Protokoll der 1054. Sitzung des Bundesrates
Text
Protokoll der 1054. Sitzung des Bundesrates
[Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1054
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1054. Sitzung
Berlin, Freitag, den 23. Mai 2025
I n h a l t :
Begrüßung des Botschafters des Staates Israel,
Ron Prosor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125
76 Jahre Grundgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
1. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Waffengesetzes – Aufnahme von
Nachtzieltechnik – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG –
Antrag des Landes Hessen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 203/25) . . . . . 135
Ingmar Jung (Hessen) . . . . . . . . . . . . 135
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
2. Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen
Bekämpfung der Verabreichung
sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub-
und Sexualdelikten – Antrag der Länder
Nordrhein-Westfalen und Hamburg,
Saarland – (Drucksache 128/25) . . . . . . . . . . . . 135
Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . . 136
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Bestellung von
Minister Dr. Benjamin Limbach
(Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten des
Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . 137
3. Entschließung des Bundesrates „Förderung
der Weiterbildung für Kinder- und
Jugendärztinnen und -ärzte“ – Antrag des
Landes Baden-Württemberg –
(Drucksache 154/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 149*
4. Entschließung des Bundesrates zur
notwendigen Überbrückungsfinanzierung zur
Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im
Transformationsprozess der
Krankenhausreform – Antrag der Länder Brandenburg und
Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen –
(Drucksache 166/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
Britta Müller (Brandenburg) . . . . . . . 139
Clemens Hoch (Rheinland-Pfalz) . . . . 140
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 140
5. Entschließung des Bundesrates
„Abstammungsrecht ändern: Zwei-Mütter-Familien
stärken“ – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz
und Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen – (Drucksache 161/25) . . . . . . . . . . . . . 141
Daniel Günther (Schleswig-Holstein) . . 150*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 141
6. Entschließung des Bundesrates „Ein zweites
Leben für Matratzen – Recycling
ermöglichen“ – Antrag des Landes Hessen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 206/25) 141
Ingmar Jung (Hessen) . . . . . . . . . . . 141
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141
7. Entschließung des Bundesrates „Ausbau der
digitalen Infrastruktur dynamisch
vorantreiben“ – Antrag des Landes Hessen –
(Drucksache 99/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142
Thomas Jarzombek, Parl. Staatssekretär
beim Bundesminister für Digitales und
Staatsmodernisierung . . . . . . . . . . 142
Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 151*
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 142
8. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Eine Vision für
Landwirtschaft und Ernährung –
Gemeinsam einen attraktiven EU-Agrar- und
Lebensmittelsektor für künftige Generationen
gestalten
COM(2025) 75 final; Ratsdok. 6385/25
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 103/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 143
Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . . 143
Georg-Ludwig von Breitenbuch
(Sachsen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 144
9. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Der Deal für eine
saubere Industrie: Ein gemeinsamer
Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und
Dekarbonisierung
COM(2025) 85 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 106/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 145
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 145
10. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für
die europäische Automobilindustrie
COM(2025) 95 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 129/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . . 130
Melanie Walter (Niedersachsen) . . . . . 149*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 131
11. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Dekarbonisierung
von Unternehmensflotten
COM(2025) 96 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 130/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 145
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 145
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 146
12. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 zur
Gewährung zusätzlicher Flexibilität bei der
Berechnung der Einhaltung der CO2-
Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und
neue leichte Nutzfahrzeuge durch die
Hersteller für die Kalenderjahre 2025 bis 2027
COM(2025) 136 final; Ratsdok. 7727/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 153/25, zu Drucksache 153/25) 146
Beschluss: Kenntnisnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146
13. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) 2023/956
hinsichtlich einer Vereinfachung und Stärkung des
CO2-Grenzausgleichssystems
COM(2025) 87 final; Ratsdok. 6609/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 142/25, zu Drucksache 142/25) 146
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147
14. Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur
Festlegung des Instruments
„Sicherheitsmaßnahmen für Europa“ (SAFE) durch die
Stärkung der europäischen
Verteidigungsindustrie
COM(2025) 122 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 147/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 132
Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . 132
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133
Gunther Krichbaum, Staatsminister beim
Bundesminister des Auswärtigen . . 134
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 135
15. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Die Union der
Kompetenzen
COM(2025) 90 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 143/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 150*
16. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013,
(EU) 2021/2115 und (EU) Nr. 251/2014 in
Bezug auf bestimmte Marktvorschriften
und sektorbezogene
Unterstützungsmaßnahmen im Weinsektor und für
aromatisierte Weinerzeugnisse
COM(2025) 137 final; Ratsdok. 7550/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 157/25, zu Drucksache 157/25) 139
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150*
17. Dreizehnte Verordnung zur Änderung der
Saatgutverordnung (Drucksache 149/25) . . 147
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147
18. Sechste Verordnung zur Änderung der CRS-
Ausdehnungsverordnung (Drucksache 155/25) 139
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150*
19. Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Durchführung des Bundesnaturschutzgesetzes
zum Vogelschutz bei Elektrifizierung der
Schieneninfrastruktur (Vogelschutz
SchieneVwV) (Drucksache 75/25) . . . . . . . . . . . 147
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147
20. a) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für das Komitee der
Kommission zur Richtlinie 2005/36/EG über die
Anerkennung beruflicher Qualifikationen
für den Themenschwerpunkt: fachliche
Anerkennung von Hochschulberufen –
gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m.
Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 124/25)
b) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe
Asyl – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG
i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-
Vereinbarung – (Drucksache 162/25)
c) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für die Arbeitsgruppe der
Kommission „Nationale Auditsysteme“ –
gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m.
Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 170/25)
d) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für den Ausschuss für den
Europäischen Raum für Forschung und
Innovation (ERAC) – gemäß § 6 Absatz 1
EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-
Länder-Vereinbarung – (Drucksache 176/25) 139
Beschluss zu a): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 124/1/25 . . . . . . . . . 150*
Beschluss zu b): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 162/1/25 . . . . . . . . . 150*
Beschluss zu c): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 170/1/25 . . . . . . . . . 150*
Beschluss zu d): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 176/1/25 . . . . . . . . . 150*
21. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
des Kuratoriums der Stiftung „Haus der
Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG –
(Drucksache 198/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 198/1/25 . . . . . . . . . . . . . 150*
22. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder-
und Jugendhilfe – Rechtsanspruchserfüllende
Ferienangebote in der Ganztagsbetreuung
von Kindern im Grundschulalter – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes
Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 208/25) . . . . . . . . . . 137
Julia Willie Hamburg (Niedersachsen) . 137
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138
23. Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung
des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen –
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des
Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 211/25) . . . . . 138
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
24. Entschließung des Bundesrates „60 Jahre
deutsch-israelische Beziehungen“ – Antrag
aller Länder gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 213/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . . 128
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 129
Katja Wolf (Thüringen) . . . . . . . . . . 149*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 130
25. Neufassung der Geschäftsordnung des
Bundesrates – gemäß Artikel 52 Absatz 3
Satz 2 GG – (Drucksache 235/25) . . . . . . . . 130
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag
des Ständigen Beirats in
Drucksache 235/25 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 148
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsidentin A n k e R e h l i n g e r ,
Ministerpräsidentin des Saarlandes
Vizepräsident D r . A n d r e a s B o v e n -
s c h u l t e , Präsident des Senats, Bürgermeister,
Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur der Freien
Hansestadt Bremen – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Eric Beißwenger (Bayern)
Thorsten Bischoff (Saarland)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Eric Beißwenger, Staatsminister für
Europaangelegenheiten und Internationales
B e r l i n :
Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr,
Klimaschutz und Umwelt
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Robert Crumbach, Minister der Finanzen und für
Europa
Britta Müller, Ministerin für Gesundheit und Soziales
Steffen Freiberg, Minister für Bildung, Jugend und
Sport
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen
Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und
Stadtentwicklung
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der Behörde für
Finanzen und Bezirke
Dr. Anjes Tjarks, Senator, Präses der Behörde für
Verkehr und Mobilitätswende
H e s s e n :
Boris Rhein, Ministerpräsident
Manfred Pentz, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales und
Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen
beim Bund
Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und
Forschung, Kunst und Kultur
Ingmar Jung, Minister für Landwirtschaft und
Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Christian Pegel, Minister für Inneres, Bau und
Digitalisierung
N i e d e r s a c h s e n :
Olaf Lies, Ministerpräsident
Julia Willie Hamburg, Kultusministerin
Melanie Walter, Ministerin für Europa und
Regionale Landesentwicklung
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz
R h e i n l a n d - P f a l z :
Philipp Fernis, Minister der Justiz
Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und
Gesundheit
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
David Lindemann, Staatssekretär, Chef der
Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes für
Europaangelegenheiten
S a c h s e n :
Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales,
Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für
Umwelt und Landwirtschaft
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus,
Landwirtschaft und Forsten
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
T h ü r i n g e n :
Katja Wolf, Finanzministerin
Georg Maier, Minister für Inneres, Kommunales und
Landesentwicklung
Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der
Thüringer Staatskanzlei
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Dr. Michael Meister, Staatsminister beim
Bundeskanzler
Christoph de Vries, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern
Gunther Krichbaum, Staatsminister beim
Bundesminister des Auswärtigen
Stefan Rouenhoff, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Michael Brand, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
Thomas Jarzombek, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und
Staatsmodernisierung
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit
Tino Sorge, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Gesundheit
Martina Englhardt-Kopf, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat
1054. Sitzung
Berlin, den 23. Mai 2025
Beginn: 09.32 Uhr
Präsidentin Anke Rehlinger: Meine sehr geehrten
Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich
eröffne die 1054. Sitzung des Bundesrates.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben
unter uns heute einen hochrangigen Gast: Auf der
Ehrentribüne hat der israelische Botschafter, Seine Exzellenz
Herr P r o s o r , Platz genommen. – Exzellenz, ich
begrüße Sie ganz herzlich hier bei uns im Bundesrat!
(Beifall)
Vor 60 Jahren nahmen die Bundesrepublik
Deutschland und der Staat Israel diplomatische Beziehungen auf.
Dieses besondere Jubiläum möchte der Bundesrat heute
mit einer Entschließung würdigen, und wir möchten
unseren Willen unterstreichen, die bereits vielfältigen
Beziehungen unserer Länder weiter zu stärken. Wir
freuen uns sehr, dass Sie zu diesem Anlass unser Gast sind –
zumal in diesen doch schwierigen Zeiten, wie zuletzt ein
Anschlag am Mittwochabend in Washington zeigt. Zwei
Angehörige der israelischen Botschaft wurden
niedergeschossen. Es handelt sich um einen Deutsch-Israeli und
seine Partnerin. Auch wenn derzeit noch keine absolute
Klarheit über das Motiv besteht, so ist dieses Verbrechen
an zwei jungen Menschen – völlig unabhängig von den
Hintergründen – in jeder Hinsicht verabscheuungswürdig
und durch nichts zu rechtfertigen. Wir verurteilen dies
zutiefst.
Sehr geehrter Herr Prosor, wir trauern zusammen mit
Ihnen um die Opfer und fühlen mit deren Angehörigen
und Freunden.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben dazu
später noch eine Aussprache. Lassen Sie mich, bevor wir in
die Tagesordnung eintreten, ein paar Gedanken zum
heutigen Verfassungstag äußern! Sie erinnern sich: Im
letzten Jahr gab es große Feierlichkeiten dazu. Heute vor
genau 76 Jahren trat das Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Auf den tatsächlichen und
moralischen Trümmern, die das Dritte Reich hinterließ,
wurde unser Grundgesetz geschaffen. Es sollte eine
bessere, eine stabilere, eine stärkere Demokratie begründen,
als es bei der ersten Demokratie, der Weimarer Republik,
der Fall war. Die Menschenrechte, mit der Würde des
Menschen im Zentrum, und der Föderalismus mit
Bundesländern, die den Bundesstaat konstituieren, erhielten
damit eine Ewigkeitsgarantie.
Meine Damen und Herren, die staatliche Ordnung des
Grundgesetzes währt nun schon länger als die Zeit des
Kaiserreichs, der Weimarer Republik und des Dritten
Reiches zusammen. Aber Freiheit und Demokratie sind
keine ewige Selbstverständlichkeit. Sie müssen stets
begründet und verteidigt werden – durch Haltung und
durch Handeln, auch und gerade in Zeiten voller innerer
und äußerer Herausforderungen. Demokratische Haltung
und die Handlungsfähigkeit der Demokratie sind
gefordert, um den Wandel zu gestalten und den Menschen
dabei Mut und Sicherheit zu geben und Lösungen für die
Zukunft. Haltung und Handlungsfähigkeit müssen
Demokratinnen und Demokraten aber auch gegenüber
denjenigen beweisen, die zwar in unseren Parlamenten
sitzen, aber in Wahrheit mit unserer Verfassung, unserer
freiheitlichen Grundordnung, unserem gesellschaftlichen
Zusammenhalt mindestens fremdeln oder gar deren
Feinde sind. Es war weise von den Vätern und Müttern des
Grundgesetzes, dass zu ihren Lehren aus der
Vergangenheit auch die Verankerung einer wehrhaften Demokratie
zählt. An uns ist es, diese Regeln anzuwenden, wenn
Gefahr besteht.
Meine Damen und Herren, das Grundgesetz setzt auch
dem Nationalismus der Jahrzehnte zuvor die Idee eines
vereinten Europas entgegen, „von dem Willen beseelt, …
als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa
dem Frieden der Welt zu dienen“, wie es in der Präambel
des Grundgesetzes im Jahre 1949 hieß. Damit war das
Grundgesetz die erste Verfassung eines europäischen
Staates, die die Perspektive Europa offensiv formulierte.
Ein knappes Jahr nach Inkrafttreten des Grundgesetzes
schlug der französische Außenminister Robert Schuman
auf dieser Basis in seiner berühmten Erklärung die
Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
vor. Die Vergemeinschaftung gerade dieser
kriegswichtigen Industriezweige sollte das Gegeneinander von
Frankreich und Deutschland für alle Zeiten unmöglich machen.
Dieser Erklärung, die sich gerade zum 75. Male jährte,
und ihrem Verfasser durfte ich als Bundesratspräsidentin
auf Einladung unserer französischen Nachbarn am
diesjährigen Europatag in Scy-Chazelles, der Heimat von
Robert Schuman, gedenken. Sie ist bis heute ein
ermutigendes Lehrbeispiel für alle Menschen in der Welt, die –
wo auch immer – um Frieden und Völkerversöhnung
bemüht sind.
1950 waren die Gräben zwischen Deutschen und
Franzosen längst noch nicht überwunden. In dieser Zeit
war die Vision einer supranationalen Gemeinschaft
einstiger Erbfeinde ein sehr kühnes und gewagtes
Unterfangen. Dennoch wurde sie Wirklichkeit. Sie wurde zu einer
Wirklichkeit, die den Menschen in beiden Ländern,
insbesondere aber den Menschen in der Grenzregion, aus
der ich stamme, eine nie zuvor erlebte Epoche des
Friedens und der Freiheit und des Wohlstandes bescherte. Bis
heute steht die Schuman-Erklärung für die Zuversicht,
dass jede Feindschaft überwindbar und nachhaltiger
Friede möglich ist.
Das Grundgesetz von 1949 und die Schuman-
Erklärung von 1950 sind beide Manifeste einer tief
empfundenen Entschlossenheit, dass nie mehr Hass und
Gewalt die Herrschaft über die Menschen gewinnen dürfen.
Umso folgerichtiger war es, nach der deutschen Einheit
den Artikel 23 neu zu formulieren und dort die
europäische Perspektive der Präambel weiterzuführen. Heute
schafft uns dies die Voraussetzung, um als Europa geeint
und entschlossen die Herausforderungen einer neuen Zeit
anzunehmen. Der Krieg im Osten unseres Kontinents und
der Kurs der Großmächte verlangen von uns neue
Anstrengungen. Wir müssen als Europa unser Schicksal und
die Verteidigung unserer Werte in unsere eigenen Hände
nehmen. Es kommt in Zukunft auf unsere eigene Stärke
an, und wir müssen mehr noch als bisher Garant für
Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, 76 Jahre
Grundgesetz mahnen uns Deutsche, die Herausforderung
unserer Zeit in europäischer Gemeinsamkeit
anzunehmen. 75 Jahre Schuman-Erklärung bestärken uns, dass
wir als Europäer hierzu damals wie heute die Kraft
haben. – Danke schön!
Bevor wir nun in die Beratung der Vorlagen eintreten,
habe ich noch gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung
Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates
bekannt zu geben:
Aus dem Senat der Freien und Hansestadt
Hamburg und damit aus dem Bundesrat ist am 7. Mai 2025
Herr Senator Jens K e r s t a n ausgeschieden.
Zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates hat der
Senat am selben Tag bestellt: Herrn Ersten Bürgermeister
Dr. Peter T s c h e n t s c h e r , dem ich an dieser Stelle
herzlich zu seiner Wiederwahl gratuliere, sowie Frau
Bürgermeisterin Katharina F e g e b a n k und Herrn
Senator Dr. Andreas D r e s s e l .
Die übrigen Mitglieder des Senats wurden am selben
Tag zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates
ernannt.
Frau Staatsrätin Liv A s s m a n n wurde erneut zur
Bevollmächtigten der Freien und Hansestadt Hamburg
beim Bund bestellt. – Auch hierzu unseren herzlichen
Glückwunsch!
Aus der Niedersächsischen Landesregierung und
damit aus dem Bundesrat sind am 20. Mai ausgeschieden:
Herr Ministerpräsident Stephan W e i l und Frau
Ministerin Wiebke O s i g u s , der ich an dieser Stelle ganz
herzlich für die gute und vertrauensvolle
Zusammenarbeit im Ständigen Beirat sowie die regelmäßige
Übernahme der Leitung der Plenarsitzungen danken möchte.
Zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates hat die
Landesregierung am selben Tag bestellt: Herrn
Ministerpräsident Olaf L i e s , dem ich an dieser Stelle herzlich
zu seiner Wahl gratuliere, sowie Frau Ministerin Julia
Willie H a m b u r g , Frau Ministerin Daniela B e h -
r e n s , Frau Ministerin Dr. Kathrin W a h l m a n n ,
Herrn Minister Christian M e y e r und Herrn Minister
Dr. Andreas P h i l i p p i .
Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden
am selben Tag zu stellvertretenden Mitgliedern des
Bundesrates ernannt.
Neue Bevollmächtigte des Landes Niedersachsens
beim Bund ist seit dem 20. Mai Frau Staatssekretärin
Veronika D i c k e , die ich sehr herzlich in unserem
Hause begrüßen möchte.
