Entschließung des Bundesrates "Ein zweites Leben für Matratzen - Recycling ermöglichen"
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Entschließung des Bundesrates "Ein zweites Leben für Matratzen - Recycling ermöglichen"
[Bundesrat Drucksache 206/25
12.05.25
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ISSN 0720-2946
Antrag
des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates „Ein zweites Leben für Matratzen -
Recycling ermöglichen“
Der Hessische Ministerpräsident Wiesbaden, 12. Mai 2025
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Hessische Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat die anliegende
Entschließung des Bundesrates
„Ein zweites Leben für Matratzen – Recycling ermöglichen“
mit dem Antrag zuzuleiten, die Entschließung zu fassen.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates in die Tagesordnung der Plenarsitzung am 23. Mai 2025 aufzunehmen
und sie anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Boris Rhein
Entschließung des Bundesrates „Ein zweites Leben für Matratzen – Recycling
ermöglichen“
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Der Bundesrat betont, dass Kreislaufwirtschaft nachhaltiges Wachstum stärkt,
Rohstoffabhängigkeit und Energiekosten senkt sowie Wettbewerbsfähigkeit
und Klima- und Umweltschutz fördert. Damit solche allgemein geteilten Ziele
konkret umgesetzt werden können, braucht es aber verlässliche
Rahmenbedingungen, die Planungssicherheit schaffen. Auf europäischer Ebene bieten sich
aktuell neue Chancen, um das zirkuläre Potential des besonders großen,
bislang aber weitgehend ungenutzten Abfallstroms entsorgter Matratzen zu heben
und somit Investitionen in ressourceneffiziente Kreislaufführung zu fördern.
2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich in einer funktionierenden
Kreislaufwirtschaft gefährliche Chemikalien nicht in den Stoffkreisläufen anreichern
dürfen. Zudem können bestimmte Stoffe hochwertige Recyclingverfahren
blockieren. So hindern bestimmte Flammschutzmittel in Matratzen die chemischen
Verfahren, mit denen aus Schaumstoffmatratzen wieder die Ausgangsstoffe zur
Herstellung von Schäumen für neue Matratzen gewonnen werden können. Der
Bundesrat betont, dass genau dies jedoch Ziel echter Kreislaufwirtschaft sein
sollte, damit es nicht zu einem Downcycling kommt. Der Bundesrat bittet die
Bundesregierung daher, sich bei der Europäischen Kommission für den
raschen Erlass eines delegierten Rechtsaktes nach der Ökodesign-Verordnung
einzusetzen, der das Recycling von Matratzen durch eine Regulierung von
Schadstoffen verbessert, wobei die bestehenden Brandschutzanforderungen
uneingeschränkt aufrechterhalten werden müssen.
3. Der Bundesrat stellt fest, dass Kreislaufwirtschaft erfolgreich umgesetzt werden
kann, wenn Abfälle während Sammlung und Transport recyclingfähig bleiben.
Sie sollte flächendeckend so gestaltet sein, dass sie sowohl in ländlichen als
auch in städtischen Gebieten gleichermaßen praktikabel ist. Die Novelle der
Abfallrahmenrichtlinie sieht vor, die Einführung der erweiterten
Herstellerverantwortung für Matratzen in den Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Der Bundesrat
bittet die Bundesregierung daher, von dieser Kann-Regelung für Matratzen
Gebrauch zu machen, um die Voraussetzungen für ein hochwertiges Recycling zu
schaffen. Ebenso sollte im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung der
digitale Produktpass für Matratzen eingeführt werden. Dieser bietet eine
bürokratiearme Form der Dokumentation von Informationen, die für die
Recyclingwirtschaft wie für Verbraucherinnen und Verbraucher gleichermaßen von
Interesse sind. Zur Unterstützung einer erfolgreichen Umsetzung und zur
Beschleunigung der Entwicklung geeigneter Recyclingverfahren bittet der Bundesrat die
Bundesregierung zudem, eine Förderung von Pilotprojekten und innovativen
Demonstrationsvorhaben in diesem Bereich zu prüfen.
Begründung:
In Deutschland werden 8,27 Mio. Matratzen pro Jahr entsorgt. Nur ein geringer Teil
davon wird stofflich verwertet, wobei dabei lediglich der Schaum geschreddert und
beispielsweise als Dämm- oder Füllmaterial eingesetzt werden kann (Downcycling).
