriften nicht über das,
was für die Erreichung unserer gemeinsamen Ziele erforderlich ist, hinausgehen. Dies
liegt in der Verantwortung aller Beteiligten. Dementsprechend bewertet die Kommission
systematisch die Subsidiarität in all ihren Folgenabschätzungen und den EU-Mehrwert
in allen Bewertungen. Die Kommission stimmt dem Bundesrat hinsichtlich der wichtigen
zu Drucksache 461/25 (Beschluss)
Rolle der nationalen Parlamente für das reibungslose Funktionieren der EU sowie der
Bedeutung der Subsidiaritätskontrolle von Kommissionsvorschlägen zu.
Die Kommission prüft jede Stellungnahme der nationalen Parlamente sorgfältig,
antwortet ihnen ausführlich schriftlich und macht die zuständigen Mitglieder der
Kommission sowie die Kommissionsdienststellen auf die angesprochenen Punkte
aufmerksam. Die Kommission hat kürzlich ein modernes Instrument für die Online-
Veröffentlichung von Stellungnahmen und die Antworten darauf entwickelt1.
Die Kommission dankt dem Bundesrat für seine aktive Beteiligung sowohl am
Subsidiaritätskontrollmechanismus als auch am politischen Dialog mit der Kommission
im Laufe der Jahre. Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen
Fragen mit den vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der
Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Maroš Šefčovič
Mitglied der Kommission
1 https://national-parliaments-opinions.ec.europa.eu/home.
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