Bericht der Kommission: Jahresbericht 2024 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten
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Bericht der Kommission: Jahresbericht 2024 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 461/25
08.09.25
EU
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission:
Jahresbericht 2024 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der
Verhältnismäßigkeit und die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten
COM(2025) 473 final
Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung
unterrichtet.
Hinweis: Drucksache 584/24 = AE-Nr. 240985
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 8.9.2025
COM(2025) 473 final
BERICHT DER KOMMISSION
JAHRESBERICHT 2024
ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER
VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT UND DIE BEZIEHUNGEN ZU DEN NATIONALEN
PARLAMENTEN
1
JAHRESBERICHT 2024
ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER
VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT UND DIE BEZIEHUNGEN ZU DEN NATIONALEN
PARLAMENTEN
1. EINFÜHRUNG
Dies ist der 32. Bericht über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der
Verhältnismäßigkeit nach Artikel 9 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der
Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (Protokoll Nr. 2). Seit 2018 werden in dem Bericht auch
die Beziehungen der Kommission zu den nationalen Parlamenten behandelt, die bei der
Anwendung dieser Grundsätze eine entscheidende Rolle spielen.
Mit Beiträgen des Europäischen Parlaments, des Rates und des Europäischen Ausschusses der
Regionen trägt dieser Bericht den Entwicklungen bei der Anwendung der Grundsätze der
Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und den Beziehungen der Kommission zu den
nationalen Parlamenten im Jahr 2024 Rechnung. Außerdem werden einige Trends vorgestellt, die
in der ersten Amtszeit von Präsidentin von der Leyen von 2019 bis 2024 beobachtet wurden.
Das Jahr 2024 war das 15. Jahr der Anwendung des Vertrags von Lissabon, mit dem mehr
parlamentarische Kontrolle und demokratische Rechenschaftspflicht eingeführt wurden. Im Laufe
der Jahre haben die nationalen Parlamente den Subsidiaritätskontrollmechanismus in
unterschiedlichem Maße genutzt, und die Kommission hat ihn so weit wie möglich angepasst, um
ihn flexibler zu gestalten. Die nationalen Parlamente haben zusätzliche Änderungen verlangt1, die
die teilweise Änderung des Vertrags erfordern würden. Der Subsidiaritätskontrollmechanismus
wird durch den bereits 2006 eingeführten politischen Dialog ergänzt. Gemeinsam sind sie Teil der
Politikgestaltung der EU und sorgen dafür, dass die nationalen Parlamente auf EU-Ebene
angemessen gehört werden.
Was die allgemeinen Trends betrifft, so ist die Zahl der Stellungnahmen der nationalen Parlamente
in den letzten Jahren zurückgegangen2, während die Bedeutung des politischen Dialogs mit der
Kommission für die nationalen Parlamente dahin gehend zugenommen hat, dass einige von ihnen
ein zunehmendes Interesse daran zeigen, sich zu einem früheren Zeitpunkt an der
Entscheidungsfindung der EU zu beteiligen3. Die Kommission hat wiederholt erklärt4, dass sie
1 Zu den Überlegungen der nationalen Parlamente über ihre eigene Rolle bei der Politikgestaltung der EU und der
Reform des Subsidiaritätskontrollmechanismus und des politischen Dialogs siehe als jüngstes Beispiel die
Schlussfolgerungen der COSAC-Arbeitsgruppe zur Rolle der nationalen Parlamente in der EU aus dem Jahr 2022
(https://ipex.eu/IPEXL-
WEB/download/file/082d290881a511e50181aac72ddd0080/Conclusions_Cosac_working_group_role_of_NP_in
_the_EU_June2022_ENVFinale.pdf). Die wichtigsten Forderungen wurden auf der Plenartagung der
LXXII. COSAC im Oktober 2024 in Budapest bekräftigt, auf der die nationalen Parlamente über 15 Jahre
Erfahrung mit ihren Tätigkeiten im Rahmen des Vertrags von Lissabon informierten (https://ipex.eu/IPEXL-
WEB/download/file/8a8629a892fab4390192fbf3bf710003/Minutes+of+the+LXXII+COSAC+-+Budapest+-
+28-29+October+2024.pdf).
2 Siehe die Statistiken in Abschnitt 3.1.
3 Siehe die Erklärung der nationalen Parlamente als Teil des Beitrags der LXXII. Konferenz der Ausschüsse für
Unionsangelegenheiten (COSAC), Nummer 14, dass sie „sich als aktive Akteure erwiesen haben, was die Ex-ante-
Kontrolle der EU-Politik und die Einflussnahme auf Gesetzesentwürfe der EU im Wege der Mittel des politischen
Dialogs und der Subsidiaritätskontrolle nach den Protokollen Nr. 1 und Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon betrifft“
(https://secure.ipex.eu/IPEXL-
WEB/download/file/8a8629a8930500d90193061c58d60005/LXXII+COSAC+Conclusions+EN.pdf).
4 Siehe die Antwort der Kommission auf den Beitrag der LXVIII. Konferenz der Ausschüsse für
Unionsangelegenheiten (COSAC), der auf deren Plenartagung vom 13.-15. November 2022 in Prag verabschiedet
2
bereit ist, den für beide Seiten vorteilhaften Dialog mit den nationalen Parlamenten über die
etablierten Kommunikations- und Kooperationskanäle weiter zu stärken. Sie hat die nationalen
Parlamente aufgefordert, die bereits vorhandenen Instrumente weiterzuentwickeln und ihr volles
Potenzial auszuschöpfen, um die demokratische Resilienz zu stärken und wichtige strategische
politische und institutionelle Herausforderungen wirksam zu bewältigen.
Das Jahr 2024 war ein Übergangsjahr zwischen zwei Amtszeiten der Kommission. Dies wirkte
sich auf die Intensität der Subsidiaritätskontrolle durch die nationalen Parlamente und ihres
politischen Dialogs mit der Kommission aus. In der Regel gehen in Übergangsjahren die Zahl der
Stellungnahmen, begründeten Stellungnahmen, Besuche und Treffen mit
Kommissionsmitgliedern sowie die Teilnahme von Kommissionsmitgliedern an
interparlamentarischen Veranstaltungen zurück. Dies war auch 2024 der Fall, wenn auch in
geringerem Maße als im vorangegangenen Übergangsjahr 2019. Bei der Kommission gingen
252 Stellungnahmen ein, von denen 14 begründete Stellungnahmen waren.
2. ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄßIGKEIT
DURCH DIE EU-ORGANE
2.1. KOMMISSION
Umsetzung der Verpflichtungen für bessere Rechtsetzung
Das umfassende System der Kommission für bessere Rechtsetzung, das von der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)5 auf höchster Ebene eingestuft wird,
beruht auf den Leitlinien und dem Instrumentarium, die 2021 verabschiedet wurden6. Es wurde im
Juli 2023 mit der Einführung eines neuen Check-ups der Wettbewerbsfähigkeit als verbindlicher
Anhang der Folgenabschätzungen weiter aktualisiert7.
Wie in den beiden vorangegangenen Jahren erzielte die Kommission ein positives Ergebnis mit
der Umsetzung ihres One-in-one-out-Grundsatzes, mit dem neuer Verwaltungsaufwand für
Unternehmen und Bürger ausgeglichen wird, indem bestehende Belastungen in demselben
Politikbereich verringert werden. Darüber hinaus verfolgte und verstärkte sie, wie im
Arbeitsprogramm der Kommission für 2024 angekündigt, ihr Ziel, den Verwaltungsaufwand um
mindestens 25-35 %8 zu verringern, ohne die damit verbundenen politischen Ziele zu untergraben.
wurde (https://ipex.eu/IPEXL-
WEB/download/file/8a8629a89541775f0195474fb16e0031/Commission+reply+to+the+LXXII+COSAC+Contri
bution.pdf), und auf den Beitrag der Plenartagung der LXXII. COSAC im Oktober 2024 (https://ipex.eu/IPEXL-
WEB/download/file/8a8629a89541775f0195474fb16e0031/Commission+reply+to+the+LXXII+COSAC+Contri
bution.pdf).
5 OECD Regulatory Policy Outlook 2021 | en | OECD.
6 Bessere Rechtsetzung: Leitlinien und Instrumentarium (europa.eu), siehe auch die Mitteilung „Bessere
Rechtsetzung“ (COM(2021) 219 final).
7 Wie in den Mitteilungen der Kommission über die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU und über
Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Entlastungspaket) angekündigt:
COM(2023) 168 final und COM(2023) 535 final.
8 Arbeitsprogramm der Kommission für 2024; das Ziel besteht nun darin, den Verwaltungsaufwand insgesamt um
mindestens 25 % und für kleine und mittlere Unternehmen um mindestens 35 % zu verringern.
3
Beitrag der Plattform „Fit for Future“ zur Vereinfachung und Verringerung des
Verwaltungsaufwands
Im Jahr 2024 verabschiedete die Plattform „Fit for Future“9 – eine hochrangige Expertengruppe,
die die Kommission in ihren Bemühungen unterstützt, EU-Rechtsvorschriften zu vereinfachen und
damit verbundene unnötige Kosten zu reduzieren – acht Stellungnahmen10. Einige von ihnen
erfolgten rechtzeitig im Zusammenhang mit der Straffung der Berichtspflichten bei der
automatisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung, Maßnahmen und Methoden zur Vermeidung
unnötiger Berichtspflichten und der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene
Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Einige Beispiele: Zwei Stellungnahmen
wurden bei den laufenden Evaluierungen von EU-Fonds11 durch die Kommission berücksichtigt,
eine weitere Stellungnahme konzentrierte sich auf die Evaluierung politischer Maßnahmen12, und
zwei Stellungnahmen betrafen ökologische/biologische Erzeugnisse13. Viele dieser
Stellungnahmen enthalten Ideen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands
auch auf lokaler und regionaler Ebene.
Das RegHub-Netz des Europäischen Ausschusses der Regionen14 trug zur Arbeit der Plattform
„Fit for Future“ an den Stellungnahmen zu EU-Fonds bei.
Folgenabschätzungen
In ihren für politisch sensible und wichtige Politik- und Legislativvorschläge erstellten
Folgenabschätzungen prüft die Kommission die Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und
der Verhältnismäßigkeit. Dem Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments15 zufolge
hat sich die durchschnittliche Qualität dieser Dimension in Folgenabschätzungen stetig verbessert.
Diese Folgenabschätzungen unterliegen einer unabhängigen Qualitätskontrolle durch den
Ausschuss für Regulierungskontrolle16, der im Jahr 2024 insgesamt drei Folgenabschätzungen
prüfte.
9 Die Plattform „Fit for Future“ nutzt das Fachwissen und die Erfahrung der nationalen, regionalen und lokalen
Verwaltungsebenen und von Interessenträgern. Sie besteht aus zwei Gruppen: der Gruppe der Behördenvertreter
(Vertreter der nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften aller EU-Mitgliedstaaten sowie des
Europäischen Ausschusses der Regionen) und der Gruppe der Interessenträger (Vertreter von Unternehmen und
nichtstaatlichen Organisationen, die Experten auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung sind, sowie des
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses). Siehe https://commission.europa.eu/law/law-making-
process/evaluating-and-improving-existing-laws/refit-making-eu-law-simpler-less-costly-and-future-proof/
fitfuture-platform-f4f_en.
10 Die Titel lauteten: 1. Automatisierte Nachhaltigkeitsberichterstattung, 2. Maßnahmen/Methoden zur Vermeidung
unnötiger Berichtspflichten, 3. Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor,
4. Bewertung unlauterer Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und
Lebensmittelversorgungskette, 5. Evaluierung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), 6. Evaluierung des
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Fonds für einen gerechten Übergang, 7. QR-Codes für
Produkte, 8. Ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen
Erzeugnissen.
11 Europäischer Sozialfonds Plus, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Kohäsionsfonds und Fonds für
einen gerechten Übergang.
12 Unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und
Lebensmittelversorgungskette.
13 QR-Codes und ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen
Erzeugnissen.
14 RegHub ist ein Netz lokaler und regionaler Behörden mit dem Ziel, durch die Konsultation von Akteuren auf
lokaler Ebene Erfahrungsberichte zur Umsetzung der EU-Politik zu sammeln:
https://portal.cor.europa.eu/reghub/Pages/default.aspx. Weitere Informationen zur Arbeit des RegHub-Netzes
finden sich in Abschnitt 2.4.
15 EPRS – Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments (Februar 2025), Quality analysis of
European Commission impact assessments | Think Tank |Europäisches Parlament.
16 https://commission.europa.eu/law/law-making-process/regulatory-scrutiny-board_de.
4
Bei der Bewertung der Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
sind grenzüberschreitende Aspekte von besonderer Bedeutung – wie beispielsweise in der
Folgenabschätzung für den Vorschlag für eine Richtlinie über harmonisierte
Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft17
hervorgehoben wurde. Das Tätigwerden auf EU-Ebene im Rahmen der RIS-Richtlinie ist im
grenzüberschreitenden, internationalen Charakter der Binnenschifffahrt begründet. Bei der
Binnenschifffahrt in der EU entfällt ein Anteil von über 75 % auf grenzüberschreitende
Beförderungen. Zur Stärkung des Binnenmarkts sind koordinierte Maßnahmen der EU
erforderlich. Dadurch soll eine Fragmentierung zwischen den verschiedenen nationalen Ansätzen
zur Umsetzung von RIS vermieden werden.
Evaluierungen und Eignungsprüfungen
Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sind auch wesentliche
Gesichtspunkte der Evaluierungen und Eignungsprüfungen, mit denen bewertet wird, ob durch
Maßnahmen auf EU-Ebene tatsächlich die erwarteten Ergebnisse in Bezug auf Effizienz,
Wirksamkeit, Kohärenz, Relevanz und europäischen Mehrwert erzielt werden. Zudem sind
Evaluierungen hilfreich für die Beurteilung, ob EU-Maßnahmen nach wie vor mit den
Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit im Einklang stehen.
Im Jahr 2024 prüfte der Ausschuss für Regulierungskontrolle 17 wichtige Evaluierungen und zwei
Eignungsprüfungen.
So wird beispielsweise bei der Evaluierung des EU-Weltraumprogramms und der Leistung der
Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm18 betont, dass Weltraumfragen ein
hohes Maß an Investitionen erfordern, um Ergebnisse zu erzielen und die notwendige
Unabhängigkeit Europas zu erreichen, und dass ein Land allein keine nennenswerten Ergebnisse
erzielen oder sich ein großes Raumfahrtprogramm leisten kann. Aufgrund der Größe und der
Komplexität der Programme muss die Umsetzung auf EU-Ebene erfolgen, da keine tragfähigen
Alternativen vorhanden sind, die eine angemessene Investitionsrendite sicherstellen würden.
In diesem Zusammenhang hat die Evaluierung der Europäischen Agentur für die Grenz- und
Küstenwache (Frontex)19 gezeigt, dass das Ziel der EU-Politik im Bereich des Schutzes der
Außengrenzen – d. h. die Entwicklung und Einführung eines integrierten Grenzmanagements auf
nationaler und auf EU-Ebene, das eine notwendige Voraussetzung für den freien Personenverkehr
innerhalb der Union ist – erreicht wurde. Frontex unterstützt die Mitgliedstaaten bei der
Einführung eines wirksamen Grenzmanagements. Ihr Mandat wurde im Rahmen der geteilten
Verantwortung konzipiert, wobei die Aufgaben von Frontex darauf abzielten, die Mitgliedstaaten
beim wirksamen Management der Außengrenzen und der Rückführungen zu unterstützen. Frontex
bringt den Mitgliedstaaten einen europäischen Mehrwert, indem sie zusätzliches Personal und
zusätzliche Ausrüstung bereitstellt und gemeinsame Einsätze und andere operative Tätigkeiten
koordiniert, die die Mitgliedstaaten allein nicht leisten könnten.
