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Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)

dip / drucksache 09.07.2025 · WP 21 · 255/2/25 · Antrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG) [Bundesrat Drucksache 255/2/25 09.07.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG) Punkt 42 der 1056. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2025 Der Bundesrat möge anstelle der bisherigen Ziffer 6 der Empfehlungsdrucksache 255/1/25 Folgendes beschließen: Zum Gesetzesentwurf allgemein Der Bundesrat ist besorgt, dass die unsachgemäße Entsorgung von Lithium-Ionen- Gerätebatterien eine Ursache für die immer häufigeren Brände in Entsorgungsanlagen ist. Dadurch entstehen erhebliche Gefahren für das Personal, die Öffentlichkeit und die Wirtschaft sowie große Kosten für die Branche. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass Maßnahmen zur Verbraucherkommunikation und eine verbesserte Sammlung von Batterien und Elektrogeräten sinnvolle Ansätze zur Bewältigung dieser Problemlage sind, jedoch möglicherweise allein nicht ausreichen könnten, um die Brandgefahr in Entsorgungsanlagen signifikant zu reduzieren und die Versicherbarkeit dieser Anlagen sicherzustellen. Es ist ein ganzheitlicher Ansatz unter Einbeziehung aller relevanten Akteure (Hersteller, Entsorger, Versicherer) notwendig, um technische Verbesserungen, eine gesicherte Finanzierung, verstärkte getrennte Erfassung und sichere Transport- sowie Entsorgungsverfahren zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat die Bundesregierung, im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung effektive, kostengünstige und bürokratiearme Maßnahmen zu prüfen, um die sachgemäße Entsorgung von Lithium-Ionen- Gerätebatterien zu befördern sowie in der Folge die Sicherheit der Entsorgungsanlagen zu verbessern. Die Prüfung sollte auch eine Pfandlösung für bestimmte Lithium-Ionen-Batterien umfassen.]

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