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Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes

dip / drucksache 01.07.2025 · WP 21 · 279/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes [Bundesrat Drucksache 279/1/25 01.07.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse AV - U zu Punkt … der 1056. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2025 Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes A 1. Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes n i c h t zu stellen. B Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) empfehlen dem Bundesrat ferner, die folgende E n t s c h l i e ß u n g zu fassen: ... 2. Zum Gesetzentwurf allgemein a) Der Bundesrat sieht die Einführung neuer Öko-Regelungen zum Schutz der Biodiversität, der Gewässer und des Klimas sowie zur Verbesserung des Tierwohls als dringlich an und bedauert daher die Verschiebung der Einführung der beiden neuen Öko-Regelungen zur Förderung der Weidehaltung und des Biotopverbundes. b) Im Sinne der Entfaltung der ökonomischen Wirksamkeit für die landwirtschaftlichen Betriebe und der ökologischen Wirksamkeit zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen der beiden neuen Öko-Regelungen, ist nach Ansicht des Bundesrates eine Einführung ab dem Jahr 2026 geboten. Eine Umsetzung ist nun erst ab dem Jahr 2027 vorgesehen und damit erst im voraussichtlich letzten Jahr der aktuellen GAP-Förderperiode. c) Insbesondere vor dem Hintergrund des Wegfalls der verpflichtenden Flächenstilllegung zum Schutz der Biodiversität (GLÖZ 8) und der im aktuellen Omnibus-Paket der Europäischen Kommission beabsichtigten deutlichen Herabsetzung des Dauergrünlandschutzes (GLÖZ 1) im Rahmen der Konditionalität für die laufende GAP-Förderperiode, sieht der Bundesrat die Stärkung der Öko-Regelungen als einen wichtigen Beitrag für einen wirksamen Umwelt- und Klimaschutz in der GAP als unerlässlich an. Der Bundesrat betont dabei, dass die Öko-Regelungen praktikabel für die landwirtschaftlichen Betriebe und die Verwaltung der Länder sowie wirksam für das Klima und die Umwelt auszugestalten sind. 3. a) Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die mit dem Gesetz veranlasste Verschiebung der Einführung zweier Öko-Regelungen als wichtigen ersten Schritt. b) Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die zur Umsetzung dieser Öko- Reglungen benötigten Mittel die ohnehin nur sehr begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) weiter verknappen würde. Denn der zusätzliche Mittelbedarf dürfte weit über die verfügbaren Restmittel hinausgehen und die Folge wäre eine Kürzung der U bei Annahme entfällt Ziffer 3 AV entfällt bei Annahme von Ziffer 2 Einkommensgrundstützung (Basisprämie). Die verfügbaren Restmittel sollten dagegen vorzugsweise als Inflationsausgleich in die Einkommensgrundstützung fließen. Der Bundesrat betont in diesem Zusammenhang auch die nunmehr deutlich verbesserte Inanspruchnahme der bestehenden Ökoregelungen, die zeigt, dass nochmalige Änderungen in der laufenden Förderperiode nicht erforderlich sind und zu noch mehr Komplexität und Bürokratie führen würden. Er verweist zudem darauf, dass in vielen Ländern bereits umfangreiche und erfolgreiche Fördermaßnahmen für Grünland und Weidehaltung implementiert sind, die bei einer bundesweiten Lösung nicht mehr oder allenfalls begrenzt weitergeführt werden könnten. Eine bundesweite Lösung brächte keinen Mehrwert, sondern vielfach Einbußen und Anpassungsprobleme in zahlreichen Betrieben. c) Deshalb fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, über die Verschiebung hinaus von der Einführung dieser Öko-Regelungen während der bereits fortgeschrittenen Förderperiode 2023 bis 2027 abzusehen. Dies ist im Sinne von Planungssicherheit für die Landwirtinnen und Landwirte und zur Vermeidung zusätzlicher Bürokratie notwendig. d) Gleichzeitig erkennt der Bundesrat an, dass Grünland mit seinem hohen Anteil an organischer Substanz einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Biodiversität leistet. Die Stärkung von Grünlandmaßnahmen wird daher grundsätzlich begrüßt.]

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