2.2. EUROPÄISCHES PARLAMENT20
Im Jahr 2024 gingen beim Europäischen Parlament 152 Dokumente nationaler Parlamente nach
Protokoll Nr. 2 ein. Dabei handelte es sich um 14 begründete Stellungnahmen und 136 sonstige
17 COM(2024) 33 final. Dieser Vorschlag löste eine begründete Stellungnahme des schwedischen Riksdag aus, die
in diesem Bericht in Abschnitt 3.2 behandelt wird.
18 SWD(2024) 173 final.
19 SWD(2024) 75 final.
20 Die Abschnitte 2.2 bis 2.4 dieses Berichts beruhen auf Beiträgen der jeweiligen Organe und Einrichtungen der
EU.
5
Beiträge, in denen keine Bedenken hinsichtlich der Subsidiarität geäußert wurden. Zum Vergleich:
Im Jahr 2023 gingen 294 Dokumente ein, von denen 22 begründete Stellungnahmen waren.
Sobald das Europäische Parlament Beiträge von nationalen Parlamenten erhält, werden diese nach
der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments an die zuständigen Ausschüsse
weitergeleitet21. Ständige Berichterstatter für Subsidiarität des Rechtsausschusses (JURI) im Jahr
2024 waren Gilles Lebreton (ID/FR) in der ersten Jahreshälfte und Ton Diepeveen (PfE/NL) in
der zweiten Jahreshälfte. Die beim Ausschuss eingegangenen und von ihm als solche bestätigten
begründeten Stellungnahmen werden zur Information auf die Tagesordnung der nächstfolgenden
Sitzung des JURI-Ausschusses gesetzt. Außerdem leistet der Ausschuss Beiträge zu den
Halbjahresberichten der Konferenz der Ausschüsse für Unionsangelegenheiten der Parlamente der
Europäischen Union (COSAC) zu Fragen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit.
Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments hat die Mitglieder und Ausschüsse des
Europäischen Parlaments weiterhin dabei unterstützt, Subsidiaritäts- und
Verhältnismäßigkeitserwägungen in ihre Arbeit einzubeziehen22, indem er
systematisch Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsaspekte der Folgenabschätzungen
der Kommission kontrollierte und auf Bedenken hinwies, die vor allem von den nationalen
Parlamenten und dem Ausschuss der Regionen vorgetragen wurden,
sicherstellte, dass diese Grundsätze bei der eigenen Tätigkeit des Europäischen Parlaments
uneingeschränkt eingehalten werden, beispielsweise bei Folgenabschätzungen eigener
wesentlicher Abänderungen oder Prüfungen des Mehrwerts der vom Parlament auf der
Grundlage des Artikels 225 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
eingebrachten Vorschläge für neue Rechtsvorschriften sowie der durch den Verzicht auf
Unionsmaßnahmen verursachten Kosten,
und Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsaspekte bei der Ausarbeitung von
Folgenabschätzungen kontrollierte, wobei der Schwerpunkt auf dem europäischen
Mehrwert lag.
2.3. RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
Im Jahr 2024 überwachte der Rat der Europäischen Union (im Folgenden „Rat“) weiterhin die
wirksame Umsetzung der Schlussfolgerungen, die der Rat und der Europäische Rat in den
Vorjahren in Bezug auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
verabschiedet hatten23.
21 Übermittelt ein nationales Parlament dem Präsidenten des Europäischen Parlaments eine begründete
Stellungnahme, so wird diese nach Artikel 43 an den federführenden Ausschuss überwiesen und zur Information
an den Rechtsausschuss (JURI) weitergeleitet, der für die Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität zuständig
ist.
22 Im Jahr 2024 erstellte er 19 erste Bewertungen von Folgenabschätzungen der Kommission, eine ergänzende
Folgenabschätzung, acht Bewertungen der Umsetzung, vier detaillierte fortlaufende Checklisten und eine Ex-post-
Evaluierungsstudie. In Bezug auf den europäischen Mehrwert gab es zudem fünf Berichte über die Kosten des
Verzichts auf EU-politisches Handeln und eine Veröffentlichung zum Mehrwert. Insgesamt erstellte der
Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments in den fünf Jahren der letzten Wahlperiode zwischen Juli
2019 und Juni 2024 insgesamt 362 Veröffentlichungen zur Unterstützung der parlamentarischen Ausschüsse.
23 Insbesondere diejenigen, die bereits in Abschnitt 2.3 der vorherigen Ausgabe dieses Jahresberichts erwähnt
wurden: Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zum Thema „Weitere Vervollständigung der
Binnenmarktagenda“ (EUCO-Dokument 17/18 Nummern II/2 und IV/15 sowie EUCO-Dokument 13/20
Nummer II/4, und, in Bezug auf die Umsetzung, Ratsdokument ST 11654/21), Schlussfolgerungen des Rates zum
Thema „Bessere Rechtsetzung: Gewährleistung von Wettbewerbsfähigkeit sowie nachhaltigem und integrativem
6
Der Europäische Rat befasste sich auch mit Fragen, die für die Grundsätze der Subsidiarität und
der Verhältnismäßigkeit relevant sind, insbesondere die Vereinfachung der Rechtsvorschriften
und Möglichkeiten zur Verringerung des Regelungsaufwands für Bürger, Unternehmen und
Mitgliedstaaten. Auf der Sondertagung des Europäischen Rates vom 17./18. April 2024 betonten
die Staats- und Regierungschefs der EU, dass „der EU-Regelungsrahmen für Rechtssicherheit und
Vorhersehbarkeit sorgen [sollte] sowie besser integriert und in allen Politikbereichen kohärent, für
innovative Ansätze offen und standardmäßig digital sein“ und gleichzeitig den
Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern sollte. Unter Berücksichtigung des
wirtschaftlichen Gefüges der Union sollte die Kommission bei der Ausarbeitung neuer
Rechtsvorschriften das Prinzip „Vorfahrt für KMU“ anwenden. Der Europäische Rat forderte die
Kommission ferner auf, „den Verwaltungs- und Befolgungsaufwand für Unternehmen und
nationale Behörden deutlich zu verringern, Überregulierung zu verhindern und die Durchsetzung
der EU-Vorschriften sicherzustellen, und betont, wie wichtig es ist, dass die EU-
Rechtsvorschriften von den Mitgliedstaaten fristgerecht und ordnungsgemäß bei gleichzeitiger
Vermeidung von Überregulierungen umgesetzt werden.“24
Am 24. Mai 2024 antwortete der Rat, indem er zwei Schlussfolgerungspakete zu „Den
Binnenmarkt in den Dienst aller Bürger stellen“25 und „Eine wettbewerbsfähige europäische
Industrie als Motor für unsere grüne, digitale und resiliente Zukunft“26 annahm und:
darauf hinwies, dass ein vollständig funktionierender Binnenmarkt auf dem
Subsidiaritätsprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit basieren muss“27,
auf „die Notwendigkeit einer schnellen und ambitionierten Vereinfachung des
Regulierungsrahmens der Union (‚Schockartige Vereinfachung‘)“ hinwies28,
auf „[d]ie Schlussfolgerungen des Rates im Jahreswachstumsbericht 2023 und dem
gemeinsamen Beschäftigungsbericht29 hinwies und betonte, wie wichtig es sei, angesichts
der aktuellen und künftigen Herausforderungen eine Politik zu verfolgen, die den
Grundsätzen der Europäischen Säule sozialer Rechte entspricht, und dabei die jeweiligen
Kompetenzen, das Subsidiaritätsprinzip und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
angemessen zu berücksichtigen“30.
Im Jahr 2024 übermittelte der Rat den nationalen Parlamenten einen Gesetzgebungsvorschlag, der
von der Europäischen Investitionsbank vorgelegt worden war31.
Zusätzlich zu seinen sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten informiert der Rat die
Mitgliedstaaten über begründete Stellungnahmen der nationalen Parlamente zu
Gesetzgebungsvorschlägen. Im Jahr 2024 verteilte das Generalsekretariat des Rates 14 begründete
Stellungnahmen, die nach Protokoll Nr. 2 zu 11 verschiedenen Entwürfen von
Gesetzgebungsakten eingegangen waren, sowie 89 Stellungnahmen, die im Rahmen des
politischen Dialogs abgegeben wurden.
Wachstum“ (Ratsdokument ST 6232/20, Nummern 2 und 12), Schlussfolgerungen des Rates zu „Reallaboren und
Experimentierklauseln als Instrumente für einen innovationsfreundlichen, zukunftssicheren und resilienten
Rechtsrahmen zur Bewältigung disruptiver Herausforderungen im digitalen Zeitalter“ (Ratsdokument
ST 13026/1/20 REV 1, Nummern 3 und 12), Schlussfolgerungen des Rates zu „Datentechnologien zur
Verbesserung der besseren Rechtsetzung“ (ABl. C 241 vom 21.6.2021, S. 13).
24 EUCO 12/24, Nummern 19 und 20.
25 Ratsdokument ST 10298/24.
26 Ratsdokument ST 10127/24.
27 Ratsdokument ST 10298/24, Nummer I/1/4.
28 Ratsdokument ST 10298/24, Nummer II/8.
29 Ratsdokument 6681/23 + COR 1.
30 Ratsdokument ST 10298/24, Nummer III/25.
31 Verfügbar im öffentlichen Register des Rates (CM 5236/24).
7
Der Rat erhält jedes Jahr auch Stellungnahmen zu Rechtsakten ohne Gesetzescharakter. Diese Zahl
ist in den letzten Jahren stabil geblieben. Im Jahr 2024 erhielt der Rat 72 solcher Stellungnahmen.
2.4. EUROPÄISCHER AUSSCHUSS DER REGIONEN
Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) befasste sich mit Subsidiarität,
Verhältnismäßigkeit und besserer Rechtsetzung und orientierte sich dabei an den Prioritäten seiner
Amtszeit 2020-2025; zudem förderte er durch seine Maßnahmen eine aktive Subsidiaritätskultur.
Er verabschiedete 53 Stellungnahmen und vier Entschließungen32. Die Hälfte dieser
Stellungnahmen33 und Entschließungen34 enthielten entweder ausdrückliche Verweise auf die
Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit oder konkrete
Empfehlungen zur Verbesserung der Einhaltung dieser Grundsätze.
In der Initiativstellungnahme mit dem Titel „Aktive Subsidiarität: ein Grundprinzip der EU-
Agenda für bessere Rechtsetzung“35 wurde betont, dass ein umfassender und integrierter Ansatz
während des gesamten Entscheidungsprozesses erforderlich ist, indem systematisch, konsequent
und kontinuierlich verschiedene Instrumente für eine bessere Rechtsetzung eingesetzt werden –
z. B. die Bewertungen der Subsidiarität, der Verhältnismäßigkeit, der territorialen Auswirkungen
und die Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen Raum. Als Folgemaßnahme verabschiedete
die AdR-Lenkungsgruppe „Bessere Rechtsetzung und aktive Subsidiarität“ (BRASS-G) eine
Reihe von Empfehlungen zur „Entwicklung und Verbesserung der Politik und des
Instrumentariums des AdR für eine bessere Rechtsetzung“36, um die Instrumente des AdR für
bessere Rechtsetzung zu straffen und weiter zu konsolidieren. Die 11. Subsidiaritätskonferenz37
zum Thema „Bessere Rechtsetzung und aktive Subsidiarität: Schlüsselaspekte für eine EU, die
Ergebnisse liefert“ war besonders wichtig, da sie mit dem Beginn der neuen Legislaturperiode
zusammenfiel. In den Schlussfolgerungen der Konferenz38 wurde auch zu diesem umfassenden
Ansatz unter dem Motto „Bessere Rechtsetzung und aktive Subsidiarität: Schlüsselaspekte für eine
EU, die Ergebnisse liefert“ aufgerufen.
Die BRASS-G sorgte durch ihre Steuerung der verschiedenen Instrumente des AdR für eine
bessere Rechtsetzung dafür, dass Kohärenz und Synergien zwischen ihnen entstehen und der
Beitrag von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu einer besseren Rechtsetzung in der
32 Weitere Einzelheiten finden sich auf EUR-Lex (europa.eu).
33 26 von insgesamt 53 Stellungnahmen. Von den 53 Stellungnahmen betreffen zehn Rechtsakte, von denen sieben
auf das Subsidiaritätsprinzip Bezug nehmen. Die übrigen 43 Stellungnahmen betreffen keine
Gesetzgebungsvorschläge – und sie können gegebenenfalls nach Artikel 55 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Ausschusses der Regionen (AdR) auf das Subsidiaritätsprinzip Bezug nehmen; in 19 dieser Stellungnahmen wird
die Subsidiarität erwähnt, während in 24 nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird.
34 Zwei von vier Entschließungen. In der AdR-Entschließung „zur Lage der Regionen und Städte in der EU und zu
den politischen Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2024-2029“ wird betont, dass aktive
Subsidiarität und die umfassende Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die
Verbesserung des EU-Rechtsrahmens von entscheidender Bedeutung sind. Sie unterstützt die Vorschläge des
Draghi-Berichts zur intelligenten und aktiven Anwendung des Subsidiaritätsprinzips und betont, dass die
Verwaltungskapazitäten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene gestärkt werden müssen.
35 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202405366&qid=1703059324693.
36 Empfehlung mit dem Titel „Entwicklung und Verbesserung der Politik und des Instrumentariums des AdR für
bessere Rechtsetzung“ und deren Anlage zu „Nachhaltigkeit und Verbesserung der AdR-Aktivitäten zu besserer
Rechtsetzung sicherstellen“. Auf ähnliche Weise wurden in der Studie „Weichen stellen für bessere Rechtsetzung
der EU: Optimierung der EU-Verträge durch interinstitutionelle Zusammenarbeit mit dem Europäischen
Ausschuss der Regionen“ die bestehenden Instrumente und Verfahren der EU und des AdR für eine bessere
Rechtsetzung analysiert und Optionen für deren Verbesserung oder die Schaffung neuer Instrumente und
Verfahren innerhalb des derzeitigen Vertragsrahmens und mit möglichen Vertragsänderungen untersucht.
37 https://cor.europa.eu/en/plenaries-events/11th-subsidiarity-conference.
38 https://webapi2016.cor.europa.eu/v1/documents/cor-2024-03670-00-00-tcd-ref-en.pdf/content.
8
EU über den gesamten Lebenszyklus gefördert wird, von der Konzipierung bis zur Ex-post-
Evaluierung. Dazu gehörten die Phasen der frühzeitigen Ermittlung von Trends und Problemen
(über die strategische Vorausschau), die Politikgestaltung (durch Kontrolle von Subsidiarität und
Verhältnismäßigkeit, territoriale Folgenabschätzungen und Prüfung der Auswirkungen auf den
ländlichen Raum), die Überarbeitung der Rechtsvorschriften (mit Schwerpunkt auf der Umsetzung
über das RegHub-Netz) und eine mögliche Überarbeitung der Politik (über den Beitrag des AdR
zur Plattform „Fit for Future“).
