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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 41 - Energietechnologien und effiziente Energienutzung; Grüner Wasserstoff - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben - in Höhe von bis zu 17.300 T Euro

dip / drucksache 30.04.2025 · WP 21 · 196/25 · Verordnung · Original ↗

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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 41 - Energietechnologien und effiziente Energienutzung; Grüner Wasserstoff - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben - in Höhe von bis zu 17.300 T Euro [Bundesrat Drucksache 196/25 30.04.25 Fz Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 41 - Energietechnologien und effiziente Energienutzung; Grüner Wasserstoff - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben - in Höhe von bis zu 17.300 T Euro Bundesministerium Berlin, 30. April 2025 der Finanzen Parlamentarische Staatssekretärin An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Präsidentin, gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 HG 2024 in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Satz 1 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 3004 Titel 685 41 - Energietechnologien und effiziente Energienutzung; Grüner Wasserstoff – Forschungs- und Entwicklungsvorhaben – eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 17.300 T Euro erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr: 2026 bis zu 5.300 T Euro, 2027 bis zu 5.100 T Euro 2028 bis zu 4.500 T Euro und 2029 bis zu 2.400 T Euro. Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um das für die künftigen Realisierung eines Fusionskraftwerks notwendige Fachpersonal weiterhin aufzubauen und zu binden. Es liegt im hohen Bundesinteresse die Verlässlichkeit des Forschungsstandorts zu gewährleisten, um das Land für die zukünftigen Herausforderungen möglichst gut zu wappnen. Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) ist aus zwingenden Gründen geboten. Die lückenlose Fortsetzung der bereits begonnenen Maßnahme ist aufgrund ihrer politischen und wirtschaftlichen Relevanz geboten. Auf einem hochkompetetiven Arbeitsmarkt kann das qualifizierte Personal ohne rechtzeitige Bewilligung nicht gehalten werden, was mit dem Verlust von Wissensträgern und Know-How verbunden wäre, welche für den Projekterfolg ausschlaggebend sind. Jeder Tag Verzögerung erhöht hier die Wahrscheinlichkeit, dass umworbene Nachwuchstalente sich für Anstellungen an einem konkurrierenden Wissenschaftsstandort entscheiden und die Erreichung der politischen Ziele gefährdet wird. Für die Zielerreichung ist daher eine umgehende Bewilligung erforderlich. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Nachwuchstalente die Projekte nicht mehr an deutschen Forschungseinrichtungen realisieren würden, was sich nachhaltig negativ auf die Fusionsforschung in Deutschland und für den Industriestandort auswirken würde. Auf die zeitgleiche Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wird – mangels Konstituierung - ausnahmsweise verzichtet. Mit freundlichen Grüßen Sarah Ryglewski]

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