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Bericht der Kommission: Jahresbericht 2024 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten

dip / drucksache 08.09.2025 · WP 21 · 461/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Bericht der Kommission: Jahresbericht 2024 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 461/25 08.09.25 EU Unterrichtung durch die Europäische Kommission Bericht der Kommission: Jahresbericht 2024 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten COM(2025) 473 final Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet. Hinweis: Drucksache 584/24 = AE-Nr. 240985 DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 8.9.2025 COM(2025) 473 final BERICHT DER KOMMISSION JAHRESBERICHT 2024 ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT UND DIE BEZIEHUNGEN ZU DEN NATIONALEN PARLAMENTEN 1 JAHRESBERICHT 2024 ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT UND DIE BEZIEHUNGEN ZU DEN NATIONALEN PARLAMENTEN 1. EINFÜHRUNG Dies ist der 32. Bericht über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit nach Artikel 9 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (Protokoll Nr. 2). Seit 2018 werden in dem Bericht auch die Beziehungen der Kommission zu den nationalen Parlamenten behandelt, die bei der Anwendung dieser Grundsätze eine entscheidende Rolle spielen. Mit Beiträgen des Europäischen Parlaments, des Rates und des Europäischen Ausschusses der Regionen trägt dieser Bericht den Entwicklungen bei der Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und den Beziehungen der Kommission zu den nationalen Parlamenten im Jahr 2024 Rechnung. Außerdem werden einige Trends vorgestellt, die in der ersten Amtszeit von Präsidentin von der Leyen von 2019 bis 2024 beobachtet wurden. Das Jahr 2024 war das 15. Jahr der Anwendung des Vertrags von Lissabon, mit dem mehr parlamentarische Kontrolle und demokratische Rechenschaftspflicht eingeführt wurden. Im Laufe der Jahre haben die nationalen Parlamente den Subsidiaritätskontrollmechanismus in unterschiedlichem Maße genutzt, und die Kommission hat ihn so weit wie möglich angepasst, um ihn flexibler zu gestalten. Die nationalen Parlamente haben zusätzliche Änderungen verlangt1, die die teilweise Änderung des Vertrags erfordern würden. Der Subsidiaritätskontrollmechanismus wird durch den bereits 2006 eingeführten politischen Dialog ergänzt. Gemeinsam sind sie Teil der Politikgestaltung der EU und sorgen dafür, dass die nationalen Parlamente auf EU-Ebene angemessen gehört werden. Was die allgemeinen Trends betrifft, so ist die Zahl der Stellungnahmen der nationalen Parlamente in den letzten Jahren zurückgegangen2, während die Bedeutung des politischen Dialogs mit der Kommission für die nationalen Parlamente dahin gehend zugenommen hat, dass einige von ihnen ein zunehmendes Interesse daran zeigen, sich zu einem früheren Zeitpunkt an der Entscheidungsfindung der EU zu beteiligen3. Die Kommission hat wiederholt erklärt4, dass sie 1 Zu den Überlegungen der nationalen Parlamente über ihre eigene Rolle bei der Politikgestaltung der EU und der Reform des Subsidiaritätskontrollmechanismus und des politischen Dialogs siehe als jüngstes Beispiel die Schlussfolgerungen der COSAC-Arbeitsgruppe zur Rolle der nationalen Parlamente in der EU aus dem Jahr 2022 (https://ipex.eu/IPEXL- WEB/download/file/082d290881a511e50181aac72ddd0080/Conclusions_Cosac_working_group_role_of_NP_in _the_EU_June2022_ENVFinale.pdf). Die wichtigsten Forderungen wurden auf der Plenartagung der LXXII. COSAC im Oktober 2024 in Budapest bekräftigt, auf der die nationalen Parlamente über 15 Jahre Erfahrung mit ihren Tätigkeiten im Rahmen des Vertrags von Lissabon informierten (https://ipex.eu/IPEXL- WEB/download/file/8a8629a892fab4390192fbf3bf710003/Minutes+of+the+LXXII+COSAC+-+Budapest+- +28-29+October+2024.pdf). 2 Siehe die Statistiken in Abschnitt 3.1. 3 Siehe die Erklärung der nationalen Parlamente als Teil des Beitrags der LXXII. Konferenz der Ausschüsse für Unionsangelegenheiten (COSAC), Nummer 14, dass sie „sich als aktive Akteure erwiesen haben, was die Ex-ante- Kontrolle der EU-Politik und die Einflussnahme auf Gesetzesentwürfe der EU im Wege der Mittel des politischen Dialogs und der Subsidiaritätskontrolle nach den Protokollen Nr. 1 und Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon betrifft“ (https://secure.ipex.eu/IPEXL- WEB/download/file/8a8629a8930500d90193061c58d60005/LXXII+COSAC+Conclusions+EN.pdf). 4 Siehe die Antwort der Kommission auf den Beitrag der LXVIII. Konferenz der Ausschüsse für Unionsangelegenheiten (COSAC), der auf deren Plenartagung vom 13.-15. November 2022 in Prag verabschiedet 2 bereit ist, den für beide Seiten vorteilhaften Dialog mit den nationalen Parlamenten über die etablierten Kommunikations- und Kooperationskanäle weiter zu stärken. Sie hat die nationalen Parlamente aufgefordert, die bereits vorhandenen Instrumente weiterzuentwickeln und ihr volles Potenzial auszuschöpfen, um die demokratische Resilienz zu stärken und wichtige strategische politische und institutionelle Herausforderungen wirksam zu bewältigen. Das Jahr 2024 war ein Übergangsjahr zwischen zwei Amtszeiten der Kommission. Dies wirkte sich auf die Intensität der Subsidiaritätskontrolle durch die nationalen Parlamente und ihres politischen Dialogs mit der Kommission aus. In der Regel gehen in Übergangsjahren die Zahl der Stellungnahmen, begründeten Stellungnahmen, Besuche und Treffen mit Kommissionsmitgliedern sowie die Teilnahme von Kommissionsmitgliedern an interparlamentarischen Veranstaltungen zurück. Dies war auch 2024 der Fall, wenn auch in geringerem Maße als im vorangegangenen Übergangsjahr 2019. Bei der Kommission gingen 252 Stellungnahmen ein, von denen 14 begründete Stellungnahmen waren. 2. ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄßIGKEIT DURCH DIE EU-ORGANE 2.1. KOMMISSION Umsetzung der Verpflichtungen für bessere Rechtsetzung Das umfassende System der Kommission für bessere Rechtsetzung, das von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)5 auf höchster Ebene eingestuft wird, beruht auf den Leitlinien und dem Instrumentarium, die 2021 verabschiedet wurden6. Es wurde im Juli 2023 mit der Einführung eines neuen Check-ups der Wettbewerbsfähigkeit als verbindlicher Anhang der Folgenabschätzungen weiter aktualisiert7. Wie in den beiden vorangegangenen Jahren erzielte die Kommission ein positives Ergebnis mit der Umsetzung ihres One-in-one-out-Grundsatzes, mit dem neuer Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Bürger ausgeglichen wird, indem bestehende Belastungen in demselben Politikbereich verringert werden. Darüber hinaus verfolgte und verstärkte sie, wie im Arbeitsprogramm der Kommission für 2024 angekündigt, ihr Ziel, den Verwaltungsaufwand um mindestens 25-35 %8 zu verringern, ohne die damit verbundenen politischen Ziele zu untergraben. wurde (https://ipex.eu/IPEXL- WEB/download/file/8a8629a89541775f0195474fb16e0031/Commission+reply+to+the+LXXII+COSAC+Contri bution.pdf), und auf den Beitrag der Plenartagung der LXXII. COSAC im Oktober 2024 (https://ipex.eu/IPEXL- WEB/download/file/8a8629a89541775f0195474fb16e0031/Commission+reply+to+the+LXXII+COSAC+Contri bution.pdf). 5 OECD Regulatory Policy Outlook 2021 | en | OECD. 6 Bessere Rechtsetzung: Leitlinien und Instrumentarium (europa.eu), siehe auch die Mitteilung „Bessere Rechtsetzung“ (COM(2021) 219 final). 7 Wie in den Mitteilungen der Kommission über die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU und über Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Entlastungspaket) angekündigt: COM(2023) 168 final und COM(2023) 535 final. 8 Arbeitsprogramm der Kommission für 2024; das Ziel besteht nun darin, den Verwaltungsaufwand insgesamt um mindestens 25 % und für kleine und mittlere Unternehmen um mindestens 35 % zu verringern. 3 Beitrag der Plattform „Fit for Future“ zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands Im Jahr 2024 verabschiedete die Plattform „Fit for Future“9 – eine hochrangige Expertengruppe, die die Kommission in ihren Bemühungen unterstützt, EU-Rechtsvorschriften zu vereinfachen und damit verbundene unnötige Kosten zu reduzieren – acht Stellungnahmen10. Einige von ihnen erfolgten rechtzeitig im Zusammenhang mit der Straffung der Berichtspflichten bei der automatisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung, Maßnahmen und Methoden zur Vermeidung unnötiger Berichtspflichten und der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Einige Beispiele: Zwei Stellungnahmen wurden bei den laufenden Evaluierungen von EU-Fonds11 durch die Kommission berücksichtigt, eine weitere Stellungnahme konzentrierte sich auf die Evaluierung politischer Maßnahmen12, und zwei Stellungnahmen betrafen ökologische/biologische Erzeugnisse13. Viele dieser Stellungnahmen enthalten Ideen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands auch auf lokaler und regionaler Ebene. Das RegHub-Netz des Europäischen Ausschusses der Regionen14 trug zur Arbeit der Plattform „Fit for Future“ an den Stellungnahmen zu EU-Fonds bei. Folgenabschätzungen In ihren für politisch sensible und wichtige Politik- und Legislativvorschläge erstellten Folgenabschätzungen prüft die Kommission die Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Dem Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments15 zufolge hat sich die durchschnittliche Qualität dieser Dimension in Folgenabschätzungen stetig verbessert. Diese Folgenabschätzungen unterliegen einer unabhängigen Qualitätskontrolle durch den Ausschuss für Regulierungskontrolle16, der im Jahr 2024 insgesamt drei Folgenabschätzungen prüfte. 9 Die Plattform „Fit for Future“ nutzt das Fachwissen und die Erfahrung der nationalen, regionalen und lokalen Verwaltungsebenen und von Interessenträgern. Sie besteht aus zwei Gruppen: der Gruppe der Behördenvertreter (Vertreter der nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften aller EU-Mitgliedstaaten sowie des Europäischen Ausschusses der Regionen) und der Gruppe der Interessenträger (Vertreter von Unternehmen und nichtstaatlichen Organisationen, die Experten auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung sind, sowie des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses). Siehe https://commission.europa.eu/law/law-making- process/evaluating-and-improving-existing-laws/refit-making-eu-law-simpler-less-costly-and-future-proof/ fitfuture-platform-f4f_en. 10 Die Titel lauteten: 1. Automatisierte Nachhaltigkeitsberichterstattung, 2. Maßnahmen/Methoden zur Vermeidung unnötiger Berichtspflichten, 3. Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, 4. Bewertung unlauterer Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette, 5. Evaluierung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), 6. Evaluierung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Fonds für einen gerechten Übergang, 7. QR-Codes für Produkte, 8. Ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen. 11 Europäischer Sozialfonds Plus, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Kohäsionsfonds und Fonds für einen gerechten Übergang. 12 Unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette. 13 QR-Codes und ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen. 14 RegHub ist ein Netz lokaler und regionaler Behörden mit dem Ziel, durch die Konsultation von Akteuren auf lokaler Ebene Erfahrungsberichte zur Umsetzung der EU-Politik zu sammeln: https://portal.cor.europa.eu/reghub/Pages/default.aspx. Weitere Informationen zur Arbeit des RegHub-Netzes finden sich in Abschnitt 2.4. 15 EPRS – Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments (Februar 2025), Quality analysis of European Commission impact assessments | Think Tank |Europäisches Parlament. 16 https://commission.europa.eu/law/law-making-process/regulatory-scrutiny-board_de. 4 Bei der Bewertung der Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sind grenzüberschreitende Aspekte von besonderer Bedeutung – wie beispielsweise in der Folgenabschätzung für den Vorschlag für eine Richtlinie über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft17 hervorgehoben wurde. Das Tätigwerden auf EU-Ebene im Rahmen der RIS-Richtlinie ist im grenzüberschreitenden, internationalen Charakter der Binnenschifffahrt begründet. Bei der Binnenschifffahrt in der EU entfällt ein Anteil von über 75 % auf grenzüberschreitende Beförderungen. Zur Stärkung des Binnenmarkts sind koordinierte Maßnahmen der EU erforderlich. Dadurch soll eine Fragmentierung zwischen den verschiedenen nationalen Ansätzen zur Umsetzung von RIS vermieden werden. Evaluierungen und Eignungsprüfungen Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sind auch wesentliche Gesichtspunkte der Evaluierungen und Eignungsprüfungen, mit denen bewertet wird, ob durch Maßnahmen auf EU-Ebene tatsächlich die erwarteten Ergebnisse in Bezug auf Effizienz, Wirksamkeit, Kohärenz, Relevanz und europäischen Mehrwert erzielt werden. Zudem sind Evaluierungen hilfreich für die Beurteilung, ob EU-Maßnahmen nach wie vor mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit im Einklang stehen. Im Jahr 2024 prüfte der Ausschuss für Regulierungskontrolle 17 wichtige Evaluierungen und zwei Eignungsprüfungen. So wird beispielsweise bei der Evaluierung des EU-Weltraumprogramms und der Leistung der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm18 betont, dass Weltraumfragen ein hohes Maß an Investitionen erfordern, um Ergebnisse zu erzielen und die notwendige Unabhängigkeit Europas zu erreichen, und dass ein Land allein keine nennenswerten Ergebnisse erzielen oder sich ein großes Raumfahrtprogramm leisten kann. Aufgrund der Größe und der Komplexität der Programme muss die Umsetzung auf EU-Ebene erfolgen, da keine tragfähigen Alternativen vorhanden sind, die eine angemessene Investitionsrendite sicherstellen würden. In diesem Zusammenhang hat die Evaluierung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex)19 gezeigt, dass das Ziel der EU-Politik im Bereich des Schutzes der Außengrenzen – d. h. die Entwicklung und Einführung eines integrierten Grenzmanagements auf nationaler und auf EU-Ebene, das eine notwendige Voraussetzung für den freien Personenverkehr innerhalb der Union ist – erreicht wurde. Frontex unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Einführung eines wirksamen Grenzmanagements. Ihr Mandat wurde im Rahmen der geteilten Verantwortung konzipiert, wobei die Aufgaben von Frontex darauf abzielten, die Mitgliedstaaten beim wirksamen Management der Außengrenzen und der Rückführungen zu unterstützen. Frontex bringt den Mitgliedstaaten einen europäischen Mehrwert, indem sie zusätzliches Personal und zusätzliche Ausrüstung bereitstellt und gemeinsame Einsätze und andere operative Tätigkeiten koordiniert, die die Mitgliedstaaten allein nicht leisten könnten. 