Aus der rheinland-pfälzischen Landesregierung und
damit aus dem Bundesrat ist am 6. Mai Frau
Staatsministerin Dr. Stefanie H u b i g ausgeschieden.
Die Landesregierung hat Herrn Staatsminister Sven
T e u b e r am 20. Mai zum stellvertretenden Mitglied
des Bundesrates bestellt.
Aus der schleswig-holsteinischen Landesregierung
ist mit Ablauf des 5. Mai Frau Ministerin Karin P r i e n
ausgeschieden.
Die Landesregierung hat mit Wirkung vom 7. Mai
Frau Ministerin Dr. Dorit S t e n k e zum
stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt.
Den alten und neuen Mitgliedern des Bundesrates
gratulieren wir und wünschen ihnen stets eine glückliche
Hand.
Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen
Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die
Zukunft alles Gute.
Besonders danken möchte ich dem Bevollmächtigten
des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Staatssekretär
Dr. Mark S p e i c h , der heute zum letzten Mal an einer
Bundesratssitzung teilnimmt. – Lieber Herr Dr. Speich,
Sie haben fast acht Jahre lang die Geschicke des
Ständigen Beirates mit begleitet. Herzlichen Dank für die
engagierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit! Wir
wünschen Ihnen für die Zukunft und Ihre neue Aufgabe alles
Gute und viel Erfolg.
An dieser Stelle danken möchte ich auch dem
bisherigen Bevollmächtigten der Freien Hansestadt Bremen,
Herrn Staatsrat Dr. Olaf J o a c h i m , der mit Wirkung
vom 21. Mai aus dem Bundesrat ausgeschieden ist. Er
war einer unserer beiden Schriftführer, fast sechs Jahre
lang Mitglied im Ständigen Beirat und hatte zuletzt
dessen Vorsitz inne. Auch ihm ein herzliches Dankeschön
für sein großes Engagement und alles Gute für die
zukünftige Aufgabe!
Sie sehen, es gab einige Veränderungen. Nachdem wir
sie alle bekannt gegeben haben, können wir im weiteren
Programm fortfahren.
Ich komme zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 25 Punkten vor.
Zu Beginn der Sitzung werden die Punkte 24, 25, 10
und 14 – in ebendieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach
TOP 2 werden die Punkte 22 und 23 – in dieser
Reihenfolge – beraten. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge
unverändert.
Gibt es Ihrerseits Wortmeldungen zur Tagesordnung? –
Das ist nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt, und wir können in diese
eintreten.
Ich rufe als Erstes Tagesordnungspunkt 24 auf:
TOP 24
Entschließung des Bundesrates „60 Jahre
deutschisraelische Beziehungen“ – Antrag aller Länder
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 213/25)
Es gibt Wortmeldungen dazu. Ich erteile als Erstes das
Wort Herrn Minister Liminski aus Nordrhein-Westfalen.
Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Exzellenz, lieber Ron Prosor!
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen! 60 Jahre diplomatische Beziehungen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat
Israel – eine Beziehung, die wahrlich alles andere als
selbstverständlich ist; eine Beziehung, die bereits zwei
Jahrzehnte und damit weniger als eine Generation nach
der Schoah ihren Anfang nahm. Für Nordrhein-Westfalen
sind diese Beziehungen traditionell von herausragender
Bedeutung, und deshalb haben wir gemeinsam mit dem
Saarland die heutige Entschließung angeregt. Es ist ein
wirklich starkes Zeichen, dass alle Länder, alle
Landesregierungen parteiübergreifend dieses Anliegen teilen und
wir diesen Entschließungsantrag gemeinsam einbringen.
Wir tun dies bewusst als Länderkammer und zeigen
damit: Die Beziehungen zu Israel sind nicht nur eine
diplomatische Angelegenheit alleine der Staatsspitze; sie sind
tief in unserem ganzen Land verwurzelt.
Die deutsch-israelischen Beziehungen sind seit ihren
Ursprüngen getragen von dem Willen, das Unmögliche
möglich zu machen. Wer hätte es nach dem
Menschheitsverbrechen der Schoah für möglich gehalten, dass
der Staat Israel mit dem Land der Täter wieder offizielle
Beziehungen knüpft, zwei Jahrzehnte nach Auschwitz?
Und mehr noch: Wer hätte es für möglich gehalten, dass
aus diesen Beziehungen nicht nur diplomatische
Beziehungen folgen, sondern eine wahre Wertepartnerschaft, ja
eine echte Freundschaft erwächst? Dass sich aus der
Aufnahme diplomatischer Beziehungen dieses feste Band
zwischen beiden Staaten entwickeln konnte, dazu
brauchte es historisches Bewusstsein, aber auch politischen Mut –
nicht nur von Politikern, sondern auch von vielen
Verantwortungsträgern in beiden Ländern, in der ganzen
Gesellschaft. Nur so konnte gegenseitiges Verständnis
wachsen. Ohne Verständnis kein Vertrauen. Ohne
Vertrauen keine Versöhnung. Mit der Versöhnung allerdings
geht auch eine Verpflichtung einher.
Die Verbundenheit mit Israel hat in Nordrhein-
Westfalen eine lange überparteiliche Tradition. Insofern,
lieber Ron Prosor, war es uns als Landesregierung eine
besondere Freude, gemeinsam mit der israelischen
Botschaft vergangene Woche im Landtag den
Nationalfeiertag Israels und 60 Jahre diplomatische Beziehungen zu
würdigen und – ja, man kann es so sagen – zu feiern.
Nicht nur die Politik, sondern auch die Menschen in
Nordrhein-Westfalen und Israel fühlen sich in besonderer
Weise verbunden. Aus den Anfängen, vor allem im
Sport, sind viele Städtepartnerschaften erwachsen, ein
enger Austausch in Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft.
Um diese Breite und Tiefe unserer Beziehungen zu
erhalten und zu entwickeln, haben wir unser Israel-Büro in Tel
Aviv eingerichtet: als zentralen Anker und als einen Ort
des Austauschs in Wirtschaft, Bildung, Forschung und
Kultur, aber auch als Ausdruck unserer Freundschaft mit
Israel, in guten wie in schlechten Zeiten. Denn klar ist:
Israels Existenz ist auch heute keine
Selbstverständlichkeit. Die Bedrohung bleibt eine traurige Konstante.
Der 7. Oktober 2023 hat uns das auf brutale Art und
Weise vor Augen geführt. Die Hamas hat am 7. Oktober
nicht einfach nur getötet. Die Hamas hat gequält und
geschändet und alles das gefilmt und gesendet. Sie hat
durch ihre Grauen bewusst Hass gesät – ein Hass, der in
seinem brennenden Vernichtungswillen eine eigene, klare
Sprache spricht und eine unmissverständliche Botschaft
sendet. Was anderes bezweckt man, wenn man selbst
Babys auf barbarische Art und Weise ums Leben bringt?
Angesichts dieser Brutalität darf sich unsere Solidarität
nicht nur auf Worte beschränken. Deshalb haben wir aus
Nordrhein-Westfalen die Initiative „Shalom – Chaveruth“
gestartet. Wir helfen beim Wiederaufbau. Wir
unterstützen die lokalen Gemeinschaften. Wir sind uns dabei
bewusst: Israel braucht kein Geld. Israel braucht Freunde.
Deshalb setzen wir auch als Land mit „Shalom –
Chaveruth“ das Zeichen: Dort, wo fanatische Islamisten
jüdisches Leben ein für alle Mal auslöschen wollten, wollen
wir dazu beitragen, dass jüdisches Leben blüht.
Es ist unerträglich, zu wissen, dass noch immer
Geiseln in der Gewalt der Hamas sind und als menschliche
Schutzschilde oder als Verhandlungsmasse von den
Terroristen missbraucht werden. Wer diesen Terror
relativiert, wer Israel das Existenzrecht abspricht, wer
jüdisches Leben angreift, der stellt sich gegen uns. Das heißt
es, wenn wir sagen, dass die sichere Existenz Israels
deutsche Staatsräson ist.
Solidarität mit Israel, mit Jüdinnen und Juden schließt
Empathie für das Leid anderer Menschen nicht aus. Im
Gegenteil: Es gehört auch zu den Lehren unserer
Geschichte, leidenden Menschen niemals gleichgültig
gegenüberzustehen. Die Botschaft von Margot Friedländer,
der großen Zeitzeugin, die wir schon jetzt so sehr
vermissen, war einfach und doch grundsätzlich: „Seid
Menschen!“ Mit diesem Maßstab im Herzen sind die Bilder
aus Gaza schwer zu ertragen. Die Lage der Menschen in
Gaza darf niemanden kaltlassen. Empathie ist nicht
endlich. Sie gilt jedem Menschenleben in Not. Und ich will
nicht aufhören, daran zu glauben, dass beides gleichzeitig
möglich ist: Solidarität mit Israel und Mitleid mit den
Menschen in Gaza. Jede und jeder ist aufgerufen, das in
der eigenen Macht Stehende zu tun, um auch dieses Leid
zu lindern.
Dass wir die Beziehungen zwischen Deutschland und
Israel durch eine Entschließung gerade am Jahrestag
unseres Grundgesetzes würdigen, ist ein besonderes
Zeichen mit einer inneren Logik. Im Zentrum des
Grundgesetzes steht die Menschenwürde. Die Menschenwürde ist
der Kontrapunkt zur Barbarei des Nationalsozialismus, zu
Rassismus und zu Antisemitismus. Und deshalb ist unser
Grundgesetz auch ein Auftrag, sich jeder Form des
Antisemitismus aufs Schärfste entgegenzustellen. Auch das
tun wir mit unserer heutigen Entschließung. Die Idee der
Menschenwürde bedeutet in ihrem Kern die
Anerkennung jedes Einzelnen als Subjekt und nicht als Objekt.
Genau das meinte Margot Friedländer mit der Botschaft
„Seid Menschen!“. Diese Botschaft bleibt aktuell –
immer, überall. – Vielen Dank!
Vizepräsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Vielen Dank, Herr Liminski! – Das Wort hat Frau
Ministerpräsidentin Rehlinger, Saarland.
Anke Rehlinger (Saarland): Herr Präsident! Meine
sehr geehrten Damen und Herren! Ihre Exzellenz, sehr
geehrter Herr Botschafter! Aussöhnung war das
Leitmotiv der jungen Bundesrepublik nach dem Schrecken von
Krieg und Vernichtung, der bis 1945 von deutschem
Boden und von deutschen Köpfen, Schreibtischen und
Händen ausging. Deutschland hat einen Krieg geführt,
der am Ende zu über 50 Millionen Toten und noch viel
mehr Opfern an Leib und Seele führte. Deutschland hat
die millionenfache Vernichtung von Menschen und die
vielfachen Verbrechen an Überlebenden zu verantworten,
deren Gemeinsamkeit ausschließlich in ihrer jüdischen
Herkunft bestand. Daraus erwächst eine Verantwortung,
die nie vergeht.
Die Erinnerung an die Menschheitsverbrechen des
Nationalsozialismus ist keineswegs nur ein Thema bei
Gedenkveranstaltungen im mahnenden Blick zurück,
sondern ist auch immerwährende Verpflichtung für
Deutschland, jetzt und in Zukunft jüdisches Leben in unserem
Land und darüber hinaus zu schützen. Deutschland ist
heute ein anderes Land: demokratisch, freiheitlich,
friedlich. Welch ein Glück für uns! Das wäre aber niemals
möglich gewesen, wenn diejenigen, an denen wir uns
schuldig gemacht haben, uns nicht die Hand zu diesem
Besseren gereicht hätten, zuvörderst unsere Nachbarn in
Europa, mit denen wir wechselseitig über Jahrhunderte in
Unfrieden verharrten. Ohne sie, ohne die Klugheit und
die Weitsicht der westlichen Alliierten hätte Deutschland
seinen neuen Weg nicht gehen können. Wir sind dafür
gerade auch im Jahr der 80. Wiederkehr des Endes des
Zweiten Weltkrieges voller Dankbarkeit.
Aber wie soll ein Land mit uns umgehen, dessen
Söhne und Töchter, Brüder und Schwestern wir aus
niederträchtigster, aus irrationalster, aus unmenschlichster
Besessenheit heraus vertrieben, geschunden und ermordet
haben? Die furchtbaren Verbrechen an Millionen
jüdischer Menschen „sind durch keinen guten Willen, keine
Wiedergutmachung, keine Rückerstattung auszulöschen“,
stellte Willy Brandt zu Recht fest. Im November 1960
besuchte er, damals als Regierender Bürgermeister von
Berlin, zum ersten Mal Israel. David Ben-Gurion, der
Vater der Aufnahme von diplomatischen Beziehungen
zwischen Deutschland und Israel, sagte im Vorfeld dieser
Entscheidung vor der Knesset:
Es ist klar, dass es in Deutschland einen
Antisemitismus gibt und dass dort noch Nazis leben,
aber das deutsche Volk von heute ist keine
Nation von Mördern und seine Jugend von heute ist
keine Hitlerjugend.
Meine Damen und Herren, wir alle schauen heute voll
Dankbarkeit auf 60 Jahre deutsch-israelischer
diplomatischer Beziehungen zurück. Wir sind dankbar, dass auch
Israel uns die Chance gegeben hat, Deutschland im
Geiste und im Handeln zu erneuern, und dies, obwohl David
Ben-Gurion mit dem ersten Teil seines Satzes leider bis
heute recht behalten hat. Ja, es gibt Antisemitismus in
Deutschland, auch heute, lauter und gewalttätiger als je
zuvor in der neuen Geschichte der Bundesrepublik. Heute
mag es kaum noch alte Nazis in Deutschland geben, aber
neue Rechtsextreme in einer Stärke, die uns schaudern
macht. Wie muss es erst Jüdinnen und Juden dabei
ergehen? Von diesen neuen Rechtsextremen werden nicht nur
die Verbrechen gegen die Menschlichkeit aus der
Vergangenheit verharmlost, sondern auch wieder
Ressentiments gegen Minderheiten und Menschen anderer
Herkunft geschürt. Und wieder schimmert dabei der fatale
Hang zu Diktatur, Sündenbockpolitik und einer Ideologie
von Herrenrasse und Untermenschen durch.
Meine Damen und Herren, wenn wir heute in
Anwesenheit des israelischen Botschafters die 60-jährigen
Beziehungen unserer beiden Staaten würdigen, dann darf
unser Blick nicht nur in Richtung Israel gehen, sondern
wir müssen ihn auch auf unser Land und unsere
Verantwortung richten. Erweisen wir uns des Vertrauens
würdig, das Israel uns geschenkt hat und nach wie vor
schenkt? Und sind wir weiterhin uneingeschränkt bereit,
alles dafür zu tun, dass sich die dunkelste Zeit unserer
Geschichte auch nicht im Ansatz wiederholen wird?
Nein, 80 Jahre nach dem Ende der Schoah hat keine
dieser Fragen auch nur ein bisschen an Relevanz
verloren. Hat sich unser Auftrag gegenüber Israel und den
Jüdinnen und Juden auch nur um Nuancen verändert?
Nein, insbesondere dann nicht, wenn wie am 7. Oktober
2023 Israel und Jüdinnen und Juden angegriffen werden
wie seit der Schoah nicht mehr. Und ja, es ist deutlich zu
sagen: Israel hat das Recht und verdient unsere
Unterstützung, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Keine
aktuelle Entwicklung im Nahen Osten und keine politische oder
militärische Maßnahme der israelischen Regierung
entpflichtet uns in Deutschland davon, auch nach 60 Jahren
zuallererst auf unsere Verantwortung zu schauen und
darauf, wie wir mit unserer Geschichte umgehen und die
Gegenwart gestalten. Das ist und bleibt unsere
Verantwortung.
„Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist“, wird
David Ben-Gurion gerne und oft zitiert. Bundespräsident
Frank-Walter Steinmeier hat letzte Woche in Israel dazu
passend ergänzt: „Es brauchte viel Zeit, politischen Mut
und die Anstrengung von vielen! Das deutsch-israelische
Wunder zeigt: Frieden ist möglich, Versöhnung ist
möglich.“ Ich wünsche uns, dass diese Maxime der
deutschisraelischen Freundschaft bleibt, und ich wünsche Israel,
dass dies die Basis werden kann, um auch im Nahen
Osten eines Tages das Wunder von Frieden und
Versöhnung auf allen Seiten wirken zu lassen. Mitgefühl gilt
insofern auch den Menschen in Gaza – Herr Liminski hat
es eben gesagt –, ohne dass das in einem Widerspruch zu
unserem Bekenntnis zu Israel steht. Die Kinder hinter
allen Grenzzäunen und in allen zerstörten Siedlungen
dieser Welt werden es uns danken. – Herzlichen Dank!
Vizepräsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! – Das Wort hat Herr
Staatsminister Pentz, Hessen.
Manfred Pentz (Hessen): Herr Präsident! Meine sehr
geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der 12. Mai 1965,
die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen
Deutschland und Israel war ein Wunder der Versöhnung.
Den Opfern der Schoah war es fast auf den Tag genau
20 Jahre nach dem Kriegsende möglich, diesen
bedeutenden Schritt zu gehen. Das zeigt die Größe, zu der
menschliche Vergebung imstande ist.
Sehr geehrter Herr Botschafter, lieber Ron Prosor,
bitte nehmen Sie den Dank mit an das jüdische Volk, an alle
Jüdinnen und Juden, dass dies möglich war!
Die Aufnahme der Beziehungen war aber nicht nur
eine Geste, schon gar keine einseitige. Sie war mit der
Verantwortung Deutschlands verbunden, dem Staat Israel
ein wahrer Freund zu sein. An dieser
erwartungsbeladenen Freundschaft haben beide Seiten in den letzten
60 Jahren intensiv gearbeitet. Nicht nur das Existenzrecht
Israels ist seitdem deutsche Staatsräson, sondern auch der
Schutz jüdischen Lebens in Deutschland.
Meine Damen und Herren, die letzten 60 Jahre
deutsch-israelischer Beziehungen waren geprägt von
einer zunehmenden Normalität. Wir haben bilaterale
Beziehungen gepflegt, auch wenn beiden Seiten klar war,
dass diese niemals ganz normal sein oder eine einfache
Normalität haben können. Das hat sich mit dem
schrecklichen Terrorakt der Hamas am 7. Oktober 2023
geändert. Denn spätestens seitdem erleben wir wieder
aufkommenden Antisemitismus in unserem Land. Die
Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Hessen
hat in der letzten Woche ihren aktuellen Jahresbericht
vorgelegt. Dort spricht man sogar von einer
antisemitischen Welle. Körperliche Angriffe, Beschimpfungen und
Drohungen – leider verzeichnen wir überall in
Deutschland eine alarmierende Häufung antisemitischer Vorfälle.
