Aufwendungen der Bundesregierung für Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung für das Jahr 2024
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Aufwendungen der Bundesregierung für Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung für das Jahr 2024
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/179
21. Wahlperiode 16.05.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Ronald Gläser, Mirco
Hanker, Nicole Hess, Sven Wendorf und der Fraktion der AfD
Aufwendungen der Bundesregierung für Informationsmaßnahmen, Anzeigen,
Kampagnen und Werbung für das Jahr 2024
Die Aufwendungen der abgewählten Bundesregierung für
Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen respektive Werbung beliefen sich im Jahr 2023
auf 84 696 854 Euro (vgl. Bundestagsdrucksache 20/11327, S. 2). Somit sind
die Kosten für diese Öffentlichkeitsarbeit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
gesunken. Vom Jahr 2020 bis zum Jahr 2022 stiegen die Aufwendungen noch
von 116 745 706,53 Euro auf 194 631 794,50 Euro erheblich an (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/6676, S. 2).
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat inzwischen den
zweiteiligen Bericht zu den „Öffentlichkeitsmaßnahmen der Bundesregierung“
für das Jahr 2024 veröffentlicht (vgl. www.bundesregierung.de/resource/blob/9
75918/2264520/2caa5732e4f60e4f8eee29da2f0f76c8/2024-03-11-oea-bericht-d
ata.pdf?download=1). Dieser Bericht wird halbjährig veröffentlicht (für das
erste und zweite Halbjahr) und beinhaltet alle Bundesministerien und
ausgewählte Beauftragte der Bundesregierung sowie das Presse- und
Informationsamt.
Die neuerliche Veröffentlichung des oben genannten Berichts zu den
Werbekampagnen der Bundesregierung sind für die Fragesteller der Anlass, die
Aufwendungen der Bundesregierung für Informationsmaßnahmen, Anzeigen,
Kampagnen und Werbung für das ganze Jahr 2024 vom 1. Januar bis zum
31. Dezember zu erfragen und dementsprechend zu aktualisieren. Der
Fragezeitraum wird auf das angefangene Jahr 2025 erweitert.
Die Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD auf den Bundestagsdrucksachen
20/11122, 20/6295 und 19/20417 behandelten die Zahlungen der
Bundesregierung für Werbekampagnen, Anzeigen und Informationsmaßnahmen für die
Jahre von 2013 bis 2020 sowie von 2020 bis 2023. Die Fragesteller weisen auf
die umfangreichen Antworten der Bundesregierung auf den
Bundestagsdrucksachen 20/11327, 20/6676 sowie 19/21280 hin und bitten um die Fortsetzung
der Form der Auflistungen der neu gewählten Bundesregierung im Rahmen der
Antworten der Bundesregierung in den oben aufgeführten Drucksachen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welche Summe belaufen sich die Aufwendungen der Bundesregierung
für Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung für das
komplette Jahr 2024 (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember)?
2. In welchen Medien (Printmedien, Onlinemedien, Radio, TV, sonstige) hat
die Bundesregierung in welcher Höhe die reinen Schaltkosten für das Jahr
2024 (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember) Informationsmaßnahmen,
Anzeigen, Kampagnen und Werbung geschaltet (bitte jeweils einzeln nach
Summe und Medium aufschlüsseln)?
3. In welchen Medien (Printmedien, Onlinemedien, Radio, TV, sonstige) hat
die Bundesregierung in welcher Höhe (bitte die Agenturhonorare und
Kreationskosten angeben) für das Jahr 2024 (vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember) Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung
geschaltet (bitte jeweils einzeln nach Summe, Medium und Agentur
aufschlüsseln)?
4. Plant die Bundesregierung Informationsmaßnahmen, Kampagnen,
Anzeigen und Werbung, welche für das Jahr 2025 in Medien und in den sozialen
Medien (Printmedien, Onlinemedien, Radio, TV, Internet, soziale Medien,
sonstige) geschaltet werden sollen?
a) Wenn ja, welche (bitte nach Mediaagentur, Medium, geplante Anzeige,
geplante Kampagne oder Informationsmaßnahme, Bundesministerium
und potenzielle Kosten auflisten)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte erläutern, weshalb keine
Informationsmaßnahmen, Kampagnen und Anzeigen durch die Bundesregierung
geplant sind)?
5. Nutzte die Bundesregierung für die Verbreitung ihrer Informationen oder
ihrer Kampagnen für das Jahr 2024 (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember)
die Unterstützung von sogenannten YouTubern beziehungsweise
Influencern in weiteren sozialen Medien (YouTube, Facebook, Instagram, „X“
[ehemals Twitter] etc.)?
a) Wenn ja, um welche YouTuber beziehungsweise weitere Influencer
handelt es sich hierbei, und welche Kriterien legt die Bundesregierung für
eine etwaige Zusammenarbeit mit YouTubern beziehungsweise
Influencern zugrunde?
b) Wenn ja, welche Beiträge wurden im genannten Zeitraum für welche
Leistungen gezahlt (bitte pro Jahr nach Namen und Thema respektive
Kampagnen aufschlüsseln)?
c) Wenn nein, warum nicht?
6. Welche waren die durch die Bundesregierung beworbenen Themen
respektive Kampagnen oder Informationsmaßnahmen für das Jahr 2024 vom
1. Januar bis zum 31. Dezember (bitte nach Höhe des finanziellen
Aufwandes und dem auftraggebenden Bundesministerium beziehungsweise der
Bundesbehörde aufschlüsseln)?
7. Haben die Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden
Mediaagenturen im Jahr 2024 beauftragt, um Beiträge auf den Kanälen der
jeweiligen Bundesministerien oder ihrer nachgeordneten Behörden in den
sozialen Medien (YouTube, Facebook [Meta], Instagram, „X“ [ehemals Twitter],
LinkedIn etc.) für Informationsmaßnahmen, Kampagnen oder Anzeigen zu
erstellen (wenn ja, bitte nach Bundesministerium, Mediaagentur, Kampagne
oder Informationsmaßnahme respektive Anzeige, Kosten der Kampagne
und dem genauen Datum [Tag, Monat, Jahr] auflisten)?
8. Wann wird der nächste Bericht zu den „Öffentlichkeitsmaßnahmen der
Bundesregierung“ für das erste Halbjahr 2025 (vom 1. Januar bis zum
30. Juni) veröffentlicht?
Berlin, den 7. Mai 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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