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Entschließung des Bundesrates "Ein zweites Leben für Matratzen - Recycling ermöglichen"

dip / drucksache 12.05.2025 · WP 21 · 206/25 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Ein zweites Leben für Matratzen - Recycling ermöglichen" [Bundesrat Drucksache 206/25 12.05.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Antrag des Landes Hessen Entschließung des Bundesrates „Ein zweites Leben für Matratzen - Recycling ermöglichen“ Der Hessische Ministerpräsident Wiesbaden, 12. Mai 2025 An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Hessische Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat die anliegende Entschließung des Bundesrates „Ein zweites Leben für Matratzen – Recycling ermöglichen“ mit dem Antrag zuzuleiten, die Entschließung zu fassen. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Plenarsitzung am 23. Mai 2025 aufzunehmen und sie anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Boris Rhein Entschließung des Bundesrates „Ein zweites Leben für Matratzen – Recycling ermöglichen“ Der Bundesrat möge beschließen: 1. Der Bundesrat betont, dass Kreislaufwirtschaft nachhaltiges Wachstum stärkt, Rohstoffabhängigkeit und Energiekosten senkt sowie Wettbewerbsfähigkeit und Klima- und Umweltschutz fördert. Damit solche allgemein geteilten Ziele konkret umgesetzt werden können, braucht es aber verlässliche Rahmenbedingungen, die Planungssicherheit schaffen. Auf europäischer Ebene bieten sich aktuell neue Chancen, um das zirkuläre Potential des besonders großen, bislang aber weitgehend ungenutzten Abfallstroms entsorgter Matratzen zu heben und somit Investitionen in ressourceneffiziente Kreislaufführung zu fördern. 2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich in einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft gefährliche Chemikalien nicht in den Stoffkreisläufen anreichern dürfen. Zudem können bestimmte Stoffe hochwertige Recyclingverfahren blockieren. So hindern bestimmte Flammschutzmittel in Matratzen die chemischen Verfahren, mit denen aus Schaumstoffmatratzen wieder die Ausgangsstoffe zur Herstellung von Schäumen für neue Matratzen gewonnen werden können. Der Bundesrat betont, dass genau dies jedoch Ziel echter Kreislaufwirtschaft sein sollte, damit es nicht zu einem Downcycling kommt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, sich bei der Europäischen Kommission für den raschen Erlass eines delegierten Rechtsaktes nach der Ökodesign-Verordnung einzusetzen, der das Recycling von Matratzen durch eine Regulierung von Schadstoffen verbessert, wobei die bestehenden Brandschutzanforderungen uneingeschränkt aufrechterhalten werden müssen. 3. Der Bundesrat stellt fest, dass Kreislaufwirtschaft erfolgreich umgesetzt werden kann, wenn Abfälle während Sammlung und Transport recyclingfähig bleiben. Sie sollte flächendeckend so gestaltet sein, dass sie sowohl in ländlichen als auch in städtischen Gebieten gleichermaßen praktikabel ist. Die Novelle der Abfallrahmenrichtlinie sieht vor, die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung für Matratzen in den Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, von dieser Kann-Regelung für Matratzen Gebrauch zu machen, um die Voraussetzungen für ein hochwertiges Recycling zu schaffen. Ebenso sollte im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung der digitale Produktpass für Matratzen eingeführt werden. Dieser bietet eine bürokratiearme Form der Dokumentation von Informationen, die für die Recyclingwirtschaft wie für Verbraucherinnen und Verbraucher gleichermaßen von Interesse sind. Zur Unterstützung einer erfolgreichen Umsetzung und zur Beschleunigung der Entwicklung geeigneter Recyclingverfahren bittet der Bundesrat die Bundesregierung zudem, eine Förderung von Pilotprojekten und innovativen Demonstrationsvorhaben in diesem Bereich zu prüfen. Begründung: In Deutschland werden 8,27 Mio. Matratzen pro Jahr entsorgt. Nur ein geringer Teil davon wird stofflich verwertet, wobei dabei lediglich der Schaum geschreddert und beispielsweise als Dämm- oder Füllmaterial eingesetzt werden kann (Downcycling). Hierfür existiert nur