Hiergegen reichen längst nicht mehr nur Beobachtung
und Präventionsmaßnahmen.
Es mag sein, dass man hier von einem importierten
Antisemitismus sprechen muss, vielleicht auch von einer
Welle, die den Ereignissen im Gazastreifen geschuldet
ist. Aber das entlässt uns nicht aus unserer
Verantwortung, alles in unserer Macht Stehende zu tun, jüdisches
Leben und alle Jüdinnen und Juden in Deutschland zu
schützen. Wir sollten und dürfen nicht zulassen, dass sich
Antisemitismus wieder in unsere Gesellschaft
einschleicht, weder von außen noch von innen. Deshalb
reicht es nicht, nur zu beobachten und
Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, so wichtig diese Maßnahmen
natürlich auch sind. Wir müssen mit allen Mitteln des
Rechtsstaats dagegen vorgehen. Das heißt für uns in Hessen:
auch mit der Verschärfung des Strafrechts.
Hessen hat bereits im Herbst 2023 vorgeschlagen, die
Leugnung des Existenzrechts Israels und den Aufruf zur
Vernichtung Israels unter Strafe zu stellen. Ich für
meinen Teil finde es unerträglich, wenn Menschen auf
unseren Straßen Judenhass propagieren und wenn mit einer
Täter-Opfer-Umkehr der Terror der Hamas verharmlost
werden soll. Wir sollten den Jahrestag unserer
Beziehungen deshalb auch dazu nutzen, weiter darüber
nachzudenken, welche rechtsstaatlichen Mittel uns im Kampf
gegen Antisemitismus zur Verfügung stehen. Das gilt für
die Universitäten, das gilt für die Schulen, das gilt für
Versammlungen, das gilt auch für die Kunstszene. Denn,
meine Damen und Herren: Nie wieder ist jetzt! Das
sollten wir ernst nehmen und nie vergessen. – Schalom!
Vizepräsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Herr Staatsminister!
Es gibt noch eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau
Ministerin Wolf (Thüringen). – Weitere Wortmeldungen
liegen nicht vor.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir
sind übereingekommen, bereits heute in der Sache zu
entscheiden.
Deshalb frage ich: Wer ist dafür, die Entschließung zu
fassen? – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Ich beende den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 25:
TOP 25
Neufassung der Geschäftsordnung des
Bundesrates (Drucksache 235/25)
Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Zur Neufassung der Geschäftsordnung liegt Ihnen der
Vorschlag des Ständigen Beirats vor.
Ich frage, wer dem Vorschlag zustimmt. Ihr
Handzeichen bitte! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat seine Geschäftsordnung neu
gefasst.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10:
TOP 10
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Aktionsplan für die europäische
Automobilindustrie
COM(2025) 95 final
(Drucksache 129/25)
Dazu liegt mir eine Wortmeldung vor: Herr
Ministerpräsident Lies, Niedersachsen.
1 Anlage 1
Olaf Lies (Niedersachsen): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Über die Bedeutung der
Automobilindustrie für Wachstum und Wohlstand in der
Europäischen Union und selbstverständlich auch in
Deutschland kann es keine zwei Meinungen geben, denn
sie bietet über 13 Millionen Menschen in der
Europäischen Union einen Arbeitsplatz und sie trägt etwa
7 Prozent zum BIP bei. Die gesamte Branche befindet
sich in einem tiefgreifenden Strukturwandel, der durch
die technologischen Veränderungen und die
Wettbewerbskräfte wie Digitalisierung, Dekarbonisierung, aber
auch neue Wettbewerber und einen sich verändernden
geopolitischen Kontext befeuert wird. Das, was wir
kennen – die historischen Wettbewerbsvorteile, die
traditionelle Führungsposition der europäischen
Automobilindustrie –, droht zu erodieren. In der Folge könnte die
europäische Automobilindustrie bei der Produktion, bei
den Kosten, bei der Beherrschung von
Schlüsseltechnologien wie Batterie, softwaregestützte Fahrzeuge,
autonomes Fahren deutlich hinter neue internationale
Wettbewerber zurückfallen. Dem müssen wir entgegenwirken,
und das haben wir hier im Bundesrat mehrfach getan.
Folgerichtig hat die Europäische Kommission zum
Jahresbeginn die Ergebnisse eines von der
Kommissionspräsidentin, Frau von der Leyen, gestarteten
Strategiedialogs zur Zukunft der europäischen Automobilindustrie
und die Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation in
einen Aktionsplan für die europäische
Automobilindustrie einfließen lassen. Das war ein zwingender und
erforderlicher Schritt und ein sehr wichtiges Signal, nicht nur
für die Automobilindustrie, sondern auch für die
Mitbewerber. Vor allen Dingen aber war es ein sehr wichtiges
Signal für die eigene Stärke und Kraft. Viele Kolleginnen
und Kollegen, die in der Automobil- und
Zulieferindustrie arbeiten, machen sich Sorgen. Wir spüren genau
diese Sorgen jeden Tag in Gesprächen und merken eben
auch, von welchen Entscheidungen Automobilindustrie
und Zulieferindustrie in den letzten Wochen und
Monaten im negativen Sinne getroffen wurden.
Die Kommission nennt fünf wesentliche Bereiche, die
sie angehen möchte. Diese sind Innovation und
Digitalisierung, saubere Mobilität, Wettbewerbsfähigkeit und
Resilienz der Lieferketten, Qualifikation und soziale
Fragestellungen sowie die Förderung des Marktzugangs,
also die Gewährleistung gleicher
Wettbewerbsbedingungen und unserer wirtschaftlichen Sicherheit. Damit zielt
der Aktionsplan in vielen Bereichen in die richtige
Richtung, um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der
europäischen Automobilindustrie zu stärken, etwa mit der
Einrichtung einer Europäischen Allianz für vernetzte und
autonome Fahrzeuge, mit der wichtige Handlungsfelder
adressiert werden, um die Zukunft und
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie global zu
stärken und zu erhalten.
Ich begrüße Maßnahmen wie die Förderung der
Nachfrage nach emissionsfreien Fahrzeugen, einen
beschleunigten Ausbau der Ladeinfrastruktur oder die Stärkung
des Verbrauchervertrauens. Aber ganz entscheidend –
und auch darüber haben wir sehr intensiv gesprochen –
ist die Flexibilisierung der CO2-Grenzwerte. Das ist ein
extrem wichtiger Schritt, denn sie verschafft den
dringend notwendigen Spielraum. Wir hatten dies bereits im
Rahmen einer Entschließung des Bundesrates hier
miteinander beraten. Das heißt konkret: Aussetzung der
Strafzölle für Automobilhersteller, Anpassung des
Stufenmodells weg von einem harten Übergang und
Vorziehen der Revisionsklausel auf 2024, also ein gleitender
Übergang für mehr Flexibilisierung und ehrlicherweise
auch für eine Anpassung an ein Verbraucherverhalten,
das wir politisch nur begrenzt steuern können.
Mit der Einführung eines Anleihesystems geht die EU-
Kommission auf die Unternehmen zu und setzt damit ein
klares Zeichen: Erstens, die Transformation muss
gelingen, aber sie muss, zweitens, auch machbar sein, damit es
am Ende ein Erfolg wird. Die Automobilindustrie braucht
realistische und verlässliche Planung. Politik darf sich an
dieser Stelle nicht einseitig an theoretischen Vorgaben
orientieren, sondern muss die praktischen Erfordernisse
der Industrie berücksichtigen und, wie ich es gerade
schon gesagt habe, auch das Verhalten der Käuferinnen
und Käufer, die natürlich diese Angebote am Ende auch
annehmen müssen.
Die Anpassung der Flottengrenzwerte ist ein positives
Signal, aber es wird alleine nicht reichen. Europas
Autobauer benötigen Zeit und eine klare Strategie, damit
Innovation und Wettbewerbsfähigkeit gesichert werden
können. Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen,
müssen wir in der Folge noch einiges tun, etwa um die
Rahmenbedingungen für die Elektromobilität zu schaffen.
Dazu haben wir mit zwei Bundesratsinitiativen bereits
konkrete Vorschläge gemacht.
Erstens: die „Entschließung des Bundesrates:
Bidirektionales Laden als eine bedeutende Technologie für die
Energiewende auf den Weg bringen“. Indem wir dafür
sorgen, dass der dezentrale Stromspeicher im Auto im
Sinne der Sektorkopplung genutzt werden kann,
verknüpfen wir die Energiewende mit der Mobilitätswende. Diese
Systemintegration eines Energiesystems bietet für die
Haushalte ein großes Potenzial und macht es
wirtschaftlich interessanter, auf Elektromobilität umzusteigen.
Zweitens: die „Entschließung des Bundesrates für eine
verbraucherfreundliche Preisgestaltung von Ladestrom“.
Nicht jeder wird zu Hause laden können. Wir werden
öffentliche Ladeinfrastruktur brauchen. Die Intransparenz
und die Preissituation, die wir gerade vorfinden,
schrecken vom Umstieg auf eine klimaneutrale Mobilität ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die europäische und
damit auch die deutsche Automobilindustrie steht vor
unglaublichen Herausforderungen in einer Dimension,
die wir seit Jahrzehnten so nicht erlebt haben. Durch
entschlossenes und konzentriertes Handeln kann die
notwendige Trendwende gelingen und ein erheblicher
Verlust an Arbeitsplätzen und vor allen Dingen an
Wertschöpfung abgewendet werden. Dies erfordert
Koordinierung, Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und
privatem Sektor, aber auch innerhalb der europäischen
Automobilindustrie. Der Aktionsplan ist vor diesem
Hintergrund ein wichtiger Meilenstein und bietet uns
Perspektiven, die wir dringend brauchen. Diese
Herausforderungen lassen sich am besten dadurch meistern, dass erstens
die Innovationskraft der Automobilindustrie gestärkt,
zweitens ihr regulatorisch unter die Arme gegriffen wird
und drittens alle Beteiligten mit dem notwendigen Maß
an Flexibilität reagieren. Genau das ist aus meiner Sicht
jetzt gelungen. Insofern gilt ein großer Dank auch denen,
die auf europäischer Ebene sehr hart daran mitgewirkt
haben. Wenn die Elektromobilität auf diese Art zu einer
Erfolgsgeschichte wird, ist das zugleich die beste
Werbung für den Industriestandort Deutschland, zeigt es
doch, dass eine der wichtigsten Schlüsseltechnologien in
Zukunft nicht nur markt- und wettbewerbsfähig ist,
sondern wir darüber hinaus mit Blick auf veränderte
Mobilitätsbedürfnisse auch moderne und attraktive Angebote im
Markt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich
für die Unterstützung, die wir hier gemeinsam für die
Automobilindustrie geschaffen haben, aber vor allen
Dingen für die Unterstützung für die vielen Kolleginnen
und Kollegen, die in diesem Bereich tätig sind. –
Herzlichen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Ministerpräsident Lies!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ministerin Walter (Niedersachsen) gibt eine
Erklärung zu Protokoll2.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 6, zunächst ohne Satz 3! – Mehrheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für Satz 3 der Ziffer 6! –
Mehrheit.
Nun Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten
Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
2 Anlage 2
Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 14 auf:
TOP 14
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur
Festlegung des Instruments „Sicherheitsmaßnahmen für
Europa“ (SAFE) durch die Stärkung der
europäischen Verteidigungsindustrie
COM(2025) 122 final
(Drucksache 147/25)
Ich erteile zunächst das Wort: Herrn Ministerpräsident
Lies aus Niedersachsen.
Olaf Lies (Niedersachsen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der ersten
Bundesratssitzung in meiner neuen Funktion möchte ich
die Gelegenheit ergreifen, zu einem Thema zu sprechen,
das für Europa und auch für Deutschland ganz zentral
geworden ist. Das Thema Sicherheit begleitet uns in den
letzten Jahren als Folge des schrecklichen Angriffskriegs
Russlands auf die Ukraine sehr intensiv. Das bedeutet für
uns, dass wir unsere Sicherheit neu in den Fokus nehmen
müssen. Das bedeutet aber auch, dass wir über die
Verteidigungsindustrie sprechen und deutlich machen
müssen, dass es ein besonderes Anliegen Deutschlands ist,
diese zu stärken.
Ich würde gern ein paar Dinge dazu sagen, warum
neben der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands, die wir
realisieren müssen, gerade die Verteidigungsindustrie
von ganz entscheidender Bedeutung für uns ist. Die
Verteidigungsindustrie in unserem Land hat in den letzten
Jahren einen erheblichen Zuwachs erreicht. Ihre
Bedeutung hat extrem zugenommen. Allein in Niedersachsen
verzeichnen wir eine extrem hohe Entwicklungsrate in
diesem Sektor. Unsere Unternehmen produzieren hier bei
uns in Deutschland modernste Technologie für den
Sicherheitsbereich. Ihre Leistungen sichern unsere
Sicherheit ab. Sie sichern Wachstum, Wohlstand und
Arbeitsplätze in unserem Land und tragen daneben – für uns alle
ganz wichtig – zur nationalen Sicherheit bei. So
profitieren dann übrigens nicht nur Länder mit bedeutenden
Rüstungsstandorten, sondern auch ganz Deutschland
beziehungsweise ganz Europa von dieser Entwicklung.
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine war nicht
nur ein Weckruf für Deutschland. Die Europäische Union
als Ganzes steht vor großen sicherheitspolitischen
Herausforderungen. Die Verordnung des Rates, bekannt als
Instrument „Sicherheitsmaßnahmen für Europa“, leistet
einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stärkung der
europäischen Verteidigungsindustrie. Zudem legt das
gemeinsame Weißbuch „Bereitschaft 2030“ fest, welche
Fähigkeiten Europa in den kommenden Jahren in diesem
Bereich aufbauen muss. Der Mehrwert geht deutlich über
die Stärkung unserer kollektiven Verteidigungsfähigkeit
hinaus, denn beide Initiativen fördern zugleich
Investitionen in Innovation und neue Technologien. Sie leisten
damit auch einen Beitrag zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit unserer heimischen Wirtschaft sowie zur
Steigerung der Souveränität unseres Kontinents.
„Die Ära der Friedensdividende ist längst vorbei.“ Das
ist ein Zitat von Ursula von der Leyen aus dem März
dieses Jahres. Die Zeitenwende bringt das Erfordernis mit
sich, dass Bund und Länder Entscheidungen von großer
Tragweite in einem schwierigen politischen Umfeld
treffen müssen. Die Änderung des Grundgesetzes am
18. März 2025 war in dieser Hinsicht ein ebenso mutiger
wie notwendiger Schritt, für den ich vor allem
Bündnis 90/Die Grünen meinen großen Respekt zolle. Dank
dieser Änderung können Verteidigungsausgaben
oberhalb einer bestimmten Grenze von der Schuldenbremse
ausgenommen werden. Auch die Bereitstellung eines
Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für
Infrastrukturinvestitionen ist in diesem Zusammenhang
zu nennen. Und die EU-Kommission schafft mit der
Erhöhung der Verteidigungsausgaben im Rahmen des
Stabilitäts- und Wachstumspaktes, mit dem gemeinsamen
Weißbuch zur europäischen Verteidigung und dem
gestarteten strategischen Dialog mit den europäischen
Verteidigungsindustrieunternehmen wichtige
Voraussetzungen zur Erhöhung der europäischen Sicherheit. Diese
Maßnahmen sichern uns den finanziellen und materiellen
Spielraum, schnell und zielgerecht zu handeln und zu
investieren und damit Deutschlands und Europas
Sicherheit zu gewährleisten.
Am heutigen Tag begehen wir den 76. Jahrestag der
Verkündung des Grundgesetzes. Und vor rund 70 Jahren
trat die Bundesrepublik Deutschland der NATO bei.
„Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit“, das ist das
Motto der NATO, und es ist heute aktueller denn je. Beide
Ereignisse, liebe Kolleginnen und Kollegen, erinnern uns
daran, wie wichtig das permanente Eintreten für
gemeinsame Werte, für Rechtsstaatlichkeit und für ein Leben in
Frieden und Freiheit ist. Das ist in Zeiten wie diesen
keine Selbstverständlichkeit mehr. Die Europäische
Union ist hierbei in einer besonderen Verantwortung, die
regelbasierte Weltordnung zu verteidigen und zu fördern.
Die Schaffung einer stärkeren und im Bereich der
Sicherheit und Verteidigung fähigeren EU erfordert von
allen politischen Akteuren entschlossenes und
konsequentes Handeln. Insofern ist die Weiterentwicklung der
Rahmenbedingungen für die sicherheitsrelevante
Verteidigungsindustrie von grundlegender Bedeutung.
Niedersachsen tritt deshalb im Rahmen der
Wirtschaftsministerkonferenz und gemeinsam mit den anderen Ländern für
eine strukturelle Neuformierung von Vergabe-, Planungs-
und Genehmigungsrecht, Finanzinstrumenten und der
Stärkung der Zivilgesellschaft ein.
Ich möchte von dieser Stelle aus einen dringenden
Appell an die neue Bundesregierung richten: Wir müssen
bei der Beschaffung in Deutschland mutiger sein,
pragmatischer und vor allen Dingen schneller werden. Das
heißt auch, Abschied zu nehmen von den Goldstandards,
die wir immer wieder aufstellen. Andere Länder haben
erfolgreich vorgemacht, dass sehr wohl mehr
Rüstungsaufträge an die heimische Industrie vergeben werden
können. Die unverändert angespannte und unsichere
geopolitische Lage wird von uns ein zeitnahes und
entschlossenes Handeln erfordern. Unsere Investitionen in
Sicherheit und Verteidigung sichern die Souveränität
Deutschlands und Europas.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will an das
erinnern, was mein Amtsvorgänger Stephan Weil an dieser
Stelle im April gesagt hat. Er hat gesagt: Ich habe die
Arbeit im Bundesrat immer als wirklich erfreulich
empfunden, insbesondere dann, wenn wir uns einig waren.
Wenn die Länder uneinig sind, haben sie keinen Einfluss.
Ist man jedoch einig, besitzt man politisches Gewicht.
