Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - OceanEye: Eine EU-Meeresbeobachtungsinitiative
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - OceanEye: Eine EU-Meeresbeobachtungsinitiative
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 382/26 (Beschluss)
25.09.26
Beschluss
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und
den Rat - OceanEye: Eine EU-Meeresbeobachtungsinitiative
COM(2026) 268 final; Ratsdok. 10226/26
Der Bundesrat hat in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung der Kommission, mit der Initiative
OceanEye die europäische Meeresbeobachtung besser zu koordinieren,
vorhandene Daten- und Beobachtungssysteme zu verknüpfen und die
wissenschaftlichen Grundlagen für politische, administrative und wirtschaftliche
Entscheidungen im Meeresbereich zu stärken. Dies kann zugleich die Datengrundlage
für Fischerei, Aquakultur, Meeresumweltschutz und Klimaanpassung
verbessern und insbesondere für die wissenschaftsbasierte Bestandsbewirtschaftung,
die frühzeitige Erkennung ökologischer Veränderungen und die Anpassung an
den Klimawandel einen Mehrwert bieten.
2. Der Bundesrat hebt hervor, dass verlässliche und interoperable Meeresdaten für
eine wissenschaftsbasierte Bestandsbewirtschaftung, nachhaltige Fischerei,
resiliente Aquakultur, Klimaanpassung, ökosystembasierte Entscheidungen sowie
das Management von Schutzgebieten von erheblicher Bedeutung sind. Sie
können außerdem dazu beitragen, Transformationsprozesse im Fischerei- und
Aquakultursektor, insbesondere bei Dekarbonisierung, Modernisierung,
Digitalisierung, Sicherheit, Klimaanpassung und Generationswechsel, fachlich zu
unterstützen.
3. Der Bundesrat regt für die erfolgreiche Umsetzung der Initiative die Einbindung
der regionalen und lokalen Akteure, insbesondere der norddeutschen
Küstenländer mit deren Forschungsexpertise, an.
4. Der Bundesrat fordert, dass zusätzliche Daten-, Ausrüstungs-, Melde- oder
Berichtspflichten für Fischereibetriebe, Aquakulturbetriebe und
Fischereiverwaltungen vermieden werden. Soweit Beiträge zur Meeresbeobachtung erwartet
werden, müssen diese freiwillig, verhältnismäßig, praxistauglich und
angemessen finanziert sein. Neue Aufgaben im Zusammenhang mit OceanEye müssen
klar finanziert, bürokratiearm ausgestaltet und von bestehenden Kontroll- und
Förderpflichten abgegrenzt werden.
5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Initiative OceanEye mit Blick auf die
künftige Förderung unter dem Fonds für national-regionale Partnerschaften
(NRP-Fonds) die eigenständige Finanzierung der Gemeinsamen Fischereipolitik
(GFP) nicht schwächen oder verdrängen darf. Mittel für Meeresbeobachtung,
digitale Infrastrukturen oder Technologieentwicklung dürfen nicht zulasten
zentraler fischerei- und aquakulturspezifischer Förderbedarfe gehen. Die
Förderung der GFP bleibt angesichts erheblicher Transformationsbedarfe des Sektors,
insbesondere bei Dekarbonisierung, Modernisierung, Digitalisierung,
Sicherheit, Anpassung an den Klimawandel und Generationswechsel, sowie
struktureller Schwierigkeiten wie der Überalterung der Flotte, hoher
Investitionskosten, begrenzter Eigenmittel vieler Betriebe und eines erheblichen
Modernisierungsbedarfs in Häfen, Verarbeitung und Vermarktung für die
Zukunftsfähigkeit des Sektors, regionale Wertschöpfung und die Resilienz der
Küstengemeinden von zentraler Bedeutung.
6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich gegenüber der Kommission
dafür einzusetzen, dass bei der weiteren Ausgestaltung der Initiative OceanEye
sowie der künftigen Förderung im Rahmen des NRP-Fonds die eigenständige
Förderung der GFP gesichert, zusätzliche Bürokratie-, Ausrüstungs- und
Berichtslasten vermieden und freiwillige Beiträge der Fischerei zur
Meeresbeobachtung angemessen finanziert werden.
Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - OceanEye: Eine EU-Meeresbeobachtungsinitiative KOM(2026) 268 endg.; Rat (Beschlussdrucksache)