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Bericht der Kommission: Jahresbericht 2024 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten

dip / drucksache 06.10.2025 · WP 21 · 461/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Bericht der Kommission: Jahresbericht 2024 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten [Bundesrat Drucksache 461/1/25 06.10.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU zu Punkt … der 1058. Sitzung des Bundesrates am 17. Oktober 2025 Bericht der Kommission: Jahresbericht 2024 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten COM(2025) 473 final Der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission mit dem Jahresbericht 2024 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten kontinuierlich über den Umgang mit dem Subsidiaritätsprinzip berichtet. 2. Der Bundesrat betont, dass die Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit aus Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) ebenso wie die Grundwerte des Artikels 2 und die Ziele der Union des Artikels 3 elementare Grundpfeiler der EU darstellen. Ihre Einhaltung ist Auftrag für die EU- Institutionen, aber auch für die nationalen Parlamente. Die grundgesetzliche Integrationsverantwortung des Bundesrates verpflichtet ihn zur Rüge von Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip. ... 3. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass auch im Jahr 2024 in keinem Fall das nötige Quorum für begründete Stellungnahmen (Subsidiaritätsrügen) nach dem Protokoll (Nr. 2) über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vom 13. Oktober 2004 (Subsidiaritätsprotokoll) erreicht wurde. 4. Der Bundesrat stellt fest, dass die Zahl der Stellungnahmen und begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente im Jahr 2024 weiter zurückgegangen ist, und dass sich die formellen Subsidiaritätsrügen genauso wie die Stellungnahmen auf wenige Parlamente konzentrieren. Die meisten Subsidiaritätsrügen wurden von dem schwedischen Riksdag abgegeben (sechs Subsidiaritätsrügen; mehr als 40 Prozent der Gesamtzahl). Zwar ergibt sich aus den Daten ein gewisser Zusammenhang zwischen der Bevölkerungszahl eines Mitgliedstaates und der Häufigkeit von Subsidiaritätsrügen, woraus sich Fragen über die Vereinbarkeit des aktuellen Systems der Subsidiaritätskontrolle mit den vorhandenen Kapazitäten in den Mitgliedstaaten ergeben. Allerdings beschließen auch große Mitgliedstaaten zum Teil keine oder nur wenige Subsidiaritätsrügen. Von Bundesrat und Bundestag wurden 2024 keine formellen Subsidiaritätsrügen erhoben. 5. Der Bundesrat erinnert an den Draghi-Bericht zur Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit der EU vom 9. September 2024. In seiner Analyse führt der ehemalige Präsident der Europäischen Zentralbank und Ministerpräsident a.D. Draghi aus, dass die geringe Nutzung des Instruments zu einem starken Anwachsen der EU- Gesetzgebung mit beigetragen habe. Er ist der Ansicht, dass die nationalen Parlamente verstärkt vom Mittel der Subsidiaritätsrüge Gebrauch machen bzw. die Subsidiaritätsprüfungen verstärken sollten. In diesem Zusammenhang solle eine Untersuchung der Gründe für die zurückhaltende Nutzung der Subsidiaritätsrüge durchgeführt werden. 6. Der Bundesrat begrüßt diese im Draghi-Bericht vorgeschlagene Untersuchung. Die politischen und kapazitären Gründe für die geringe Zahl an Subsidiaritätsrügen sollten dabei intensiv beleuchtet werden. Er bekräftigt seine Bereitschaft für einen europaweiten Dialog zur Anwendung des Subsidiaritätsprinzips und steht zum Austausch mit der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zur Verfügung. 7. Er nimmt dies auch zum Anlass, den eigenen Umgang mit der Kontrolle des Subsidiaritätsprinzips zu überprüfen. 8. Mit Interesse nimmt der Bundesrat zur Kenntnis, dass erstmals eine Klage eines nationalen Parlaments wegen Verletzung des Subsidiaritätsprinzips beim EuGH anhängig ist (Rechtssache C-553/24 - Assemblée nationale de la République française/Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union). Er erinnert an seine eigenen Klagerechte nach dem Subsidiaritätsprotokoll und dem EUZBLG. Der Bundesrat behält sich weiter vor, von diesen Rechten in begründeten Fällen Gebrauch zu machen, und sieht der Entscheidung des EuGH in der Rechtsache C-553/24 und der sich daraus ergebenden Rechtsfortbildung mit Spannung entgegen. 9. Er fordert die Bundesregierung auf, bei allen EU-Initiativen mit erheblicher Bedeutung für die Länder diese frühzeitig einzubinden und in die nationale Willensbildung einzubeziehen und sich für eine stärkere Berücksichtigung regionaler Besonderheiten und Verwaltungsaufwände bei der Ausgestaltung von EU- Rechtsakten einzusetzen. 10. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.]

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