Gemeinsame Positionen sind gut für jedes Land, sie sind
gut für Deutschland. – Gerade in dieser Frage kommt es
nun nicht nur darauf an, dass die Länder zu einer
gemeinsamen Position kommen, sondern auch darauf, dass wir
sehr schnell und intensiv über die Ländergrenzen hinweg
zu einer Verständigung mit dem Bund kommen. Und
deswegen: Lassen Sie uns in diesem Geiste gemeinsam
und entschlossen die vor uns liegenden
Herausforderungen zur Sicherung von Frieden, Freiheit und Wohlstand
in unserem gemeinsamen Europa anpacken! – Vielen
Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Ministerpräsident Lies! – Als Nächstes hat das Wort:
Herr Minister Liminski, Nordrhein-Westfalen.
Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und
Herren! Ein Bundeskanzler aus Nordrhein-Westfalen sagte
einmal die folgenden Worte – ich zitiere –: Die
Montanunion war die erste Stufe des europäischen
Zusammenschlusses, die europäische Verteidigungsgemeinschaft
soll die zweite sein. Die politische Gemeinschaft soll die
Krönung des Ganzen werden. – Das sagte Konrad
Adenauer im Jahr 1953. Wie Sie wissen, scheiterte der
damalige Anlauf für eine europäische
Verteidigungsgemeinschaft in der Assemblée nationale in Frankreich.
Die Idee, dass die europäischen Nationen in
Verteidigungsfragen enger zusammenarbeiten müssen, ist
aktueller denn je. Die europäische Sicherheitsarchitektur basiert
auf dem transatlantischen Schulterschluss und dem
gemeinsamen Verteidigungsbündnis, der NATO. Die USA
spielen dabei die entscheidende Rolle. Das hat sehr lange
gut funktioniert. Ich würde fast sagen: zu gut. Denn die
europäischen Mitglieder der NATO sind in Sachen
gemeinsame Verteidigung immer weiter zurückgefallen.
Die amerikanische Kritik an diesem Verhalten ist nicht
neu. Sie begann auch nicht erst mit Präsident Trump. Die
ungleiche Verteilung der Lasten ist ein Problem innerhalb
des Bündnisses. Mit Blick auf die Bedrohungslage in
Europa ist die mangelhafte Verteidigungsbereitschaft der
Europäer – man muss es so sagen – unverantwortlich.
Wir müssen das Bewusstsein für die Bedrohung der
Sicherheit unseres Kontinents schärfen. Die Russische
Föderation hat, für jeden erkennbar, kein Interesse an
einem Frieden in der Ukraine. Mehr noch: Wir müssen
uns – darin sind sich die Experten einig – darauf
einstellen, dass Putin die Bündnistreue der NATO in den
nächsten Jahren mit gezielten Einzelaktionen auf die Probe
stellen wird.
Der Präsident der Vereinigten Staaten hat deutlich
gemacht, dass er von Europa sicherheitspolitisch deutlich
mehr erwartet. Das müssen wir anerkennen, auch wenn
uns vieles von dem, was wir aus Washington hören, nicht
gefällt. Wir müssen darauf reagieren und Europa stark
machen, indem wir nicht nur schimpfen, sondern auch
schaffen. Das gelingt nur mit echter Zusammenarbeit:
gemeinsame Beschaffung, von der Planung über die
Entwicklung bis hin zur Produktion und Wartung; eigene
Fähigkeiten stärken; gezielt Kooperationen suchen mit
internationalen Partnern.
Ich bin vor diesem Hintergrund
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dankbar, dass die
Europäische Kommission mit dem Vorschlag des Instruments
„SAFE“ reagiert hat, gehandelt hat. Denn klar ist: Es
muss sich etwas ändern in der europäischen Beschaffung.
Unser europäisches Rüstungsbudget liegt zwar weit
hinter dem der USA. Im Vergleich mit China und Russland
allerdings steht Europa besser da, als viele glauben. Das
sind die Zahlen. In der Praxis aber haben wir viel zu viele
unterschiedliche Waffensysteme: sechsmal so viele wie
die USA. Wir müssen stärker fokussieren. Und neue
Themen der Sicherheitspolitik sollten wir direkt
gemeinsam europäisch angehen, wie etwa einen
Raketenschutzschirm oder die Cyberverteidigung. Deshalb ist es ein
notwendiger Schritt, hier gemeinsam europäisch
voranzugehen. Es ist notwendig, Anreize für eine gemeinsame
Beschaffung zu setzen. Und es ist geboten, das durch eine
EU-Kreditaufnahme zu ermöglichen, abgesichert durch
den Mehrjährigen Finanzrahmen.
Wir brauchen nicht nur mehr europäische
Kooperation, sondern auch mehr europäische Integration. Jetzt ist
die Zeit für einen neuen Anlauf zu einer europäischen
Verteidigungsgemeinschaft – mit allen Fragen, die damit
verbunden sind. Wir brauchen mehr strategische
Zusammenarbeit. Und klar ist: Großbritannien müssen wir dabei
immer mitdenken. Mit den Briten haben wir als
Nordrhein-Westfalen traditionell sehr enge Beziehungen. Sie
sind für die NATO und für die europäische Sicherheit
unverzichtbar. Dass die EU und Großbritannien am
Montag ein neues Sicherheitsabkommen abgeschlossen
haben, ist daher ein wichtiges Signal. Wir erwarten, dass
Großbritannien sich nun auch an SAFE beteiligen kann.
Auch wir Länder leisten unseren Beitrag zur
Zeitenwende. Das betrifft natürlich die Logistik. Deutschland
ist die logistische Drehscheibe der NATO. Daraus ergibt
sich ein ganz neuer Blick auf die Infrastruktur. Straßen,
Schienen, Rastplätze – alles muss mitgedacht und neu
gedacht werden.
Das betrifft aber auch die industrielle Basis. Wenn wir
schnell die Beschaffung hochfahren wollen, braucht es
dafür entsprechende industrielle Rahmenbedingungen.
Hier wollen wir als Länder eine Schlüsselrolle spielen.
Das ist unsere gemeinsame Verantwortung mit dem
Bund. Wir müssen Planungs- und
Genehmigungsprozesse weiter beschleunigen, damit die Industrie neue
Anlagen und Produktionsstätten möglichst schnell hochfahren
kann. Es ist deshalb gut, dass die neue Bundesregierung
den Pakt für Planungsbeschleunigung nicht nur
konsequent umsetzen, sondern auch erweitern und ausbauen
will.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, kürzlich haben wir
den 80. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs
begangen. Ich selbst hatte die Gelegenheit, den
Feierlichkeiten in London beizuwohnen. In Großbritannien wird
mehr noch als an den Sieg über Nazideutschland an die
Opferbereitschaft und die Durchhaltekraft der britischen
Gesellschaft erinnert. Damals wie heute geht es um die
Frage, ob unsere Gesellschaften bereit sind, sich zu
behaupten als liberale Demokratien, ob wir bereit sind,
gemeinsam Verantwortung zu übernehmen für unsere Art
zu leben in Europa. Unsere Antwort muss doch klar sein:
Ja, wir sind bereit. Und ja, wir wollen deutlich mehr
gemeinsam machen. – Das SAFE-Instrument ist dafür ein
guter Anfang. – Vielen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Minister Liminski! – Es hat das Wort: Herr
Staatsminister Krichbaum, Auswärtiges Amt.
Gunther Krichbaum, Staatsminister beim
Bundesminister des Auswärtigen: Frau Präsidentin! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Es ist das erste Mal, dass ich hier in Ihrem feinen
Haus reden darf. Denn das ist der Bundesrat sozusagen:
die feine Kammer der Demokratie, gewissermaßen unser
House of Lords.
Lassen Sie mich zunächst einmal Ihnen herzlich
gratulieren, Herr Ministerpräsident Lies! Ich denke, das darf
ich im Namen der gesamten Bundesregierung tun. Wir
wünschen Ihnen alles Gute für die vor Ihnen liegenden
Aufgaben, stets eine glückliche Hand und Gottes reichen
Segen. Alles Gute Ihnen!
Es wurde schon angesprochen: Wir stehen in der Tat
vor gewaltigen Herausforderungen. Es sind die
Herausforderungen, die uns ein neuer Krieg in Europa beschert
hat. Noch vor wenigen Jahren hätte niemand geglaubt,
dass innerhalb Kontinentaleuropas ein Land über das
andere herfallen könnte. Das ist aber mit dem
schrecklichen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine Realität
geworden. Dieser Realität müssen wir Rechnung tragen.
Übrigens findet gerade zeitgleich eine Debatte im
Deutschen Bundestag statt: 75 Jahre Mitgliedschaft
Deutschlands im Europarat. Ich durfte vorletzte Woche in
Luxemburg am Ministerkomitee des Europarates
teilnehmen. Der Europarat ist ein Forum zur Förderung von
Rechtsstaatlichkeit, von Demokratie, von
Menschenrechten – und genau das muss geschützt werden. Das tun wir,
indem wir entschlossener denn je handeln, in der
Verteidigung Europas, in der Verteidigung unserer Werte. Denn
wir dürfen eines nicht vergessen: In der Ukraine wird
durch den mutigen Einsatz der Menschen dort nicht nur
ein Territorium verteidigt. Vielmehr verteidigt die
Ukraine auch unsere Werte in Europa.
Wenn wir ein Instrument wie SAFE auflegen, über das
wir nächste Woche im RfAA entscheiden werden, dann
trägt das der Tatsache Rechnung, dass wir uns in Zukunft
besser schützen müssen. Länder, die vielleicht nicht die
finanziellen Möglichkeiten haben wie wir als
Bundesrepublik Deutschland, versetzen wir in den Zustand, für
diesen Schutz leichter Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen
zu können, weil die Europäische Union mit ihrem
Haushalt dafür geradesteht.
Die Rechtsgrundlage, die in Ihrer Stellungnahme
leicht angetippt und vielleicht sogar angezweifelt wurde,
kann ich hier als absolut ausreichend bezeichnen:
Artikel 122 unseres AEUV-Vertrages, der klar benennt, dass
in Notlagen solche Maßnahmen möglich sind. Sicherlich
ist es eine Notlage, wenn wir uns nicht mehr wie gehabt
auf die Vereinigten Staaten von Amerika verlassen
können. Denn vieles an alten Gewissheiten ist ins Wanken
geraten. Deswegen stellen wir jetzt mit einem Instrument
wie SAFE 150 Milliarden Euro zur Verfügung – wie
gesagt: jenen Ländern, die sich an den Kapitalmärkten
nicht zu den Konditionen refinanzieren können wie wir.
Weil wir niedrigere Zinsen bezahlen müssen als andere
Länder der Europäischen Union, wird das dann für uns
weniger Relevanz haben. Aber es ist eben ein Instrument
der Solidarität. Mitmachen können – es wurde bereits von
Minister Liminski angesprochen – aber auch Länder wie
Großbritannien oder eben die Ukraine.
Ich teile ausdrücklich das, was Sie gerade vorgetragen
haben: In der Tat müssen wir europäischer werden.
Vieles im Bereich der Beschaffung setzt eine Ausschreibung
voraus, aber die Ausschreibung ist nach wie vor nicht
europäisiert. Jede Sporthalle bei Ihnen in den Ländern, in
den Gemeinden muss europaweit ausgeschrieben werden.
Aber aufgrund eines protektionistischen Verhaltens
mancher Länder ist das bei vielen Rüstungsvorhaben heute
noch nicht der Fall. Das muss sich – sogar dringend –
ändern.
Ich denke, das Instrument ist gut. Das Instrument ist
auch ausreichend, es ist rechtssicher, und es ist ein
wichtiger Beitrag dazu, dass wir Europa und damit auch uns
sicherer machen. – Herzlichen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Staatsminister!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf:
Ziffern 1 und 2 gemeinsam! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:
TOP 1
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Waffengesetzes – Aufnahme von Nachtzieltechnik –
Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 203/25)
Aus Hessen liegt eine Wortmeldung vor: Herr
Staatsminister Jung.
Ingmar Jung (Hessen): Frau Präsidentin! Meine
Damen und Herren! Seit nunmehr einem Jahr bekämpfen
wir in Hessen – und anderen Ländern – intensiv die
Afrikanische Schweinepest, mit großem finanziellen Einsatz,
mit großem personellen Einsatz und – das kann ich sagen –
in toller Zusammenarbeit mit Bundesbehörden, mit den
Kommunen und mit unseren Nachbarn aus Bayern,
Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.
Jetzt kommen wir in die nächste Phase, in der wir,
nachdem wir die Zonen besser bestimmen können, zur
Risikominimierung die Wildschweinbestände drastisch
reduzieren müssen. Die Jägerschaft, die uns von Anfang
an bei der Bekämpfung dieser Krise massiv unterstützt,
braucht rechtssichere und praktikable Lösungen,
insbesondere nachts, wenn das Schwarzwild besonders aktiv
ist und dann aus Tierschutz- und
Seuchenbekämpfungsgründen sicher und präzise erlegt werden muss. Das
geltende Waffenrecht verlangt dabei zu Recht ein großes
Maß an Sorgfalt, erlaubt aber nicht immer oder
durchgängig alle Hilfsmittel, die genau diese Sorgfalt
gewährleisten. Daher machen wir diesen Änderungsvorschlag.
Im Moment ist Nachtsichttechnik erlaubt. Das heißt,
Sie dürfen neben dem Montieren eines Zielfernrohrs eine
Nachtsichteinrichtung auf Ihrer Waffe montieren. Aber
ein Nachtzielgerät, das also beides ist, aus einem Guss
gefertigt, durch das technisch keine Abweichung entsteht
und bei dem auch kein Montierfehler wie zwischen zwei
einzelnen Geräten auftreten kann, dürfen Sie eben nicht
nutzen. Das ist der Jägerschaft schwer vermittelbar. Das
ist juristisch schwer verständlich. Genau das wollen wir
ändern. Wir wollen eine bessere, praktikablere Lösung
schaffen, die Justierfehler vermeidet, die Schusspräzision
erhöht, die tierschutzgerechte und seuchengerechte
Erlegung verbessert und am Ende vor allen Dingen Klarheit
und Rechtssicherheit für die Jägerschaft schafft, bei
welcher eine gewisse Unsicherheit herrscht.
Und wir würden gern eine zweite Änderung
vornehmen: Im Moment besteht ein grundsätzliches Verbot für
die Montage künstlicher Zielhilfen. Das heißt, Sie dürfen
zwar künstliche Lichtquellen verwenden, aber nicht auf
der Waffe montieren. Das wollen wir in bestimmten,
konkret definierten Ausnahmesituationen erlauben. Es
geht dabei um ein ganz praktisches Problem, das auch
mit der Seuchenbekämpfung zu tun hat. Bei sogenannten
Fangschüssen, um verletztes oder seuchenverdächtiges
Wild zu erlegen, brauchen Sie, gerade wenn es nachts
geschieht, oft eine Unterstützung. Sie dürfen im Moment
eine Taschenlampe oder eine Lasereinrichtung in der
zweiten Hand halten, aber eben nicht montieren. Dadurch
haben Sie dann eine Unsicherheit an der Waffe. In
Ausnahmesituationen, aus Seuchenpräventionsgründen und
auch zur tierschutzgerechten Erlegung, wollen wir das
erlauben, um an dieser Stelle, weil es da schnell und
sicher zugehen muss, eine Erleichterung zu schaffen.
Dies wird aus breiten Teilen der Jägerschaft gefordert.
Viele verstehen nicht, warum wir manche Geräte
erlauben und andere, die eng damit verwandt sind, die aus
einem Stück bestehen und einfach montiert werden,
nicht. Hier wollen wir Rechtssicherheit schaffen, um
letztlich Risiken für Mensch und Tier zu verringern und
die Seuchenprävention zu stärken.
Ich bedanke mich ausdrücklich für die Unterstützung
dieser Initiative bei unserem Ministerpräsidenten Boris
Rhein und unserem Innenminister Professor Poseck. Die
Innenminister und -ministerinnen müssen an dieser
Stelle, weil das eine hohe waffenrechtliche Relevanz hat,
natürlich besonders genau hinschauen – aus gutem
Grund. Aber ich glaube, wir schlagen hier eine Regelung
vor, die praktikabel und rechtssicher ist, zu Recht auch an
die Verantwortung der Jägerschaft appelliert und am
Ende eine vernünftige Lösung bietet. Ich wäre dankbar,
wenn deshalb neben den für Jagd zuständigen
Kolleginnen und Kollegen auch viele aus den Innenministerien
Ihre Unterstützung geben und wir der Jägerschaft zeigen
können, dass wir ihr vertrauen. Gerade bei einer solchen
Form von Prävention leistet sie uns einen großen Dienst
und hat deshalb unsere Unterstützung verdient. –
Herzlichen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Ich weise die Vorlage dem Innenausschuss –
federführend – sowie dem Ausschuss für Agrarpolitik und
Verbraucherschutz – mitberatend – zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2:
TOP 2
Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen
Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-
Tropfen zur Begehung von Raub- und
Sexualdelikten – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 128/25)
Dem Antrag sind Hamburg und das Saarland
beigetreten.
Hier gibt es eine Wortmeldung, und zwar des Herrn
Ministerpräsidenten Rhein aus Hessen.
Boris Rhein (Hessen): Verehrte Frau Präsidentin!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! K.-o.-Tropfen sind unsichtbar für die
Opfer, sie sind schwer nachweisbar für die Strafverfolger,
und genau deswegen darf es keinen blinden Fleck in der
Gesetzgebung geben. Ich begrüße es sehr, dass wir uns
offensichtlich partei- und länderübergreifend
entschlossen haben, eine härtere Gangart einzuschlagen gegen
Raub- und Sexualdelikte unter Einsatz von K.-o.-
Tropfen.
Das tut dringend not, meine sehr geehrten Damen und
Herren, denn diese Verbrechen sind besonders perfide.
Sie sind heimtückisch, und die Motive der Täter sind
erbärmlich und verachtenswert. Es trifft nicht
ausschließlich Frauen, es trifft auch Männer. Aber es trifft vor allem
Frauen und junge Frauen. Deswegen will ich sehr
deutlich sagen: Eine generelle Mindeststrafe von fünf Jahren
Freiheitsentzug für Raub- und Sexualdelikte unter
Einsatz von K.-o.-Tropfen ist angemessen und gerecht. Es ist
wichtig und richtig, dass wir uns auf diesen Weg
begeben.
Ich will den Kollegen aus Nordrhein-Westfalen und
Berlin für ihre Initiativen ausdrücklich Danke sagen. Es
sind Initiativen, mit denen Sie rasch auf das Urteil des
Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2024 reagiert haben.
