Verordnung zur Anpassung des Milchproduktrechts an unionsrechtliche und technologische Entwicklungen
Text
Verordnung zur Anpassung des Milchproduktrechts an unionsrechtliche und technologische Entwicklungen
[Bundesrat Drucksache 417/1/25
06.10.25
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ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
AV
zu Punkt … der 1058. Sitzung des Bundesrates am 17. Oktober 2025
Verordnung zur Anpassung des Milchproduktrechts an
unionsrechtliche und technologische Entwicklungen
Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz
empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des
Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:
Zu Artikel 1 (§ 20 Absatz 5, Anlage 1 Nummer 1.1 Satz 1, Nummer 1.3 MilchPQV)
Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:
a) In § 20 Absatz 5 ist die Angabe „drei aufeinander folgenden monatlichen“
durch die Angabe „zwei aufeinanderfolgenden der zweimonatlich
stattfindenden“ zu ersetzen.
b) Anlage 1 ist wie folgt zu ändern:
aa) In Nummer 1.1 Satz 1 ist die Angabe „monatliche“ durch die Angabe
„zweimonatlich stattfindende“ zu ersetzen.
bb) In Nummer 1.3 ist die Angabe vor der Tabelle wie folgt zu ändern:
aaa) Die Angabe „monatliche“ ist durch die Angabe „zweimonatlich
stattfindende“ zu ersetzen.
bbb) Die Angabe „vorhergehenden“ ist durch die Angabe
„vorhergegangenen“ zu ersetzen.
Begründung:
Zu Buchstabe a:
Die Anpassung der Anzahl der für die Genehmigung erforderlichen Proben
erfolgt infolge der nur noch alle zwei Monate statt monatlich stattfinden Prüfung.
Um das Genehmigungsverfahren für den Antragsteller nicht übermäßig zu
verlängern, erscheinen zwei statt wie bisher drei den Anforderungen genügende
Proben ausreichend.
Zu Buchstabe b:
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung zur Angleichung der
Bestimmungen in Anlage 1 an jene des § 21 Absatz 1 MilchPQV. Mit der
Anpassung ist einheitlich von einem zweimonatlichen Prüfintervall die Rede.]
Relationen
- part_of_vorgang → Verordnung zur Anpassung des Milchproduktrechts an unionsrechtliche und technologische Entwicklungen (Empfehlungen der Ausschüsse)