Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Unionsunterstützung für die Gemeinsame Fischereipolitik, den Europäischen Pakt für die Meere und die Meeres- und Aquakulturpolitik der Union im Rahmen des Fonds für national-regionale Partnerschaften gemäß der Verordnung (EU) [NRP-Fonds] für den Zeitraum 2028 bis 2034
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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Unionsunterstützung für die Gemeinsame Fischereipolitik, den Europäischen Pakt für die Meere und die Meeres- und Aquakulturpolitik der Union im Rahmen des Fonds für national-regionale Partnerschaften gemäß der Verordnung (EU) [NRP-Fonds] für den Zeitraum 2028 bis 2034
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ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 465/25 (Beschluss) (2)
30.03.26
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss (2)
des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der
Bedingungen für die Durchführung der Unionsunterstützung für die
Gemeinsame Fischereipolitik, den Europäischen Pakt für die Meere
und die Meeres- und Aquakulturpolitik der Union im Rahmen des
Fonds für national-regionale Partnerschaften gemäß der Verordnung
(EU) [NRP-Fonds] für den Zeitraum 2028 bis 2034
C(2026) 2091 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, 24.3.2026
C(2026) 2091 final
Herrn Andreas Bovenschulte
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 BERLIN DEUTSCHLAND
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der
Bedingungen für die Durchführung der Unionsunterstützung für die Gemeinsame
Fischereipolitik, den Europäischen Pakt für die Meere und die Meeres- und
Aquakulturpolitik der Union [...] {COM(2025) 559 final}.
Die Kommission nimmt die Position des Bundesrates zur Kenntnis und möchte die
folgenden Klarstellungen vornehmen.
Der Vorschlag ist Teil eines umfangreicheren Pakets im Zusammenhang mit dem
Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), der sich auf knapp 2 Billionen EUR (bzw. 1,26 %
des durchschnittlichen Bruttonationaleinkommens der EU zwischen 2028 und 2034)
beläuft. Im Rahmen dieses Pakets hat die Kommission einen Vorschlag für einen
„Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt,
Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und
Sicherheit für den Zeitraum 2028-2034 […]“1 angenommen, der über die Pläne der
Mitgliedstaaten für nationale und regionale Partnerschaft (NRPP-Verordnung und NRP-
Pläne) umgesetzt werden soll.
In der Struktur der NRP-Pläne werden Maßnahmen, die im Rahmen der geteilten
Mittelverwaltung umgesetzt werden, in einem einzigen strategischen Rahmen
zusammengeführt, wobei die Besonderheiten der einzelnen Maßnahmen in gesonderten,
sich ergänzenden Legislativvorschlägen behandelt werden, darunter ein Vorschlag im
Zusammenhang mit der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), auf den in der
Stellungnahme des Bundesrates Bezug genommen wird. In den Vorschlägen werden die
Bedingungen für die Durchführung der Unterstützung der Union für die GFP, den
Europäischen Pakt für die Meere und die Meeres- und Aquakulturpolitik dargelegt.
1 COM(2025) 565 final.
zu Drucksache 465/25 (Beschluss) (2)
In Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer II der NRPP-Verordnung ist ein Betrag von
mindestens 295,7 Mrd. EUR für die Gemeinsame Agrarpolitik ausgewiesen, wovon
2 Mrd. EUR speziell für einige GFP-Interventionen vorgesehen sind.
Im Anschluss an ein Treffen zwischen Präsidentin von der Leyen, Präsidentin Metsola
und der dänischen Ministerpräsidentin Frederiksen (als Vertreterin des Vorsitzes des
Rates der Europäischen Union) am 10. November 2025 gemäß Artikel 324 AEUV, bei
dem es darum ging, eine Bilanz der laufenden Verhandlungen zu ziehen, schlug die
Kommission eine Reihe von Anpassungen ihrer Vorschläge vor, einschließlich der
Aufnahme des zweckgebundenen Mindestbetrags von 2 Mrd. EUR für die GFP-Politik in
den Rechtstext der Verordnung. Dies ist der Mindestbetrag, den die Mitgliedstaaten aus
der Mittelausstattung ihrer NRP-Pläne für die Unterstützung bestimmter GFP-
Interventionen bereitstellen müssen. Auf diese GFP-Interventionen wird in Artikel 35
Absatz 11 und Anhang V Abschnitt 1.8 des Vorschlags für die NRPP-Verordnung Bezug
genommen.
Ziel dieses zweckgebundenen Betrags ist die Umsetzung spezifischer Elemente der GFP,
einschließlich der Unterstützung einer nachhaltigen Fischerei und Aquakultur, der
Erhaltung und Wiederherstellung der Meere sowie der gemeinsamen Marktorganisation.
Dabei handelt es sich nur um einen Mindestbetrag. Die Mitgliedstaaten können die
Gesamtmittelausstattung ihres NRP-Plans durch zusätzliche Mittel aufstocken und dabei
zurückgreifen auf die rund 450 Mrd. EUR, die nicht zweckgebunden, sondern für den
wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, einschließlich der Fischerei
und ländlicher Gemeinschaften, vorgesehen sind. Sie können diese Mittel auch für
Maßnahmen zugunsten ihres Fischerei- und Aquakultursektors, ihrer
Küstengemeinschaften, der blauen Wirtschaft und der Gesundheit der Meere im
Allgemeinen nutzen, einschließlich der Nachhaltigkeit und Erhaltung der biologischen
Meeresressourcen und für Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimawandel.
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die Sektoren der blauen Wirtschaft im
Rahmen des neuen MFR zusätzliche finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen
Fonds für Wettbewerbsfähigkeit und dem Instrument „Europa in der Welt“ erhalten
können. Ersterer kann Investitionen in Fischerei, Aquakultur und maritime Industrien
fördern, während letzteres dazu beitragen wird, Partnerschaften mit Nicht-EU-Ländern
zu stärken sowie die Meeresdiplomatie und die internationale Meerespolitik zu
unterstützen.
Die Kommission stellt ferner klar, dass die Mitgliedstaaten und Regionen in Zukunft über
mehr Flexibilität verfügen werden, um ihre Haushaltsmittel entsprechend ihren
nationalen und lokalen Bedürfnissen in ihrem NRP-Plan anzupassen und strategische
Entscheidungen zu treffen, um die verfügbaren Mittel bestmöglich zu nutzen.
Die Kommission nimmt die Bedenken des Bundesrates in Bezug auf die Gemeinsame
Agrarpolitik zur Kenntnis und wird in einer gesonderten Antwort auf die Stellungnahme
des Bundesrates vom 21. November 2025 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die
zu Drucksache 465/25 (Beschluss) (2)
Durchführung der Unterstützung der Union für die Gemeinsame Agrarpolitik im
Zeitraum 2028 bis 20342 darauf eingehen.
Die Beratungen zwischen der Kommission und den beiden gesetzgebenden Organen, dem
Europäischen Parlament und dem Rat, über das Paket von Vorschlägen für den nächsten
MFR sind nun im Gange. Die Stellungnahme des Bundesrates wurde an die Vertreter der
Kommission in den laufenden Beratungen weitergeleitet und wird in diese Diskussionen
einfließen.
Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den
vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des
politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Maroš Šefčovič Costas Kadis
Mitglied der Kommission Mitglied der Kommission
2 COM(2025) 560 final.
zu Drucksache 465/25 (Beschluss) (2)
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