Es ist jetzt Aufgabe des Gesetzgebers, die von der
Rechtsprechung aufgedeckte Lücke zu schließen, und zwar
schleunigst. Insofern erwarte ich, dass sich die
Bundesregierung diesem wichtigen Vorhaben rasch anschließen
wird.
Meine Damen und Herren, das Thema, das heute
sozusagen auf dem Tisch des Bundesrates liegt, ist ein
Teilbereich eines großen Problems. Da sollten wir uns nichts
vormachen: Deutschland hat ein ernsthaftes Problem mit
Gewalt gegen Frauen. Pro Tag findet in unserem Land
ein Femizid statt, meist ausgeübt durch den Partner oder
durch den Ex-Partner. Das bleibt gesellschaftlich wie
politisch ein hochrelevantes Thema. Es braucht deswegen
ein ganzes Bündel von Maßnahmen, um insbesondere
Gewalt gegen Frauen einzudämmen.
Das beginnt ganz banal mit mehr Polizeipräsenz auf
unseren Straßen, mit stärkerer Videoüberwachung von
Bahnhofsvorplätzen, von dunklen Gassen oder
Straßenunterführungen. Das ist der Grund, warum wir in Hessen
mit unserer Innenstadtoffensive gestartet sind. Und weil
es oft die vertrauten Räume sind, die zum Tatort werden,
ist ein ganz wichtiges Werkzeug im Kampf gegen
häusliche Gewalt an Frauen die elektronische Fußfessel. In
Hessen haben wir sie daher zur Überwachung von
Kontakt- und Annäherungsverboten eingeführt. Seit der
Einführung des Modells gab es beispielsweise in Spanien
keinen einzigen Femizid mehr, wenn Opfer und Täter
entsprechend ausgestattet waren. Auch das haben wir
jetzt in Hessen eingeführt, und die Maßnahme läuft
vielversprechend.
Meine Damen und Herren, nur um sich einmal die
Dimensionen zu vergegenwärtigen, über die wir hier
sprechen: Laut BKA wurden 2023 mehr als eine
Viertelmillion Menschen Opfer von häuslicher Gewalt. Die
Tendenz ist beschämenderweise steigend. Deswegen tut
hier rasches politisches Handeln dringend not. Bereits im
vergangenen Jahr hat Hessen den Entschließungsantrag
„Stärkerer Schutz vor häuslicher Gewalt durch
elektronische Aufenthaltsüberwachung“ erarbeitet und vorgelegt,
den der Bundesrat dann dankenswerterweise beschlossen
hat. Hierzu erwarte ich jetzt zeitnah einen entsprechenden
Gesetzentwurf durch den Bundestag. Das gilt genauso für
ein weiteres zentrales Vorhaben, über das wir vor gar
nicht allzu langer Zeit hier gesprochen haben: die
Speicherung von IP-Adressen. Ich will es noch mal sehr
deutlich sagen: Ich bin den Kolleginnen und Kollegen aus den
anderen Ländern dankbar, dass sie es mit ermöglicht
haben, diese Initiative in den Deutschen Bundestag
einzubringen. Das war ein großer Erfolg der Länderkammer.
Das ist ein verfassungskonformer und
europarechtskonformer Gesetzesvorschlag gewesen.
Es ist gut, wenn der Bundesrat jetzt eine massive
Sicherheitsoffensive, insbesondere für Mädchen und
Frauen, initiiert. Deswegen hoffe ich, dass sich möglichst
viele Länder dieser wichtigen und guten Initiative
Nordrhein-Westfalens anschließen. Wir aus Hessen
unterstützen diesen Gesetzentwurf zur strafrechtlichen
Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.-o.-Tropfen zur
Begehung von Raub- und Sexualdelikten. Ich will mich
noch mal sehr herzlich für diese wirklich gute Initiative
bedanken. – Herzlichen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Ministerpräsident! – Es hat das Wort: Herr Minister
Dr. Limbach, Nordrhein-Westfalen.
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-Westfalen):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und
Herren! Wir sprechen heute über Sexual- und Raubdelikte,
die durch die heimliche Verabreichung von K.-o.-
Tropfen ermöglicht werden, sei es auf einer Party, im
Club, bei einer Open-Air-Veranstaltung oder anderenorts.
Es handelt sich um eine perfide und hinterhältige
Methode, die mit dem Leben der Opfer spielt und ihnen
körperliches sowie erhebliches psychisches Leid zufügt.
Ende März hat der Bundesrat auf eine Initiative des
Landes Berlin hin eine Entschließung verabschiedet, mit
der wir eine klare Erwartung formuliert haben: Straftaten
unter Einsatz psychotroper Substanzen, insbesondere
Sexual- und Raubdelikte, müssen konsequent und
schuldangemessen geahndet werden. Wir haben die
Bundesregierung daher aufgefordert, einen entsprechenden
Gesetzentwurf vorzulegen. Jetzt, da die neue
Bundesregierung ihre Arbeit aufgenommen hat, ist der Zeitpunkt,
das Thema erneut auf die Agenda zu setzen. Und da
erneut Zeit verstrichen ist, werbe ich mit Nachdruck
dafür, es nicht nur bei einer Aufforderung zu belassen,
sondern einen konkreten Vorschlag zu beschließen. Der
Sommer mit vielen Open-Air-Veranstaltungen,
Musikfestivals, Kirmessen oder einfachen Gartenpartys steht vor
der Tür. Gerade jetzt gilt es, zu handeln und ein
deutliches Zeichen zu setzen. Deshalb bitte ich Sie, diesen
Gesetzesvorschlag zu unterstützen, damit sich jetzt etwas
bewegt.
Wir wollen, dass die Begehung einer Raub- oder
Sexualstraftat mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf
Jahren bedroht wird, wenn der Widerstand des Opfers
durch die Wirkung von K.-o.-Tropfen praktisch
ausgeschaltet worden ist. Die medizinischen Tatsachen sind
lange bekannt. Es ist belegt, dass die Täter mit dem
Einsatz von K.-o.-Tropfen, vor allem in Kombination mit
Alkohol und Betäubungsmitteln, das Leben ihrer Opfer
bewusst in Gefahr bringen. Bewusstlosigkeit, Erbrechen,
Orientierungslosigkeit nehmen sie in Kauf. Kontrollieren
können sie den Verlauf nicht, und das wollen sie auch
nicht.
Meine Damen und Herren, schon jetzt wird wegen
Begehung einer Raub- oder Sexualstraftat mit einer
Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft, wer bei der
Tat ein gefährliches Nötigungsmittel, nämlich eine Waffe
oder ein anderes gefährliches Werkzeug, mit dem Ziel
benutzt, dadurch den Widerstand des Opfers zu
verhindern oder zu überwinden. Der Bundesgerichtshof hat im
vergangenen Jahr entschieden, dass K.-o.-Tropfen kein
gefährliches Werkzeug sind, und zwar nur deshalb, weil
sie nicht fest, sondern flüssig sind. Die Entscheidung ist
nach geltendem Recht juristisch nicht zu beanstanden.
Das Problem liegt in der gesetzlichen Ausgestaltung der
Vorschrift, die es nun zu ändern gilt. Es ist ein Problem,
das nicht hinnehmbar ist. Wir müssen es dringend
beheben. Ob die Tatwaffe, die für die Ausschaltung des
Widerstands des Opfers gebraucht wird, fest wie ein Messer
oder flüssig wie K.-o.-Tropfen ist, kann keinen
Unterschied machen. Wer mit einer derart gefährlichen
Substanz das Opfer handlungsunfähig macht, handelt mit
derselben kriminellen Energie wie derjenige, der ein
Messer einsetzt.
Meine Damen und Herren, die Scham muss die Seite
wechseln. Auch ich möchte, dass wir den Blick auf die
Opfer richten. Es gibt entsprechende Berichte zuhauf in
den sozialen Netzwerken und in den Medien. Sie sind
alle erschütternd. Es sind Berichte von Frauen, aber
durchaus auch von Männern. Und all diese Berichte
lassen erkennen, dass die Opfer sich beschmutzt fühlen,
verraten und im Stich gelassen und dass sie sich teilweise
sogar selbst die Schuld geben an dem, was ihnen angetan
wurde. Es ist wichtig, dass wir für diese Opfer ein
deutliches Zeichen setzen und Gewalttätern klar sagen, was
ihnen droht. Dafür steht dieser Gesetzesantrag.
Vor dem Hintergrund der Gefährlichkeit und der
Heimtücke der Tat bitte ich Sie: Lassen Sie uns nicht
warten! Lassen Sie uns klar zum Ausdruck bringen, was
wir als Länderkammer wollen und was wir denjenigen
schuldig sind, die es zu schützen gilt! Die Länder sind in
der Lage, die notwendigen Änderungen im
Strafgesetzbuch anzustoßen, und der Bundestag kann sie alsbald
beschließen. Daher bitte ich um Unterstützung für diese
Initiative. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Minister!
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor.
Ich beginne mit dem Landesantrag und bitte um Ihr
Handzeichen. – Mehrheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 1! – Mehrheit.
Wer ist dafür, den Gesetzentwurf nach Maßgabe der
vorangegangenen Abstimmungen beim Deutschen
Bundestag einzubringen? Ihr Handzeichen bitte! –
Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Herrn Minister
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-Westfalen) zum
Beauftragten des Bundesrates zu bestellen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 22:
TOP 22
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Achten
Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe –
Rechtsanspruchserfüllende Ferienangebote in der
Ganztagsbetreuung von Kindern im
Grundschulalter – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 208/25)
Frau Ministerin Hamburg aus Niedersachsen hat dazu
das Wort.
Julia Willie Hamburg (Niedersachsen): Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen
heute einen Gesetzentwurf ein zu einem Thema, über das
wir schon häufiger gesprochen haben. Wir alle sind
derzeit mit Hochdruck dabei, den Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung in unseren Bundesländern umzusetzen,
weil wir ihn grundsätzlich begrüßen und das ein richtiges
Signal ist, sowohl für die Bildungsgerechtigkeit als auch
für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Dennoch haben wir alle immer sehr deutlich gemacht,
dass es extrem ambitioniert ist, das Ganze bis 2026
umsetzen zu wollen. Ich möchte mich deshalb erst einmal
bei der neuen Bundesbildungsministerin Frau Prien dafür
bedanken, dass sie angekündigt hat, beispielsweise die
Fristen für die Ganztagsinvestitionsmittel zu verlängern.
Das ist absolut angezeigt und auch wirklich sehr
realitätsgetreu, da wir es wahrscheinlich nicht schaffen
werden, alle Investitionsmittel rechtzeitig zu binden oder
einzusetzen. Insofern hoffe ich, dass wir die Verordnung
an dieser Stelle sehr schnell anpassen.
Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf
Ganztagsbetreuung gibt es aber noch ganz andere
Herausforderungen. Hiermit hat sich die Jugendministerkonferenz
schon intensiv auseinandergesetzt und sich positioniert.
Wir haben in den Ländern bereits
Ferienbetreuungsangebote. Es ist ja nicht so, als würden wir bei null beginnen.
Viele Angebote finden in Zusammenarbeit mit der
Jugendarbeit oder Sportvereinen statt. Die Angebote der
Jugendarbeit, die sich vor Ort sehr bewährt haben, heißen
oft „Ferien-Card-Aktionen“ oder vergleichbar. Diese
Angebote sind wirklich toll, weil sie niedrigschwellig
sind, weil sie die Kinder dort abholen, wo sie sind, weil
sie ihnen ganz neue Impulse geben.
Das Bundesgesetz besagt aber an dieser Stelle, dass
nur Angebote rechtsanspruchserfüllend sind, die
entweder im Rahmen der Kindertagesbetreuung oder im
Rahmen der Schule stattfinden. Das heißt, genau diese
bewährten Angebote in der Ferienbetreuung der Kinder-
und Jugendarbeit sind gerade nicht
rechtsanspruchserfüllend. Das führt bei uns allen in den Ländern dazu, dass
viele Kommunen, viele Jugendhilfeträger plötzlich ganz
neu planen oder umplanen müssen, dass sie plötzlich mit
ganz anderem Personal arbeiten müssen, das sie vor Ort
gar nicht haben. Insofern geraten sie bei der Umsetzung
massiv ins Stocken. Gleichzeitig fragen uns die
Jugendarbeitsträger: Warum sind denn unsere Angebote
plötzlich schlecht oder nicht gewollt? – Liebe Kolleginnen
und Kollegen, dieses Signal dürfen wir nicht senden. Ich
freue mich deshalb sehr, dass der Koalitionsvertrag der
neuen Bundesregierung das ganz deutlich adressiert und
besagt, dass Angebote der anerkannten freien Träger der
Jugendarbeit zur Erfüllung des Rechtsanspruchs
herangezogen werden sollen.
Jetzt geht es aber darum, dass wir ja eigentlich schon
heute und gestern genau diese Angebote vor Ort planen
beziehungsweise schon geplant haben. Das heißt, es muss
schnell gehen. Deswegen haben wir als Niedersachsen
entschieden, hier eine Gesetzesänderung initiativ
einzubringen, in der Hoffnung, dass wir damit das
entsprechende Tempo aufnehmen, um das wirklich möglichst
schnell hier und dann auch im Bundestag zu beschließen,
um die Planungen vor Ort zu ermöglichen und allen
Beteiligten Rechtssicherheit und Klarheit zu geben.
Wir schlagen vor, einfach einen kleinen Satz zu
ergänzen, nämlich: „Während der Schulferien kann der
Anspruch auch durch Angebote der Jugendarbeit nach § 11
erfüllt werden.“ Das bedeutet am Ende, dass genau diese
Angebote als rechtsanspruchserfüllend angesehen
werden. Dieser eine Satz wird meines Erachtens ganz
maßgeblich zum Erfolg der Umsetzung des Rechtsanspruchs
auf Ganztagsbetreuung in der Ferienbetreuung beitragen.
Deswegen hoffe ich sehr, dass wir das hier schnell
gemeinsam beraten und der Bundestag das Ganze dann mit
uns sehr schnell auf den Weg bringen wird. – Vielen
Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau
Ministerin!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem
Ausschuss für Frauen und Jugend – federführend –
sowie dem Ausschuss für Kulturfragen – mitberatend –
zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 23:
TOP 23
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des
Gewaltschutzes in Hochrisikofällen – Antrag des
Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 211/25)
Dazu hat wieder das Wort: Herr Minister Dr. Limbach
aus Nordrhein-Westfalen.
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-Westfalen):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und
Herren! Im Schnitt erlebt alle zwei Minuten eine Frau oder
ein Mädchen physische Gewalt. Jeden Tag werden im
Durchschnitt zwei bis drei Frauen oder Mädchen – aber
auch Männer – Opfer eines vollendeten oder versuchten
Tötungsdelikts. Diese Zahlen hat das Institut für
Menschenrechte erst vor Kurzem in seinem ersten
unabhängigen Bericht zur Praxis im Umgang mit Gewalt gegen
Frauen veröffentlicht. Die Zahlen haben Schlagzeilen
gemacht. Sie sind erschreckend. Doch das ist nur die
Spitze des Eisbergs. Viel zu viele Fälle werden nie
gemeldet. Viel zu viele Betroffene schweigen aus Angst
und aus Scham. Immer noch ist der gefährlichste Ort für
Frauen das eigene Zuhause. In zwei von drei Fällen von
physischer Gewalt kennt das Opfer den Täter. In mehr als
jedem zweiten Fall ist oder war der Täter der Partner des
Opfers oder ist ein Angehöriger.
Immer noch ringen wir um die richtige Strategie, um
tödliche Gewaltexzesse im sozialen Nahraum gar nicht
erst zuzulassen. Häusliche Gewalt ist keine Privatsache.
Sie ist eine schwere Straftat, und der Schutz vor
häuslicher Gewalt ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag.
Diesen Auftrag müssen wir wirksam umsetzen. Dazu
verpflichtet uns auch die neue Richtlinie der EU zur
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher
Gewalt, die im letzten Jahr in Kraft getreten ist. Danach
haben die Mitgliedstaaten nicht nur dafür Sorge zu
tragen, dass Opfer häuslicher Gewalt durch
Wohnungsverweise, Kontakt- und Näherungsverbote oder
Schutzanordnungen geschützt werden können. Sie müssen auch
sicherstellen, dass Verstöße gegen diese Anordnungen
mit wirksamen und abschreckenden Sanktionen geahndet
werden können.
Dem entspricht das geltende Recht in Deutschland
derzeit nicht in vollem Maße. Die Polizei kann in einer
akuten Gefahrenlage mit einer Wohnungsverweisung
helfen. Daran kann sich ein gerichtliches Kontakt- oder
Näherungsverbot anschließen. Das funktioniert in vielen
Fällen. Es gibt aber auch einen harten Kern von
Gewalttätern, der sich um gerichtliche Anordnungen einfach
nicht schert. Täter, die vor allem Macht und Kontrolle
über ihre Opfer ausüben wollen und deshalb besonders
gefährlich sind. Gerade in Trennungssituationen steigt
das Risiko einer Gewalteskalation sprunghaft an. Dem
eigentlichen Tatentschluss gehen im Rahmen eines
Eskalationsprozesses häufig Warnhinweise voraus.
Wiederholte Übergriffe, sich steigernde Gewalt, Waffenbesitz
oder bewusstes Auflauern sind solche Warnsignale. In
derartigen Hochrisikofällen sollen spürbarere Sanktionen
ermöglicht werden.
Zudem verfügt das Familienrecht schlicht nicht über
die Mittel, mit denen sich eine im Aufbau befindliche
Gewaltspirale erfolgreich und auf Dauer durchbrechen
ließe. Es fehlt uns an einem schlagkräftigen rechtlichen
Instrument, mit dem man diese Täter schnell und
nachhaltig in die Schranken weisen kann. Es gibt ein solches
Instrument bisher nur für die oft sehr ähnlich gelagerten
Fälle des Stalkings: die Untersuchungshaft zur
Abwendung einer Wiederholungsgefahr. Für Verstöße gegen
gerichtliche Gewaltschutzanordnungen fehlt dieser
Haftgrund bisher. Das wollen wir für die beschriebenen
besonders gefährlichen Konstellationen, die
Hochrisikofälle, ändern. Um Opfer von häuslicher Gewalt zu schützen,
wollen wir eine vorbeugende Deeskalationshaft für
besonders schwere Zuwiderhandlungen gegen gerichtliche
Gewaltschutzanordnungen schaffen. Damit wird die
Gefahrensituation sofort unterbrochen. Zudem könnte in
Fällen der Haftvermeidung hier auch die elektronische
Fußfessel nach dem spanischen Modell angeordnet
werden. In einigen Bundesländern, so auch in Nordrhein-
Westfalen, kommt diese bereits zum Einsatz.
Meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass wir vor
allem für die Frauen und Mädchen, die täglich Opfer
häuslicher Gewalt werden, ein Zeichen setzen. Daher
bitte ich Sie um Unterstützung für diese Initiative.
Vizepräsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Herr Minister Dr. Limbach.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – und dem Ausschuss für Frauen und Jugend
sowie dem Innenausschuss – mitberatend – zu.
Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 4/20253 zusammengefass-
3 Anlage 3
ten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
3, 15, 16, 18, 20 und 21.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:
TOP 4
Entschließung des Bundesrates zur notwendigen
Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der
Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess
der Krankenhausreform – Antrag des Landes
Brandenburg – (Drucksache 166/25)
Dem Antrag sind die Länder Mecklenburg-
Vorpommern und Thüringen beigetreten.
Es liegen mir zwei Wortmeldungen vor. Zunächst rufe
ich auf: Frau Ministerin Müller aus Brandenburg.
Britta Müller (Brandenburg): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr
geehrter Herr Parlamentarischer Staatssekretär Sorge, ich
freue mich besonders über Ihre Anwesenheit, denn sie
zeigt, dass auch das neu besetzte Gesundheitsministerium
an diesem Thema großes Interesse hat.
Wir alle arbeiten in den Ländern mit Hochdruck an der
Umsetzung der Krankenhausreform. Der
Handlungsbedarf ist unübersehbar, und viele zentrale Fragen sind noch
ungeklärt. Die Rückmeldungen aus den Krankenhäusern
und von unseren Partnern vor Ort zeigen uns allerdings
die Schwächen des bislang theoretisch entwickelten
Reformmodells auf. Sie schildern eindrücklich die
Herausforderungen in der Praxis und fordern die Unterstützung
der Länder. Lassen Sie uns daher entschlossen und
gemeinsam an den Stellschrauben ansetzen, an denen das
erforderlich ist!
Ich danke Ihnen für Ihre bisherige Bereitschaft zur
Unterstützung, insbesondere im Hinblick auf die finanzielle
Ausgestaltung der Reform. Nur mit einer gemeinsamen
Stimme können wir strukturelle Veränderungen im Sinne
einer zukunftsfähigen Krankenhausversorgung
durchsetzen. Die Sicherstellung der Versorgung ist für uns kein
Lippenbekenntnis, sondern unser Auftrag. Wir nehmen
ihn sehr ernst. Es ist daher ein wichtiges Signal, dass die
neue Bundesregierung im Koalitionsvertrag die
Bedeutung verlässlicher Versorgungsstrukturen ausdrücklich
anerkennt. Unsere wiederholten Mahnungen stoßen damit
auf Gehör.
Doch diese Worte allein reichen nicht. Der Bund muss
seiner Verantwortung jetzt auch konkret gerecht werden.
Die Folgen der jahrelangen strukturellen
Unterfinanzierung sind deutlich sichtbar und höchst alarmierend, und
das nicht nur in Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Das
Fundament, auf dem die Krankenhausreform aufbauen
soll, weist bereits tiefe Risse auf. Diese
Finanzierungslücken gefährden nicht nur einzelne Standorte. Sie
bedrohen zunehmend das ganze System. Wenn vier von fünf
Krankenhäusern im laufenden Jahr mit einem Defizit
rechnen und zwei Drittel sogar eine weitere
Verschlechterung erwarten, handelt es sich nicht um Ausnahmen,
sondern um ein strukturelles Problem, das uns alle
betrifft. Um das Fundament der stationären Versorgung zu
stabilisieren, braucht es dringend einen strukturellen
Inflationsausgleich. Ohne eine substanzielle Erhöhung
des Basisfallwertes wird sich die chronische
Unterfinanzierung der Krankenhäuser fortsetzen.
Doch das allein genügt nicht. Für eine nachhaltige
Stabilisierung im laufenden Transformationsprozess ist
zusätzlich eine bundesweit abgestimmte
Überbrückungsfinanzierung unerlässlich. Nur so können die Ziele der
Reform erreicht und eine flächendeckend qualitativ
hochwertige Versorgung der Bevölkerung gesichert
werden. Die angekündigte Soforthilfe des Bundes für
Krankenhäuser darf nicht bei vagen Absichtserklärungen
stehen bleiben. Es braucht jetzt klare Zusagen und einen
umsetzbaren pragmatischen Vorschlag, und zwar schnell.
Genau dazu ruft der vorliegende Antrag auf. – Vielen
Dank!
Vizepräsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Frau Ministerin Müller! – Das Wort hat
Herr Staatsminister Hoch aus Rheinland-Pfalz.
Clemens Hoch (Rheinland-Pfalz): Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war richtig,
dass wir hier im vergangenen November gemeinsam die
Krankenhausreform haben in Kraft treten lassen, denn die
Krankenhäuser in unserem Land – vor allem aber
Patientinnen und Patienten – brauchen diese Reform, um
langfristig die medizinische Versorgung in Deutschland zu
sichern.
Unter Krankenhausreform verstehen wir, verstehe ich
persönlich die planvolle Umgestaltung unserer
Krankenhauslandschaft. Das Krankenhausreformgesetz gibt uns
die Möglichkeit, das auch gut hinzubekommen. Aber
wichtig ist, dass es auch noch Krankenhäuser da gibt, wo
wir sie brauchen, wenn die Planungsgrundlagen ab 2027
greifen. Das kann nur gelingen, wenn die
Betriebskostenfinanzierung ausreichend gewährleistet ist, sodass
Krankenhäuser auch die Möglichkeit haben, den
Übergangsprozess geordnet zu gestalten. Ziel dieses
Transformationsprozesses sollte nämlich sein, die Bedeutung der
Krankenhäuser als spezialisierte Standorte, aber vor
allem auch die regionale, wohnortnahe Versorgung zu
sichern.
Der Weg, den wir miteinander eingeschlagen haben,
ist ein langer, das wussten wir immer. Die verschiedenen
Maßnahmen sind komplex und greifen in
unterschiedlichen Umsetzungsgeschwindigkeiten ineinander. Neben
der unstreitig erforderlichen grundsätzlichen
Umgestaltung brauchen wir jetzt kurzfristige finanzielle
Maßnahmen, die sich positiv auf die Krankenhauslandschaft
auswirken. Darin waren sich unabhängig vom
Abstimmungsverhalten im vergangenen November alle Länder
einig. Der bestehende Handlungsbedarf wird mit dem
nun vorliegenden Entschließungsantrag erneut
aufgegriffen.
Es ist folgerichtig, nach den vielen Diskussionen und
Ergebnissen, die wir Länder in der Vergangenheit
gemeinsam begleitet haben, noch mal die zwei
wesentlichen Forderungen zu betonen, nämlich zum einen, den
strukturellen Inflationsausgleich, mit dem die
außerordentlichen Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023
refinanziert werden sollen, jetzt vorzunehmen, und zum
anderen, mit Blick auf die Sicherstellung der finanziellen
Rahmenbedingungen Mittel zur Stabilisierung des
Krankenhaussektors zu gewähren, um der Umsetzung der
Reform einen notwendigen zeitlichen Rahmen zu geben.
Wir in Rheinland-Pfalz sehen uns als starken Partner
an der Seite unserer Krankenhäuser. Uns ist die
Dringlichkeit der Überbrückungsfinanzierung bewusst, und
daher unterstützen wir den Entschließungsantrag. Ich
erlaube mir, noch einmal darauf hinzuweisen, dass diese
im Zuge des
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes von den Ländern als Kompensation der Defizite
immer wieder gefordert und bisher nicht gewährt wurde.
Unsere Erwartungshaltung gegenüber der
Bundesregierung ist, dass die Finanzierung jetzt kurzfristig wie
vereinbart gewährt wird. Denn die notwendigen Gespräche
mit den Trägern zeigen: Die Träger haben
Zukunftsängste. Unsere kommunale Familie macht sich Sorgen, wie
die Durststrecke überwunden werden kann. Und dass
eine akute wirtschaftliche Not besteht, wird regelmäßig
auch von sehr gut funktionierenden Krankenhäusern
unterstrichen.
Ich werbe bei Ihnen darum, sich nachdrücklich für
eine schnelle und unbürokratische Umsetzung einzusetzen.
Das Geld muss jetzt bei den bedarfsnotwendigen
Krankenhäusern ankommen. – Vielen Dank!
Vizepräsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Vielen Dank, Herr Staatsminister Hoch!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Die Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu
fassen. Wer stimmt dafür? – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5:
TOP 5
Entschließung des Bundesrates „Abstammungsrecht
ändern: Zwei-Mütter-Familien stärken“ – Antrag des
Landes Rheinland-Pfalz – (Drucksache 161/25)
Dem Antrag sind die Länder Mecklenburg-
Vorpommern und Niedersachsen beigetreten.
Dazu liegt mir eine Erklärung zu Protokoll4 von
Herrn Ministerpräsident Günther (Schleswig-Holstein)
vor. – Wortmeldungen liegen nicht vor.
Die Ausschussempfehlungen liegen Ihnen vor.
Wer dafür ist, die Entschließung zu fassen, den bitte
ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 6:
TOP 6
Entschließung des Bundesrates „Ein zweites Leben
für Matratzen – Recycling ermöglichen“ – Antrag
des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 206/25)
Dazu liegt mir eine Wortmeldung von Herrn
Staatsminister Jung aus Hessen vor.
Ingmar Jung (Hessen): Herr Präsident! Meine lieben
Kolleginnen und Kollegen! Matratzenrecycling ist ein
wichtiges Thema, das uns alle betrifft. Wir haben, hoffe
ich, alle heute schon Kontakt mit einer Matratze gehabt.
In Deutschland entsorgen wir – ich muss sagen, das war
mir früher nicht bewusst – jedes Jahr 8 Millionen
Matratzen. 10 Prozent aller Deutschen tauschen also in diesem
Jahr ihre Matratze aus. Dadurch entsteht jedes Jahr bis zu
300 000 Tonnen Abfall. Und was passiert mit diesen
Matratzen im Moment? Teilweise gibt es in anderen
Ländern andere Regeln, aber bei uns werden sie, wie man
das so schön sagt, thermisch verwertet. Sie werden also
verbrannt. Es gehen wichtige Ressourcen verloren. Und
es entsteht natürlich auch CO2, das emittiert wird. Wir
wollen die Bundesregierung, die sich zur
Kreislaufwirtschaft bekannt hat, ermutigen, dieses Problem anzugehen.
Wir brauchen am Ende zwei Dinge:
Erstens. Die Chemie muss stimmen, und zwar ganz
wörtlich. Viele Matratzenschäume enthalten im Moment
bromierte und phosphorhaltige Flammschutzmittel, die
verhindern, dass der gesamte Schaum am Ende verwertet
werden kann, dass er wieder in den Kreislauf
zurückkommt. So muss er dann in die Verbrennung gehen. Hier
müssen wir und auch die Hersteller Verantwortung
übernehmen. Hier brauchen wir Lösungen, wie wir auf diese
4 Anlage 4
Mittel verzichten können. Diese Lösungen gibt es. Es
gibt andere Mittel, die man ohne Qualitätsverlust
einsetzen kann, was dann das Recycling und die Rückkehr
wichtiger Rohstoffe in den Kreislauf ermöglicht.
Zum Zweiten muss die Logistik stimmen. Das ist ein
weiteres Problem. Matratzen landen heute üblicherweise
auf dem Sperrmüll. Das klingt zunächst einmal ganz
praktisch. Man glaubt ja immer, dass dann alles verwertet
werden kann. Aber gerade bei den Schäumen, die
enthalten sind, ist das Problem, dass diese oft verunreinigt
werden, wenn die Matratzen unter einer großen Masse
Sperrmüll landen. Sie werden nass oder so dreckig, dass
sich die Stoffe danach nicht mehr entsprechend trennen
lassen. Deshalb brauchen wir eine Lösung – und ich sage
bewusst: möglichst bürokratiearm –, wie wir es
hinbekommen können, diese Stoffe zu trennen. Dazu gibt es
verschiedene Ideen. Es gibt in anderen Ländern ein
Herstellerverantwortungssystem, bei dem die Hersteller
gemeinsam Abholungen organisieren. Es gibt die Idee von
kompletten Getrenntsammlungen, was nicht so ganz
einfach ist. Man könnte auf den Wertstoffhöfen etwas
einrichten. Es werden auch Pfandsysteme diskutiert. Da
bin ich aber ehrlicherweise ein bisschen skeptisch
hinsichtlich des Bürokratieaufwands.
Es gibt also vieles, was wir miteinander diskutieren
könnten. Deswegen haben wir unseren
Entschließungsantrag bewusst sehr offen gehalten. Wir möchten am Ende
gemeinsam mit dem Bund eine Lösung finden und
letztlich ein vernünftiges und vielleicht auch über
Deutschland hinaus funktionierendes System entwickeln und
bereitstellen, damit wir eben nicht mehr jedes Jahr
300 000 Tonnen Abfall produzieren und wertvolle
Ressourcen verlieren, die wir im Kreislauf gebrauchen
könnten. Wie gesagt, es gibt zwei Lösungen dafür: die Chemie
und die Logistik.
Ich wäre dankbar, wenn wir mit der Bundesregierung
im guten Gespräch blieben. Sie hat sich, wie gesagt, klar
zur Kreislaufwirtschaft bekannt und hat die
Unterstützung der Länder. Ich würde mich freuen, wenn wir
gemeinsam Lösungen finden. – Herzlichen Dank!
Vizepräsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Vielen Dank, Herr Staatsminister Jung!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Dann weise ich die Vorlage den Ausschüssen zur
Beratung zu, und zwar dem Umweltausschuss –
federführend – sowie dem EU-Ausschuss und dem
Wirtschaftsausschuss – mitberatend.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7:
TOP 7
Entschließung des Bundesrates „Ausbau der
digitalen Infrastruktur dynamisch vorantreiben“ – Antrag
des Landes Hessen – (Drucksache 99/25)
Wir haben eine Wortmeldung von Herrn
Parlamentarischen Staatssekretär Jarzombek.
Thomas Jarzombek, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung:
Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist für uns als
neues Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung die Gelegenheit, erst einmal ein freundliches
Hallo zu sagen. Ich darf sagen, dass wir über den Antrag
des Bundesrates sehr erfreut sind, weil wir daran sehen,
dass es eine größere Ambition in den Ländern gibt, und
ich will sagen, dass wir diese ganz ausdrücklich teilen.
Unser Ministerium ist auch deshalb gegründet worden,
weil ein Teil der Wahrnehmung, ob unser Staat besser
funktioniert, von Fragen abhängt wie: Wie gut ist
eigentlich unsere Benutzeroberfläche? Wie einfach sind
Verwaltungsleistungen zugänglich? Wie ist die
flächendeckende Versorgung mit essenziellen Leistungen, wie zum
Beispiel der Breitbandversorgung, in unserem Land?
Ohne hier heute Morgen in alle Einzelheiten und
Details eintreten zu wollen, darf ich Ihnen sagen: Eine
stärkere Ambition ist auch das, was wir haben. Ich freue
mich auf den Dialog. Wir werden in nächster Zeit
gemeinsam mit den Ländern über sehr viele Punkte zu
reden haben. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit,
denn das werden wir nur gemeinsam schaffen können.
Eine gute Botschaft möchte ich an dieser Stelle
mitbringen: Wir werden aller Voraussicht nach in der
nächsten Sitzungswoche die Novelle des TK-NaBeG in den
Deutschen Bundestag einbringen. Das ist eine erste
Maßnahme, mit der wir, insbesondere was das überragende
öffentliche Interesse betrifft, den Breitbandausbau in
Deutschland deutlich vereinfachen und beschleunigen
können.
Ich will an dieser Stelle aber auch sagen, dass das
Thema Digitalisierung mehr ist als Hardware und Kabel.
Digitalisierung bedeutet vor allem Software, Prozesse
und Daten. Das ist kein leichter Weg, den wir hier gehen
müssen. Wir dürfen den Fokus nicht nur auf die
Hardware legen, sondern wir müssen uns auch viel stärker mit
der Software und mit unseren gemeinsamen Prozessen
beschäftigen. Das wird sicherlich einen kulturellen
Wandel brauchen, den durchzusetzen nicht immer ganz
einfach sein wird.
Was ich dem Antrag des Bundesrates auch entnehme,
ist das Thema der Zeitenwende für die digitale
Infrastruktur und das der Souveränität. Ich glaube, wir alle sehen
aktuell eine Reihe von deutlichen Warnzeichen. Wenn
der Internationale Strafgerichtshof am Ende nicht mehr
auf Services eines großen amerikanischen Unternehmens
zugreifen kann, dann adressiert das noch mal sichtbarer
die Frage der Souveränität. Insofern begrüßen wir es
sehr, auch das Thema Rechenzentren und den
Rechenzentrumsstandort Deutschland hier stärker in den Fokus
zu nehmen. Das sehen auch wir. Und wir müssen das
auch noch mal hinsichtlich der Frage tun, wie wir
eigentlich unsere europäischen Fähigkeiten im Bereich der
öffentlichen Verwaltung stärken. Das betrifft das Thema
Open Desktop, aber auch das Thema einer souveränen
Cloud und bezieht sich natürlich auch auf die Frage nach
europäischen Softwareherstellern.
Ich habe gerade vor dieser Rede über den Ticker die
Meldung gelesen, dass ein Mitglied dieses Hauses zu
einem amerikanischen Techgiganten, der jetzt ein neues
Büro eröffnet, gesagt hat: Wir wollen, dass ihr euch so
breit wie möglich aufstellt. – Das ist sicher nicht
verkehrt. Aber ich wünsche mir, dass wir uns auch ein Stück
weit breiter aufstellen, was europäische Lösungen
betrifft. Gerade im Bereich der künstlichen Intelligenz gibt
es hier durchaus leistungsstarke Alternativen. Wenn wir
als öffentliche Hand nicht anfangen, Services unserer
eigenen Anbieter zu nutzen, wer soll es denn dann tun?
In diesem Sinne freue ich mich sehr auf den
gemeinsamen Dialog und die gemeinsame Arbeit in den
nächsten vier Jahren und danke für die Initiative dieses Hauses
hier und heute.
Vizepräsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Herr Parlamentarischer Staatssekretär!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Es
gibt noch eine Erklärung zu Protokoll5 von Frau
Ministerin Dr. Hüskens (Sachsen-Anhalt).
