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Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)

dip / drucksache 12.09.2025 · WP 21 · zu475/25 · Beschluss · Original ↗

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Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG) [Bundesrat zu Drucksache 475/25 12.09.25 U Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Beschluss des Deutschen Bundestages Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG) Der Deutsche Bundestag hat in seiner 21. Sitzung am 11. September 2025 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz – Batt-EU- AnpG) – Drucksachen 21/570, 21/1587 – die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 21/1587 angenommen. I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Batterien spielen für die Energiewende eine entscheidende Rolle. Ihre fachgerechte Sammlung und Entsorgung ist Voraussetzung dafür, dass Ressourcen im Kreislauf gehalten werden. Zwar werden die vorgegebenen Sammelquoten in Deutschland erreicht. Dennoch landen ein Teil der Altbatterien oder kleiner batteriebetriebener Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie vermehrt auch Lachgas-Kartuschen nach deren Nutzung fälschlicherweise im Hausmüll oder in dafür nicht zugelassenen Verwertungsanlagen. Dies führte in der Vergangenheit und bis zuletzt zu erheblichen Brandereignissen und im Falle der Lachgas-Kartuschen auch zu Explosionen. Hierdurch entstehen Gefahren für das Personal, die Öffentlichkeit und die betroffenen Betriebe sowie erhebliche Kosten für die Entsorgungsbranche. Auch die Versicherbarkeit der Anlagen steht zunehmend in Frage, sodass deren Bestand auf dem Spiel stehen. Vor diesem Hintergrund wird der Gesetzentwurf zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe- Gesetzes (NpSG), der die Abgabe von Lachgas neu regelt, begrüßt. Daneben stellen aber auch lithiumhaltige Batterien eine potentielle Brandgefahr dar. Denn durch die hohe Energiedichte und die kompakte Bauweise können mechanische Beschädigungen zu Kurzschlüssen und damit zu einer starken Erwärmung führen. Dies kann einen „Thermal Runaway“ auslösen, eine unkontrollierte thermische Kettenreaktion, die zu extremen Temperaturen und zur Freisetzung giftiger Gase führt. Regelmäßig wird in der Presse von Bränden berichtet, die mutmaßlich auf selbstentzündete lithiumhaltige Batterien zurückgeführt werden. Der Bundestag ist überzeugt, dass Maßnahmen zur Verbraucherkommunikation und eine bessere Sammlung von Batterien und Elektrogeräten die Brandgefahren reduzieren können. Ein möglicher Ansatz ist in diesem Zusammenhang die Einführung eines Pfandrückgabesystems für Batterien oder kleine Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Für einen reibungslosen Vollzug sind effiziente Strukturen und die Einbindung der Betroffenen von wesentlicher Bedeutung. Mit der Etablierung einer Altbatteriekommission soll diesem Anliegen bereits Rechnung getragen werden. Daneben kommen aber auch weitere Beteiligungsformate für die Hersteller von Batterien in Betracht. Denn auf europäischer Ebene zeichnet sich zudem die Ausweitung der erweiterten Herstellerverantwortung auf neue Produktbereiche (z. B. im Textilbereich) bereits ab. Auch hier kommt die Nutzung bestehender verwaltungsrechtlicher Strukturen in Betracht. Die Einbindung der Betroffenen ist auch hier ein wichtiger Ausgangspunkt. Online-Plattformen dienen vielen ausländischen Herstellern von unterschiedlichen Produkten als Zugang zum deutschen Markt. Auf den unterschiedlichen Marktplätzen (z. B. Amazon, eBay, Shein, Temu etc.) können diese Hersteller ihre Produkte Endnutzern gegenüber direkt anbieten. In der EU und damit auch in Deutschland ist die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) ein wichtiges Instrument, um die Hersteller auch für die Abfallphase ihrer Produkte verantwortlich zu machen. Gerade Online-Plattformen haben einen erheblichen Anteil daran, dass Batterien oder andere Produkte auf den deutschen Markt gelangen, ohne dass der Hersteller aus einem Drittland sich registriert hat. Die bisherigen Regelungen im Digital Service Act der EU haben sich als nicht ausreichend herausgestellt. Daher ist eine grundsätzliche Regelung für Online-Plattformen im EU-Recht, die diese verpflichtet, sich aktiv an der Einhaltung der Vorgaben zu erweiterten Herstellerverantwortung zu beteiligen, wünschenswert. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. innerhalb eines Jahres die nationale Etablierung eines Pfandsystems für lithiumhaltige Batterien zu prüfen, dabei die Erfahrungen aus Dänemark einzubeziehen und die Diskussion auf europäischer Ebene für eine gemeinsame und einheitliche Bepfandung von lithiumhaltigen Batterien eng zu begleiten, 2. einen Runden Tisch „Maßnahmen gegen Brandereignisse in der Abfallentsorgung“ aus Vertretern von Politik, Wirtschaft und Behörden zu initiieren, 3. bis zum 31. Juli 2026 zu prüfen, ob und ggf. wie zukünftig eine über die Altbatteriekommission hinausgehende stärkere Einbindung der Hersteller von Batterien bei der stiftung elektro-altgeräte register (ear) oder durch die Etablierung einer eigenständigen Gemeinsamen Stelle möglich sein könnte – dabei sollte auch geprüft werden, ob sich ein mögliches Modell auch auf andere Produktbereiche, die zukünftig einer erweiterten Herstellerverantwortung unterfallen, übertragen lässt, und 4. sich auf EU-Ebene im Rahmen des von der Europäischen Kommission für den Herbst 2026 angekündigten Circular Economy Act für eine europaweite Regelung für Online-Plattformen einzusetzen, die diese verpflichtet, sich aktiv an der Einhaltung der Vorgaben zur erweiterten Herstellerverantwortung zu beteiligen. zu Drucksache 475/25 - 3 -]

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