Annahmen und Auswirkungen der geplanten Tabaksteuererhöhungen
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Annahmen und Auswirkungen der geplanten Tabaksteuererhöhungen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8166
21. Wahlperiode 24.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sascha Müller, Katharina Beck, Dr. Janosch Dahmen,
Johannes Wagner, Linda Heitmann, Karoline Otte, Dr. Moritz Heuberger, Max
Lucks, Stefan Schmidt, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Simone Fischer und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Annahmen und Auswirkungen der geplanten Tabaksteuererhöhungen
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes sollen
die Steuersätze für Tabakwaren und Tabak verwandte Waren ab dem Jahr 2027
angehoben werden. Das Bundesministerium der Finanzen hat darüber hinaus
auf Bitten der Regierungsfraktionen eine Formulierungshilfe für weitergehende
Änderungen der Steuersätze erarbeitet (https://table.media/assets/berlin/26_08_
26_tabaksteuer.pdf). Die Existenz dieser Formulierungshilfe wurde vom
Bundesministerium der Finanzen öffentlich bestätigt (Antwort auf Schriftliche
Frage GZ: III B 4 – V 9903/00166/011/002).
Der Regierungsentwurf begründet die vorgesehenen Steuererhöhungen
vorrangig mit fiskalischen Zielen und der Konsolidierung des Bundeshaushalts, nennt
daneben jedoch auch den Schutz der öffentlichen Gesundheit sowie das Ziel
eines Gleichgewichts zwischen konstanten Steuereinnahmen und
gesundheitspolitischen Zielen. Die in der Formulierungshilfe vorgesehenen weitergehenden
Steuererhöhungen werden demgegenüber ausschließlich mit der Erzielung
zusätzlicher Mehreinnahmen von jährlich rund 750 Mio. Euro ab dem 1. Januar
2027 gegenüber dem Regierungsentwurf begründet.
Tabakbesteuerung ist zugleich ein Instrument der öffentlichen Gesundheit. Die
Höhe der Endverkaufspreise kann Einfluss auf Konsummenge, Konsumbeginn,
Produktwahl und Rauchprävalenz haben. Die gesundheitspolitische Wirkung
einer Steueränderung hängt dabei nicht allein von der Belastung von
Fabrikzigaretten ab, sondern auch von den Preisrelationen zwischen unterschiedlichen
Tabak- und Nikotinprodukten. Große Steuer- und Preisunterschiede können
Ausweichbewegungen auf Feinschnitt oder andere Produkte begünstigen und
damit sowohl die gesundheitspolitische Lenkungswirkung als auch das
Steueraufkommen beeinflussen.
Neben den fiskalischen Auswirkungen sind die gesellschaftlichen Kosten des
Tabakkonsums zu berücksichtigen. Diese umfassen neben unmittelbaren
Ausgaben für die Behandlung tabakassoziierter Erkrankungen auch mittelbare
Kosten insbesondere durch Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderung, vorzeitige
Mortalität sowie verlorene Erwerbs- und Lebensjahre.
Zugleich verändert sich der Markt für nikotinhaltige Produkte. Neben
klassischen Tabakwaren werden unter anderem E-Zigaretten, erhitzte Tabakprodukte,
Nikotinbeutel und weitere neuartige nikotinhaltige Produkte angeboten oder
entwickelt. Damit stellt sich die Frage, anhand welcher gesundheitlichen,
pharmakologischen und fiskalischen Kriterien die steuerliche Belastung unter-
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
schiedlicher Produkte bemessen werden soll und wie steuerinduzierte
Substitution sowie regulatorische Lücken verhindert werden können.
Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller von
Interesse, welche fiskalischen, ökonomischen und gesundheitspolitischen
Annahmen der Bundesregierung der vorgesehenen Ausgestaltung der
Tabakbesteuerung zugrunde liegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie verteilen sich die in der Formulierungshilfe ausgewiesenen
zusätzlichen Tabaksteuereinnahmen in den Jahren 2027 bis 2030 auf die
einzelnen Besteuerungskategorien?