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen. Daraus rufe ich auf:
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Wer die Entschließung nach Maßgabe der soeben
angenommenen Änderungen fassen möchte, den bitte
ich jetzt um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Ich beende den Tagesordnungspunkt.
5 Anlage 5
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8:
TOP 8
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung –
Gemeinsam einen attraktiven EU-Agrar- und
Lebensmittelsektor für künftige Generationen gestalten
COM(2025) 75 final; Ratsdok. 6385/25
(Drucksache 103/25)
Dazu liegen mir Wortmeldungen vor. Das Wort hat
Herr Minister Schulze aus Sachsen-Anhalt.
Sven Schulze (Sachsen-Anhalt): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute baut
alles irgendwie aufeinander auf. Kollege Jung hat gerade
über das Matratzenrecycling gesprochen. Dass wir so
viele Matratzen zu recyceln haben, liegt vielleicht auch
daran, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte in
Deutschland so gutes Essen produzieren, sodass man sich
ab und zu mal niederlegen muss, um das gute Essen zu
verdauen.
Die Europäische Kommission hat am 19. Februar
dieses Jahres ihren Vorschlag, ihre Vision für ein attraktives,
wettbewerbsfähiges, nachhaltiges, sozial verantwortliches
europäisches Landwirtschafts- und Ernährungssystem bis
2040 vorgelegt. Nicht nur uns
Landwirtschaftsministerinnen und Landwirtschaftsminister der Länder, sondern
auch die ganze Branche bewegt dabei natürlich einiges,
unter anderem – ganz wichtig – die künftige
Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik, der sehr dringend
notwendige Bürokratieabbau, eine umfangreiche
Unterstützung für Junglandwirte bis hin zu einem
Generationswechsel und auch die digitale Transformation des
Sektors, wie sie beispielsweise die Nutzung von
künstlicher Intelligenz und die Zulassung neuer genomischer
Züchtungsmethoden herbeiführen kann. Ich habe erfreut
festgestellt, dass EU-Kommissar Hansen mit seiner
Vision all diese Punkte aufgegriffen und auch ähnlich
bewertet hat wie wir auf den Agrarministerkonferenzen, wo wir
sie immer wieder besprochen haben.
Wir begrüßen die angekündigten Maßnahmen, weil
die EU-Kommission damit die Wettbewerbsfähigkeit
unserer Landwirte in den Fokus stellt und die
Landwirtschaft als strategischen Sektor anerkennt. Das ist ein
wichtiges Signal für unsere Betriebe in ganz
Deutschland. Vor einigen Monaten, noch bevor diese Vision
veröffentlicht wurde, haben der Kollege Till Backhaus,
der die sozialdemokratischen Landwirtschaftsminister
vertritt, und ich, der ich die
Unionslandwirtschaftsminister vertrete, uns mit Kommissar Hansen getroffen. Wir
haben viele Dinge miteinander besprochen und – das will
ich hier auch sagen – auf Unterschiede in der
Landwirtschaft hingewiesen, auch innerhalb Deutschlands. Gerade
in Ostdeutschland, auch in meiner Heimat Sachsen-
Anhalt, haben wir andere Herausforderungen, als man sie
vielleicht in Baden-Württemberg, in Bayern oder in
Nordrhein-Westfalen hat.
Wir brauchen eine klare Positionierung zur
Ausgestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens. Wir haben
gesagt – das gilt im Übrigen, denke ich, für uns alle –, dass
wir den Single Plan, den die Europäische Union im
Moment zumindest diskutiert, nicht unterstützen, weil wir
einen Bedarf für einen eigenständigen Politikbereich und
eine vernünftige Ausgestaltung der Finanzierung sehen
und meinen, dass es beim Thema Direktzahlungen
weiterhin essenziell um Einkommenssicherheit für
Landwirtinnen und Landwirte gehen soll.
Jetzt kommt der große Unterschied, bei dem wir uns in
den Bundesländern noch darüber verständigen müssen,
wie wir das sehen: Wir haben unterschiedliche Größen
bei den Flächen, und am Ende des Tages geht es darum,
dass jeder landwirtschaftliche Betrieb unabhängig von
der Größe betrachtet werden muss. Es muss am Ende
gelten, dass ein Hektar ein Hektar ist und jede erbrachte
Leistung gleich gefördert wird. Eine Verteilung der
zukünftigen EU-Mittel nach Bedürftigkeit, wie sie gerade in
der Europäischen Union diskutiert wird, lehnen wir ab.
Das ist ein Thema, das, glaube ich, nicht in die
Landwirtschaft gehört.
Ich habe mich gefreut – die neue Bundesregierung ist
ja hier auch vertreten –, dass der neue Minister Alois
Rainer in seiner Regierungserklärung am 15. Mai gesagt
hat, dass alle Betriebe, ob klein oder groß, ob
konventionell oder ökologisch wirtschaftend, Respekt und
Anerkennung verdienen. Das ist vollkommen richtig.
Deswegen ist es wichtig, dass wir die Kommission unterstützen,
dass wir aber auch gezielt klar machen, wie die
Agrarpolitik nach 2027 aussehen soll, auch aus Ländersicht.
Wir haben viele Herausforderungen. Wir knüpfen
viele Hoffnungen an die nächste GAP und an die Union,
weil vieles, was in Brüssel beschlossen wird, auch unsere
Zukunft bestimmt. Ein Thema, das uns alle hier ganz
besonders bewegen sollte, ist das Thema Junglandwirte.
Es geht nämlich darum, dass wir es in diesem wichtigen
Sektor schaffen, den Übergang hinzubekommen, und
dass junge Menschen sich für diese tollen Berufe
interessieren und am Ende dafür Sorge tragen, dass wir auch in
den nächsten Jahrzehnten tolle landwirtschaftliche
Produkte auf unseren Tellern haben. – Vielen Dank!
Vizepräsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Herr Minister Schulze! – Das Wort hat
Herr Staatsminister von Breitenbuch aus Sachsen.
Georg-Ludwig von Breitenbuch (Sachsen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! Im Februar legte die Europäische Kommission
ihre Vision für Landwirtschaft und Ernährung vor. Sie
sichert einen ehrgeizigen Fahrplan für die kommenden
Jahre zu. Vielversprechende Aspekte sind darin
enthalten: Ernährungssouveränität in Europa auf Basis einer
starken heimischen Landwirtschaft, Rahmenbedingungen
für mehr Wettbewerbsfähigkeit unter Fortführung einer
verlässlichen und vereinfachten Gemeinsamen
Agrarpolitik und die Unterstützung lebendiger ländlicher Räume.
Die Vision unterstreicht: Landwirtschaft und Ernährung
sind Säulen einer geeinten und wirtschaftlich starken
Europäischen Union. Nun müssen der Ankündigung auch
Taten folgen.
Die Länder sind mit ihren Strukturen und Betrieben
maßgeblich betroffen und bringen sich mit der heutigen
Stellungnahme aktiv in die Diskussion ein. Denn
schließlich findet die Vision ihren Niederschlag nicht im
luftleeren, sondern im ländlichen Raum direkt vor Ort. Ich
erwarte auf EU-Ebene und auch bei der nationalen
Umsetzung faire Regelungen, die unabhängig von der
Betriebsgröße auf alle wirtschaftlich stabilen Betriebe
ausgerichtet sind. Die Landwirtinnen und Landwirte wollen
täglich zeigen, was sie können und wofür sie stehen: die
Bevölkerung mit gesunden Nahrungsmitteln zu
versorgen, Flächen nachhaltig zu bewirtschaften und Nutztiere
artgerecht zu halten. Gleichzeitig werden sie weiterhin
den ländlichen Raum als zuverlässige Arbeitgeber und
Mitglieder der Ortsgemeinschaften lebenswert halten. Sie
leisten unverändert ihren Beitrag für unsere
Kulturlandschaft.
Die Politik und die Verwaltung müssen ihnen dafür
das nötige Handwerkszeug zur Verfügung stellen und
dürfen ihnen keine Steine in den Weg legen. Ich denke
hier insbesondere an Themen wie die umständliche
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, lebensferne Auflagen
für Düngungsmaßnahmen oder auch Zeitschienen für
Planungs- und Genehmigungsprozesse, gerade im
Tierbereich. Die hohen europäischen Standards bei der
landwirtschaftlichen Produktion büßen wir damit eben nicht
ein. Sie sind Garant für eine gute Qualität unserer
Nahrungsmittel und für solide Arbeitsbedingungen. Aber wir
müssen mit Augenmaß vorgehen.
Wir werben aus sächsischer Sicht für eine strikte
Aufgabenteilung in der Gemeinsamen Agrarpolitik, mit einer
soliden Basisprämie zur Sicherung hoher Standards in der
ersten und einer attraktiven Agrarumweltförderung in der
zweiten Säule. Freiwillige ökologische Leistungen sind
kein Tabuthema, aber zum Nulltarif für die Betriebe eben
nicht zu stemmen. Daher fordere ich gemeinsam mit
meinen Länderkolleginnen und -kollegen
Anreizzahlungen für Agrarumweltleistungen. Hierfür benötigen wir
ein eigenständiges, ausreichendes und gerecht verteiltes
GAP-Budget auch im künftigen Mehrjährigen
Finanzrahmen.
Hohe Erwartungen setze ich in die angekündigte
Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Am 14. Mai
hat die EU-Kommission ihre Vorschläge für die aktuelle
Förderperiode vorgelegt. Diese können nur Korrekturen
am bestehenden System sein und sind ein guter Ansatz,
um sich etwas Luft zu verschaffen. Für die GAP ab 2028
muss der Aufschlag jedoch noch viel deutlicher ausfallen.
Das jetzige Umsetzungsmodell sowie die Verflechtung
der Säulen und Maßnahmen haben Praxis und
Verwaltung fast lahmgelegt. Mehr Vertrauen in die Betriebe und
Entlastung durch weniger Regularien können hier einen
spürbaren Beitrag leisten. Wesentlich ist zudem die
Digitalisierung, beispielsweise zur Beantragung von GAP-
Mitteln.
Aus sächsischer Sicht und unseren Erfahrungen nach
ist es wichtig, sich verstärkt für einheitliche und
nutzerfreundliche digitale Verfahren von der Antragstellung bis
zur Auszahlung einzusetzen. Ich bin der festen
Überzeugung: Im Vertrauen auf die Fähigkeiten unserer
Landwirtschaft kann und muss uns ein Mittelweg gelingen
zwischen den nötigen Regularien und pragmatischen
Lösungen auf den Höfen. Eine vereinfachte, aber
eigenständig finanzierte GAP ist dafür die richtige Botschaft,
damit Motivation und Eigenverantwortung auf die Höfe
zurückkehren. Die EU-Kommission hat die
Verordnungsvorschläge zur künftigen GAP für die nächsten
Wochen angekündigt. Sachsen bleibt aktiv und wird sich
weiter im Sinne einer wettbewerbsfähigen Landwirtschaft
einbringen. – Vielen Dank!
Vizepräsident Dr. Andreas Bovenschulte: Ganz
herzlichen Dank, Herr Staatsminister!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf und bitte um das
Handzeichen:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Ziffer 11! – Minderheit.
Ziffer 12! – Minderheit.
Ziffer 13! – Mehrheit
Nun bitte ich um Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen. –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9:
TOP 9
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Der Deal für eine saubere Industrie: Ein
gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und
Dekarbonisierung
COM(2025) 85 final
(Drucksache 106/25)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf und bitte um das
Handzeichen:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 5, zunächst ohne Satz 2! – Minderheit.
Bitte Ihr Handzeichen für Satz 2 der Ziffer 5! –
Minderheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffern 8 und 13 gemeinsam! – Minderheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Ziffer 11! – Minderheit.
Ziffer 12! – Minderheit.
Ziffer 14! – Mehrheit.
Ziffer 15! – Mehrheit.
Ziffer 16! – Minderheit.
Ziffer 17! – Mehrheit.
Ziffer 18! – Minderheit.
Ziffer 19! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich beende den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11:
TOP 11
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Dekarbonisierung von Unternehmensflotten
COM(2025) 96 final
(Drucksache 130/25)
Dazu liegt mir eine Wortmeldung von Herrn Minister
Hermann aus Baden-Württemberg vor.
Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man
könnte sich ja fragen: Warum kümmert sich die EU um
die Flotten der Unternehmen? Der Hintergrund ist: Der
Automobilmarkt hat sich in den letzten Jahren
beziehungsweise Jahrzehnten sehr stark verändert. In der EU
werden inzwischen 60 Prozent aller Neufahrzeuge in
Unternehmensflotten eingesetzt. Mit anderen Worten:
Der private Anteil geht zurück. In Deutschland entfielen
von 3,5 Millionen Neuzulassungen im letzten Jahr
70 Prozent auf gewerbliche Fahrzeuge. Das zeigt: Es ist
ein entscheidender Hebel, was mit diesen
Unternehmensfahrzeugen passiert. Deshalb ist es eigentlich sinnvoll,
dass die Europäische Union sich darum kümmert. Wenn
man die Antriebswende im Verkehrssektor vorantreiben
will, wenn man die europäische Automobilindustrie
stärken will, dann muss man an diesem Hebel ansetzen.
Wir aus Baden-Württemberg begrüßen diese Initiative
der Europäischen Union sehr, denn sie wird am Ende
dem Klima nützen und die Antriebswende vorantreiben,
insbesondere die Elektrifizierung. Wir haben in Baden-
Württemberg schon mit großen Unternehmen Allianzen
geschlossen, auch mit Paketdiensten und Transporteuren,
die eine Selbstverpflichtung eingehen, dass sie bis 2030
in erheblichem Maße ihre Fahrzeugflotten verändern
werden. Beispielsweise haben sich die KEP-Dienste
freiwillig verpflichtet, bis 2030 die Hälfte ihrer Flotte zu
elektrifizieren. Das ist ein Aspekt.
Die Gesellschaft kann handeln, die Wirtschaft kann
handeln. Aber es ist sehr wichtig, dass wir einen
europäischen Rahmen bekommen, damit die europäischen
Länder, und zwar alle und nicht nur einzelne, etwas tun
können. Es kommt also sehr darauf an, dass die steuerlichen
Bedingungen für die Elektrifizierung verbessert werden.
Wenn man in die Branche hineinhört, dann hört man:
Niemand in der Automobilindustrie will nochmals eine
Prämie. Aber alle sagen: Wir brauchen klare, planbare
steuerliche Bedingungen, und zwar auf längere Zeit. –
Das brauchen natürlich auch Unternehmen, und am Ende
brauchen das auch Private. Das heißt: Wir müssen
klarstellen, dass man für elektrische oder emissionsfreie
Autos auf längere Sicht keine Kfz-Steuer bezahlt, dass es
auf längere Sicht auch Privilegien bei der Maut gibt, dass
die Abschreibebedingungen – das ist ja für Unternehmen
in besonderer Weise relevant – für elektrifizierte und
emissionsfreie Fahrzeuge deutlich besser sind als für
Verbrennerautos. So wird dann aus einer Idee oder aus
einer Initiative eine Bewegung, und dann wird sich die
Flotte transformieren.
Es gibt in Europa ein Land, von dem man sonst nicht
so viel hört, wenn es um ökologische Fragen geht:
Belgien hat in letzter Zeit einen großen Sprung nach vorne
gemacht und die Elektrifizierung um 37 Prozent steigern
können. Mehr als jedes andere europäische Land! Man
fragt sich: Warum? Der steuerliche Rahmen wurde so
verändert, dass dieser Sprung möglich war. Das hat dazu
geführt, dass in hohem Maße elektrifizierte Fahrzeuge
gekauft wurden, vor allen Dingen im
Unternehmensbereich.
Es ist interessant, dass die Unternehmen zu 87 Prozent
elektrifizierte Fahrzeuge kaufen. Im Privatsektor sind es
nur 13 Prozent. Das heißt, auch da sind die Unternehmen
von besonderer Bedeutung. Deswegen ist es gut, wenn
wir zusammen mit der EU die neuen
Rahmenbedingungen schaffen und die Bundesregierung ihr eigenes
Versprechen, dort etwas zu machen, jetzt rasch vorbereitet
und umsetzt. Denn man kann schon einiges machen, ohne
dass man den europäischen Rahmen hat. Aber es ist
natürlich besser, ihn zu haben. Also: steuerliche Vorteile
und Klarheit für klimafreundliche Fahrzeuge, verlässliche
Rahmenbedingungen auf eine längere Zeit. Und wir
brauchen natürlich auch den unternehmerischen Mut und
die Verantwortung von Unternehmen, dass sie genau
diesen Weg gehen. In diesem Sinne glaube ich, dass die
Europäische Union unsere Unterstützung braucht, und
das ist gut so.
Vizepräsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Vielen Dank, Herr Minister Hermann!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf:
Ziffer 5, zunächst nur den Satz 1! – Mehrheit.
Jetzt Satz 2 der Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Nun bitte ich um das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12:
TOP 12
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der
Verordnung (EU) 2019/631 zur Gewährung zusätzlicher
Flexibilität bei der Berechnung der Einhaltung der
CO2-Emissionsnormen für neue
Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge durch die
Hersteller für die Kalenderjahre 2025 bis 2027
COM(2025) 136 final; Ratsdok. 7727/25
(Drucksache 153/25, zu Drucksache 153/25)
Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffern 2 und 4 gemeinsam! – Minderheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Wer ist entsprechend Ziffer 6 dafür, von der Vorlage
Kenntnis zu nehmen? – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13:
TOP 13
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der
Verordnung (EU) 2023/956 hinsichtlich einer
Vereinfachung und Stärkung des CO2-
Grenzausgleichssystems
COM(2025) 87 final; Ratsdok. 6609/25
(Drucksache 142/25, zu Drucksache 142/25)
Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf:
Ziffer 1, zunächst ohne die beiden ersten eckigen
Klammern! – Mehrheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für die beiden ersten
eckigen Klammern! – Mehrheit.
Ziffer 5, zunächst ohne die Sätze 4 und 5! –
Minderheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für die Sätze 4 und 5 der
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 8! – Minderheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 17:
TOP 17
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der
Saatgutverordnung (Drucksache 149/25)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung.
Wer der Empfehlung des Agrarausschusses folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer der
Verordnung, wie soeben festgelegt, zustimmen möchte,
den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 19:
TOP 19
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Durchführung des Bundesnaturschutzgesetzes zum
Vogelschutz bei Elektrifizierung der
Schieneninfrastruktur (VogelschutzSchieneVwV)
(Drucksache 75/25)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Dann kommen wir zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift, wie soeben beschlossen, zugestimmt.
