Entschließung des Bundesrates "Ein zweites Leben für Matratzen - Recycling ermöglichen"
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Entschließung des Bundesrates "Ein zweites Leben für Matratzen - Recycling ermöglichen"
[Bundesrat Drucksache 206/25 (Beschluss)
13.06.25
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates „Ein zweites Leben für Matratzen
- Recycling ermöglichen“
Der Bundesrat hat in seiner 1055. Sitzung am 13. Juni 2025 die aus der Anlage
ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 206/25 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates „Ein zweites Leben für Matratzen
- Recycling ermöglichen“
1. Der Bundesrat betont, dass Kreislaufwirtschaft nachhaltiges Wachstum stärkt,
Rohstoffabhängigkeit und Energiekosten senkt sowie Wettbewerbsfähigkeit und
Klima- und Umweltschutz fördert. Damit solche allgemein geteilten Ziele
konkret umgesetzt werden können, braucht es aber verlässliche
Rahmenbedingungen, die Planungssicherheit schaffen. Auf europäischer Ebene bieten sich
aktuell neue Chancen, um das zirkuläre Potential des besonders großen, bislang aber
weitgehend ungenutzten Abfallstroms entsorgter Matratzen zu heben und somit
Investitionen in ressourceneffiziente Kreislaufführung zu fördern.
2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich in einer funktionierenden
Kreislaufwirtschaft gefährliche Chemikalien nicht in den Stoffkreisläufen anreichern
dürfen. Zudem können bestimmte Stoffe hochwertige Recyclingverfahren
blockieren. So hindern bestimmte Flammschutzmittel in Matratzen die chemischen
Verfahren, mit denen aus Schaumstoffmatratzen wieder die Ausgangsstoffe zur
Herstellung von Schäumen für neue Matratzen gewonnen werden können. Der
Bundesrat betont, dass genau dies jedoch Ziel echter Kreislaufwirtschaft sein
sollte, damit es nicht zu einem Downcycling kommt. Der Bundesrat bittet die
Bundesregierung daher, sich bei der Europäischen Kommission für den
pünktlichen Erlass eines delegierten Rechtsaktes nach der Ökodesign-Verordnung
gemäß der derzeitigen Arbeitsplanung der Kommission einzusetzen, der das
Recycling von Matratzen durch eine Regulierung von Schadstoffen verbessert,
wobei die bestehenden Brandschutzanforderungen uneingeschränkt
aufrechterhalten werden müssen.
3. Der Bundesrat stellt fest, dass Kreislaufwirtschaft erfolgreich umgesetzt werden
kann, wenn Abfälle während Sammlung und Transport recyclingfähig bleiben.
Sie sollte flächendeckend so gestaltet sein, dass sie sowohl in ländlichen als
auch in städtischen Gebieten gleichermaßen praktikabel ist. Die Novelle der
Abfallrahmenrichtlinie sieht vor, die Einführung der erweiterten
Herstellerverantwortung für Matratzen in den Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Der
Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, von dieser Kann-Regelung für Matratzen
Gebrauch zu machen, um die Voraussetzungen für ein hochwertiges Recycling
zu schaffen. Ebenso sollte die mit dem Erlass des delegierten Rechtsaktes nach
Ökodesign-Verordnung geplante Einführung eines digitalen Produktpasses von
der Bundesregierung aktiv unterstützt werden. Dieser bietet eine bürokratiearme
Form der Dokumentation von Informationen, die für die Recyclingwirtschaft
wie für Verbraucherinnen und Verbraucher gleichermaßen von Interesse sind.
Zur Unterstützung einer erfolgreichen Umsetzung und zur Beschleunigung der
Entwicklung geeigneter Recyclingverfahren bittet der Bundesrat die
Bundesregierung zudem, eine Förderung von Pilotprojekten und innovativen
Demonstrationsvorhaben in diesem Bereich zu prüfen.
Begründung:
In Deutschland werden 8,27 Mio. Matratzen pro Jahr entsorgt. Nur ein geringer
Teil davon wird stofflich verwertet, wobei dabei lediglich der Schaum
geschreddert und beispielsweise als Dämm- oder Füllmaterial eingesetzt werden
kann (Downcycling). Hierfür existiert nur ein sehr begrenzter Markt. Der weit
überwiegende Teil endet in Müllverbrennungsanlagen. Endliche fossile
Ressourcen und potentielle Grundstoffe für Recyclingprodukte gehen durch diese
Praxis unwiederbringlich verloren. Durch neue innovative Verfahren, wie dem
chemischen Recycling, könnten Schaumstoffmatratzen so recycelt werden,
dass daraus neue Rohstoffe für Schäume entstehen, die wiederum etwa für die
Herstellung neuer Matratzen eingesetzt werden könnten. Erste Pilotanlagen, die
beispielsweise durch Joint Ventures von Entsorgungsunternehmen und der
chemischen Industrie entstanden sind, zeigen ein vielversprechendes Potential
für eine echte Kreislaufwirtschaft für Polyurethanschäume.