2.2. EUROPÄISCHES PARLAMENT20 Im Jahr 2024 gingen beim Europäischen Parlament 152 Dokumente nationaler Parlamente nach Protokoll Nr. 2 ein. Dabei handelte es sich um 14 begründete Stellungnahmen und 136 sonstige 17 COM(2024) 33 final. Dieser Vorschlag löste eine begründete Stellungnahme des schwedischen Riksdag aus, die in diesem Bericht in Abschnitt 3.2 behandelt wird. 18 SWD(2024) 173 final. 19 SWD(2024) 75 final. 20 Die Abschnitte 2.2 bis 2.4 dieses Berichts beruhen auf Beiträgen der jeweiligen Organe und Einrichtungen der EU. 5 Beiträge, in denen keine Bedenken hinsichtlich der Subsidiarität geäußert wurden. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 gingen 294 Dokumente ein, von denen 22 begründete Stellungnahmen waren. Sobald das Europäische Parlament Beiträge von nationalen Parlamenten erhält, werden diese nach der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments an die zuständigen Ausschüsse weitergeleitet21. Ständige Berichterstatter für Subsidiarität des Rechtsausschusses (JURI) im Jahr 2024 waren Gilles Lebreton (ID/FR) in der ersten Jahreshälfte und Ton Diepeveen (PfE/NL) in der zweiten Jahreshälfte. Die beim Ausschuss eingegangenen und von ihm als solche bestätigten begründeten Stellungnahmen werden zur Information auf die Tagesordnung der nächstfolgenden Sitzung des JURI-Ausschusses gesetzt. Außerdem leistet der Ausschuss Beiträge zu den Halbjahresberichten der Konferenz der Ausschüsse für Unionsangelegenheiten der Parlamente der Europäischen Union (COSAC) zu Fragen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments hat die Mitglieder und Ausschüsse des Europäischen Parlaments weiterhin dabei unterstützt, Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitserwägungen in ihre Arbeit einzubeziehen22, indem er  systematisch Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsaspekte der Folgenabschätzungen der Kommission kontrollierte und auf Bedenken hinwies, die vor allem von den nationalen Parlamenten und dem Ausschuss der Regionen vorgetragen wurden,  sicherstellte, dass diese Grundsätze bei der eigenen Tätigkeit des Europäischen Parlaments uneingeschränkt eingehalten werden, beispielsweise bei Folgenabschätzungen eigener wesentlicher Abänderungen oder Prüfungen des Mehrwerts der vom Parlament auf der Grundlage des Artikels 225 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eingebrachten Vorschläge für neue Rechtsvorschriften sowie der durch den Verzicht auf Unionsmaßnahmen verursachten Kosten,  und Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsaspekte bei der Ausarbeitung von Folgenabschätzungen kontrollierte, wobei der Schwerpunkt auf dem europäischen Mehrwert lag. 2.3. RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Im Jahr 2024 überwachte der Rat der Europäischen Union (im Folgenden „Rat“) weiterhin die wirksame Umsetzung der Schlussfolgerungen, die der Rat und der Europäische Rat in den Vorjahren in Bezug auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit verabschiedet hatten23. 21 Übermittelt ein nationales Parlament dem Präsidenten des Europäischen Parlaments eine begründete Stellungnahme, so wird diese nach Artikel 43 an den federführenden Ausschuss überwiesen und zur Information an den Rechtsausschuss (JURI) weitergeleitet, der für die Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität zuständig ist. 22 Im Jahr 2024 erstellte er 19 erste Bewertungen von Folgenabschätzungen der Kommission, eine ergänzende Folgenabschätzung, acht Bewertungen der Umsetzung, vier detaillierte fortlaufende Checklisten und eine Ex-post- Evaluierungsstudie. In Bezug auf den europäischen Mehrwert gab es zudem fünf Berichte über die Kosten des Verzichts auf EU-politisches Handeln und eine Veröffentlichung zum Mehrwert. Insgesamt erstellte der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments in den fünf Jahren der letzten Wahlperiode zwischen Juli 2019 und Juni 2024 insgesamt 362 Veröffentlichungen zur Unterstützung der parlamentarischen Ausschüsse. 23 Insbesondere diejenigen, die bereits in Abschnitt 2.3 der vorherigen Ausgabe dieses Jahresberichts erwähnt wurden: Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zum Thema „Weitere Vervollständigung der Binnenmarktagenda“ (EUCO-Dokument 17/18 Nummern II/2 und IV/15 sowie EUCO-Dokument 13/20 Nummer II/4, und, in Bezug auf die Umsetzung, Ratsdokument ST 11654/21), Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „Bessere Rechtsetzung: Gewährleistung von Wettbewerbsfähigkeit sowie nachhaltigem und integrativem 6 Der Europäische Rat befasste sich auch mit Fragen, die für die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit relevant sind, insbesondere die Vereinfachung der Rechtsvorschriften und Möglichkeiten zur Verringerung des Regelungsaufwands für Bürger, Unternehmen und Mitgliedstaaten. Auf der Sondertagung des Europäischen Rates vom 17./18. April 2024 betonten die Staats- und Regierungschefs der EU, dass „der EU-Regelungsrahmen für Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit sorgen [sollte] sowie besser integriert und in allen Politikbereichen kohärent, für innovative Ansätze offen und standardmäßig digital sein“ und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern sollte. Unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Gefüges der Union sollte die Kommission bei der Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften das Prinzip „Vorfahrt für KMU“ anwenden. Der Europäische Rat forderte die Kommission ferner auf, „den Verwaltungs- und Befolgungsaufwand für Unternehmen und nationale Behörden deutlich zu verringern, Überregulierung zu verhindern und die Durchsetzung der EU-Vorschriften sicherzustellen, und betont, wie wichtig es ist, dass die EU- Rechtsvorschriften von den Mitgliedstaaten fristgerecht und ordnungsgemäß bei gleichzeitiger Vermeidung von Überregulierungen umgesetzt werden.“24 Am 24. Mai 2024 antwortete der Rat, indem er zwei Schlussfolgerungspakete zu „Den Binnenmarkt in den Dienst aller Bürger stellen“25 und „Eine wettbewerbsfähige europäische Industrie als Motor für unsere grüne, digitale und resiliente Zukunft“26 annahm und:  darauf hinwies, dass ein vollständig funktionierender Binnenmarkt auf dem Subsidiaritätsprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit basieren muss“27,  auf „die Notwendigkeit einer schnellen und ambitionierten Vereinfachung des Regulierungsrahmens der Union (‚Schockartige Vereinfachung‘)“ hinwies28,  auf „[d]ie Schlussfolgerungen des Rates im Jahreswachstumsbericht 2023 und dem gemeinsamen Beschäftigungsbericht29 hinwies und betonte, wie wichtig es sei, angesichts der aktuellen und künftigen Herausforderungen eine Politik zu verfolgen, die den Grundsätzen der Europäischen Säule sozialer Rechte entspricht, und dabei die jeweiligen Kompetenzen, das Subsidiaritätsprinzip und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angemessen zu berücksichtigen“30. Im Jahr 2024 übermittelte der Rat den nationalen Parlamenten einen Gesetzgebungsvorschlag, der von der Europäischen Investitionsbank vorgelegt worden war31. Zusätzlich zu seinen sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten informiert der Rat die Mitgliedstaaten über begründete Stellungnahmen der nationalen Parlamente zu Gesetzgebungsvorschlägen. Im Jahr 2024 verteilte das Generalsekretariat des Rates 14 begründete Stellungnahmen, die nach Protokoll Nr. 2 zu 11 verschiedenen Entwürfen von Gesetzgebungsakten eingegangen waren, sowie 89 Stellungnahmen, die im Rahmen des politischen Dialogs abgegeben wurden. Wachstum“ (Ratsdokument ST 6232/20, Nummern 2 und 12), Schlussfolgerungen des Rates zu „Reallaboren und Experimentierklauseln als Instrumente für einen innovationsfreundlichen, zukunftssicheren und resilienten Rechtsrahmen zur Bewältigung disruptiver Herausforderungen im digitalen Zeitalter“ (Ratsdokument ST 13026/1/20 REV 1, Nummern 3 und 12), Schlussfolgerungen des Rates zu „Datentechnologien zur Verbesserung der besseren Rechtsetzung“ (ABl. C 241 vom 21.6.2021, S. 13). 24 EUCO 12/24, Nummern 19 und 20. 25 Ratsdokument ST 10298/24. 26 Ratsdokument ST 10127/24. 27 Ratsdokument ST 10298/24, Nummer I/1/4. 28 Ratsdokument ST 10298/24, Nummer II/8. 29 Ratsdokument 6681/23 + COR 1. 30 Ratsdokument ST 10298/24, Nummer III/25. 31 Verfügbar im öffentlichen Register des Rates (CM 5236/24). 7 Der Rat erhält jedes Jahr auch Stellungnahmen zu Rechtsakten ohne Gesetzescharakter. Diese Zahl ist in den letzten Jahren stabil geblieben. Im Jahr 2024 erhielt der Rat 72 solcher Stellungnahmen. 2.4. EUROPÄISCHER AUSSCHUSS DER REGIONEN Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) befasste sich mit Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und besserer Rechtsetzung und orientierte sich dabei an den Prioritäten seiner Amtszeit 2020-2025; zudem förderte er durch seine Maßnahmen eine aktive Subsidiaritätskultur. Er verabschiedete 53 Stellungnahmen und vier Entschließungen32. Die Hälfte dieser Stellungnahmen33 und Entschließungen34 enthielten entweder ausdrückliche Verweise auf die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit oder konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der Einhaltung dieser Grundsätze. In der Initiativstellungnahme mit dem Titel „Aktive Subsidiarität: ein Grundprinzip der EU- Agenda für bessere Rechtsetzung“35 wurde betont, dass ein umfassender und integrierter Ansatz während des gesamten Entscheidungsprozesses erforderlich ist, indem systematisch, konsequent und kontinuierlich verschiedene Instrumente für eine bessere Rechtsetzung eingesetzt werden – z. B. die Bewertungen der Subsidiarität, der Verhältnismäßigkeit, der territorialen Auswirkungen und die Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen Raum. Als Folgemaßnahme verabschiedete die AdR-Lenkungsgruppe „Bessere Rechtsetzung und aktive Subsidiarität“ (BRASS-G) eine Reihe von Empfehlungen zur „Entwicklung und Verbesserung der Politik und des Instrumentariums des AdR für eine bessere Rechtsetzung“36, um die Instrumente des AdR für bessere Rechtsetzung zu straffen und weiter zu konsolidieren. Die 11. Subsidiaritätskonferenz37 zum Thema „Bessere Rechtsetzung und aktive Subsidiarität: Schlüsselaspekte für eine EU, die Ergebnisse liefert“ war besonders wichtig, da sie mit dem Beginn der neuen Legislaturperiode zusammenfiel. In den Schlussfolgerungen der Konferenz38 wurde auch zu diesem umfassenden Ansatz unter dem Motto „Bessere Rechtsetzung und aktive Subsidiarität: Schlüsselaspekte für eine EU, die Ergebnisse liefert“ aufgerufen. Die BRASS-G sorgte durch ihre Steuerung der verschiedenen Instrumente des AdR für eine bessere Rechtsetzung dafür, dass Kohärenz und Synergien zwischen ihnen entstehen und der Beitrag von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu einer besseren Rechtsetzung in der 32 Weitere Einzelheiten finden sich auf EUR-Lex (europa.eu). 33 26 von insgesamt 53 Stellungnahmen. Von den 53 Stellungnahmen betreffen zehn Rechtsakte, von denen sieben auf das Subsidiaritätsprinzip Bezug nehmen. Die übrigen 43 Stellungnahmen betreffen keine Gesetzgebungsvorschläge – und sie können gegebenenfalls nach Artikel 55 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Ausschusses der Regionen (AdR) auf das Subsidiaritätsprinzip Bezug nehmen; in 19 dieser Stellungnahmen wird die Subsidiarität erwähnt, während in 24 nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird. 34 Zwei von vier Entschließungen. In der AdR-Entschließung „zur Lage der Regionen und Städte in der EU und zu den politischen Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2024-2029“ wird betont, dass aktive Subsidiarität und die umfassende Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die Verbesserung des EU-Rechtsrahmens von entscheidender Bedeutung sind. Sie unterstützt die Vorschläge des Draghi-Berichts zur intelligenten und aktiven Anwendung des Subsidiaritätsprinzips und betont, dass die Verwaltungskapazitäten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene gestärkt werden müssen. 35 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202405366&qid=1703059324693. 36 Empfehlung mit dem Titel „Entwicklung und Verbesserung der Politik und des Instrumentariums des AdR für bessere Rechtsetzung“ und deren Anlage zu „Nachhaltigkeit und Verbesserung der AdR-Aktivitäten zu besserer Rechtsetzung sicherstellen“. Auf ähnliche Weise wurden in der Studie „Weichen stellen für bessere Rechtsetzung der EU: Optimierung der EU-Verträge durch interinstitutionelle Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss der Regionen“ die bestehenden Instrumente und Verfahren der EU und des AdR für eine bessere Rechtsetzung analysiert und Optionen für deren Verbesserung oder die Schaffung neuer Instrumente und Verfahren innerhalb des derzeitigen Vertragsrahmens und mit möglichen Vertragsänderungen untersucht. 