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Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes

dip / drucksache 08.07.2025 · WP 21 · 275/1/25 · Antrag · Original ↗

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Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes [Bundesrat Drucksache 275/1/25 08.07.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Antrag des Landes Niedersachsen Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes - Antrag des Freistaates Bayern - Punkt 32 der 1056. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2025 Der Bundesrat möge beschließen, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderungen beim Deutschen Bundestag einzubringen: Zu Artikel 1 (§ 3 Absatz 2 Satz 3 - neu - BKleingG) Artikel 1 ist durch den folgenden Artikel 1 zu ersetzen: ,Artikel 1 Änderung des Bundeskleingartengesetzes Das Bundeskleingartengesetz vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210) das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: In § 3 Absatz 2 wird nach Satz 2 folgender Satz eingefügt: „Balkonkraftwerke sind zur Eigenversorgung des Kleingartens zulässig.“ ‘ Folgeänderungen: a) Im Vorblatt Teil B. „Lösung“ ist in Absatz 1 die Angabe „bis 800 Watt“ durch die Angabe „zur Eigenversorgung“ zu ersetzen. b) Die Begründung ist wie folgt zu ändern: aa) In Teil A. „Allgemeiner Teil“ ist in Absatz 2 in Satz 2 die Angabe „bis 800 Watt“ durch die Angabe „zur Eigenversorgung“ zu ersetzen. bb) Teil B. „Zu den einzelnen Vorschriften Zu Artikel 1“ ist wie folgt zu ändern: aaa) In Absatz 2 ist in Satz 1 die Angabe „Photovoltaikanlagen bis einschließlich einer installierten Leistung von 800 Watt zur Erzeugung von Strom für die Versorgung“ durch die Angabe „Balkonkraftwerken zur Eigenversorgung“ zu ersetzen. bbb) Absatz 4 ist zu streichen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Der technische Fortschritt ermöglicht mittlerweile Balkonkraftwerke mit einer Leistung von 2.000 Watt, ein Ende der Entwicklung ist nicht abzusehen. Daher wird vorgeschlagen, die Obergrenze nicht zu beziffern, auch wenn man berücksichtigt, dass Kleingärten keinen Wohnzwecken dienen sollen. Wichtig ist die Eigenversorgung; es gilt weiterhin, dass die Einspeisung für Balkonkraftwerke auf 800 Watt gedeckelt ist. Die Gesamtleistung darf jedoch 2.000 Watt (und gegebenenfalls mehr) betragen.]

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