Entschließung des Bundesrates "Ein zweites Leben für Matratzen - Recycling ermöglichen"
Text
Entschließung des Bundesrates "Ein zweites Leben für Matratzen - Recycling ermöglichen"
[Bundesrat Drucksache 206/1/25
03.06.25
...
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ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
U - EU - Wi
zu Punkt … der 1055. Sitzung des Bundesrates am 13. Juni 2025
Entschließung des Bundesrates „Ein zweites Leben für Matratzen
- Recycling ermöglichen“
- Antrag des Landes Hessen -
A
Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender
Änderungen zu fassen:
1. Zu Nummer 2 Satz 5
In Nummer 2 Satz 5 ist die Angabe „für den raschen Erlass eines delegierten
Rechtsaktes nach der Ökodesign-Verordnung einzusetzen“ durch die Angabe
„für den pünktlichen Erlass eines delegierten Rechtsaktes nach der Ökodesign-
Verordnung gemäß der derzeitigen Arbeitsplanung der Kommission
einzusetzen“ zu ersetzen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Kommission hat mit ihrem Arbeitsplan 2025 bis 2030 für Ökodesign für
nachhaltige Produkte und für die Energieverbrauchskennzeichnung
((COM(2025) 187 final) einen Fahrplan für die Priorisierung von
Ökodesignverordnungen für einzelne Produktgruppen finalisiert. Nach diesem
Fahrplan soll für Matratzen die entsprechende Verordnung 2029 erlassen werden.
Eine Änderung dieses Zeitplanes ist nicht sinnvoll und nicht zielführend, denn
es besteht das Risiko, dass durch eine Änderung des Zeitplans sich der Erlass
von delegierten Rechtsakten für weitere wichtige Produktgruppen wie
Textilien, Möbel und Reifen zeitlich nach hinten verschieben würde.
2. Zu Nummer 3 Satz 5
Nummer 3 Satz 5 ist durch den folgenden Satz „Ebenso sollte die mit dem
Erlass des delegierten Rechtsaktes nach Ökodesign-Verordnung geplante
Einführung eines digitalen Produktpasses von der Bundesregierung aktiv unterstützt
werden.“ zu ersetzen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die EU-Kommission hat mit ihrem Arbeitsplan 2025 bis 2030 für Ökodesign
für nachhaltige Produkte und für die Energieverbrauchskennzeichnung
((COM(2025) 187 final) einen Fahrplan für die Priorisierung von
Ökodesignverordnungen für einzelne Produktgruppen finalisiert. Nach diesem
Fahrplan soll für Matratzen die entsprechende Verordnung 2029 erlassen werden.
Ein digitaler Produktpass für die Produktgruppe der Matratzen sollte final erst
mit dem Erlass eines entsprechenden delegierten Rechtsaktes erfolgen. Dabei
ist es sinnvoll, dass die Bundesregierung diese Einführung bereits im Vorfeld
etwa durch Pilotprojekte oder Demonstrationsvorhaben unterstützt.
B
3. Der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der
Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.]
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Ein zweites Leben für Matratzen - Recycling ermöglichen" (Empfehlungen der Ausschüsse)