37 https://cor.europa.eu/en/plenaries-events/11th-subsidiarity-conference. 38 https://webapi2016.cor.europa.eu/v1/documents/cor-2024-03670-00-00-tcd-ref-en.pdf/content. 8 EU über den gesamten Lebenszyklus gefördert wird, von der Konzipierung bis zur Ex-post- Evaluierung. Dazu gehörten die Phasen der frühzeitigen Ermittlung von Trends und Problemen (über die strategische Vorausschau), die Politikgestaltung (durch Kontrolle von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, territoriale Folgenabschätzungen und Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen Raum), die Überarbeitung der Rechtsvorschriften (mit Schwerpunkt auf der Umsetzung über das RegHub-Netz) und eine mögliche Überarbeitung der Politik (über den Beitrag des AdR zur Plattform „Fit for Future“). Die Subsidiaritätskontrolle des AdR39 ist an seinem jährlichen Arbeitsprogramm zur Subsidiarität 202440 ausgerichtet, in dem drei Initiativen aus dem Jahresarbeitsprogramm 2024 der Kommission als Überwachungsprioritäten genannt wurden, da sie für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eindeutig von politischem Interesse sind. Der AdR hat zu allen drei Initiativen Stellungnahmen verabschiedet und veröffentlicht41. Der Austausch von Beobachtungen zu Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für Subsidiaritätsbewertungen zu Initiativen im Rahmen des Arbeitsprogramms Subsidiarität wurde durch die AdR-Expertengruppe Subsidiarität42 und durch das Netz für Subsidiaritätskontrolle43 unterstützt, insbesondere durch die Beiträge der REGPEX- Partner44, die sieben Beiträge45 vorlegten. Im Einklang mit seiner erneuerten Strategie für territoriale Folgenabschätzungen46 verabschiedete der AdR eine Stellungnahme zur Zukunft der Europäischen territorialen Zusammenarbeit47. Er betonte, dass das Europäische Beobachtungsnetz für Raumordnung ein wichtiges politisches Instrument für die Gewinnung territorialer Erkenntnisse und die Verringerung von Wissenslücken sei. Der AdR hat in seinem Jahresbericht „Die Lage der Regionen und Städte“48 weiterhin die Bedeutung der Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen Raum hervorgehoben, indem er Strategien zur Förderung der ländlichen Entwicklung und des territorialen Zusammenhalts forderte und die „Erklärung der Koordinierungsgruppe für den Pakt für den ländlichen Raum zur Zukunft der ländlichen Gebiete und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums in der EU“ verabschiedete49. Der AdR setzte die Anwendung seiner Ex-post-Instrumente für eine bessere Rechtsetzung in Partnerschaft mit der Kommission fort und beteiligte sich an der Plattform „Fit for Future“. Zwei 39 https://cor.europa.eu/en/our-work/cooperations-and-networks/subsidiarity-monitoring-network. 40 https://portal.cor.europa.eu/subsidiarity/Publications/Documents/cor-2023-04735-07-00-nb-tra-en.pdf. 41 ENVE-VII/050, „Die Zukunft der EU-Klimapolitik: Abstimmung der Klimaschutzziele auf die Herausforderungen der Anpassung“, ENVE-VII/047, „Eine resiliente Wasserbewirtschaftung zur Bekämpfung der Klimakrise im Rahmen des europäischen Blauen Deals“, ENVE-VII/045, „Europäischer Windkraft-Aktionsplan“. 42 https://portal.cor.europa.eu/subsidiarity/whatis/Pages/Subsidiarity-Expert-Group.aspx. 43 https://portal.cor.europa.eu/subsidiarity/Documents/SMN%20- %20List%20of%20Network%20Partners/SMN_List_of_Network_Partners.pdf. 44 Untergruppe des Netzes für Subsidiaritätskontrolle, in der Parlamente oder Versammlungen zusammenkommen, die Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen vertreten. 45 Diese Beiträge umfassen Stellungnahmen einzelner Regionalparlamente (Oberösterreichischer Landtag, Katalanisches Regionalparlament, Regionalrat der Region Friaul-Julisch Venetien und Bayerischer Landtag) und der Landesregierungen (Niederösterreichische Landesregierung). 46 https://cor.europa.eu/de/territoriale-folgenabschaetzungen. 47 COTER-VII/038, „Die Zukunft der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ) nach 2027“. 48 https://ruralpact.rural-vision.europa.eu/news/new-cor-report-regions-call-strategies-supporting-rur aldevelopment-and-territorial-cohesion_en. 49 https://ruralpact.rural-vision.europa.eu/publications/rural-pact-coordination-group-rpcg-declaration-future- ruralareas-and-rural_en. 9 AdR-Mitglieder wurden als Berichterstatter50 für zwei der acht Stellungnahmen 2024 benannt. Das RegHub-Netz des AdR führte 2024 vier Konsultationen durch, von denen zwei Stellungnahmen zum Thema „Fit für die Zukunft“ unterstützten. Der AdR hat seinen „Praktischen Leitfaden zur Überwachung der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und zur Anfechtung seiner Verstöße“ aktualisiert51. Dieser bietet einen umfassenden Rahmen für das Verständnis des Subsidiaritätsprinzips im Rahmen der beratenden Arbeit des AdR, um den jüngsten Entwicklungen Rechnung zu tragen. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen EU-Institutionen unterzeichnete der AdR eine Verlängerung der Kooperationsvereinbarungen sowohl mit der Kommission als auch mit dem Europäischen Parlament. Erstere52 ist auf die Multi-Level-Governance und die Subsidiarität, die zweite53 auf bessere Rechtsetzung und territoriale Folgenabschätzungen ausgerichtet. In beiden wird die Notwendigkeit einer stärkeren Einbeziehung der lokalen und der regionalen Ebene in die Politikgestaltung der EU unterstrichen und nachdrücklich auf eine bessere Rechtsetzung und eine wirksame Subsidiaritätskontrolle verwiesen. 2.5. GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION Im Jahr 2024 ergingen mehrere Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. In Bezug auf das Subsidiaritätsprinzip vertrat das Gericht die Auffassung, dass die Befugnis der Kommission, ein Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates einzuleiten, in diesem Fall auf Antrag einer nationalen Wettbewerbsbehörde, die bereits in der Sache tätig geworden war, im Einklang mit den Anforderungen des Artikels 11 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates ausgeübt wurde und dass eine solche Ausübung der Befugnisse weder als Beeinträchtigung der Vorrechte des betreffenden Mitgliedstaats noch als Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip angesehen werden kann54. In einer anderen Rechtssache stellte das Gericht klar, dass das Protokoll Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit den nationalen Parlamenten nur eine Rolle hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und nicht hinsichtlich der Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einräumt55. In Bezug auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat der Gerichtshof die Anforderungen präzisiert, die sich aus dem Grundsatz für den Unionsgesetzgeber ergeben, wenn er sein weites Ermessen in Bereichen ausübt, in denen politische, wirtschaftliche oder soziale Entscheidungen getroffen werden. In einem Urteil zu den Klagen mehrerer Mitgliedstaaten gegen das 50 Mark Speich (DE/EVP) für die „Evaluierung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Fonds für einen gerechten Übergang“ und Anne Karjalainen (FI/SPE) für die „Evaluierung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)“. 51 Bietet einen umfassenden Rahmen für das Verständnis des Subsidiaritätsprinzips im Rahmen der beratenden Arbeiten des AdR; https://portal.cor.europa.eu/subsidiarity/Publications/SiteAssets/Pages/Publicationsandstudies- /Guide_on_Subsidiarity_Reviewed_2024.pdf. 52 Kapitel III befasst sich mit der „Wahrung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, Umsetzung der Multi-Level- Governance und bessere Rechtsetzung“. 53 Zusammenarbeit im Bereich bessere Rechtsetzung und aktive Subsidiarität durch territoriale Folgenabschätzungen zu EU-Rechtsvorschriften, wobei der AdR dem Europäischen Parlament rechtzeitig Berichte vorlegt und beide Parteien an den Sitzungen der jeweils anderen Seite teilnehmen können, um diese Berichte zu erörtern. 54 Urteil vom 2. Oktober 2024, Crown Holdings und Crown Cork & Seal Deutschland Holdings/Kommission, T-587/22, ECLI:EU:T:2024:661, Rn. 75 bis 81 (Rechtsmittel anhängig: Rechtssache C-855/24 P). 55 Urteil vom 27. November 2024, Nord Stream 2 AG/Europäisches Parlament und Rat, T-526/19 RENV, ECLI:EU:T:2024:864, Rn. 310 und 311 (Rechtsmittel anhängig: C-118/25 P). 10 Mobilitätspaket, das der Unionsgesetzgeber im Juli 2020 erlassen hat, wies der Gerichtshof darauf hin, dass der Gesetzgeber nachweisen muss, dass er sein Ermessen unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren und Umstände der Situation, die mit dem Rechtsakt geregelt werden sollte, ordnungsgemäß ausgeübt hat56. Daraus folgt, dass der Gesetzgeber zumindest in der Lage sein muss, die grundlegenden Fakten, die zur Begründung der angefochtenen Maßnahmen dieses Rechtsakts zu berücksichtigen waren und von denen die Ausübung seines Ermessens abhing, beizubringen und klar und eindeutig darzulegen. Zur Form, in der diese grundlegenden Daten erfasst werden, hat der Gerichtshof entschieden, dass der Gesetzgeber Folgenabschätzungen und jede andere Informationsquelle berücksichtigen kann. Er erklärte die Bestimmung für nichtig, mit der die Verpflichtung eingeführt wird, dass Fahrzeuge, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, alle acht Wochen zu einer Betriebsstätte im Niederlassungsmitgliedstaat des betreffenden Verkehrsunternehmens zurückkehren müssen57, die während der Legislativverhandlungen in den Text eingefügt worden war. Der Gerichtshof befand, dass die gesetzgebenden Organe die grundlegenden Daten, auf deren Grundlage diese Verpflichtung erlassen wurde und von denen die Ausübung ihres Ermessens abhing, nicht klar und eindeutig vorgelegt und dargelegt haben. Sie hätten daher nicht nachgewiesen, dass sie über ausreichende Informationen verfügten, um die Verhältnismäßigkeit der Verpflichtung zur Rückkehr der Fahrzeuge beurteilen zu können58. Da die gesetzgebenden Organe nicht nachgewiesen haben, dass sie die Verhältnismäßigkeit der Bestimmung geprüft hatten, musste der Gerichtshof nicht prüfen, ob sie verhältnismäßig war. Im Jahr 2024 machte ein nationales Parlament (die französische Assemblée nationale) erstmals von der im Protokoll Nr. 2 vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, wegen Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip Klage beim Gerichtshof zu erheben, um die Nichtigerklärung eines Gesetzgebungsakts (Verordnung (EU) 2024/1351 über Asyl- und Migrationsmanagement) zu beantragen59. 3. ANWENDUNG DES SUBSIDIARITÄTSKONTROLLMECHANISMUS DURCH DIE NATIONALEN PARLAMENTE 3.1. ÜBERBLICK Die nationalen Parlamente prüften weiterhin, ob Gesetzgebungsvorschläge mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar sind. 14 begründete Stellungnahmen60 nationaler Parlamente gingen daraufhin im Jahr 202461 bei der Kommission ein, einem Jahr des institutionellen 56 Urteil vom 4. Oktober 2024, Republik Litauen u. a./Europäisches Parlament und Rat, C-541/20 bis C-555/20, ECLI:EU:C:2024:818, Rn. 218 bis 220 und 240 bis 244. 57 Artikel 1 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2020/1055 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 (ABl. L 249 vom 31.7.2020, S. 17), soweit damit in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 51) Absatz 1 Buchstabe b eingefügt wurde. 58 Urteil vom 4. Oktober 2024, Republik Litauen u. a./Europäisches Parlament und Rat, Rn. 718 bis 737. 59 Rechtssache C-553/24: https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2024/5616/oj/deu; das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. 60 Nach Protokoll Nr. 2 können die nationalen Parlamente oder die Kammern eines nationalen Parlaments binnen acht Wochen nach dem Zeitpunkt der Übermittlung eines Entwurfs eines Gesetzgebungsaktes in den Amtssprachen der EU in einer begründeten Stellungnahme darlegen, weshalb der Entwurf ihres Erachtens nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Siehe auch Fußnote 61. 61 Diese Zahl bezieht sich auf die Gesamtzahl der von den Parlamentskammern nach Protokoll Nr. 2 eingegangenen begründeten Stellungnahmen im Jahr 2024. Anhang 1 enthält die Liste der Kommissionsdokumente, zu denen die Kommission begründete Stellungnahmen erhalten hat. 11 Übergangs, in dem die geringere Anzahl neuer gesetzgeberischer und politischer Initiativen üblicherweise zu einer geringeren Anzahl der Stellungnahmen von nationalen Parlamenten führt. Hinweis: Die gepunktete Linie stellt die lineare abwärtsgerichtete Trendlinie dar. Im Einklang mit den beiden Vorjahren stammte 2024 ein großer Teil aller begründeten Stellungnahmen von einem einzigen nationalen Parlament, dem schwedischen Riksdag. Im Jahr 2024 gab er sechs begründete Stellungnahmen ab, was mehr als 40 % der Gesamtzahl entspricht. Die anderen begründeten Stellungnahmen im Jahr 2024 verteilten sich auf den französischen Sénat (zwei), die irischen Houses of the Oireachtas (zwei), die tschechische Poslanecká sněmovna (eine), die italienische Camera dei Deputati (eine), die ungarische Országgyűlés (eine) und die maltesische Kamra tad-Deputati (eine). Dies bedeutet, dass acht der 39 nationalen Parlamente bzw. Kammern im Jahr 2024 begründete Stellungnahmen abgegeben haben, was den Vorjahren entspricht. Aus thematischer Sicht waren die 14 im Jahr 2024 eingegangenen begründeten Stellungnahmen breit gestreut und betrafen 11 verschiedene Kommissionsvorschläge; wie im Vorjahr gingen zu 12 keinem von ihnen mehr als drei begründete Stellungnahmen ein. Der Vorschlag, der die meisten begründeten Stellungnahmen auslöste, war „Schaffung eines Rahmens für die Unternehmensbesteuerung in Europa“ (BEFIT) mit drei begründeten Stellungnahmen mit sechs Stimmen62. Damit wurde die Schwelle für die Erstellung einer aggregierten Antwort durch die Kommission63 nahezu erreicht; die Zahl war allerdings weit davon entfernt, eine „gelbe Karte“ zu begründen, bei der die Kommission verpflichtet wäre, das Festhalten oder Änderungen an ihrem Vorschlag oder dessen Rücknahme zu begründen. Der einzige andere Vorschlag, der mehr als eine begründete Stellungnahme auslöste, war der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Anforderungen im Binnenmarkt an die Transparenz der im Auftrag von Drittländern durchgeführten Interessenvertretung mit zwei begründeten Stellungnahmen mit vier Stimmen. Die übrigen neun Vorschläge lösten jeweils nur eine begründete Stellungnahme aus. Im folgenden Abschnitt 3.2 werden die wichtigsten Fälle von Vorschlägen behandelt, die zu mehr als einer begründeten Stellungnahme führten. Anhang 1 enthält ausführliche Angaben zu allen begründeten Stellungnahmen. 3.2. WICHTIGSTE FÄLLE Der Vorschlag „Schaffung eines Rahmens für die Unternehmensbesteuerung in Europa (BEFIT)“64 löste drei begründete Stellungnahmen65 und vier Stellungnahmen im Rahmen des politischen Dialogs66 aus, in denen Bedenken hinsichtlich des Anwendungsbereichs, der Subsidiarität und des Zeitplans geäußert wurden. In allen begründeten Stellungnahmen und einer Stellungnahme im Rahmen des politischen Dialogs wurde argumentiert, dass die EU für direkte Steuern nicht zuständig sei. In den meisten Stellungnahmen wurde auch darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen dieses Vorschlags auf die Mitgliedstaaten nicht ordnungsgemäß bewertet worden und unklar seien. Mehrere Kammern wiesen darauf hin, dass dieser Vorschlag ihrer Ansicht nach ihren Ländern schaden könne, z. B. dass die Umverteilung von Gewinnen eher großen Mitgliedstaaten zugute käme (irische Houses of the Oireachtas), dass eine einheitliche Steuerbemessungsgrundlage zulasten der nationalen Strukturen gehen würde (deutscher Bundesrat) oder dass der Vorschlag die Wirkung eigener nationaler Investitionen zur Innovationsförderung begrenzen könne (polnischer Senat). Der deutsche Bundesrat lehnte auch die Möglichkeit eines grenzüberschreitenden Verlustausgleichs ab und schlug vor, die Umsetzung des Vorschlags zu verzögern, da 2028 zu früh sei, um alle verschiedenen Steuermodelle zusammenzuführen. Die italienische Camera dei Deputati war der Auffassung, dass der Vorschlag mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar sei, und unterstützte generell seine Ziele, wie die Festlegung gemeinsamer Regeln für die Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens von (großen) Unternehmensgruppen, die in der EU tätig sind. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass weitere Schritte in Richtung Körperschaftsteuersysteme unternommen werden müssten, da 62 Jedes nationale Parlament hat zwei Stimmen. Jede Kammer in Zweikammersystemen hat eine Stimme. 63 Die Kommission hat sich zu einer aggregierten Antwort verpflichtet, wenn ein Vorschlag eine „erhebliche“ Zahl begründeter Stellungnahmen auslöst („erheblich“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Zahl der begründeten Stellungnahmen mindestens sieben Stimmen der nationalen Parlamente entspricht), selbst wenn der Vorschlag nicht genügend begründete Stellungnahmen ausgelöst hat, um den Schwellenwert für die „gelbe Karte“ zu erreichen, was eine obligatorische Überprüfung des Entwurfs eines Gesetzgebungsaktes zur Folge hat. Der Schwellenwert für die „gelbe Karte“ ist erreicht, wenn die Zahl der begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente mindestens ein Drittel aller ihnen zugewiesenen Stimmen beträgt (d. h. 18 von 54 Stimmen). Bei Entwürfen von Gesetzgebungsakten betreffend den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts liegt der Schwellenwert bei einem Viertel der Stimmen (14 von 54). 64 COM(2023) 532 final. 65 Der irische Dáil und der irische Seanad Éireann, die maltesische Kamra tad-Deputati, der schwedische Riksdag. 66 Der deutsche Bundesrat, der polnische Senat, die italienische Camera dei Deputati und der tschechische Senát. 13 Mindestvorschriften, die auf Steuerbemessungsgrundlagen beschränkt seien, allein nicht ausreichten, um den unlauteren Steuerwettbewerb innerhalb der EU zu verringern. Verschiedene Parlamente wiesen auch auf den erhöhten Verwaltungsaufwand hin, den dieser Vorschlag sowohl für die Unternehmen als auch für die Verwaltungen mit sich bringen würde. In ihren Antworten vertrat die Kommission die Auffassung, dass der Vorschlag mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit im Einklang stehe, da er nur darauf abziele, gemeinsame Regeln für die Bestimmung des steuerpflichtigen Einkommens großer Unternehmensgruppen festzulegen. Sie legte dar, dass der Vorschlag die nationale Zuständigkeit im Bereich der Besteuerung nicht einschränken würde, da die Mitgliedstaaten ihre eigenen Steuersätze und -politiken weiterhin autonom festlegen könnten. In Bezug auf die möglichen Risiken der Einführung einer einheitlichen Steuerbemessungsgrundlage stellte die Kommission fest, dass der Vorschlag darauf abzielt, die Befolgungskosten zu senken und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen in der gesamten EU zu schaffen. Ebenso wies die Kommission darauf hin, dass eine Vereinfachung und Harmonisierung durch den Vorschlag die EU für Investitionen attraktiver machen und somit negative Auswirkungen verhindern würde. In ähnlicher Weise verwies sie auf die Folgenabschätzung. Laut Schätzung der Kommission könnten die Befolgungskosten den jüngsten Daten zufolge durch den Vorschlag um bis zu 65 % gesenkt werden. In Bezug auf den Zeitplan erkannte die Kommission zwar an, dass ausreichend Zeit für die Anpassung benötigt wird, wies jedoch darauf hin, dass in dem Vorschlag ein Übergangszeitraum von viereinhalb Jahren nach seiner vorgeschlagenen Umsetzung am 1. Juli 2028 vorgesehen ist. Sie wies auch auf die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren hin, durch die der Verwaltungsaufwand durch ein einheitliches und vereinfachtes Regelwerk für die Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens verringert wird. Die Kommission betonte ferner, dass der Vorschlag nicht darauf abzielt, ein Höchstmaß an Harmonisierung zwischen den nationalen Steuersystemen zu erreichen. Der Vorschlag zur Transparenz der Interessenvertretung im Namen von Drittländern67 löste zwei begründete Stellungnahmen und fünf Stellungnahmen im Rahmen des politischen Dialogs aus. Der französische Sénat, die ungarische Országgyűlés, der italienische Senato della Repubblica und die italienische Camera dei Deputati äußerten Zweifel an der Zweckmäßigkeit, Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) als einzige Rechtsgrundlage für die Richtlinie heranzuziehen. Die Országgyűlés sowie der irische Dáil und der irische Seanad Éireann machten in begründeten Stellungnahmen geltend, dass der Vorschlag gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoße, da er eine größtmögliche Harmonisierung erzwinge und den Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten beschränke. Dies würde möglicherweise zu einer Verringerung der Transparenzstandards für diejenigen mit strengeren Vorschriften führen. Dieses Argument wurde auch von der Camera dei Deputati und dem französischen Sénat geteilt. Die Országgyűlés bezweifelte die Notwendigkeit und den Mehrwert eines Tätigwerdens auf EU-Ebene und stellte fest, dass die bestehenden nationalen Vorschriften ausreichend seien und dass fast die Hälfte der Mitgliedstaaten diesen Bereich überhaupt nicht geregelt habe. Darüber hinaus forderte der tschechische Senát seine Regierung auf, den Vorschlag nicht zu unterstützen, sofern er nicht wesentlich geändert werde, und die niederländische Eerste Kamer übermittelte eine Liste von Fragen zu dem Vorschlag. In ihren Antworten erläuterte die Kommission die Anwendung des Artikels 114 AEUV und wies darauf hin, dass der Vorschlag geeignet sei, Dienstleistungserbringer im Binnenmarkt abzudecken und Unterschiede zwischen den Bestimmungen der Mitgliedstaaten, die sich auf das Funktionieren des Binnenmarkts auswirken, anzugehen. Sie wies darauf hin, dass das Subsidiaritätsprinzip bei dem Vorschlag gewahrt sei, da er grenzüberschreitende Probleme betreffe, die von den einzelnen 67 COM(2023) 637 final, Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Anforderungen im Binnenmarkt an die Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937. 14 Mitgliedstaaten nicht wirksam gelöst werden könnten. Sie betonte ferner, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu dem Ziel stehen, Transparenz zu gewährleisten. Darüber hinaus hob die Kommission den Mehrwert einer Regulierung auf EU- Ebene hervor, um eine Fragmentierung des Binnenmarkts zu verhindern und dem länderübergreifenden Charakter der Interessenvertretungstätigkeiten von Drittländern Rechnung zu tragen, was einen koordinierten Ansatz erfordert. Sie rechtfertigte den Ansatz einer größtmöglichen Harmonisierung, um Aufsichtsarbitrage zu verhindern und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, die Befolgungskosten zu senken und einen „Wettlauf nach unten“ in Regulierungsstandards zu vermeiden. 4. SCHRIFTLICHER POLITISCHER DIALOG MIT DEN NATIONALEN PARLAMENTEN Zusätzlich zum Subsidiaritätskontrollmechanismus nach Protokoll Nr. 2 umfassen die Beziehungen der Kommission zu den nationalen Parlamenten eine Reihe weiterer Aktivitäten, insbesondere den 2006 eingeführten politischen Dialog. Dieser Dialog erleichtert den schriftlichen Austausch über Initiativen der Kommission, zu denen die nationalen Parlamente beitragen möchten, sowie über Themen, die sie auf eigene Initiative zur Sprache bringen wollen. Im Jahr 2024 hat die Kommission die Art und Weise, wie sie die Stellungnahmen und begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente sowie ihre Antworten öffentlich zugänglich macht, erheblich verbessert. Sie hat eine neue Online-Datenbank68 eingerichtet, die es den Nutzern seit Beginn der Amtszeit der Kommission von Präsident Juncker im Jahr 2014 ermöglicht, mit einer Reihe von Filtermöglichkeiten leichter auf alle Stellungnahmen und Antworten zuzugreifen. Darüber hinaus umfasst der politische Dialog auch eine mündliche Dimension, die in Kapitel 5 beschrieben wird. 4.1 ALLGEMEINE ANMERKUNGEN Im Jahr 2024 übermittelten die nationalen Parlamente der Kommission 252 Stellungnahmen, was einem erheblichen Rückgang gegenüber 402 im Jahr 2023 entspricht, aber typisch für ein Jahr des institutionellen Übergangs war. Dennoch war der Rückgang im Jahr 2024 im Vergleich zu der sehr ausgeprägten Schwankung im Jahr 2019 – als es 73 % weniger Stellungnahmen gab als 2018 – mit nur 33 % weniger Stellungnahmen als 2023 moderater. Die Gesamtzahl der Stellungnahmen, die während der Kommission von der Leyen I eingingen, lag jedoch nach wie vor deutlich unter der entsprechenden Zahl der Kommission Barroso II und der Kommission Juncker. Die nationalen Parlamente nutzten weiterhin die verschiedenen Kommunikationsmittel, die der politische Dialog bietet. Besonders bemerkenswert sind in diesem Zusammenhang zwei Initiativstellungnahmen, die vom litauischen Seimas initiiert wurden. Diese wurden in einer speziellen Sitzung einer Gruppe von Parlamenten zur Vorbereitung der Plenartagung der COSAC im November 2024 erörtert und anschließend – von verschiedenen Kammern mitunterzeichnet (die eine von 11 weiteren Kammern und die andere von zehn weiteren Kammern) – der Kommission übermittelt. Um die Kohärenz mit der Methode zu gewährleisten, die die Kommission in früheren Ausgaben dieses Jahresberichts69 angewandt hat, enthalten diese beiden Dokumente zusammen 23 Stellungnahmen. Dieser Ansatz hat weitere Folgen, die in diesem 68 https://national-parliaments-opinions.ec.europa.eu/home. 69 Nach der Methode, die in früheren Ausgaben dieses Jahresberichts verwendet wurde, werden in Fällen, in denen eine Stellungnahme von verschiedenen Kammern mitunterzeichnet wird, so viele Stellungnahmen berücksichtigt, wie Kammern, die sie unterzeichnet haben. In der Vergangenheit erhielt die Kommission oft gemeinsam unterzeichnete Stellungnahmen der Kammern Tschechiens (Zweikammersystem), Ungarns (Einkammersystem), Polens (Zweikammersystem) und der Slowakei (Einkammersystem), was sechs Stellungnahmen entsprach. 15 Bericht berücksichtigt und kommentiert werden, z. B. der deutlich höhere Anteil von Initiativstellungnahmen (36 im Vergleich zu durchschnittlich 10 in den Vorjahren) oder die Tatsache, dass zwei Kammern, die seit 2016 nicht am politischen Dialog mit der Kommission teilgenommen hatten, 2024 erneut teilgenommen haben. Eine genauere Betrachtung dieser 252 Stellungnahmen zeigt, dass 119 (47 %) von ihnen Gesetzgebungsvorschläge betrafen, die dem Subsidiaritätskontrollmechanismus unterliegen70, davon 14 begründete Stellungnahmen (5,6 % aller Stellungnahmen). Die übrigen 133 Stellungnahmen (53 %) betrafen hauptsächlich nichtlegislative Initiativen (hauptsächlich Mitteilungen, aber auch Weißbücher und einige öffentliche Konsultationen) oder waren Initiativstellungnahmen, die nicht unmittelbar mit einer Initiative der Kommission in Zusammenhang standen (36 Stellungnahmen). Die Verteilung ist ähnlich wie im vorangegangenen Übergangsjahr 2019. Innerhalb der Kommission werden die von den nationalen Parlamenten oder Kammern aufgeworfenen Fragen den zuständigen Mitgliedern der Kommission und den Kommissionsdienststellen zur Kenntnis gebracht, die auch die Antworten ausarbeiten. Im Falle von Gesetzgebungsvorschlägen werden sie somit den Vertretern der Kommission mitgeteilt, die an den Verhandlungen zwischen den gesetzgebenden Organen teilnehmen. 