Tatverdächtige, Opfer und Deliktstrukturen ausgewählter Staatsangehörigkeiten in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik 2015 bis 2024
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Tatverdächtige, Opfer und Deliktstrukturen ausgewählter Staatsangehörigkeiten in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik 2015 bis 2024
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5468
21. Wahlperiode 21.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christopher Drößler, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth,
Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Arne Raue,
Jochen Haug, Steffen Janich und der Fraktion der AfD
Tatverdächtige, Opfer und Deliktstrukturen ausgewählter Staatsangehörigkeiten
in der Polizeilichen Kriminalstatistik von 2015 bis 2024
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2366 weist eine deutliche Steigerung der jährlichen
Echtzählungen tatverdächtiger Personen (TV) aus zehn Asylherkunftsländern beim PKS-
Schlüssel (PKS = Polizeiliche Kriminalstatistik) 890000 (Straftaten insgesamt
ohne Schlüssel 725000) aus: von 14 526 TV im Jahr 2015 auf 64 780 TV im
Jahr 2024. Besonders hohe Werte wurden für syrische (31 443 TV im Jahr
2024) und afghanische Staatsangehörige (18 941 TV im Jahr 2024)
dokumentiert.
Ergänzende Angaben der Bundesregierung zu schweren Delikten (z. B. 12 512
Fälle von Gewaltkriminalität syrischer TV im Jahr 2024 beim PKS-Schlüssel
892000) sowie zu Opferzahlen (z. B. 24 250 deutsche Opfer durch syrische TV
im Jahr 2024) verdeutlichen in den Augen der Fragesteller die
sicherheitspolitische Relevanz dieser Entwicklungen. Zugleich lehnt die Bundesregierung nach
eigener Aussage die Erstellung kumulativer Mehrjahresanalysen aus
methodischen (Echtzählung, BSI-Anonymisierung [BSI = Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik]) und datenschutzrechtlichen Gründen ab (ebd.).
Das Fehlen von Längsschnittdaten (z. B. zu Rückfällen oder Deliktkarrieren)
sowie populationsadjustierten Raten (TV je 1 000 Einwohner unter
Berücksichtigung der Bevölkerungsstruktur, etwa nach Daten des Statistischen
Bundesamtes) erschwert die Bewertung möglicher kriminogener Faktoren,
insbesondere in Verbindung mit Migrations- und Zuwanderungsdynamiken. Moderne
statistische Verfahren wie pseudonymisierte Fuzzy-Matching- oder
Kohortenanalysen könnten bei ausreichender datenschutzrechtlicher Absicherung
weiterführende, risikominimierte Auswertungen ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund ist es nach Auffassung der Fragesteller erforderlich,
die Analyse auf weitere häufig in der PKS vertretene ausländische
Staatsangehörigkeiten und zusätzliche Deliktbereiche auszudehnen sowie
populationsbezogene Auswertungen zu berücksichtigen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele tatverdächtige Personen (Echtzählung) mit den
Staatsangehörigkeiten Bulgarien, Georgien, Indien, Kosovo, Polen, Rumänien, Serbien,
Türkei, Ukraine, staatenlos sowie Afghanistan, Algerien, Eritrea, Irak, Iran,
Marokko, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien wurden in den Jahren von
2015 bis 2024 jeweils beim PKS-Schlüssel 890000 (Straftaten insgesamt
ohne Schlüssel 725000) erfasst (bitte nach Berichtsjahr und
Staatsangehörigkeit tabellarisch darstellen sowie zusätzlich die kumulierten
Gesamtsummen über den Gesamtzeitraum ausweisen; ausländerrechtliche Verstöße
bitte nicht berücksichtigen)?
2. Wie viele Straftaten (Fälle) wurden durch die in Frage 1 genannten
tatverdächtigen Personen in den Jahren von 2015 bis 2024 begangen,
differenziert nach den PKS-Schlüsseln 890000 (Straftaten insgesamt ohne
Schlüssel 725000), 892000 (Gewaltkriminalität), 892500 (Mord, Totschlag und
Tötung auf Verlangen), 111000 (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und
sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit
Todesfolge), 210000 (Raubdelikte), 222000 (gefährliche und schwere
Körperverletzung), 3***00 (einfacher Diebstahl), 4***00 (schwerer Diebstahl), 730000
(Rauschgiftdelikte), 435*00 (Wohnungseinbruchdiebstahl) sowie 893000
(Wirtschaftskriminalität) (bitte nach Berichtsjahr, Staatsangehörigkeit und
PKS-Schlüssel tabellarisch aufschlüsseln sowie zusätzlich die kumulierten
Gesamtsummen ausweisen; ausländerrechtliche Verstöße bitte nicht
berücksichtigen)?
3. Verfügen jeweils das Bundeskriminalamt (BKA) und das
Bundesministerium des Innern (BMI) über statistische Verfahren oder technische
Möglichkeiten, die eine kumulative Erfassung der in den Jahren von 2015 bis 2024
in der PKS registrierten unterschiedlichen tatverdächtigen Personen ohne
Mehrfachzählung ermöglichen (z. B. pseudonymisierte
Längsschnittanalysen, Fuzzy-Matching-Verfahren oder andere Formen der Verknüpfung von
BSI-Schlüsseln)?
a) Wenn ja, welche Verfahren werden derzeit angewendet, und in welchem
Umfang werden diese genutzt?
b) Wenn nein, welche fachlichen, technischen oder datenschutzrechtlichen
Gründe stehen dem entgegen, und welche Maßnahmen werden ggf.
geprüft oder vorbereitet, um entsprechende Auswertungen künftig zu
ermöglichen?
4. Wie viele Opfer deutscher und nichtdeutscher Staatsangehörigkeit wurden
in den Jahren von 2015 bis 2024 Straftaten den in Frage 1 genannten
tatverdächtigen Personen zugeordnet (bitte nach Berichtsjahr, Staatsangehörigkeit
der Opfer sowie Staatsangehörigkeit der tatverdächtigen Personen
tabellarisch darstellen und – soweit möglich – nach den in Frage 2 genannten
Deliktsbereichen differenzieren)?
5. Wie viele der in Frage 4 erfassten Fälle betreffen Konstellationen, in denen
Opfer und tatverdächtige Personen dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen
(bitte nach Berichtsjahr und Staatsangehörigkeit tabellarisch darstellen und
– soweit möglich – nach Deliktsbereichen differenzieren sowie den
jeweiligen Anteil an der Gesamtzahl der erfassten Opferfälle ausweisen)?
6. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Polizeiliche Kriminalstatistik im
Hinblick auf kumulative und populationsbezogene
Auswertungsmöglichkeiten weiterzuentwickeln?
a) Wenn ja, welche konkreten Änderungen werden geprüft oder
vorbereitet (z. B. Einführung oder Erweiterung pseudonymisierter
Längsschnittanalysen, systematische Berechnung von Tatverdächtigen- und
Fallzahlen je 1 000 Einwohner, verbesserte Erfassung von Mehrfach- und
Intensivtätern), und welche datenschutzrechtlichen sowie methodischen
Anforderungen sind hierbei zu berücksichtigen?
b) Wenn ja, welche gesetzlichen oder untergesetzlichen Anpassungen
(einschließlich möglicher Änderungen der Richtlinien für die Führung der
Polizeilichen Kriminalstatistik [Rili-PKS]) werden in diesem
Zusammenhang erwogen?
Berlin, den 17. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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