Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für nachhaltigen Verkehr
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für nachhaltigen Verkehr
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 686/1/25
19.01.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
EU - AV - Fz - U - Vk - Wi
zu Punkt ... der 1061. Sitzung des Bundesrates am 30. Januar 2026
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für nachhaltigen
Verkehr
COM(2025) 664 final
A
Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV),
der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) und
der Verkehrsausschuss (Vk)
empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
1. Der Bundesrat begrüßt den Investitionsplan der Kommission zur Unterstützung
der Energiewende im Bereich des Luft- und Schiffsverkehrs, um die
Dekarbonisierung in diesen Bereichen voranzutreiben und sie damit zukunftssicher
aufzustellen.
2. Der Bundesrat stellt fest, dass der von der Kommission bezifferte
Investitionsbedarf von rund 100 Milliarden Euro bis 2035 die Dringlichkeit unterstreicht,
finanzielle Mittel für die initiale Marktentwicklung zu mobilisieren und so die
Marktbedingungen für erneuerbare Kraftstoffe sukzessive zu verbessern.
Insbesondere „First Mover“-Nachteile können durch gezielte Unterstützung in den
frühen Marktphasen adressiert werden.
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3. Der Bundesrat regt an zu prüfen, die finanziellen Spielräume durch die
Bundeseinnahmen im Bereich des Luftverkehrs auch zu nutzen, um Mittel gezielt für
die Dekarbonisierung und Technologieentwicklung im Luftverkehr einzusetzen.
Der Bundesrat unterstreicht, dass auch die Branche selbst ein ausdrückliches
Interesse besitzt, den Markthochlauf erneuerbarer Kraftstoffe zu stärken.
4. Der Bundesrat unterstreicht zudem, dass der Produktionshochlauf bei
erneuerbaren Kraftstoffen nicht nur auf verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen
angewiesen ist, sondern gleichermaßen auf regulatorische Sicherheit. Der
Bundesrat spricht sich deshalb für die in den EU-Verordnungen für einen
nachhaltigen Luftverkehr (ReFuelEU Aviation) und zur Dekarbonisierung des
Seeverkehrs (FuelEU Maritime) rechtlich festgelegten Hochlaufpfade aus, da diese
maßgeblich zur Planungs- und Investitionssicherheit in der Branche beitragen.
5. In diesem Zusammenhang sieht es der Bundesrat als erforderlich an, dass beim
Markthochlauf von erneuerbaren Kraftstoffen und Antrieben ein ganzheitliches
Konzept verfolgt wird, in dem die einzelnen Rechtsetzungsvorhaben
ineinandergreifen. Denkbar ist beispielsweise, im Rahmen der nationalen Umsetzung
der Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III) im Verkehrsbereich
Anrechnungsoptionen für strombasierte Kraftstoffe und Antriebe auf den Bereich der
See- und Binnenschifffahrt auszuweiten, um den deutschen Unternehmen, die
hier teilweise die Marktführerschaft besitzen, weitere Wachstums- und
Markterschließungsmöglichkeiten zu geben.
6. Der Bundesrat hält es darüber hinaus für notwendig, geeignete Möglichkeiten
zu ergreifen, damit die begrenzten Mengen erneuerbarer Kraftstoffe vorrangig
für den Luft- und Schiffsverkehr vorgehalten werden, da sich für diese
Verkehrsträger keine geeigneten Alternativen zur Dekarbonisierung abzeichnen.
7. Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Kommission, die Bedingungen für die
Entwicklung und Herstellung von erneuerbaren und kohlenstoffarmen Kraftstoffen
in der EU zu verbessern und mit dem Investitionsplan für nachhaltigen Verkehr
die industrielle Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
8. Der Bundesrat weist eindrücklich darauf hin, dass neben der Entwicklung und
Herstellung von erneuerbaren und kohlenstoffarmen Kraftstoffen ebenfalls in
die Forschung und weitere Entwicklung von Brennstoffzellen als
zukunftsfähige Antriebstechnologie investiert werden muss. Damit auch in diesem Bereich
die Wettbewerbsfähigkeit der EU gesteigert wird, müssen gemeinsame
Anstrengungen zur Weiterentwicklung dieser Technologie unternommen werden.