4.2. BETEILIGUNG UND SCHWERPUNKTE Wie in den Vorjahren war die Zahl der Stellungnahmen, die der Kommission übermittelt wurden, sehr ungleich auf die nationalen Parlamente verteilt. Zum Teil aufgrund der bereits erwähnten gemeinsam unterzeichneten Initiativstellungnahmen ging die Zahl der nationalen Parlamente oder 70 Für weitere Informationen über den Subsidiaritätskontrollmechanismus und den politischen Dialog siehe https://ec.europa.eu/info/law/law-making-process/adopting-eu-law/relations-national-parliaments_de. Legislativvorschläge in Politikbereichen, in denen die EU die ausschließliche Zuständigkeit besitzt, unterliegen nicht der Subsidiaritätskontrolle durch die nationalen Parlamente. 16 Kammern, die keine Stellungnahmen abgegeben haben71, im Jahr 2024 auf sechs72 von 39 Kammern zurück. Dies bedeutet, dass die Parlamente von nur drei Mitgliedstaaten73 sich nicht am schriftlichen politischen Dialog beteiligt haben. Von den 33 Kammern, die teilgenommen haben, haben sechs74 dies nur im Wege der gemeinsam unterzeichneten Initiativstellungnahmen getan. Die zehn aktivsten Kammern gaben 160 Stellungnahmen ab (63,5 % der Gesamtzahl). Dies stellt eine bemerkenswerte Ausnahme vom Trend der letzten neun Jahren dar75, als die zehn aktivsten Kammern im Durchschnitt etwa 80 % aller Stellungnahmen abgaben. Im Jahr 2024 waren die zehn aktivsten Kammern die rumänische Camera Deputaților (41), die italienische Camera dei Deputati (26), die spanischen Cortes Generales (18), der deutsche Bundesrat (17), der tschechische Senát (16), der rumänische Senat (15), die tschechische Poslanecká sněmovna (14), der französische Sénat (13), der italienische Senato della Repubblica (12) und der schwedische Riksdag (11). Neun von ihnen gehörten 2023 ebenfalls zu den aktivsten Kammern. In Anhang 2 ist aufgeführt, wie viele Stellungnahmen die einzelnen Kammern übermittelt haben. Wie in den Vorjahren variierte die Art der Stellungnahmen zwischen den einzelnen nationalen Parlamenten bzw. Kammern. Einige waren vor allem darauf ausgerichtet zu prüfen, ob ein Vorschlag der Kommission mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit im Einklang steht76, während andere sich ausführlicher zum Inhalt der Vorschläge oder übermittelten Initiativstellungnahmen äußerten, die sich nicht auf einen konkreten Vorschlag der Kommission bezogen. Im Jahr 2024 erhielt die Kommission 3877 Initiativstellungnahmen zu einem breiten Themenspektrum – vom EU-Weltraumrecht über den Schutz der Außengrenzen, die 71 2023: neun, 2022: sieben, 2021: acht, 2020: 12, 2019: 17, 2018: zehn. 72 Siehe Anhang 3. 73 Die nationalen Parlamente in Bulgarien, Dänemark und Österreich. 2023: sechs, 2022: fünf. 74 Das zyprische Vouli ton Antiprosopon, der estnische Riigikogu (frühere Stellungnahme 2016 eingegangen), der lettische Saeima (frühere Stellungnahme 2016 eingegangen), der polnische Sejm, die finnische Eduskunta und der deutsche Bundestag. 75 2023: 80 %, 2022: 79 %, 2021: 79 %, 2020: 85 %, 2019: 73 %, 2018: 83 %, 2017: 74 %, 2016: 73 %. 76 Z. B. die spanischen Cortes Generales und die portugiesische Assembleia da República. 77 Davon betrafen 23 die beiden gemeinsam unterzeichneten Initiativstellungnahmen des litauischen Seimas zur Einstellung von Flüssigerdgaseinfuhren aus Russland und zum Schutz der Außengrenzen. 17 Wasserverschmutzung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen bis hin zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Themen, die in mehr als einer Initiativstellungnahme behandelt wurden, waren die gemeinsame Agrarpolitik nach 2027, die Lage im Nahen Osten und der 20. Jahrestag der Erweiterung von 2004 sowie die oben genannten gemeinsam unterzeichneten Initiativstellungnahmen aus dem litauischen Seimas zur Einstellung der Flüssigerdgaseinfuhren aus Russland und zum Schutz der Außengrenzen. Die nationalen Parlamente gaben Stellungnahmen zu verschiedenen Weißbüchern zu Investitionen in Drittstaaten, Ausfuhrkontrollen, Optionen für eine verstärkte Unterstützung von Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit Technologien mit potenziell doppeltem Verwendungszweck und zu dem Thema „Wie kann der Bedarf an digitaler Infrastruktur in Europa gedeckt werden?“ ab. Obwohl die Intensität des politischen Dialogs im Jahr 2024 zurückging, war eine merkliche Konzentration auf einige Vorschläge zu verzeichnen, die im Gegensatz zu den begründeten Stellungnahmen, die, wie bereits erwähnt, größtenteils auf verschiedene Vorschläge verteilt waren, bei den nationalen Parlamenten ein beträchtliches Maß an Aufmerksamkeit erregten. 4.3. HAUPTTHEMEN DER STELLUNGNAHMEN IM RAHMEN DES POLITISCHEN DIALOGS Die folgenden Vorschläge führten zu den meisten Stellungnahmen: 1. das Arbeitsprogramm der Kommission für 2024 (zehn Stellungnahmen78); 2. der Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern79 (acht Stellungnahmen); 3. der Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats, der Vorschlag zur Verstärkung der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel und zur Verstärkung der Unterstützung von Europol bei der Verhütung und Bekämpfung solcher Straftaten, der BEFIT-Vorschlag* und der Vorschlag zur Transparenz der Interessenvertretung im Namen von Drittländern* (jeweils sieben Stellungnahmen); 4. der Vorschlag für eine Praktikumsrichtlinie und der Vorschlag zur Festlegung von Mindestvorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt in der EU (jeweils sechs Stellungnahmen). Darüber hinaus löste die vorangegangene Ausgabe dieses Jahresberichts im Jahr 2024 zwei Stellungnahmen aus, die am Ende dieses Abschnitts behandelt werden. Wie in den Vorjahren analysierten acht nationale Parlamente das Arbeitsprogramm der Kommission für 202480, das 10 Stellungnahmen auslöste (sieben im Jahr 2024 und drei im Jahr 202381). Dies entsprach der Zahl der zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2023 eingegangenen Stellungnahmen. Diese Stellungnahmen spiegelten die von den verschiedenen 78 Drei gingen 2023 ein. 79 In Anhang 3 sind die Initiativen der Kommission aufgeführt, zu denen mindestens fünf Stellungnahmen eingingen. Die Stellungnahmen zu den mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Vorschlägen wurden nicht in diesen Abschnitt aufgenommen, da sie auch mindestens zwei begründete Stellungnahmen auslösten und daher bereits in Abschnitt 3.2 dieses Berichts behandelt wurden. 80 COM(2023) 638 final – Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2024 – Heute handeln, um für morgen bereit zu sein. 81 Der kroatische Hrvatski Sabor, die niederländische Eerste und Tweede Kamer, der litauische Seimas, die luxemburgische Chambre des Députés, die slowakische Národná Rada und die rumänische Camera Deputaților gaben 2024 Stellungnahmen ab. Der französische Sénat, der rumänische Senat und der schwedische Riksdag übermittelten jeweils im Dezember 2023 eine Stellungnahme. 18 Kammern durchgeführte Analyse der Prioritäten des Programms in Bezug auf ihre eigene nationale Politik wider. Laut dem 42. Halbjahresbericht der COSAC82 erörtern fast 90 % der Kammern das Arbeitsprogramm der Kommission auf verschiedenen Ebenen intern: fast immer auf der Ebene der Ausschüsse für EU-Angelegenheiten, in etwa der Hälfte in anderen Ausschüssen und in mehr als einem Drittel in Plenarsitzungen. Die Stellungnahmen der nationalen Parlamente zum Arbeitsprogramm 2024 zeigten einen Konsens über die wichtigsten Herausforderungen der EU. Es gab breite Unterstützung für die Ukraine, die Entwicklung der Strategie für die europäische Verteidigungsindustrie und die Beschleunigung des Erweiterungsprozesses auf der Grundlage von Leistung und Werten der EU. Viele Kammern betonten die Bedeutung außenpolitischer Partnerschaften, z. B. mit Afrika, und der fortgesetzten Unterstützung der Östlichen Partnerschaft und der südlichen Nachbarschaft. Es bestand auch Einigkeit darüber, dass der Klimawandel angegangen werden muss, wobei der Schwerpunkt auf der Festlegung des Reduktionsziels für 2040 und der Gewährleistung eines gerechten Übergangs liegen sollte. Mehrere Kammern betonten die Bedeutung der Wasserresilienz, der nachhaltigen Landwirtschaft und der Ernährungssicherheit. Darüber hinaus bestand Einigkeit darüber, dass mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz Schritt gehalten und diese reguliert werden muss und dass Herausforderungen im Zusammenhang mit der Migration oder dem sexuellen Kindesmissbrauch im Internet und der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet angegangen werden müssen, wobei umfassende Rahmen und eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und auf internationaler Ebene gefordert wurden. Weitere Schlüsselbereiche waren die Bedeutung der Bildung mit einem gemeinsamen europäischen Diplom sowie die Notwendigkeit, Bürokratie und Verwaltungsaufwand zu verringern, um Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum zu fördern. Insgesamt wurde in den Stellungnahmen die Notwendigkeit eines koordinierten Ansatzes der EU hervorgehoben, um diese dringenden Herausforderungen zu bewältigen und ein stärkeres und widerstandsfähigeres Europa zu fördern. In ihren Antworten bekräftigte die Kommission ihre Entschlossenheit, die Ukraine weiterhin zu unterstützen und sich gleichzeitig auf die erfolgreiche Erweiterung der EU vorzubereiten, um langfristigen Frieden und Stabilität in Europa zu fördern. Sie betonte, dass die Erweiterung unter Achtung der Grundwerte, einschließlich der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, nach wie vor leistungsbasiert sein werde. Diese würden weiterhin als wesentliche Voraussetzungen für den EU-Beitritt dienen. Die Kommission begrüßte die Unterstützung ihrer Maßnahmen im Verteidigungsbereich und hob die Vorlage der ersten europäischen Industriestrategie für den Verteidigungsbereich hervor und forderte verstärkte Investitionen der Mitgliedstaaten im Verteidigungsbereich. Sie verwies auch auf ihren Vorschlag zur Aktualisierung des Rechtsrahmens zur Bekämpfung der Migrantenschleusung als Nachweis ihres Engagements für die Bewältigung migrationsbezogener Herausforderungen. Die Kommission betonte ferner ihre Entschlossenheit, dafür zu sorgen, dass der ökologische Wandel gerecht und inklusiv vollzogen wird und dass wichtige Initiativen zur Förderung der digitalen Agenda umgesetzt werden. Diese Initiativen zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit Europas zu stärken und den Verwaltungsaufwand zu verringern und so die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen zu steigern. In Bezug auf die Landwirtschaft hob die Kommission die Einleitung des strategischen Dialogs über die Zukunft der Landwirtschaft in der EU als wertvolle Gelegenheit zur Zusammenarbeit mit Landwirten und anderen wichtigen Interessenträgern hervor. Der Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Darstellungen sexuellen Missbrauchs von 82 https://secure.ipex.eu/IPEXL-WEB/download/file/8a8629a89279be0201927ba2f1630010/42nd+Bi- annual+Report+of+COSAC+final+version+adopted.pdf. 19 Kindern83 löste acht Stellungnahmen aus, darunter eine begründete Stellungnahme. Die tschechische Poslanecká sněmovna und die italienische Camera dei Deputati bezweifelten die Notwendigkeit, auf EU-Ebene tätig zu werden, und machten geltend, dass einige Aspekte des Vorschlags die Zuständigkeit der EU überschritten hätten. Der französische Sénat argumentierte ferner, dass Bestimmungen wie die Definition von „Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern“ die nationalen Zuständigkeiten unangemessen berührten. Andererseits wies die rumänische Camera Deputaților darauf hin, dass in dem Vorschlag „sexuelle Erpressung“ oder „Rachepornografie“ nicht als eigenständige Straftaten unter Strafe gestellt würden, obwohl anerkannt würde, dass sie sich immer mehr verbreiteten. Mehrere Kammern (die italienische Camera dei Deputati, der französische Sénat, die rumänische Camera Deputaților) stellten die Bestimmung des Vorschlags infrage, die es nichtstaatlichen Organisationen ermöglichen würde, Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern aufzudecken und zu analysieren, wobei sie sich auf potenzielle Interessenkonflikte berufen, oder dass dies eher eine Aufgabe der nationalen Behörden sei. Der deutsche Bundesrat wies darauf hin, dass die Einrichtung eines EU-Zentrums zur Prävention und Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs zusätzliche zentrale Verwaltungskapazitäten auf EU-Ebene schaffen würde, den Mitgliedstaaten jedoch keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen sollte. In ihren Antworten erklärte die Kommission, dass der Vorschlag mit dem Subsidiaritätsprinzip im Einklang steht. Sie betonte, dass die Drohung, Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu teilen, um weitere Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu erhalten, unter andere Bestimmungen des Vorschlags fällt. In Bezug auf die Rolle nichtstaatlicher Organisationen stellte die Kommission klar, dass diese keine Aufgaben übernehmen würden, die von den nationalen Behörden wahrgenommen werden sollten. Die entsprechenden Bestimmungen waren vielmehr erforderlich, um Rechtssicherheit für die Tätigkeiten nationaler Hotlines und ähnlicher Organisationen zu schaffen. Die Kommission nahm den Vorschlag des deutschen Bundesrates zur Kenntnis, die in dem Vorschlag geforderten Datenerhebungspflichten zu verringern, betont jedoch, dass die Erhebung von Daten über Prävention und Unterstützung von Opfern von wesentlicher Bedeutung ist, um die Wirksamkeit der in diesem Bereich getroffenen Maßnahmen zu bewerten. Mehrere nationale Parlamente gaben Stellungnahmen zu den Vorschlägen für eine Verordnung84 (sieben Stellungnahmen, einschließlich einer begründeten Stellungnahme) zur Verstärkung der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels und zur Verstärkung der Unterstützung von Europol bei der Verhütung und Bekämpfung solcher Straftaten sowie zu einer Richtlinie85 (sechs Stellungnahmen) über Mindestvorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt in der Union ab. In seiner begründeten Stellungnahme argumentierte der schwedische Riksdag, dass bestimmte Aspekte des Vorschlags zu stark in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten eingriffen, und forderte eine eingehendere Analyse der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit 83 COM(2024) 60 final – Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (Neufassung). 84 COM(2023) 754 final – Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verstärkung der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels und zur Verstärkung der Unterstützung von Europol bei der Verhütung und Bekämpfung solcher Straftaten und zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794. 85 COM(2023) 755 final – Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Mindestvorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt in der Union sowie zur Ersetzung der Richtlinie 2002/90/EG des Rates und des Rahmenbeschlusses 2002/946/JI des Rates. 20 der vorgeschlagenen Maßnahmen, insbesondere der Ausweitung des operativen Mandats von Europol. Er beklagte, dass dem Vorschlag keine Folgenabschätzung beigefügt sei. Der deutsche Bundesrat kritisierte auch, dass mit der Verordnung selbst ein Europol-Zentrum eingerichtet würde, meinte, dass dieser Beschluss dem Verwaltungsrat von Europol überlassen werden sollte, und vertrat die Auffassung, dass der Vorschlag generell auf seine Verhältnismäßigkeit geprüft werden müsse. Er forderte eine Klärung der Aufgaben von Europol, Eurojust und Frontex sowie der Zuständigkeiten der zum neuen Zentrum abgeordneten Sachverständigen und Verbindungsbeamten. Die italienische Camera dei Deputati begrüßte die Ausweitung der Reichweite der Zuständigkeit der EU in diesem Bereich, äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich des potenziellen Verwaltungsaufwands für die Erhebung und Meldung statistischer Daten. Sie sprach sich auch für eine Neugestaltung der Ausnahmen für humanitäre Tätigkeiten aus. Beide tschechischen Kammern unterstützten zwar die Vorschläge im Allgemeinen, äußerten jedoch Bedenken hinsichtlich der potenziellen Belastung des Staatshaushalts und des sozialen Umfelds sowie der Notwendigkeit einiger Klarstellungen und Harmonisierungen in Bezug auf Straftaten und Sanktionen. Die rumänische Camera Deputaților betonte, wie wichtig es sei, klar zwischen der Erleichterung der irregulären Migration und der Bereitstellung humanitärer Hilfe zu unterscheiden, und forderte, den Schutz der Rechte und der Unterstützung von Migranten sicherzustellen. Die niederländische Eerste Kamer übermittelte eine Reihe von Fragen der Fraktionen zu beiden Vorschlägen und äußerte Bedenken hinsichtlich der Erweiterung des Mandats von Europol und seiner Verhältnismäßigkeit. In ihren Fragen äußerten mehrere Fraktionen auch Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf humanitäre Hilfsorganisationen, die ihrer Ansicht nach in den letzten Jahren systematisch kriminalisiert wurden, und forderten eine Klarstellung der Unterscheidung zwischen humanitärer Hilfe und Menschenhandel. In ihren Antworten stellte die Kommission klar, dass das einzurichtende Zentrum die Koordinierung und Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels verbessern würde. In ihren Antworten an den schwedischen Riksdag und den deutschen Bundesrat betonte die Kommission, dass die Vorschläge angesichts des länderübergreifenden Charakters dieser Straftaten erforderlich und verhältnismäßig sind, um Schleuserkriminalität und Menschenhandel wirksam zu bekämpfen. Darüber hinaus nahm sie den Vorschlag der italienischen Camera dei Deputati zur Kenntnis, die Ausnahme für humanitäre Tätigkeiten genauer auszuarbeiten. Der Vorschlag für eine Praktikumsrichtlinie86 löste sieben Stellungnahmen aus, darunter eine begründete Stellungnahme87. In seiner begründeten Stellungnahme vertrat der schwedische Riksdag die Auffassung, dass der Vorschlag zu weit gehe und über die Zuständigkeit der EU in Bezug auf Bildung und Zugang zu sozialer Sicherheit und Entgelt hinausgehe und dass die unterschiedlichen Systeme und Bedingungen in den Mitgliedstaaten nicht berücksichtigt würden. In den Stellungnahmen im Rahmen des politischen Dialogs wiesen mehrere Kammern darauf hin, dass die Definition des Begriffs „Praktikum“ in dem Vorschlag nicht mit ihren jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften vereinbar sei, und hielten es für erforderlich, den Anwendungsbereich der Richtlinie zu präzisieren. Eine Kammer bat um eine Präzisierung zur Anwendbarkeit der Richtlinie auf Praktikanten aus Nicht-EU-Ländern. Zwei Kammern bestätigten lediglich die Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Subsidiaritätsprinzip. 86 COM(2024) 132 final – Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung und Durchsetzung der Arbeitsbedingungen von Praktikanten und zur Bekämpfung von Scheinpraktika („Praktikumsrichtlinie“). 87 Schwedischer Riksdag (begründete Stellungnahme), italienische Camera dei Deputati (zwei Stellungnahmen, eine nur zu COM(2024) 132 final und eine mit Verweis auf COM(2024) 133 final), italienischer Senato, rumänischer Senat, spanische Cortes Generales, portugiesische Assembleia da República. 21 In ihren Antworten betonte die Kommission, dass sich der Vorschlag ausschließlich auf die Arbeitsbedingungen von Praktikanten beziehe und weder Fragen im Zusammenhang mit dem Lern- oder Ausbildungsinhalt von Praktika noch mit dem Zugang der Praktikanten zur sozialen Sicherheit betreffe. Darüber hinaus hat sie in der Folgenabschätzung88, die dem Vorschlag beigefügt ist, die Vielfalt der Regulierungskonzepte der Mitgliedstaaten für verschiedene Arten von Praktika anerkannt. Die Kommission bekräftigte, dass der Vorschlag die Mitgliedstaaten nicht dazu verpflichtet, den Status, der Praktikanten nach nationalem Recht zuerkannt wurde, neu einzustufen oder einen neuen Status zu schaffen. Sie hat in ihrer Definition des Begriffs „Praktikum“ absichtlich auf einen Verweis auf ein „Beschäftigungsverhältnis“ verzichtet, damit bei der Anwendung der Richtlinie keine Schlupflöcher entstehen und reguläre Arbeitsplätze nicht als Praktika ausgegeben werden können. Die Kommission bestätigte ferner, dass der Vorschlag für Praktikanten aus Nicht-EU-Ländern gilt, die ein Praktikum in der EU absolvieren. Der Vorschlag für eine Richtlinie über die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte und die wirksame Durchsetzung der Rechte auf länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung89 erregte bei den nationalen Parlamenten große Aufmerksamkeit und löste sieben Stellungnahmen aus90. Zwei Kammern gaben befürwortende Stellungnahmen ab, während vier Kammern Bedenken äußerten, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen den Verwaltungsaufwand und die Kosten für Unternehmen erhöhen würden, was ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen könnte. Einige Kammern baten auch um eine Präzisierung der Definition des Begriffs „länderübergreifende Angelegenheiten“. Mehrere Kammern waren sich darin einig, dass ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis erreicht werden muss, sahen jedoch Probleme mit festen Geschlechterquoten in den Europäischen Betriebsräten. In ihren Antworten erläuterte die Kommission, dass der Vorschlag darauf abzielt, die Wirksamkeit des Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer auf länderübergreifender Ebene zu verbessern und den Mehrwert der Europäischen Betriebsräte für Arbeitnehmer und Unternehmen zu steigern. Sie hatte in ihrer Folgenabschätzung verschiedene politische Optionen geprüft und keine Hinweise auf potenzielle negative Auswirkungen auf die Kosten und die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationsfähigkeit gefunden. Die Kommission wies darauf hin, dass die Definition des Begriffs „länderübergreifende Angelegenheiten“ in dem Vorschlag einen kausalen Zusammenhang zwischen den in einem Mitgliedstaat vorgeschlagenen Maßnahmen und den in einem anderen Mitgliedstaat entstandenen Folgen voraussetzt. Damit soll die Erörterung rein lokaler Fragen in den Europäischen Betriebsräten verhindert und gleichzeitig deren Einbeziehung sichergestellt werden, wenn die Folgen von Entscheidungen der Führungsebene Arbeitnehmer in mehr als einem Mitgliedstaat betreffen könnten. Was das ausgewogene Geschlechterverhältnis betrifft, so verwies die Kommission auf die vorgeschlagenen Bestimmungen, wonach sich die Verhandlungsparteien um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bemühen, sofern dies in der konkreten Situation rechtlich und tatsächlich machbar ist, ohne die nationalen Rechtsvorschriften über die Wahl der Arbeitnehmervertreter zu beeinträchtigen. 88 SWD(2024) 67 final. 89 COM(2024) 14 final – Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/38/EG betreffend die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte und die wirksame Durchsetzung der Rechte auf länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung. 90 Tschechische Poslanecká sněmovna, italienische Camera dei Deputati, italienischer Senato, rumänischer Senat, deutscher Bundesrat, irische Houses of the Oireachtas, spanische Cortes Generales. 22 Der Jahresbericht 2022 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und über die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten91 löste im Jahr 2024 zwei Stellungnahmen aus. Der schwedische Riksdag92 erbat Informationen dazu, i) warum die Zahl der begründeten Stellungnahmen in den letzten Jahren zurückgegangen sei, wies jedoch auf eine deutliche Verbesserung der Begründungen der Kommission für die Vereinbarkeit ihrer Vorschläge mit dem Subsidiaritätsprinzip seit 2010 hin, ii) ob nationale Parlamente, die keine Einwände im Rahmen des Subsidiaritätskontrollmechanismus erheben, dies nicht tun, weil sie keine Einwände haben oder weil sie nicht der Ansicht sind, dass dieser Mechanismus wirksam oder angemessen ist, und iii) ob diese Parlamente alternative Einflussmöglichkeiten nutzen. Die italienische Camera dei Deputati93 kritisierte den Bericht der Kommission wegen fehlender statistischer Daten und Informationen über verschiedene Aspekte der Antworten der Kommission auf die Stellungnahmen der nationalen Parlamente, wie z. B. die Bewertung ihrer Qualität. Ferner forderte sie engere Verbindungen zwischen der Kommission und den nationalen Parlamenten und sprach mehrere Empfehlungen zur Verbesserung des Gesetzgebungsverfahrens aus, darunter detailliertere Begründungen für Vorschläge, eine stärkere Einbeziehung der nationalen Parlamente und bessere Folgenabschätzungen. Sie betonte ferner die Notwendigkeit von mehr Transparenz bei den Tätigkeiten des Rates und des Zugangs zu deren Dokumenten und schlug vor, eine Debatte über den Zweck und die Methoden der EU-Rechtsvorschriften einzuleiten, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche EU-Erweiterung. Diese Stellungnahmen sollten in Verbindung mit den Forderungen und Vorschlägen gesehen werden, die von den nationalen Parlamenten gemeinsam im Beitrag der Plenartagung der LXXII. COSAC im Oktober 2024 vorgebracht wurden94. Die Kommission reagierte95 auf Bedenken hinsichtlich des Rückgangs der begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente und erläuterte, dass dies auf die erfolgreiche Anwendung ihrer Agenda und ihrer Instrumente für eine bessere Rechtsetzung und die strengere Kontrolle der Einhaltung der Subsidiarität bei der Vorbereitung ihrer Initiativen zurückzuführen sein dürfte. Ebenso wies sie darauf hin, dass der Rückgang nicht das Ergebnis einer entsprechenden Verringerung der Subsidiaritätskontrollen durch die nationalen Parlamente zu sein scheint, da die Mehrheit der Stellungnahmen, die sie im Rahmen des politischen Dialogs in den letzten drei Jahren abgegeben haben, Vorschläge umfasst, die der Subsidiaritätskontrolle unterliegen, und in vielen dieser Stellungnahmen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Gesetzgebungsvorschläge mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar sind. Diese Feststellung wurde durch die Antworten der nationalen Parlamente auf den Fragebogen zur Vorbereitung des 42. Halbjahresberichts der COSAC sowie durch die bei der Kommission eingegangenen Stellungnahmen und begründeten Stellungnahmen gestützt, aus denen hervorgeht, dass mindestens 29 von 39 Kammern (21 von 27 nationalen Parlamenten) seit 2019 Subsidiaritätskontrollen durchgeführt haben. Begründete Stellungnahmen sind nicht das einzige Mittel, um die Ergebnisse der Subsidiaritätsprüfung der nationalen Parlamente zum Ausdruck zu bringen. In diesem Zusammenhang erinnerte die Kommission an die wichtige Rolle, die den nationalen Parlamenten innerhalb des europäischen Verfassungsrahmens und bei der Gestaltung der EU- Politik zukommt. Sie betonte auch ihre Unterstützung für die nationalen Parlamente und deren 91 COM(2023) 640 final, veröffentlicht im Oktober 2023. 92 https://national-parliaments-opinions.ec.europa.eu/documents/download/20392 (schwedische Fassung: https://national-parliaments-opinions.ec.europa.eu/documents/download/20391). 93 https://national-parliaments-opinions.ec.europa.eu/documents/download/20388 (italienische Fassung: https://national-parliaments-opinions.ec.europa.eu/documents/download/20387). 94 Siehe Abschnitt 5.2. 95 C(2024) 5649 final, https://national-parliaments-opinions.ec.europa.eu/documents/download/20407 (schwedische Fassung: https://national-parliaments-opinions.ec.europa.eu/documents/download/20408), und C(2024) 7221 final, https://national-parliaments-opinions.ec.europa.eu/documents/download/21001 (italienische Fassung: https://national-parliaments-opinions.ec.europa.eu/documents/download/21000). 