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Protokoll der 1054. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 23.05.2025 · WP 21 · 1054 · Original ↗

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Protokoll der 1054. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1054 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1054. Sitzung Berlin, Freitag, den 23. Mai 2025 I n h a l t : Begrüßung des Botschafters des Staates Israel, Ron Prosor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 76 Jahre Grundgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 1. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes – Aufnahme von Nachtzieltechnik – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 203/25) . . . . . 135 Ingmar Jung (Hessen) . . . . . . . . . . . . 135 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 2. Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg, Saarland – (Drucksache 128/25) . . . . . . . . . . . . 135 Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . . 136 Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Bestellung von Minister Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . 137 3. Entschließung des Bundesrates „Förderung der Weiterbildung für Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte“ – Antrag des Landes Baden-Württemberg – (Drucksache 154/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 149* 4. Entschließung des Bundesrates zur notwendigen Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess der Krankenhausreform – Antrag der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen – (Drucksache 166/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 Britta Müller (Brandenburg) . . . . . . . 139 Clemens Hoch (Rheinland-Pfalz) . . . . 140 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 140 5. Entschließung des Bundesrates „Abstammungsrecht ändern: Zwei-Mütter-Familien stärken“ – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen – (Drucksache 161/25) . . . . . . . . . . . . . 141 Daniel Günther (Schleswig-Holstein) . . 150* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 141 6. Entschließung des Bundesrates „Ein zweites Leben für Matratzen – Recycling ermöglichen“ – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 206/25) 141 Ingmar Jung (Hessen) . . . . . . . . . . . 141 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 7. Entschließung des Bundesrates „Ausbau der digitalen Infrastruktur dynamisch vorantreiben“ – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 99/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 Thomas Jarzombek, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung . . . . . . . . . . 142 Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 151* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 142 8. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung – Gemeinsam einen attraktiven EU-Agrar- und Lebensmittelsektor für künftige Generationen gestalten COM(2025) 75 final; Ratsdok. 6385/25 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 103/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . . 143 Georg-Ludwig von Breitenbuch (Sachsen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 144 9. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung COM(2025) 85 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 106/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 145 10. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für die europäische Automobilindustrie COM(2025) 95 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 129/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . . 130 Melanie Walter (Niedersachsen) . . . . . 149* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 131 11. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Dekarbonisierung von Unternehmensflotten COM(2025) 96 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 130/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 145 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 146 12. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 zur Gewährung zusätzlicher Flexibilität bei der Berechnung der Einhaltung der CO2- Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge durch die Hersteller für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 COM(2025) 136 final; Ratsdok. 7727/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 153/25, zu Drucksache 153/25) 146 Beschluss: Kenntnisnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146 13. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/956 hinsichtlich einer Vereinfachung und Stärkung des CO2-Grenzausgleichssystems COM(2025) 87 final; Ratsdok. 6609/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 142/25, zu Drucksache 142/25) 146 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 14. Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Instruments „Sicherheitsmaßnahmen für Europa“ (SAFE) durch die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie COM(2025) 122 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 147/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . 132 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 Gunther Krichbaum, Staatsminister beim Bundesminister des Auswärtigen . . 134 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 135 15. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Union der Kompetenzen COM(2025) 90 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 143/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 150* 16. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2021/2115 und (EU) Nr. 251/2014 in Bezug auf bestimmte Marktvorschriften und sektorbezogene Unterstützungsmaßnahmen im Weinsektor und für aromatisierte Weinerzeugnisse COM(2025) 137 final; Ratsdok. 7550/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 157/25, zu Drucksache 157/25) 139 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150* 17. Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Saatgutverordnung (Drucksache 149/25) . . 147 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 18. Sechste Verordnung zur Änderung der CRS- Ausdehnungsverordnung (Drucksache 155/25) 139 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150* 19. Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Vogelschutz bei Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur (Vogelschutz SchieneVwV) (Drucksache 75/25) . . . . . . . . . . . 147 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 20. a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für das Komitee der Kommission zur Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen für den Themenschwerpunkt: fachliche Anerkennung von Hochschulberufen – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 124/25) b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe Asyl – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder- Vereinbarung – (Drucksache 162/25) c) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Arbeitsgruppe der Kommission „Nationale Auditsysteme“ – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 170/25) d) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ausschuss für den Europäischen Raum für Forschung und Innovation (ERAC) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund- Länder-Vereinbarung – (Drucksache 176/25) 139 Beschluss zu a): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 124/1/25 . . . . . . . . . 150* Beschluss zu b): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 162/1/25 . . . . . . . . . 150* Beschluss zu c): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 170/1/25 . . . . . . . . . 150* Beschluss zu d): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 176/1/25 . . . . . . . . . 150* 21. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG – (Drucksache 198/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 198/1/25 . . . . . . . . . . . . . 150* 22. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – Rechtsanspruchserfüllende Ferienangebote in der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 208/25) . . . . . . . . . . 137 Julia Willie Hamburg (Niedersachsen) . 137 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 23. Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 211/25) . . . . . 138 Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 24. Entschließung des Bundesrates „60 Jahre deutsch-israelische Beziehungen“ – Antrag aller Länder gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 213/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . . 128 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 129 Katja Wolf (Thüringen) . . . . . . . . . . 149* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 130 25. Neufassung der Geschäftsordnung des Bundesrates – gemäß Artikel 52 Absatz 3 Satz 2 GG – (Drucksache 235/25) . . . . . . . . 130 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag des Ständigen Beirats in Drucksache 235/25 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 148 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsidentin A n k e R e h l i n g e r , Ministerpräsidentin des Saarlandes Vizepräsident D r . A n d r e a s B o v e n - s c h u l t e , Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur der Freien Hansestadt Bremen – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Eric Beißwenger (Bayern) Thorsten Bischoff (Saarland) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Hermann, Minister für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Eric Beißwenger, Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales B e r l i n : Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Robert Crumbach, Minister der Finanzen und für Europa Britta Müller, Ministerin für Gesundheit und Soziales Steffen Freiberg, Minister für Bildung, Jugend und Sport B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der Behörde für Finanzen und Bezirke Dr. Anjes Tjarks, Senator, Präses der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende H e s s e n : Boris Rhein, Ministerpräsident Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Ingmar Jung, Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Christian Pegel, Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung N i e d e r s a c h s e n : Olaf Lies, Ministerpräsident Julia Willie Hamburg, Kultusministerin Melanie Walter, Ministerin für Europa und Regionale Landesentwicklung N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz R h e i n l a n d - P f a l z : Philipp Fernis, Minister der Justiz Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund David Lindemann, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes für Europaangelegenheiten S a c h s e n : Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident T h ü r i n g e n : Katja Wolf, Finanzministerin Georg Maier, Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der Thüringer Staatskanzlei V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Dr. Michael Meister, Staatsminister beim Bundeskanzler Christoph de Vries, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern Gunther Krichbaum, Staatsminister beim Bundesminister des Auswärtigen Stefan Rouenhoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Michael Brand, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Thomas Jarzombek, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Tino Sorge, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit Martina Englhardt-Kopf, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat 1054. Sitzung Berlin, den 23. Mai 2025 Beginn: 09.32 Uhr Präsidentin Anke Rehlinger: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1054. Sitzung des Bundesrates. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben unter uns heute einen hochrangigen Gast: Auf der Ehrentribüne hat der israelische Botschafter, Seine Exzellenz Herr P r o s o r , Platz genommen. – Exzellenz, ich begrüße Sie ganz herzlich hier bei uns im Bundesrat! (Beifall) Vor 60 Jahren nahmen die Bundesrepublik Deutschland und der Staat Israel diplomatische Beziehungen auf. Dieses besondere Jubiläum möchte der Bundesrat heute mit einer Entschließung würdigen, und wir möchten unseren Willen unterstreichen, die bereits vielfältigen Beziehungen unserer Länder weiter zu stärken. Wir freuen uns sehr, dass Sie zu diesem Anlass unser Gast sind – zumal in diesen doch schwierigen Zeiten, wie zuletzt ein Anschlag am Mittwochabend in Washington zeigt. Zwei Angehörige der israelischen Botschaft wurden niedergeschossen. Es handelt sich um einen Deutsch-Israeli und seine Partnerin. Auch wenn derzeit noch keine absolute Klarheit über das Motiv besteht, so ist dieses Verbrechen an zwei jungen Menschen – völlig unabhängig von den Hintergründen – in jeder Hinsicht verabscheuungswürdig und durch nichts zu rechtfertigen. Wir verurteilen dies zutiefst. Sehr geehrter Herr Prosor, wir trauern zusammen mit Ihnen um die Opfer und fühlen mit deren Angehörigen und Freunden. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben dazu später noch eine Aussprache. Lassen Sie mich, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, ein paar Gedanken zum heutigen Verfassungstag äußern! Sie erinnern sich: Im letzten Jahr gab es große Feierlichkeiten dazu. Heute vor genau 76 Jahren trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Auf den tatsächlichen und moralischen Trümmern, die das Dritte Reich hinterließ, wurde unser Grundgesetz geschaffen. Es sollte eine bessere, eine stabilere, eine stärkere Demokratie begründen, als es bei der ersten Demokratie, der Weimarer Republik, der Fall war. Die Menschenrechte, mit der Würde des Menschen im Zentrum, und der Föderalismus mit Bundesländern, die den Bundesstaat konstituieren, erhielten damit eine Ewigkeitsgarantie. Meine Damen und Herren, die staatliche Ordnung des Grundgesetzes währt nun schon länger als die Zeit des Kaiserreichs, der Weimarer Republik und des Dritten Reiches zusammen. Aber Freiheit und Demokratie sind keine ewige Selbstverständlichkeit. Sie müssen stets begründet und verteidigt werden – durch Haltung und durch Handeln, auch und gerade in Zeiten voller innerer und äußerer Herausforderungen. Demokratische Haltung und die Handlungsfähigkeit der Demokratie sind gefordert, um den Wandel zu gestalten und den Menschen dabei Mut und Sicherheit zu geben und Lösungen für die Zukunft. Haltung und Handlungsfähigkeit müssen Demokratinnen und Demokraten aber auch gegenüber denjenigen beweisen, die zwar in unseren Parlamenten sitzen, aber in Wahrheit mit unserer Verfassung, unserer freiheitlichen Grundordnung, unserem gesellschaftlichen Zusammenhalt mindestens fremdeln oder gar deren Feinde sind. Es war weise von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes, dass zu ihren Lehren aus der Vergangenheit auch die Verankerung einer wehrhaften Demokratie zählt. An uns ist es, diese Regeln anzuwenden, wenn Gefahr besteht. Meine Damen und Herren, das Grundgesetz setzt auch dem Nationalismus der Jahrzehnte zuvor die Idee eines vereinten Europas entgegen, „von dem Willen beseelt, … als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“, wie es in der Präambel des Grundgesetzes im Jahre 1949 hieß. Damit war das Grundgesetz die erste Verfassung eines europäischen Staates, die die Perspektive Europa offensiv formulierte. Ein knappes Jahr nach Inkrafttreten des Grundgesetzes schlug der französische Außenminister Robert Schuman auf dieser Basis in seiner berühmten Erklärung die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vor. Die Vergemeinschaftung gerade dieser kriegswichtigen Industriezweige sollte das Gegeneinander von Frankreich und Deutschland für alle Zeiten unmöglich machen. Dieser Erklärung, die sich gerade zum 75. Male jährte, und ihrem Verfasser durfte ich als Bundesratspräsidentin auf Einladung unserer französischen Nachbarn am diesjährigen Europatag in Scy-Chazelles, der Heimat von Robert Schuman, gedenken. Sie ist bis heute ein ermutigendes Lehrbeispiel für alle Menschen in der Welt, die – wo auch immer – um Frieden und Völkerversöhnung bemüht sind. 1950 waren die Gräben zwischen Deutschen und Franzosen längst noch nicht überwunden. In dieser Zeit war die Vision einer supranationalen Gemeinschaft einstiger Erbfeinde ein sehr kühnes und gewagtes Unterfangen. Dennoch wurde sie Wirklichkeit. Sie wurde zu einer Wirklichkeit, die den Menschen in beiden Ländern, insbesondere aber den Menschen in der Grenzregion, aus der ich stamme, eine nie zuvor erlebte Epoche des Friedens und der Freiheit und des Wohlstandes bescherte. Bis heute steht die Schuman-Erklärung für die Zuversicht, dass jede Feindschaft überwindbar und nachhaltiger Friede möglich ist. Das Grundgesetz von 1949 und die Schuman- Erklärung von 1950 sind beide Manifeste einer tief empfundenen Entschlossenheit, dass nie mehr Hass und Gewalt die Herrschaft über die Menschen gewinnen dürfen. Umso folgerichtiger war es, nach der deutschen Einheit den Artikel 23 neu zu formulieren und dort die europäische Perspektive der Präambel weiterzuführen. Heute schafft uns dies die Voraussetzung, um als Europa geeint und entschlossen die Herausforderungen einer neuen Zeit anzunehmen. Der Krieg im Osten unseres Kontinents und der Kurs der Großmächte verlangen von uns neue Anstrengungen. Wir müssen als Europa unser Schicksal und die Verteidigung unserer Werte in unsere eigenen Hände nehmen. Es kommt in Zukunft auf unsere eigene Stärke an, und wir müssen mehr noch als bisher Garant für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit sein. Meine sehr verehrten Damen und Herren, 76 Jahre Grundgesetz mahnen uns Deutsche, die Herausforderung unserer Zeit in europäischer Gemeinsamkeit anzunehmen. 