ein sehr begrenzter Markt. Der weit überwiegende Teil endet in Müllverbrennungsanlagen. Endliche fossile Ressourcen und potentielle Grundstoffe für Recyclingprodukte gehen durch diese Praxis unwiederbringlich verloren. Durch neue innovative Verfahren, wie dem chemischen Recycling, könnten Schaumstoffmatratzen so recycelt werden, dass daraus neue Rohstoffe für Schäume entstehen, die wiederum etwa für die Herstellung neuer Matratzen eingesetzt werden könnten. Erste Pilotanlagen, die beispielsweise durch Joint Ventures von Entsorgungsunternehmen und der chemischen Industrie entstanden sind, zeigen ein vielversprechendes Potential für eine echte Kreislaufwirtschaft für Polyurethanschäume. Insbesondere bromierte oder phosphorhaltige Flammschutzmittel, die im Kaltschaum von Matratzen vorhanden sein können, blockieren jedoch die chemischen Prozesse innerhalb solcher Anlagen und erweisen sich als ernstes Problem für das Recycling. In der Folge bleibt derzeit ein großer Teil unbrauchbarer Materialien zurück, was die Wirtschaftlichkeit der neuen Technologien insgesamt in Frage stellt. Voraussetzung für technologieoffene Alternativen sind daher klare Vorgaben für die Herstellung recyclingfähiger Produkte. Dabei ist sicherzustellen, dass bestehende Brandschutzanforderungen uneingeschränkt gewahrt bleiben und durch neue Vorgaben keine Abstriche bei der Sicherheit gemacht werden. Einige Flammschutzmittel sind persistent und haben verschiedene toxische Eigenschaften. Insbesondere Flammschutzmittel, die Brom enthalten, dürfen deshalb schon heute teils nicht mehr uneingeschränkt verwendet werden. Andere bromierte und phosphorhaltige Flammschutzmittel werden gerade von der europäischen Chemikalienagentur ECHA wegen ihrer toxischen Auswirkungen in Frage gestellt. Für bestimmte Flammschutzmittel sind u. a. Störungen des Hormonsystems, Karzinogenität, allergische und immunologische Störungen sowie organspezifische Beeinträchtigungen von Leber und Niere nachgewiesen. Während es in einigen Ländern wie bspw. Großbritannien spezielle Brandschutzvorgaben für einzelne Anwendungsfälle gibt, gelten in Deutschland keine Regelungen, die den Einsatz von Flammschutzmitteln vorschreiben. Die neue Ökodesign-Verordnung der Europäischen Union bietet gegenwärtig eine Möglichkeit, um das Ziel eines deutlich besseren Recyclings für Matratzen schnell und einfach zu erreichen. Sie ermöglicht es auch, Schadstoffe in Verbraucherprodukten zu regulieren. Solche Bestimmungen wären insbesondere für deutsche und europäische Hersteller von Vorteil, da sie schon heute viele der Vorgaben erfüllen, Ökodesign- Vorgaben aber auch für Importprodukte gelten würden. Matratzen werden im ersten Arbeitsplan der Verordnung als prioritäres Produkt genannt (Art. 18 Abs. 5 lit. d). Dies bietet eine Möglichkeit, Schadstoffe in Matratzen zu begrenzen und ihre Recyclingfähigkeit dadurch deutlich zu verbessern. Es bedarf im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung entsprechender Organisationsstrukturen und Verantwortlichkeiten, um die Finanzierung und die Praktikabilität des Recyclingsystems in ländlichen und städtischen Gebieten sicherzustellen. Die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung für Matratzen wird nach dem Ergebnis der Trilogverhandlungen vom 17.02.2025 in der Novelle der Abfallrahmenrichtlinie als Option (Kann-Regelung) enthalten sein. Wie dies bereits bei anderen Produktgruppen (z.B. Verpackungen und Batterien) erfolgt, bietet die erweiterte Herstellerverantwortung für Matratzen die Chance zur Stärkung des Recyclings zum unkomplizierten Zugriff auf relevante Informationen durch Einführung des digitalen Produktpasses. Erfahrungen in Frankreich, Belgien und den Niederlanden zeigen, dass ein effizientes Recycling der Matratzen sehr erfolgreich sein kann. Die drei EU-Länder haben dafür klare Regeln für Industrie und Gesellschaft geschaffen und eine getrennte Sammlung von Matratzen durchgesetzt. Die wertvollen Erfahrungen aus dem nahen Ausland können für die Entwicklung einer EU- oder bundesweiten Vorgabe zur Getrenntsammlung von großem Nutzen sein. Drucksache 206/25- 3 -]

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