Die Subsidiaritätskontrolle des AdR39 ist an seinem jährlichen Arbeitsprogramm zur Subsidiarität
202440 ausgerichtet, in dem drei Initiativen aus dem Jahresarbeitsprogramm 2024 der Kommission
als Überwachungsprioritäten genannt wurden, da sie für die lokalen und regionalen
Gebietskörperschaften eindeutig von politischem Interesse sind. Der AdR hat zu allen drei
Initiativen Stellungnahmen verabschiedet und veröffentlicht41. Der Austausch von Beobachtungen
zu Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit zwischen den lokalen und regionalen
Gebietskörperschaften für Subsidiaritätsbewertungen zu Initiativen im Rahmen des
Arbeitsprogramms Subsidiarität wurde durch die AdR-Expertengruppe Subsidiarität42 und durch
das Netz für Subsidiaritätskontrolle43 unterstützt, insbesondere durch die Beiträge der REGPEX-
Partner44, die sieben Beiträge45 vorlegten.
Im Einklang mit seiner erneuerten Strategie für territoriale Folgenabschätzungen46 verabschiedete
der AdR eine Stellungnahme zur Zukunft der Europäischen territorialen Zusammenarbeit47. Er
betonte, dass das Europäische Beobachtungsnetz für Raumordnung ein wichtiges politisches
Instrument für die Gewinnung territorialer Erkenntnisse und die Verringerung von Wissenslücken
sei.
Der AdR hat in seinem Jahresbericht „Die Lage der Regionen und Städte“48 weiterhin die
Bedeutung der Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen Raum hervorgehoben, indem er
Strategien zur Förderung der ländlichen Entwicklung und des territorialen Zusammenhalts forderte
und die „Erklärung der Koordinierungsgruppe für den Pakt für den ländlichen Raum zur Zukunft
der ländlichen Gebiete und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums in der EU“
verabschiedete49.
Der AdR setzte die Anwendung seiner Ex-post-Instrumente für eine bessere Rechtsetzung in
Partnerschaft mit der Kommission fort und beteiligte sich an der Plattform „Fit for Future“. Zwei
39 https://cor.europa.eu/en/our-work/cooperations-and-networks/subsidiarity-monitoring-network.
40 https://portal.cor.europa.eu/subsidiarity/Publications/Documents/cor-2023-04735-07-00-nb-tra-en.pdf.
41 ENVE-VII/050, „Die Zukunft der EU-Klimapolitik: Abstimmung der Klimaschutzziele auf die
Herausforderungen der Anpassung“, ENVE-VII/047, „Eine resiliente Wasserbewirtschaftung zur Bekämpfung der
Klimakrise im Rahmen des europäischen Blauen Deals“, ENVE-VII/045, „Europäischer Windkraft-Aktionsplan“.
42 https://portal.cor.europa.eu/subsidiarity/whatis/Pages/Subsidiarity-Expert-Group.aspx.
43 https://portal.cor.europa.eu/subsidiarity/Documents/SMN%20-
%20List%20of%20Network%20Partners/SMN_List_of_Network_Partners.pdf.
44 Untergruppe des Netzes für Subsidiaritätskontrolle, in der Parlamente oder Versammlungen zusammenkommen,
die Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen vertreten.
45 Diese Beiträge umfassen Stellungnahmen einzelner Regionalparlamente (Oberösterreichischer Landtag,
Katalanisches Regionalparlament, Regionalrat der Region Friaul-Julisch Venetien und Bayerischer Landtag) und
der Landesregierungen (Niederösterreichische Landesregierung).
46 https://cor.europa.eu/de/territoriale-folgenabschaetzungen.
47 COTER-VII/038, „Die Zukunft der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ) nach 2027“.
48 https://ruralpact.rural-vision.europa.eu/news/new-cor-report-regions-call-strategies-supporting-rur
aldevelopment-and-territorial-cohesion_en.
49 https://ruralpact.rural-vision.europa.eu/publications/rural-pact-coordination-group-rpcg-declaration-future-
ruralareas-and-rural_en.
9
AdR-Mitglieder wurden als Berichterstatter50 für zwei der acht Stellungnahmen 2024 benannt. Das
RegHub-Netz des AdR führte 2024 vier Konsultationen durch, von denen zwei Stellungnahmen
zum Thema „Fit für die Zukunft“ unterstützten.
Der AdR hat seinen „Praktischen Leitfaden zur Überwachung der Einhaltung des
Subsidiaritätsprinzips und zur Anfechtung seiner Verstöße“ aktualisiert51. Dieser bietet einen
umfassenden Rahmen für das Verständnis des Subsidiaritätsprinzips im Rahmen der beratenden
Arbeit des AdR, um den jüngsten Entwicklungen Rechnung zu tragen.
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen EU-Institutionen unterzeichnete der AdR eine
Verlängerung der Kooperationsvereinbarungen sowohl mit der Kommission als auch mit dem
Europäischen Parlament. Erstere52 ist auf die Multi-Level-Governance und die Subsidiarität, die
zweite53 auf bessere Rechtsetzung und territoriale Folgenabschätzungen ausgerichtet. In beiden
wird die Notwendigkeit einer stärkeren Einbeziehung der lokalen und der regionalen Ebene in die
Politikgestaltung der EU unterstrichen und nachdrücklich auf eine bessere Rechtsetzung und eine
wirksame Subsidiaritätskontrolle verwiesen.
2.5. GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION
Im Jahr 2024 ergingen mehrere Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Anwendung
der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit.
In Bezug auf das Subsidiaritätsprinzip vertrat das Gericht die Auffassung, dass die Befugnis der
Kommission, ein Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates einzuleiten, in
diesem Fall auf Antrag einer nationalen Wettbewerbsbehörde, die bereits in der Sache tätig
geworden war, im Einklang mit den Anforderungen des Artikels 11 Absatz 6 der Verordnung (EG)
Nr. 1/2003 des Rates ausgeübt wurde und dass eine solche Ausübung der Befugnisse weder als
Beeinträchtigung der Vorrechte des betreffenden Mitgliedstaats noch als Verstoß gegen das
Subsidiaritätsprinzip angesehen werden kann54.
In einer anderen Rechtssache stellte das Gericht klar, dass das Protokoll Nr. 2 über die Anwendung
der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit den nationalen Parlamenten nur eine
Rolle hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und nicht hinsichtlich der Einhaltung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einräumt55.
In Bezug auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat der Gerichtshof die Anforderungen
präzisiert, die sich aus dem Grundsatz für den Unionsgesetzgeber ergeben, wenn er sein weites
Ermessen in Bereichen ausübt, in denen politische, wirtschaftliche oder soziale Entscheidungen
getroffen werden. In einem Urteil zu den Klagen mehrerer Mitgliedstaaten gegen das
50 Mark Speich (DE/EVP) für die „Evaluierung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Fonds
für einen gerechten Übergang“ und Anne Karjalainen (FI/SPE) für die „Evaluierung des Europäischen Sozialfonds
Plus (ESF+)“.
51 Bietet einen umfassenden Rahmen für das Verständnis des Subsidiaritätsprinzips im Rahmen der beratenden
Arbeiten des AdR;
https://portal.cor.europa.eu/subsidiarity/Publications/SiteAssets/Pages/Publicationsandstudies-
/Guide_on_Subsidiarity_Reviewed_2024.pdf.
52 Kapitel III befasst sich mit der „Wahrung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, Umsetzung der Multi-Level-
Governance und bessere Rechtsetzung“.
53 Zusammenarbeit im Bereich bessere Rechtsetzung und aktive Subsidiarität durch territoriale Folgenabschätzungen
zu EU-Rechtsvorschriften, wobei der AdR dem Europäischen Parlament rechtzeitig Berichte vorlegt und beide
Parteien an den Sitzungen der jeweils anderen Seite teilnehmen können, um diese Berichte zu erörtern.
54 Urteil vom 2. Oktober 2024, Crown Holdings und Crown Cork & Seal Deutschland Holdings/Kommission,
T-587/22, ECLI:EU:T:2024:661, Rn. 75 bis 81 (Rechtsmittel anhängig: Rechtssache C-855/24 P).
55 Urteil vom 27. November 2024, Nord Stream 2 AG/Europäisches Parlament und Rat, T-526/19 RENV,
ECLI:EU:T:2024:864, Rn. 310 und 311 (Rechtsmittel anhängig: C-118/25 P).
10
Mobilitätspaket, das der Unionsgesetzgeber im Juli 2020 erlassen hat, wies der Gerichtshof darauf
hin, dass der Gesetzgeber nachweisen muss, dass er sein Ermessen unter Berücksichtigung aller
relevanten Faktoren und Umstände der Situation, die mit dem Rechtsakt geregelt werden sollte,
ordnungsgemäß ausgeübt hat56. Daraus folgt, dass der Gesetzgeber zumindest in der Lage sein
muss, die grundlegenden Fakten, die zur Begründung der angefochtenen Maßnahmen dieses
Rechtsakts zu berücksichtigen waren und von denen die Ausübung seines Ermessens abhing,
beizubringen und klar und eindeutig darzulegen. Zur Form, in der diese grundlegenden Daten
erfasst werden, hat der Gerichtshof entschieden, dass der Gesetzgeber Folgenabschätzungen und
jede andere Informationsquelle berücksichtigen kann. Er erklärte die Bestimmung für nichtig, mit
der die Verpflichtung eingeführt wird, dass Fahrzeuge, die im grenzüberschreitenden Verkehr
eingesetzt werden, alle acht Wochen zu einer Betriebsstätte im Niederlassungsmitgliedstaat des
betreffenden Verkehrsunternehmens zurückkehren müssen57, die während der
Legislativverhandlungen in den Text eingefügt worden war. Der Gerichtshof befand, dass die
gesetzgebenden Organe die grundlegenden Daten, auf deren Grundlage diese Verpflichtung
erlassen wurde und von denen die Ausübung ihres Ermessens abhing, nicht klar und eindeutig
vorgelegt und dargelegt haben. Sie hätten daher nicht nachgewiesen, dass sie über ausreichende
Informationen verfügten, um die Verhältnismäßigkeit der Verpflichtung zur Rückkehr der
Fahrzeuge beurteilen zu können58. Da die gesetzgebenden Organe nicht nachgewiesen haben, dass
sie die Verhältnismäßigkeit der Bestimmung geprüft hatten, musste der Gerichtshof nicht prüfen,
ob sie verhältnismäßig war.
Im Jahr 2024 machte ein nationales Parlament (die französische Assemblée nationale) erstmals
von der im Protokoll Nr. 2 vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, wegen Verstoßes gegen das
Subsidiaritätsprinzip Klage beim Gerichtshof zu erheben, um die Nichtigerklärung eines
Gesetzgebungsakts (Verordnung (EU) 2024/1351 über Asyl- und Migrationsmanagement) zu
beantragen59.
3. ANWENDUNG DES SUBSIDIARITÄTSKONTROLLMECHANISMUS DURCH DIE NATIONALEN
PARLAMENTE
3.1. ÜBERBLICK
Die nationalen Parlamente prüften weiterhin, ob Gesetzgebungsvorschläge mit dem
Subsidiaritätsprinzip vereinbar sind. 14 begründete Stellungnahmen60 nationaler Parlamente
gingen daraufhin im Jahr 202461 bei der Kommission ein, einem Jahr des institutionellen
56 Urteil vom 4. Oktober 2024, Republik Litauen u. a./Europäisches Parlament und Rat, C-541/20 bis C-555/20,
ECLI:EU:C:2024:818, Rn. 218 bis 220 und 240 bis 244.
57 Artikel 1 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2020/1055 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli
2020 (ABl. L 249 vom 31.7.2020, S. 17), soweit damit in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die
Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 51) Absatz 1 Buchstabe b
eingefügt wurde.
58 Urteil vom 4. Oktober 2024, Republik Litauen u. a./Europäisches Parlament und Rat, Rn. 718 bis 737.
59 Rechtssache C-553/24: https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/5616/oj/deu; das Verfahren ist noch nicht
abgeschlossen.
60 Nach Protokoll Nr. 2 können die nationalen Parlamente oder die Kammern eines nationalen Parlaments binnen
acht Wochen nach dem Zeitpunkt der Übermittlung eines Entwurfs eines Gesetzgebungsaktes in den
Amtssprachen der EU in einer begründeten Stellungnahme darlegen, weshalb der Entwurf ihres Erachtens nicht
mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Siehe auch Fußnote 61.
61 Diese Zahl bezieht sich auf die Gesamtzahl der von den Parlamentskammern nach Protokoll Nr. 2 eingegangenen
begründeten Stellungnahmen im Jahr 2024. Anhang 1 enthält die Liste der Kommissionsdokumente, zu denen die
Kommission begründete Stellungnahmen erhalten hat.
11
Übergangs, in dem die geringere Anzahl neuer gesetzgeberischer und politischer Initiativen
üblicherweise zu einer geringeren Anzahl der Stellungnahmen von nationalen Parlamenten führt.
Hinweis: Die gepunktete Linie stellt die lineare abwärtsgerichtete Trendlinie dar.
Im Einklang mit den beiden Vorjahren stammte 2024 ein großer Teil aller begründeten
Stellungnahmen von einem einzigen nationalen Parlament, dem schwedischen Riksdag. Im Jahr
2024 gab er sechs begründete Stellungnahmen ab, was mehr als 40 % der Gesamtzahl entspricht.
Die anderen begründeten Stellungnahmen im Jahr 2024 verteilten sich auf den französischen Sénat
(zwei), die irischen Houses of the Oireachtas (zwei), die tschechische Poslanecká sněmovna
(eine), die italienische Camera dei Deputati (eine), die ungarische Országgyűlés (eine) und die
maltesische Kamra tad-Deputati (eine). Dies bedeutet, dass acht der 39 nationalen Parlamente
bzw. Kammern im Jahr 2024 begründete Stellungnahmen abgegeben haben, was den Vorjahren
entspricht.
Aus thematischer Sicht waren die 14 im Jahr 2024 eingegangenen begründeten Stellungnahmen
breit gestreut und betrafen 11 verschiedene Kommissionsvorschläge; wie im Vorjahr gingen zu
12
keinem von ihnen mehr als drei begründete Stellungnahmen ein. Der Vorschlag, der die meisten
begründeten Stellungnahmen auslöste, war „Schaffung eines Rahmens für die
Unternehmensbesteuerung in Europa“ (BEFIT) mit drei begründeten Stellungnahmen mit sechs
Stimmen62. Damit wurde die Schwelle für die Erstellung einer aggregierten Antwort durch die
Kommission63 nahezu erreicht; die Zahl war allerdings weit davon entfernt, eine „gelbe Karte“ zu
begründen, bei der die Kommission verpflichtet wäre, das Festhalten oder Änderungen an ihrem
Vorschlag oder dessen Rücknahme zu begründen. Der einzige andere Vorschlag, der mehr als eine
begründete Stellungnahme auslöste, war der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Anforderungen im Binnenmarkt an die
Transparenz der im Auftrag von Drittländern durchgeführten Interessenvertretung mit zwei
begründeten Stellungnahmen mit vier Stimmen. Die übrigen neun Vorschläge lösten jeweils nur
eine begründete Stellungnahme aus.
Im folgenden Abschnitt 3.2 werden die wichtigsten Fälle von Vorschlägen behandelt, die zu mehr
als einer begründeten Stellungnahme führten. Anhang 1 enthält ausführliche Angaben zu allen
begründeten Stellungnahmen.
