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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk

dip / drucksache 10.07.2026 · WP 21 · 280/26(B)(2) · Beschluss · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 280/26 (Beschluss) (2)*) 10.07.26 Beschluss des Bundesrates Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk COM(2026) 380 final Der Bundesrat hat in seiner 1067. Sitzung am 10. Juli 2026 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen: Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 12. Juni 2026 (BR-Drucksache 280/26 (Beschluss)) begrüßt, dass die Kommission einen stärkeren Fokus auf die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit legen will, und die Kommission aufgefordert, das Subsidiaritätsfrühwarnsystem weiterzuentwickeln. Nach Auffassung des Bundesrates stellen die den nationalen Parlamenten nach dem Protokoll (Nr. 2) über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit eingeräumten Rechte der Subsidiaritätsrüge und -klage wichtige Instrumente zur Kontrolle und Stärkung des Subsidiaritätsprinzips dar. *) Erster Beschluss des Bundesrates vom 12.06.2026, BR-Drucksache 280/26 (Beschluss)

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