Wir haben nun noch über die empfohlene
Entschließung zu befinden.
Ihr Handzeichen bitte für Ziffer 3! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung
gefasst.
Ich beende den Tagesordnungspunkt.
Meine Damen und Herren, damit haben wir die
Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt.
Die nächste Sitzung des Bundesrates berufe ich ein
auf Freitag, den 13. Juni 2025, 9.30 Uhr.
Ich wünsche Ihnen noch ein schönes, sonniges
Wochenende!
Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluss: 11.37 Uhr)
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren (§ 35 GO BR)
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2015/1017,
(EU) 2021/523, (EU) 2021/695 und (EU) 2021/1153 im Hinblick auf
die Steigerung der Effizienz der EU-Garantie gemäß der Verordnung
(EU) 2021/523 und die Vereinfachung der Berichtspflichten
COM(2025) 84 final; Ratsdok. 6610/25
(Drucksache 152/25, zu Drucksache 152/25)
Ausschusszuweisung: EU – AV – Fz – U – Wi
Beschluss: Kenntnisnahme
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen: Aktionsplan für erschwingliche Energie - Erschließung des
wahren Werts unserer Energieunion zur Sicherstellung einer
erschwinglichen, effizienten und sauberen Energieversorgung für alle Europäer
COM(2025) 79 final
(Drucksache 131/25)
Ausschusszuweisung: EU – Fz – In – U – Wi – Wo
Beschluss: Kenntnisnahme
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen: Ein europäischer Aktionsplan für Stahl und Metalle
COM(2025) 125 final
(Drucksache 169/25)
Ausschusszuweisung: EU – AIS – Fz – U – Wi
Beschluss: Kenntnisnahme
Gemeinsames Weißbuch zur europäischen Verteidigung –
Bereitschaft 2030
JOIN(2025) 120 final
(Drucksache 156/25)
Ausschusszuweisung: EU – Fz – In – V – Vk – Wi
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über
Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute hinsichtlich der Anforderungen an
Wertpapierfinanzierungsgeschäfte im Rahmen der strukturellen
Liquiditätsquote
COM(2025) 146 final
(Drucksache 145/25)
Ausschusszuweisung: EU – Fz
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1727 hinsichtlich der
Verlängerung des Zeitrahmens für die Einrichtung des
Fallbearbeitungssystems von Eurojust
COM(2025) 143 final; Ratsdok. 7638/25
(Drucksache 150/25, zu Drucksache 150/25)
Ausschusszuweisung: EU – In – R
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der
Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2026–
2027) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und
Innovation „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnung (Euratom)
2021/765 des Rates
COM(2025) 60 final
(Drucksache 125/25)
Ausschusszuweisung: EU – Fz – K – U – Wi
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur politischen Agenda für
den Europäischen Forschungsraum 2025–2027
COM(2025) 62 final
(Drucksache 132/25)
Ausschusszuweisung: EU – K – Wi
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/691 im Hinblick auf die
Unterstützung von in umstrukturierenden Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmern, die von einem unmittelbar bevorstehenden
Stellenabbau betroffen sind
COM(2025) 140 final; Ratsdok. 7721/25
(Drucksache 163/25, zu Drucksache 163/25)
Ausschusszuweisung: EU – AIS – Fz – Wi
Beschluss: Kenntnisnahme
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen: Ein Fahrplan für die Frauenrechte
COM(2025) 97 final; Ratsdok. 6756/25
(Drucksache 127/25)
Ausschusszuweisung: EU – AIS – FJ – FS – K
Beschluss: Kenntnisnahme
Feststellung gemäß § 34 GO BR
Einspruch gegen den Bericht über die 1053. Sitzung
ist nicht eingelegt worden. Damit gilt der Bericht
gemäß § 34 GO BR als genehmigt.
Anlage 1
Erklärung
von Ministerin Katja Wolf
(Thüringen)
zu Punkt 24 der Tagesordnung
Der heutige Beschluss des Bundesrates ist ein
bedeutsames Zeichen. Er steht für die Geschlossenheit der
deutschen Länder in einem gemeinsamen Anliegen: der
Freundschaft mit dem Staat Israel. Diese Freundschaft ist
keine Selbstverständlichkeit. Sie ist das Ergebnis einer
langen, schmerzvollen, aber auch hoffnungsvollen
Entwicklung – getragen von der Erinnerung, gestärkt durch
Vertrauen, getragen von Verantwortung. Ich danke den
Initiatoren dieses Antrags. Ihr Engagement verdient
Anerkennung. Es zeigt: Wir vergessen nicht. Wir stehen an
der Seite Israels – gerade in dieser Zeit.
Vor 60 Jahren haben unsere beiden Staaten einen
mutigen Schritt getan. Sie haben ein Band geknüpft, das auf
Erinnerung und Verantwortung beruht. Für uns Deutsche
ist das eine dauerhafte Verpflichtung. Eine aktuelle
Umfrage zeigt: In Israel erkennen viele Menschen unsere
besondere Verantwortung an. In Deutschland hingegen
scheint dieses Bewusstsein zu schwinden. Das darf uns
nicht gleichgültig lassen.
Was wir brauchen, ist Klarheit: Das Existenzrecht
Israels, der Schutz jüdischen Lebens und das Recht auf
Selbstverteidigung – all das ist nicht verhandelbar. Das
gilt immer – und gerade in Zeiten wachsender
Bedrohung, wie der vorgestrige Anschlag in Washington uns
auf erschütternde Weise vor Augen führt. Freundschaft
heißt auch: Vertrauen und gegenseitiger Respekt. Der
Weg zur Verständigung führt über das offene Wort, aber
nie über Belehrung.
Die Bundesregierung wird in der Entschließung
aufgefordert, sich für die Einhaltung des humanitären
Völkerrechts einzusetzen. Zum humanitären Völkerrecht
gehören unter anderem der Schutz der Zivilbevölkerung vor
Terrorismus und Krieg, die ungehinderte Versorgung mit
humanitären Gütern und der Schutz ziviler Infrastruktur,
von medizinischem Personal, Krankenhäusern,
Diplomaten, Journalisten und humanitären Helfern. Die
Hilfslieferungen nach Gaza müssen zugelassen werden. Zugleich
steht für uns die Sicherheit Israels außer Frage. Das
Selbstverteidigungsrecht Israels ist völkerrechtlich
verankert und historisch begründet. Es ist Teil unserer
Verantwortung.
Auch wissen wir: Der Austausch der Menschen –
besonders junger Menschen – ist der beste Weg zu
gegenseitigem Verständnis. Darum ist die Zusammenarbeit in
Bildung, Wissenschaft und Kultur so wichtig.
In Thüringen ist die Erinnerung lebendig. Wir
bewahren das jüdische Erbe in Erfurt. Und wir erinnern an die
dunkelsten Kapitel unserer Geschichte – in Buchenwald,
in Mittelbau-Dora, in Weimar. Doch Erinnerung allein
genügt nicht. Sie muss weitergetragen werden. Deshalb
engagieren wir uns besonders für den Jugendaustausch
zwischen Deutschland und Israel.
Thüringen wird dem Antrag zustimmen. Wir stehen zu
dieser Entschließung – aus Überzeugung, aus
Verantwortung, aus Freundschaft.
Anlage 2
Erklärung
von Ministerin Melanie Walter
(Niedersachsen)
zu Punkt 10 der Tagesordnung
Für die Länder Niedersachsen und Baden-
Württemberg gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll:
Die Länder Niedersachsen und Baden-Württemberg
verstehen unter Ziffer 4 der
Empfehlungsdrucksache 129/1/25, dass damit nicht auf eine Änderung des
Ziels für 2035 für einen CO2-Flottengrenzwert für neue
Pkw und leichte Nutzfahrzeuge gemäß der Verordnung
(EU) 2019/631 in Höhe von 0 g/km abgezielt wird. Das
Festhalten an diesem Zielwert wurde zuletzt durch die
Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs
der Länder am 24. Oktober 2024 beschlossen.
Anlage 3
Umdruck 4/2025
Zu den folgenden Punkten der Tagesordnung der
1054. Sitzung des Bundesrates möge der Bundesrat
gemäß den vorliegenden Empfehlungen und
Vorschlägen beschließen:
I.
Die Entschließung zu fassen:
Punkt 3
Entschließung des Bundesrates „Förderung der
Weiterbildung für Kinder- und Jugendärztinnen
und -ärzte“ (Drucksache 154/25)
II.
Zu den Vorlagen die Stellungnahmen abzugeben,
die in der jeweils zitierten Empfehlungsdrucksache
wiedergegeben sind:
Punkt 15
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die
Union der Kompetenzen
COM(2025) 90 final
(Drucksache 143/25, Drucksache 143/1/25)
Punkt 16
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der
Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2021/2115 und (EU)
Nr. 251/2014 in Bezug auf bestimmte
Marktvorschriften und sektorbezogene
Unterstützungsmaßnahmen im Weinsektor und für aromatisierte
Weinerzeugnisse
COM(2025) 137 final; Ratsdok. 7550/25
(Drucksache 157/25, zu Drucksache 157/25,
Drucksache 157/1/25)
III.
Der Vorlage ohne Änderung zuzustimmen:
Punkt 18
Sechste Verordnung zur Änderung der CRS-
Ausdehnungsverordnung (Drucksache 155/25)
IV.
Entsprechend den Anregungen und Vorschlägen zu
beschließen:
Punkt 20
a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in
Beratungsgremien der Europäischen Union für
das Komitee der Kommission zur Richtlinie
2005/36/EG über die Anerkennung beruflicher
Qualifikationen für den Themenschwerpunkt:
fachliche Anerkennung von Hochschulberufen
(Drucksache 124/25, Drucksache 124/1/25)
b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in
Beratungsgremien der Europäischen Union für
die Ratsarbeitsgruppe Asyl (Drucksache 162/25,
Drucksache 162/1/25)
c) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in
Beratungsgremien der Europäischen Union für
die Arbeitsgruppe der Kommission „Nationale
Auditsysteme“ (Drucksache 170/25,
Drucksache 170/1/25)
d) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in
Beratungsgremien der Europäischen Union für
den Ausschuss für den Europäischen Raum für
Forschung und Innovation (ERAC)
(Drucksache 176/25, Drucksache 176/1/25)
Punkt 21
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des
Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland“ (Drucksache 198/25,
Drucksache 198/1/25)
Anlage 4
Erklärung
von Ministerpräsident Daniel Günther
(Schleswig-Holstein)
zu Punkt 5 der Tagesordnung
Für die Länder Schleswig-Holstein, Berlin und
Nordrhein-Westfalen gebe ich folgende Erklärung zu
Protokoll:
Die Länder Schleswig-Holstein, Berlin und Nordrhein-
Westfalen unterstützen das Ziel, die rechtlichen
Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Vielfalt der Lebens-
und Familienformen und den Wunsch
gleichgeschlechtlicher Partnerinnen und Partner, eine Familie zu gründen,
anzupassen. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass im
Zusammenhang mit der zum 1. Oktober 2017
eingeführten „Ehe für alle“ beim Bundesverfassungsgericht seit
2021 mehrere Verfahren anhängig sind (1 BvL 1/21,
1 BvL 2/21, 1 BvL 7/21, 1 BvL 2/22, 1 BvL 1/23, 1 BvR
2167/22), die grundsätzliche Fragen des
Abstammungsrechts betreffen.
Die gemeinsame Elternschaft zweier miteinander
verheirateter Frauen für ein in der Ehe von einer der Frauen
geborenes Kind ist nach geltender Rechtslage nur über
eine Adoption möglich. Das Bundesverfassungsgericht
beabsichtigt, im Jahr 2025 eine Entscheidung über diese
Vorlagen zu verkünden.
Im Lichte der zu erwartenden höchstrichterlichen
Entscheidung sollte der Gesetzgeber zügig eine strukturelle
Neufassung des Abstammungsrechtes vorlegen, die
insbesondere das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt und
die verfassungsmäßigen Rechte der biologischen Väter
und der nicht gebärenden Partnerin angemessen
berücksichtigt.
Anlage 5
Erklärung
von Ministerin Dr. Lydia Hüskens
(Sachsen-Anhalt)
zu Punkt 7 der Tagesordnung
Ich möchte der Kollegin Sinemus ausdrücklich für die
Initiative danken. Der Ausbau der digitalen Infrastruktur
spielt eine zentrale Rolle bei unserem Ziel, Deutschlands
Wirtschaft auf die Füße zu helfen. Ein Mobilfunknetz,
das wirklich überall in der Fläche verfügbar ist, ist ein
Gewinn für jeden Menschen. Elementar ist es aber für die
Landwirtschaft und die kleinen und mittelständischen
Unternehmen, die auf funktionierende
Netzinfrastrukturen angewiesen sind. Wenn ein Unternehmen im
ländlichen Raum nicht erreichbar ist, hat das greifbare
wirtschaftliche Konsequenzen.
Die Entschließung greift die aktuell bedeutsamsten
Themen im Bereich der digitalen Infrastrukturen auf und
definiert gleichzeitig Positionen, hinter denen sich die
Bundesländer in den meisten Fällen vollständig
versammeln – so jedenfalls interpretiere ich das Ergebnis der
Ausschussberatungen.
Auch der Koalitionsvertrag des Bundes greift die
wesentlichen Punkte der Entschließung auf. Wir können
also feststellen: Zwischen Bund und Ländern gibt es
einen weitreichenden Konsens in der Frage, mit welchem
Ziel wir den Ausbau der digitalen Infrastrukturen
voranbringen müssen.
Aus meiner Sicht sind dabei drei Punkte zentral:
Erstens gilt weiterhin der Vorrang des
eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus bei gleichzeitig ausreichender
Mittelausstattung für den geförderten Ausbau. Das ist
insbesondere für die Erschließung in ländlichen Regionen
unabdingbar. Die Verlängerung wichtiger
Mobilfunkfrequenzen bei gleichzeitig strengen Auflagen wird dem
Mobilfunkausbau einen wichtigen Schub geben.
Zweitens. Dies gelingt aber nur dann, wenn alle
inzwischen auf dem Tisch liegenden Vorschläge zur
Entbürokratisierung, Digitalisierung und damit die
Beschleunigung des Ausbaus und der dazu gehörenden Planungs-
und Genehmigungsverfahren umgesetzt werden. Hier ist
die Bundesregierung am Zug, die wir mit der
Entschließung um zügige Vorlage eines Nachfolgegesetzes zum
TK-NaBeG (Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung
des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen) bitten.
Dass darin das überragende öffentliche Interesse für
Mobilfunk- und Glasfaserausbau verankert wird, setze
ich voraus – der Koalitionsvertrag ist hier schließlich
völlig unmissverständlich formuliert. Bei so viel
Einigkeit in den Zielen geht es jetzt „nur noch“ um die
Umsetzung. Mein Appell an die Bundesregierung: Verlieren Sie
jetzt möglichst wenig Zeit mit der Umorganisation von
Verwaltung! Das Bundesdigitalministerium, dessen
Errichtung ich ausdrücklich begrüße, muss schnell
arbeitsfähig werden.
Drittens. Die Mobilfunkförderung muss mit
Nachdruck vorangetrieben werden. Vor etwa einem Jahr hat
der Bundesrat auf Initiative der Länder Sachsen-Anhalt
und Bayern eine Entschließung zur Verlängerung der
Mobilfunkförderung gefasst, die verbunden war mit der
Aufforderung an den Bund, die
Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) mit Sitz in Naumburg zu erhalten. Ich
begrüße ausdrücklich, dass der Erhalt der MIG ebenso
wie das überragende öffentliche Interesse im
Koalitionsvertrag verankert ist und dass auch die heutige
Entschließung ein eindeutiges Bekenntnis zur MIG enthält. Dort
muss jetzt aber auch mit der aktuellen Geschwindigkeit
weitergearbeitet werden.
Sachsen-Anhalt wird der Entschließung zustimmen.]
Relationen
- part_of_vorgang → 75 Jahre Grundgesetz (Ansprache)
- part_of_vorgang → Amtliche Mitteilungen (Bekanntgabe gemäß § 23 Abs. 1 Geschäftsordnung BR)
- part_of_vorgang → Begrüßung des Botschafters des Staates Israel, Ron Prosor (Ansprache)
- part_of_vorgang → Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für das Komitee der Kommission zur Richtlinie 2005/36/ (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ausschuss für den Europäischen Raum für Forsch (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Arbeitsgruppe der Kommission "Nationale Audits (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe Asyl (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Saatgutverordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "60 Jahre deutsch-israelische Beziehungen" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Abstammungsrecht ändern: Zwei-Mütter-Familien stärken" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Ein zweites Leben für Matratzen - Recycling ermöglichen" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Förderung der Weiterbildung für Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur notwendigen Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Transformationsproze (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gemeinsames Weißbuch zur europäischen Verteidigung - Bereitschaft 2030 JOIN(2025) 120 endg.; Ratsdok. 7293/25 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - Rechtsanspruchserfüllende Ferienangebote in der Ganzt (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes - Aufnahme von Nachtzieltechnik (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Neufassung der Geschäftsordnung des Bundesrates (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Sechste Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur politischen Agenda für den Europäischen Forschungsraum 2025-2027 KOM(2025) 62 endg.; Ratsdok. 66 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2015/1017, (EU) 2021/523, (EU) 20 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2021/2115 und (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1727 hinsichtlich der Verlänge (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 zur Gewährung zusätzlicher (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/691 im Hinblick auf die Unters (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/956 hinsichtlich einer Vereinf (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforder (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2026-2027) in Ergä (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Instruments "Sicherheitsmaßnahmen für Europa" (SAFE) durch die Stärkung der europ (BR-Sitzung)
- spoke_in ← Anke Rehlinger (Rede)
- spoke_in ← Benjamin Limbach (Rede)
- spoke_in ← Boris Rhein (Rede)
- spoke_in ← Britta Müller (Rede)
- spoke_in ← Clemens Hoch (Rede)
- spoke_in ← Daniel Günther (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Georg-Ludwig von Breitenbuch (Rede)
- spoke_in ← Gunther Krichbaum (Rede)
- spoke_in ← Ingmar Jung (Rede)
- spoke_in ← Julia Willi Hamburg (Rede)
- spoke_in ← Katja Wolf (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Lydia Hüskens (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Manfred Pentz (Rede)
- spoke_in ← Melanie Walter (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Nathanael Liminski (Rede)
- spoke_in ← Olaf Lies (Rede)
- spoke_in ← Sven Schulze (Rede)
- spoke_in ← Thomas Jarzombek (Rede)
- spoke_in ← Winfried Hermann (Rede)