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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - OceanEye: Eine EU-Meeresbeobachtungsinitiative

dip / drucksache 14.09.2026 · WP 21 · 382/1/26 · Empfehlungen · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - OceanEye: Eine EU-Meeresbeobachtungsinitiative ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 382/1/26 14.09.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - AV - Fz - U - Vk - Wi zu Punkt ... der 1068. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2026 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - OceanEye: Eine EU-Meeresbeobachtungsinitiative COM(2026) 268 final; Ratsdok. 10226/26 A Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung der Kommission, mit der Initiative OceanEye die europäische Meeresbeobachtung besser zu koordinieren, vorhandene Daten- und Beobachtungssysteme zu verknüpfen und die wissenschaftlichen Grundlagen für politische, administrative und wirtschaftliche Entscheidungen im Meeresbereich zu stärken. Dies kann zugleich die Datengrundlage für Fischerei, Aquakultur, Meeresumweltschutz und Klimaanpassung verbessern und insbesondere für die wissenschaftsbasierte Bestandsbewirtschaftung, die frühzeitige Erkennung ökologischer Veränderungen und die Anpassung an den Klimawandel einen Mehrwert bieten. Der Bundesrat hebt hervor, dass verlässliche und interoperable Meeresdaten für eine wissenschaftsbasierte Bestandsbewirtschaftung, nachhaltige Fischerei, resiliente Aquakultur, Klimaanpassung, ökosystembasierte Entscheidungen sowie das Management von Schutzgebieten von erheblicher Bedeutung sind. Sie ... können außerdem dazu beitragen, Transformationsprozesse im Fischerei- und Aquakultursektor, insbesondere bei Dekarbonisierung, Modernisierung, Digitalisierung, Sicherheit, Klimaanpassung und Generationswechsel, fachlich zu unterstützen. Der Bundesrat regt für die erfolgreiche Umsetzung der Initiative die Einbindung der regionalen und lokalen Akteure, insbesondere der norddeutschen Küstenländer mit deren Forschungsexpertise, an. Der Bundesrat fordert, dass zusätzliche Daten-, Ausrüstungs-, Melde- oder Berichtspflichten für Fischereibetriebe, Aquakulturbetriebe und Fischereiverwaltungen vermieden werden. Soweit Beiträge zur Meeresbeobachtung erwartet werden, müssen diese freiwillig, verhältnismäßig, praxistauglich und angemessen finanziert sein. Neue Aufgaben im Zusammenhang mit OceanEye müssen klar finanziert, bürokratiearm ausgestaltet und von bestehenden Kontroll- und Förderpflichten abgegrenzt werden. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Initiative OceanEye mit Blick auf die künftige Förderung unter dem Fonds für national-regionale Partnerschaften (NRP-Fonds) die eigenständige Finanzierung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) nicht schwächen oder verdrängen darf. Mittel für Meeresbeobachtung, digitale Infrastrukturen oder Technologieentwicklung dürfen nicht zulasten zentraler fischerei- und aquakulturspezifischer Förderbedarfe gehen. Die Förderung der GFP bleibt angesichts erheblicher Transformationsbedarfe des Sektors, insbesondere bei Dekarbonisierung, Modernisierung, Digitalisierung, Sicherheit, Anpassung an den Klimawandel und Generationswechsel, sowie struktureller Schwierigkeiten wie der Überalterung der Flotte, hoher Investitionskosten, begrenzter Eigenmittel vieler Betriebe und eines erheblichen Modernisierungsbedarfs in Häfen, Verarbeitung und Vermarktung für die Zukunftsfähigkeit des Sektors, regionale Wertschöpfung und die Resilienz der Küstengemeinden von zentraler Bedeutung. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich gegenüber der Kommission dafür einzusetzen, dass bei der weiteren Ausgestaltung der Initiative OceanEye sowie der künftigen Förderung im Rahmen des NRP-Fonds die eigenständige Förderung der GFP gesichert, zusätzliche Bürokratie-, Ausrüstungs- und Berichtslasten vermieden und freiwillige Beiträge der Fischerei zur Meeresbeobachtung angemessen finanziert werden. B Der Finanzausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.

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