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Demokratie stärken - Wahlalter ab 16 Jahren einführen

dip / drucksache 21.05.2026 · WP 21 · 21/6106 · Antrag · Original ↗

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Demokratie stärken - Wahlalter ab 16 Jahren einführen Antrag der Abgeordneten Aaron Valent, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Pascal Meiser, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Demokratie stärken – Wahlalter ab 16 Jahren einführen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Junge Menschen sind von politischen Entscheidungen ebenso betroffen wie Erwachsene, in mancher Hinsicht sogar stärker. Aktuelle Debatten etwa über Rentenpolitik und Wehrpflicht betreffen 16- und 17-Jährige unmittelbar, weil sie mit den langfristigen Folgen dieser Entscheidungen leben müssen. Dennoch bleibt ihnen das aktive Wahlrecht bei Bundestagswahlen verwehrt. Auf Kommunal-, Landes- und EU-Ebene dürfen 16- und 17-Jährige in Deutschland bereits wählen und demokratische Prozesse mitgestalten. Studien belegen, dass diese unterschiedlichen Wahlaltersgrenzen für Verwirrung sorgen (https://archiv.otto-brenner-stiftung.de/mehr-waehlen-wagen/). Außerdem zeigen wissenschaftliche Untersuchungen, dass der Ausschluss vom Wahlrecht demotivierend wirkt und die spätere Wahlbeteiligung junger Menschen dauerhaft senken kann (Drucksache 20/6400). Der Ausschluss 16- und 17-Jähriger von den Bundestagswahlen ist somit für betroffene JungwählerInnen kaum nachvollziehbar, schwächt demokratische Partizipation und führt zu einem Missverhältnis zwischen den Pflichten junger Menschen und ihren Rechten. Verfassungsrechtlich ist eine Absenkung des Wahlalters möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass aus Artikel 38 Absatz 2 GG nicht folgt, der Gesetzgeber dürfe keine weiteren Regelungen zur Wahlberechtigung treffen (BVerfGE 132, 39, Rn. 25). Vor diesem Hintergrund setzte der Deutsche Bundestag 2022 die Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit ein. In ihrem Abschlussbericht vom 12. Mai 2023 empfiehlt die Kommission ausdrücklich, das aktive Wahlalter bei Bundestagswahlen auf 16 Jahre abzusenken. Dabei stützt sie sich auch auf die Erfahrungen der Länder, die diesen Schritt auf Landes- und Kommunalebene bereits vollzogen haben. Ein genereller Mangel an Einsichts- oder Urteilsfähigkeit von 16- und 17-Jährigen wurde dabei nicht festgestellt. Die Kommission kommt vielmehr zu dem Schluss, dass kein Grund von Verfassungsrang erkennbar ist, der den Ausschluss 16- und 17-Jähriger vom Wahlrecht rechtfertigt. Der Deutsche Bundestag hat diesen Weg bereits teilweise beschritten: Am 22. September 2022 senkte er das Mindestwahlalter für Wahlen zum Europäischen Parlament Deutscher Bundestag Drucksache 21/6106 21. Wahlperiode 21.05.2026 auf 16 Jahre (Drucksache 20/3499, auf Grundlage von Drucksache 20/3250). Es ist konsequent und geboten, diesen Schritt nun auch für die Wahlen zum Deutschen Bundestag zu vollziehen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Artikel 38 Absatz 2 erster Halbsatz des Grundgesetzes dahingehend ändert, dass bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag wahlberechtigt ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, und der die erforderlichen Folgeänderungen im Bundeswahlgesetz vornimmt. Berlin, den 19. Mai 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Begründung Die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ist ein Schritt zu mehr Demokratie und zu einer gerechteren politischen Beteiligung aller Generationen. Sie stärkt die Stimme junger Menschen im parlamentarischen Prozess und baut ein Demokratiedefizit ab, das in der bisherigen Ausgestaltung des Bundestagswahlrechts fortbesteht. Damit wird die demokratische Repräsentation verbreitert und die politische Teilhabe derjenigen gestärkt, die die Folgen politischer Entscheidungen besonders lange tragen werden. Zur Umsetzung sind eine Änderung des Artikels 38 Absatz 2 erster Halbsatz des Grundgesetzes sowie daran anschließend die erforderlichen Folgeänderungen im Bundeswahlgesetz notwendig. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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