Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
Text
Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
[Bundesrat Drucksache 281/25
27.06.25
Fz
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ISSN 0720-2946
Gesetzesbeschluss
des Deutschen Bundestages
B
R
Fu
ss
Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur
Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 14. Sitzung am 26. Juni 2025 aufgrund
der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses
– Drucksache 21/629 – den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD
eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
– Drucksache 21/323 –
mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 3 wird wie folgt geändert:
1. Vor Nummer 1 wird die folgende Nummer 1 eingefügt:
‚1. In Absatz 3 Satz 2 und 3 wird jeweils die Angabe „70 Euro“ durch
die Angabe „100 Euro“ ersetzt.‘
2. Die bisherigen Nummern 1 und 2 werden zu den Nummern 2 und 3.
Fristablauf: 18.07.25
Initiativgesetz des Bundestages]
Relationen
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