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Annahmen und Auswirkungen der geplanten Tabaksteuererhöhungen

dip / drucksache 24.09.2026 · WP 21 · 21/8166 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Annahmen und Auswirkungen der geplanten Tabaksteuererhöhungen Deutscher Bundestag Drucksache 21/8166 21. Wahlperiode 24.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sascha Müller, Katharina Beck, Dr. Janosch Dahmen, Johannes Wagner, Linda Heitmann, Karoline Otte, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Stefan Schmidt, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Simone Fischer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Annahmen und Auswirkungen der geplanten Tabaksteuererhöhungen Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes sollen die Steuersätze für Tabakwaren und Tabak verwandte Waren ab dem Jahr 2027 angehoben werden. Das Bundesministerium der Finanzen hat darüber hinaus auf Bitten der Regierungsfraktionen eine Formulierungshilfe für weitergehende Änderungen der Steuersätze erarbeitet (https://table.media/assets/berlin/26_08_ 26_tabaksteuer.pdf). Die Existenz dieser Formulierungshilfe wurde vom Bundesministerium der Finanzen öffentlich bestätigt (Antwort auf Schriftliche Frage GZ: III B 4 – V 9903/00166/011/002). Der Regierungsentwurf begründet die vorgesehenen Steuererhöhungen vorrangig mit fiskalischen Zielen und der Konsolidierung des Bundeshaushalts, nennt daneben jedoch auch den Schutz der öffentlichen Gesundheit sowie das Ziel eines Gleichgewichts zwischen konstanten Steuereinnahmen und gesundheitspolitischen Zielen. Die in der Formulierungshilfe vorgesehenen weitergehenden Steuererhöhungen werden demgegenüber ausschließlich mit der Erzielung zusätzlicher Mehreinnahmen von jährlich rund 750 Mio. Euro ab dem 1. Januar 2027 gegenüber dem Regierungsentwurf begründet. Tabakbesteuerung ist zugleich ein Instrument der öffentlichen Gesundheit. Die Höhe der Endverkaufspreise kann Einfluss auf Konsummenge, Konsumbeginn, Produktwahl und Rauchprävalenz haben. Die gesundheitspolitische Wirkung einer Steueränderung hängt dabei nicht allein von der Belastung von Fabrikzigaretten ab, sondern auch von den Preisrelationen zwischen unterschiedlichen Tabak- und Nikotinprodukten. Große Steuer- und Preisunterschiede können Ausweichbewegungen auf Feinschnitt oder andere Produkte begünstigen und damit sowohl die gesundheitspolitische Lenkungswirkung als auch das Steueraufkommen beeinflussen. Neben den fiskalischen Auswirkungen sind die gesellschaftlichen Kosten des Tabakkonsums zu berücksichtigen. Diese umfassen neben unmittelbaren Ausgaben für die Behandlung tabakassoziierter Erkrankungen auch mittelbare Kosten insbesondere durch Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderung, vorzeitige Mortalität sowie verlorene Erwerbs- und Lebensjahre. Zugleich verändert sich der Markt für nikotinhaltige Produkte. Neben klassischen Tabakwaren werden unter anderem E-Zigaretten, erhitzte Tabakprodukte, Nikotinbeutel und weitere neuartige nikotinhaltige Produkte angeboten oder entwickelt. Damit stellt sich die Frage, anhand welcher gesundheitlichen, pharmakologischen und fiskalischen Kriterien die steuerliche Belastung unter- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. schiedlicher Produkte bemessen werden soll und wie steuerinduzierte Substitution sowie regulatorische Lücken verhindert werden können. Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller von Interesse, welche fiskalischen, ökonomischen und gesundheitspolitischen Annahmen der Bundesregierung der vorgesehenen Ausgestaltung der Tabakbesteuerung zugrunde liegen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie verteilen sich die in der Formulierungshilfe ausgewiesenen zusätzlichen Tabaksteuereinnahmen in den Jahren 2027 bis 2030 auf die einzelnen Besteuerungskategorien?  