3.2. WICHTIGSTE FÄLLE
Der Vorschlag „Schaffung eines Rahmens für die Unternehmensbesteuerung in Europa
(BEFIT)“64 löste drei begründete Stellungnahmen65 und vier Stellungnahmen im Rahmen des
politischen Dialogs66 aus, in denen Bedenken hinsichtlich des Anwendungsbereichs, der
Subsidiarität und des Zeitplans geäußert wurden. In allen begründeten Stellungnahmen und einer
Stellungnahme im Rahmen des politischen Dialogs wurde argumentiert, dass die EU für direkte
Steuern nicht zuständig sei. In den meisten Stellungnahmen wurde auch darauf hingewiesen, dass
die Auswirkungen dieses Vorschlags auf die Mitgliedstaaten nicht ordnungsgemäß bewertet
worden und unklar seien. Mehrere Kammern wiesen darauf hin, dass dieser Vorschlag ihrer
Ansicht nach ihren Ländern schaden könne, z. B. dass die Umverteilung von Gewinnen eher
großen Mitgliedstaaten zugute käme (irische Houses of the Oireachtas), dass eine einheitliche
Steuerbemessungsgrundlage zulasten der nationalen Strukturen gehen würde (deutscher
Bundesrat) oder dass der Vorschlag die Wirkung eigener nationaler Investitionen zur
Innovationsförderung begrenzen könne (polnischer Senat). Der deutsche Bundesrat lehnte auch
die Möglichkeit eines grenzüberschreitenden Verlustausgleichs ab und schlug vor, die Umsetzung
des Vorschlags zu verzögern, da 2028 zu früh sei, um alle verschiedenen Steuermodelle
zusammenzuführen. Die italienische Camera dei Deputati war der Auffassung, dass der Vorschlag
mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar sei, und unterstützte generell seine Ziele, wie die
Festlegung gemeinsamer Regeln für die Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens von
(großen) Unternehmensgruppen, die in der EU tätig sind. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass
weitere Schritte in Richtung Körperschaftsteuersysteme unternommen werden müssten, da
62 Jedes nationale Parlament hat zwei Stimmen. Jede Kammer in Zweikammersystemen hat eine Stimme.
63 Die Kommission hat sich zu einer aggregierten Antwort verpflichtet, wenn ein Vorschlag eine „erhebliche“ Zahl
begründeter Stellungnahmen auslöst („erheblich“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Zahl der
begründeten Stellungnahmen mindestens sieben Stimmen der nationalen Parlamente entspricht), selbst wenn der
Vorschlag nicht genügend begründete Stellungnahmen ausgelöst hat, um den Schwellenwert für die „gelbe Karte“
zu erreichen, was eine obligatorische Überprüfung des Entwurfs eines Gesetzgebungsaktes zur Folge hat. Der
Schwellenwert für die „gelbe Karte“ ist erreicht, wenn die Zahl der begründeten Stellungnahmen der nationalen
Parlamente mindestens ein Drittel aller ihnen zugewiesenen Stimmen beträgt (d. h. 18 von 54 Stimmen). Bei
Entwürfen von Gesetzgebungsakten betreffend den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts liegt der
Schwellenwert bei einem Viertel der Stimmen (14 von 54).
64 COM(2023) 532 final.
65 Der irische Dáil und der irische Seanad Éireann, die maltesische Kamra tad-Deputati, der schwedische Riksdag.
66 Der deutsche Bundesrat, der polnische Senat, die italienische Camera dei Deputati und der tschechische Senát.
13
Mindestvorschriften, die auf Steuerbemessungsgrundlagen beschränkt seien, allein nicht
ausreichten, um den unlauteren Steuerwettbewerb innerhalb der EU zu verringern. Verschiedene
Parlamente wiesen auch auf den erhöhten Verwaltungsaufwand hin, den dieser Vorschlag sowohl
für die Unternehmen als auch für die Verwaltungen mit sich bringen würde.
In ihren Antworten vertrat die Kommission die Auffassung, dass der Vorschlag mit den
Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit im Einklang stehe, da er nur darauf
abziele, gemeinsame Regeln für die Bestimmung des steuerpflichtigen Einkommens großer
Unternehmensgruppen festzulegen. Sie legte dar, dass der Vorschlag die nationale Zuständigkeit
im Bereich der Besteuerung nicht einschränken würde, da die Mitgliedstaaten ihre eigenen
Steuersätze und -politiken weiterhin autonom festlegen könnten. In Bezug auf die möglichen
Risiken der Einführung einer einheitlichen Steuerbemessungsgrundlage stellte die Kommission
fest, dass der Vorschlag darauf abzielt, die Befolgungskosten zu senken und gleichzeitig gleiche
Wettbewerbsbedingungen in der gesamten EU zu schaffen. Ebenso wies die Kommission darauf
hin, dass eine Vereinfachung und Harmonisierung durch den Vorschlag die EU für Investitionen
attraktiver machen und somit negative Auswirkungen verhindern würde. In ähnlicher Weise
verwies sie auf die Folgenabschätzung. Laut Schätzung der Kommission könnten die
Befolgungskosten den jüngsten Daten zufolge durch den Vorschlag um bis zu 65 % gesenkt
werden. In Bezug auf den Zeitplan erkannte die Kommission zwar an, dass ausreichend Zeit für
die Anpassung benötigt wird, wies jedoch darauf hin, dass in dem Vorschlag ein
Übergangszeitraum von viereinhalb Jahren nach seiner vorgeschlagenen Umsetzung am 1. Juli
2028 vorgesehen ist. Sie wies auch auf die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren hin, durch
die der Verwaltungsaufwand durch ein einheitliches und vereinfachtes Regelwerk für die
Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens verringert wird. Die Kommission betonte ferner,
dass der Vorschlag nicht darauf abzielt, ein Höchstmaß an Harmonisierung zwischen den
nationalen Steuersystemen zu erreichen.
Der Vorschlag zur Transparenz der Interessenvertretung im Namen von Drittländern67 löste
zwei begründete Stellungnahmen und fünf Stellungnahmen im Rahmen des politischen Dialogs
aus. Der französische Sénat, die ungarische Országgyűlés, der italienische Senato della Repubblica
und die italienische Camera dei Deputati äußerten Zweifel an der Zweckmäßigkeit, Artikel 114
des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) als einzige Rechtsgrundlage
für die Richtlinie heranzuziehen. Die Országgyűlés sowie der irische Dáil und der irische Seanad
Éireann machten in begründeten Stellungnahmen geltend, dass der Vorschlag gegen das
Subsidiaritätsprinzip verstoße, da er eine größtmögliche Harmonisierung erzwinge und den
Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten beschränke. Dies würde möglicherweise zu einer
Verringerung der Transparenzstandards für diejenigen mit strengeren Vorschriften führen. Dieses
Argument wurde auch von der Camera dei Deputati und dem französischen Sénat geteilt. Die
Országgyűlés bezweifelte die Notwendigkeit und den Mehrwert eines Tätigwerdens auf EU-Ebene
und stellte fest, dass die bestehenden nationalen Vorschriften ausreichend seien und dass fast die
Hälfte der Mitgliedstaaten diesen Bereich überhaupt nicht geregelt habe. Darüber hinaus forderte
der tschechische Senát seine Regierung auf, den Vorschlag nicht zu unterstützen, sofern er nicht
wesentlich geändert werde, und die niederländische Eerste Kamer übermittelte eine Liste von
Fragen zu dem Vorschlag.
In ihren Antworten erläuterte die Kommission die Anwendung des Artikels 114 AEUV und wies
darauf hin, dass der Vorschlag geeignet sei, Dienstleistungserbringer im Binnenmarkt abzudecken
und Unterschiede zwischen den Bestimmungen der Mitgliedstaaten, die sich auf das Funktionieren
des Binnenmarkts auswirken, anzugehen. Sie wies darauf hin, dass das Subsidiaritätsprinzip bei
dem Vorschlag gewahrt sei, da er grenzüberschreitende Probleme betreffe, die von den einzelnen
67 COM(2023) 637 final, Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung
harmonisierter Anforderungen im Binnenmarkt an die Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von
Drittländern und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937.
14
Mitgliedstaaten nicht wirksam gelöst werden könnten. Sie betonte ferner, dass die
vorgeschlagenen Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu dem Ziel stehen, Transparenz
zu gewährleisten. Darüber hinaus hob die Kommission den Mehrwert einer Regulierung auf EU-
Ebene hervor, um eine Fragmentierung des Binnenmarkts zu verhindern und dem
länderübergreifenden Charakter der Interessenvertretungstätigkeiten von Drittländern Rechnung
zu tragen, was einen koordinierten Ansatz erfordert. Sie rechtfertigte den Ansatz einer
größtmöglichen Harmonisierung, um Aufsichtsarbitrage zu verhindern und gleiche
Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, die Befolgungskosten zu senken und einen „Wettlauf nach
unten“ in Regulierungsstandards zu vermeiden.
4. SCHRIFTLICHER POLITISCHER DIALOG MIT DEN NATIONALEN PARLAMENTEN
Zusätzlich zum Subsidiaritätskontrollmechanismus nach Protokoll Nr. 2 umfassen die
Beziehungen der Kommission zu den nationalen Parlamenten eine Reihe weiterer Aktivitäten,
insbesondere den 2006 eingeführten politischen Dialog. Dieser Dialog erleichtert den schriftlichen
Austausch über Initiativen der Kommission, zu denen die nationalen Parlamente beitragen
möchten, sowie über Themen, die sie auf eigene Initiative zur Sprache bringen wollen. Im Jahr
2024 hat die Kommission die Art und Weise, wie sie die Stellungnahmen und begründeten
Stellungnahmen der nationalen Parlamente sowie ihre Antworten öffentlich zugänglich macht,
erheblich verbessert. Sie hat eine neue Online-Datenbank68 eingerichtet, die es den Nutzern seit
Beginn der Amtszeit der Kommission von Präsident Juncker im Jahr 2014 ermöglicht, mit einer
Reihe von Filtermöglichkeiten leichter auf alle Stellungnahmen und Antworten zuzugreifen.
Darüber hinaus umfasst der politische Dialog auch eine mündliche Dimension, die in Kapitel 5
beschrieben wird.
4.1 ALLGEMEINE ANMERKUNGEN
Im Jahr 2024 übermittelten die nationalen Parlamente der Kommission 252 Stellungnahmen, was
einem erheblichen Rückgang gegenüber 402 im Jahr 2023 entspricht, aber typisch für ein Jahr des
institutionellen Übergangs war. Dennoch war der Rückgang im Jahr 2024 im Vergleich zu der sehr
ausgeprägten Schwankung im Jahr 2019 – als es 73 % weniger Stellungnahmen gab als 2018 –
mit nur 33 % weniger Stellungnahmen als 2023 moderater. Die Gesamtzahl der Stellungnahmen,
die während der Kommission von der Leyen I eingingen, lag jedoch nach wie vor deutlich unter
der entsprechenden Zahl der Kommission Barroso II und der Kommission Juncker.
Die nationalen Parlamente nutzten weiterhin die verschiedenen Kommunikationsmittel, die der
politische Dialog bietet. Besonders bemerkenswert sind in diesem Zusammenhang zwei
Initiativstellungnahmen, die vom litauischen Seimas initiiert wurden. Diese wurden in einer
speziellen Sitzung einer Gruppe von Parlamenten zur Vorbereitung der Plenartagung der COSAC
im November 2024 erörtert und anschließend – von verschiedenen Kammern mitunterzeichnet
(die eine von 11 weiteren Kammern und die andere von zehn weiteren Kammern) – der
Kommission übermittelt. Um die Kohärenz mit der Methode zu gewährleisten, die die
Kommission in früheren Ausgaben dieses Jahresberichts69 angewandt hat, enthalten diese beiden
Dokumente zusammen 23 Stellungnahmen. Dieser Ansatz hat weitere Folgen, die in diesem
68 https://national-parliaments-opinions.ec.europa.eu/home.
69 Nach der Methode, die in früheren Ausgaben dieses Jahresberichts verwendet wurde, werden in Fällen, in denen
eine Stellungnahme von verschiedenen Kammern mitunterzeichnet wird, so viele Stellungnahmen berücksichtigt,
wie Kammern, die sie unterzeichnet haben. In der Vergangenheit erhielt die Kommission oft gemeinsam
unterzeichnete Stellungnahmen der Kammern Tschechiens (Zweikammersystem), Ungarns (Einkammersystem),
Polens (Zweikammersystem) und der Slowakei (Einkammersystem), was sechs Stellungnahmen entsprach.
15
Bericht berücksichtigt und kommentiert werden, z. B. der deutlich höhere Anteil von
Initiativstellungnahmen (36 im Vergleich zu durchschnittlich 10 in den Vorjahren) oder die
Tatsache, dass zwei Kammern, die seit 2016 nicht am politischen Dialog mit der Kommission
teilgenommen hatten, 2024 erneut teilgenommen haben.
Eine genauere Betrachtung dieser 252 Stellungnahmen zeigt, dass 119 (47 %) von ihnen
Gesetzgebungsvorschläge betrafen, die dem Subsidiaritätskontrollmechanismus unterliegen70,
davon 14 begründete Stellungnahmen (5,6 % aller Stellungnahmen). Die übrigen
133 Stellungnahmen (53 %) betrafen hauptsächlich nichtlegislative Initiativen (hauptsächlich
Mitteilungen, aber auch Weißbücher und einige öffentliche Konsultationen) oder waren
Initiativstellungnahmen, die nicht unmittelbar mit einer Initiative der Kommission in
Zusammenhang standen (36 Stellungnahmen). Die Verteilung ist ähnlich wie im vorangegangenen
Übergangsjahr 2019.
Innerhalb der Kommission werden die von den nationalen Parlamenten oder Kammern
aufgeworfenen Fragen den zuständigen Mitgliedern der Kommission und den
Kommissionsdienststellen zur Kenntnis gebracht, die auch die Antworten ausarbeiten. Im Falle
von Gesetzgebungsvorschlägen werden sie somit den Vertretern der Kommission mitgeteilt, die
an den Verhandlungen zwischen den gesetzgebenden Organen teilnehmen.
4.2. BETEILIGUNG UND SCHWERPUNKTE
Wie in den Vorjahren war die Zahl der Stellungnahmen, die der Kommission übermittelt wurden,
sehr ungleich auf die nationalen Parlamente verteilt. Zum Teil aufgrund der bereits erwähnten
gemeinsam unterzeichneten Initiativstellungnahmen ging die Zahl der nationalen Parlamente oder
70 Für weitere Informationen über den Subsidiaritätskontrollmechanismus und den politischen Dialog siehe
https://ec.europa.eu/info/law/law-making-process/adopting-eu-law/relations-national-parliaments_de.
Legislativvorschläge in Politikbereichen, in denen die EU die ausschließliche Zuständigkeit besitzt, unterliegen
nicht der Subsidiaritätskontrolle durch die nationalen Parlamente.
16
Kammern, die keine Stellungnahmen abgegeben haben71, im Jahr 2024 auf sechs72 von
39 Kammern zurück. Dies bedeutet, dass die Parlamente von nur drei Mitgliedstaaten73 sich nicht
am schriftlichen politischen Dialog beteiligt haben. Von den 33 Kammern, die teilgenommen
haben, haben sechs74 dies nur im Wege der gemeinsam unterzeichneten Initiativstellungnahmen
getan.
