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Den Deutschen Verlagspreis grundlegend reformieren - Keine Steuergelder für Verlage, deren Programme auch linksextreme Inhalte umfassen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2539)

dip / drucksache 30.01.2026 · WP 21 · 21/3936 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Den Deutschen Verlagspreis grundlegend reformieren - Keine Steuergelder für Verlage, deren Programme auch linksextreme Inhalte umfassen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2539) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3936 21. Wahlperiode 30.01.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien (22. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Helferich, Ronald Gläser, Dr. Götz Frömming, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2539 – Den Deutschen Verlagspreis grundlegend reformieren – Keine Steuergelder für Verlage, deren Programme auch linksextreme Inhalte umfassen A. Problem Die Antragsteller lehnen die Ausgestaltung des Deutschen Verlagspreises ab. Die Jury sei einseitig besetzt, die Auswahl der Preisträger nicht nachvollziehbar und einige – insbesondere im Jahr 2025 – prämierte Verlage gäben kritikwürdige Medien heraus, die zum Beispiel einen positiven Bezug zu staats- und deutschfeindlichem Linksextremismus aufwiesen. Die Preisverleihung entspreche daher nicht dem von der Bundeshaushaltsordnung geforderten bundespolitischen Interesse. Daher sei die Ausgestaltung des Deutschen Verlagspreises grundlegend zu reformieren. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Keine. D. Kosten Keine. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/2539 abzulehnen. Berlin, den 28. Januar 2026 Der Ausschuss für Kultur und Medien Sven Lehmann Vorsitzender und Berichterstatter Johannes Volkmann Berichterstatter Matthias Helferich Berichterstatter Martin Rabanus Berichterstatter David Schliesing Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Johannes Volkmann, Matthias Helferich, Martin Rabanus, Sven Lehmann und David Schliesing I. Überweisung Der Deutsche Bundestag überwies den Antrag auf Drucksache 21/2539 in seiner 36. Sitzung am 5. November 2025 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, an den Haushaltsausschuss und an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Der Deutsche Verlagspreis soll grundlegend reformiert werden. Insbesondere dürfe kein Steuergeld für Verlage ausgegeben werden, deren Programme auch linksextreme Inhalte umfassten. Die Jury des Deutschen Verlagspreises sei mehrheitlich, wenn nicht sogar einseitig, mit Personen besetzt, denen eine linke bis linksradikale Prägung zugeschrieben werden könne. Die Auswahlkriterien und die Berufungspraxis für die Mitglieder der Jury sowie die Auswahl der Preisträger erfolge in intransparenter und nicht nachvollziehbarer Weise. Mehrfach seien in den vergangenen Jahren und insbesondere im Jahr 2025 Verlage prämiert worden, die Medien mit einem positiven Bezug zum Kommunismus oder Linksextremismus und vereinzelt mit der Darstellung sexueller Fetische anböten. Die Preisverleihung entspreche daher nicht dem bundespolitischen Interesse, den die Bundeshaushaltsordnung als Voraussetzung für Bundeszuschüsse vorsehe. Die Preisverleihung an die beschriebenen Verlage widerspreche zudem den Teilnahmebedingungen des Deutschen Verlagspreises und sei zu Unrecht erfolgt. Die Fraktion der AfD möchte die Teilnahmebedingungen und Verfahrensregeln des Deutschen Verlagspreises überarbeiten, damit sowohl die Praxis der Auswahl und Berufung von Mitgliedern der Jury sowie der Bestimmung ihres Vorsitzenden als auch die Auswahl der Preisträger transparenter sei. Die Verfahrensregeln müssten sicherstellen, dass die Jury mit Personen besetzt werde, die ihr eine stärkere weltanschauliche, philosophische und künstlerische Heterogenität verliehen. Die im Regelwerk des Verlagspreises festgeschriebenen Ausschlüsse von Verlagen, „deren Verlagsprogramm Bücher mit jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen oder strafbaren Inhalten umfasst“, müsse sichergestellt werden. Die Fraktion der AfD verlangt eine rechtliche Prüfung, inwieweit die verliehenen Preise und ausgezahlten Preisgelder von den betroffenen Verlagen zurückgefordert werden könnten. Die Vergabe des Deutschen Verlagspreises solle ausgesetzt werden, bis die Forderungen umgesetzt worden seien. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfahl in seiner 23. Sitzung am 28. Januar 2026 Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Der Haushaltsausschuss empfahl in seiner 29. Sitzung am 28. Januar 2026 Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfahl in seiner 16. Sitzung am 28. Januar 2026 Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Kultur und Medien empfahl in seiner 14. Sitzung am 28. Januar 2026 Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Vorausgegangen war dem Beschluss eine Diskussion, bei der die Fraktion der AfD StM Dr. Wolfram Weimer dafür kritisierte, dass er auch nach dem linksextremen Anschlag auf das Berliner Stromnetz an der Prämierung linksextremer Verlage durch den Deutschen Verlagspreis festhalte. Hunderttausende Euro seien durch die Jury an linke Verlage geflossen. Es sei verwunderlich, dass einige Inhalte des UNRAST Verlags von StM Dr. Weimer nicht als jugendgefährdend, gewaltverherrlichend oder verfassungsfeindlich bewertet würden. Die Fraktion der AfD fordere einen Stopp der Preisvergabe bis zu einer grundlegenden Reform des Preises. Preisgelder seien zurückzuzahlen, wenn sie an linksextreme Verlage geflossen seien. Die Fraktion der CDU/CSU verbat sich Nachhilfe im Kampf gegen den Linksextremismus. In der Sache könnten zwei Dinge gleichzeitig richtig sein. Zum einen, dass man einen pluralistisch aufgestellten Deutschen Verlagspreis wolle, und zum anderen, dass es Probleme bei dem Verlagspreis und der Jury gebe, die die Fraktion der CDU/CSU in der Sache ebenfalls sehe. Zu überlegen sei, wie man künftig eine besser aufgestellte Jury etabliere, damit keine Verlage prämiert würden, die in ihrer inhaltlichen Ausrichtung nicht geeignet seien, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Es handele sich um eine Frage des Vertrauens in den Deutschen Verlagspreis. Wichtig sei eine Aufarbeitung in der Sache. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezeichnete es als sehr fantasievoll, die Verleihung des Deutschen Verlagspreises in einen Zusammenhang mit dem Anschlag auf das Berliner Stromnetz zu bringen. Artikel 5 GG schütze Kunst, Presse sowie Meinungsfreiheit und somit auch unbequeme, streitbare, kontroverse Inhalte. Es sei nicht politisch entschieden worden, wer den Preis bekomme, sondern Jury-basiert. Dieser Ansatz sei üblich und habe sich bewährt. Die Buchbranche treibe derzeit Wichtigeres um. In der Plenardebatte zu der Vorlage habe die Fraktion der AfD Inhalte (Beispiel Anatomie des weiblichen Körpers und die Geschichte von Lust) verächtlich gemacht. Das sei nicht hinnehmbar. Die Fraktion der SPD unterstrich, dass der Deutsche Verlagspreis nicht linksextremistisch oder gar politisch aufgesetzt sei. Es handele sich um einen unabhängigen Verlagspreis, bei dem eine unabhängige Jury Verlage auszeichne, die Qualität lieferten, Vielfalt sicherten und Debatten ermöglichten. Es gebe Teilnahmebedingungen für den Preis, die jugendgefährdende Inhalte, Gewaltverherrlichung, Verfassungsfeindlichkeit oder strafbare Inhalte ausschlössen. Die Jury sei nicht in Beton gegossen, bewusst würden Jurybesetzungen gewechselt, um Unabhängigkeit und Perspektivenvielfalt sicherzustellen. Die Fraktion Die Linke riet der Fraktion der AfD, sich mit Rechtsextremismus, auch in den eigenen Reihen, auseinanderzusetzen. Es sei unangebracht, StM Dr. Weimer linksextreme Umtriebe zu unterstellen. Dieser habe schließlich in der Vergangenheit eher konservative Medien geleitet. In Wahrheit gehe es der Fraktion der AfD darum, unabhängige Jurys abzuschaffen, linkes Gedankengut zurückzudrängen, Rechtsextremismus zu fördern und einen Angriff auf die kritische Zivilgesellschaft zu starten. Das Mitglied der Fraktion der AfD, Abg. Matthias Helferich, stehe selbst unter Extremismusverdacht. Berlin, den 28. Januar 2026 Johannes Volkmann Berichterstatter Matthias Helferich Berichterstatter Martin Rabanus Berichterstatter Sven Lehmann Berichterstatter David Schliesing Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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