75 Jahre Schuman-Erklärung bestärken uns, dass wir als Europäer hierzu damals wie heute die Kraft haben. – Danke schön! Bevor wir nun in die Beratung der Vorlagen eintreten, habe ich noch gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben: Aus dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und damit aus dem Bundesrat ist am 7. Mai 2025 Herr Senator Jens K e r s t a n ausgeschieden. Zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates hat der Senat am selben Tag bestellt: Herrn Ersten Bürgermeister Dr. Peter T s c h e n t s c h e r , dem ich an dieser Stelle herzlich zu seiner Wiederwahl gratuliere, sowie Frau Bürgermeisterin Katharina F e g e b a n k und Herrn Senator Dr. Andreas D r e s s e l . Die übrigen Mitglieder des Senats wurden am selben Tag zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates ernannt. Frau Staatsrätin Liv A s s m a n n wurde erneut zur Bevollmächtigten der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund bestellt. – Auch hierzu unseren herzlichen Glückwunsch! Aus der Niedersächsischen Landesregierung und damit aus dem Bundesrat sind am 20. Mai ausgeschieden: Herr Ministerpräsident Stephan W e i l und Frau Ministerin Wiebke O s i g u s , der ich an dieser Stelle ganz herzlich für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Ständigen Beirat sowie die regelmäßige Übernahme der Leitung der Plenarsitzungen danken möchte. Zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates hat die Landesregierung am selben Tag bestellt: Herrn Ministerpräsident Olaf L i e s , dem ich an dieser Stelle herzlich zu seiner Wahl gratuliere, sowie Frau Ministerin Julia Willie H a m b u r g , Frau Ministerin Daniela B e h - r e n s , Frau Ministerin Dr. Kathrin W a h l m a n n , Herrn Minister Christian M e y e r und Herrn Minister Dr. Andreas P h i l i p p i . Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden am selben Tag zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates ernannt. Neue Bevollmächtigte des Landes Niedersachsens beim Bund ist seit dem 20. Mai Frau Staatssekretärin Veronika D i c k e , die ich sehr herzlich in unserem Hause begrüßen möchte. Aus der rheinland-pfälzischen Landesregierung und damit aus dem Bundesrat ist am 6. Mai Frau Staatsministerin Dr. Stefanie H u b i g ausgeschieden. Die Landesregierung hat Herrn Staatsminister Sven T e u b e r am 20. Mai zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt. Aus der schleswig-holsteinischen Landesregierung ist mit Ablauf des 5. Mai Frau Ministerin Karin P r i e n ausgeschieden. Die Landesregierung hat mit Wirkung vom 7. Mai Frau Ministerin Dr. Dorit S t e n k e zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt. Den alten und neuen Mitgliedern des Bundesrates gratulieren wir und wünschen ihnen stets eine glückliche Hand. Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute. Besonders danken möchte ich dem Bevollmächtigten des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Staatssekretär Dr. Mark S p e i c h , der heute zum letzten Mal an einer Bundesratssitzung teilnimmt. – Lieber Herr Dr. Speich, Sie haben fast acht Jahre lang die Geschicke des Ständigen Beirates mit begleitet. Herzlichen Dank für die engagierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit! Wir wünschen Ihnen für die Zukunft und Ihre neue Aufgabe alles Gute und viel Erfolg. An dieser Stelle danken möchte ich auch dem bisherigen Bevollmächtigten der Freien Hansestadt Bremen, Herrn Staatsrat Dr. Olaf J o a c h i m , der mit Wirkung vom 21. Mai aus dem Bundesrat ausgeschieden ist. Er war einer unserer beiden Schriftführer, fast sechs Jahre lang Mitglied im Ständigen Beirat und hatte zuletzt dessen Vorsitz inne. Auch ihm ein herzliches Dankeschön für sein großes Engagement und alles Gute für die zukünftige Aufgabe! Sie sehen, es gab einige Veränderungen. Nachdem wir sie alle bekannt gegeben haben, können wir im weiteren Programm fortfahren. Ich komme zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 25 Punkten vor. Zu Beginn der Sitzung werden die Punkte 24, 25, 10 und 14 – in ebendieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 2 werden die Punkte 22 und 23 – in dieser Reihenfolge – beraten. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Ihrerseits Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt, und wir können in diese eintreten. Ich rufe als Erstes Tagesordnungspunkt 24 auf: TOP 24 Entschließung des Bundesrates „60 Jahre deutschisraelische Beziehungen“ – Antrag aller Länder gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 213/25) Es gibt Wortmeldungen dazu. Ich erteile als Erstes das Wort Herrn Minister Liminski aus Nordrhein-Westfalen. Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Exzellenz, lieber Ron Prosor! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! 60 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel – eine Beziehung, die wahrlich alles andere als selbstverständlich ist; eine Beziehung, die bereits zwei Jahrzehnte und damit weniger als eine Generation nach der Schoah ihren Anfang nahm. Für Nordrhein-Westfalen sind diese Beziehungen traditionell von herausragender Bedeutung, und deshalb haben wir gemeinsam mit dem Saarland die heutige Entschließung angeregt. Es ist ein wirklich starkes Zeichen, dass alle Länder, alle Landesregierungen parteiübergreifend dieses Anliegen teilen und wir diesen Entschließungsantrag gemeinsam einbringen. Wir tun dies bewusst als Länderkammer und zeigen damit: Die Beziehungen zu Israel sind nicht nur eine diplomatische Angelegenheit alleine der Staatsspitze; sie sind tief in unserem ganzen Land verwurzelt. Die deutsch-israelischen Beziehungen sind seit ihren Ursprüngen getragen von dem Willen, das Unmögliche möglich zu machen. Wer hätte es nach dem Menschheitsverbrechen der Schoah für möglich gehalten, dass der Staat Israel mit dem Land der Täter wieder offizielle Beziehungen knüpft, zwei Jahrzehnte nach Auschwitz? Und mehr noch: Wer hätte es für möglich gehalten, dass aus diesen Beziehungen nicht nur diplomatische Beziehungen folgen, sondern eine wahre Wertepartnerschaft, ja eine echte Freundschaft erwächst? Dass sich aus der Aufnahme diplomatischer Beziehungen dieses feste Band zwischen beiden Staaten entwickeln konnte, dazu brauchte es historisches Bewusstsein, aber auch politischen Mut – nicht nur von Politikern, sondern auch von vielen Verantwortungsträgern in beiden Ländern, in der ganzen Gesellschaft. Nur so konnte gegenseitiges Verständnis wachsen. Ohne Verständnis kein Vertrauen. Ohne Vertrauen keine Versöhnung. Mit der Versöhnung allerdings geht auch eine Verpflichtung einher. Die Verbundenheit mit Israel hat in Nordrhein- Westfalen eine lange überparteiliche Tradition. Insofern, lieber Ron Prosor, war es uns als Landesregierung eine besondere Freude, gemeinsam mit der israelischen Botschaft vergangene Woche im Landtag den Nationalfeiertag Israels und 60 Jahre diplomatische Beziehungen zu würdigen und – ja, man kann es so sagen – zu feiern. Nicht nur die Politik, sondern auch die Menschen in Nordrhein-Westfalen und Israel fühlen sich in besonderer Weise verbunden. Aus den Anfängen, vor allem im Sport, sind viele Städtepartnerschaften erwachsen, ein enger Austausch in Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft. Um diese Breite und Tiefe unserer Beziehungen zu erhalten und zu entwickeln, haben wir unser Israel-Büro in Tel Aviv eingerichtet: als zentralen Anker und als einen Ort des Austauschs in Wirtschaft, Bildung, Forschung und Kultur, aber auch als Ausdruck unserer Freundschaft mit Israel, in guten wie in schlechten Zeiten. Denn klar ist: Israels Existenz ist auch heute keine Selbstverständlichkeit. Die Bedrohung bleibt eine traurige Konstante. Der 7. Oktober 2023 hat uns das auf brutale Art und Weise vor Augen geführt. Die Hamas hat am 7. Oktober nicht einfach nur getötet. Die Hamas hat gequält und geschändet und alles das gefilmt und gesendet. Sie hat durch ihre Grauen bewusst Hass gesät – ein Hass, der in seinem brennenden Vernichtungswillen eine eigene, klare Sprache spricht und eine unmissverständliche Botschaft sendet. Was anderes bezweckt man, wenn man selbst Babys auf barbarische Art und Weise ums Leben bringt? Angesichts dieser Brutalität darf sich unsere Solidarität nicht nur auf Worte beschränken. Deshalb haben wir aus Nordrhein-Westfalen die Initiative „Shalom – Chaveruth“ gestartet. Wir helfen beim Wiederaufbau. Wir unterstützen die lokalen Gemeinschaften. Wir sind uns dabei bewusst: Israel braucht kein Geld. Israel braucht Freunde. Deshalb setzen wir auch als Land mit „Shalom – Chaveruth“ das Zeichen: Dort, wo fanatische Islamisten jüdisches Leben ein für alle Mal auslöschen wollten, wollen wir dazu beitragen, dass jüdisches Leben blüht. Es ist unerträglich, zu wissen, dass noch immer Geiseln in der Gewalt der Hamas sind und als menschliche Schutzschilde oder als Verhandlungsmasse von den Terroristen missbraucht werden. Wer diesen Terror relativiert, wer Israel das Existenzrecht abspricht, wer jüdisches Leben angreift, der stellt sich gegen uns. Das heißt es, wenn wir sagen, dass die sichere Existenz Israels deutsche Staatsräson ist. Solidarität mit Israel, mit Jüdinnen und Juden schließt Empathie für das Leid anderer Menschen nicht aus. Im Gegenteil: Es gehört auch zu den Lehren unserer Geschichte, leidenden Menschen niemals gleichgültig gegenüberzustehen. Die Botschaft von Margot Friedländer, der großen Zeitzeugin, die wir schon jetzt so sehr vermissen, war einfach und doch grundsätzlich: „Seid Menschen!“ Mit diesem Maßstab im Herzen sind die Bilder aus Gaza schwer zu ertragen. Die Lage der Menschen in Gaza darf niemanden kaltlassen. Empathie ist nicht endlich. Sie gilt jedem Menschenleben in Not. Und ich will nicht aufhören, daran zu glauben, dass beides gleichzeitig möglich ist: Solidarität mit Israel und Mitleid mit den Menschen in Gaza. Jede und jeder ist aufgerufen, das in der eigenen Macht Stehende zu tun, um auch dieses Leid zu lindern. Dass wir die Beziehungen zwischen Deutschland und Israel durch eine Entschließung gerade am Jahrestag unseres Grundgesetzes würdigen, ist ein besonderes Zeichen mit einer inneren Logik. Im Zentrum des Grundgesetzes steht die Menschenwürde. Die Menschenwürde ist der Kontrapunkt zur Barbarei des Nationalsozialismus, zu Rassismus und zu Antisemitismus. Und deshalb ist unser Grundgesetz auch ein Auftrag, sich jeder Form des Antisemitismus aufs Schärfste entgegenzustellen. Auch das tun wir mit unserer heutigen Entschließung. Die Idee der Menschenwürde bedeutet in ihrem Kern die Anerkennung jedes Einzelnen als Subjekt und nicht als Objekt. Genau das meinte Margot Friedländer mit der Botschaft „Seid Menschen!“. Diese Botschaft bleibt aktuell – immer, überall. – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Andreas Bovenschulte: Vielen Dank, Herr Liminski! – Das Wort hat Frau Ministerpräsidentin Rehlinger, Saarland. Anke Rehlinger (Saarland): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihre Exzellenz, sehr geehrter Herr Botschafter! Aussöhnung war das Leitmotiv der jungen Bundesrepublik nach dem Schrecken von Krieg und Vernichtung, der bis 1945 von deutschem Boden und von deutschen Köpfen, Schreibtischen und Händen ausging. Deutschland hat einen Krieg geführt, der am Ende zu über 50 Millionen Toten und noch viel mehr Opfern an Leib und Seele führte. Deutschland hat die millionenfache Vernichtung von Menschen und die vielfachen Verbrechen an Überlebenden zu verantworten, deren Gemeinsamkeit ausschließlich in ihrer jüdischen Herkunft bestand. Daraus erwächst eine Verantwortung, die nie vergeht. Die Erinnerung an die Menschheitsverbrechen des Nationalsozialismus ist keineswegs nur ein Thema bei Gedenkveranstaltungen im mahnenden Blick zurück, sondern ist auch immerwährende Verpflichtung für Deutschland, jetzt und in Zukunft jüdisches Leben in unserem Land und darüber hinaus zu schützen. Deutschland ist heute ein anderes Land: demokratisch, freiheitlich, friedlich. Welch ein Glück für uns! Das wäre aber niemals möglich gewesen, wenn diejenigen, an denen wir uns schuldig gemacht haben, uns nicht die Hand zu diesem Besseren gereicht hätten, zuvörderst unsere Nachbarn in Europa, mit denen wir wechselseitig über Jahrhunderte in Unfrieden verharrten. Ohne sie, ohne die Klugheit und die Weitsicht der westlichen Alliierten hätte Deutschland seinen neuen Weg nicht gehen können. Wir sind dafür gerade auch im Jahr der 80. Wiederkehr des Endes des Zweiten Weltkrieges voller Dankbarkeit. Aber wie soll ein Land mit uns umgehen, dessen Söhne und Töchter, Brüder und Schwestern wir aus niederträchtigster, aus irrationalster, aus unmenschlichster Besessenheit heraus vertrieben, geschunden und ermordet haben? Die furchtbaren Verbrechen an Millionen jüdischer Menschen „sind durch keinen guten Willen, keine Wiedergutmachung, keine Rückerstattung auszulöschen“, stellte Willy Brandt zu Recht fest. Im November 1960 besuchte er, damals als Regierender Bürgermeister von Berlin, zum ersten Mal Israel. David Ben-Gurion, der Vater der Aufnahme von diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und Israel, sagte im Vorfeld dieser Entscheidung vor der Knesset: Es ist klar, dass es in Deutschland einen Antisemitismus gibt und dass dort noch Nazis leben, aber das deutsche Volk von heute ist keine Nation von Mördern und seine Jugend von heute ist keine Hitlerjugend. Meine Damen und Herren, wir alle schauen heute voll Dankbarkeit auf 60 Jahre deutsch-israelischer diplomatischer Beziehungen zurück. Wir sind dankbar, dass auch Israel uns die Chance gegeben hat, Deutschland im Geiste und im Handeln zu erneuern, und dies, obwohl David Ben-Gurion mit dem ersten Teil seines Satzes leider bis heute recht behalten hat. Ja, es gibt Antisemitismus in Deutschland, auch heute, lauter und gewalttätiger als je zuvor in der neuen Geschichte der Bundesrepublik. Heute mag es kaum noch alte Nazis in Deutschland geben, aber neue Rechtsextreme in einer Stärke, die uns schaudern macht. Wie muss es erst Jüdinnen und Juden dabei ergehen? Von diesen neuen Rechtsextremen werden nicht nur die Verbrechen gegen die Menschlichkeit aus der Vergangenheit verharmlost, sondern auch wieder Ressentiments gegen Minderheiten und Menschen anderer Herkunft geschürt. Und wieder schimmert dabei der fatale Hang zu Diktatur, Sündenbockpolitik und einer Ideologie von Herrenrasse und Untermenschen durch. Meine Damen und Herren, wenn wir heute in Anwesenheit des israelischen Botschafters die 60-jährigen Beziehungen unserer beiden Staaten würdigen, dann darf unser Blick nicht nur in Richtung Israel gehen, sondern wir müssen ihn auch auf unser Land und unsere Verantwortung richten. Erweisen wir uns des Vertrauens würdig, das Israel uns geschenkt hat und nach wie vor schenkt? Und sind wir weiterhin uneingeschränkt bereit, alles dafür zu tun, dass sich die dunkelste Zeit unserer Geschichte auch nicht im Ansatz wiederholen wird? Nein, 80 Jahre nach dem Ende der Schoah hat keine dieser Fragen auch nur ein bisschen an Relevanz verloren. Hat sich unser Auftrag gegenüber Israel und den Jüdinnen und Juden auch nur um Nuancen verändert? Nein, insbesondere dann nicht, wenn wie am 7. Oktober 2023 Israel und Jüdinnen und Juden angegriffen werden wie seit der Schoah nicht mehr. Und ja, es ist deutlich zu sagen: Israel hat das Recht und verdient unsere Unterstützung, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Keine aktuelle Entwicklung im Nahen Osten und keine politische oder militärische Maßnahme der israelischen Regierung entpflichtet uns in Deutschland davon, auch nach 60 Jahren zuallererst auf unsere Verantwortung zu schauen und darauf, wie wir mit unserer Geschichte umgehen und die Gegenwart gestalten. Das ist und bleibt unsere Verantwortung. „Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist“, wird David Ben-Gurion gerne und oft zitiert. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat letzte Woche in Israel dazu passend ergänzt: „Es brauchte viel Zeit, politischen Mut und die Anstrengung von vielen! Das deutsch-israelische Wunder zeigt: Frieden ist möglich, Versöhnung ist möglich.“ Ich wünsche uns, dass diese Maxime der deutschisraelischen Freundschaft bleibt, und ich wünsche Israel, dass dies die Basis werden kann, um auch im Nahen Osten eines Tages das Wunder von Frieden und Versöhnung auf allen Seiten wirken zu lassen. Mitgefühl gilt insofern auch den Menschen in Gaza – Herr Liminski hat es eben gesagt –, ohne dass das in einem Widerspruch zu unserem Bekenntnis zu Israel steht. Die Kinder hinter allen Grenzzäunen und in allen zerstörten Siedlungen dieser Welt werden es uns danken. – Herzlichen Dank! Vizepräsident Dr. Andreas Bovenschulte: Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! – Das Wort hat Herr Staatsminister Pentz, Hessen. Manfred Pentz (Hessen): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der 12. Mai 1965, die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Deutschland und Israel war ein Wunder der Versöhnung. Den Opfern der Schoah war es fast auf den Tag genau 20 Jahre nach dem Kriegsende möglich, diesen bedeutenden Schritt zu gehen. Das zeigt die Größe, zu der menschliche Vergebung imstande ist. Sehr geehrter Herr Botschafter, lieber Ron Prosor, bitte nehmen Sie den Dank mit an das jüdische Volk, an alle Jüdinnen und Juden, dass dies möglich war! Die Aufnahme der Beziehungen war aber nicht nur eine Geste, schon gar keine einseitige. Sie war mit der Verantwortung Deutschlands verbunden, dem Staat Israel ein wahrer Freund zu sein. An dieser erwartungsbeladenen Freundschaft haben beide Seiten in den letzten 60 Jahren intensiv gearbeitet. Nicht nur das Existenzrecht Israels ist seitdem deutsche Staatsräson, sondern auch der Schutz jüdischen Lebens in Deutschland. Meine Damen und Herren, die letzten 60 Jahre deutsch-israelischer Beziehungen waren geprägt von einer zunehmenden Normalität. Wir haben bilaterale Beziehungen gepflegt, auch wenn beiden Seiten klar war, dass diese niemals ganz normal sein oder eine einfache Normalität haben können. Das hat sich mit dem schrecklichen Terrorakt der Hamas am 7. Oktober 2023 geändert. Denn spätestens seitdem erleben wir wieder aufkommenden Antisemitismus in unserem Land. Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Hessen hat in der letzten Woche ihren aktuellen Jahresbericht vorgelegt. Dort spricht man sogar von einer antisemitischen Welle. Körperliche Angriffe, Beschimpfungen und Drohungen – leider verzeichnen wir überall in Deutschland eine alarmierende Häufung antisemitischer Vorfälle. Hiergegen reichen längst nicht mehr nur Beobachtung und Präventionsmaßnahmen. Es mag sein, dass man hier von einem importierten Antisemitismus sprechen muss, vielleicht auch von einer Welle, die den Ereignissen im Gazastreifen geschuldet ist. Aber das entlässt uns nicht aus unserer Verantwortung, alles in unserer Macht Stehende zu tun, jüdisches Leben und alle Jüdinnen und Juden in Deutschland zu schützen. Wir sollten und dürfen nicht zulassen, dass sich Antisemitismus wieder in unsere Gesellschaft einschleicht, weder von außen noch von innen. Deshalb reicht es nicht, nur zu beobachten und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, so wichtig diese Maßnahmen natürlich auch sind. Wir müssen mit allen Mitteln des Rechtsstaats dagegen vorgehen. Das heißt für uns in Hessen: auch mit der Verschärfung des Strafrechts. Hessen hat bereits im Herbst 2023 vorgeschlagen, die Leugnung des Existenzrechts Israels und den Aufruf zur Vernichtung Israels unter Strafe zu stellen. Ich für meinen Teil finde es unerträglich, wenn Menschen auf unseren Straßen Judenhass propagieren und wenn mit einer Täter-Opfer-Umkehr der Terror der Hamas verharmlost werden soll. Wir sollten den Jahrestag unserer Beziehungen deshalb auch dazu nutzen, weiter darüber nachzudenken, welche rechtsstaatlichen Mittel uns im Kampf gegen Antisemitismus zur Verfügung stehen. Das gilt für die Universitäten, das gilt für die Schulen, das gilt für Versammlungen, das gilt auch für die Kunstszene. Denn, meine Damen und Herren: Nie wieder ist jetzt! Das sollten wir ernst nehmen und nie vergessen. – Schalom! Vizepräsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Staatsminister! Es gibt noch eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau Ministerin Wolf (Thüringen). – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir sind übereingekommen, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Deshalb frage ich: Wer ist dafür, die Entschließung zu fassen? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Ich beende den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 25: TOP 25 Neufassung der Geschäftsordnung des Bundesrates (Drucksache 235/25) Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Zur Neufassung der Geschäftsordnung liegt Ihnen der Vorschlag des Ständigen Beirats vor. Ich frage, wer dem Vorschlag zustimmt. Ihr Handzeichen bitte! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat seine Geschäftsordnung neu gefasst. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10: TOP 10 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für die europäische Automobilindustrie COM(2025) 95 final (Drucksache 129/25) Dazu liegt mir eine Wortmeldung vor: Herr Ministerpräsident Lies, Niedersachsen. 1 Anlage 1 Olaf Lies (Niedersachsen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die Bedeutung der Automobilindustrie für Wachstum und Wohlstand in der Europäischen Union und selbstverständlich auch in Deutschland kann es keine zwei Meinungen geben, denn sie bietet über 13 Millionen Menschen in der Europäischen Union einen Arbeitsplatz und sie trägt etwa 7 Prozent zum BIP bei. Die gesamte Branche befindet sich in einem tiefgreifenden Strukturwandel, der durch die technologischen Veränderungen und die Wettbewerbskräfte wie Digitalisierung, Dekarbonisierung, aber auch neue Wettbewerber und einen sich verändernden geopolitischen Kontext befeuert wird. Das, was wir kennen – die historischen Wettbewerbsvorteile, die traditionelle Führungsposition der europäischen Automobilindustrie –, droht zu erodieren. In der Folge könnte die europäische Automobilindustrie bei der Produktion, bei den Kosten, bei der Beherrschung von Schlüsseltechnologien wie Batterie, softwaregestützte Fahrzeuge, autonomes Fahren deutlich hinter neue internationale Wettbewerber zurückfallen. Dem müssen wir entgegenwirken, und das haben wir hier im Bundesrat mehrfach getan. Folgerichtig hat die Europäische Kommission zum Jahresbeginn die Ergebnisse eines von der Kommissionspräsidentin, Frau von der Leyen, gestarteten Strategiedialogs zur Zukunft der europäischen Automobilindustrie und die Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation in einen Aktionsplan für die europäische Automobilindustrie einfließen lassen. Das war ein zwingender und erforderlicher Schritt und ein sehr wichtiges Signal, nicht nur für die Automobilindustrie, sondern auch für die Mitbewerber. Vor allen Dingen aber war es ein sehr wichtiges Signal für die eigene Stärke und Kraft. Viele Kolleginnen und Kollegen, die in der Automobil- und Zulieferindustrie arbeiten, machen sich Sorgen. Wir spüren genau diese Sorgen jeden Tag in Gesprächen und merken eben auch, von welchen Entscheidungen Automobilindustrie und Zulieferindustrie in den letzten Wochen und Monaten im negativen Sinne getroffen wurden. Die Kommission nennt fünf wesentliche Bereiche, die sie angehen möchte. Diese sind Innovation und Digitalisierung, saubere Mobilität, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der Lieferketten, Qualifikation und soziale Fragestellungen sowie die Förderung des Marktzugangs, also die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen und unserer wirtschaftlichen Sicherheit. Damit zielt der Aktionsplan in vielen Bereichen in die richtige Richtung, um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie zu stärken, etwa mit der Einrichtung einer Europäischen Allianz für vernetzte und autonome Fahrzeuge, mit der wichtige Handlungsfelder adressiert werden, um die Zukunft und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie global zu stärken und zu erhalten. Ich begrüße Maßnahmen wie die Förderung der Nachfrage nach emissionsfreien Fahrzeugen, einen beschleunigten Ausbau der Ladeinfrastruktur oder die Stärkung des Verbrauchervertrauens. Aber ganz entscheidend – und auch darüber haben wir sehr intensiv gesprochen – ist die Flexibilisierung der CO2-Grenzwerte. Das ist ein extrem wichtiger Schritt, denn sie verschafft den dringend notwendigen Spielraum. Wir hatten dies bereits im Rahmen einer Entschließung des Bundesrates hier miteinander beraten. Das heißt konkret: Aussetzung der Strafzölle für Automobilhersteller, Anpassung des Stufenmodells weg von einem harten Übergang und Vorziehen der Revisionsklausel auf 2024, also ein gleitender Übergang für mehr Flexibilisierung und ehrlicherweise auch für eine Anpassung an ein Verbraucherverhalten, das wir politisch nur begrenzt steuern können. Mit der Einführung eines Anleihesystems geht die EU- Kommission auf die Unternehmen zu und setzt damit ein klares Zeichen: Erstens, die Transformation muss gelingen, aber sie muss, zweitens, auch machbar sein, damit es am Ende ein Erfolg wird. Die Automobilindustrie braucht realistische und verlässliche Planung. Politik darf sich an dieser Stelle nicht einseitig an theoretischen Vorgaben orientieren, sondern muss die praktischen Erfordernisse der Industrie berücksichtigen und, wie ich es gerade schon gesagt habe, auch das Verhalten der Käuferinnen und Käufer, die natürlich diese Angebote am Ende auch annehmen müssen. Die Anpassung der Flottengrenzwerte ist ein positives Signal, aber es wird alleine nicht reichen. Europas Autobauer benötigen Zeit und eine klare Strategie, damit Innovation und Wettbewerbsfähigkeit gesichert werden können. Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir in der Folge noch einiges tun, etwa um die Rahmenbedingungen für die Elektromobilität zu schaffen. Dazu haben wir mit zwei Bundesratsinitiativen bereits konkrete Vorschläge gemacht. Erstens: die „Entschließung des Bundesrates: Bidirektionales Laden als eine bedeutende Technologie für die Energiewende auf den Weg bringen“. Indem wir dafür sorgen, dass der dezentrale Stromspeicher im Auto im Sinne der Sektorkopplung genutzt werden kann, verknüpfen wir die Energiewende mit der Mobilitätswende. Diese Systemintegration eines Energiesystems bietet für die Haushalte ein großes Potenzial und macht es wirtschaftlich interessanter, auf Elektromobilität umzusteigen. Zweitens: die „Entschließung des Bundesrates für eine verbraucherfreundliche Preisgestaltung von Ladestrom“. Nicht jeder wird zu Hause laden können. Wir werden öffentliche Ladeinfrastruktur brauchen. Die Intransparenz und die Preissituation, die wir gerade vorfinden, schrecken vom Umstieg auf eine klimaneutrale Mobilität ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die europäische und damit auch die deutsche Automobilindustrie steht vor unglaublichen Herausforderungen in einer Dimension, die wir seit Jahrzehnten so nicht erlebt haben. Durch entschlossenes und konzentriertes Handeln kann die notwendige Trendwende gelingen und ein erheblicher Verlust an Arbeitsplätzen und vor allen Dingen an Wertschöpfung abgewendet werden. Dies erfordert Koordinierung, Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor, aber auch innerhalb der europäischen Automobilindustrie. Der Aktionsplan ist vor diesem Hintergrund ein wichtiger Meilenstein und bietet uns Perspektiven, die wir dringend brauchen. Diese Herausforderungen lassen sich am besten dadurch meistern, dass erstens die Innovationskraft der Automobilindustrie gestärkt, zweitens ihr regulatorisch unter die Arme gegriffen wird und drittens alle Beteiligten mit dem notwendigen Maß an Flexibilität reagieren. Genau das ist aus meiner Sicht jetzt gelungen. Insofern gilt ein großer Dank auch denen, die auf europäischer Ebene sehr hart daran mitgewirkt haben. Wenn die Elektromobilität auf diese Art zu einer Erfolgsgeschichte wird, ist das zugleich die beste Werbung für den Industriestandort Deutschland, zeigt es doch, dass eine der wichtigsten Schlüsseltechnologien in Zukunft nicht nur markt- und wettbewerbsfähig ist, sondern wir darüber hinaus mit Blick auf veränderte Mobilitätsbedürfnisse auch moderne und attraktive Angebote im Markt haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich für die Unterstützung, die wir hier gemeinsam für die Automobilindustrie geschaffen haben, aber vor allen Dingen für die Unterstützung für die vielen Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Bereich tätig sind. – Herzlichen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Lies! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ministerin Walter (Niedersachsen) gibt eine Erklärung zu Protokoll2. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 6, zunächst ohne Satz 3! – Mehrheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für Satz 3 der Ziffer 6! – Mehrheit. Nun Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. 2 Anlage 2 Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 14 auf: TOP 14 Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Instruments „Sicherheitsmaßnahmen für Europa“ (SAFE) durch die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie COM(2025) 122 final (Drucksache 147/25) Ich erteile zunächst das Wort: Herrn Ministerpräsident Lies aus Niedersachsen. Olaf Lies (Niedersachsen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der ersten Bundesratssitzung in meiner neuen Funktion möchte ich die Gelegenheit ergreifen, zu einem Thema zu sprechen, das für Europa und auch für Deutschland ganz zentral geworden ist. Das Thema Sicherheit begleitet uns in den letzten Jahren als Folge des schrecklichen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine sehr intensiv. Das bedeutet für uns, dass wir unsere Sicherheit neu in den Fokus nehmen müssen. Das bedeutet aber auch, dass wir über die Verteidigungsindustrie sprechen und deutlich machen müssen, dass es ein besonderes Anliegen Deutschlands ist, diese zu stärken. Ich würde gern ein paar Dinge dazu sagen, warum neben der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands, die wir realisieren müssen, gerade die Verteidigungsindustrie von ganz entscheidender Bedeutung für uns ist. Die Verteidigungsindustrie in unserem Land hat in den letzten Jahren einen erheblichen Zuwachs erreicht. Ihre Bedeutung hat extrem zugenommen. Allein in Niedersachsen verzeichnen wir eine extrem hohe Entwicklungsrate in diesem Sektor. Unsere Unternehmen produzieren hier bei uns in Deutschland modernste Technologie für den Sicherheitsbereich. Ihre Leistungen sichern unsere Sicherheit ab. Sie sichern Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze in unserem Land und tragen daneben – für uns alle ganz wichtig – zur nationalen Sicherheit bei. So profitieren dann übrigens nicht nur Länder mit bedeutenden Rüstungsstandorten, sondern auch ganz Deutschland beziehungsweise ganz Europa von dieser Entwicklung. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine war nicht nur ein Weckruf für Deutschland. Die Europäische Union als Ganzes steht vor großen sicherheitspolitischen Herausforderungen. Die Verordnung des Rates, bekannt als Instrument „Sicherheitsmaßnahmen für Europa“, leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie. Zudem legt das gemeinsame Weißbuch „Bereitschaft 2030“ fest, welche Fähigkeiten Europa in den kommenden Jahren in diesem Bereich aufbauen muss. Der Mehrwert geht deutlich über die Stärkung unserer kollektiven Verteidigungsfähigkeit hinaus, denn beide Initiativen fördern zugleich Investitionen in Innovation und neue Technologien. Sie leisten damit auch einen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer heimischen Wirtschaft sowie zur Steigerung der Souveränität unseres Kontinents. „Die Ära der Friedensdividende ist längst vorbei.