Die zehn aktivsten Kammern gaben 160 Stellungnahmen ab (63,5 % der Gesamtzahl). Dies
stellt eine bemerkenswerte Ausnahme vom Trend der letzten neun Jahren dar75, als die zehn
aktivsten Kammern im Durchschnitt etwa 80 % aller Stellungnahmen abgaben. Im Jahr 2024
waren die zehn aktivsten Kammern die rumänische Camera Deputaților (41), die italienische
Camera dei Deputati (26), die spanischen Cortes Generales (18), der deutsche Bundesrat (17), der
tschechische Senát (16), der rumänische Senat (15), die tschechische Poslanecká sněmovna (14),
der französische Sénat (13), der italienische Senato della Repubblica (12) und der schwedische
Riksdag (11). Neun von ihnen gehörten 2023 ebenfalls zu den aktivsten Kammern. In Anhang 2
ist aufgeführt, wie viele Stellungnahmen die einzelnen Kammern übermittelt haben.
Wie in den Vorjahren variierte die Art der Stellungnahmen zwischen den einzelnen nationalen
Parlamenten bzw. Kammern. Einige waren vor allem darauf ausgerichtet zu prüfen, ob ein
Vorschlag der Kommission mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit im
Einklang steht76, während andere sich ausführlicher zum Inhalt der Vorschläge oder übermittelten
Initiativstellungnahmen äußerten, die sich nicht auf einen konkreten Vorschlag der Kommission
bezogen. Im Jahr 2024 erhielt die Kommission 3877 Initiativstellungnahmen zu einem breiten
Themenspektrum – vom EU-Weltraumrecht über den Schutz der Außengrenzen, die
71 2023: neun, 2022: sieben, 2021: acht, 2020: 12, 2019: 17, 2018: zehn.
72 Siehe Anhang 3.
73 Die nationalen Parlamente in Bulgarien, Dänemark und Österreich. 2023: sechs, 2022: fünf.
74 Das zyprische Vouli ton Antiprosopon, der estnische Riigikogu (frühere Stellungnahme 2016 eingegangen), der
lettische Saeima (frühere Stellungnahme 2016 eingegangen), der polnische Sejm, die finnische Eduskunta und der
deutsche Bundestag.
75 2023: 80 %, 2022: 79 %, 2021: 79 %, 2020: 85 %, 2019: 73 %, 2018: 83 %, 2017: 74 %, 2016: 73 %.
76 Z. B. die spanischen Cortes Generales und die portugiesische Assembleia da República.
77 Davon betrafen 23 die beiden gemeinsam unterzeichneten Initiativstellungnahmen des litauischen Seimas zur
Einstellung von Flüssigerdgaseinfuhren aus Russland und zum Schutz der Außengrenzen.
17
Wasserverschmutzung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen bis hin zur Vergabe
öffentlicher Aufträge. Themen, die in mehr als einer Initiativstellungnahme behandelt wurden,
waren die gemeinsame Agrarpolitik nach 2027, die Lage im Nahen Osten und der 20. Jahrestag
der Erweiterung von 2004 sowie die oben genannten gemeinsam unterzeichneten
Initiativstellungnahmen aus dem litauischen Seimas zur Einstellung der Flüssigerdgaseinfuhren
aus Russland und zum Schutz der Außengrenzen. Die nationalen Parlamente gaben
Stellungnahmen zu verschiedenen Weißbüchern zu Investitionen in Drittstaaten,
Ausfuhrkontrollen, Optionen für eine verstärkte Unterstützung von Forschung und Entwicklung
im Zusammenhang mit Technologien mit potenziell doppeltem Verwendungszweck und zu dem
Thema „Wie kann der Bedarf an digitaler Infrastruktur in Europa gedeckt werden?“ ab. Obwohl
die Intensität des politischen Dialogs im Jahr 2024 zurückging, war eine merkliche Konzentration
auf einige Vorschläge zu verzeichnen, die im Gegensatz zu den begründeten Stellungnahmen, die,
wie bereits erwähnt, größtenteils auf verschiedene Vorschläge verteilt waren, bei den nationalen
Parlamenten ein beträchtliches Maß an Aufmerksamkeit erregten.
4.3. HAUPTTHEMEN DER STELLUNGNAHMEN IM RAHMEN DES POLITISCHEN DIALOGS
Die folgenden Vorschläge führten zu den meisten Stellungnahmen:
1. das Arbeitsprogramm der Kommission für 2024 (zehn Stellungnahmen78);
2. der Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der
sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Darstellungen sexuellen Missbrauchs von
Kindern79 (acht Stellungnahmen);
3. der Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie über die Einsetzung eines
Europäischen Betriebsrats, der Vorschlag zur Verstärkung der polizeilichen
Zusammenarbeit bei der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von
Schleuserkriminalität und Menschenhandel und zur Verstärkung der Unterstützung von
Europol bei der Verhütung und Bekämpfung solcher Straftaten, der BEFIT-Vorschlag*
und der Vorschlag zur Transparenz der Interessenvertretung im Namen von Drittländern*
(jeweils sieben Stellungnahmen);
4. der Vorschlag für eine Praktikumsrichtlinie und der Vorschlag zur Festlegung von
Mindestvorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein-
und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt in der EU (jeweils sechs Stellungnahmen).
Darüber hinaus löste die vorangegangene Ausgabe dieses Jahresberichts im Jahr 2024 zwei
Stellungnahmen aus, die am Ende dieses Abschnitts behandelt werden.
Wie in den Vorjahren analysierten acht nationale Parlamente das Arbeitsprogramm der
Kommission für 202480, das 10 Stellungnahmen auslöste (sieben im Jahr 2024 und drei im Jahr
202381). Dies entsprach der Zahl der zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2023
eingegangenen Stellungnahmen. Diese Stellungnahmen spiegelten die von den verschiedenen
78 Drei gingen 2023 ein.
79 In Anhang 3 sind die Initiativen der Kommission aufgeführt, zu denen mindestens fünf Stellungnahmen eingingen.
Die Stellungnahmen zu den mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Vorschlägen wurden nicht in diesen
Abschnitt aufgenommen, da sie auch mindestens zwei begründete Stellungnahmen auslösten und daher bereits in
Abschnitt 3.2 dieses Berichts behandelt wurden.
80 COM(2023) 638 final – Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2024
– Heute handeln, um für morgen bereit zu sein.
81 Der kroatische Hrvatski Sabor, die niederländische Eerste und Tweede Kamer, der litauische Seimas, die
luxemburgische Chambre des Députés, die slowakische Národná Rada und die rumänische Camera Deputaților
gaben 2024 Stellungnahmen ab. Der französische Sénat, der rumänische Senat und der schwedische Riksdag
übermittelten jeweils im Dezember 2023 eine Stellungnahme.
18
Kammern durchgeführte Analyse der Prioritäten des Programms in Bezug auf ihre eigene
nationale Politik wider. Laut dem 42. Halbjahresbericht der COSAC82 erörtern fast 90 % der
Kammern das Arbeitsprogramm der Kommission auf verschiedenen Ebenen intern: fast immer auf
der Ebene der Ausschüsse für EU-Angelegenheiten, in etwa der Hälfte in anderen Ausschüssen
und in mehr als einem Drittel in Plenarsitzungen.
Die Stellungnahmen der nationalen Parlamente zum Arbeitsprogramm 2024 zeigten einen
Konsens über die wichtigsten Herausforderungen der EU. Es gab breite Unterstützung für die
Ukraine, die Entwicklung der Strategie für die europäische Verteidigungsindustrie und die
Beschleunigung des Erweiterungsprozesses auf der Grundlage von Leistung und Werten der EU.
Viele Kammern betonten die Bedeutung außenpolitischer Partnerschaften, z. B. mit Afrika, und
der fortgesetzten Unterstützung der Östlichen Partnerschaft und der südlichen Nachbarschaft. Es
bestand auch Einigkeit darüber, dass der Klimawandel angegangen werden muss, wobei der
Schwerpunkt auf der Festlegung des Reduktionsziels für 2040 und der Gewährleistung eines
gerechten Übergangs liegen sollte. Mehrere Kammern betonten die Bedeutung der
Wasserresilienz, der nachhaltigen Landwirtschaft und der Ernährungssicherheit. Darüber hinaus
bestand Einigkeit darüber, dass mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz Schritt gehalten und diese
reguliert werden muss und dass Herausforderungen im Zusammenhang mit der Migration oder
dem sexuellen Kindesmissbrauch im Internet und der sexuellen Ausbeutung von Kindern im
Internet angegangen werden müssen, wobei umfassende Rahmen und eine stärkere
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und auf internationaler Ebene gefordert wurden.
Weitere Schlüsselbereiche waren die Bedeutung der Bildung mit einem gemeinsamen
europäischen Diplom sowie die Notwendigkeit, Bürokratie und Verwaltungsaufwand zu
verringern, um Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum zu fördern. Insgesamt wurde in den
Stellungnahmen die Notwendigkeit eines koordinierten Ansatzes der EU hervorgehoben, um diese
dringenden Herausforderungen zu bewältigen und ein stärkeres und widerstandsfähigeres Europa
zu fördern.
In ihren Antworten bekräftigte die Kommission ihre Entschlossenheit, die Ukraine weiterhin zu
unterstützen und sich gleichzeitig auf die erfolgreiche Erweiterung der EU vorzubereiten, um
langfristigen Frieden und Stabilität in Europa zu fördern. Sie betonte, dass die Erweiterung unter
Achtung der Grundwerte, einschließlich der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, nach wie
vor leistungsbasiert sein werde. Diese würden weiterhin als wesentliche Voraussetzungen für den
EU-Beitritt dienen. Die Kommission begrüßte die Unterstützung ihrer Maßnahmen im
Verteidigungsbereich und hob die Vorlage der ersten europäischen Industriestrategie für den
Verteidigungsbereich hervor und forderte verstärkte Investitionen der Mitgliedstaaten im
Verteidigungsbereich. Sie verwies auch auf ihren Vorschlag zur Aktualisierung des
Rechtsrahmens zur Bekämpfung der Migrantenschleusung als Nachweis ihres Engagements für
die Bewältigung migrationsbezogener Herausforderungen. Die Kommission betonte ferner ihre
Entschlossenheit, dafür zu sorgen, dass der ökologische Wandel gerecht und inklusiv vollzogen
wird und dass wichtige Initiativen zur Förderung der digitalen Agenda umgesetzt werden. Diese
Initiativen zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit Europas zu stärken und den
Verwaltungsaufwand zu verringern und so die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
Unternehmen zu steigern. In Bezug auf die Landwirtschaft hob die Kommission die Einleitung
des strategischen Dialogs über die Zukunft der Landwirtschaft in der EU als wertvolle Gelegenheit
zur Zusammenarbeit mit Landwirten und anderen wichtigen Interessenträgern hervor.
Der Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der
sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Darstellungen sexuellen Missbrauchs von
82 https://secure.ipex.eu/IPEXL-WEB/download/file/8a8629a89279be0201927ba2f1630010/42nd+Bi-
annual+Report+of+COSAC+final+version+adopted.pdf.
19
Kindern83 löste acht Stellungnahmen aus, darunter eine begründete Stellungnahme. Die
tschechische Poslanecká sněmovna und die italienische Camera dei Deputati bezweifelten die
Notwendigkeit, auf EU-Ebene tätig zu werden, und machten geltend, dass einige Aspekte des
Vorschlags die Zuständigkeit der EU überschritten hätten. Der französische Sénat argumentierte
ferner, dass Bestimmungen wie die Definition von „Darstellungen sexuellen Missbrauchs von
Kindern“ die nationalen Zuständigkeiten unangemessen berührten. Andererseits wies die
rumänische Camera Deputaților darauf hin, dass in dem Vorschlag „sexuelle Erpressung“ oder
„Rachepornografie“ nicht als eigenständige Straftaten unter Strafe gestellt würden, obwohl
anerkannt würde, dass sie sich immer mehr verbreiteten. Mehrere Kammern (die italienische
Camera dei Deputati, der französische Sénat, die rumänische Camera Deputaților) stellten die
Bestimmung des Vorschlags infrage, die es nichtstaatlichen Organisationen ermöglichen würde,
Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern aufzudecken und zu analysieren, wobei sie sich
auf potenzielle Interessenkonflikte berufen, oder dass dies eher eine Aufgabe der nationalen
Behörden sei. Der deutsche Bundesrat wies darauf hin, dass die Einrichtung eines EU-Zentrums
zur Prävention und Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs zusätzliche zentrale
Verwaltungskapazitäten auf EU-Ebene schaffen würde, den Mitgliedstaaten jedoch keinen
zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen sollte.
In ihren Antworten erklärte die Kommission, dass der Vorschlag mit dem Subsidiaritätsprinzip im
Einklang steht. Sie betonte, dass die Drohung, Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern
zu teilen, um weitere Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu erhalten, unter andere
Bestimmungen des Vorschlags fällt. In Bezug auf die Rolle nichtstaatlicher Organisationen stellte
die Kommission klar, dass diese keine Aufgaben übernehmen würden, die von den nationalen
Behörden wahrgenommen werden sollten. Die entsprechenden Bestimmungen waren vielmehr
erforderlich, um Rechtssicherheit für die Tätigkeiten nationaler Hotlines und ähnlicher
Organisationen zu schaffen. Die Kommission nahm den Vorschlag des deutschen Bundesrates zur
Kenntnis, die in dem Vorschlag geforderten Datenerhebungspflichten zu verringern, betont
jedoch, dass die Erhebung von Daten über Prävention und Unterstützung von Opfern von
wesentlicher Bedeutung ist, um die Wirksamkeit der in diesem Bereich getroffenen Maßnahmen
zu bewerten.
Mehrere nationale Parlamente gaben Stellungnahmen zu den Vorschlägen für eine Verordnung84
(sieben Stellungnahmen, einschließlich einer begründeten Stellungnahme) zur Verstärkung der
polizeilichen Zusammenarbeit bei der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung der
Schleuserkriminalität und des Menschenhandels und zur Verstärkung der Unterstützung
von Europol bei der Verhütung und Bekämpfung solcher Straftaten sowie zu einer
Richtlinie85 (sechs Stellungnahmen) über Mindestvorschriften zur Verhinderung und
Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten
Aufenthalt in der Union ab. In seiner begründeten Stellungnahme argumentierte der schwedische
Riksdag, dass bestimmte Aspekte des Vorschlags zu stark in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten
eingriffen, und forderte eine eingehendere Analyse der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
83 COM(2024) 60 final – Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung
des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen
Missbrauchs von Kindern sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (Neufassung).
84 COM(2023) 754 final – Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Verstärkung der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung der
Schleuserkriminalität und des Menschenhandels und zur Verstärkung der Unterstützung von Europol bei der
Verhütung und Bekämpfung solcher Straftaten und zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794.
85 COM(2023) 755 final – Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung
von Mindestvorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und
zum unerlaubten Aufenthalt in der Union sowie zur Ersetzung der Richtlinie 2002/90/EG des Rates und des
Rahmenbeschlusses 2002/946/JI des Rates.
