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Vierundzwanzigster Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2

dip / drucksache 11.12.2025 · WP 21 · 791/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Vierundzwanzigster Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 [Bundesrat Drucksache 791/25 11.12.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch die Bundesregierung B R Fu ss Vierundzwanzigster Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 Bundesministerium Berlin, 10. Dezember 2025 für Forschung, Technologie und Raumfahrt An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, zu Ihrer Unterrichtung leite ich Ihnen den 24. Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2* (Berichtszeitraum 2023 bis 2024) zu. Das Kabinett hat den Bericht in seiner 26. Sitzung am 10. Dezember 2025 beschlossen. Mit freundlichen Grüßen Dorothee Bär * wird als Bundestags-Drucksache 21/3365 verteilt]

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