Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
[Bundesrat zu Drucksache 475/25
12.09.25
U
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU)
2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 21. Sitzung am 11. September 2025 zu dem
von ihm verabschiedeten Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die
Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz – Batt-EU-
AnpG) – Drucksachen 21/570, 21/1587 – die beigefügte Entschließung unter
Buchstabe b auf Drucksache 21/1587 angenommen.
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Batterien spielen für die Energiewende eine entscheidende Rolle. Ihre fachgerechte Sammlung und
Entsorgung ist Voraussetzung dafür, dass Ressourcen im Kreislauf gehalten werden. Zwar werden
die vorgegebenen Sammelquoten in Deutschland erreicht. Dennoch landen ein Teil der
Altbatterien oder kleiner batteriebetriebener Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie vermehrt
auch Lachgas-Kartuschen nach deren Nutzung fälschlicherweise im Hausmüll oder in dafür nicht
zugelassenen Verwertungsanlagen. Dies führte in der Vergangenheit und bis zuletzt zu erheblichen
Brandereignissen und im Falle der Lachgas-Kartuschen auch zu Explosionen. Hierdurch entstehen
Gefahren für das Personal, die Öffentlichkeit und die betroffenen Betriebe sowie erhebliche Kosten
für die Entsorgungsbranche. Auch die Versicherbarkeit der Anlagen steht zunehmend in Frage,
sodass deren Bestand auf dem Spiel stehen.
Vor diesem Hintergrund wird der Gesetzentwurf zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-
Gesetzes (NpSG), der die Abgabe von Lachgas neu regelt, begrüßt. Daneben stellen aber auch
lithiumhaltige Batterien eine potentielle Brandgefahr dar. Denn durch die hohe Energiedichte und
die kompakte Bauweise können mechanische Beschädigungen zu Kurzschlüssen und damit zu
einer starken Erwärmung führen. Dies kann einen „Thermal Runaway“ auslösen, eine
unkontrollierte thermische Kettenreaktion, die zu extremen Temperaturen und zur Freisetzung
giftiger Gase führt. Regelmäßig wird in der Presse von Bränden berichtet, die mutmaßlich auf
selbstentzündete lithiumhaltige Batterien zurückgeführt werden.
Der Bundestag ist überzeugt, dass Maßnahmen zur Verbraucherkommunikation und eine bessere
Sammlung von Batterien und Elektrogeräten die Brandgefahren reduzieren können. Ein möglicher
Ansatz ist in diesem Zusammenhang die Einführung eines Pfandrückgabesystems für Batterien
oder kleine Elektro- und Elektronik-Altgeräte.
Für einen reibungslosen Vollzug sind effiziente Strukturen und die Einbindung der Betroffenen
von wesentlicher Bedeutung. Mit der Etablierung einer Altbatteriekommission soll diesem
Anliegen bereits Rechnung getragen werden. Daneben kommen aber auch weitere
Beteiligungsformate für die Hersteller von Batterien in Betracht. Denn auf europäischer Ebene
zeichnet sich zudem die Ausweitung der erweiterten Herstellerverantwortung auf neue
Produktbereiche (z. B. im Textilbereich) bereits ab. Auch hier kommt die Nutzung bestehender
verwaltungsrechtlicher Strukturen in Betracht. Die Einbindung der Betroffenen ist auch hier ein
wichtiger Ausgangspunkt.
Online-Plattformen dienen vielen ausländischen Herstellern von unterschiedlichen Produkten als
Zugang zum deutschen Markt. Auf den unterschiedlichen Marktplätzen (z. B. Amazon, eBay,
Shein, Temu etc.) können diese Hersteller ihre Produkte Endnutzern gegenüber direkt anbieten. In
der EU und damit auch in Deutschland ist die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended
Producer Responsibility – EPR) ein wichtiges Instrument, um die Hersteller auch für die
Abfallphase ihrer Produkte verantwortlich zu machen. Gerade Online-Plattformen haben einen
erheblichen Anteil daran, dass Batterien oder andere Produkte auf den deutschen Markt gelangen,
ohne dass der Hersteller aus einem Drittland sich registriert hat. Die bisherigen Regelungen im
Digital Service Act der EU haben sich als nicht ausreichend herausgestellt. Daher ist eine
grundsätzliche Regelung für Online-Plattformen im EU-Recht, die diese verpflichtet, sich aktiv an
der Einhaltung der Vorgaben zu erweiterten Herstellerverantwortung zu beteiligen,
wünschenswert.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. innerhalb eines Jahres die nationale Etablierung eines Pfandsystems für lithiumhaltige
Batterien zu prüfen, dabei die Erfahrungen aus Dänemark einzubeziehen und die Diskussion
auf europäischer Ebene für eine gemeinsame und einheitliche Bepfandung von lithiumhaltigen
Batterien eng zu begleiten,
2. einen Runden Tisch „Maßnahmen gegen Brandereignisse in der Abfallentsorgung“ aus
Vertretern von Politik, Wirtschaft und Behörden zu initiieren,
3. bis zum 31. Juli 2026 zu prüfen, ob und ggf. wie zukünftig eine über die
Altbatteriekommission hinausgehende stärkere Einbindung der Hersteller von Batterien bei
der stiftung elektro-altgeräte register (ear) oder durch die Etablierung einer eigenständigen
Gemeinsamen Stelle möglich sein könnte – dabei sollte auch geprüft werden, ob sich ein
mögliches Modell auch auf andere Produktbereiche, die zukünftig einer erweiterten
Herstellerverantwortung unterfallen, übertragen lässt, und
4. sich auf EU-Ebene im Rahmen des von der Europäischen Kommission für den Herbst 2026
angekündigten Circular Economy Act für eine europaweite Regelung für Online-Plattformen
einzusetzen, die diese verpflichtet, sich aktiv an der Einhaltung der Vorgaben zur erweiterten
Herstellerverantwortung zu beteiligen.
zu Drucksache 475/25 - 3 -]
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG) (Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT)