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Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe Asyl

dip / drucksache 09.04.2025 · WP 21 · 162/25 · Mitteilung · Original ↗

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Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe Asyl [Bundesrat Drucksache 162/25 09.04.25 EU - In Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Mitteilung der Präsidentin Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe Asyl Das vom Bundesrat in seiner 1040. Sitzung am 15. Dezember 2023 (BR- Drucksache 500/23 (Beschluss)) erteilte Bundesratsmandat für die Ratsarbeitsgruppe Asyl Baden-Württemberg Ministerium der Justiz und für Migration (N. N.) kann durch das Land Baden-Württemberg nicht mehr wahrgenommen werden. Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) neu benennen.  vgl. BR-Drucksache 500/23, Ziffer 82]

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