Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes
Text
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes
[Bundesrat Drucksache 275/1/25
08.07.25
...
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ISSN 0720-2946
Antrag
des Landes Niedersachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Bundeskleingartengesetzes
- Antrag des Freistaates Bayern -
Punkt 32 der 1056. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2025
Der Bundesrat möge beschließen, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1
des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderungen beim Deutschen
Bundestag einzubringen:
Zu Artikel 1 (§ 3 Absatz 2 Satz 3 - neu - BKleingG)
Artikel 1 ist durch den folgenden Artikel 1 zu ersetzen:
,Artikel 1
Änderung des Bundeskleingartengesetzes
Das Bundeskleingartengesetz vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210) das zuletzt
durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) geändert
worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 3 Absatz 2 wird nach Satz 2 folgender Satz eingefügt:
„Balkonkraftwerke sind zur Eigenversorgung des Kleingartens zulässig.“ ‘
Folgeänderungen:
a) Im Vorblatt Teil B. „Lösung“ ist in Absatz 1 die Angabe „bis 800 Watt“
durch die Angabe „zur Eigenversorgung“ zu ersetzen.
b) Die Begründung ist wie folgt zu ändern:
aa) In Teil A. „Allgemeiner Teil“ ist in Absatz 2 in Satz 2 die Angabe „bis
800 Watt“ durch die Angabe „zur Eigenversorgung“ zu ersetzen.
bb) Teil B. „Zu den einzelnen Vorschriften Zu Artikel 1“ ist wie folgt zu
ändern:
aaa) In Absatz 2 ist in Satz 1 die Angabe „Photovoltaikanlagen bis
einschließlich einer installierten Leistung von 800 Watt zur
Erzeugung von Strom für die Versorgung“ durch die Angabe
„Balkonkraftwerken zur Eigenversorgung“ zu ersetzen.
bbb) Absatz 4 ist zu streichen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Der technische Fortschritt ermöglicht mittlerweile Balkonkraftwerke mit einer
Leistung von 2.000 Watt, ein Ende der Entwicklung ist nicht abzusehen. Daher
wird vorgeschlagen, die Obergrenze nicht zu beziffern, auch wenn man
berücksichtigt, dass Kleingärten keinen Wohnzwecken dienen sollen. Wichtig ist
die Eigenversorgung; es gilt weiterhin, dass die Einspeisung für
Balkonkraftwerke auf 800 Watt gedeckelt ist. Die Gesamtleistung darf jedoch 2.000 Watt
(und gegebenenfalls mehr) betragen.]
Relationen
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