Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
[Bundesrat Drucksache 233/1/25
06.06.25
...
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ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
Fz - Wi
zu Punkt 25 der 1055. Sitzung des Bundesrates am 13. Juni 2025
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches
Investitionssofortprogramm zur Stärkung des
Wirtschaftsstandorts Deutschland
A
Der federführende Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat,
zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt
Stellung zu nehmen:
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
a) Die deutsche Wirtschaft steckt in einer hartnäckigen Wachstumsschwäche.
Um die deutsche Volkswirtschaft wieder auf einen höheren Wachstumspfad
zu bringen, müssen die Standortbedingungen in Deutschland verbessert
werden. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Reihe von steuerlichen
Maßnahmen vor, um private Investitionen zu fördern und den
Wirtschaftsstandort zu stärken. Die Zielsetzung des Gesetzentwurfs,
kurzfristig Wachstumsimpulse zu setzen, die Unternehmen in der Breite zu
entlasten und das Wachstumspotenzial der deutschen Wirtschaft zu
erhöhen, wird vom Bundesrat nachdrücklich unterstützt.
...
b) Der Gesetzentwurf führt nach Angaben der Bundesregierung erneut zu
erheblichen Steuerausfällen, die im Zeitraum der Jahre 2025 bis 2029 zu
rund zwei Dritteln von den Haushalten von Ländern und Gemeinden zu
tragen sind. Die Ausfälle von Ländern und Kommunen belaufen sich in
diesem Zeitraum auf zusammen mehr als 30 Milliarden Euro. Der
Bundesrat weist darauf hin, dass sich die Haushalte von Ländern und
Kommunen ohnehin hohen strukturellen Herausforderungen
gegenübersehen. Nach Auffassung des Bundesrates droht, dass der
Gesetzentwurf eine andauernde Beeinträchtigung bei der Finanzierung der
notwendigen Aufgaben von Ländern und Kommunen bewirkt. Er sieht es
deshalb als erforderlich an, dass gemeinsam mit dem Bund eine
Verständigung über einen Ausgleich dieser Mindereinnahmen und damit
über die Höhe einer tragbaren Belastung der Haushalte von Ländern und
Kommunen erfolgt.
c) Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Kommunen auf eine stabile
Einnahmebasis angewiesen sind. In vielen Kommunen drohen
Einschränkungen bei der kommunalen Daseinsvorsorge und notwendige,
öffentliche Investitionen werden erschwert. Nach Auffassung des
Bundesrates misst der Koalitionsvertrag auf Bundesebene der finanziellen
Handlungsfähigkeit der Kommunen und der angemessenen Ausstattung
kommunaler Aufgaben zurecht eine herausragende Bedeutung zu. Der
Bundesrat fordert die Bundesregierung daher dazu auf, im weiteren
Gesetzgebungsverfahren auch für die Belastungen der kommunalen
Haushalte einen Ausgleich zu schaffen.
d) Der Bundesrat erwartet, dass der Grundsatz der Veranlassungskonnexität
bei allen Gesetzesvorhaben des Bundes konsequent angewendet wird –
insbesondere dort, wo Regelungen zu Mehrbelastungen oder
Mindereinnahmen bei Ländern und Kommunen führen.
B
2. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat,
gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine
Einwendungen zu erheben.]
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (Empfehlungen der Ausschüsse)