Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabak und mit Tabak verwandte Erzeugnisse (Neufassung)
Text
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabak und mit Tabak verwandte Erzeugnisse (Neufassung)
[Bundesrat Drucksache 459/25 (Beschluss)
17.10.25
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Struktur und die
Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabak und mit Tabak verwandte
Erzeugnisse (Neufassung)
COM(2025) 580 final; Ratsdok. 11725/25
Der Bundesrat hat in seiner 1058. Sitzung am 17. Oktober 2025 gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Zielrichtung des Richtlinienvorschlags, der
neue Entwicklungen und Markttrends aufgreift, harmonisierte Vorschriften für
neuartige Erzeugnisse und Rohtabak einführt sowie die bestehenden Vorschriften für
Tabakwaren (Zigarren, Zigarillos, Wasserpfeifentabak und erhitzte
Tabakerzeugnisse) ergänzt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung jedoch, sich für die Änderung
des Vorschlags der Richtlinie wie folgt einzusetzen:
a) Die Begriffsbestimmung von Nikotinbeuteln in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b
in Verbindung mit Artikel 10 wird abgelehnt und sollte gestrichen werden. Als
Folgeänderung sollte der Begriff des Nikotinbeutels aus allen weiteren
Vorschriften und Erwägungsgründen der Richtlinie gestrichen werden.
b) Die Begriffsbestimmung von Nikotin in Artikel 2 Absatz 4 als jede Form von
Nikotin, auch synthetisches Nikotin und Nikotinanaloga, wird abgelehnt und
sollte gestrichen werden.]
Relationen
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabak und mit Tabak verwandte Erzeugnisse ( (Beschlussdrucksache)