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Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabak und mit Tabak verwandte Erzeugnisse (Neufassung)

dip / drucksache 17.10.2025 · WP 21 · 459/25(B) · Beschluss · Original ↗

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Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabak und mit Tabak verwandte Erzeugnisse (Neufassung) [Bundesrat Drucksache 459/25 (Beschluss) 17.10.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Beschluss des Bundesrates Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabak und mit Tabak verwandte Erzeugnisse (Neufassung) COM(2025) 580 final; Ratsdok. 11725/25 Der Bundesrat hat in seiner 1058. Sitzung am 17. Oktober 2025 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen: Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Zielrichtung des Richtlinienvorschlags, der neue Entwicklungen und Markttrends aufgreift, harmonisierte Vorschriften für neuartige Erzeugnisse und Rohtabak einführt sowie die bestehenden Vorschriften für Tabakwaren (Zigarren, Zigarillos, Wasserpfeifentabak und erhitzte Tabakerzeugnisse) ergänzt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung jedoch, sich für die Änderung des Vorschlags der Richtlinie wie folgt einzusetzen: a) Die Begriffsbestimmung von Nikotinbeuteln in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 10 wird abgelehnt und sollte gestrichen werden. Als Folgeänderung sollte der Begriff des Nikotinbeutels aus allen weiteren Vorschriften und Erwägungsgründen der Richtlinie gestrichen werden. b) Die Begriffsbestimmung von Nikotin in Artikel 2 Absatz 4 als jede Form von Nikotin, auch synthetisches Nikotin und Nikotinanaloga, wird abgelehnt und sollte gestrichen werden.]

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