Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe Asyl
Text
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe Asyl
[Bundesrat Drucksache 162/25
09.04.25
EU - In
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Mitteilung
der Präsidentin
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in
Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe Asyl
Das vom Bundesrat in seiner 1040. Sitzung am 15. Dezember 2023 (BR-
Drucksache 500/23 (Beschluss)) erteilte Bundesratsmandat für die
Ratsarbeitsgruppe Asyl
Baden-Württemberg
Ministerium der Justiz und für Migration
(N. N.)
kann durch das Land Baden-Württemberg nicht mehr wahrgenommen werden.
Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I
der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte
oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) neu
benennen.
vgl. BR-Drucksache 500/23, Ziffer 82]
Relationen
- authored ← Präsident des Bundesrates
- part_of_vorgang → Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe Asyl (Vorschlag / Vorlage / Mitteilung)