2. Welche Annahmen legt die Bundesregierung der Schätzung der erwarteten Steuermehreinnahmen für die jeweiligen Besteuerungskategorien zugrunde hinsichtlich a) der jeweiligen Preiselastizität der Nachfrage, b) der Kreuzpreiselastizitäten beziehungsweise der Substitutionsbeziehungen zwischen den einzelnen Tabak- und Nikotinprodukten, insbesondere Zigaretten, Feinschnitt, E-Zigaretten und erhitztem Tabak, sowie möglicher Formen des Dual- und Poly-Use, c) der steuerlichen Inzidenz, insbesondere des Umfangs der Überwälzung der Steuererhöhungen auf die Verbraucherpreise und der daraus resultierenden Entwicklung der Kleinverkaufspreise, d) möglicher nichtlinearer Reaktionen beziehungsweise Sprungstellen im Nachfrage- und Ausweichverhalten und ihrer Berücksichtigung bei der Schätzung der Steuermehreinnahmen, e) der Höhe der Steuerbelastung beziehungsweise des Kleinverkaufspreises für Fabrikzigaretten und Feinschnitt, ab der die Bundesregierung jeweils davon ausgeht, dass weitere Steuererhöhungen aufgrund rückläufiger versteuerter Mengen nicht mehr zu Steuermehreinnahmen, sondern zu einem Rückgang des Tabaksteueraufkommens führen und f) der infolge der vorgesehenen Steuererhöhungen erwarteten Veränderungen der konsumierten beziehungsweise versteuerten Mengen sowie der Raucherprävalenz, insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, und in welchem Umfang hierbei Veränderungen beim Einstieg in und beim Ausstieg aus dem Tabak- und Nikotinkonsum berücksichtigt wurden?  3. Welche Annahmen legt die Bundesregierung ihrer Schätzung der Auswirkungen der vorgesehenen Tabaksteuererhöhungen auf die insgesamt in Deutschland konsumierte und versteuerte Menge zugrunde, und welchen Anteil der erwarteten Mengenreaktion führt sie jeweils zurück auf a) eine tatsächliche Verringerung des Tabakkonsums, b) Substitution zwischen verschiedenen legal in Deutschland versteuerten Tabak- und Nikotinprodukten, c) legale grenzüberschreitende Käufe und d) illegalen beziehungsweise unversteuerten Bezug?  4. Welche Referate des Bundesministeriums der Finanzen haben die Einnahmenberechnungen für den Regierungsentwurf und für die spätere Formulierungshilfe jeweils durchgeführt (bitte die Referate mit Organisations- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. kennzeichen und Bezeichnung sowie ihren jeweiligen Beitrag getrennt nach Regierungsentwurf und Formulierungshilfe tabellarisch angeben)?  5. Welche Unterschiede bestehen zwischen den Datengrundlagen, Berechnungsannahmen und Berechnungsmethoden der Einnahmenschätzungen für den Regierungsentwurf einerseits und für die spätere Formulierungshilfe andererseits, und welche Referate haben die für die Formulierungshilfe vorgenommenen Anpassungen erarbeitet (bitte nach Datengrundlagen, Annahmen und Methoden aufschlüsseln und unveränderte Übernahmen kennzeichnen)?  6. Welche empirischen Erkenntnisse aus Deutschland und anderen europäischen Staaten liegen der Bundesregierung dazu vor, wie sich deutliche Tabaksteuererhöhungen gleichzeitig auf a) Rauchprävalenz und Konsummenge, b) das Tabaksteueraufkommen, c) legale grenzüberschreitende Käufe und d) den illegalen Tabakmarkt auswirken, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die Ausgestaltung der vorgesehenen Steuererhöhungen?  7. Auf welcher empirischen Grundlage beruht die Annahme des Bundesministeriums der Finanzen, dass die vorgesehenen Steuererhöhungen keine signifikanten Auswirkungen auf Grenzkäufe haben werden (www.b undesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/aenderung-des-tabaksteuerg esetzes.html), insbesondere vor dem Hintergrund, dass die für den 1. Januar 2026 ausgewiesenen durchschnittlichen Verkaufspreise für Zigaretten in Polen rund 44 Prozent und in Tschechien rund 19 Prozent unter dem deutschen Niveau liegen (https://taxfoundation.org/data/all/eu/cigarette-ta xes-europe/), und gilt diese Annahme auch für die gegenüber dem Regierungsentwurf weitergehenden Steuererhöhungen der Formulierungshilfe?  