Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
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Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
[Bundesrat Drucksache 279/25 (Beschluss)
11.07.25
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Bundesrates
Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
Der Bundesrat hat in seiner 1056. Sitzung am 11. Juli 2025 beschlossen, zu dem
vom Deutschen Bundestag am 26. Juni 2025 verabschiedeten Gesetz einen Antrag
gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes n i c h t zu stellen.
Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende
E n t s c h l i e ß u n g
zu fassen:
1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die mit dem Gesetz veranlasste
Verschiebung der Einführung zweier Öko-Regelungen als wichtigen ersten Schritt.
2. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die zur Umsetzung dieser Öko-
Reglungen benötigten Mittel die ohnehin nur sehr begrenzt zur Verfügung
stehenden Mittel im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) weiter
verknappen würde. Denn der zusätzliche Mittelbedarf dürfte weit über die
verfügbaren Restmittel hinausgehen und die Folge wäre eine Kürzung der
Einkommensgrundstützung (Basisprämie). Die verfügbaren Restmittel sollten dagegen
vorzugsweise als Inflationsausgleich in die Einkommensgrundstützung fließen.
Der Bundesrat betont in diesem Zusammenhang auch die nunmehr deutlich
verbesserte Inanspruchnahme der bestehenden Ökoregelungen, die zeigt, dass
nochmalige Änderungen in der laufenden Förderperiode nicht erforderlich sind
und zu noch mehr Komplexität und Bürokratie führen würden. Er verweist
zudem darauf, dass in vielen Ländern bereits umfangreiche und erfolgreiche
Fördermaßnahmen für Grünland und Weidehaltung implementiert sind, die bei
einer bundesweiten Lösung nicht mehr oder allenfalls begrenzt weitergeführt
werden könnten. Eine bundesweite Lösung brächte keinen Mehrwert, sondern
vielfach Einbußen und Anpassungsprobleme in zahlreichen Betrieben.
3. Deshalb fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, über die Verschiebung
hinaus von der Einführung dieser Öko-Regelungen während der bereits
fortgeschrittenen Förderperiode 2023 bis 2027 abzusehen. Dies ist im Sinne von
Planungssicherheit für die Landwirtinnen und Landwirte und zur Vermeidung
zusätzlicher Bürokratie notwendig.
4. Gleichzeitig erkennt der Bundesrat an, dass Grünland mit seinem hohen Anteil
an organischer Substanz einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur
Biodiversität leistet. Die Stärkung von Grünlandmaßnahmen wird daher
grundsätzlich begrüßt.]
Relationen
- part_of_vorgang → Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes (Beschlussdrucksache)