“ Das ist ein Zitat von Ursula von der Leyen aus dem März dieses Jahres. Die Zeitenwende bringt das Erfordernis mit sich, dass Bund und Länder Entscheidungen von großer Tragweite in einem schwierigen politischen Umfeld treffen müssen. Die Änderung des Grundgesetzes am 18. März 2025 war in dieser Hinsicht ein ebenso mutiger wie notwendiger Schritt, für den ich vor allem Bündnis 90/Die Grünen meinen großen Respekt zolle. Dank dieser Änderung können Verteidigungsausgaben oberhalb einer bestimmten Grenze von der Schuldenbremse ausgenommen werden. Auch die Bereitstellung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturinvestitionen ist in diesem Zusammenhang zu nennen. Und die EU-Kommission schafft mit der Erhöhung der Verteidigungsausgaben im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, mit dem gemeinsamen Weißbuch zur europäischen Verteidigung und dem gestarteten strategischen Dialog mit den europäischen Verteidigungsindustrieunternehmen wichtige Voraussetzungen zur Erhöhung der europäischen Sicherheit. Diese Maßnahmen sichern uns den finanziellen und materiellen Spielraum, schnell und zielgerecht zu handeln und zu investieren und damit Deutschlands und Europas Sicherheit zu gewährleisten. Am heutigen Tag begehen wir den 76. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes. Und vor rund 70 Jahren trat die Bundesrepublik Deutschland der NATO bei. „Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit“, das ist das Motto der NATO, und es ist heute aktueller denn je. Beide Ereignisse, liebe Kolleginnen und Kollegen, erinnern uns daran, wie wichtig das permanente Eintreten für gemeinsame Werte, für Rechtsstaatlichkeit und für ein Leben in Frieden und Freiheit ist. Das ist in Zeiten wie diesen keine Selbstverständlichkeit mehr. Die Europäische Union ist hierbei in einer besonderen Verantwortung, die regelbasierte Weltordnung zu verteidigen und zu fördern. Die Schaffung einer stärkeren und im Bereich der Sicherheit und Verteidigung fähigeren EU erfordert von allen politischen Akteuren entschlossenes und konsequentes Handeln. Insofern ist die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die sicherheitsrelevante Verteidigungsindustrie von grundlegender Bedeutung. Niedersachsen tritt deshalb im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz und gemeinsam mit den anderen Ländern für eine strukturelle Neuformierung von Vergabe-, Planungs- und Genehmigungsrecht, Finanzinstrumenten und der Stärkung der Zivilgesellschaft ein. Ich möchte von dieser Stelle aus einen dringenden Appell an die neue Bundesregierung richten: Wir müssen bei der Beschaffung in Deutschland mutiger sein, pragmatischer und vor allen Dingen schneller werden. Das heißt auch, Abschied zu nehmen von den Goldstandards, die wir immer wieder aufstellen. Andere Länder haben erfolgreich vorgemacht, dass sehr wohl mehr Rüstungsaufträge an die heimische Industrie vergeben werden können. Die unverändert angespannte und unsichere geopolitische Lage wird von uns ein zeitnahes und entschlossenes Handeln erfordern. Unsere Investitionen in Sicherheit und Verteidigung sichern die Souveränität Deutschlands und Europas. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will an das erinnern, was mein Amtsvorgänger Stephan Weil an dieser Stelle im April gesagt hat. Er hat gesagt: Ich habe die Arbeit im Bundesrat immer als wirklich erfreulich empfunden, insbesondere dann, wenn wir uns einig waren. Wenn die Länder uneinig sind, haben sie keinen Einfluss. Ist man jedoch einig, besitzt man politisches Gewicht. Gemeinsame Positionen sind gut für jedes Land, sie sind gut für Deutschland. – Gerade in dieser Frage kommt es nun nicht nur darauf an, dass die Länder zu einer gemeinsamen Position kommen, sondern auch darauf, dass wir sehr schnell und intensiv über die Ländergrenzen hinweg zu einer Verständigung mit dem Bund kommen. Und deswegen: Lassen Sie uns in diesem Geiste gemeinsam und entschlossen die vor uns liegenden Herausforderungen zur Sicherung von Frieden, Freiheit und Wohlstand in unserem gemeinsamen Europa anpacken! – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Lies! – Als Nächstes hat das Wort: Herr Minister Liminski, Nordrhein-Westfalen. Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Bundeskanzler aus Nordrhein-Westfalen sagte einmal die folgenden Worte – ich zitiere –: Die Montanunion war die erste Stufe des europäischen Zusammenschlusses, die europäische Verteidigungsgemeinschaft soll die zweite sein. Die politische Gemeinschaft soll die Krönung des Ganzen werden. – Das sagte Konrad Adenauer im Jahr 1953. Wie Sie wissen, scheiterte der damalige Anlauf für eine europäische Verteidigungsgemeinschaft in der Assemblée nationale in Frankreich. Die Idee, dass die europäischen Nationen in Verteidigungsfragen enger zusammenarbeiten müssen, ist aktueller denn je. Die europäische Sicherheitsarchitektur basiert auf dem transatlantischen Schulterschluss und dem gemeinsamen Verteidigungsbündnis, der NATO. Die USA spielen dabei die entscheidende Rolle. Das hat sehr lange gut funktioniert. Ich würde fast sagen: zu gut. Denn die europäischen Mitglieder der NATO sind in Sachen gemeinsame Verteidigung immer weiter zurückgefallen. Die amerikanische Kritik an diesem Verhalten ist nicht neu. Sie begann auch nicht erst mit Präsident Trump. Die ungleiche Verteilung der Lasten ist ein Problem innerhalb des Bündnisses. Mit Blick auf die Bedrohungslage in Europa ist die mangelhafte Verteidigungsbereitschaft der Europäer – man muss es so sagen – unverantwortlich. Wir müssen das Bewusstsein für die Bedrohung der Sicherheit unseres Kontinents schärfen. Die Russische Föderation hat, für jeden erkennbar, kein Interesse an einem Frieden in der Ukraine. Mehr noch: Wir müssen uns – darin sind sich die Experten einig – darauf einstellen, dass Putin die Bündnistreue der NATO in den nächsten Jahren mit gezielten Einzelaktionen auf die Probe stellen wird. Der Präsident der Vereinigten Staaten hat deutlich gemacht, dass er von Europa sicherheitspolitisch deutlich mehr erwartet. Das müssen wir anerkennen, auch wenn uns vieles von dem, was wir aus Washington hören, nicht gefällt. Wir müssen darauf reagieren und Europa stark machen, indem wir nicht nur schimpfen, sondern auch schaffen. Das gelingt nur mit echter Zusammenarbeit: gemeinsame Beschaffung, von der Planung über die Entwicklung bis hin zur Produktion und Wartung; eigene Fähigkeiten stärken; gezielt Kooperationen suchen mit internationalen Partnern. Ich bin vor diesem Hintergrund Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dankbar, dass die Europäische Kommission mit dem Vorschlag des Instruments „SAFE“ reagiert hat, gehandelt hat. Denn klar ist: Es muss sich etwas ändern in der europäischen Beschaffung. Unser europäisches Rüstungsbudget liegt zwar weit hinter dem der USA. Im Vergleich mit China und Russland allerdings steht Europa besser da, als viele glauben. Das sind die Zahlen. In der Praxis aber haben wir viel zu viele unterschiedliche Waffensysteme: sechsmal so viele wie die USA. Wir müssen stärker fokussieren. Und neue Themen der Sicherheitspolitik sollten wir direkt gemeinsam europäisch angehen, wie etwa einen Raketenschutzschirm oder die Cyberverteidigung. Deshalb ist es ein notwendiger Schritt, hier gemeinsam europäisch voranzugehen. Es ist notwendig, Anreize für eine gemeinsame Beschaffung zu setzen. Und es ist geboten, das durch eine EU-Kreditaufnahme zu ermöglichen, abgesichert durch den Mehrjährigen Finanzrahmen. Wir brauchen nicht nur mehr europäische Kooperation, sondern auch mehr europäische Integration. Jetzt ist die Zeit für einen neuen Anlauf zu einer europäischen Verteidigungsgemeinschaft – mit allen Fragen, die damit verbunden sind. Wir brauchen mehr strategische Zusammenarbeit. Und klar ist: Großbritannien müssen wir dabei immer mitdenken. Mit den Briten haben wir als Nordrhein-Westfalen traditionell sehr enge Beziehungen. Sie sind für die NATO und für die europäische Sicherheit unverzichtbar. Dass die EU und Großbritannien am Montag ein neues Sicherheitsabkommen abgeschlossen haben, ist daher ein wichtiges Signal. Wir erwarten, dass Großbritannien sich nun auch an SAFE beteiligen kann. Auch wir Länder leisten unseren Beitrag zur Zeitenwende. Das betrifft natürlich die Logistik. Deutschland ist die logistische Drehscheibe der NATO. Daraus ergibt sich ein ganz neuer Blick auf die Infrastruktur. Straßen, Schienen, Rastplätze – alles muss mitgedacht und neu gedacht werden. Das betrifft aber auch die industrielle Basis. Wenn wir schnell die Beschaffung hochfahren wollen, braucht es dafür entsprechende industrielle Rahmenbedingungen. Hier wollen wir als Länder eine Schlüsselrolle spielen. Das ist unsere gemeinsame Verantwortung mit dem Bund. Wir müssen Planungs- und Genehmigungsprozesse weiter beschleunigen, damit die Industrie neue Anlagen und Produktionsstätten möglichst schnell hochfahren kann. Es ist deshalb gut, dass die neue Bundesregierung den Pakt für Planungsbeschleunigung nicht nur konsequent umsetzen, sondern auch erweitern und ausbauen will. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, kürzlich haben wir den 80. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs begangen. Ich selbst hatte die Gelegenheit, den Feierlichkeiten in London beizuwohnen. In Großbritannien wird mehr noch als an den Sieg über Nazideutschland an die Opferbereitschaft und die Durchhaltekraft der britischen Gesellschaft erinnert. Damals wie heute geht es um die Frage, ob unsere Gesellschaften bereit sind, sich zu behaupten als liberale Demokratien, ob wir bereit sind, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen für unsere Art zu leben in Europa. Unsere Antwort muss doch klar sein: Ja, wir sind bereit. Und ja, wir wollen deutlich mehr gemeinsam machen. – Das SAFE-Instrument ist dafür ein guter Anfang. – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Minister Liminski! – Es hat das Wort: Herr Staatsminister Krichbaum, Auswärtiges Amt. Gunther Krichbaum, Staatsminister beim Bundesminister des Auswärtigen: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist das erste Mal, dass ich hier in Ihrem feinen Haus reden darf. Denn das ist der Bundesrat sozusagen: die feine Kammer der Demokratie, gewissermaßen unser House of Lords. Lassen Sie mich zunächst einmal Ihnen herzlich gratulieren, Herr Ministerpräsident Lies! Ich denke, das darf ich im Namen der gesamten Bundesregierung tun. Wir wünschen Ihnen alles Gute für die vor Ihnen liegenden Aufgaben, stets eine glückliche Hand und Gottes reichen Segen. Alles Gute Ihnen! Es wurde schon angesprochen: Wir stehen in der Tat vor gewaltigen Herausforderungen. Es sind die Herausforderungen, die uns ein neuer Krieg in Europa beschert hat. Noch vor wenigen Jahren hätte niemand geglaubt, dass innerhalb Kontinentaleuropas ein Land über das andere herfallen könnte. Das ist aber mit dem schrecklichen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine Realität geworden. Dieser Realität müssen wir Rechnung tragen. Übrigens findet gerade zeitgleich eine Debatte im Deutschen Bundestag statt: 75 Jahre Mitgliedschaft Deutschlands im Europarat. Ich durfte vorletzte Woche in Luxemburg am Ministerkomitee des Europarates teilnehmen. Der Europarat ist ein Forum zur Förderung von Rechtsstaatlichkeit, von Demokratie, von Menschenrechten – und genau das muss geschützt werden. Das tun wir, indem wir entschlossener denn je handeln, in der Verteidigung Europas, in der Verteidigung unserer Werte. Denn wir dürfen eines nicht vergessen: In der Ukraine wird durch den mutigen Einsatz der Menschen dort nicht nur ein Territorium verteidigt. Vielmehr verteidigt die Ukraine auch unsere Werte in Europa. Wenn wir ein Instrument wie SAFE auflegen, über das wir nächste Woche im RfAA entscheiden werden, dann trägt das der Tatsache Rechnung, dass wir uns in Zukunft besser schützen müssen. Länder, die vielleicht nicht die finanziellen Möglichkeiten haben wie wir als Bundesrepublik Deutschland, versetzen wir in den Zustand, für diesen Schutz leichter Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen zu können, weil die Europäische Union mit ihrem Haushalt dafür geradesteht. Die Rechtsgrundlage, die in Ihrer Stellungnahme leicht angetippt und vielleicht sogar angezweifelt wurde, kann ich hier als absolut ausreichend bezeichnen: Artikel 122 unseres AEUV-Vertrages, der klar benennt, dass in Notlagen solche Maßnahmen möglich sind. Sicherlich ist es eine Notlage, wenn wir uns nicht mehr wie gehabt auf die Vereinigten Staaten von Amerika verlassen können. Denn vieles an alten Gewissheiten ist ins Wanken geraten. Deswegen stellen wir jetzt mit einem Instrument wie SAFE 150 Milliarden Euro zur Verfügung – wie gesagt: jenen Ländern, die sich an den Kapitalmärkten nicht zu den Konditionen refinanzieren können wie wir. Weil wir niedrigere Zinsen bezahlen müssen als andere Länder der Europäischen Union, wird das dann für uns weniger Relevanz haben. Aber es ist eben ein Instrument der Solidarität. Mitmachen können – es wurde bereits von Minister Liminski angesprochen – aber auch Länder wie Großbritannien oder eben die Ukraine. Ich teile ausdrücklich das, was Sie gerade vorgetragen haben: In der Tat müssen wir europäischer werden. Vieles im Bereich der Beschaffung setzt eine Ausschreibung voraus, aber die Ausschreibung ist nach wie vor nicht europäisiert. Jede Sporthalle bei Ihnen in den Ländern, in den Gemeinden muss europaweit ausgeschrieben werden. Aber aufgrund eines protektionistischen Verhaltens mancher Länder ist das bei vielen Rüstungsvorhaben heute noch nicht der Fall. Das muss sich – sogar dringend – ändern. Ich denke, das Instrument ist gut. Das Instrument ist auch ausreichend, es ist rechtssicher, und es ist ein wichtiger Beitrag dazu, dass wir Europa und damit auch uns sicherer machen. – Herzlichen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Staatsminister! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf: Ziffern 1 und 2 gemeinsam! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: TOP 1 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes – Aufnahme von Nachtzieltechnik – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 203/25) Aus Hessen liegt eine Wortmeldung vor: Herr Staatsminister Jung. Ingmar Jung (Hessen): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit nunmehr einem Jahr bekämpfen wir in Hessen – und anderen Ländern – intensiv die Afrikanische Schweinepest, mit großem finanziellen Einsatz, mit großem personellen Einsatz und – das kann ich sagen – in toller Zusammenarbeit mit Bundesbehörden, mit den Kommunen und mit unseren Nachbarn aus Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Jetzt kommen wir in die nächste Phase, in der wir, nachdem wir die Zonen besser bestimmen können, zur Risikominimierung die Wildschweinbestände drastisch reduzieren müssen. Die Jägerschaft, die uns von Anfang an bei der Bekämpfung dieser Krise massiv unterstützt, braucht rechtssichere und praktikable Lösungen, insbesondere nachts, wenn das Schwarzwild besonders aktiv ist und dann aus Tierschutz- und Seuchenbekämpfungsgründen sicher und präzise erlegt werden muss. Das geltende Waffenrecht verlangt dabei zu Recht ein großes Maß an Sorgfalt, erlaubt aber nicht immer oder durchgängig alle Hilfsmittel, die genau diese Sorgfalt gewährleisten. Daher machen wir diesen Änderungsvorschlag. Im Moment ist Nachtsichttechnik erlaubt. Das heißt, Sie dürfen neben dem Montieren eines Zielfernrohrs eine Nachtsichteinrichtung auf Ihrer Waffe montieren. Aber ein Nachtzielgerät, das also beides ist, aus einem Guss gefertigt, durch das technisch keine Abweichung entsteht und bei dem auch kein Montierfehler wie zwischen zwei einzelnen Geräten auftreten kann, dürfen Sie eben nicht nutzen. Das ist der Jägerschaft schwer vermittelbar. Das ist juristisch schwer verständlich. Genau das wollen wir ändern. Wir wollen eine bessere, praktikablere Lösung schaffen, die Justierfehler vermeidet, die Schusspräzision erhöht, die tierschutzgerechte und seuchengerechte Erlegung verbessert und am Ende vor allen Dingen Klarheit und Rechtssicherheit für die Jägerschaft schafft, bei welcher eine gewisse Unsicherheit herrscht. Und wir würden gern eine zweite Änderung vornehmen: Im Moment besteht ein grundsätzliches Verbot für die Montage künstlicher Zielhilfen. Das heißt, Sie dürfen zwar künstliche Lichtquellen verwenden, aber nicht auf der Waffe montieren. Das wollen wir in bestimmten, konkret definierten Ausnahmesituationen erlauben. Es geht dabei um ein ganz praktisches Problem, das auch mit der Seuchenbekämpfung zu tun hat. Bei sogenannten Fangschüssen, um verletztes oder seuchenverdächtiges Wild zu erlegen, brauchen Sie, gerade wenn es nachts geschieht, oft eine Unterstützung. Sie dürfen im Moment eine Taschenlampe oder eine Lasereinrichtung in der zweiten Hand halten, aber eben nicht montieren. Dadurch haben Sie dann eine Unsicherheit an der Waffe. In Ausnahmesituationen, aus Seuchenpräventionsgründen und auch zur tierschutzgerechten Erlegung, wollen wir das erlauben, um an dieser Stelle, weil es da schnell und sicher zugehen muss, eine Erleichterung zu schaffen. Dies wird aus breiten Teilen der Jägerschaft gefordert. Viele verstehen nicht, warum wir manche Geräte erlauben und andere, die eng damit verwandt sind, die aus einem Stück bestehen und einfach montiert werden, nicht. Hier wollen wir Rechtssicherheit schaffen, um letztlich Risiken für Mensch und Tier zu verringern und die Seuchenprävention zu stärken. Ich bedanke mich ausdrücklich für die Unterstützung dieser Initiative bei unserem Ministerpräsidenten Boris Rhein und unserem Innenminister Professor Poseck. Die Innenminister und -ministerinnen müssen an dieser Stelle, weil das eine hohe waffenrechtliche Relevanz hat, natürlich besonders genau hinschauen – aus gutem Grund. Aber ich glaube, wir schlagen hier eine Regelung vor, die praktikabel und rechtssicher ist, zu Recht auch an die Verantwortung der Jägerschaft appelliert und am Ende eine vernünftige Lösung bietet. Ich wäre dankbar, wenn deshalb neben den für Jagd zuständigen Kolleginnen und Kollegen auch viele aus den Innenministerien Ihre Unterstützung geben und wir der Jägerschaft zeigen können, dass wir ihr vertrauen. Gerade bei einer solchen Form von Prävention leistet sie uns einen großen Dienst und hat deshalb unsere Unterstützung verdient. – Herzlichen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich weise die Vorlage dem Innenausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2: TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.- Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 128/25) Dem Antrag sind Hamburg und das Saarland beigetreten. Hier gibt es eine Wortmeldung, und zwar des Herrn Ministerpräsidenten Rhein aus Hessen. Boris Rhein (Hessen): Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! K.-o.-Tropfen sind unsichtbar für die Opfer, sie sind schwer nachweisbar für die Strafverfolger, und genau deswegen darf es keinen blinden Fleck in der Gesetzgebung geben. Ich begrüße es sehr, dass wir uns offensichtlich partei- und länderübergreifend entschlossen haben, eine härtere Gangart einzuschlagen gegen Raub- und Sexualdelikte unter Einsatz von K.-o.- Tropfen. Das tut dringend not, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn diese Verbrechen sind besonders perfide. Sie sind heimtückisch, und die Motive der Täter sind erbärmlich und verachtenswert. Es trifft nicht ausschließlich Frauen, es trifft auch Männer. Aber es trifft vor allem Frauen und junge Frauen. Deswegen will ich sehr deutlich sagen: Eine generelle Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsentzug für Raub- und Sexualdelikte unter Einsatz von K.-o.-Tropfen ist angemessen und gerecht. Es ist wichtig und richtig, dass wir uns auf diesen Weg begeben. Ich will den Kollegen aus Nordrhein-Westfalen und Berlin für ihre Initiativen ausdrücklich Danke sagen. Es sind Initiativen, mit denen Sie rasch auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2024 reagiert haben. Es ist jetzt Aufgabe des Gesetzgebers, die von der Rechtsprechung aufgedeckte Lücke zu schließen, und zwar schleunigst. Insofern erwarte ich, dass sich die Bundesregierung diesem wichtigen Vorhaben rasch anschließen wird. Meine Damen und Herren, das Thema, das heute sozusagen auf dem Tisch des Bundesrates liegt, ist ein Teilbereich eines großen Problems. Da sollten wir uns nichts vormachen: Deutschland hat ein ernsthaftes Problem mit Gewalt gegen Frauen. Pro Tag findet in unserem Land ein Femizid statt, meist ausgeübt durch den Partner oder durch den Ex-Partner. Das bleibt gesellschaftlich wie politisch ein hochrelevantes Thema. Es braucht deswegen ein ganzes Bündel von Maßnahmen, um insbesondere Gewalt gegen Frauen einzudämmen. Das beginnt ganz banal mit mehr Polizeipräsenz auf unseren Straßen, mit stärkerer Videoüberwachung von Bahnhofsvorplätzen, von dunklen Gassen oder Straßenunterführungen. Das ist der Grund, warum wir in Hessen mit unserer Innenstadtoffensive gestartet sind. Und weil es oft die vertrauten Räume sind, die zum Tatort werden, ist ein ganz wichtiges Werkzeug im Kampf gegen häusliche Gewalt an Frauen die elektronische Fußfessel. In Hessen haben wir sie daher zur Überwachung von Kontakt- und Annäherungsverboten eingeführt. Seit der Einführung des Modells gab es beispielsweise in Spanien keinen einzigen Femizid mehr, wenn Opfer und Täter entsprechend ausgestattet waren. Auch das haben wir jetzt in Hessen eingeführt, und die Maßnahme läuft vielversprechend. Meine Damen und Herren, nur um sich einmal die Dimensionen zu vergegenwärtigen, über die wir hier sprechen: Laut BKA wurden 2023 mehr als eine Viertelmillion Menschen Opfer von häuslicher Gewalt. Die Tendenz ist beschämenderweise steigend. Deswegen tut hier rasches politisches Handeln dringend not. Bereits im vergangenen Jahr hat Hessen den Entschließungsantrag „Stärkerer Schutz vor häuslicher Gewalt durch elektronische Aufenthaltsüberwachung“ erarbeitet und vorgelegt, den der Bundesrat dann dankenswerterweise beschlossen hat. Hierzu erwarte ich jetzt zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf durch den Bundestag. Das gilt genauso für ein weiteres zentrales Vorhaben, über das wir vor gar nicht allzu langer Zeit hier gesprochen haben: die Speicherung von IP-Adressen. Ich will es noch mal sehr deutlich sagen: Ich bin den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Ländern dankbar, dass sie es mit ermöglicht haben, diese Initiative in den Deutschen Bundestag einzubringen. Das war ein großer Erfolg der Länderkammer. Das ist ein verfassungskonformer und europarechtskonformer Gesetzesvorschlag gewesen. Es ist gut, wenn der Bundesrat jetzt eine massive Sicherheitsoffensive, insbesondere für Mädchen und Frauen, initiiert. Deswegen hoffe ich, dass sich möglichst viele Länder dieser wichtigen und guten Initiative Nordrhein-Westfalens anschließen. Wir aus Hessen unterstützen diesen Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.-o.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten. Ich will mich noch mal sehr herzlich für diese wirklich gute Initiative bedanken. – Herzlichen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident! – Es hat das Wort: Herr Minister Dr. Limbach, Nordrhein-Westfalen. Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über Sexual- und Raubdelikte, die durch die heimliche Verabreichung von K.-o.- Tropfen ermöglicht werden, sei es auf einer Party, im Club, bei einer Open-Air-Veranstaltung oder anderenorts. Es handelt sich um eine perfide und hinterhältige Methode, die mit dem Leben der Opfer spielt und ihnen körperliches sowie erhebliches psychisches Leid zufügt. Ende März hat der Bundesrat auf eine Initiative des Landes Berlin hin eine Entschließung verabschiedet, mit der wir eine klare Erwartung formuliert haben: Straftaten unter Einsatz psychotroper Substanzen, insbesondere Sexual- und Raubdelikte, müssen konsequent und schuldangemessen geahndet werden. Wir haben die Bundesregierung daher aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Jetzt, da die neue Bundesregierung ihre Arbeit aufgenommen hat, ist der Zeitpunkt, das Thema erneut auf die Agenda zu setzen. Und da erneut Zeit verstrichen ist, werbe ich mit Nachdruck dafür, es nicht nur bei einer Aufforderung zu belassen, sondern einen konkreten Vorschlag zu beschließen. Der Sommer mit vielen Open-Air-Veranstaltungen, Musikfestivals, Kirmessen oder einfachen Gartenpartys steht vor der Tür. Gerade jetzt gilt es, zu handeln und ein deutliches Zeichen zu setzen. Deshalb bitte ich Sie, diesen Gesetzesvorschlag zu unterstützen, damit sich jetzt etwas bewegt. Wir wollen, dass die Begehung einer Raub- oder Sexualstraftat mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren bedroht wird, wenn der Widerstand des Opfers durch die Wirkung von K.-o.-Tropfen praktisch ausgeschaltet worden ist. Die medizinischen Tatsachen sind lange bekannt. Es ist belegt, dass die Täter mit dem Einsatz von K.-o.-Tropfen, vor allem in Kombination mit Alkohol und Betäubungsmitteln, das Leben ihrer Opfer bewusst in Gefahr bringen. Bewusstlosigkeit, Erbrechen, Orientierungslosigkeit nehmen sie in Kauf. Kontrollieren können sie den Verlauf nicht, und das wollen sie auch nicht. Meine Damen und Herren, schon jetzt wird wegen Begehung einer Raub- oder Sexualstraftat mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft, wer bei der Tat ein gefährliches Nötigungsmittel, nämlich eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug, mit dem Ziel benutzt, dadurch den Widerstand des Opfers zu verhindern oder zu überwinden. Der Bundesgerichtshof hat im vergangenen Jahr entschieden, dass K.-o.-Tropfen kein gefährliches Werkzeug sind, und zwar nur deshalb, weil sie nicht fest, sondern flüssig sind. Die Entscheidung ist nach geltendem Recht juristisch nicht zu beanstanden. Das Problem liegt in der gesetzlichen Ausgestaltung der Vorschrift, die es nun zu ändern gilt. Es ist ein Problem, das nicht hinnehmbar ist. Wir müssen es dringend beheben. Ob die Tatwaffe, die für die Ausschaltung des Widerstands des Opfers gebraucht wird, fest wie ein Messer oder flüssig wie K.-o.-Tropfen ist, kann keinen Unterschied machen. Wer mit einer derart gefährlichen Substanz das Opfer handlungsunfähig macht, handelt mit derselben kriminellen Energie wie derjenige, der ein Messer einsetzt. Meine Damen und Herren, die Scham muss die Seite wechseln. Auch ich möchte, dass wir den Blick auf die Opfer richten. Es gibt entsprechende Berichte zuhauf in den sozialen Netzwerken und in den Medien. Sie sind alle erschütternd. Es sind Berichte von Frauen, aber durchaus auch von Männern. Und all diese Berichte lassen erkennen, dass die Opfer sich beschmutzt fühlen, verraten und im Stich gelassen und dass sie sich teilweise sogar selbst die Schuld geben an dem, was ihnen angetan wurde. Es ist wichtig, dass wir für diese Opfer ein deutliches Zeichen setzen und Gewalttätern klar sagen, was ihnen droht. Dafür steht dieser Gesetzesantrag. Vor dem Hintergrund der Gefährlichkeit und der Heimtücke der Tat bitte ich Sie: Lassen Sie uns nicht warten! Lassen Sie uns klar zum Ausdruck bringen, was wir als Länderkammer wollen und was wir denjenigen schuldig sind, die es zu schützen gilt! Die Länder sind in der Lage, die notwendigen Änderungen im Strafgesetzbuch anzustoßen, und der Bundestag kann sie alsbald beschließen. Daher bitte ich um Unterstützung für diese Initiative. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Minister! Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor. Ich beginne mit dem Landesantrag und bitte um Ihr Handzeichen. – Mehrheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 1! – Mehrheit. Wer ist dafür, den Gesetzentwurf nach Maßgabe der vorangegangenen Abstimmungen beim Deutschen Bundestag einzubringen? Ihr Handzeichen bitte! – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Herrn Minister Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates zu bestellen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 22: TOP 22 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – Rechtsanspruchserfüllende Ferienangebote in der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 208/25) Frau Ministerin Hamburg aus Niedersachsen hat dazu das Wort. Julia Willie Hamburg (Niedersachsen): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen heute einen Gesetzentwurf ein zu einem Thema, über das wir schon häufiger gesprochen haben. Wir alle sind derzeit mit Hochdruck dabei, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in unseren Bundesländern umzusetzen, weil wir ihn grundsätzlich begrüßen und das ein richtiges Signal ist, sowohl für die Bildungsgerechtigkeit als auch für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dennoch haben wir alle immer sehr deutlich gemacht, dass es extrem ambitioniert ist, das Ganze bis 2026 umsetzen zu wollen. Ich möchte mich deshalb erst einmal bei der neuen Bundesbildungsministerin Frau Prien dafür bedanken, dass sie angekündigt hat, beispielsweise die Fristen für die Ganztagsinvestitionsmittel zu verlängern. Das ist absolut angezeigt und auch wirklich sehr realitätsgetreu, da wir es wahrscheinlich nicht schaffen werden, alle Investitionsmittel rechtzeitig zu binden oder einzusetzen. Insofern hoffe ich, dass wir die Verordnung an dieser Stelle sehr schnell anpassen. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung gibt es aber noch ganz andere Herausforderungen. Hiermit hat sich die Jugendministerkonferenz schon intensiv auseinandergesetzt und sich positioniert. Wir haben in den Ländern bereits Ferienbetreuungsangebote. Es ist ja nicht so, als würden wir bei null beginnen. Viele Angebote finden in Zusammenarbeit mit der Jugendarbeit oder Sportvereinen statt. Die Angebote der Jugendarbeit, die sich vor Ort sehr bewährt haben, heißen oft „Ferien-Card-Aktionen“ oder vergleichbar. Diese Angebote sind wirklich toll, weil sie niedrigschwellig sind, weil sie die Kinder dort abholen, wo sie sind, weil sie ihnen ganz neue Impulse geben. Das Bundesgesetz besagt aber an dieser Stelle, dass nur Angebote rechtsanspruchserfüllend sind, die entweder im Rahmen der Kindertagesbetreuung oder im Rahmen der Schule stattfinden. Das heißt, genau diese bewährten Angebote in der Ferienbetreuung der Kinder- und Jugendarbeit sind gerade nicht rechtsanspruchserfüllend. Das führt bei uns allen in den Ländern dazu, dass viele Kommunen, viele Jugendhilfeträger plötzlich ganz neu planen oder umplanen müssen, dass sie plötzlich mit ganz anderem Personal arbeiten müssen, das sie vor Ort gar nicht haben. Insofern geraten sie bei der Umsetzung massiv ins Stocken. Gleichzeitig fragen uns die Jugendarbeitsträger: Warum sind denn unsere Angebote plötzlich schlecht oder nicht gewollt? – Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Signal dürfen wir nicht senden. Ich freue mich deshalb sehr, dass der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung das ganz deutlich adressiert und besagt, dass Angebote der anerkannten freien Träger der Jugendarbeit zur Erfüllung des Rechtsanspruchs herangezogen werden sollen. Jetzt geht es aber darum, dass wir ja eigentlich schon heute und gestern genau diese Angebote vor Ort planen beziehungsweise schon geplant haben. Das heißt, es muss schnell gehen. Deswegen haben wir als Niedersachsen entschieden, hier eine Gesetzesänderung initiativ einzubringen, in der Hoffnung, dass wir damit das entsprechende Tempo aufnehmen, um das wirklich möglichst schnell hier und dann auch im Bundestag zu beschließen, um die Planungen vor Ort zu ermöglichen und allen Beteiligten Rechtssicherheit und Klarheit zu geben. Wir schlagen vor, einfach einen kleinen Satz zu ergänzen, nämlich: „Während der Schulferien kann der Anspruch auch durch Angebote der Jugendarbeit nach § 11 erfüllt werden.“ Das bedeutet am Ende, dass genau diese Angebote als rechtsanspruchserfüllend angesehen werden. Dieser eine Satz wird meines Erachtens ganz maßgeblich zum Erfolg der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Ferienbetreuung beitragen. Deswegen hoffe ich sehr, dass wir das hier schnell gemeinsam beraten und der Bundestag das Ganze dann mit uns sehr schnell auf den Weg bringen wird. – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Ministerin! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem Ausschuss für Frauen und Jugend – federführend – sowie dem Ausschuss für Kulturfragen – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 23: TOP 23 Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 211/25) Dazu hat wieder das Wort: Herr Minister Dr. Limbach aus Nordrhein-Westfalen. Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Schnitt erlebt alle zwei Minuten eine Frau oder ein Mädchen physische Gewalt. Jeden Tag werden im Durchschnitt zwei bis drei Frauen oder Mädchen – aber auch Männer – Opfer eines vollendeten oder versuchten Tötungsdelikts. Diese Zahlen hat das Institut für Menschenrechte erst vor Kurzem in seinem ersten unabhängigen Bericht zur Praxis im Umgang mit Gewalt gegen Frauen veröffentlicht. Die Zahlen haben Schlagzeilen gemacht. Sie sind erschreckend. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs. Viel zu viele Fälle werden nie gemeldet. Viel zu viele Betroffene schweigen aus Angst und aus Scham. Immer noch ist der gefährlichste Ort für Frauen das eigene Zuhause. In zwei von drei Fällen von physischer Gewalt kennt das Opfer den Täter. In mehr als jedem zweiten Fall ist oder war der Täter der Partner des Opfers oder ist ein Angehöriger. Immer noch ringen wir um die richtige Strategie, um tödliche Gewaltexzesse im sozialen Nahraum gar nicht erst zuzulassen. Häusliche Gewalt ist keine Privatsache. Sie ist eine schwere Straftat, und der Schutz vor häuslicher Gewalt ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag. Diesen Auftrag müssen wir wirksam umsetzen. Dazu verpflichtet uns auch die neue Richtlinie der EU zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die im letzten Jahr in Kraft getreten ist. Danach haben die Mitgliedstaaten nicht nur dafür Sorge zu tragen, dass Opfer häuslicher Gewalt durch Wohnungsverweise, Kontakt- und Näherungsverbote oder Schutzanordnungen geschützt werden können. Sie müssen auch sicherstellen, dass Verstöße gegen diese Anordnungen mit wirksamen und abschreckenden Sanktionen geahndet werden können. Dem entspricht das geltende Recht in Deutschland derzeit nicht in vollem Maße. Die Polizei kann in einer akuten Gefahrenlage mit einer Wohnungsverweisung helfen. Daran kann sich ein gerichtliches Kontakt- oder Näherungsverbot anschließen. Das funktioniert in vielen Fällen. Es gibt aber auch einen harten Kern von Gewalttätern, der sich um gerichtliche Anordnungen einfach nicht schert. Täter, die vor allem Macht und Kontrolle über ihre Opfer ausüben wollen und deshalb besonders gefährlich sind. Gerade in Trennungssituationen steigt das Risiko einer Gewalteskalation sprunghaft an. Dem eigentlichen Tatentschluss gehen im Rahmen eines Eskalationsprozesses häufig Warnhinweise voraus. Wiederholte Übergriffe, sich steigernde Gewalt, Waffenbesitz oder bewusstes Auflauern sind solche Warnsignale. In derartigen Hochrisikofällen sollen spürbarere Sanktionen ermöglicht werden. Zudem verfügt das Familienrecht schlicht nicht über die Mittel, mit denen sich eine im Aufbau befindliche Gewaltspirale erfolgreich und auf Dauer durchbrechen ließe. Es fehlt uns an einem schlagkräftigen rechtlichen Instrument, mit dem man diese Täter schnell und nachhaltig in die Schranken weisen kann. Es gibt ein solches Instrument bisher nur für die oft sehr ähnlich gelagerten Fälle des Stalkings: die Untersuchungshaft zur Abwendung einer Wiederholungsgefahr. Für Verstöße gegen gerichtliche Gewaltschutzanordnungen fehlt dieser Haftgrund bisher. Das wollen wir für die beschriebenen besonders gefährlichen Konstellationen, die Hochrisikofälle, ändern. Um Opfer von häuslicher Gewalt zu schützen, wollen wir eine vorbeugende Deeskalationshaft für besonders schwere Zuwiderhandlungen gegen gerichtliche Gewaltschutzanordnungen schaffen. Damit wird die Gefahrensituation sofort unterbrochen. Zudem könnte in Fällen der Haftvermeidung hier auch die elektronische Fußfessel nach dem spanischen Modell angeordnet werden. In einigen Bundesländern, so auch in Nordrhein- Westfalen, kommt diese bereits zum Einsatz. Meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass wir vor allem für die Frauen und Mädchen, die täglich Opfer häuslicher Gewalt werden, ein Zeichen setzen. Daher bitte ich Sie um Unterstützung für diese Initiative. Vizepräsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Minister Dr. Limbach. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – und dem Ausschuss für Frauen und Jugend sowie dem Innenausschuss – mitberatend – zu. Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 4/20253 zusammengefass- 3 Anlage 3 ten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 3, 15, 16, 18, 20 und 21. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4: TOP 4 Entschließung des Bundesrates zur notwendigen Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess der Krankenhausreform – Antrag des Landes Brandenburg – (Drucksache 166/25) Dem Antrag sind die Länder Mecklenburg- Vorpommern und Thüringen beigetreten. Es liegen mir zwei Wortmeldungen vor. Zunächst rufe ich auf: Frau Ministerin Müller aus Brandenburg. Britta Müller (Brandenburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Parlamentarischer Staatssekretär Sorge, ich freue mich besonders über Ihre Anwesenheit, denn sie zeigt, dass auch das neu besetzte Gesundheitsministerium an diesem Thema großes Interesse hat. Wir alle arbeiten in den Ländern mit Hochdruck an der Umsetzung der Krankenhausreform. Der Handlungsbedarf ist unübersehbar, und viele zentrale Fragen sind noch ungeklärt. Die Rückmeldungen aus den Krankenhäusern und von unseren Partnern vor Ort zeigen uns allerdings die Schwächen des bislang theoretisch entwickelten Reformmodells auf. Sie schildern eindrücklich die Herausforderungen in der Praxis und fordern die Unterstützung der Länder. Lassen Sie uns daher entschlossen und gemeinsam an den Stellschrauben ansetzen, an denen das erforderlich ist! Ich danke Ihnen für Ihre bisherige Bereitschaft zur Unterstützung, insbesondere im Hinblick auf die finanzielle Ausgestaltung der Reform. Nur mit einer gemeinsamen Stimme können wir strukturelle Veränderungen im Sinne einer zukunftsfähigen Krankenhausversorgung durchsetzen. Die Sicherstellung der Versorgung ist für uns kein Lippenbekenntnis, sondern unser Auftrag. Wir nehmen ihn sehr ernst. Es ist daher ein wichtiges Signal, dass die neue Bundesregierung im Koalitionsvertrag die Bedeutung verlässlicher Versorgungsstrukturen ausdrücklich anerkennt. Unsere wiederholten Mahnungen stoßen damit auf Gehör. Doch diese Worte allein reichen nicht. Der Bund muss seiner Verantwortung jetzt auch konkret gerecht werden. Die Folgen der jahrelangen strukturellen Unterfinanzierung sind deutlich sichtbar und höchst alarmierend, und das nicht nur in Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Das Fundament, auf dem die Krankenhausreform aufbauen soll, weist bereits tiefe Risse auf. Diese Finanzierungslücken gefährden nicht nur einzelne Standorte. Sie bedrohen zunehmend das ganze System. Wenn vier von fünf Krankenhäusern im laufenden Jahr mit einem Defizit rechnen und zwei Drittel sogar eine weitere Verschlechterung erwarten, handelt es sich nicht um Ausnahmen, sondern um ein strukturelles Problem, das uns alle betrifft. Um das Fundament der stationären Versorgung zu stabilisieren, braucht es dringend einen strukturellen Inflationsausgleich. Ohne eine substanzielle Erhöhung des Basisfallwertes wird sich die chronische Unterfinanzierung der Krankenhäuser fortsetzen. Doch das allein genügt nicht. Für eine nachhaltige Stabilisierung im laufenden Transformationsprozess ist zusätzlich eine bundesweit abgestimmte Überbrückungsfinanzierung unerlässlich. Nur so können die Ziele der Reform erreicht und eine flächendeckend qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung gesichert werden. Die angekündigte Soforthilfe des Bundes für Krankenhäuser darf nicht bei vagen Absichtserklärungen stehen bleiben. Es braucht jetzt klare Zusagen und einen umsetzbaren pragmatischen Vorschlag, und zwar schnell. Genau dazu ruft der vorliegende Antrag auf. – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Frau Ministerin Müller! – Das Wort hat Herr Staatsminister Hoch aus Rheinland-Pfalz. Clemens Hoch (Rheinland-Pfalz): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war richtig, dass wir hier im vergangenen November gemeinsam die Krankenhausreform haben in Kraft treten lassen, denn die Krankenhäuser in unserem Land – vor allem aber Patientinnen und Patienten – brauchen diese Reform, um langfristig die medizinische Versorgung in Deutschland zu sichern. Unter Krankenhausreform verstehen wir, verstehe ich persönlich die planvolle Umgestaltung unserer Krankenhauslandschaft. Das Krankenhausreformgesetz gibt uns die Möglichkeit, das auch gut hinzubekommen. Aber wichtig ist, dass es auch noch Krankenhäuser da gibt, wo wir sie brauchen, wenn die Planungsgrundlagen ab 2027 greifen. Das kann nur gelingen, wenn die Betriebskostenfinanzierung ausreichend gewährleistet ist, sodass Krankenhäuser auch die Möglichkeit haben, den Übergangsprozess geordnet zu gestalten. Ziel dieses Transformationsprozesses sollte nämlich sein, die Bedeutung der Krankenhäuser als spezialisierte Standorte, aber vor allem auch die regionale, wohnortnahe Versorgung zu sichern. Der Weg, den wir miteinander eingeschlagen haben, ist ein langer, das wussten wir immer. Die verschiedenen Maßnahmen sind komplex und greifen in unterschiedlichen Umsetzungsgeschwindigkeiten ineinander. Neben der unstreitig erforderlichen grundsätzlichen Umgestaltung brauchen wir jetzt kurzfristige finanzielle Maßnahmen, die sich positiv auf die Krankenhauslandschaft auswirken. Darin waren sich unabhängig vom Abstimmungsverhalten im vergangenen November alle Länder einig. Der bestehende Handlungsbedarf wird mit dem nun vorliegenden Entschließungsantrag erneut aufgegriffen. Es ist folgerichtig, nach den vielen Diskussionen und Ergebnissen, die wir Länder in der Vergangenheit gemeinsam begleitet haben, noch mal die zwei wesentlichen Forderungen zu betonen, nämlich zum einen, den strukturellen Inflationsausgleich, mit dem die außerordentlichen Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 refinanziert werden sollen, jetzt vorzunehmen, und zum anderen, mit Blick auf die Sicherstellung der finanziellen Rahmenbedingungen Mittel zur Stabilisierung des Krankenhaussektors zu gewähren, um der Umsetzung der Reform einen notwendigen zeitlichen Rahmen zu geben. Wir in Rheinland-Pfalz sehen uns als starken Partner an der Seite unserer Krankenhäuser. Uns ist die Dringlichkeit der Überbrückungsfinanzierung bewusst, und daher unterstützen wir den Entschließungsantrag. Ich erlaube mir, noch einmal darauf hinzuweisen, dass diese im Zuge des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes von den Ländern als Kompensation der Defizite immer wieder gefordert und bisher nicht gewährt wurde. Unsere Erwartungshaltung gegenüber der Bundesregierung ist, dass die Finanzierung jetzt kurzfristig wie vereinbart gewährt wird. Denn die notwendigen Gespräche mit den Trägern zeigen: Die Träger haben Zukunftsängste. Unsere kommunale Familie macht sich Sorgen, wie die Durststrecke überwunden werden kann. Und dass eine akute wirtschaftliche Not besteht, wird regelmäßig auch von sehr gut funktionierenden Krankenhäusern unterstrichen. Ich werbe bei Ihnen darum, sich nachdrücklich für eine schnelle und unbürokratische Umsetzung einzusetzen. Das Geld muss jetzt bei den bedarfsnotwendigen Krankenhäusern ankommen. – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Andreas Bovenschulte: Vielen Dank, Herr Staatsminister Hoch! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu fassen. Wer stimmt dafür? – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5: TOP 5 Entschließung des Bundesrates „Abstammungsrecht ändern: Zwei-Mütter-Familien stärken“ – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz – (Drucksache 161/25) Dem Antrag sind die Länder Mecklenburg- Vorpommern und Niedersachsen beigetreten. Dazu liegt mir eine Erklärung zu Protokoll4 von Herrn Ministerpräsident Günther (Schleswig-Holstein) vor. – Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Ausschussempfehlungen liegen Ihnen vor. Wer dafür ist, die Entschließung zu fassen, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 6: TOP 6 Entschließung des Bundesrates „Ein zweites Leben für Matratzen – Recycling ermöglichen“ – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 206/25) Dazu liegt mir eine Wortmeldung von Herrn Staatsminister Jung aus Hessen vor. Ingmar Jung (Hessen): Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Matratzenrecycling ist ein wichtiges Thema, das uns alle betrifft. Wir haben, hoffe ich, alle heute schon Kontakt mit einer Matratze gehabt. In Deutschland entsorgen wir – ich muss sagen, das war mir früher nicht bewusst – jedes Jahr 8 Millionen Matratzen. 10 Prozent aller Deutschen tauschen also in diesem Jahr ihre Matratze aus. Dadurch entsteht jedes Jahr bis zu 300 000 Tonnen Abfall. Und was passiert mit diesen Matratzen im Moment? Teilweise gibt es in anderen Ländern andere Regeln, aber bei uns werden sie, wie man das so schön sagt, thermisch verwertet. Sie werden also verbrannt. Es gehen wichtige Ressourcen verloren. Und es entsteht natürlich auch CO2, das emittiert wird. Wir wollen die Bundesregierung, die sich zur Kreislaufwirtschaft bekannt hat, ermutigen, dieses Problem anzugehen. Wir brauchen am Ende zwei Dinge: Erstens. Die Chemie muss stimmen, und zwar ganz wörtlich. Viele Matratzenschäume enthalten im Moment bromierte und phosphorhaltige Flammschutzmittel, die verhindern, dass der gesamte Schaum am Ende verwertet werden kann, dass er wieder in den Kreislauf zurückkommt. So muss er dann in die Verbrennung gehen. Hier müssen wir und auch die Hersteller Verantwortung übernehmen. Hier brauchen wir Lösungen, wie wir auf diese 4 Anlage 4 Mittel verzichten können. Diese Lösungen gibt es. Es gibt andere Mittel, die man ohne Qualitätsverlust einsetzen kann, was dann das Recycling und die Rückkehr wichtiger Rohstoffe in den Kreislauf ermöglicht. Zum Zweiten muss die Logistik stimmen. Das ist ein weiteres Problem. Matratzen landen heute üblicherweise auf dem Sperrmüll. Das klingt zunächst einmal ganz praktisch. Man glaubt ja immer, dass dann alles verwertet werden kann. Aber gerade bei den Schäumen, die enthalten sind, ist das Problem, dass diese oft verunreinigt werden, wenn die Matratzen unter einer großen Masse Sperrmüll landen. Sie werden nass oder so dreckig, dass sich die Stoffe danach nicht mehr entsprechend trennen lassen. Deshalb brauchen wir eine Lösung – und ich sage bewusst: möglichst bürokratiearm –, wie wir es hinbekommen können, diese Stoffe zu trennen. Dazu gibt es verschiedene Ideen. Es gibt in anderen Ländern ein Herstellerverantwortungssystem, bei dem die Hersteller gemeinsam Abholungen organisieren. Es gibt die Idee von kompletten Getrenntsammlungen, was nicht so ganz einfach ist. Man könnte auf den Wertstoffhöfen etwas einrichten. Es werden auch Pfandsysteme diskutiert. Da bin ich aber ehrlicherweise ein bisschen skeptisch hinsichtlich des Bürokratieaufwands. Es gibt also vieles, was wir miteinander diskutieren könnten. Deswegen haben wir unseren Entschließungsantrag bewusst sehr offen gehalten. Wir möchten am Ende gemeinsam mit dem Bund eine Lösung finden und letztlich ein vernünftiges und vielleicht auch über Deutschland hinaus funktionierendes System entwickeln und bereitstellen, damit wir eben nicht mehr jedes Jahr 300 000 Tonnen Abfall produzieren und wertvolle Ressourcen verlieren, die wir im Kreislauf gebrauchen könnten. Wie gesagt, es gibt zwei Lösungen dafür: die Chemie und die Logistik. Ich wäre dankbar, wenn wir mit der Bundesregierung im guten Gespräch blieben. Sie hat sich, wie gesagt, klar zur Kreislaufwirtschaft bekannt und hat die Unterstützung der Länder. Ich würde mich freuen, wenn wir gemeinsam Lösungen finden. – Herzlichen Dank! Vizepräsident Dr. Andreas Bovenschulte: Vielen Dank, Herr Staatsminister Jung! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann weise ich die Vorlage den Ausschüssen zur Beratung zu, und zwar dem Umweltausschuss – federführend – sowie dem EU-Ausschuss und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7: TOP 7 Entschließung des Bundesrates „Ausbau der digitalen Infrastruktur dynamisch vorantreiben“ – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 99/25) Wir haben eine Wortmeldung von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Jarzombek. Thomas Jarzombek, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung: Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist für uns als neues Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung die Gelegenheit, erst einmal ein freundliches Hallo zu sagen. Ich darf sagen, dass wir über den Antrag des Bundesrates sehr erfreut sind, weil wir daran sehen, dass es eine größere Ambition in den Ländern gibt, und ich will sagen, dass wir diese ganz ausdrücklich teilen. Unser Ministerium ist auch deshalb gegründet worden, weil ein Teil der Wahrnehmung, ob unser Staat besser funktioniert, von Fragen abhängt wie: Wie gut ist eigentlich unsere Benutzeroberfläche? Wie einfach sind Verwaltungsleistungen zugänglich? Wie ist die flächendeckende Versorgung mit essenziellen Leistungen, wie zum Beispiel der Breitbandversorgung, in unserem Land? Ohne hier heute Morgen in alle Einzelheiten und Details eintreten zu wollen, darf ich Ihnen sagen: Eine stärkere Ambition ist auch das, was wir haben. Ich freue mich auf den Dialog. Wir werden in nächster Zeit gemeinsam mit den Ländern über sehr viele Punkte zu reden haben. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit, denn das werden wir nur gemeinsam schaffen können. Eine gute Botschaft möchte ich an dieser Stelle mitbringen: Wir werden aller Voraussicht nach in der nächsten Sitzungswoche die Novelle des TK-NaBeG in den Deutschen Bundestag einbringen. Das ist eine erste Maßnahme, mit der wir, insbesondere was das überragende öffentliche Interesse betrifft, den Breitbandausbau in Deutschland deutlich vereinfachen und beschleunigen können. Ich will an dieser Stelle aber auch sagen, dass das Thema Digitalisierung mehr ist als Hardware und Kabel. Digitalisierung bedeutet vor allem Software, Prozesse und Daten. Das ist kein leichter Weg, den wir hier gehen müssen. Wir dürfen den Fokus nicht nur auf die Hardware legen, sondern wir müssen uns auch viel stärker mit der Software und mit unseren gemeinsamen Prozessen beschäftigen. Das wird sicherlich einen kulturellen Wandel brauchen, den durchzusetzen nicht immer ganz einfach sein wird. Was ich dem Antrag des Bundesrates auch entnehme, ist das Thema der Zeitenwende für die digitale Infrastruktur und das der Souveränität. Ich glaube, wir alle sehen aktuell eine Reihe von deutlichen Warnzeichen. Wenn der Internationale Strafgerichtshof am Ende nicht mehr auf Services eines großen amerikanischen Unternehmens zugreifen kann, dann adressiert das noch mal sichtbarer die Frage der Souveränität. Insofern begrüßen wir es sehr, auch das Thema Rechenzentren und den Rechenzentrumsstandort Deutschland hier stärker in den Fokus zu nehmen. Das sehen auch wir. Und wir müssen das auch noch mal hinsichtlich der Frage tun, wie wir eigentlich unsere europäischen Fähigkeiten im Bereich der öffentlichen Verwaltung stärken. Das betrifft das Thema Open Desktop, aber auch das Thema einer souveränen Cloud und bezieht sich natürlich auch auf die Frage nach europäischen Softwareherstellern. Ich habe gerade vor dieser Rede über den Ticker die Meldung gelesen, dass ein Mitglied dieses Hauses zu einem amerikanischen Techgiganten, der jetzt ein neues Büro eröffnet, gesagt hat: Wir wollen, dass ihr euch so breit wie möglich aufstellt. – Das ist sicher nicht verkehrt. Aber ich wünsche mir, dass wir uns auch ein Stück weit breiter aufstellen, was europäische Lösungen betrifft. Gerade im Bereich der künstlichen Intelligenz gibt es hier durchaus leistungsstarke Alternativen. Wenn wir als öffentliche Hand nicht anfangen, Services unserer eigenen Anbieter zu nutzen, wer soll es denn dann tun? In diesem Sinne freue ich mich sehr auf den gemeinsamen Dialog und die gemeinsame Arbeit in den nächsten vier Jahren und danke für die Initiative dieses Hauses hier und heute. Vizepräsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Parlamentarischer Staatssekretär! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Es gibt noch eine Erklärung zu Protokoll5 von Frau Ministerin Dr. Hüskens (Sachsen-Anhalt). Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Daraus rufe ich auf: Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Wer die Entschließung nach Maßgabe der soeben angenommenen Änderungen fassen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Ich beende den Tagesordnungspunkt. 5 Anlage 5 Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8: TOP 8 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung – Gemeinsam einen attraktiven EU-Agrar- und Lebensmittelsektor für künftige Generationen gestalten COM(2025) 75 final; Ratsdok. 6385/25 (Drucksache 103/25) Dazu liegen mir Wortmeldungen vor. Das Wort hat Herr Minister Schulze aus Sachsen-Anhalt. Sven Schulze (Sachsen-Anhalt): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute baut alles irgendwie aufeinander auf. Kollege Jung hat gerade über das Matratzenrecycling gesprochen. Dass wir so viele Matratzen zu recyceln haben, liegt vielleicht auch daran, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland so gutes Essen produzieren, sodass man sich ab und zu mal niederlegen muss, um das gute Essen zu verdauen. Die Europäische Kommission hat am 19. Februar dieses Jahres ihren Vorschlag, ihre Vision für ein attraktives, wettbewerbsfähiges, nachhaltiges, sozial verantwortliches europäisches Landwirtschafts- und Ernährungssystem bis 2040 vorgelegt. Nicht nur uns Landwirtschaftsministerinnen und Landwirtschaftsminister der Länder, sondern auch die ganze Branche bewegt dabei natürlich einiges, unter anderem – ganz wichtig – die künftige Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik, der sehr dringend notwendige Bürokratieabbau, eine umfangreiche Unterstützung für Junglandwirte bis hin zu einem Generationswechsel und auch die digitale Transformation des Sektors, wie sie beispielsweise die Nutzung von künstlicher Intelligenz und die Zulassung neuer genomischer Züchtungsmethoden herbeiführen kann. Ich habe erfreut festgestellt, dass EU-Kommissar Hansen mit seiner Vision all diese Punkte aufgegriffen und auch ähnlich bewertet hat wie wir auf den Agrarministerkonferenzen, wo wir sie immer wieder besprochen haben. Wir begrüßen die angekündigten Maßnahmen, weil die EU-Kommission damit die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirte in den Fokus stellt und die Landwirtschaft als strategischen Sektor anerkennt. Das ist ein wichtiges Signal für unsere Betriebe in ganz Deutschland. Vor einigen Monaten, noch bevor diese Vision veröffentlicht wurde, haben der Kollege Till Backhaus, der die sozialdemokratischen Landwirtschaftsminister vertritt, und ich, der ich die Unionslandwirtschaftsminister vertrete, uns mit Kommissar Hansen getroffen. Wir haben viele Dinge miteinander besprochen und – das will ich hier auch sagen – auf Unterschiede in der Landwirtschaft hingewiesen, auch innerhalb Deutschlands. Gerade in Ostdeutschland, auch in meiner Heimat Sachsen- Anhalt, haben wir andere Herausforderungen, als man sie vielleicht in Baden-Württemberg, in Bayern oder in Nordrhein-Westfalen hat. Wir brauchen eine klare Positionierung zur Ausgestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens. Wir haben gesagt – das gilt im Übrigen, denke ich, für uns alle –, dass wir den Single Plan, den die Europäische Union im Moment zumindest diskutiert, nicht unterstützen, weil wir einen Bedarf für einen eigenständigen Politikbereich und eine vernünftige Ausgestaltung der Finanzierung sehen und meinen, dass es beim Thema Direktzahlungen weiterhin essenziell um Einkommenssicherheit für Landwirtinnen und Landwirte gehen soll. Jetzt kommt der große Unterschied, bei dem wir uns in den Bundesländern noch darüber verständigen müssen, wie wir das sehen: Wir haben unterschiedliche Größen bei den Flächen, und am Ende des Tages geht es darum, dass jeder landwirtschaftliche Betrieb unabhängig von der Größe betrachtet werden muss. Es muss am Ende gelten, dass ein Hektar ein Hektar ist und jede erbrachte Leistung gleich gefördert wird. Eine Verteilung der zukünftigen EU-Mittel nach Bedürftigkeit, wie sie gerade in der Europäischen Union diskutiert wird, lehnen wir ab. Das ist ein Thema, das, glaube ich, nicht in die Landwirtschaft gehört. Ich habe mich gefreut – die neue Bundesregierung ist ja hier auch vertreten –, dass der neue Minister Alois Rainer in seiner Regierungserklärung am 15. Mai gesagt hat, dass alle Betriebe, ob klein oder groß, ob konventionell oder ökologisch wirtschaftend, Respekt und Anerkennung verdienen. Das ist vollkommen richtig. Deswegen ist es wichtig, dass wir die Kommission unterstützen, dass wir aber auch gezielt klar machen, wie die Agrarpolitik nach 2027 aussehen soll, auch aus Ländersicht. Wir haben viele Herausforderungen. Wir knüpfen viele Hoffnungen an die nächste GAP und an die Union, weil vieles, was in Brüssel beschlossen wird, auch unsere Zukunft bestimmt. Ein Thema, das uns alle hier ganz besonders bewegen sollte, ist das Thema Junglandwirte. Es geht nämlich darum, dass wir es in diesem wichtigen Sektor schaffen, den Übergang hinzubekommen, und dass junge Menschen sich für diese tollen Berufe interessieren und am Ende dafür Sorge tragen, dass wir auch in den nächsten Jahrzehnten tolle landwirtschaftliche Produkte auf unseren Tellern haben. – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Minister Schulze! – Das Wort hat Herr Staatsminister von Breitenbuch aus Sachsen. Georg-Ludwig von Breitenbuch (Sachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Februar legte die Europäische Kommission ihre Vision für Landwirtschaft und Ernährung vor. Sie sichert einen ehrgeizigen Fahrplan für die kommenden Jahre zu. Vielversprechende Aspekte sind darin enthalten: Ernährungssouveränität in Europa auf Basis einer starken heimischen Landwirtschaft, Rahmenbedingungen für mehr Wettbewerbsfähigkeit unter Fortführung einer verlässlichen und vereinfachten Gemeinsamen Agrarpolitik und die Unterstützung lebendiger ländlicher Räume. Die Vision unterstreicht: Landwirtschaft und Ernährung sind Säulen einer geeinten und wirtschaftlich starken Europäischen Union. Nun müssen der Ankündigung auch Taten folgen. Die Länder sind mit ihren Strukturen und Betrieben maßgeblich betroffen und bringen sich mit der heutigen Stellungnahme aktiv in die Diskussion ein. Denn schließlich findet die Vision ihren Niederschlag nicht im luftleeren, sondern im ländlichen Raum direkt vor Ort. Ich erwarte auf EU-Ebene und auch bei der nationalen Umsetzung faire Regelungen, die unabhängig von der Betriebsgröße auf alle wirtschaftlich stabilen Betriebe ausgerichtet sind. Die Landwirtinnen und Landwirte wollen täglich zeigen, was sie können und wofür sie stehen: die Bevölkerung mit gesunden Nahrungsmitteln zu versorgen, Flächen nachhaltig zu bewirtschaften und Nutztiere artgerecht zu halten. Gleichzeitig werden sie weiterhin den ländlichen Raum als zuverlässige Arbeitgeber und Mitglieder der Ortsgemeinschaften lebenswert halten. Sie leisten unverändert ihren Beitrag für unsere Kulturlandschaft. Die Politik und die Verwaltung müssen ihnen dafür das nötige Handwerkszeug zur Verfügung stellen und dürfen ihnen keine Steine in den Weg legen. Ich denke hier insbesondere an Themen wie die umständliche Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, lebensferne Auflagen für Düngungsmaßnahmen oder auch Zeitschienen für Planungs- und Genehmigungsprozesse, gerade im Tierbereich. Die hohen europäischen Standards bei der landwirtschaftlichen Produktion büßen wir damit eben nicht ein. Sie sind Garant für eine gute Qualität unserer Nahrungsmittel und für solide Arbeitsbedingungen. Aber wir müssen mit Augenmaß vorgehen. Wir werben aus sächsischer Sicht für eine strikte Aufgabenteilung in der Gemeinsamen Agrarpolitik, mit einer soliden Basisprämie zur Sicherung hoher Standards in der ersten und einer attraktiven Agrarumweltförderung in der zweiten Säule. Freiwillige ökologische Leistungen sind kein Tabuthema, aber zum Nulltarif für die Betriebe eben nicht zu stemmen. Daher fordere ich gemeinsam mit meinen Länderkolleginnen und -kollegen Anreizzahlungen für Agrarumweltleistungen. Hierfür benötigen wir ein eigenständiges, ausreichendes und gerecht verteiltes GAP-Budget auch im künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen. Hohe Erwartungen setze ich in die angekündigte Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Am 14. Mai hat die EU-Kommission ihre Vorschläge für die aktuelle Förderperiode vorgelegt. Diese können nur Korrekturen am bestehenden System sein und sind ein guter Ansatz, um sich etwas Luft zu verschaffen. Für die GAP ab 2028 muss der Aufschlag jedoch noch viel deutlicher ausfallen. Das jetzige Umsetzungsmodell sowie die Verflechtung der Säulen und Maßnahmen haben Praxis und Verwaltung fast lahmgelegt. Mehr Vertrauen in die Betriebe und Entlastung durch weniger Regularien können hier einen spürbaren Beitrag leisten. Wesentlich ist zudem die Digitalisierung, beispielsweise zur Beantragung von GAP- Mitteln. Aus sächsischer Sicht und unseren Erfahrungen nach ist es wichtig, sich verstärkt für einheitliche und nutzerfreundliche digitale Verfahren von der Antragstellung bis zur Auszahlung einzusetzen. Ich bin der festen Überzeugung: Im Vertrauen auf die Fähigkeiten unserer Landwirtschaft kann und muss uns ein Mittelweg gelingen zwischen den nötigen Regularien und pragmatischen Lösungen auf den Höfen. Eine vereinfachte, aber eigenständig finanzierte GAP ist dafür die richtige Botschaft, damit Motivation und Eigenverantwortung auf die Höfe zurückkehren. Die EU-Kommission hat die Verordnungsvorschläge zur künftigen GAP für die nächsten Wochen angekündigt. Sachsen bleibt aktiv und wird sich weiter im Sinne einer wettbewerbsfähigen Landwirtschaft einbringen. – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Andreas Bovenschulte: Ganz herzlichen Dank, Herr Staatsminister! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf und bitte um das Handzeichen: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Ziffer 11! – Minderheit. Ziffer 12! – Minderheit. Ziffer 13! – Mehrheit Nun bitte ich um Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9: TOP 9 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung COM(2025) 85 final (Drucksache 106/25) Wortmeldungen liegen nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf und bitte um das Handzeichen: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 5, zunächst ohne Satz 2! – Minderheit. Bitte Ihr Handzeichen für Satz 2 der Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffern 8 und 13 gemeinsam! – Minderheit. Ziffer 9! – Minderheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Ziffer 11! – Minderheit. Ziffer 12! – Minderheit. Ziffer 14! – Mehrheit. Ziffer 15! – Mehrheit. Ziffer 16! – Minderheit. Ziffer 17! – Mehrheit. Ziffer 18! – Minderheit. Ziffer 19! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich beende den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11: TOP 11 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Dekarbonisierung von Unternehmensflotten COM(2025) 96 final (Drucksache 130/25) Dazu liegt mir eine Wortmeldung von Herrn Minister Hermann aus Baden-Württemberg vor. Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man könnte sich ja fragen: Warum kümmert sich die EU um die Flotten der Unternehmen? Der Hintergrund ist: Der Automobilmarkt hat sich in den letzten Jahren beziehungsweise Jahrzehnten sehr stark verändert. In der EU werden inzwischen 60 Prozent aller Neufahrzeuge in Unternehmensflotten eingesetzt. Mit anderen Worten: Der private Anteil geht zurück. In Deutschland entfielen von 3,5 Millionen Neuzulassungen im letzten Jahr 70 Prozent auf gewerbliche Fahrzeuge. Das zeigt: Es ist ein entscheidender Hebel, was mit diesen Unternehmensfahrzeugen passiert. Deshalb ist es eigentlich sinnvoll, dass die Europäische Union sich darum kümmert. Wenn man die Antriebswende im Verkehrssektor vorantreiben will, wenn man die europäische Automobilindustrie stärken will, dann muss man an diesem Hebel ansetzen. Wir aus Baden-Württemberg begrüßen diese Initiative der Europäischen Union sehr, denn sie wird am Ende dem Klima nützen und die Antriebswende vorantreiben, insbesondere die Elektrifizierung. Wir haben in Baden- Württemberg schon mit großen Unternehmen Allianzen geschlossen, auch mit Paketdiensten und Transporteuren, die eine Selbstverpflichtung eingehen, dass sie bis 2030 in erheblichem Maße ihre Fahrzeugflotten verändern werden. Beispielsweise haben sich die KEP-Dienste freiwillig verpflichtet, bis 2030 die Hälfte ihrer Flotte zu elektrifizieren. Das ist ein Aspekt. Die Gesellschaft kann handeln, die Wirtschaft kann handeln. Aber es ist sehr wichtig, dass wir einen europäischen Rahmen bekommen, damit die europäischen Länder, und zwar alle und nicht nur einzelne, etwas tun können. Es kommt also sehr darauf an, dass die steuerlichen Bedingungen für die Elektrifizierung verbessert werden. Wenn man in die Branche hineinhört, dann hört man: Niemand in der Automobilindustrie will nochmals eine Prämie. Aber alle sagen: Wir brauchen klare, planbare steuerliche Bedingungen, und zwar auf längere Zeit. – Das brauchen natürlich auch Unternehmen, und am Ende brauchen das auch Private. Das heißt: Wir müssen klarstellen, dass man für elektrische oder emissionsfreie Autos auf längere Sicht keine Kfz-Steuer bezahlt, dass es auf längere Sicht auch Privilegien bei der Maut gibt, dass die Abschreibebedingungen – das ist ja für Unternehmen in besonderer Weise relevant – für elektrifizierte und emissionsfreie Fahrzeuge deutlich besser sind als für Verbrennerautos. So wird dann aus einer Idee oder aus einer Initiative eine Bewegung, und dann wird sich die Flotte transformieren. Es gibt in Europa ein Land, von dem man sonst nicht so viel hört, wenn es um ökologische Fragen geht: Belgien hat in letzter Zeit einen großen Sprung nach vorne gemacht und die Elektrifizierung um 37 Prozent steigern können. Mehr als jedes andere europäische Land! Man fragt sich: Warum? Der steuerliche Rahmen wurde so verändert, dass dieser Sprung möglich war. Das hat dazu geführt, dass in hohem Maße elektrifizierte Fahrzeuge gekauft wurden, vor allen Dingen im Unternehmensbereich. Es ist interessant, dass die Unternehmen zu 87 Prozent elektrifizierte Fahrzeuge kaufen. Im Privatsektor sind es nur 13 Prozent. Das heißt, auch da sind die Unternehmen von besonderer Bedeutung. Deswegen ist es gut, wenn wir zusammen mit der EU die neuen Rahmenbedingungen schaffen und die Bundesregierung ihr eigenes Versprechen, dort etwas zu machen, jetzt rasch vorbereitet und umsetzt. Denn man kann schon einiges machen, ohne dass man den europäischen Rahmen hat. Aber es ist natürlich besser, ihn zu haben. Also: steuerliche Vorteile und Klarheit für klimafreundliche Fahrzeuge, verlässliche Rahmenbedingungen auf eine längere Zeit. Und wir brauchen natürlich auch den unternehmerischen Mut und die Verantwortung von Unternehmen, dass sie genau diesen Weg gehen. In diesem Sinne glaube ich, dass die Europäische Union unsere Unterstützung braucht, und das ist gut so. Vizepräsident Dr. Andreas Bovenschulte: Vielen Dank, Herr Minister Hermann! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf: Ziffer 5, zunächst nur den Satz 1! – Mehrheit. Jetzt Satz 2 der Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 6! – Minderheit. Nun bitte ich um das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12: TOP 12 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 zur Gewährung zusätzlicher Flexibilität bei der Berechnung der Einhaltung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge durch die Hersteller für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 COM(2025) 136 final; Ratsdok. 7727/25 (Drucksache 153/25, zu Drucksache 153/25) Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffern 2 und 4 gemeinsam! – Minderheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 5! – Minderheit. Wer ist entsprechend Ziffer 6 dafür, von der Vorlage Kenntnis zu nehmen? – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13: TOP 13 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/956 hinsichtlich einer Vereinfachung und Stärkung des CO2- Grenzausgleichssystems COM(2025) 87 final; Ratsdok. 6609/25 (Drucksache 142/25, zu Drucksache 142/25) Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf: Ziffer 1, zunächst ohne die beiden ersten eckigen Klammern! – Mehrheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für die beiden ersten eckigen Klammern! – Mehrheit. Ziffer 5, zunächst ohne die Sätze 4 und 5! – Minderheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für die Sätze 4 und 5 der Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 8! – Minderheit. Ziffer 9! – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 17: TOP 17 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Saatgutverordnung (Drucksache 149/25) Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Empfehlung des Agrarausschusses folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer der Verordnung, wie soeben festgelegt, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 19: TOP 19 Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Vogelschutz bei Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur (VogelschutzSchieneVwV) (Drucksache 75/25) Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, wie soeben beschlossen, zugestimmt. Wir haben nun noch über die empfohlene Entschließung zu befinden. Ihr Handzeichen bitte für Ziffer 3! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung gefasst. Ich beende den Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, damit haben wir die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Die nächste Sitzung des Bundesrates berufe ich ein auf Freitag, den 13. Juni 2025, 9.30 Uhr. Ich wünsche Ihnen noch ein schönes, sonniges Wochenende! Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 11.37 Uhr) Beschlüsse im vereinfachten Verfahren (§ 35 GO BR) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2015/1017, (EU) 2021/523, (EU) 2021/695 und (EU) 2021/1153 im Hinblick auf die Steigerung der Effizienz der EU-Garantie gemäß der Verordnung (EU) 2021/523 und die Vereinfachung der Berichtspflichten COM(2025) 84 final; Ratsdok. 6610/25 (Drucksache 152/25, zu Drucksache 152/25) Ausschusszuweisung: EU – AV – Fz – U – Wi Beschluss: Kenntnisnahme Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für erschwingliche Energie - Erschließung des wahren Werts unserer Energieunion zur Sicherstellung einer erschwinglichen, effizienten und sauberen Energieversorgung für alle Europäer COM(2025) 79 final (Drucksache 131/25) Ausschusszuweisung: EU – Fz – In – U – Wi – Wo Beschluss: Kenntnisnahme Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Aktionsplan für Stahl und Metalle COM(2025) 125 final (Drucksache 169/25) Ausschusszuweisung: EU – AIS – Fz – U – Wi Beschluss: Kenntnisnahme Gemeinsames Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030 JOIN(2025) 120 final (Drucksache 156/25) Ausschusszuweisung: EU – Fz – In – V – Vk – Wi Beschluss: Kenntnisnahme Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute hinsichtlich der Anforderungen an Wertpapierfinanzierungsgeschäfte im Rahmen der strukturellen Liquiditätsquote COM(2025) 146 final (Drucksache 145/25) Ausschusszuweisung: EU – Fz Beschluss: Kenntnisnahme Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1727 hinsichtlich der Verlängerung des Zeitrahmens für die Einrichtung des Fallbearbeitungssystems von Eurojust COM(2025) 143 final; Ratsdok. 7638/25 (Drucksache 150/25, zu Drucksache 150/25) Ausschusszuweisung: EU – In – R Beschluss: Kenntnisnahme Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2026– 2027) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) 2021/765 des Rates COM(2025) 60 final (Drucksache 125/25) Ausschusszuweisung: EU – Fz – K – U – Wi Beschluss: Kenntnisnahme Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur politischen Agenda für den Europäischen Forschungsraum 2025–2027 COM(2025) 62 final (Drucksache 132/25) Ausschusszuweisung: EU – K – Wi Beschluss: Kenntnisnahme Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/691 im Hinblick auf die Unterstützung von in umstrukturierenden Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmern, die von einem unmittelbar bevorstehenden Stellenabbau betroffen sind COM(2025) 140 final; Ratsdok. 7721/25 (Drucksache 163/25, zu Drucksache 163/25) Ausschusszuweisung: EU – AIS – Fz – Wi Beschluss: Kenntnisnahme Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Fahrplan für die Frauenrechte COM(2025) 97 final; Ratsdok. 6756/25 (Drucksache 127/25) Ausschusszuweisung: EU – AIS – FJ – FS – K Beschluss: Kenntnisnahme Feststellung gemäß § 34 GO BR Einspruch gegen den Bericht über die 1053. Sitzung ist nicht eingelegt worden. Damit gilt der Bericht gemäß § 34 GO BR als genehmigt. Anlage 1 Erklärung von Ministerin Katja Wolf (Thüringen) zu Punkt 24 der Tagesordnung Der heutige Beschluss des Bundesrates ist ein bedeutsames Zeichen. Er steht für die Geschlossenheit der deutschen Länder in einem gemeinsamen Anliegen: der Freundschaft mit dem Staat Israel. Diese Freundschaft ist keine Selbstverständlichkeit. Sie ist das Ergebnis einer langen, schmerzvollen, aber auch hoffnungsvollen Entwicklung – getragen von der Erinnerung, gestärkt durch Vertrauen, getragen von Verantwortung. Ich danke den Initiatoren dieses Antrags. Ihr Engagement verdient Anerkennung. Es zeigt: Wir vergessen nicht. Wir stehen an der Seite Israels – gerade in dieser Zeit. Vor 60 Jahren haben unsere beiden Staaten einen mutigen Schritt getan. Sie haben ein Band geknüpft, das auf Erinnerung und Verantwortung beruht. Für uns Deutsche ist das eine dauerhafte Verpflichtung. Eine aktuelle Umfrage zeigt: In Israel erkennen viele Menschen unsere besondere Verantwortung an. In Deutschland hingegen scheint dieses Bewusstsein zu schwinden. Das darf uns nicht gleichgültig lassen. Was wir brauchen, ist Klarheit: Das Existenzrecht Israels, der Schutz jüdischen Lebens und das Recht auf Selbstverteidigung – all das ist nicht verhandelbar. Das gilt immer – und gerade in Zeiten wachsender Bedrohung, wie der vorgestrige Anschlag in Washington uns auf erschütternde Weise vor Augen führt. Freundschaft heißt auch: Vertrauen und gegenseitiger Respekt. Der Weg zur Verständigung führt über das offene Wort, aber nie über Belehrung. Die Bundesregierung wird in der Entschließung aufgefordert, sich für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts einzusetzen. Zum humanitären Völkerrecht gehören unter anderem der Schutz der Zivilbevölkerung vor Terrorismus und Krieg, die ungehinderte Versorgung mit humanitären Gütern und der Schutz ziviler Infrastruktur, von medizinischem Personal, Krankenhäusern, Diplomaten, Journalisten und humanitären Helfern. Die Hilfslieferungen nach Gaza müssen zugelassen werden. Zugleich steht für uns die Sicherheit Israels außer Frage. Das Selbstverteidigungsrecht Israels ist völkerrechtlich verankert und historisch begründet. Es ist Teil unserer Verantwortung. Auch wissen wir: Der Austausch der Menschen – besonders junger Menschen – ist der beste Weg zu gegenseitigem Verständnis. Darum ist die Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft und Kultur so wichtig. In Thüringen ist die Erinnerung lebendig. Wir bewahren das jüdische Erbe in Erfurt. Und wir erinnern an die dunkelsten Kapitel unserer Geschichte – in Buchenwald, in Mittelbau-Dora, in Weimar. Doch Erinnerung allein genügt nicht. Sie muss weitergetragen werden. Deshalb engagieren wir uns besonders für den Jugendaustausch zwischen Deutschland und Israel. Thüringen wird dem Antrag zustimmen. Wir stehen zu dieser Entschließung – aus Überzeugung, aus Verantwortung, aus Freundschaft. Anlage 2 Erklärung von Ministerin Melanie Walter (Niedersachsen) zu Punkt 10 der Tagesordnung Für die Länder Niedersachsen und Baden- Württemberg gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll: Die Länder Niedersachsen und Baden-Württemberg verstehen unter Ziffer 4 der Empfehlungsdrucksache 129/1/25, dass damit nicht auf eine Änderung des Ziels für 2035 für einen CO2-Flottengrenzwert für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge gemäß der Verordnung (EU) 2019/631 in Höhe von 0 g/km abgezielt wird. Das Festhalten an diesem Zielwert wurde zuletzt durch die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 24. Oktober 2024 beschlossen. Anlage 3 Umdruck 4/2025 Zu den folgenden Punkten der Tagesordnung der 1054. Sitzung des Bundesrates möge der Bundesrat gemäß den vorliegenden Empfehlungen und Vorschlägen beschließen: I. Die Entschließung zu fassen: Punkt 3 Entschließung des Bundesrates „Förderung der Weiterbildung für Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte“ (Drucksache 154/25) II. Zu den Vorlagen die Stellungnahmen abzugeben, die in der jeweils zitierten Empfehlungsdrucksache wiedergegeben sind: Punkt 15 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Union der Kompetenzen COM(2025) 90 final (Drucksache 143/25, Drucksache 143/1/25) Punkt 16 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2021/2115 und (EU) Nr. 251/2014 in Bezug auf bestimmte Marktvorschriften und sektorbezogene Unterstützungsmaßnahmen im Weinsektor und für aromatisierte Weinerzeugnisse COM(2025) 137 final; Ratsdok. 7550/25 (Drucksache 157/25, zu Drucksache 157/25, Drucksache 157/1/25) III. Der Vorlage ohne Änderung zuzustimmen: Punkt 18 Sechste Verordnung zur Änderung der CRS- Ausdehnungsverordnung (Drucksache 155/25) IV. Entsprechend den Anregungen und Vorschlägen zu beschließen: Punkt 20 a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für das Komitee der Kommission zur Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen für den Themenschwerpunkt: fachliche Anerkennung von Hochschulberufen (Drucksache 124/25, Drucksache 124/1/25) b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe Asyl (Drucksache 162/25, Drucksache 162/1/25) c) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Arbeitsgruppe der Kommission „Nationale Auditsysteme“ (Drucksache 170/25, Drucksache 170/1/25) d) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ausschuss für den Europäischen Raum für Forschung und Innovation (ERAC) (Drucksache 176/25, Drucksache 176/1/25) Punkt 21 Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ (Drucksache 198/25, Drucksache 198/1/25) Anlage 4 Erklärung von Ministerpräsident Daniel Günther (Schleswig-Holstein) zu Punkt 5 der Tagesordnung Für die Länder Schleswig-Holstein, Berlin und Nordrhein-Westfalen gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll: Die Länder Schleswig-Holstein, Berlin und Nordrhein- Westfalen unterstützen das Ziel, die rechtlichen Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Vielfalt der Lebens- und Familienformen und den Wunsch gleichgeschlechtlicher Partnerinnen und Partner, eine Familie zu gründen, anzupassen. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass im Zusammenhang mit der zum 1. Oktober 2017 eingeführten „Ehe für alle“ beim Bundesverfassungsgericht seit 2021 mehrere Verfahren anhängig sind (1 BvL 1/21, 1 BvL 2/21, 1 BvL 7/21, 1 BvL 2/22, 1 BvL 1/23, 1 BvR 2167/22), die grundsätzliche Fragen des Abstammungsrechts betreffen. Die gemeinsame Elternschaft zweier miteinander verheirateter Frauen für ein in der Ehe von einer der Frauen geborenes Kind ist nach geltender Rechtslage nur über eine Adoption möglich. Das Bundesverfassungsgericht beabsichtigt, im Jahr 2025 eine Entscheidung über diese Vorlagen zu verkünden. Im Lichte der zu erwartenden höchstrichterlichen Entscheidung sollte der Gesetzgeber zügig eine strukturelle Neufassung des Abstammungsrechtes vorlegen, die insbesondere das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt und die verfassungsmäßigen Rechte der biologischen Väter und der nicht gebärenden Partnerin angemessen berücksichtigt. Anlage 5 Erklärung von Ministerin Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) zu Punkt 7 der Tagesordnung Ich möchte der Kollegin Sinemus ausdrücklich für die Initiative danken. Der Ausbau der digitalen Infrastruktur spielt eine zentrale Rolle bei unserem Ziel, Deutschlands Wirtschaft auf die Füße zu helfen. Ein Mobilfunknetz, das wirklich überall in der Fläche verfügbar ist, ist ein Gewinn für jeden Menschen. Elementar ist es aber für die Landwirtschaft und die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die auf funktionierende Netzinfrastrukturen angewiesen sind. Wenn ein Unternehmen im ländlichen Raum nicht erreichbar ist, hat das greifbare wirtschaftliche Konsequenzen. Die Entschließung greift die aktuell bedeutsamsten Themen im Bereich der digitalen Infrastrukturen auf und definiert gleichzeitig Positionen, hinter denen sich die Bundesländer in den meisten Fällen vollständig versammeln – so jedenfalls interpretiere ich das Ergebnis der Ausschussberatungen. Auch der Koalitionsvertrag des Bundes greift die wesentlichen Punkte der Entschließung auf. Wir können also feststellen: Zwischen Bund und Ländern gibt es einen weitreichenden Konsens in der Frage, mit welchem Ziel wir den Ausbau der digitalen Infrastrukturen voranbringen müssen. Aus meiner Sicht sind dabei drei Punkte zentral: Erstens gilt weiterhin der Vorrang des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus bei gleichzeitig ausreichender Mittelausstattung für den geförderten Ausbau. Das ist insbesondere für die Erschließung in ländlichen Regionen unabdingbar. Die Verlängerung wichtiger Mobilfunkfrequenzen bei gleichzeitig strengen Auflagen wird dem Mobilfunkausbau einen wichtigen Schub geben. Zweitens. Dies gelingt aber nur dann, wenn alle inzwischen auf dem Tisch liegenden Vorschläge zur Entbürokratisierung, Digitalisierung und damit die Beschleunigung des Ausbaus und der dazu gehörenden Planungs- und Genehmigungsverfahren umgesetzt werden. Hier ist die Bundesregierung am Zug, die wir mit der Entschließung um zügige Vorlage eines Nachfolgegesetzes zum TK-NaBeG (Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen) bitten. Dass darin das überragende öffentliche Interesse für Mobilfunk- und Glasfaserausbau verankert wird, setze ich voraus – der Koalitionsvertrag ist hier schließlich völlig unmissverständlich formuliert. Bei so viel Einigkeit in den Zielen geht es jetzt „nur noch“ um die Umsetzung. Mein Appell an die Bundesregierung: Verlieren Sie jetzt möglichst wenig Zeit mit der Umorganisation von Verwaltung! Das Bundesdigitalministerium, dessen Errichtung ich ausdrücklich begrüße, muss schnell arbeitsfähig werden. Drittens. Die Mobilfunkförderung muss mit Nachdruck vorangetrieben werden. Vor etwa einem Jahr hat der Bundesrat auf Initiative der Länder Sachsen-Anhalt und Bayern eine Entschließung zur Verlängerung der Mobilfunkförderung gefasst, die verbunden war mit der Aufforderung an den Bund, die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) mit Sitz in Naumburg zu erhalten. Ich begrüße ausdrücklich, dass der Erhalt der MIG ebenso wie das überragende öffentliche Interesse im Koalitionsvertrag verankert ist und dass auch die heutige Entschließung ein eindeutiges Bekenntnis zur MIG enthält. Dort muss jetzt aber auch mit der aktuellen Geschwindigkeit weitergearbeitet werden. Sachsen-Anhalt wird der Entschließung zustimmen.]

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