Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
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Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
[Bundesrat zu Drucksache 279/25 (Beschluss)
13.11.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung
des Bundesrates zum Ersten Gesetz zur Änderung des
GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat mit
Schreiben vom 11. November 2025 Folgendes mitgeteilt:
Der Bundesrat hat in seiner 1056. Sitzung am 11. Juli 2025 eine begleitende
Entschließung zum GAP-Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG) gefasst
(BR-Drs. 279/25 (Beschluss)).
Mit der Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, in der
aktuellen Förderperiode der GAP (2023-2027), anders als in der aktuellen
Fassung des GAP-Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG) vorgesehen, keine neuen
Öko-Regelungen mehr einzuführen.
Zu der Entschließung nimmt die Bundesregierung wie folgt Stellung:
Das GAP-Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZ) vom 16. Juli 2021 (BGBI. I S. 3003;
2022 I S. 2262), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2025
(BGBl. 2025 I Nr. 166), sieht zwei neue Öko-Regelungen für Weidehaltung
in milchviehhaltenden Betrieben und für die Förderung der innerbetrieblichen
Verteilung von Biodiversitätsflächen für das Antragsjahr 2027 vor. An diese
Rechtslage sieht sich die Bundesregierung gebunden. Sie nimmt den Beschluss
des Bundesrates in seiner 1056. Sitzung am 11. Juli 2025 (BR-Drs. 279/25
(Beschluss)) zur Kenntnis.]
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