Hierfür existiert nur ein sehr begrenzter Markt. Der weit überwiegende Teil endet in
Müllverbrennungsanlagen. Endliche fossile Ressourcen und potentielle Grundstoffe
für Recyclingprodukte gehen durch diese Praxis unwiederbringlich verloren. Durch
neue innovative Verfahren, wie dem chemischen Recycling, könnten
Schaumstoffmatratzen so recycelt werden, dass daraus neue Rohstoffe für Schäume entstehen, die
wiederum etwa für die Herstellung neuer Matratzen eingesetzt werden könnten. Erste
Pilotanlagen, die beispielsweise durch Joint Ventures von Entsorgungsunternehmen
und der chemischen Industrie entstanden sind, zeigen ein vielversprechendes
Potential für eine echte Kreislaufwirtschaft für Polyurethanschäume.
Insbesondere bromierte oder phosphorhaltige Flammschutzmittel, die im Kaltschaum
von Matratzen vorhanden sein können, blockieren jedoch die chemischen Prozesse
innerhalb solcher Anlagen und erweisen sich als ernstes Problem für das Recycling.
In der Folge bleibt derzeit ein großer Teil unbrauchbarer Materialien zurück, was die
Wirtschaftlichkeit der neuen Technologien insgesamt in Frage stellt. Voraussetzung
für technologieoffene Alternativen sind daher klare Vorgaben für die Herstellung
recyclingfähiger Produkte. Dabei ist sicherzustellen, dass bestehende
Brandschutzanforderungen uneingeschränkt gewahrt bleiben und durch neue Vorgaben keine Abstriche
bei der Sicherheit gemacht werden.
Einige Flammschutzmittel sind persistent und haben verschiedene toxische
Eigenschaften. Insbesondere Flammschutzmittel, die Brom enthalten, dürfen deshalb schon
heute teils nicht mehr uneingeschränkt verwendet werden. Andere bromierte und
phosphorhaltige Flammschutzmittel werden gerade von der europäischen
Chemikalienagentur ECHA wegen ihrer toxischen Auswirkungen in Frage gestellt. Für
bestimmte Flammschutzmittel sind u. a. Störungen des Hormonsystems, Karzinogenität,
allergische und immunologische Störungen sowie organspezifische
Beeinträchtigungen von Leber und Niere nachgewiesen. Während es in einigen Ländern wie bspw.
Großbritannien spezielle Brandschutzvorgaben für einzelne Anwendungsfälle gibt,
gelten in Deutschland keine Regelungen, die den Einsatz von Flammschutzmitteln
vorschreiben.
Die neue Ökodesign-Verordnung der Europäischen Union bietet gegenwärtig eine
Möglichkeit, um das Ziel eines deutlich besseren Recyclings für Matratzen schnell und
einfach zu erreichen. Sie ermöglicht es auch, Schadstoffe in Verbraucherprodukten zu
regulieren. Solche Bestimmungen wären insbesondere für deutsche und europäische
Hersteller von Vorteil, da sie schon heute viele der Vorgaben erfüllen, Ökodesign-
Vorgaben aber auch für Importprodukte gelten würden. Matratzen werden im ersten
Arbeitsplan der Verordnung als prioritäres Produkt genannt (Art. 18 Abs. 5 lit. d). Dies
bietet eine Möglichkeit, Schadstoffe in Matratzen zu begrenzen und ihre
Recyclingfähigkeit dadurch deutlich zu verbessern.
Es bedarf im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung entsprechender
Organisationsstrukturen und Verantwortlichkeiten, um die Finanzierung und die
Praktikabilität des Recyclingsystems in ländlichen und städtischen Gebieten
sicherzustellen. Die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung für Matratzen wird
nach dem Ergebnis der Trilogverhandlungen vom 17.02.2025 in der Novelle der
Abfallrahmenrichtlinie als Option (Kann-Regelung) enthalten sein.
Wie dies bereits bei anderen Produktgruppen (z.B. Verpackungen und Batterien)
erfolgt, bietet die erweiterte Herstellerverantwortung für Matratzen die Chance zur
Stärkung des Recyclings zum unkomplizierten Zugriff auf relevante Informationen durch
Einführung des digitalen Produktpasses.
Erfahrungen in Frankreich, Belgien und den Niederlanden zeigen, dass ein effizientes
Recycling der Matratzen sehr erfolgreich sein kann. Die drei EU-Länder haben dafür
klare Regeln für Industrie und Gesellschaft geschaffen und eine getrennte Sammlung
von Matratzen durchgesetzt. Die wertvollen Erfahrungen aus dem nahen Ausland
können für die Entwicklung einer EU- oder bundesweiten Vorgabe zur Getrenntsammlung
von großem Nutzen sein.
Drucksache 206/25- 3 -]
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