Vierundzwanzigster Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2
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Vierundzwanzigster Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2
[Bundesrat Drucksache 791/25
11.12.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
B
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Fu
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Vierundzwanzigster Bericht nach § 35 des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze,
Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach
§ 21 Absatz 2
Bundesministerium Berlin, 10. Dezember 2025
für Forschung, Technologie
und Raumfahrt
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
zu Ihrer Unterrichtung leite ich Ihnen den 24. Bericht nach § 35 des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze,
Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2*
(Berichtszeitraum 2023 bis 2024) zu.
Das Kabinett hat den Bericht in seiner 26. Sitzung am 10. Dezember 2025
beschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Bär
* wird als Bundestags-Drucksache 21/3365 verteilt]
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