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Entschließung des Bundesrates "Ein zweites Leben für Matratzen - Recycling ermöglichen"

dip / drucksache 03.06.2025 · WP 21 · 206/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Ein zweites Leben für Matratzen - Recycling ermöglichen" [Bundesrat Drucksache 206/1/25 03.06.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse U - EU - Wi zu Punkt … der 1055. Sitzung des Bundesrates am 13. Juni 2025 Entschließung des Bundesrates „Ein zweites Leben für Matratzen - Recycling ermöglichen“ - Antrag des Landes Hessen - A Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen: 1. Zu Nummer 2 Satz 5 In Nummer 2 Satz 5 ist die Angabe „für den raschen Erlass eines delegierten Rechtsaktes nach der Ökodesign-Verordnung einzusetzen“ durch die Angabe „für den pünktlichen Erlass eines delegierten Rechtsaktes nach der Ökodesign- Verordnung gemäß der derzeitigen Arbeitsplanung der Kommission einzusetzen“ zu ersetzen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Die Kommission hat mit ihrem Arbeitsplan 2025 bis 2030 für Ökodesign für nachhaltige Produkte und für die Energieverbrauchskennzeichnung ((COM(2025) 187 final) einen Fahrplan für die Priorisierung von Ökodesignverordnungen für einzelne Produktgruppen finalisiert. Nach diesem Fahrplan soll für Matratzen die entsprechende Verordnung 2029 erlassen werden. Eine Änderung dieses Zeitplanes ist nicht sinnvoll und nicht zielführend, denn es besteht das Risiko, dass durch eine Änderung des Zeitplans sich der Erlass von delegierten Rechtsakten für weitere wichtige Produktgruppen wie Textilien, Möbel und Reifen zeitlich nach hinten verschieben würde. 2. Zu Nummer 3 Satz 5 Nummer 3 Satz 5 ist durch den folgenden Satz „Ebenso sollte die mit dem Erlass des delegierten Rechtsaktes nach Ökodesign-Verordnung geplante Einführung eines digitalen Produktpasses von der Bundesregierung aktiv unterstützt werden.“ zu ersetzen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Die EU-Kommission hat mit ihrem Arbeitsplan 2025 bis 2030 für Ökodesign für nachhaltige Produkte und für die Energieverbrauchskennzeichnung ((COM(2025) 187 final) einen Fahrplan für die Priorisierung von Ökodesignverordnungen für einzelne Produktgruppen finalisiert. Nach diesem Fahrplan soll für Matratzen die entsprechende Verordnung 2029 erlassen werden. Ein digitaler Produktpass für die Produktgruppe der Matratzen sollte final erst mit dem Erlass eines entsprechenden delegierten Rechtsaktes erfolgen. Dabei ist es sinnvoll, dass die Bundesregierung diese Einführung bereits im Vorfeld etwa durch Pilotprojekte oder Demonstrationsvorhaben unterstützt. B 3. Der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.]

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