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Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)

dip / drucksache 26.09.2025 · WP 21 · 475/25(B) · Beschluss · Original ↗

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Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG) [Bundesrat Drucksache 475/25 (Beschluss) 26.09.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Beschluss des Bundesrates Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG) Der Bundesrat hat in seiner 1057. Sitzung am 26. September 2025 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 11. September 2025 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes n i c h t zu stellen. Der Bundesrat hat ferner die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst. Drucksache 475/25 (Beschluss) Anlage E n t s c h l i e ß u n g zum Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG) 1. Der Bundesrat bedauert, dass die Bundesregierung die vom Bundesrat erbetene Prüfung auch einer Pfandlösung für bestimmte Lithium-Ionen-Batterien, BR- Drucksache 255/25 (Beschluss), Ziffer 4, im laufenden Gesetzgebungsverfahren nicht vorgenommen hat, obwohl die Problematik der stark zunehmenden Brände in den Abfallbehandlungsanlagen allgemein anerkannt ist. Er stellt fest, dass das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz keine solche Pfandlösung umfasst. 2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die von der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung genannten Maßnahmen zur Umsetzung in der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes die Prüfung auch einer Pfandlösung für bestimmte Lithium-Ionen-Batterien nicht ersetzt, da diese Maßnahmen nicht geeignet erscheinen, die Brandproblematik umfassend anzugehen. 3. Der Bundesrat begrüßt, dass der Deutsche Bundestag in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert hat, innerhalb eines Jahres die nationale Etablierung eines Pfandsystems für lithiumhaltige Batterien zu prüfen, dabei die Erfahrungen aus Dänemark einzubeziehen und die Diskussion auf europäischer Ebene für eine gemeinsame und einheitliche Bepfandung von lithiumhaltigen Batterien eng zu begleiten. Der Bundesrat schließt sich dieser Aufforderung an und bittet die Bundesregierung um Einbeziehung der Länder in diesen Prüfprozess.]

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