23 Subsidiaritätskontrolle, unter anderem durch ausführliche Antworten auf ihre Stellungnahmen und die Unterrichtung der zuständigen Mitglieder der Kommission und der Kommissionsdienststellen über ihre Anliegen. Die Kommission betonte auch, wie wichtig der politische Dialog mit den nationalen Parlamenten ist, der es ihnen ermöglicht, zum europäischen Beschlussfassungsprozess beizutragen, und stellte fest, dass viele nationale Parlamente diese Gelegenheit nutzen, um sich an den früheren Phasen des Prozesses zu beteiligen. Die Kommission ermutigte die nationalen Parlamente, sich an ihren Aufforderungen zur Stellungnahme und öffentlichen Konsultationen zu beteiligen, und bekundete ihre Bereitschaft, den Dialog mit den nationalen Parlamenten über die etablierten Kommunikations- und Kooperationskanäle zu stärken. In Bezug auf die Qualität der Antworten der Kommission auf die Stellungnahmen der nationalen Parlamente erinnerte die Kommission96 an den 37. Halbjahresbericht der COSAC97, dem zufolge „die überwiegende Mehrheit [der Kammern der nationalen Parlamente] erklärte, dass die Europäische Kommission die in ihren Stellungnahmen aufgeworfenen Fragen im Rahmen des politischen Dialogs größtenteils behandelt habe.“ 5. KONTAKTE, BESUCHE, SITZUNGEN, KONFERENZEN UND SONSTIGE AKTIVITÄTEN 5.1. Besuche der Kommission bei/Zusammenkünfte der Kommission mit nationalen Parlamenten Der mündliche politische Dialog zwischen der Kommission und den nationalen Parlamenten findet in vielen Formen statt. Dazu gehören Besuche zwischen Kommissionsmitgliedern und nationalen Parlamenten, die Teilnahme von Kommissionsmitgliedern an interparlamentarischen Ausschusssitzungen, die vom Europäischen Parlament organisiert werden, und Konferenzen, unter anderem die von der COSAC organisierten Konferenzen, Briefings der Kommission für die ständigen Vertreter der nationalen Parlamente in Brüssel und der regelmäßige Austausch über die Arbeitsprogramme der Kommission. Im Jahr 2024 fanden 57 Besuche bei nationalen Parlamenten oder Zusammenkünfte mit Delegationen nationaler Parlamente unter Beteiligung von Kommissionsmitgliedern statt, die die Mehrheit der Kammern abdeckten (24 von 39). Dies ist weniger als in den vier Vorjahren (127 Besuche im Jahr 2023, 143 im Jahr 2022, 130 im Jahr 2021, 101 im Jahr 2020), aber sehr ähnlich wie die Zahl der Besuche und Sitzungen im vorangegangenen Übergangsjahr (2019: 55). Die Kommission erhielt im Jahr 2024 auch eine höhere Zahl von Besuchen von Gruppen von Bediensteten – in einigen Fällen gemischt mit Mitgliedern des Parlaments – von verschiedenen nationalen Parlamenten, die Informationen aus erster Hand über die Arten der Interaktion und die bestehenden Kommunikationskanäle zwischen der Kommission und den nationalen Parlamenten suchten98. 96 C(2024) 7221 final, https://national-parliaments-opinions.ec.europa.eu/documents/download/21001 (italienische Fassung: https://national-parliaments-opinions.ec.europa.eu/documents/download/21000). 97 37. Halbjahresbericht der COSAC – Entwicklung der Verfahren und Praktiken der parlamentarischen Prüfung in der Europäischen Union: https://ipexl.europarl.europa.eu/IPEXL-WEB/download/file/082d29087ee8684c017f0e 1b03990203/37th+Bi-annual+Report+of+COSAC.pdf (Seite 7). 98 Die letztgenannten Besuche werden in der nachstehenden Karte nicht berücksichtigt. 24 Zahl der Besuche bei und Zusammenkünfte mit nationalen Parlamenten unter Beteiligung von Kommissionsmitgliedern im Jahr 2024 (Gesamtzahl für alle Mitgliedstaaten: 57) 25 5.2. Interparlamentarische Zusammenkünfte und Konferenzen Im Jahr 2024 nahmen Kommissionsmitglieder an folgenden interparlamentarischen Zusammenkünften und Konferenzen teil99:  COSAC100  Europäische Parlamentarische Woche101  Gemeinsamer parlamentarischer Kontrollausschuss zu Europol102  verschiedene interparlamentarische Konferenzen (IPK)103 Im Berichtszeitraum fanden in Belgien und Ungarn, den Ländern, die im diesem Zeitraum den Vorsitz im Rat der Europäischen Union innehatten, zwei Sitzungen der COSAC-Vorsitzenden (Januar und Juli) und zwei Plenartagungen der COSAC (März und Oktober) statt. Nach jeder Plenartagung wurden Schlussfolgerungen104, ein Beitrag105 und ein Halbjahresbericht vorgelegt. Einer der Abschnitte des Beitrags, der im Anschluss an die Plenartagung der COSAC vom März veröffentlicht wurde, war als kollektiver Beitrag der nationalen Parlamente zu den strategischen Leitlinien 2024-2029 gedacht, was bei den vorangegangenen institutionellen Übergängen in den Jahren 2014 und 2019 nicht vorgekommen war. Die Kommission antwortete schriftlich auf die von der COSAC angenommenen Beiträge106. Die COSAC-Tagungen des Jahres 2024 betrafen i) die Prioritäten der beiden Ratsvorsitze (Belgien und Ungarn), ii) die europäische Säule sozialer Rechte, iii) die Erweiterung und ihre Auswirkungen auf die Zukunft der EU, iv) die Überprüfung der europäischen Legislaturperiode 2019-2024 und die Aussichten für die strategische Agenda des Rates für 2024-2029, v) die Gleichstellungspolitik und die Vertretung von Frauen und Männern im Parlament, vi) die offene strategische Autonomie, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, vii) den aktuellen Stand im Westbalkan und der Osterweiterungen der EU, viii) die Lage der EU im Jahr des institutionellen Übergangs und die 15-jährige Anwendung des Vertrags von Lissabon, xi) europäische demografische Trends und Reaktionen auf nationaler und europäischer Ebene und x) die europäische Sicherheit und Verteidigung. Die Kommissionsmitglieder Schmit, Breton und 99 Weitere Einzelheiten sind dem Bericht des Europäischen Parlaments über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten zu entnehmen: http://www.europarl.europa.eu/relnatparl/en/home/annual-reports.html. 100 Die COSAC – in der die Kommission Beobachterstatus hat – ist das einzige interparlamentarische Forum, das in den Verträgen verankert ist, und zwar in Protokoll Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union. Weitere Einzelheiten unter https://secure.ipex.eu/IPEXL-WEB/conferences/cosac. 101 Im Rahmen der Europäischen Parlamentarischen Woche kommen Parlamentarier aus EU-, Kandidaten- und Beobachterländern zusammen, um wirtschaftliche, haushaltspolitische, ökologische und soziale Fragen zu erörtern. Im Jahr 2024 fand sie am 12./13. Februar statt. Exekutiv-Vizepräsident Dombrovskis hielt in der Eröffnungssitzung eine Grundsatzrede. Kommissionsmitglied McGuinness eröffnete den Meinungsaustausch mit eingeladenen politischen Entscheidungsträgern in der interparlamentarischen Ausschusssitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung. Kommissionsmitglied Hahn hielt eine einleitende Rede mit dem Titel „Erkenntnisse aus NextGenerationEU: nationale und EU-Perspektiven dazu, wie der EU-Haushalt in Krisenzeiten reagieren kann“ in der interparlamentarischen Ausschusssitzung des Haushaltsausschusses. 102 Die 14. Sitzung des Gemeinsamen parlamentarischen Kontrollausschusses zu Europol fand am 18./19. Februar in Gent (Belgien) und die 15. Sitzung am 12. November im Europäischen Parlament statt. Kommissionsmitglied Johansson nahm persönlich an der ersten Sitzung teil und hielt während der zweiten Sitzung eine Rede als Videobotschaft. 103 An der IPK für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GASP/GSVP) vom 9./10. September nahmen Kommissionsmitglied Várhelyi und der Hohe Vertreter/Vizepräsident Borrell teil. Kommissionsmitglied Ferreira hielt auf der IPK eine Rede per Videobotschaft zum Thema „SECG“ (Oktober). 104 Schlussfolgerungen der LXXI. COSAC und Schlussfolgerungen der LXXII. COSAC (auf EN und FR verfügbar). 105 Beitrag der LXXI. COSAC und Beitrag der LXXII. COSAC (auf EN und FR verfügbar). 106 Antwort der Kommission auf den Beitrag der LXXI. COSAC (Anhang) und Antwort der Kommission auf den Beitrag der LXXII. COSAC (Anhang) (auf EN verfügbar). 26 Várhelyi nahmen an zwei COSAC-Tagungen teil, und Exekutiv-Vizepräsident Šefčovič hielt auf der LXXII. Plenartagung eine Rede per Videobotschaft, in der er betonte, dass die nationalen Parlamente auch in den nächsten fünf Jahren weiterhin eine führende Rolle spielen werden. In Bezug auf ihre Beteiligung an der Politikgestaltung der EU formulierten die nationalen Parlamente im Beitrag der Plenartagung der LXXII. COSAC im Oktober 2024 gemeinsam eine Reihe von Forderungen und Vorschlägen. Insbesondere forderten sie i) die Einführung eines indirekten Rechts der gesetzgeberischen Initiative für sich selbst in Form einer „grünen Karte“, ii) einen verbesserten Zugang zu Ratsdokumenten, iii) eine regelmäßige Teilnahme von Kommissionsmitgliedern an COSAC-Tagungen, iv) die Intensivierung des Dialogs zwischen den nationalen Parlamenten und der Kommission, insbesondere bei der Ausarbeitung ihrer strategischen Leitlinien und jährlichen Arbeitsprogramme, und v) die Erleichterung der Subsidiaritätskontrolle, indem die den nationalen Parlamenten eingeräumte Frist von acht auf zehn Wochen verlängert und die Schwelle für die Auslösung des Verfahrens der „gelben Karte“ auf ein Viertel der abgegebenen Stimmen gesenkt wird. In ihrer Antwort stimmte die Kommission mit der COSAC darin überein, dass die nationalen Parlamente eine entscheidende Rolle bei der Stärkung der demokratischen Werte spielen, bekundete ihre Bereitschaft, den Dialog mit ihnen weiterzuentwickeln, und ermutigte sie, sich früher am politischen Prozess zu beteiligen – bereits wenn neue Rechtsvorschriften auf EU-Ebene geprüft und vorbereitet werden. In diesem Zusammenhang würdigte die Kommission den kollektiven Beitrag der nationalen Parlamente zur strategischen Agenda für 2024-2029 durch den Beitrag der LXXI. COSAC und befürwortete diese Art des kollektiven Engagements für die Zukunft. Sie begrüßte ferner die Stellungnahmen und Informationen der nationalen Parlamente über ihre eigenen Prioritäten in Bezug auf die Punkte, die in den angenommenen Arbeitsprogrammen der Kommission enthalten sind, als Teil des politischen Dialogs. Solche Beiträge können auch ein frühes Element der Kontrolle der Einhaltung der Subsidiarität in den EU-Rechtsvorschriften durch die nationalen Parlamente sein. Die Kommission nahm den Vorschlag der COSAC zur Kenntnis, die Subsidiaritätskontrolle der nationalen Parlamente weiter zu stärken, indem die Frist von acht auf zehn Wochen verlängert und die Schwelle für die Auslösung des Verfahrens der „gelben Karte“ gesenkt wird. Sie war jedoch der Ansicht, dass eine Intensivierung des politischen Dialogs und der interparlamentarischen Treffen zwischen den nationalen Parlamenten und der Kommission107 bereits unmittelbarere Möglichkeiten bieten, die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit in den EU- Rechtsvorschriften weiter zu verbessern als solche Maßnahmen, die Vertragsänderungen erfordern würden. 6. DIE ROLLE DER REGIONALEN PARLAMENTE Die regionalen Parlamente tragen indirekt zur Subsidiaritätskontrolle bei. Nach Protokoll Nr. 2 konsultieren die nationalen Parlamente bei der Subsidiaritätsprüfung für Entwürfe von EU- Gesetzgebungsakten mit Blick auf die Abgabe von begründeten Stellungnahmen gegebenenfalls die Regionalparlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen. Mitglieder der Regionalparlamente sind auch im Europäischen Ausschuss der Regionen vertreten. Dieser übt über das Netz für Subsidiaritätskontrolle und dessen Online-Plattform REGPEX, mit der die Mitwirkung der Regionalparlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen am Frühwarnsystem zur Überwachung von Subsidiarität gefördert werden soll, Überwachungstätigkeiten aus108. 107 Wie im Jahr 2023 wurde die 2021 eingeführte und 2022 fortgesetzte Möglichkeit, informelle Online-Gespräche der COSAC mit Mitgliedern der Kommission zu organisieren, auch 2024 nicht genutzt. 108 http://portal.cor.europa.eu/subsidiarity/regpex/Pages/default.aspx. Weitere Einzelheiten zu den Tätigkeiten des Europäischen Ausschusses der Regionen im Bereich der Subsidiaritätskontrolle sind Abschnitt 2.4 zu entnehmen. 27 Obwohl die Verträge keine ausdrücklichen Bestimmungen für eine direkte Interaktion zwischen der Kommission und den regionalen Parlamenten enthalten, berücksichtigt die Kommission deren Beiträge dennoch und beantwortet sie. Einige Regionalparlamente109 legten der Kommission weiterhin Entschließungen vor: 38 Entschließungen im Jahr 2024 gegenüber 32 im Jahr 2023, 72 im Jahr 2022, 50 im Jahr 2021 und 33 im Jahr 2020. Einige von ihnen konzentrierten sich auf spezifische Mitteilungen110 und Vorschläge111 der Kommission, während andere auf verschiedene andere aktuelle Themen abzielten. Andere beteiligten sich an den öffentlichen Konsultationen der Kommission; allerdings wurde dieses Instrument der Beteiligung bisher nur von einem Regionalparlament aktiv genutzt, das Antworten auf mehrere von der Kommission eingeleitete öffentliche Konsultationen einreichte112. Ein Regionalparlament wählte einen anderen Weg und gab fünf Stellungnahmen über das nationale Parlament ab113. 