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Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich bei der Kommission für einen
adäquaten Hochlauf der Brennstoffzellen und die dafür nötigen Anreize
einzusetzen und dies im Investitionsplan für nachhaltigen Verkehr zu
berücksichtigen.
9. Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Kommission, mit dem Investitionsplan für
nachhaltigen Verkehr die Produktion und Nutzung erneuerbarer und
kohlenstoffarmer Kraftstoffe zu fördern. Zugleich stellt er fest, dass die Mitteilung die
spezifischen strukturellen Herausforderungen der Fischerei und Aquakultur –
insbesondere das hohe Durchschnittsalter der Flotte, die niedrige
Erneuerungsrate, die geringe Marktgröße sowie den erheblichen Kraftstoffverbrauch und die
damit verbundenen Emissionen – ausdrücklich benennt, jedoch bislang keine
ausreichenden Instrumente zur Bewältigung dieser Herausforderungen
bereitstellt.
10. Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung der Kommission ausdrücklich, im Jahr
2026 einen Fahrplan für die Energiewende in der Fischerei und Aquakultur
vorzulegen. Er erwartet, dass dieser Fahrplan konkrete Maßnahmen insbesondere
zur Stärkung der Transformationsfähigkeit der kleinen familiengeführten
Unternehmen beinhaltet und die bestehenden rechtlichen und finanziellen
Hemmnisse adressiert.
11. Der Bundesrat erkennt die Bedeutung internationaler Abkommen zum Schutz
der Meere und deren Ressourcen, wie z.B. das WTO-Übereinkommen über
Fischereisubventionen, ausdrücklich an und hebt die Bedeutung ihrer
konsequenten Umsetzung hervor, damit Fischerei- und Aquakulturtätigkeiten langfristig
umweltverträglich ausgestaltet und auf eine Art und Weise durchgeführt werden
können, die mit den Zielen der Erreichung eines wirtschaftlichen, sozialen und
beschäftigungspolitischen Nutzens und eines Beitrags zum
Nahrungsmittelangebot vereinbar ist.
12. Der Bundesrat weist weiterhin auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der im
Wesentlichen familiengeführten Fischereibetriebe hin, die durch den im Zuge
der Energiewende durch Ausweisung von Windkraftgebieten auf dem Meer
zunehmenden Verlust von Fanggründen weiter anwachsen. Es bestehen enorme
Herausforderungen, die für die Transformation der Flotte erforderlichen Mittel
für Investitionen zu finanzieren, da insbesondere der Zugang zum Kapitalmarkt
aufgrund der zunehmenden Unsicherheiten – nicht zuletzt wegen des EU-
Aktionsplans zum Schutz und zur Wiederherstellung von Meeresökosystemen
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für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei (COM(2023) 102 final) –
für die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors erheblich erschwert ist.
13. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene dafür
einzusetzen, dass der einschlägige EU-Beihilferahmen so angepasst wird, dass die
Förderung emissionsarmer und emissionsfreier Neubauten bis zu einer Länge
von bis zu 24 m sowie die umfassende Modernisierung bestehender
Fischereifahrzeuge künftig überhaupt möglich wird. Die derzeitigen
Rahmenbedingungen – insbesondere das ausnahmslose Verbot der Neubauförderung sowie die
zwingende Bindung der Motorenförderung an Kapazitätsgleichgewichte –
erschweren nicht nur die Dekarbonisierung des Sektors substantiell, sondern
verhindern diese faktisch aufgrund der stark eingeschränkten Möglichkeiten des
Sektors, dies aus der eigenen Substanz heraus zu bewältigen.
14. Der Bundesrat ersucht die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass künftige
EU-Beihilfevorschriften die Förderung von Motorenerneuerungen nach
ökologischen Kriterien zulassen, beispielsweise unter praxisnaher und
bedarfsorientierter Fortentwicklung der regulatorischen Bestimmungen. Dies ist
erforderlich, um Regionen, in denen ein Kapazitätsungleichgewicht für ein
Fischereisegment besteht, nicht dauerhaft von der notwendigen finanziellen
Unterstützung von umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen auszuschließen.
15. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich für die Einrichtung eines
festgeschriebenen Mindestbetrags zur Förderung für die Fischerei und
Aquakultur innerhalb bestehender oder neuer EU-Programme (z. B. Innovationsfonds,
InvestEU, NRP-Fonds, Wettbewerbsfonds) einzusetzen, um auch kleinen
familiengeführten Fischerei- und Aquakulturbetrieben den Zugang zur notwendigen
Transformationsfinanzierung zu eröffnen.
16. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, nationale Förderinstrumente –
insbesondere die Mittel aus der Fischereikomponente des Windenergie-auf-See-
Gesetzes – zielgerichtet für die Entwicklung und Erprobung prototypischer
emissionsarmer und emissionsfreier Fischereifahrzeuge zu nutzen sowie
bestehende Beratungs- und Transformationsinstrumente strukturell zu verstetigen.
Begründung zu Ziffern 9 bis 16 (nur gegenüber dem Plenum)
Die vorliegende Mitteilung der Kommission benennt ausdrücklich die
erheblichen strukturellen Herausforderungen des Fischereisektors, darunter ein sehr
hohes durchschnittliches Flottenalter, eine sehr niedrige Erneuerungsrate, eine
geringe Marktgröße sowie den hohen Dieselverbrauch und die damit verbun-
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denen CO₂-Emissionen. Trotz dieser eindeutigen Problemlage enthält die
Mitteilung keine ausreichend wirksamen Maßnahmen, die auf die spezifischen
Erfordernisse der Fischerei und entsprechende Abhilfemaßnahmen zugeschnitten
wären.
Der sektorübergreifende Investitionsplan der Kommission ist stark auf die
großskalige industrielle Produktion erneuerbarer und kohlenstoffarmer
Kraftstoffe ausgerichtet. Kleinere, oftmals familiengeführte Fischereibetriebe
erhalten faktisch keinen ausreichenden Zugang zu diesen Finanzierungsstrukturen.
Gleichzeitig verhindern bestehende beihilferechtliche Vorgaben – insbesondere
das vollständige Neubauförderverbot sowie die zwingende Bindung von
Motorenerneuerungen an Kapazitätsgleichgewichte der GFP-Flottensegmente – die
dringend benötigte finanzielle Unterstützung der Modernisierung der Flotte
und damit Fortschritte bei der Dekarbonisierung des Sektors.
Im Hinblick auf den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen ist zudem zu
berücksichtigen, dass die Kommission bereits angekündigt hat, die bisherigen
Strukturen der Gemeinsamen Agrar- und der Gemeinsamen Fischereipolitik zu
einem Nationalen-Partnerschafts-Programm weiterzuentwickeln, in dem künftig
sämtliche fondsgebundenen Programme zusammengefasst werden sollen. Aus
den bisherigen Diskussionsständen ergibt sich jedoch ein deutlicher
Zielkonflikt: Einerseits betont die Kommission die Notwendigkeit umfangreicher
Investitionen in die Dekarbonisierung von Schifffahrt und Fischerei und erkennt
die gravierenden strukturellen Investitionshemmnisse an. Andererseits werden
im künftigen NRP-Fonds voraussichtlich weniger finanzielle Ressourcen für
diese Zwecke bereitstehen, obwohl die förderpolitischen Zielsetzungen
ausgeweitet werden. Eine wirksame Umsetzung der Energiewende im
Fischereisektor wird ohne zusätzliche Mittel, spezifische Zugänge und eine Anpassung der
beihilferechtlichen Regelungen nicht möglich sein.
Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die Bundesregierung zu einem
aktiven Eintreten für eine Weiterentwicklung des einschlägigen EU-Rechts- und
Förderrahmens aufzufordern. Die besonderen Herausforderungen der Fischerei
sollten insbesondere in den von der Kommission für 2026 angekündigten
Fahrplan für die Energiewende in der Fischerei und der Aquakultur einfließen.
Flankierende nationale Maßnahmen – insbesondere zur Erprobung
emissionsarmer und emissionsfreier Prototypen – sollten konsequent genutzt und
ausgebaut werden, um die Transformation des Fischerei- und Aquakultursektors
vorzubereiten und zu beschleunigen.
17. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Europäische
Kommission
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18. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union,
der Finanzausschuss und
der Wirtschaftsausschuss
empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
Kenntnis zu nehmen.]
Relationen
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