20
der vorgeschlagenen Maßnahmen, insbesondere der Ausweitung des operativen Mandats von
Europol. Er beklagte, dass dem Vorschlag keine Folgenabschätzung beigefügt sei. Der deutsche
Bundesrat kritisierte auch, dass mit der Verordnung selbst ein Europol-Zentrum eingerichtet
würde, meinte, dass dieser Beschluss dem Verwaltungsrat von Europol überlassen werden sollte,
und vertrat die Auffassung, dass der Vorschlag generell auf seine Verhältnismäßigkeit geprüft
werden müsse. Er forderte eine Klärung der Aufgaben von Europol, Eurojust und Frontex sowie
der Zuständigkeiten der zum neuen Zentrum abgeordneten Sachverständigen und
Verbindungsbeamten. Die italienische Camera dei Deputati begrüßte die Ausweitung der
Reichweite der Zuständigkeit der EU in diesem Bereich, äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich des
potenziellen Verwaltungsaufwands für die Erhebung und Meldung statistischer Daten. Sie sprach
sich auch für eine Neugestaltung der Ausnahmen für humanitäre Tätigkeiten aus. Beide
tschechischen Kammern unterstützten zwar die Vorschläge im Allgemeinen, äußerten jedoch
Bedenken hinsichtlich der potenziellen Belastung des Staatshaushalts und des sozialen Umfelds
sowie der Notwendigkeit einiger Klarstellungen und Harmonisierungen in Bezug auf Straftaten
und Sanktionen. Die rumänische Camera Deputaților betonte, wie wichtig es sei, klar zwischen
der Erleichterung der irregulären Migration und der Bereitstellung humanitärer Hilfe zu
unterscheiden, und forderte, den Schutz der Rechte und der Unterstützung von Migranten
sicherzustellen. Die niederländische Eerste Kamer übermittelte eine Reihe von Fragen der
Fraktionen zu beiden Vorschlägen und äußerte Bedenken hinsichtlich der Erweiterung des
Mandats von Europol und seiner Verhältnismäßigkeit. In ihren Fragen äußerten mehrere
Fraktionen auch Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf humanitäre Hilfsorganisationen, die
ihrer Ansicht nach in den letzten Jahren systematisch kriminalisiert wurden, und forderten eine
Klarstellung der Unterscheidung zwischen humanitärer Hilfe und Menschenhandel.
In ihren Antworten stellte die Kommission klar, dass das einzurichtende Zentrum die
Koordinierung und Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der
Schleuserkriminalität und des Menschenhandels verbessern würde. In ihren Antworten an den
schwedischen Riksdag und den deutschen Bundesrat betonte die Kommission, dass die Vorschläge
angesichts des länderübergreifenden Charakters dieser Straftaten erforderlich und verhältnismäßig
sind, um Schleuserkriminalität und Menschenhandel wirksam zu bekämpfen. Darüber hinaus
nahm sie den Vorschlag der italienischen Camera dei Deputati zur Kenntnis, die Ausnahme für
humanitäre Tätigkeiten genauer auszuarbeiten.
Der Vorschlag für eine Praktikumsrichtlinie86 löste sieben Stellungnahmen aus, darunter eine
begründete Stellungnahme87. In seiner begründeten Stellungnahme vertrat der schwedische
Riksdag die Auffassung, dass der Vorschlag zu weit gehe und über die Zuständigkeit der EU in
Bezug auf Bildung und Zugang zu sozialer Sicherheit und Entgelt hinausgehe und dass die
unterschiedlichen Systeme und Bedingungen in den Mitgliedstaaten nicht berücksichtigt würden.
In den Stellungnahmen im Rahmen des politischen Dialogs wiesen mehrere Kammern darauf hin,
dass die Definition des Begriffs „Praktikum“ in dem Vorschlag nicht mit ihren jeweiligen
nationalen Rechtsvorschriften vereinbar sei, und hielten es für erforderlich, den
Anwendungsbereich der Richtlinie zu präzisieren. Eine Kammer bat um eine Präzisierung zur
Anwendbarkeit der Richtlinie auf Praktikanten aus Nicht-EU-Ländern. Zwei Kammern bestätigten
lediglich die Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Subsidiaritätsprinzip.
86 COM(2024) 132 final – Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Verbesserung und Durchsetzung der Arbeitsbedingungen von Praktikanten und zur Bekämpfung von
Scheinpraktika („Praktikumsrichtlinie“).
87 Schwedischer Riksdag (begründete Stellungnahme), italienische Camera dei Deputati (zwei Stellungnahmen, eine
nur zu COM(2024) 132 final und eine mit Verweis auf COM(2024) 133 final), italienischer Senato, rumänischer
Senat, spanische Cortes Generales, portugiesische Assembleia da República.
21
In ihren Antworten betonte die Kommission, dass sich der Vorschlag ausschließlich auf die
Arbeitsbedingungen von Praktikanten beziehe und weder Fragen im Zusammenhang mit dem
Lern- oder Ausbildungsinhalt von Praktika noch mit dem Zugang der Praktikanten zur sozialen
Sicherheit betreffe. Darüber hinaus hat sie in der Folgenabschätzung88, die dem Vorschlag
beigefügt ist, die Vielfalt der Regulierungskonzepte der Mitgliedstaaten für verschiedene Arten
von Praktika anerkannt. Die Kommission bekräftigte, dass der Vorschlag die Mitgliedstaaten nicht
dazu verpflichtet, den Status, der Praktikanten nach nationalem Recht zuerkannt wurde, neu
einzustufen oder einen neuen Status zu schaffen. Sie hat in ihrer Definition des Begriffs
„Praktikum“ absichtlich auf einen Verweis auf ein „Beschäftigungsverhältnis“ verzichtet, damit
bei der Anwendung der Richtlinie keine Schlupflöcher entstehen und reguläre Arbeitsplätze nicht
als Praktika ausgegeben werden können. Die Kommission bestätigte ferner, dass der Vorschlag
für Praktikanten aus Nicht-EU-Ländern gilt, die ein Praktikum in der EU absolvieren.
Der Vorschlag für eine Richtlinie über die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer
Betriebsräte und die wirksame Durchsetzung der Rechte auf länderübergreifende
Unterrichtung und Anhörung89 erregte bei den nationalen Parlamenten große Aufmerksamkeit
und löste sieben Stellungnahmen aus90. Zwei Kammern gaben befürwortende Stellungnahmen ab,
während vier Kammern Bedenken äußerten, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen den
Verwaltungsaufwand und die Kosten für Unternehmen erhöhen würden, was ihre
Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen könnte. Einige Kammern baten auch um eine Präzisierung
der Definition des Begriffs „länderübergreifende Angelegenheiten“. Mehrere Kammern waren
sich darin einig, dass ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis erreicht werden muss, sahen
jedoch Probleme mit festen Geschlechterquoten in den Europäischen Betriebsräten.
In ihren Antworten erläuterte die Kommission, dass der Vorschlag darauf abzielt, die Wirksamkeit
des Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer auf länderübergreifender
Ebene zu verbessern und den Mehrwert der Europäischen Betriebsräte für Arbeitnehmer und
Unternehmen zu steigern. Sie hatte in ihrer Folgenabschätzung verschiedene politische Optionen
geprüft und keine Hinweise auf potenzielle negative Auswirkungen auf die Kosten und die
preisliche Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit und
die Innovationsfähigkeit gefunden. Die Kommission wies darauf hin, dass die Definition des
Begriffs „länderübergreifende Angelegenheiten“ in dem Vorschlag einen kausalen
Zusammenhang zwischen den in einem Mitgliedstaat vorgeschlagenen Maßnahmen und den in
einem anderen Mitgliedstaat entstandenen Folgen voraussetzt. Damit soll die Erörterung rein
lokaler Fragen in den Europäischen Betriebsräten verhindert und gleichzeitig deren Einbeziehung
sichergestellt werden, wenn die Folgen von Entscheidungen der Führungsebene Arbeitnehmer in
mehr als einem Mitgliedstaat betreffen könnten. Was das ausgewogene Geschlechterverhältnis
betrifft, so verwies die Kommission auf die vorgeschlagenen Bestimmungen, wonach sich die
Verhandlungsparteien um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bemühen, sofern dies in der
konkreten Situation rechtlich und tatsächlich machbar ist, ohne die nationalen Rechtsvorschriften
über die Wahl der Arbeitnehmervertreter zu beeinträchtigen.
88 SWD(2024) 67 final.
89 COM(2024) 14 final – Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung
der Richtlinie 2009/38/EG betreffend die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte und die
wirksame Durchsetzung der Rechte auf länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung.
90 Tschechische Poslanecká sněmovna, italienische Camera dei Deputati, italienischer Senato, rumänischer Senat,
deutscher Bundesrat, irische Houses of the Oireachtas, spanische Cortes Generales.
22
Der Jahresbericht 2022 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der
Verhältnismäßigkeit und über die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten91 löste im
Jahr 2024 zwei Stellungnahmen aus. Der schwedische Riksdag92 erbat Informationen dazu,
i) warum die Zahl der begründeten Stellungnahmen in den letzten Jahren zurückgegangen sei, wies
jedoch auf eine deutliche Verbesserung der Begründungen der Kommission für die Vereinbarkeit
ihrer Vorschläge mit dem Subsidiaritätsprinzip seit 2010 hin, ii) ob nationale Parlamente, die keine
Einwände im Rahmen des Subsidiaritätskontrollmechanismus erheben, dies nicht tun, weil sie
keine Einwände haben oder weil sie nicht der Ansicht sind, dass dieser Mechanismus wirksam
oder angemessen ist, und iii) ob diese Parlamente alternative Einflussmöglichkeiten nutzen. Die
italienische Camera dei Deputati93 kritisierte den Bericht der Kommission wegen fehlender
statistischer Daten und Informationen über verschiedene Aspekte der Antworten der Kommission
auf die Stellungnahmen der nationalen Parlamente, wie z. B. die Bewertung ihrer Qualität. Ferner
forderte sie engere Verbindungen zwischen der Kommission und den nationalen Parlamenten und
sprach mehrere Empfehlungen zur Verbesserung des Gesetzgebungsverfahrens aus, darunter
detailliertere Begründungen für Vorschläge, eine stärkere Einbeziehung der nationalen Parlamente
und bessere Folgenabschätzungen. Sie betonte ferner die Notwendigkeit von mehr Transparenz
bei den Tätigkeiten des Rates und des Zugangs zu deren Dokumenten und schlug vor, eine Debatte
über den Zweck und die Methoden der EU-Rechtsvorschriften einzuleiten, insbesondere im
Hinblick auf eine mögliche EU-Erweiterung.
Diese Stellungnahmen sollten in Verbindung mit den Forderungen und Vorschlägen gesehen
werden, die von den nationalen Parlamenten gemeinsam im Beitrag der Plenartagung der
LXXII. COSAC im Oktober 2024 vorgebracht wurden94. Die Kommission reagierte95 auf
Bedenken hinsichtlich des Rückgangs der begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente
und erläuterte, dass dies auf die erfolgreiche Anwendung ihrer Agenda und ihrer Instrumente für
eine bessere Rechtsetzung und die strengere Kontrolle der Einhaltung der Subsidiarität bei der
Vorbereitung ihrer Initiativen zurückzuführen sein dürfte. Ebenso wies sie darauf hin, dass der
Rückgang nicht das Ergebnis einer entsprechenden Verringerung der Subsidiaritätskontrollen
durch die nationalen Parlamente zu sein scheint, da die Mehrheit der Stellungnahmen, die sie im
Rahmen des politischen Dialogs in den letzten drei Jahren abgegeben haben, Vorschläge umfasst,
die der Subsidiaritätskontrolle unterliegen, und in vielen dieser Stellungnahmen ausdrücklich
darauf hingewiesen wird, dass die Gesetzgebungsvorschläge mit dem Subsidiaritätsprinzip
vereinbar sind. Diese Feststellung wurde durch die Antworten der nationalen Parlamente auf den
Fragebogen zur Vorbereitung des 42. Halbjahresberichts der COSAC sowie durch die bei der
Kommission eingegangenen Stellungnahmen und begründeten Stellungnahmen gestützt, aus
denen hervorgeht, dass mindestens 29 von 39 Kammern (21 von 27 nationalen Parlamenten) seit
2019 Subsidiaritätskontrollen durchgeführt haben. Begründete Stellungnahmen sind nicht das
einzige Mittel, um die Ergebnisse der Subsidiaritätsprüfung der nationalen Parlamente zum
Ausdruck zu bringen.
In diesem Zusammenhang erinnerte die Kommission an die wichtige Rolle, die den nationalen
Parlamenten innerhalb des europäischen Verfassungsrahmens und bei der Gestaltung der EU-
Politik zukommt. Sie betonte auch ihre Unterstützung für die nationalen Parlamente und deren
91 COM(2023) 640 final, veröffentlicht im Oktober 2023.
92 https://national-parliaments-opinions.ec.europa.eu/documents/download/20392 (schwedische Fassung:
https://national-parliaments-opinions.ec.europa.eu/documents/download/20391).
93 https://national-parliaments-opinions.ec.europa.eu/documents/download/20388 (italienische Fassung:
https://national-parliaments-opinions.ec.europa.eu/documents/download/20387).
94 Siehe Abschnitt 5.2.
95 C(2024) 5649 final, https://national-parliaments-opinions.ec.europa.eu/documents/download/20407 (schwedische
Fassung: https://national-parliaments-opinions.ec.europa.eu/documents/download/20408), und C(2024) 7221
final, https://national-parliaments-opinions.ec.europa.eu/documents/download/21001 (italienische Fassung:
https://national-parliaments-opinions.ec.europa.eu/documents/download/21000).
23
Subsidiaritätskontrolle, unter anderem durch ausführliche Antworten auf ihre Stellungnahmen und
die Unterrichtung der zuständigen Mitglieder der Kommission und der Kommissionsdienststellen
über ihre Anliegen. Die Kommission betonte auch, wie wichtig der politische Dialog mit den
nationalen Parlamenten ist, der es ihnen ermöglicht, zum europäischen Beschlussfassungsprozess
beizutragen, und stellte fest, dass viele nationale Parlamente diese Gelegenheit nutzen, um sich an
den früheren Phasen des Prozesses zu beteiligen. Die Kommission ermutigte die nationalen
Parlamente, sich an ihren Aufforderungen zur Stellungnahme und öffentlichen Konsultationen zu
beteiligen, und bekundete ihre Bereitschaft, den Dialog mit den nationalen Parlamenten über die
etablierten Kommunikations- und Kooperationskanäle zu stärken. In Bezug auf die Qualität der
Antworten der Kommission auf die Stellungnahmen der nationalen Parlamente erinnerte die
Kommission96 an den 37. Halbjahresbericht der COSAC97, dem zufolge „die überwiegende
Mehrheit [der Kammern der nationalen Parlamente] erklärte, dass die Europäische Kommission
die in ihren Stellungnahmen aufgeworfenen Fragen im Rahmen des politischen Dialogs
größtenteils behandelt habe.“
5. KONTAKTE, BESUCHE, SITZUNGEN, KONFERENZEN UND SONSTIGE AKTIVITÄTEN
5.1. Besuche der Kommission bei/Zusammenkünfte der Kommission mit nationalen
Parlamenten
Der mündliche politische Dialog zwischen der Kommission und den nationalen Parlamenten findet
in vielen Formen statt. Dazu gehören Besuche zwischen Kommissionsmitgliedern und nationalen
Parlamenten, die Teilnahme von Kommissionsmitgliedern an interparlamentarischen
Ausschusssitzungen, die vom Europäischen Parlament organisiert werden, und Konferenzen, unter
anderem die von der COSAC organisierten Konferenzen, Briefings der Kommission für die
ständigen Vertreter der nationalen Parlamente in Brüssel und der regelmäßige Austausch über die
Arbeitsprogramme der Kommission.
