Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
Text
Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
[Bundesrat Drucksache 279/1/25
01.07.25
...
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ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
AV - U
zu Punkt … der 1056. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2025
Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
A
1. Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik
und Verbraucherschutz und
der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 des Grundgesetzes n i c h t zu stellen.
B
Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik
und Verbraucherschutz (AV) und
der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit (U)
empfehlen dem Bundesrat ferner, die folgende
E n t s c h l i e ß u n g
zu fassen:
...
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
a) Der Bundesrat sieht die Einführung neuer Öko-Regelungen zum Schutz der
Biodiversität, der Gewässer und des Klimas sowie zur Verbesserung des
Tierwohls als dringlich an und bedauert daher die Verschiebung der
Einführung der beiden neuen Öko-Regelungen zur Förderung der Weidehaltung
und des Biotopverbundes.
b) Im Sinne der Entfaltung der ökonomischen Wirksamkeit für die
landwirtschaftlichen Betriebe und der ökologischen Wirksamkeit zum Schutz der
natürlichen Lebensgrundlagen der beiden neuen Öko-Regelungen, ist nach
Ansicht des Bundesrates eine Einführung ab dem Jahr 2026 geboten. Eine
Umsetzung ist nun erst ab dem Jahr 2027 vorgesehen und damit erst im
voraussichtlich letzten Jahr der aktuellen GAP-Förderperiode.
c) Insbesondere vor dem Hintergrund des Wegfalls der verpflichtenden
Flächenstilllegung zum Schutz der Biodiversität (GLÖZ 8) und der im
aktuellen Omnibus-Paket der Europäischen Kommission beabsichtigten
deutlichen Herabsetzung des Dauergrünlandschutzes (GLÖZ 1) im Rahmen der
Konditionalität für die laufende GAP-Förderperiode, sieht der Bundesrat
die Stärkung der Öko-Regelungen als einen wichtigen Beitrag für einen
wirksamen Umwelt- und Klimaschutz in der GAP als unerlässlich an. Der
Bundesrat betont dabei, dass die Öko-Regelungen praktikabel für die
landwirtschaftlichen Betriebe und die Verwaltung der Länder sowie wirksam
für das Klima und die Umwelt auszugestalten sind.
3. a) Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die mit dem Gesetz veranlasste
Verschiebung der Einführung zweier Öko-Regelungen als wichtigen ersten
Schritt.
b) Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die zur Umsetzung dieser Öko-
Reglungen benötigten Mittel die ohnehin nur sehr begrenzt zur Verfügung
stehenden Mittel im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) weiter
verknappen würde. Denn der zusätzliche Mittelbedarf dürfte weit über die
verfügbaren Restmittel hinausgehen und die Folge wäre eine Kürzung der
U
bei
Annahme
entfällt
Ziffer 3
AV
entfällt
bei
Annahme
von
Ziffer 2
Einkommensgrundstützung (Basisprämie). Die verfügbaren Restmittel
sollten dagegen vorzugsweise als Inflationsausgleich in die
Einkommensgrundstützung fließen. Der Bundesrat betont in diesem Zusammenhang auch die
nunmehr deutlich verbesserte Inanspruchnahme der bestehenden
Ökoregelungen, die zeigt, dass nochmalige Änderungen in der laufenden
Förderperiode nicht erforderlich sind und zu noch mehr Komplexität und Bürokratie
führen würden. Er verweist zudem darauf, dass in vielen Ländern bereits
umfangreiche und erfolgreiche Fördermaßnahmen für Grünland und
Weidehaltung implementiert sind, die bei einer bundesweiten Lösung nicht
mehr oder allenfalls begrenzt weitergeführt werden könnten. Eine
bundesweite Lösung brächte keinen Mehrwert, sondern vielfach Einbußen und
Anpassungsprobleme in zahlreichen Betrieben.
c) Deshalb fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, über die
Verschiebung hinaus von der Einführung dieser Öko-Regelungen während der
bereits fortgeschrittenen Förderperiode 2023 bis 2027 abzusehen. Dies ist im
Sinne von Planungssicherheit für die Landwirtinnen und Landwirte und zur
Vermeidung zusätzlicher Bürokratie notwendig.
d) Gleichzeitig erkennt der Bundesrat an, dass Grünland mit seinem hohen
Anteil an organischer Substanz einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz
und zur Biodiversität leistet. Die Stärkung von Grünlandmaßnahmen wird
daher grundsätzlich begrüßt.]
Relationen
- part_of_vorgang → Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes (Empfehlungen der Ausschüsse)