Stand der Prüfung der Förderfähigkeit der Desiderius-Erasmus-Stiftung nach dem Stiftungsfinanzierungsgesetz
Text
Stand der Prüfung der Förderfähigkeit der Desiderius-Erasmus-Stiftung nach dem Stiftungsfinanzierungsgesetz
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6045
21. Wahlperiode 21.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Marcus Bühl und der Fraktion der AfD
Stand der Prüfung der Förderfähigkeit der Desiderius-Erasmus-Stiftung nach
dem Stiftungsfinanzierungsgesetz
Mit dem Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG) vom 22. Februar 2024 hat
der Gesetzgeber – in Umsetzung des Beschlusses des
Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2023 (2 BvE 3/19) – erstmals eine gesetzliche
Grundlage für die Globalzuschüsse an die politischen Stiftungen geschaffen. Die
Prüfung der Fördervoraussetzungen nach den §§ 2 Absatz 1 und 3 Absatz 1 Stift-
FinG obliegt dem Bundesministerium des Innern.
Auf eine Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) teilte der Parlamentarische Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern Christoph de Vries am 1. April 2026 mit, die
Prüfung der Fördervoraussetzungen für die Desiderius-Erasmus-Stiftung dauere
noch an; aktuell könne nicht belastbar mitgeteilt werden, wann die Prüfung
abgeschlossen werden könne (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 21/5159).
Mehr als zwei Jahre nach Inkrafttreten des Stiftungsfinanzierungsgesetzes lässt
diese Antwort zentrale Fragen zum Stand, zur Dauer und zur Ausgestaltung des
Prüfverfahrens unbeantwortet. Eine transparente und an einheitlichen
Maßstäben orientierte Anwendung des Gesetzes ist für die Gleichbehandlung aller
antragstellenden Stiftungen unerlässlich. Mit der vorliegenden Kleinen Anfrage
soll der Sachstand des Prüfverfahrens umfassend aufgeklärt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann genau (Datum des Antragseingangs bzw. der Aufnahme der
Prüftätigkeit) hat das Bundesministerium des Innern die Prüfung der
Förderfähigkeit der Desiderius-Erasmus-Stiftung nach den §§ 2 Absatz 1 und
3 Absatz 1 des Stiftungsfinanzierungsgesetzes begonnen, und welche
konkreten Bearbeitungsschritte (Aktenanlage, Anforderung von Unterlagen,
externe Einholung von Stellungnahmen, hausinterne Voten) sind seither
erfolgt?
2. Wie viele Beschäftigte des Bundesministeriums des Innern (bitte nach
Vollzeitäquivalenten, Laufbahngruppen sowie zuständiger Abteilung bzw.
zuständigem Referat aufschlüsseln) sind mit der Prüfung der
Förderfähigkeit der Desiderius-Erasmus-Stiftung befasst, und in welchem Umfang
sind weitere Bundesbehörden oder externe Sachverständige eingebunden?
3. Zu welchen Zeitpunkten wurden der Bundesminister des Innern sowie die
beamteten und Parlamentarischen Staatssekretäre seit Antragstellung über
den Sachstand der Prüfung der Förderfähigkeit der Desiderius-Erasmus-
Stiftung unterrichtet (bitte mit Datum und Form der Unterrichtung –
Vorlage, Leitungsvorlage, Besprechung – angeben)?
4. Wie lange dauerte im Durchschnitt und im jeweiligen Einzelfall die
Prüfung der Förderfähigkeit der übrigen nach dem
Stiftungsfinanzierungsgesetz geförderten politischen Stiftungen (Konrad-Adenauer-Stiftung,
Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung, Hanns-Seidel-
Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung) jeweils vom
Antragseingang bis zur abschließenden Entscheidung (bitte
Prüfungsbeginn und Prüfungsende als Datum angeben)?
5. Anhand welches schriftlich fixierten Prüfrasters bzw. welcher
Verwaltungsvorschriften prüft das Bundesministerium des Innern die
Voraussetzungen nach den §§ 2 und 3 des Stiftungsfinanzierungsgesetzes, und
wendet das Bundesinnenministerium dieses Prüfraster auf alle
antragstellenden Stiftungen in identischer Weise an?
6. Welche konkreten Tatsachen oder Zweifelspunkte hinsichtlich der
Voraussetzungen nach § 2 des Stiftungsfinanzierungsgesetzes haben dazu
geführt, dass die Prüfung der Förderfähigkeit der Desiderius-Erasmus-
Stiftung bis zum Stichtag der Antwort auf die Kleine Anfrage noch nicht
abgeschlossen werden konnte, und welche dieser Punkte sind seitens der
Stiftung bereits abschließend ausgeräumt?
7. Welche internen Bearbeitungsfristen bzw. Zielzeitpunkte hat sich das
Bundesministerium des Innern für den Abschluss der Prüfung der
Förderfähigkeit der Desiderius-Erasmus-Stiftung gesetzt, und welche Maßnahmen
sind ergriffen worden, um eine zügige, dem Beschleunigungsgebot
entsprechende Bearbeitung sicherzustellen?
8. Sind im Rahmen der Prüfung der Förderfähigkeit der Desiderius-Erasmus-
Stiftung das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium der Justiz oder
weitere Bundesressorts mit Mitzeichnung, Stellungnahmen oder
informellen Konsultationen befasst gewesen, wenn ja, jeweils zu welchen
Zeitpunkten, und mit welchem Ergebnis?
9. Inwieweit hat das Bundesministerium des Innern im Rahmen der Prüfung
ggf. Erkenntnisse oder Bewertungen des Bundesamtes für
Verfassungsschutz angefordert oder eingeholt, und sind solche Erkenntnisse
Voraussetzung für den Abschluss der Förderfähigkeitsprüfung?
10. In welcher Höhe stehen im laufenden Haushaltsjahr Globalmittel im
Einzelplan 06 bzw. Projektmittel in anderen Ressorts zur Verfügung, die bei
positiver Förderfähigkeitsentscheidung der Desiderius-Erasmus-Stiftung
zugewiesen werden könnten, und wie wirkt sich eine weitere Verzögerung
der Entscheidung auf die haushälterische Gleichbehandlung gegenüber
anderen Stiftungen aus?
11. Hat das Bundesministerium des Innern geprüft, ob die bisherige
Verfahrensdauer geeignet ist, einen Untätigkeitsvorwurf bzw. einen Anspruch
der Desiderius-Erasmus-Stiftung auf Bescheidung im Sinne von § 75 der
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu begründen, und welche
Schlussfolgerungen zieht das Bundesinnenministerium daraus?
12. Ist der Desiderius-Erasmus-Stiftung im Sinne von § 28 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bereits Gelegenheit gegeben worden, zu
allen aus Sicht des Bundesinnenministeriums entscheidungserheblichen
Tatsachen Stellung zu nehmen, und wenn nein, bis wann ist dies vorgesehen?
Berlin, den 8. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Marcus Bühl (Kleine Anfrage)
- asked ← Michael Espendiller (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Marcus Bühl
- authored ← Michael Espendiller
- part_of_vorgang → Stand der Prüfung der Förderfähigkeit der Desiderius-Erasmus-Stiftung nach dem Stiftungsfinanzierungsgesetz (Kleine Anfrage)