Im Jahr 2024 fanden 57 Besuche bei nationalen Parlamenten oder Zusammenkünfte mit
Delegationen nationaler Parlamente unter Beteiligung von Kommissionsmitgliedern statt, die die
Mehrheit der Kammern abdeckten (24 von 39). Dies ist weniger als in den vier Vorjahren
(127 Besuche im Jahr 2023, 143 im Jahr 2022, 130 im Jahr 2021, 101 im Jahr 2020), aber sehr
ähnlich wie die Zahl der Besuche und Sitzungen im vorangegangenen Übergangsjahr (2019: 55).
Die Kommission erhielt im Jahr 2024 auch eine höhere Zahl von Besuchen von Gruppen von
Bediensteten – in einigen Fällen gemischt mit Mitgliedern des Parlaments – von verschiedenen
nationalen Parlamenten, die Informationen aus erster Hand über die Arten der Interaktion und die
bestehenden Kommunikationskanäle zwischen der Kommission und den nationalen Parlamenten
suchten98.
96 C(2024) 7221 final, https://national-parliaments-opinions.ec.europa.eu/documents/download/21001 (italienische
Fassung: https://national-parliaments-opinions.ec.europa.eu/documents/download/21000).
97 37. Halbjahresbericht der COSAC – Entwicklung der Verfahren und Praktiken der parlamentarischen Prüfung in
der Europäischen Union: https://ipexl.europarl.europa.eu/IPEXL-WEB/download/file/082d29087ee8684c017f0e
1b03990203/37th+Bi-annual+Report+of+COSAC.pdf (Seite 7).
98 Die letztgenannten Besuche werden in der nachstehenden Karte nicht berücksichtigt.
24
Zahl der Besuche bei und Zusammenkünfte mit nationalen Parlamenten
unter Beteiligung von Kommissionsmitgliedern im Jahr 2024
(Gesamtzahl für alle Mitgliedstaaten: 57)
25
5.2. Interparlamentarische Zusammenkünfte und Konferenzen
Im Jahr 2024 nahmen Kommissionsmitglieder an folgenden interparlamentarischen
Zusammenkünften und Konferenzen teil99:
COSAC100
Europäische Parlamentarische Woche101
Gemeinsamer parlamentarischer Kontrollausschuss zu Europol102
verschiedene interparlamentarische Konferenzen (IPK)103
Im Berichtszeitraum fanden in Belgien und Ungarn, den Ländern, die im diesem Zeitraum den
Vorsitz im Rat der Europäischen Union innehatten, zwei Sitzungen der COSAC-Vorsitzenden
(Januar und Juli) und zwei Plenartagungen der COSAC (März und Oktober) statt. Nach jeder
Plenartagung wurden Schlussfolgerungen104, ein Beitrag105 und ein Halbjahresbericht vorgelegt.
Einer der Abschnitte des Beitrags, der im Anschluss an die Plenartagung der COSAC vom März
veröffentlicht wurde, war als kollektiver Beitrag der nationalen Parlamente zu den strategischen
Leitlinien 2024-2029 gedacht, was bei den vorangegangenen institutionellen Übergängen in den
Jahren 2014 und 2019 nicht vorgekommen war. Die Kommission antwortete schriftlich auf die
von der COSAC angenommenen Beiträge106.
Die COSAC-Tagungen des Jahres 2024 betrafen i) die Prioritäten der beiden Ratsvorsitze (Belgien
und Ungarn), ii) die europäische Säule sozialer Rechte, iii) die Erweiterung und ihre
Auswirkungen auf die Zukunft der EU, iv) die Überprüfung der europäischen Legislaturperiode
2019-2024 und die Aussichten für die strategische Agenda des Rates für 2024-2029, v) die
Gleichstellungspolitik und die Vertretung von Frauen und Männern im Parlament, vi) die offene
strategische Autonomie, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, vii) den aktuellen Stand im
Westbalkan und der Osterweiterungen der EU, viii) die Lage der EU im Jahr des institutionellen
Übergangs und die 15-jährige Anwendung des Vertrags von Lissabon, xi) europäische
demografische Trends und Reaktionen auf nationaler und europäischer Ebene und x) die
europäische Sicherheit und Verteidigung. Die Kommissionsmitglieder Schmit, Breton und
99 Weitere Einzelheiten sind dem Bericht des Europäischen Parlaments über die Beziehungen zwischen dem
Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten zu entnehmen:
http://www.europarl.europa.eu/relnatparl/en/home/annual-reports.html.
100 Die COSAC – in der die Kommission Beobachterstatus hat – ist das einzige interparlamentarische Forum, das in
den Verträgen verankert ist, und zwar in Protokoll Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der
Europäischen Union. Weitere Einzelheiten unter https://secure.ipex.eu/IPEXL-WEB/conferences/cosac.
101 Im Rahmen der Europäischen Parlamentarischen Woche kommen Parlamentarier aus EU-, Kandidaten- und
Beobachterländern zusammen, um wirtschaftliche, haushaltspolitische, ökologische und soziale Fragen zu
erörtern. Im Jahr 2024 fand sie am 12./13. Februar statt. Exekutiv-Vizepräsident Dombrovskis hielt in der
Eröffnungssitzung eine Grundsatzrede. Kommissionsmitglied McGuinness eröffnete den Meinungsaustausch mit
eingeladenen politischen Entscheidungsträgern in der interparlamentarischen Ausschusssitzung des Ausschusses
für Wirtschaft und Währung. Kommissionsmitglied Hahn hielt eine einleitende Rede mit dem Titel „Erkenntnisse
aus NextGenerationEU: nationale und EU-Perspektiven dazu, wie der EU-Haushalt in Krisenzeiten reagieren
kann“ in der interparlamentarischen Ausschusssitzung des Haushaltsausschusses.
102 Die 14. Sitzung des Gemeinsamen parlamentarischen Kontrollausschusses zu Europol fand am 18./19. Februar in
Gent (Belgien) und die 15. Sitzung am 12. November im Europäischen Parlament statt. Kommissionsmitglied
Johansson nahm persönlich an der ersten Sitzung teil und hielt während der zweiten Sitzung eine Rede als
Videobotschaft.
103 An der IPK für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Sicherheits- und
Verteidigungspolitik (GASP/GSVP) vom 9./10. September nahmen Kommissionsmitglied Várhelyi und der Hohe
Vertreter/Vizepräsident Borrell teil. Kommissionsmitglied Ferreira hielt auf der IPK eine Rede per Videobotschaft
zum Thema „SECG“ (Oktober).
104 Schlussfolgerungen der LXXI. COSAC und Schlussfolgerungen der LXXII. COSAC (auf EN und FR verfügbar).
105 Beitrag der LXXI. COSAC und Beitrag der LXXII. COSAC (auf EN und FR verfügbar).
106 Antwort der Kommission auf den Beitrag der LXXI. COSAC (Anhang) und Antwort der Kommission auf den
Beitrag der LXXII. COSAC (Anhang) (auf EN verfügbar).
26
Várhelyi nahmen an zwei COSAC-Tagungen teil, und Exekutiv-Vizepräsident Šefčovič hielt auf
der LXXII. Plenartagung eine Rede per Videobotschaft, in der er betonte, dass die nationalen
Parlamente auch in den nächsten fünf Jahren weiterhin eine führende Rolle spielen werden.
In Bezug auf ihre Beteiligung an der Politikgestaltung der EU formulierten die nationalen
Parlamente im Beitrag der Plenartagung der LXXII. COSAC im Oktober 2024 gemeinsam eine
Reihe von Forderungen und Vorschlägen. Insbesondere forderten sie i) die Einführung eines
indirekten Rechts der gesetzgeberischen Initiative für sich selbst in Form einer „grünen Karte“,
ii) einen verbesserten Zugang zu Ratsdokumenten, iii) eine regelmäßige Teilnahme von
Kommissionsmitgliedern an COSAC-Tagungen, iv) die Intensivierung des Dialogs zwischen den
nationalen Parlamenten und der Kommission, insbesondere bei der Ausarbeitung ihrer
strategischen Leitlinien und jährlichen Arbeitsprogramme, und v) die Erleichterung der
Subsidiaritätskontrolle, indem die den nationalen Parlamenten eingeräumte Frist von acht auf zehn
Wochen verlängert und die Schwelle für die Auslösung des Verfahrens der „gelben Karte“ auf ein
Viertel der abgegebenen Stimmen gesenkt wird.
In ihrer Antwort stimmte die Kommission mit der COSAC darin überein, dass die nationalen
Parlamente eine entscheidende Rolle bei der Stärkung der demokratischen Werte spielen,
bekundete ihre Bereitschaft, den Dialog mit ihnen weiterzuentwickeln, und ermutigte sie, sich
früher am politischen Prozess zu beteiligen – bereits wenn neue Rechtsvorschriften auf EU-Ebene
geprüft und vorbereitet werden. In diesem Zusammenhang würdigte die Kommission den
kollektiven Beitrag der nationalen Parlamente zur strategischen Agenda für 2024-2029 durch den
Beitrag der LXXI. COSAC und befürwortete diese Art des kollektiven Engagements für die
Zukunft. Sie begrüßte ferner die Stellungnahmen und Informationen der nationalen Parlamente
über ihre eigenen Prioritäten in Bezug auf die Punkte, die in den angenommenen
Arbeitsprogrammen der Kommission enthalten sind, als Teil des politischen Dialogs. Solche
Beiträge können auch ein frühes Element der Kontrolle der Einhaltung der Subsidiarität in den
EU-Rechtsvorschriften durch die nationalen Parlamente sein. Die Kommission nahm den
Vorschlag der COSAC zur Kenntnis, die Subsidiaritätskontrolle der nationalen Parlamente weiter
zu stärken, indem die Frist von acht auf zehn Wochen verlängert und die Schwelle für die
Auslösung des Verfahrens der „gelben Karte“ gesenkt wird. Sie war jedoch der Ansicht, dass eine
Intensivierung des politischen Dialogs und der interparlamentarischen Treffen zwischen den
nationalen Parlamenten und der Kommission107 bereits unmittelbarere Möglichkeiten bieten, die
Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit in den EU-
Rechtsvorschriften weiter zu verbessern als solche Maßnahmen, die Vertragsänderungen erfordern
würden.
6. DIE ROLLE DER REGIONALEN PARLAMENTE
Die regionalen Parlamente tragen indirekt zur Subsidiaritätskontrolle bei. Nach Protokoll Nr. 2
konsultieren die nationalen Parlamente bei der Subsidiaritätsprüfung für Entwürfe von EU-
Gesetzgebungsakten mit Blick auf die Abgabe von begründeten Stellungnahmen gegebenenfalls
die Regionalparlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen.
Mitglieder der Regionalparlamente sind auch im Europäischen Ausschuss der Regionen vertreten.
Dieser übt über das Netz für Subsidiaritätskontrolle und dessen Online-Plattform REGPEX, mit
der die Mitwirkung der Regionalparlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen am Frühwarnsystem
zur Überwachung von Subsidiarität gefördert werden soll, Überwachungstätigkeiten aus108.
107 Wie im Jahr 2023 wurde die 2021 eingeführte und 2022 fortgesetzte Möglichkeit, informelle Online-Gespräche
der COSAC mit Mitgliedern der Kommission zu organisieren, auch 2024 nicht genutzt.
108 http://portal.cor.europa.eu/subsidiarity/regpex/Pages/default.aspx. Weitere Einzelheiten zu den Tätigkeiten des
Europäischen Ausschusses der Regionen im Bereich der Subsidiaritätskontrolle sind Abschnitt 2.4 zu entnehmen.
27
Obwohl die Verträge keine ausdrücklichen Bestimmungen für eine direkte Interaktion zwischen
der Kommission und den regionalen Parlamenten enthalten, berücksichtigt die Kommission deren
Beiträge dennoch und beantwortet sie. Einige Regionalparlamente109 legten der Kommission
weiterhin Entschließungen vor: 38 Entschließungen im Jahr 2024 gegenüber 32 im Jahr 2023, 72
im Jahr 2022, 50 im Jahr 2021 und 33 im Jahr 2020. Einige von ihnen konzentrierten sich auf
spezifische Mitteilungen110 und Vorschläge111 der Kommission, während andere auf verschiedene
andere aktuelle Themen abzielten. Andere beteiligten sich an den öffentlichen Konsultationen der
Kommission; allerdings wurde dieses Instrument der Beteiligung bisher nur von einem
Regionalparlament aktiv genutzt, das Antworten auf mehrere von der Kommission eingeleitete
öffentliche Konsultationen einreichte112. Ein Regionalparlament wählte einen anderen Weg und
gab fünf Stellungnahmen über das nationale Parlament ab113.
7. SCHLUSSFOLGERUNG
Das Jahr 2024 war ein Übergangsjahr, was bei verschiedenen Aspekten der Beziehungen zwischen
der Kommission und den nationalen Parlamenten spürbar war. Im Vergleich zu den
vorangegangenen vier Jahren bedeutete dies, dass die nationalen Parlamente weniger
Stellungnahmen abgaben, obwohl der Rückgang nicht so abrupt war wie im vorangegangenen
Übergangsjahr 2019. Es gab relativ gesehen weniger Stellungnahmen zu Vorschlägen, die der
Subsidiaritätskontrolle unterliegen, es fanden weniger Besuche und Sitzungen statt, aber fast
ebenso viele wie im vorangegangenen Übergangsjahr, und die Mitglieder der Kommission nahmen
weniger an interparlamentarischen Veranstaltungen teil.
109 Die Regionalparlamente der Wallonischen Region, der Region Brüssel-Hauptstadt und der Deutschsprachigen
Gemeinschaft Belgiens (Belgien), von Bayern und Rheinland-Pfalz (Deutschland), der Balearen, des
Baskenlandes und von Navarra (Spanien), der Emilia-Romagna (Italien), von Salzburg und Oberösterreich
(Österreich) und der Vorkarpaten (Polen) sowie die Europäische Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten
der deutschen und österreichischen Landesparlamente, des Südtiroler Landtags und des Parlaments der
Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens unter Beteiligung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
sowie des österreichischen Bundesrates und der Interregionale Parlamentarierrat (Saarland und Rheinland-Pfalz
(Deutschland), Grand Est (Frankreich), Luxemburg (Luxemburg), Wallonische Region, Föderation Wallonien-
Brüssel und Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens (Belgien)). Die aktivsten Regionalparlamente waren die
von Bayern (12) und der Balearen (11). Die Europäische Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der
deutschen und österreichischen Landesparlamente, des Südtiroler Landtags und des Parlaments der
Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens unter Beteiligung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
sowie des österreichischen Bundesrates verabschiedeten drei, die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens zwei
und alle anderen jeweils eine Entschließung.
110 EU-Justizbarometer 2023 und 2024 (COM(2023) 309 final und COM(2024) 950 final), Bericht über die
Rechtsstaatlichkeit 2023 (COM(2023) 800 final) und Mitteilung „Unsere Zukunft sichern – Europas Klimaziel für
2040 und Weg zur Klimaneutralität bis 2050 für eine nachhaltige, gerechte und wohlhabende Gesellschaft“
(COM(2024) 63 final).
