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Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

dip / drucksache 06.06.2025 · WP 21 · 233/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland [Bundesrat Drucksache 233/1/25 06.06.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse Fz - Wi zu Punkt 25 der 1055. Sitzung des Bundesrates am 13. Juni 2025 Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland A Der federführende Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Zum Gesetzentwurf allgemein a) Die deutsche Wirtschaft steckt in einer hartnäckigen Wachstumsschwäche. Um die deutsche Volkswirtschaft wieder auf einen höheren Wachstumspfad zu bringen, müssen die Standortbedingungen in Deutschland verbessert werden. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen vor, um private Investitionen zu fördern und den Wirtschaftsstandort zu stärken. Die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, kurzfristig Wachstumsimpulse zu setzen, die Unternehmen in der Breite zu entlasten und das Wachstumspotenzial der deutschen Wirtschaft zu erhöhen, wird vom Bundesrat nachdrücklich unterstützt. ... b) Der Gesetzentwurf führt nach Angaben der Bundesregierung erneut zu erheblichen Steuerausfällen, die im Zeitraum der Jahre 2025 bis 2029 zu rund zwei Dritteln von den Haushalten von Ländern und Gemeinden zu tragen sind. Die Ausfälle von Ländern und Kommunen belaufen sich in diesem Zeitraum auf zusammen mehr als 30 Milliarden Euro. Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich die Haushalte von Ländern und Kommunen ohnehin hohen strukturellen Herausforderungen gegenübersehen. Nach Auffassung des Bundesrates droht, dass der Gesetzentwurf eine andauernde Beeinträchtigung bei der Finanzierung der notwendigen Aufgaben von Ländern und Kommunen bewirkt. Er sieht es deshalb als erforderlich an, dass gemeinsam mit dem Bund eine Verständigung über einen Ausgleich dieser Mindereinnahmen und damit über die Höhe einer tragbaren Belastung der Haushalte von Ländern und Kommunen erfolgt. c) Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Kommunen auf eine stabile Einnahmebasis angewiesen sind. In vielen Kommunen drohen Einschränkungen bei der kommunalen Daseinsvorsorge und notwendige, öffentliche Investitionen werden erschwert. Nach Auffassung des Bundesrates misst der Koalitionsvertrag auf Bundesebene der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen und der angemessenen Ausstattung kommunaler Aufgaben zurecht eine herausragende Bedeutung zu. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher dazu auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch für die Belastungen der kommunalen Haushalte einen Ausgleich zu schaffen. d) Der Bundesrat erwartet, dass der Grundsatz der Veranlassungskonnexität bei allen Gesetzesvorhaben des Bundes konsequent angewendet wird – insbesondere dort, wo Regelungen zu Mehrbelastungen oder Mindereinnahmen bei Ländern und Kommunen führen. B 2. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.]

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