Insbesondere bromierte oder phosphorhaltige Flammschutzmittel, die im
Kaltschaum von Matratzen vorhanden sein können, blockieren jedoch die
chemischen Prozesse innerhalb solcher Anlagen und erweisen sich als ernstes
Problem für das Recycling. In der Folge bleibt derzeit ein großer Teil
unbrauchbarer Materialien zurück, was die Wirtschaftlichkeit der neuen Technologien
insgesamt in Frage stellt. Voraussetzung für technologieoffene Alternativen sind
daher klare Vorgaben für die Herstellung recyclingfähiger Produkte. Dabei ist
sicherzustellen, dass bestehende Brandschutzanforderungen uneingeschränkt
gewahrt bleiben und durch neue Vorgaben keine Abstriche bei der Sicherheit
gemacht werden.
Einige Flammschutzmittel sind persistent und haben verschiedene toxische
Eigenschaften. Insbesondere Flammschutzmittel, wie Brom enthalten, dürfen
deshalb schon heute teils nicht mehr uneingeschränkt verwendet werden.
Andere bromierte und phosphorhaltige Flammschutzmittel werden gerade von der
europäischen Chemikalienagentur ECHA wegen ihrer toxischen Auswirkungen
in Frage gestellt. Für bestimmte Flammschutzmittel sind u. a. Störungen des
Hormonsystems, Karzinogenität, allergische und immunologische Störungen
sowie organspezifische Beeinträchtigungen von Leber und Niere
nachgewiesen. Während es in einigen Ländern wie beispielsweise Großbritannien
spezielle Brandschutzvorgaben für einzelne Anwendungsfälle gibt, gelten in
Deutschland keine Regelungen, die den Einsatz von Flammschutzmitteln vorschreiben.
Die neue Ökodesign-Verordnung der Europäischen Union bietet gegenwärtig
eine Möglichkeit, um das Ziel eines deutlich besseren Recyclings für
Matratzen schnell und einfach zu erreichen. Sie ermöglicht es auch, Schadstoffe in
Verbraucherprodukten zu regulieren. Solche Bestimmungen wären
insbesondere für deutsche und europäische Hersteller von Vorteil, da sie schon heute viele
der Vorgaben erfüllen, Ökodesign-Vorgaben aber auch für Importprodukte
gelten würden. Matratzen werden im ersten Arbeitsplan der Verordnung als
prioritäres Produkt genannt (Artikel 18 Absatz 5 Buchstabe d). Dies bietet eine
Möglichkeit, Schadstoffe in Matratzen zu begrenzen und ihre Recyclingfähigkeit
dadurch deutlich zu verbessern.
Es bedarf im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung entsprechender
Organisationsstrukturen und Verantwortlichkeiten, um die Finanzierung und
die Praktikabilität des Recyclingsystems in ländlichen und städtischen
Gebieten sicherzustellen. Die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung für
Matratzen wird nach dem Ergebnis der Trilogverhandlungen vom 17.02.2025
in der Novelle der Abfallrahmenrichtlinie als Option (Kann-Regelung)
enthalten sein.
Wie dies bereits bei anderen Produktgruppen (z. B. Verpackungen und
Batterien) erfolgt, bietet die erweiterte Herstellerverantwortung für Matratzen die
Chance zur Stärkung des Recyclings zum unkomplizierten Zugriff auf
relevante Informationen durch Einführung des digitalen Produktpasses.
Erfahrungen in Frankreich, Belgien und den Niederlanden zeigen, dass ein
effizientes Recycling der Matratzen sehr erfolgreich sein kann. Die drei EU-
Länder haben dafür klare Regeln für Industrie und Gesellschaft geschaffen und
eine getrennte Sammlung von Matratzen durchgesetzt. Die wertvollen
Erfahrungen aus dem nahen Ausland können für die Entwicklung einer EU- oder
bundesweiten Vorgabe zur Getrenntsammlung von großem Nutzen sein.]
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Ein zweites Leben für Matratzen - Recycling ermöglichen" (Beschlussdrucksache)