Einsetzung einer Wahlrechtskommission zur Änderung des Bundestagswahlrechts
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Einsetzung einer Wahlrechtskommission zur Änderung des Bundestagswahlrechts
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2281
21. Wahlperiode 16.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Peter Bohnhof, Stephan Brandner, Rainer Galla, Knuth Meyer-
Soltau, Fabian Jacobi, Joachim Bloch, Hans-Jürgen Goßner und der Fraktion
der AfD
Einsetzung einer Wahlrechtskommission zur Änderung des
Bundestagswahlrechts
Die koalitionstragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben im
Koalitionsvertrag 2025 im Kapitel „Vertrauensvolle Zusammenarbeit, erfolgreiches
Regieren“, Unterkapitel „Arbeitsweise der Bundesregierung und Fraktionen“
angekündigt „das bestehende Bundestagswahlrecht [zu] ändern: Wir wollen eine
Wahlrechtskommission einsetzen, die die Wahlrechtsreform 2023 evaluieren
und im Jahr 2025 Vorschläge unterbreiten soll, wie jeder Bewerber mit
Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann und der Bundestag unter
Beachtung des Zweitstimmenergebnisses grundsätzlich bei der aktuellen Größe
verbleiben kann. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren soll dann
unverzüglich eingeleitet werden. Dabei soll auch geprüft werden, wie die
gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen im Parlament gewährleistet werden kann
und ob Menschen ab 16 Jahren an der Wahl teilnehmen sollten“
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeilen 4511–4518, www.koalitionsvertrag
2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Ende September 2025 haben die Koalitionsfraktionen die Mitglieder für die
Wahlrechtskommission benannt: CDU und SPD schicken jeweils vier und die
CSU zwei Abgeordnete in das Gremium, darunter den Bundesminister des
Innern und die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz (https://rs
w.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/wahlrechtsreform-kommission-bunde
stag).
Die Fraktionen der Opposition sind in der Wahlrechtskommission nicht
vertreten. Der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion der SPD, Johannes
Fechner, begründete dies so: „Wir wollen schnell zu einem Ergebnis kommen.
Alle möglichen Ideen und Konzepte liegen schon länger auf dem Tisch – es
braucht also keine langen Beratungen, sondern eine Entscheidung.“ Es sei
„zunächst Sache der Koalition, die sich auf ein Modell einigen muss“. Spätestens
im Gesetzgebungsverfahren sei dann „natürlich mit Grünen und Linken“ zu
sprechen, „weil das Wahlrecht mit breiter Mehrheit verabschiedet werden
sollte“ (Opposition empört, Süddeutsche Zeitung vom 30. September 2025, S. 5).
Der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion der CDU/CSU, Steffen
Bilger, stellte „gezielte Korrekturen“ in Aussicht, „um offensichtliche Mängel
zu beheben – wie etwa den untragbaren Zustand, dass nicht alle
Wahlkreissieger ins Parlament einziehen dürfen und einzelne Wahlkreise ganz ohne
Bundestagsabgeordnete auskommen müssen“. Daher solle die Wahlrechtskommission
Vorschläge „für eine verfassungsgemäße und faire Wahlrechtskorrektur“
vorlegen. Diese „Vorschläge werden dann im Bundestag offen diskutiert, auch mit
der Opposition. Sie ist ausdrücklich eingeladen, sich konstruktiv einzubringen“
(ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Rechnet die Bundesregierung damit, dass fortan zu Beginn jeder
Wahlperiode, sofern die Mehrverhältnisse dies ermöglichen, das
Bundestagswahlrecht erneut zur Debatte gestellt wird, und wenn nein, aus welchen
Gründen?
2. Wie viele Sitzungen der Wahlrechtskommission sind bisher terminiert (bitte
die Termine jeweils mit Datum auflisten)?
3. Trifft es zu, dass die Wahlrechtskommission im Bundesministerium des
Innern tagt, und wenn ja, warum wurde dieser Ort ausgewählt (vgl. www.fa
z.net/aktuell/politik/inland/union-fordert-reform-des-wahlrechts-accg-1107
17673.html)?
4. Ist ein Einsatz von Personalressourcen bzw. Arbeitszeit im
Bundesministerium des Innern für die Arbeit der Wahlrechtskommission zu erwarten bzw.
hat bereits stattgefunden, und wenn ja, welcher Art, und in welchem
Umfang?
5. Ist ein Einsatz von Personalressourcen bzw. Arbeitszeit im
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für die Arbeit der
Wahlrechtskommission zu erwarten bzw. hat bereits stattgefunden, und wenn ja,
welcher Art, und in welchem Umfang?
6. Gibt es eine innerhalb der Bundesregierung abgestimmte Auffassung zu der
Frage, ob und wie das Bundestagswahlrecht eine gleichberechtigte
Repräsentanz von Frauen im Parlament gewährleisten kann, und wenn ja, wie
lautet diese?
7. Besteht nach Auffassung der Bundesregierung für den Fall einer
Absenkung des Wahlalters bei Bundestagswahlen auf 16 Jahre die Gefahr eines
Wertungswiderspruchs, wenn junge Menschen einerseits durch das aktive
Wahlrecht über die Geschicke Deutschlands mitentscheiden dürfen, ihnen
andererseits die Rechtsordnung aber insbesondere zu ihrem eigenen Schutz
entsprechend schwerwiegende Entscheidungen nicht aufbürdet bzw. die
Verantwortung für ihre Handlungen bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres bewusst begrenzt, so bei der Regelung der Volljährigkeit in § 2 des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der frühesten Anwendung des
Erwachsenenstrafrechts nach den §§ 1, 105 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) oder
den grundgesetzlichen Bestimmungen zum Wehrdienst und anderen
Dienstpflichten nach Artikel 12a des Grundgesetzes (GG)?
a) Wenn ja, hat sich die Bundesregierung zu der Frage, ob zur Vermeidung
eines solchen Wertungswiderspruchs die Altersgrenze in den
angeführten Bereichen nicht auch auf 16 Jahre abgesenkt werden müsste, eine
Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
b) Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 15. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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