2. Welche Annahmen legt die Bundesregierung der Schätzung der erwarteten
Steuermehreinnahmen für die jeweiligen Besteuerungskategorien
zugrunde hinsichtlich
a) der jeweiligen Preiselastizität der Nachfrage,
b) der Kreuzpreiselastizitäten beziehungsweise der
Substitutionsbeziehungen zwischen den einzelnen Tabak- und Nikotinprodukten,
insbesondere Zigaretten, Feinschnitt, E-Zigaretten und erhitztem Tabak,
sowie möglicher Formen des Dual- und Poly-Use,
c) der steuerlichen Inzidenz, insbesondere des Umfangs der
Überwälzung der Steuererhöhungen auf die Verbraucherpreise und der daraus
resultierenden Entwicklung der Kleinverkaufspreise,
d) möglicher nichtlinearer Reaktionen beziehungsweise Sprungstellen im
Nachfrage- und Ausweichverhalten und ihrer Berücksichtigung bei
der Schätzung der Steuermehreinnahmen,
e) der Höhe der Steuerbelastung beziehungsweise des
Kleinverkaufspreises für Fabrikzigaretten und Feinschnitt, ab der die Bundesregierung
jeweils davon ausgeht, dass weitere Steuererhöhungen aufgrund
rückläufiger versteuerter Mengen nicht mehr zu Steuermehreinnahmen,
sondern zu einem Rückgang des Tabaksteueraufkommens führen und
f) der infolge der vorgesehenen Steuererhöhungen erwarteten
Veränderungen der konsumierten beziehungsweise versteuerten Mengen sowie
der Raucherprävalenz, insbesondere bei Jugendlichen und jungen
Erwachsenen, und in welchem Umfang hierbei Veränderungen beim
Einstieg in und beim Ausstieg aus dem Tabak- und Nikotinkonsum
berücksichtigt wurden?
3. Welche Annahmen legt die Bundesregierung ihrer Schätzung der
Auswirkungen der vorgesehenen Tabaksteuererhöhungen auf die insgesamt in
Deutschland konsumierte und versteuerte Menge zugrunde, und welchen
Anteil der erwarteten Mengenreaktion führt sie jeweils zurück auf
a) eine tatsächliche Verringerung des Tabakkonsums,
b) Substitution zwischen verschiedenen legal in Deutschland versteuerten
Tabak- und Nikotinprodukten,
c) legale grenzüberschreitende Käufe und
d) illegalen beziehungsweise unversteuerten Bezug?
4. Welche Referate des Bundesministeriums der Finanzen haben die
Einnahmenberechnungen für den Regierungsentwurf und für die spätere
Formulierungshilfe jeweils durchgeführt (bitte die Referate mit Organisations-
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
kennzeichen und Bezeichnung sowie ihren jeweiligen Beitrag getrennt
nach Regierungsentwurf und Formulierungshilfe tabellarisch angeben)?
5. Welche Unterschiede bestehen zwischen den Datengrundlagen,
Berechnungsannahmen und Berechnungsmethoden der Einnahmenschätzungen
für den Regierungsentwurf einerseits und für die spätere
Formulierungshilfe andererseits, und welche Referate haben die für die
Formulierungshilfe vorgenommenen Anpassungen erarbeitet (bitte nach
Datengrundlagen, Annahmen und Methoden aufschlüsseln und unveränderte
Übernahmen kennzeichnen)?
6. Welche empirischen Erkenntnisse aus Deutschland und anderen
europäischen Staaten liegen der Bundesregierung dazu vor, wie sich deutliche
Tabaksteuererhöhungen gleichzeitig auf
a) Rauchprävalenz und Konsummenge,
b) das Tabaksteueraufkommen,
c) legale grenzüberschreitende Käufe und
d) den illegalen Tabakmarkt auswirken, und welche Schlussfolgerungen
zieht sie daraus für die Ausgestaltung der vorgesehenen
Steuererhöhungen?
7. Auf welcher empirischen Grundlage beruht die Annahme des
Bundesministeriums der Finanzen, dass die vorgesehenen Steuererhöhungen
keine signifikanten Auswirkungen auf Grenzkäufe haben werden (www.b
undesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/aenderung-des-tabaksteuerg
esetzes.html), insbesondere vor dem Hintergrund, dass die für den 1.