111 Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Sozialwirtschaft
(COM(2023) 316 final), Vorschlag für eine Empfehlung des Rates „Europa in Bewegung“ – Lernmobilität für alle
(COM(2023) 719 final), Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem
grenzübergreifenden Kontext (COM(2023) 790 final) und Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Bodenüberwachung und -resilienz (Bodenüberwachungsgesetz) (COM(2023) 416
final).
112 Der Bayerische Landtag reichte Beiträge zu fünf öffentlichen Konsultationen für Initiativen in einer Vielzahl von
Politikbereichen ein, gegenüber sechs im Jahr 2023 und über 20 im Jahr 2022.
113 Das Flämische Parlament übermittelte nach der Erklärung 51 zu den Verträgen als Bestandteil des nationalen
belgischen parlamentarischen Systems über das Sekretariat der Konferenz der Präsidenten der parlamentarischen
Versammlungen fünf Stellungnahmen mit einer Anschrift im belgischen Sénat/Senaat. Die Kommission
registrierte sie daher faktisch als Stellungnahmen des belgischen Sénat/Senaat und antwortete sowohl über den
Sénat/Senaat als auch direkt an das Regionalparlament.
28
Wieder wurden die meisten begründeten Stellungnahmen von einem nationalen Parlament, in
diesem Fall dem schwedischen Riksdag, abgegeben. Die nationalen Parlamente zeigten weiterhin
großes Interesse am Arbeitsprogramm der Kommission und gaben zehn Stellungnahmen zum
Arbeitsprogramm der Kommission für 2023 ab – gleich viele wie in der Ausgabe 2022 genannt
wurden. Die regionalen Parlamente arbeiteten weiterhin mit der Kommission zusammen und
übermittelten etwas mehr Entschließungen zu verschiedenen aktuellen Themen als im Vorjahr.
Im Jahr 2024 waren in Bezug auf die in diesem Bericht behandelten Themen die folgenden
Entwicklungen bemerkenswert und teilweise neu:
Die nationalen Parlamente haben eine große Zahl zukunftsorientierter Initiativstellungnahmen
abgegeben.
Die Beteiligung der nationalen Parlamente am politischen Dialog war etwas breiter gefächert
als in den Vorjahren und weniger auf die aktivsten Parlamente/Kammern konzentriert.
Die nationalen Parlamente erkundeten weiterhin flexible Möglichkeiten der Teilnahme am
politischen Dialog, z. B. durch Gruppensitzungen und die Mitunterzeichnung von
Initiativstellungnahmen.
Zwei nationale Parlamente gaben Stellungnahmen zur vorherigen Ausgabe des Jahresberichts
über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und über
die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten ab und äußerten sich unter anderem zur Rolle
der nationalen Parlamente.
Zudem formulierten die nationalen Parlamente gemeinsam über die COSAC Forderungen und
Vorschläge zur Stärkung ihrer Rolle bei der Politikgestaltung der EU, auf die die Kommission
in konstruktiver Weise reagierte.
Der Beitrag der LXXI. COSAC vom März 2024 war von den nationalen Parlamenten als
gemeinsamer Beitrag zur strategischen Agenda für den neuen institutionellen Zyklus 2024-
2029 gedacht.
Zum allerersten Mal erhob eine nationale Kammer beim Gerichtshof der Europäischen Union
Klage auf Nichtigerklärung eines Gesetzgebungsakts und machte geltend, dass eine
Verordnung die Zuständigkeiten der Unionsorgane überschreite und gegen das
Subsidiaritätsprinzip verstoße114.
In Bezug auf die Umsetzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erklärte der Gerichtshof der
Europäischen Union eine Bestimmung einer Verordnung115 für nichtig, die während der
Legislativverhandlungen in den Kommissionsvorschlag eingefügt worden war. Der Gerichtshof
stellte fest, dass die gesetzgebenden Organe nicht nachgewiesen hatten, dass sie über ausreichende
Informationen verfügten, um die Verhältnismäßigkeit der Änderung, mit der diese spezifische
Bestimmung eingeführt wurde, beurteilen und eindeutig darlegen zu können.
114 Da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, wird diese Rechtssache (C-553/24) in einer künftigen Ausgabe des
Jahresberichts behandelt.
115 Artikel 1 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2020/1055 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli
2020 (ABl. L 249 vom 31.7.2020, S. 17).
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 8.9.2025
COM(2025) 473 final
ANNEXES 1 to 3
ANHÄNGE
des
BERICHTS DER KOMMISSION
JAHRESBERICHT 2024
ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER
VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT UND DIE BEZIEHUNGEN ZU DEN NATIONALEN
PARLAMENTEN
1
ANHANG 1
Liste der Entwürfe von Gesetzgebungsakten, zu denen die nationalen Parlamente im
Jahr 2024 begründete Stellungnahmen1 hinsichtlich der Einhaltung des
Subsidiaritätsprinzips abgegeben haben
Dokument Titel
Zahl der
begründeten
Stellungnahmen
(Protokoll
Nr. 2)
Zahl der
Stimmen
(Protokoll
Nr. 2)2
Verfasser der begründeten
Stellungnahmen
1 COM(2023) 532 final Vorschlag für eine Richtlinie des
Rates zur Schaffung eines
Rahmens für die
Unternehmensbesteuerung in
Europa (BEFIT)
3 6 IE Dáil und IE Seanad
gemeinsam (2 Stimmen)
MT Kamra tad-Deputati
(2 Stimmen)
SE Riksdag (2 Stimmen)
2 COM(2023) 637 final Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des
Rates zur Festlegung
harmonisierter Anforderungen
im Binnenmarkt an die
Transparenz der
Interessenvertretung im Auftrag
von Drittländern und zur
Änderung der Richtlinie (EU)
2019/1937
2 4 HU Országgyűlés
(2 Stimmen)
IE Dáil und IE Seanad
gemeinsam (2 Stimmen)
3 COM(2023) 529 final Vorschlag für eine Richtlinie des
Rates über die
Verrechnungspreisgestaltung
1 2 SE Riksdag (2 Stimmen)
4 COM(2023) 754 final Vorschlag für eine Verordnung
des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Verstärkung der
polizeilichen Zusammenarbeit
bei der Verhütung, Aufdeckung
und Untersuchung der
Schleuserkriminalität und des
Menschenhandels und zur
Verstärkung der Unterstützung
von Europol bei der Verhütung
und Bekämpfung solcher
Straftaten und zur Änderung der
Verordnung (EU) 2016/794
1 2 SE Riksdag (2 Stimmen)
5 COM(2023) 790 final Geänderter Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über
einen Mechanismus zur
Überwindung rechtlicher und
administrativer Hindernisse in
einem grenzübergreifenden
Kontext
1 2 SE Riksdag (2 Stimmen)
1 Eine Erläuterung zum Wesen der begründeten Stellungnahme findet sich in Fußnote 60 des Berichts.
2 Eine Erläuterung zu den Stimmen im Rahmen der Subsidiaritätskontrolle findet sich in den Fußnoten 62 und
63 des Berichts.
2
Dokument Titel
Zahl der
begründeten
Stellungnahmen
(Protokoll
Nr. 2)
Zahl der
Stimmen
(Protokoll
Nr. 2)2
Verfasser der begründeten
Stellungnahmen
6 COM(2024) 33 final Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der
Richtlinie 2005/44/EG über
harmonisierte
Binnenschifffahrtsinformationsdi
enste (RIS) auf den
Binnenwasserstraßen der
Gemeinschaft
1 2 SE Riksdag (2 Stimmen)
7 COM(2024) 132 final Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des
Rates zur Verbesserung und
Durchsetzung der
Arbeitsbedingungen von
Praktikanten und zur
Bekämpfung von Scheinpraktika
(„Praktikumsrichtlinie“)
1 2 SE Riksdag (2 Stimmen)
8 COM(2023) 645 final Vorschlag für eine Verordnung
des Europäischen Parlaments und
des Rates über die Vermeidung
der Freisetzung von
Kunststoffgranulat zur
Verringerung der
Umweltverschmutzung durch
Mikroplastik
1 1 IT Camera dei Deputati
(1 Stimme)
9 COM(2023) 769 final Vorschlag für eine Verordnung
des Europäischen Parlaments und
des Rates über das Wohlergehen
von Hunden und Katzen und ihre
Rückverfolgbarkeit
1 1 CZ Poslanecká sněmovna
(1 Stimme)
10 COM(2024) 60 final Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des
Rates zur Bekämpfung des
sexuellen Missbrauchs und der
sexuellen Ausbeutung von
Kindern sowie von Darstellungen
sexuellen Missbrauchs von
Kindern sowie zur Ersetzung des
Rahmenbeschlusses 2004/68/JI
des Rates (Neufassung)
1 1 FR Sénat (1 Stimme)
11 COM(2024) 150 final Vorschlag für eine Verordnung
des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Einrichtung des
Programms für die europäische
Verteidigungsindustrie und eines
Rahmens für Maßnahmen zur
Gewährleistung der zeitnahen
Verfügbarkeit und Lieferung von
Verteidigungsgütern (EDIP)
1 1 FR Sénat (1 Stimme)
INSGESAMT eingegangene begründete Stellungnahmen 14
3
ANHANG 2
Zahl der im Jahr 2024 bei der Kommission (im Rahmen des politischen Dialogs und des
Subsidiaritätskontrollmechanismus) eingegangenen Stellungnahmen, aufgeschlüsselt
nach nationalem Parlament/nationaler Kammer
Mitgliedstaat Kammer
Gesamtzahl der
Stellungnahmen3
Zahl der begründeten
Stellungnahmen
(Protokoll Nr. 2)
Rumänien Camera Deputaților 41 0
Italien Camera dei Deputati 26 1
Spanien
Las Cortes Generales:
Senado de España und
Congreso de los Diputados
18 0
Deutschland Bundesrat 17 0
Tschechien Senát 16 0
Rumänien Senat 15 0
Tschechien Poslanecká sněmovna 14 1
Frankreich Sénat 13 2
Italien Senato della Repubblica 12 0
Schweden Riksdag 11 6
Portugal Assembleia da República 8 0
Irland
Houses of the Oireachtas:
Dáil und Seanad Éireann
7 2
Belgien Sénat de Belgique / Belgische Senaat 7 0
Niederlande Eerste Kamer 7 0
Frankreich Assemblée nationale 5 0
Litauen Seimas 5 0
Niederlande Tweede Kamer 4 0
Malta Kamra tad-Deputati 3 1
Luxemburg Chambre des Députés 3 0
Polen Senat 3 0
Zypern Vouli ton Antiprosopon 2 0
Estland Riigikogu 2 0
Lettland Saeima 2 0
Polen Sejm 2 0
Slowakei Národná rada 2 0
Finnland Eduskunta 2 0
Ungarn Országgyűlés 1 1
Kroatien Hrvatski Sabor 1 0
Deutschland Bundestag 1 0
3 Summe der von den nationalen Parlamenten im Rahmen des politischen Dialogs übermittelten
Stellungnahmen und der von ihnen abgegebenen begründeten Stellungnahmen.
4
Mitgliedstaat Kammer
Gesamtzahl der
Stellungnahmen3
Zahl der begründeten
Stellungnahmen
(Protokoll Nr. 2)
Griechenland Vouli ton Ellinon 1 0
Slowenien Državni zbor 1 0
Belgien
Chambre des Représentants de Belgique /
Belgische Kamer van
volksvertegenwoordigers
0 0
Bulgarien Narodno Sabranie 0 0
Dänemark Folketing 0 0
Slowenien Državni svet 0 0
Österreich Bundesrat 0 0
Österreich Nationalrat 0 0
INSGESAMT 252 14
5
ANHANG 3
Dokumente, zu denen die Kommission im Jahr 2024 (im Rahmen des politischen
Dialogs und des Subsidiaritätskontrollmechanismus) die meisten Stellungnahmen4
erhielt
Dokument Titel
Gesamtzahl der
Stellungnahmen5
Davon begründete
Stellungnahmen
(Protokoll Nr. 2)
1 COM(2024) 60 final Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und
der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie
von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von
Kindern sowie zur Ersetzung des
Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates
(Neufassung)
8 1
2 COM(2023) 532 final Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur
Schaffung eines Rahmens für die
Unternehmensbesteuerung in Europa (BEFIT)
7 3
3 COM(2023) 637 final Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Festlegung harmonisierter Anforderungen im
Binnenmarkt an die Transparenz der
Interessenvertretung im Auftrag von
Drittländern und zur Änderung der Richtlinie
(EU) 2019/1937
7 2
4 COM(2023) 754 final Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Verstärkung der polizeilichen
Zusammenarbeit bei der Verhütung,
Aufdeckung und Untersuchung der
Schleuserkriminalität und des
Menschenhandels und zur Verstärkung der
Unterstützung von Europol bei der Verhütung
und Bekämpfung solcher Straftaten und zur
Änderung der Verordnung (EU) 2016/794
7 1
5 COM(2024) 132 final Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Verbesserung und Durchsetzung der
Arbeitsbedingungen von Praktikanten und zur
Bekämpfung von Scheinpraktika
(„Praktikumsrichtlinie“)
7 1
6 COM(2023) 638 final Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen – Arbeitsprogramm der
Kommission 2024 – Heute handeln, um für
morgen bereit zu sein
7 0
4 In der Tabelle sind alle Dokumente berücksichtigt, zu denen mindestens fünf Stellungnahmen eingegangen
sind.
5 Summe der von den nationalen Parlamenten im Rahmen des politischen Dialogs übermittelten
Stellungnahmen und der von ihnen abgegebenen begründeten Stellungnahmen.
6
Dokument Titel
Gesamtzahl der
Stellungnahmen5
Davon begründete
Stellungnahmen
(Protokoll Nr. 2)
7 COM(2024) 14 final Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2009/38/EG
betreffend die Einsetzung und Arbeitsweise
Europäischer Betriebsräte und die wirksame
Durchsetzung der Rechte auf
länderübergreifende Unterrichtung und
Anhörung
7 0
8 COM(2023) 755 final Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Festlegung von Mindestvorschriften zur
Verhinderung und Bekämpfung der Beihilfe
zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum
unerlaubten Aufenthalt in der Union sowie
zur Ersetzung der Richtlinie 2002/90/EG des
Rates und des Rahmenbeschlusses
2002/946/JI des Rates
6 0
9 COM(2023) 769 final Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
das Wohlergehen von Hunden und Katzen
und ihre Rückverfolgbarkeit
5 1
10 COM(2023) 790 final Geänderter Vorschlag für eine Verordnung
des Europäischen Parlaments und des Rates
über einen Mechanismus zur Überwindung
rechtlicher und administrativer Hindernisse in
einem grenzübergreifenden Kontext
5 1
11 COM(2024) 150 final Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung des Programms für die
europäische Verteidigungsindustrie und eines
Rahmens für Maßnahmen zur Gewährleistung
der zeitnahen Verfügbarkeit und Lieferung
von Verteidigungsgütern (EDIP)
5 1
12 COM(2024) 139 final Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnungen (EU) 2021/2115
und (EU) 2021/2116 in Bezug auf Standards
für den guten landwirtschaftlichen und
ökologischen Zustand, Regelungen für Klima,
Umwelt und Tierwohl, Änderungen der GAP-
Strategiepläne, Überprüfung der GAP-
Strategiepläne und Ausnahmen von
Kontrollen und Sanktionen
5 0
Drucksache 461/25 - 36 -]
Relationen
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