Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 41 - Energietechnologien und effiziente Energienutzung; Grüner Wasserstoff - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben - in Höhe von bis zu 17.300 T Euro
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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 41 - Energietechnologien und effiziente Energienutzung; Grüner Wasserstoff - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben - in Höhe von bis zu 17.300 T Euro
[Bundesrat Drucksache 196/25
30.04.25
Fz
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch das Bundesministerium
der Finanzen
Vorläufige Haushaltsführung 2025
Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 41
- Energietechnologien und effiziente Energienutzung; Grüner
Wasserstoff - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben - in Höhe
von bis zu 17.300 T Euro
Bundesministerium Berlin, 30. April 2025
der Finanzen
Parlamentarische Staatssekretärin
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 HG 2024 in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Satz 1
BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO
bei Kapitel 3004 Titel 685 41 - Energietechnologien und effiziente Energienutzung;
Grüner Wasserstoff – Forschungs- und Entwicklungsvorhaben – eine
überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 17.300 T Euro
erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr:
2026 bis zu 5.300 T Euro,
2027 bis zu 5.100 T Euro
2028 bis zu 4.500 T Euro und
2029 bis zu 2.400 T Euro.
Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um das für die künftigen
Realisierung eines Fusionskraftwerks notwendige Fachpersonal weiterhin aufzubauen und
zu binden. Es liegt im hohen Bundesinteresse die Verlässlichkeit des
Forschungsstandorts zu gewährleisten, um das Land für die zukünftigen Herausforderungen
möglichst gut zu wappnen.
Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) ist aus zwingenden Gründen geboten.
Die lückenlose Fortsetzung der bereits begonnenen Maßnahme ist aufgrund ihrer
politischen und wirtschaftlichen Relevanz geboten. Auf einem hochkompetetiven
Arbeitsmarkt kann das qualifizierte Personal ohne rechtzeitige Bewilligung nicht
gehalten werden, was mit dem Verlust von Wissensträgern und Know-How
verbunden wäre, welche für den Projekterfolg ausschlaggebend sind. Jeder Tag
Verzögerung erhöht hier die Wahrscheinlichkeit, dass umworbene
Nachwuchstalente sich für Anstellungen an einem konkurrierenden Wissenschaftsstandort
entscheiden und die Erreichung der politischen Ziele gefährdet wird. Für die
Zielerreichung ist daher eine umgehende Bewilligung erforderlich. Ansonsten besteht die
Gefahr, dass die Nachwuchstalente die Projekte nicht mehr an deutschen
Forschungseinrichtungen realisieren würden, was sich nachhaltig negativ auf die
Fusionsforschung in Deutschland und für den Industriestandort auswirken würde.
Auf die zeitgleiche Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages wird – mangels Konstituierung - ausnahmsweise verzichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Ryglewski]
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