Demokratie stärken - Wahlalter ab 16 Jahren einführen
Text
Demokratie stärken - Wahlalter ab 16 Jahren einführen
Antrag
der Abgeordneten Aaron Valent, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin
Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Pascal Meiser,
Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Donata Vogtschmidt,
Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Demokratie stärken – Wahlalter ab 16 Jahren einführen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Junge Menschen sind von politischen Entscheidungen ebenso betroffen wie
Erwachsene, in mancher Hinsicht sogar stärker. Aktuelle Debatten etwa über Rentenpolitik
und Wehrpflicht betreffen 16- und 17-Jährige unmittelbar, weil sie mit den
langfristigen Folgen dieser Entscheidungen leben müssen. Dennoch bleibt ihnen das aktive
Wahlrecht bei Bundestagswahlen verwehrt. Auf Kommunal-, Landes- und EU-Ebene
dürfen 16- und 17-Jährige in Deutschland bereits wählen und demokratische Prozesse
mitgestalten. Studien belegen, dass diese unterschiedlichen Wahlaltersgrenzen für
Verwirrung sorgen (https://archiv.otto-brenner-stiftung.de/mehr-waehlen-wagen/).
Außerdem zeigen wissenschaftliche Untersuchungen, dass der Ausschluss vom
Wahlrecht demotivierend wirkt und die spätere Wahlbeteiligung junger Menschen dauerhaft
senken kann (Drucksache 20/6400).
Der Ausschluss 16- und 17-Jähriger von den Bundestagswahlen ist somit für
betroffene JungwählerInnen kaum nachvollziehbar, schwächt demokratische
Partizipation und führt zu einem Missverhältnis zwischen den Pflichten junger Menschen und
ihren Rechten.
Verfassungsrechtlich ist eine Absenkung des Wahlalters möglich. Das
Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass aus Artikel 38 Absatz 2 GG nicht folgt, der
Gesetzgeber dürfe keine weiteren Regelungen zur Wahlberechtigung treffen (BVerfGE 132,
39, Rn. 25). Vor diesem Hintergrund setzte der Deutsche Bundestag 2022 die
Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit ein.
In ihrem Abschlussbericht vom 12. Mai 2023 empfiehlt die Kommission ausdrücklich,
das aktive Wahlalter bei Bundestagswahlen auf 16 Jahre abzusenken.
Dabei stützt sie sich auch auf die Erfahrungen der Länder, die diesen Schritt auf
Landes- und Kommunalebene bereits vollzogen haben. Ein genereller Mangel an
Einsichts- oder Urteilsfähigkeit von 16- und 17-Jährigen wurde dabei nicht festgestellt.
Die Kommission kommt vielmehr zu dem Schluss, dass kein Grund von
Verfassungsrang erkennbar ist, der den Ausschluss 16- und 17-Jähriger vom Wahlrecht
rechtfertigt.
Der Deutsche Bundestag hat diesen Weg bereits teilweise beschritten: Am 22.
September 2022 senkte er das Mindestwahlalter für Wahlen zum Europäischen Parlament
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6106
21. Wahlperiode 21.05.2026
auf 16 Jahre (Drucksache 20/3499, auf Grundlage von Drucksache 20/3250). Es ist
konsequent und geboten, diesen Schritt nun auch für die Wahlen zum Deutschen
Bundestag zu vollziehen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Artikel 38 Absatz 2 erster Halbsatz des
Grundgesetzes dahingehend ändert, dass bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag
wahlberechtigt ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, und der die erforderlichen
Folgeänderungen im Bundeswahlgesetz vornimmt.
Berlin, den 19. Mai 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Begründung
Die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ist ein Schritt zu mehr Demokratie und zu einer gerechteren
politischen Beteiligung aller Generationen. Sie stärkt die Stimme junger Menschen im parlamentarischen Prozess und
baut ein Demokratiedefizit ab, das in der bisherigen Ausgestaltung des Bundestagswahlrechts fortbesteht. Damit
wird die demokratische Repräsentation verbreitert und die politische Teilhabe derjenigen gestärkt, die die Folgen
politischer Entscheidungen besonders lange tragen werden. Zur Umsetzung sind eine Änderung des Artikels 38
Absatz 2 erster Halbsatz des Grundgesetzes sowie daran anschließend die erforderlichen Folgeänderungen im
Bundeswahlgesetz notwendig.
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ISSN 0722-8333
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