Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich
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Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich
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ISSN 720 - 2946
Bundesrat Drucksache 456/26 (Beschluss)
25.09.26
Stellungnahme
des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des
Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich
Der Bundesrat hat in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 beschlossen, zu
dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt
Stellung zu nehmen:
Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a (§ 2 Absatz 1 Satz 4 WissZeitVG)
Die Rechtsfolgen einer im Einzelfall ungerechtfertigten Unterschreitung der
Mindestbefristungsdauer i. S. d. § 2 Absatz 1 Satz 4 WissZeitVG-E sind dahingehend
zu regeln, dass der Arbeitsvertrag als auf die gesetzliche Mindestvertragslaufzeit
befristet gilt.
Begründung:
Die Rechtsfolgen einer im Einzelfall ungerechtfertigten Unterschreitung der
Mindestbefristungsdauer drohen unverhältnismäßig zu geraten (unbefristeter
Arbeitsvertrag gemäß § 16 Satz 1 TzBfG) und die
Beschäftigungsmöglichkeiten nachfolgender Nachwuchswissenschaftler ungerechtfertigt zu schmälern.
Die Befristung auf die gesetzliche Mindestvertragslaufzeit ist bei
ungerechtfertigter Unterschreitung der Mindestbefristungsdauer für alle Beteiligten
angemessen.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich (Beschlussdrucksache)