Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
[Bundesrat Drucksache 255/2/25
09.07.25
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ISSN 0720-2946
Antrag
des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die
Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz
- Batt-EU-AnpG)
Punkt 42 der 1056. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2025
Der Bundesrat möge anstelle der bisherigen Ziffer 6 der Empfehlungsdrucksache
255/1/25 Folgendes beschließen:
Zum Gesetzesentwurf allgemein
Der Bundesrat ist besorgt, dass die unsachgemäße Entsorgung von Lithium-Ionen-
Gerätebatterien eine Ursache für die immer häufigeren Brände in
Entsorgungsanlagen ist. Dadurch entstehen erhebliche Gefahren für das Personal, die Öffentlichkeit
und die Wirtschaft sowie große Kosten für die Branche. Der Bundesrat ist davon
überzeugt, dass Maßnahmen zur Verbraucherkommunikation und eine verbesserte
Sammlung von Batterien und Elektrogeräten sinnvolle Ansätze zur Bewältigung
dieser Problemlage sind, jedoch möglicherweise allein nicht ausreichen könnten,
um die Brandgefahr in Entsorgungsanlagen signifikant zu reduzieren und die
Versicherbarkeit dieser Anlagen sicherzustellen. Es ist ein ganzheitlicher Ansatz unter
Einbeziehung aller relevanten Akteure (Hersteller, Entsorger, Versicherer)
notwendig, um technische Verbesserungen, eine gesicherte Finanzierung, verstärkte
getrennte Erfassung und sichere Transport- sowie Entsorgungsverfahren zu
gewährleisten. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat die Bundesregierung, im
Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung effektive, kostengünstige und
bürokratiearme Maßnahmen zu prüfen, um die sachgemäße Entsorgung von Lithium-Ionen-
Gerätebatterien zu befördern sowie in der Folge die Sicherheit der
Entsorgungsanlagen zu verbessern.
Die Prüfung sollte auch eine Pfandlösung für bestimmte Lithium-Ionen-Batterien
umfassen.]
Relationen
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