Bericht der Kommission: Jahresbericht 2024 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten
Text
Bericht der Kommission: Jahresbericht 2024 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten
[Bundesrat Drucksache 461/1/25
06.10.25
...
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
EU
zu Punkt … der 1058. Sitzung des Bundesrates am 17. Oktober 2025
Bericht der Kommission:
Jahresbericht 2024 über die Anwendung der Grundsätze der
Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und die Beziehungen
zu den nationalen Parlamenten
COM(2025) 473 final
Der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union
empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission mit dem Jahresbericht 2024 über
die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
und die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten kontinuierlich über den
Umgang mit dem Subsidiaritätsprinzip berichtet.
2. Der Bundesrat betont, dass die Prinzipien der Subsidiarität und
Verhältnismäßigkeit aus Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) ebenso
wie die Grundwerte des Artikels 2 und die Ziele der Union des Artikels 3
elementare Grundpfeiler der EU darstellen. Ihre Einhaltung ist Auftrag für die EU-
Institutionen, aber auch für die nationalen Parlamente. Die grundgesetzliche
Integrationsverantwortung des Bundesrates verpflichtet ihn zur Rüge von
Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip.
...
3. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass auch im Jahr 2024 in keinem Fall das
nötige Quorum für begründete Stellungnahmen (Subsidiaritätsrügen) nach dem
Protokoll (Nr. 2) über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der
Verhältnismäßigkeit vom 13. Oktober 2004 (Subsidiaritätsprotokoll) erreicht
wurde.
4. Der Bundesrat stellt fest, dass die Zahl der Stellungnahmen und begründeten
Stellungnahmen der nationalen Parlamente im Jahr 2024 weiter
zurückgegangen ist, und dass sich die formellen Subsidiaritätsrügen genauso wie die
Stellungnahmen auf wenige Parlamente konzentrieren. Die meisten
Subsidiaritätsrügen wurden von dem schwedischen Riksdag abgegeben (sechs
Subsidiaritätsrügen; mehr als 40 Prozent der Gesamtzahl). Zwar ergibt sich aus den Daten ein
gewisser Zusammenhang zwischen der Bevölkerungszahl eines Mitgliedstaates
und der Häufigkeit von Subsidiaritätsrügen, woraus sich Fragen über die
Vereinbarkeit des aktuellen Systems der Subsidiaritätskontrolle mit den
vorhandenen Kapazitäten in den Mitgliedstaaten ergeben. Allerdings beschließen auch
große Mitgliedstaaten zum Teil keine oder nur wenige Subsidiaritätsrügen. Von
Bundesrat und Bundestag wurden 2024 keine formellen Subsidiaritätsrügen
erhoben.
5. Der Bundesrat erinnert an den Draghi-Bericht zur Zukunft der
Wettbewerbsfähigkeit der EU vom 9. September 2024. In seiner Analyse führt der ehemalige
Präsident der Europäischen Zentralbank und Ministerpräsident a.D. Draghi aus,
dass die geringe Nutzung des Instruments zu einem starken Anwachsen der EU-
Gesetzgebung mit beigetragen habe. Er ist der Ansicht, dass die nationalen
Parlamente verstärkt vom Mittel der Subsidiaritätsrüge Gebrauch machen bzw. die
Subsidiaritätsprüfungen verstärken sollten. In diesem Zusammenhang solle eine
Untersuchung der Gründe für die zurückhaltende Nutzung der
Subsidiaritätsrüge durchgeführt werden.
6. Der Bundesrat begrüßt diese im Draghi-Bericht vorgeschlagene Untersuchung.
Die politischen und kapazitären Gründe für die geringe Zahl an
Subsidiaritätsrügen sollten dabei intensiv beleuchtet werden. Er bekräftigt seine Bereitschaft
für einen europaweiten Dialog zur Anwendung des Subsidiaritätsprinzips und
steht zum Austausch mit der Kommission und den Parlamenten der
Mitgliedstaaten zur Verfügung.
7. Er nimmt dies auch zum Anlass, den eigenen Umgang mit der Kontrolle des
Subsidiaritätsprinzips zu überprüfen.
8. Mit Interesse nimmt der Bundesrat zur Kenntnis, dass erstmals eine Klage eines
nationalen Parlaments wegen Verletzung des Subsidiaritätsprinzips beim EuGH
anhängig ist (Rechtssache C-553/24 - Assemblée nationale de la République
française/Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union). Er erinnert an
seine eigenen Klagerechte nach dem Subsidiaritätsprotokoll und dem EUZBLG.
Der Bundesrat behält sich weiter vor, von diesen Rechten in begründeten Fällen
Gebrauch zu machen, und sieht der Entscheidung des EuGH in der Rechtsache
C-553/24 und der sich daraus ergebenden Rechtsfortbildung mit Spannung
entgegen.
9. Er fordert die Bundesregierung auf, bei allen EU-Initiativen mit erheblicher
Bedeutung für die Länder diese frühzeitig einzubinden und in die nationale
Willensbildung einzubeziehen und sich für eine stärkere Berücksichtigung
regionaler Besonderheiten und Verwaltungsaufwände bei der Ausgestaltung von EU-
Rechtsakten einzusetzen.
10. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.]
Relationen
- part_of_vorgang → Bericht der Kommission: Jahresbericht 2024 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und die Beziehung (Empfehlungen der Ausschüsse)