Januar 2026 ausgewiesenen durchschnittlichen Verkaufspreise für Zigaretten
in Polen rund 44 Prozent und in Tschechien rund 19 Prozent unter dem
deutschen Niveau liegen (https://taxfoundation.org/data/all/eu/cigarette-ta
xes-europe/), und gilt diese Annahme auch für die gegenüber dem
Regierungsentwurf weitergehenden Steuererhöhungen der Formulierungshilfe?
8. Welchen zusätzlichen personellen, technischen oder organisatorischen
Bedarf erwartet die Bundesregierung gegebenenfalls bei der Zollverwaltung
zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabak- und Nikotinprodukten,
und wie bewertet sie mögliche zusätzliche Vollzugskosten im Verhältnis
zu den erwarteten zusätzlichen Steuereinnahmen sowie zu den durch
höhere Preise erwarteten gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen
Einsparungen?
9. Wie haben sich bei früheren Änderungen der Tabaksteuersätze die jeweils
prognostizierten und die tatsächlich erzielten Tabaksteuereinnahmen
entwickelt, welche wesentlichen Abweichungen sind dabei aufgetreten und
welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung daraus für
a) die Schätzung der nun erwarteten Steuermehreinnahmen,
b) die zugrunde gelegten Preis- und Mengenreaktionen und
c) die Ausgestaltung der vorgesehenen Anpassungsschritte gezogen?
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Zusammenhang
zwischen der Höhe der Tabakbesteuerung beziehungsweise dem
kaufkraftbereinigten Endverkaufspreis von Tabakprodukten und
a) der Rauchprävalenz in der erwachsenen Bevölkerung,
b) der Rauchprävalenz bei Kindern, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen,
c) dem Einstieg in den Tabakkonsum,
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
d) der konsumierten Menge von Tabakprodukten und
e) der Beendigung des Tabakkonsums vor?
11. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die
Erfahrungen derjenigen europäischen Staaten, die im europäischen Vergleich
besonders hohe Tabaksteuern beziehungsweise Endverkaufspreise für
Zigaretten aufweisen, und welche Erkenntnisse liegen ihr über die
Rauchprävalenz und den Tabakkonsum in diesen Staaten im Vergleich zu
Deutschland vor?
12. Hat die Bundesregierung untersucht, welcher statistische beziehungsweise
kausale Zusammenhang zwischen der Höhe der Tabaksteuer
beziehungsweise dem kaufkraftbereinigten Endverkaufspreis und der Rauchprävalenz
in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union besteht, wenn weitere
Einflussgrößen wie Rauchverbote, Werberegulierung,
Präventionsmaßnahmen, sozioökonomische Faktoren und Maßnahmen zur Tabakentwöhnung
berücksichtigt werden, und falls ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt,
beziehungsweise, falls nein, warum nicht?
13. Welche quantitativen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch
die vorgesehenen Steuererhöhungen auf
a) die Zahl der Raucherinnen und Raucher,
b) die Zahl der täglich gerauchten Zigaretten,
c) den Rauchbeginn bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen,
d) die Zahl der Personen, die den Tabakkonsum beenden, und
e) die tabakbedingte Morbidität und Mortalität jeweils in den Jahren
2027 bis 2030 sowie mittel- und langfristig?
14. Welche aktuellen Schätzungen liegen der Bundesregierung zu den jährlich
durch Tabakkonsum verursachten volkswirtschaftlichen Kosten in
Deutschland vor, jeweils aufgeschlüsselt nach
a) unmittelbaren Kosten der medizinischen Versorgung tabakassoziierter
Erkrankungen,
b) den hiervon auf die gesetzliche Krankenversicherung entfallenden
Kosten,
c) Krankenhaus-, Arzneimittel-, Rehabilitations- und Pflegekosten,
d) Kosten durch Arbeitsunfähigkeit und Produktionsausfälle,
e) Kosten durch Erwerbsminderung und vorzeitige Berentung,
f) Kosten beziehungsweise Wohlfahrtsverlusten infolge vorzeitiger
Mortalität und verlorener Erwerbs- und Lebensjahre und
g) sonstigen nach Kenntnis der Bundesregierung quantifizierbaren
direkten und indirekten Folgekosten?
15. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen
Einnahmen aus der Besteuerung von Tabak- und Nikotinprodukten im Verhältnis
zu den in Frage 14 genannten direkten und indirekten gesellschaftlichen
Folgekosten?
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem
Umfang eine Verringerung der Rauchprävalenz beziehungsweise der
konsumierten Tabakmenge die Ausgaben
a) der gesetzlichen Krankenversicherung,
b) der gesetzlichen Rentenversicherung,
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
c) der sozialen Pflegeversicherung und
d) anderer Sozialversicherungsträger
kurz-, mittel- und langfristig beeinflussen würde, und liegen ihr
Modellierungen für einen Rückgang der Rauchprävalenz beziehungsweise des
Tabakkonsums um 5, 10 oder 20 Prozent vor?
17. Wie verändert sich nach Berechnungen der Bundesregierung durch die in
der Formulierungshilfe vorgesehenen Steuersätze der Preis- und
Steuerabstand zwischen Fertigzigaretten und Feinschnitt gegenüber dem
Regierungsentwurf, welche Substitutionseffekte zwischen beiden
Produktgruppen erwartet die Bundesregierung hieraus und inwieweit wurde dabei die
Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit berücksichtigt, den
Preisunterschied zwischen Zigaretten und Feinschnitt schrittweise zu
verringern?
18. Welche gesundheitspolitischen oder sonstigen sachlichen Gründe
rechtfertigen aus Sicht der Bundesregierung eine gegenüber Fabrikzigaretten
geringere steuerliche Belastung von Feinschnitt je vergleichbarer
Konsumeinheit, obwohl beim bestimmungsgemäßen Rauchen selbstgedrehter
Zigaretten ebenfalls verbrennungsbedingte toxische und kanzerogene
Stoffe entstehen?
19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor,
a) in welchem Umfang Erhöhungen der Besteuerung beziehungsweise
der Endverkaufspreise von Fabrikzigaretten in der Vergangenheit zu
einer Verlagerung des Konsums auf Feinschnitt geführt haben und ob
diese Substitution nach Kenntnis der Bundesregierung bei Menschen
mit niedrigen Einkommen besonders ausgeprägt ist,
b) welche fiskalischen Auswirkungen diese Substitution hatte,
c) in welchem Umfang dadurch die gesundheitspolitische
Lenkungswirkung höherer Zigarettenpreise vermindert wurde und
d) welche Auswirkungen eine schrittweise Angleichung der
Steuerbelastung von Feinschnitt und Fabrikzigaretten je vergleichbarer
Konsumeinheit auf Konsum, Steueraufkommen und öffentliche Gesundheit
hätte?
20. Beabsichtigt die Bundesregierung eine schrittweise stärkere Angleichung
der steuerlichen Belastung von Feinschnitt an diejenige von
Fabrikzigaretten, und falls nein, aus welchen gesundheitspolitischen, fiskalischen oder
sonstigen sachlichen Gründen hält sie die bestehende steuerliche
Differenzierung für gerechtfertigt?
21. Nach welchen gesundheitlichen, pharmakologischen und fiskalischen
Kriterien bemisst die Bundesregierung die unterschiedliche steuerliche
Belastung von
a) Fabrikzigaretten,
b) Feinschnitt,
c) Zigarren und Zigarillos,
d) erhitztem Tabak,
e) E-Zigaretten beziehungsweise nikotinhaltigen und nikotinfreien
Liquids,
f) Nikotinbeuteln und
g) sonstigen nikotinhaltigen Konsumprodukten?
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
22. Hält die Bundesregierung eine stärkere steuerliche Äquivalenz
unterschiedlicher Tabak- und Nikotinprodukte grundsätzlich für sachgerecht,
und welche Bezugsgröße wäre aus ihrer Sicht hierfür geeignet,
insbesondere
a) Nikotinmenge,
b) typische Konsumeinheit,
c) gesundheitliches Schadenspotenzial,
d) Endverkaufspreis oder
e) eine Kombination dieser Faktoren?
23. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei der steuerlichen
Differenzierung zwischen verbrannten Tabakprodukten, erhitztem Tabak, E-
Zigaretten und sonstigen Nikotinprodukten
a) Unterschiede im gesundheitlichen Schadenspotenzial,
b) das jeweilige Abhängigkeitspotenzial,
c) Risiken eines Neueinstiegs bislang tabak- und nikotinabstinenter
Personen,
d) Risiken des dualen beziehungsweise multiplen Konsums und
e) Substitutionsbewegungen zwischen den einzelnen Produktkategorien,
und auf welcher wissenschaftlichen Evidenz beruht die jeweilige
Differenzierung?
24. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zur Entwicklung des Konsums
nikotinhaltiger E-Zigaretten und Liquids bei unter 18-Jährigen und bei 14-
bis 25-Jährigen vor, und falls ja, wie hat sich dieser in den letzten Jahren
entwickelt?
25. Welche Studienlage zieht die Bundesregierung heran, um die
gesundheitspolitische Angemessenheit des bestehenden Steuer- und Preisabstands
zwischen E-Zigaretten beziehungsweise Liquids und Tabakzigaretten zu
bewerten, insbesondere im Hinblick auf
a) einen möglichen Umstieg bestehender Raucherinnen und Raucher auf
E-Zigaretten und
b) einen möglichen Einstieg von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern,
insbesondere Jugendlichen und jungen Erwachsenen, in den
Nikotinkonsum?
26. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob
unterschiedliche steuerliche Belastungen von Tabak- und Nikotinprodukten zu
steuerinduzierten Substitutionsbewegungen führen, und welche
Auswirkungen haben solche Substitutionsbewegungen nach Einschätzung der
Bundesregierung auf
a) das Steueraufkommen,
b) den Gesamtkonsum von Nikotin,
c) die Rauchprävalenz und
d) die gesundheitliche Gesamtbelastung?
27. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass neu auf den Markt kommende
nikotinhaltige Produkte nicht allein aufgrund ihrer Darreichungsform
außerhalb bestehender steuer-, tabak- oder jugendschutzrechtlicher
Regelungen fallen, und sieht sie einen Bedarf für eine produktübergreifende
Regelung sonstiger nikotinhaltiger Konsumprodukte, beispielsweise Niko-
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
tinzahnstocher, Nikotinstreifen oder vergleichbare neuartige
Darreichungsformen?
28. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über neuartige
Nikotinanaloga beziehungsweise nikotinähnlich wirkende Substanzen vor, und
sieht sie die Gefahr, dass durch chemische Veränderungen nikotinhaltige
beziehungsweise nikotinähnliche Produkte außerhalb bestehender
steueroder tabakrechtlicher Definitionen vermarktet werden können?
29. Beabsichtigt die Bundesregierung, die derzeitige rechtliche Situation
tabakfreier Nikotinbeutel in Deutschland zu verändern und deren reguläres
Inverkehrbringen zu ermöglichen, und falls ja,
a) welchen Zeitplan verfolgt sie,
b) welche Bundesministerien sind an den Beratungen beteiligt,
c) welche Vorgaben zu maximalem Nikotingehalt, Aromen, Verpackung,
Warnhinweisen, Werbung, Abgabealter und Vertriebswegen werden
erwogen,
d) welche steuerliche Behandlung ist vorgesehen und
e) welche gesundheitspolitischen Erwägungen liegen diesen Planungen
zugrunde?
30. Welche gesundheitlichen Bewertungen von Nikotinbeuteln liegen der
Bundesregierung insbesondere hinsichtlich
a) Nikotinaufnahme und erreichbarer Nikotinspiegel,
b) Abhängigkeitspotenzial,
c) kardiovaskulärer Wirkungen,
d) gesundheitlicher Risiken während der Schwangerschaft,
e) akuter Intoxikationen,
f) Risiken für Kinder und Jugendliche und
g) eines möglichen Einstiegs bislang nikotinabstinenter Personen vor,
und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für eine mögliche
Regulierung?
31. Wie bewertet die Bundesregierung die Einbeziehung von Nikotinbeuteln
und anderen neuartigen Nikotinprodukten in die von der Europäischen
Kommission vorgeschlagene Neufassung der Tabaksteuerrichtlinie, und
welche Position vertritt die Bundesregierung in den hierzu laufenden
Beratungen auf europäischer Ebene?
32. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einer Anhebung der EU-
weiten Mindeststeuersätze im Rahmen der laufenden Überarbeitung der
Richtlinie 2011/64/EU, und strebt sie hierbei eine Annäherung an die in
Ländern wie Irland geltenden, deutlich höheren Steuersätze an?
33. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung des
legalen und illegalen Marktes für Wasserpfeifentabak seit Einführung der
Zusatzsteuer und der zeitweise geltenden 25-Gramm-
Packungshöchstmenge im Jahr 2022 vor, insbesondere hinsichtlich
a) der Entwicklung der versteuerten Nettomenge und des
Steuerzeichenwerts von Wasserpfeifentabak,
b) der altersspezifischen Konsumentwicklung, insbesondere bei unter 25-
Jährigen,
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
c) der Entwicklung des illegalen Marktes, auch vor dem Hintergrund der
Einfuhrmengen von gepresster Kokosnusskohle als möglichem Proxy
für den tatsächlichen Konsum von Wasserpfeifentabak,
d) möglicher Verlagerungen vom legalen in den illegalen Markt nach
Einführung der 25-Gramm-Packungshöchstmenge sowie möglicher
Rückverlagerungen in den legalen Markt nach deren Aufhebung und
e) der Schlussfolgerungen, die die Bundesregierung aus diesen
Erfahrungen für die Besteuerung anderer Tabak- und Nikotinprodukte zieht?
34. Aus welchen Gründen sieht die Formulierungshilfe bei der Besteuerung
von Pfeifentabak im ersten Jahr des Anpassungszeitraums einen im
Vergleich zum Regierungsentwurf kleineren Anpassungsschritt vor, und
welche fiskalischen, gesundheitspolitischen oder sonstigen Erwägungen
waren hierfür maßgeblich?
35. Wie bewertet die Bundesregierung die kurz-, mittel- und langfristigen
Verteilungswirkungen höherer Tabaksteuern auf unterschiedliche
Einkommensgruppen, wenn neben der unmittelbaren finanziellen Belastung
insbesondere Unterschiede in der Rauchprävalenz und Preiselastizität, die
daraus resultierende Konsumreduktion, vermiedene individuelle und
gesellschaftliche Behandlungskosten, Auswirkungen auf Arbeitsunfähigkeit,
Erwerbsminderung und vorzeitige Mortalität sowie gewonnene gesunde
Lebens- und Erwerbsjahre berücksichtigt werden?
36. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob und in
welchem Umfang Menschen mit niedrigen Einkommen stärker auf
Erhöhungen der Tabakpreise reagieren als Menschen mit höheren Einkommen,
und welche Auswirkungen erwartet sie daraus auf die sozioökonomischen
Unterschiede bei Rauchprävalenz, tabakassoziierter Morbidität und
Mortalität?
37. Welche begleitenden Maßnahmen zur niedrigschwelligen und
evidenzbasierten Tabakentwöhnung und Prävention hält die Bundesregierung bei
einer Erhöhung der Tabaksteuer für erforderlich, um insbesondere den
folgenden Gruppen eine Reduktion beziehungsweise Beendigung des
Tabakkonsums zu erleichtern, und erwartet sie, dass höhere Tabakpreise bei
solchen Begleitmaßnahmen und einer Verringerung von Preisunterschieden
zu günstigeren Ausweichprodukten langfristig zur Verringerung
tabakbedingter gesundheitlicher Ungleichheiten beitragen können?
a) Menschen mit niedrigem Einkommen,
b) Jugendliche und junge Erwachsene,
c) Schwangere,
d) Menschen mit psychischen Erkrankungen und
e) Personen mit bereits bestehender Nikotinabhängigkeit?
38. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit einheitlicher,
neutraler Verpackungsgestaltung (Plain Packaging) sowie weitergehender
Beschränkungen von Werbung und Marketing für Tabak- und
Nikotinprodukte, insbesondere am Verkaufsort und im digitalen Raum als
ergänzende verhältnispräventive Maßnahmen zur Tabaksteuererhöhung, und
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
welche Erkenntnisse aus Ländern wie Irland, Frankreich oder Norwegen
zieht sie dabei heran?
Berlin, den 21. September 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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