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Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes

dip / drucksache 11.07.2025 · WP 21 · 279/25(B) · Beschluss · Original ↗

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Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes [Bundesrat Drucksache 279/25 (Beschluss) 11.07.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Beschluss des Bundesrates Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes Der Bundesrat hat in seiner 1056. Sitzung am 11. Juli 2025 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 26. Juni 2025 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes n i c h t zu stellen. Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende E n t s c h l i e ß u n g zu fassen: 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die mit dem Gesetz veranlasste Verschiebung der Einführung zweier Öko-Regelungen als wichtigen ersten Schritt. 2. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die zur Umsetzung dieser Öko- Reglungen benötigten Mittel die ohnehin nur sehr begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) weiter verknappen würde. Denn der zusätzliche Mittelbedarf dürfte weit über die verfügbaren Restmittel hinausgehen und die Folge wäre eine Kürzung der Einkommensgrundstützung (Basisprämie). Die verfügbaren Restmittel sollten dagegen vorzugsweise als Inflationsausgleich in die Einkommensgrundstützung fließen. Der Bundesrat betont in diesem Zusammenhang auch die nunmehr deutlich verbesserte Inanspruchnahme der bestehenden Ökoregelungen, die zeigt, dass nochmalige Änderungen in der laufenden Förderperiode nicht erforderlich sind und zu noch mehr Komplexität und Bürokratie führen würden. Er verweist zudem darauf, dass in vielen Ländern bereits umfangreiche und erfolgreiche Fördermaßnahmen für Grünland und Weidehaltung implementiert sind, die bei einer bundesweiten Lösung nicht mehr oder allenfalls begrenzt weitergeführt werden könnten. Eine bundesweite Lösung brächte keinen Mehrwert, sondern vielfach Einbußen und Anpassungsprobleme in zahlreichen Betrieben. 3. Deshalb fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, über die Verschiebung hinaus von der Einführung dieser Öko-Regelungen während der bereits fortgeschrittenen Förderperiode 2023 bis 2027 abzusehen. Dies ist im Sinne von Planungssicherheit für die Landwirtinnen und Landwirte und zur Vermeidung zusätzlicher Bürokratie notwendig. 4. Gleichzeitig erkennt der Bundesrat an, dass Grünland mit seinem hohen Anteil an organischer Substanz einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Biodiversität leistet. Die Stärkung von Grünlandmaßnahmen wird daher grundsätzlich begrüßt.]

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