7. SCHLUSSFOLGERUNG Das Jahr 2024 war ein Übergangsjahr, was bei verschiedenen Aspekten der Beziehungen zwischen der Kommission und den nationalen Parlamenten spürbar war. Im Vergleich zu den vorangegangenen vier Jahren bedeutete dies, dass die nationalen Parlamente weniger Stellungnahmen abgaben, obwohl der Rückgang nicht so abrupt war wie im vorangegangenen Übergangsjahr 2019. Es gab relativ gesehen weniger Stellungnahmen zu Vorschlägen, die der Subsidiaritätskontrolle unterliegen, es fanden weniger Besuche und Sitzungen statt, aber fast ebenso viele wie im vorangegangenen Übergangsjahr, und die Mitglieder der Kommission nahmen weniger an interparlamentarischen Veranstaltungen teil. 109 Die Regionalparlamente der Wallonischen Region, der Region Brüssel-Hauptstadt und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens (Belgien), von Bayern und Rheinland-Pfalz (Deutschland), der Balearen, des Baskenlandes und von Navarra (Spanien), der Emilia-Romagna (Italien), von Salzburg und Oberösterreich (Österreich) und der Vorkarpaten (Polen) sowie die Europäische Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen und österreichischen Landesparlamente, des Südtiroler Landtags und des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens unter Beteiligung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates sowie des österreichischen Bundesrates und der Interregionale Parlamentarierrat (Saarland und Rheinland-Pfalz (Deutschland), Grand Est (Frankreich), Luxemburg (Luxemburg), Wallonische Region, Föderation Wallonien- Brüssel und Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens (Belgien)). Die aktivsten Regionalparlamente waren die von Bayern (12) und der Balearen (11). Die Europäische Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen und österreichischen Landesparlamente, des Südtiroler Landtags und des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens unter Beteiligung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates sowie des österreichischen Bundesrates verabschiedeten drei, die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens zwei und alle anderen jeweils eine Entschließung. 110 EU-Justizbarometer 2023 und 2024 (COM(2023) 309 final und COM(2024) 950 final), Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2023 (COM(2023) 800 final) und Mitteilung „Unsere Zukunft sichern – Europas Klimaziel für 2040 und Weg zur Klimaneutralität bis 2050 für eine nachhaltige, gerechte und wohlhabende Gesellschaft“ (COM(2024) 63 final). 111 Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Sozialwirtschaft (COM(2023) 316 final), Vorschlag für eine Empfehlung des Rates „Europa in Bewegung“ – Lernmobilität für alle (COM(2023) 719 final), Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext (COM(2023) 790 final) und Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bodenüberwachung und -resilienz (Bodenüberwachungsgesetz) (COM(2023) 416 final). 112 Der Bayerische Landtag reichte Beiträge zu fünf öffentlichen Konsultationen für Initiativen in einer Vielzahl von Politikbereichen ein, gegenüber sechs im Jahr 2023 und über 20 im Jahr 2022. 113 Das Flämische Parlament übermittelte nach der Erklärung 51 zu den Verträgen als Bestandteil des nationalen belgischen parlamentarischen Systems über das Sekretariat der Konferenz der Präsidenten der parlamentarischen Versammlungen fünf Stellungnahmen mit einer Anschrift im belgischen Sénat/Senaat. Die Kommission registrierte sie daher faktisch als Stellungnahmen des belgischen Sénat/Senaat und antwortete sowohl über den Sénat/Senaat als auch direkt an das Regionalparlament. 28 Wieder wurden die meisten begründeten Stellungnahmen von einem nationalen Parlament, in diesem Fall dem schwedischen Riksdag, abgegeben. Die nationalen Parlamente zeigten weiterhin großes Interesse am Arbeitsprogramm der Kommission und gaben zehn Stellungnahmen zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2023 ab – gleich viele wie in der Ausgabe 2022 genannt wurden. Die regionalen Parlamente arbeiteten weiterhin mit der Kommission zusammen und übermittelten etwas mehr Entschließungen zu verschiedenen aktuellen Themen als im Vorjahr. Im Jahr 2024 waren in Bezug auf die in diesem Bericht behandelten Themen die folgenden Entwicklungen bemerkenswert und teilweise neu:  Die nationalen Parlamente haben eine große Zahl zukunftsorientierter Initiativstellungnahmen abgegeben.  Die Beteiligung der nationalen Parlamente am politischen Dialog war etwas breiter gefächert als in den Vorjahren und weniger auf die aktivsten Parlamente/Kammern konzentriert.  Die nationalen Parlamente erkundeten weiterhin flexible Möglichkeiten der Teilnahme am politischen Dialog, z. B. durch Gruppensitzungen und die Mitunterzeichnung von Initiativstellungnahmen.  Zwei nationale Parlamente gaben Stellungnahmen zur vorherigen Ausgabe des Jahresberichts über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und über die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten ab und äußerten sich unter anderem zur Rolle der nationalen Parlamente.  Zudem formulierten die nationalen Parlamente gemeinsam über die COSAC Forderungen und Vorschläge zur Stärkung ihrer Rolle bei der Politikgestaltung der EU, auf die die Kommission in konstruktiver Weise reagierte.  Der Beitrag der LXXI. COSAC vom März 2024 war von den nationalen Parlamenten als gemeinsamer Beitrag zur strategischen Agenda für den neuen institutionellen Zyklus 2024- 2029 gedacht.  Zum allerersten Mal erhob eine nationale Kammer beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage auf Nichtigerklärung eines Gesetzgebungsakts und machte geltend, dass eine Verordnung die Zuständigkeiten der Unionsorgane überschreite und gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoße114. In Bezug auf die Umsetzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erklärte der Gerichtshof der Europäischen Union eine Bestimmung einer Verordnung115 für nichtig, die während der Legislativverhandlungen in den Kommissionsvorschlag eingefügt worden war. Der Gerichtshof stellte fest, dass die gesetzgebenden Organe nicht nachgewiesen hatten, dass sie über ausreichende Informationen verfügten, um die Verhältnismäßigkeit der Änderung, mit der diese spezifische Bestimmung eingeführt wurde, beurteilen und eindeutig darlegen zu können. 114 Da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, wird diese Rechtssache (C-553/24) in einer künftigen Ausgabe des Jahresberichts behandelt. 115 Artikel 1 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2020/1055 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 (ABl. L 249 vom 31.7.2020, S. 17). DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 8.9.2025 COM(2025) 473 final ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE des BERICHTS DER KOMMISSION JAHRESBERICHT 2024 ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT UND DIE BEZIEHUNGEN ZU DEN NATIONALEN PARLAMENTEN 1 ANHANG 1 Liste der Entwürfe von Gesetzgebungsakten, zu denen die nationalen Parlamente im Jahr 2024 begründete Stellungnahmen1 hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips abgegeben haben Dokument Titel Zahl der begründeten Stellungnahmen (Protokoll Nr. 2) Zahl der Stimmen (Protokoll Nr. 2)2 Verfasser der begründeten Stellungnahmen 1 COM(2023) 532 final Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Unternehmensbesteuerung in Europa (BEFIT) 3 6 IE Dáil und IE Seanad gemeinsam (2 Stimmen) MT Kamra tad-Deputati (2 Stimmen) SE Riksdag (2 Stimmen) 2 COM(2023) 637 final Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Anforderungen im Binnenmarkt an die Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 2 4 HU Országgyűlés (2 Stimmen) IE Dáil und IE Seanad gemeinsam (2 Stimmen) 3 COM(2023) 529 final Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Verrechnungspreisgestaltung 1 2 SE Riksdag (2 Stimmen) 4 COM(2023) 754 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verstärkung der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels und zur Verstärkung der Unterstützung von Europol bei der Verhütung und Bekämpfung solcher Straftaten und zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794 1 2 SE Riksdag (2 Stimmen) 5 COM(2023) 790 final Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext 1 2 SE Riksdag (2 Stimmen) 1 Eine Erläuterung zum Wesen der begründeten Stellungnahme findet sich in Fußnote 60 des Berichts. 2 Eine Erläuterung zu den Stimmen im Rahmen der Subsidiaritätskontrolle findet sich in den Fußnoten 62 und 63 des Berichts. 2 Dokument Titel Zahl der begründeten Stellungnahmen (Protokoll Nr. 2) Zahl der Stimmen (Protokoll Nr. 2)2 Verfasser der begründeten Stellungnahmen 6 COM(2024) 33 final Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2005/44/EG über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdi enste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft 1 2 SE Riksdag (2 Stimmen) 7 COM(2024) 132 final Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung und Durchsetzung der Arbeitsbedingungen von Praktikanten und zur Bekämpfung von Scheinpraktika („Praktikumsrichtlinie“) 1 2 SE Riksdag (2 Stimmen) 8 COM(2023) 645 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik 1 1 IT Camera dei Deputati (1 Stimme) 9 COM(2023) 769 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit 1 1 CZ Poslanecká sněmovna (1 Stimme) 10 COM(2024) 60 final Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (Neufassung) 1 1 FR Sénat (1 Stimme) 11 COM(2024) 150 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie und eines Rahmens für Maßnahmen zur Gewährleistung der zeitnahen Verfügbarkeit und Lieferung von Verteidigungsgütern (EDIP) 1 1 FR Sénat (1 Stimme) INSGESAMT eingegangene begründete Stellungnahmen 14 3 ANHANG 2 Zahl der im Jahr 2024 bei der Kommission (im Rahmen des politischen Dialogs und des Subsidiaritätskontrollmechanismus) eingegangenen Stellungnahmen, aufgeschlüsselt nach nationalem Parlament/nationaler Kammer Mitgliedstaat Kammer Gesamtzahl der Stellungnahmen3 Zahl der begründeten Stellungnahmen (Protokoll Nr. 2) Rumänien Camera Deputaților 41 0 Italien Camera dei Deputati 26 1 Spanien Las Cortes Generales: Senado de España und Congreso de los Diputados 18 0 Deutschland Bundesrat 17 0 Tschechien Senát 16 0 Rumänien Senat 15 0 Tschechien Poslanecká sněmovna 14 1 Frankreich Sénat 13 2 Italien Senato della Repubblica 12 0 Schweden Riksdag 11 6 Portugal Assembleia da República 8 0 Irland Houses of the Oireachtas: Dáil und Seanad Éireann 7 2 Belgien Sénat de Belgique / Belgische Senaat 7 0 Niederlande Eerste Kamer 7 0 Frankreich Assemblée nationale 5 0 Litauen Seimas 5 0 Niederlande Tweede Kamer 4 0 Malta Kamra tad-Deputati 3 1 Luxemburg Chambre des Députés 3 0 Polen Senat 3 0 Zypern Vouli ton Antiprosopon 2 0 Estland Riigikogu 2 0 Lettland Saeima 2 0 Polen Sejm 2 0 Slowakei Národná rada 2 0 Finnland Eduskunta 2 0 Ungarn Országgyűlés 1 1 Kroatien Hrvatski Sabor 1 0 Deutschland Bundestag 1 0 3 Summe der von den nationalen Parlamenten im Rahmen des politischen Dialogs übermittelten Stellungnahmen und der von ihnen abgegebenen begründeten Stellungnahmen. 4 Mitgliedstaat Kammer Gesamtzahl der Stellungnahmen3 Zahl der begründeten Stellungnahmen (Protokoll Nr. 2) Griechenland Vouli ton Ellinon 1 0 Slowenien Državni zbor 1 0 Belgien Chambre des Représentants de Belgique / Belgische Kamer van volksvertegenwoordigers 0 0 Bulgarien Narodno Sabranie 0 0 Dänemark Folketing 0 0 Slowenien Državni svet 0 0 Österreich Bundesrat 0 0 Österreich Nationalrat 0 0 INSGESAMT 252 14 5 ANHANG 3 Dokumente, zu denen die Kommission im Jahr 2024 (im Rahmen des politischen Dialogs und des Subsidiaritätskontrollmechanismus) die meisten Stellungnahmen4 erhielt Dokument Titel Gesamtzahl der Stellungnahmen5 Davon begründete Stellungnahmen (Protokoll Nr. 2) 1 COM(2024) 60 final Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (Neufassung) 8 1 2 COM(2023) 532 final Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Unternehmensbesteuerung in Europa (BEFIT) 7 3 3 COM(2023) 637 final Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Anforderungen im Binnenmarkt an die Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 7 2 4 COM(2023) 754 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verstärkung der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels und zur Verstärkung der Unterstützung von Europol bei der Verhütung und Bekämpfung solcher Straftaten und zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794 7 1 5 COM(2024) 132 final Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung und Durchsetzung der Arbeitsbedingungen von Praktikanten und zur Bekämpfung von Scheinpraktika („Praktikumsrichtlinie“) 7 1 6 COM(2023) 638 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Arbeitsprogramm der Kommission 2024 – Heute handeln, um für morgen bereit zu sein 7 0 4 In der Tabelle sind alle Dokumente berücksichtigt, zu denen mindestens fünf Stellungnahmen eingegangen sind. 5 Summe der von den nationalen Parlamenten im Rahmen des politischen Dialogs übermittelten Stellungnahmen und der von ihnen abgegebenen begründeten Stellungnahmen. 6 Dokument Titel Gesamtzahl der Stellungnahmen5 Davon begründete Stellungnahmen (Protokoll Nr. 2) 7 COM(2024) 14 final Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/38/EG betreffend die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte und die wirksame Durchsetzung der Rechte auf länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung 7 0 8 COM(2023) 755 final Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Mindestvorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt in der Union sowie zur Ersetzung der Richtlinie 2002/90/EG des Rates und des Rahmenbeschlusses 2002/946/JI des Rates 6 0 9 COM(2023) 769 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit 5 1 10 COM(2023) 790 final Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext 5 1 11 COM(2024) 150 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie und eines Rahmens für Maßnahmen zur Gewährleistung der zeitnahen Verfügbarkeit und Lieferung von Verteidigungsgütern (EDIP) 5 1 12 COM(2024) 139 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/2115 und (EU) 2021/2116 in Bezug auf Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl, Änderungen der GAP- Strategiepläne, Überprüfung der GAP- Strategiepläne und Ausnahmen von Kontrollen und Sanktionen 5 0 Drucksache 461/25 - 36 -]

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