8. Welchen zusätzlichen personellen, technischen oder organisatorischen Bedarf erwartet die Bundesregierung gegebenenfalls bei der Zollverwaltung zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabak- und Nikotinprodukten, und wie bewertet sie mögliche zusätzliche Vollzugskosten im Verhältnis zu den erwarteten zusätzlichen Steuereinnahmen sowie zu den durch höhere Preise erwarteten gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Einsparungen?  9. Wie haben sich bei früheren Änderungen der Tabaksteuersätze die jeweils prognostizierten und die tatsächlich erzielten Tabaksteuereinnahmen entwickelt, welche wesentlichen Abweichungen sind dabei aufgetreten und welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung daraus für a) die Schätzung der nun erwarteten Steuermehreinnahmen, b) die zugrunde gelegten Preis- und Mengenreaktionen und c) die Ausgestaltung der vorgesehenen Anpassungsschritte gezogen? 10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Zusammenhang zwischen der Höhe der Tabakbesteuerung beziehungsweise dem kaufkraftbereinigten Endverkaufspreis von Tabakprodukten und a) der Rauchprävalenz in der erwachsenen Bevölkerung, b) der Rauchprävalenz bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, c) dem Einstieg in den Tabakkonsum, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d) der konsumierten Menge von Tabakprodukten und e) der Beendigung des Tabakkonsums vor? 11. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Erfahrungen derjenigen europäischen Staaten, die im europäischen Vergleich besonders hohe Tabaksteuern beziehungsweise Endverkaufspreise für Zigaretten aufweisen, und welche Erkenntnisse liegen ihr über die Rauchprävalenz und den Tabakkonsum in diesen Staaten im Vergleich zu Deutschland vor? 12. Hat die Bundesregierung untersucht, welcher statistische beziehungsweise kausale Zusammenhang zwischen der Höhe der Tabaksteuer beziehungsweise dem kaufkraftbereinigten Endverkaufspreis und der Rauchprävalenz in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union besteht, wenn weitere Einflussgrößen wie Rauchverbote, Werberegulierung, Präventionsmaßnahmen, sozioökonomische Faktoren und Maßnahmen zur Tabakentwöhnung berücksichtigt werden, und falls ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt, beziehungsweise, falls nein, warum nicht? 13. Welche quantitativen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die vorgesehenen Steuererhöhungen auf a) die Zahl der Raucherinnen und Raucher, b) die Zahl der täglich gerauchten Zigaretten, c) den Rauchbeginn bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, d) die Zahl der Personen, die den Tabakkonsum beenden, und e) die tabakbedingte Morbidität und Mortalität jeweils in den Jahren 2027 bis 2030 sowie mittel- und langfristig? 14. Welche aktuellen Schätzungen liegen der Bundesregierung zu den jährlich durch Tabakkonsum verursachten volkswirtschaftlichen Kosten in Deutschland vor, jeweils aufgeschlüsselt nach a) unmittelbaren Kosten der medizinischen Versorgung tabakassoziierter Erkrankungen, b) den hiervon auf die gesetzliche Krankenversicherung entfallenden Kosten, c) Krankenhaus-, Arzneimittel-, Rehabilitations- und Pflegekosten, d) Kosten durch Arbeitsunfähigkeit und Produktionsausfälle, e) Kosten durch Erwerbsminderung und vorzeitige Berentung, f) Kosten beziehungsweise Wohlfahrtsverlusten infolge vorzeitiger Mortalität und verlorener Erwerbs- und Lebensjahre und g) sonstigen nach Kenntnis der Bundesregierung quantifizierbaren direkten und indirekten Folgekosten? 15. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Einnahmen aus der Besteuerung von Tabak- und Nikotinprodukten im Verhältnis zu den in Frage 14 genannten direkten und indirekten gesellschaftlichen Folgekosten? 16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem Umfang eine Verringerung der Rauchprävalenz beziehungsweise der konsumierten Tabakmenge die Ausgaben a) der gesetzlichen Krankenversicherung, b) der gesetzlichen Rentenversicherung, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) der sozialen Pflegeversicherung und d) anderer Sozialversicherungsträger kurz-, mittel- und langfristig beeinflussen würde, und liegen ihr Modellierungen für einen Rückgang der Rauchprävalenz beziehungsweise des Tabakkonsums um 5, 10 oder 20 Prozent vor? 17. Wie verändert sich nach Berechnungen der Bundesregierung durch die in der Formulierungshilfe vorgesehenen Steuersätze der Preis- und Steuerabstand zwischen Fertigzigaretten und Feinschnitt gegenüber dem Regierungsentwurf, welche Substitutionseffekte zwischen beiden Produktgruppen erwartet die Bundesregierung hieraus und inwieweit wurde dabei die Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit berücksichtigt, den Preisunterschied zwischen Zigaretten und Feinschnitt schrittweise zu verringern? 18. Welche gesundheitspolitischen oder sonstigen sachlichen Gründe rechtfertigen aus Sicht der Bundesregierung eine gegenüber Fabrikzigaretten geringere steuerliche Belastung von Feinschnitt je vergleichbarer Konsumeinheit, obwohl beim bestimmungsgemäßen Rauchen selbstgedrehter Zigaretten ebenfalls verbrennungsbedingte toxische und kanzerogene Stoffe entstehen? 19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, a) in welchem Umfang Erhöhungen der Besteuerung beziehungsweise der Endverkaufspreise von Fabrikzigaretten in der Vergangenheit zu einer Verlagerung des Konsums auf Feinschnitt geführt haben und ob diese Substitution nach Kenntnis der Bundesregierung bei Menschen mit niedrigen Einkommen besonders ausgeprägt ist, b) welche fiskalischen Auswirkungen diese Substitution hatte, c) in welchem Umfang dadurch die gesundheitspolitische Lenkungswirkung höherer Zigarettenpreise vermindert wurde und d) welche Auswirkungen eine schrittweise Angleichung der Steuerbelastung von Feinschnitt und Fabrikzigaretten je vergleichbarer Konsumeinheit auf Konsum, Steueraufkommen und öffentliche Gesundheit hätte? 20. Beabsichtigt die Bundesregierung eine schrittweise stärkere Angleichung der steuerlichen Belastung von Feinschnitt an diejenige von Fabrikzigaretten, und falls nein, aus welchen gesundheitspolitischen, fiskalischen oder sonstigen sachlichen Gründen hält sie die bestehende steuerliche Differenzierung für gerechtfertigt? 21. Nach welchen gesundheitlichen, pharmakologischen und fiskalischen Kriterien bemisst die Bundesregierung die unterschiedliche steuerliche Belastung von a) Fabrikzigaretten, b) Feinschnitt, c) Zigarren und Zigarillos, d) erhitztem Tabak, e) E-Zigaretten beziehungsweise nikotinhaltigen und nikotinfreien Liquids, f) Nikotinbeuteln und g) sonstigen nikotinhaltigen Konsumprodukten? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 22. Hält die Bundesregierung eine stärkere steuerliche Äquivalenz unterschiedlicher Tabak- und Nikotinprodukte grundsätzlich für sachgerecht, und welche Bezugsgröße wäre aus ihrer Sicht hierfür geeignet, insbesondere a) Nikotinmenge, b) typische Konsumeinheit, c) gesundheitliches Schadenspotenzial, d) Endverkaufspreis oder e) eine Kombination dieser Faktoren? 23. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei der steuerlichen Differenzierung zwischen verbrannten Tabakprodukten, erhitztem Tabak, E- Zigaretten und sonstigen Nikotinprodukten a) Unterschiede im gesundheitlichen Schadenspotenzial, b) das jeweilige Abhängigkeitspotenzial, c) Risiken eines Neueinstiegs bislang tabak- und nikotinabstinenter Personen, d) Risiken des dualen beziehungsweise multiplen Konsums und e) Substitutionsbewegungen zwischen den einzelnen Produktkategorien, und auf welcher wissenschaftlichen Evidenz beruht die jeweilige Differenzierung? 24. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zur Entwicklung des Konsums nikotinhaltiger E-Zigaretten und Liquids bei unter 18-Jährigen und bei 14- bis 25-Jährigen vor, und falls ja, wie hat sich dieser in den letzten Jahren entwickelt? 25. Welche Studienlage zieht die Bundesregierung heran, um die gesundheitspolitische Angemessenheit des bestehenden Steuer- und Preisabstands zwischen E-Zigaretten beziehungsweise Liquids und Tabakzigaretten zu bewerten, insbesondere im Hinblick auf a) einen möglichen Umstieg bestehender Raucherinnen und Raucher auf E-Zigaretten und b) einen möglichen Einstieg von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern, insbesondere Jugendlichen und jungen Erwachsenen, in den Nikotinkonsum? 26. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob unterschiedliche steuerliche Belastungen von Tabak- und Nikotinprodukten zu steuerinduzierten Substitutionsbewegungen führen, und welche Auswirkungen haben solche Substitutionsbewegungen nach Einschätzung der Bundesregierung auf a) das Steueraufkommen, b) den Gesamtkonsum von Nikotin, c) die Rauchprävalenz und d) die gesundheitliche Gesamtbelastung? 27. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass neu auf den Markt kommende nikotinhaltige Produkte nicht allein aufgrund ihrer Darreichungsform außerhalb bestehender steuer-, tabak- oder jugendschutzrechtlicher Regelungen fallen, und sieht sie einen Bedarf für eine produktübergreifende Regelung sonstiger nikotinhaltiger Konsumprodukte, beispielsweise Niko- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. tinzahnstocher, Nikotinstreifen oder vergleichbare neuartige Darreichungsformen? 28. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über neuartige Nikotinanaloga beziehungsweise nikotinähnlich wirkende Substanzen vor, und sieht sie die Gefahr, dass durch chemische Veränderungen nikotinhaltige beziehungsweise nikotinähnliche Produkte außerhalb bestehender steueroder tabakrechtlicher Definitionen vermarktet werden können? 29. Beabsichtigt die Bundesregierung, die derzeitige rechtliche Situation tabakfreier Nikotinbeutel in Deutschland zu verändern und deren reguläres Inverkehrbringen zu ermöglichen, und falls ja, a) welchen Zeitplan verfolgt sie, b) welche Bundesministerien sind an den Beratungen beteiligt, c) welche Vorgaben zu maximalem Nikotingehalt, Aromen, Verpackung, Warnhinweisen, Werbung, Abgabealter und Vertriebswegen werden erwogen, d) welche steuerliche Behandlung ist vorgesehen und e) welche gesundheitspolitischen Erwägungen liegen diesen Planungen zugrunde? 30. Welche gesundheitlichen Bewertungen von Nikotinbeuteln liegen der Bundesregierung insbesondere hinsichtlich a) Nikotinaufnahme und erreichbarer Nikotinspiegel, b) Abhängigkeitspotenzial, c) kardiovaskulärer Wirkungen, d) gesundheitlicher Risiken während der Schwangerschaft, e) akuter Intoxikationen, f) Risiken für Kinder und Jugendliche und g) eines möglichen Einstiegs bislang nikotinabstinenter Personen vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für eine mögliche Regulierung? 31. Wie bewertet die Bundesregierung die Einbeziehung von Nikotinbeuteln und anderen neuartigen Nikotinprodukten in die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Neufassung der Tabaksteuerrichtlinie, und welche Position vertritt die Bundesregierung in den hierzu laufenden Beratungen auf europäischer Ebene? 32. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einer Anhebung der EU- weiten Mindeststeuersätze im Rahmen der laufenden Überarbeitung der Richtlinie 2011/64/EU, und strebt sie hierbei eine Annäherung an die in Ländern wie Irland geltenden, deutlich höheren Steuersätze an? 33. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung des legalen und illegalen Marktes für Wasserpfeifentabak seit Einführung der Zusatzsteuer und der zeitweise geltenden 25-Gramm- Packungshöchstmenge im Jahr 2022 vor, insbesondere hinsichtlich a) der Entwicklung der versteuerten Nettomenge und des Steuerzeichenwerts von Wasserpfeifentabak, b) der altersspezifischen Konsumentwicklung, insbesondere bei unter 25- Jährigen, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) der Entwicklung des illegalen Marktes, auch vor dem Hintergrund der Einfuhrmengen von gepresster Kokosnusskohle als möglichem Proxy für den tatsächlichen Konsum von Wasserpfeifentabak, d) möglicher Verlagerungen vom legalen in den illegalen Markt nach Einführung der 25-Gramm-Packungshöchstmenge sowie möglicher Rückverlagerungen in den legalen Markt nach deren Aufhebung und e) der Schlussfolgerungen, die die Bundesregierung aus diesen Erfahrungen für die Besteuerung anderer Tabak- und Nikotinprodukte zieht? 34. Aus welchen Gründen sieht die Formulierungshilfe bei der Besteuerung von Pfeifentabak im ersten Jahr des Anpassungszeitraums einen im Vergleich zum Regierungsentwurf kleineren Anpassungsschritt vor, und welche fiskalischen, gesundheitspolitischen oder sonstigen Erwägungen waren hierfür maßgeblich? 35. Wie bewertet die Bundesregierung die kurz-, mittel- und langfristigen Verteilungswirkungen höherer Tabaksteuern auf unterschiedliche Einkommensgruppen, wenn neben der unmittelbaren finanziellen Belastung insbesondere Unterschiede in der Rauchprävalenz und Preiselastizität, die daraus resultierende Konsumreduktion, vermiedene individuelle und gesellschaftliche Behandlungskosten, Auswirkungen auf Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderung und vorzeitige Mortalität sowie gewonnene gesunde Lebens- und Erwerbsjahre berücksichtigt werden? 36. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob und in welchem Umfang Menschen mit niedrigen Einkommen stärker auf Erhöhungen der Tabakpreise reagieren als Menschen mit höheren Einkommen, und welche Auswirkungen erwartet sie daraus auf die sozioökonomischen Unterschiede bei Rauchprävalenz, tabakassoziierter Morbidität und Mortalität? 37. Welche begleitenden Maßnahmen zur niedrigschwelligen und evidenzbasierten Tabakentwöhnung und Prävention hält die Bundesregierung bei einer Erhöhung der Tabaksteuer für erforderlich, um insbesondere den folgenden Gruppen eine Reduktion beziehungsweise Beendigung des Tabakkonsums zu erleichtern, und erwartet sie, dass höhere Tabakpreise bei solchen Begleitmaßnahmen und einer Verringerung von Preisunterschieden zu günstigeren Ausweichprodukten langfristig zur Verringerung tabakbedingter gesundheitlicher Ungleichheiten beitragen können? a) Menschen mit niedrigem Einkommen, b) Jugendliche und junge Erwachsene, c) Schwangere, d) Menschen mit psychischen Erkrankungen und e) Personen mit bereits bestehender Nikotinabhängigkeit? 38. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit einheitlicher, neutraler Verpackungsgestaltung (Plain Packaging) sowie weitergehender Beschränkungen von Werbung und Marketing für Tabak- und Nikotinprodukte, insbesondere am Verkaufsort und im digitalen Raum als ergänzende verhältnispräventive Maßnahmen zur Tabaksteuererhöhung, und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. welche Erkenntnisse aus Ländern wie Irland, Frankreich oder Norwegen zieht sie dabei heran? Berlin, den 21. September 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

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