Den Deutschen Verlagspreis grundlegend reformieren - Keine Steuergelder für Verlage, deren Programme auch linksextreme Inhalte umfassen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2539)
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Den Deutschen Verlagspreis grundlegend reformieren - Keine Steuergelder für Verlage, deren Programme auch linksextreme Inhalte umfassen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2539)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3936
21. Wahlperiode 30.01.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (22. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Helferich, Ronald Gläser, Dr. Götz
Frömming, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2539 –
Den Deutschen Verlagspreis grundlegend reformieren – Keine Steuergelder
für Verlage, deren Programme auch linksextreme Inhalte umfassen
A. Problem
Die Antragsteller lehnen die Ausgestaltung des Deutschen Verlagspreises ab. Die
Jury sei einseitig besetzt, die Auswahl der Preisträger nicht nachvollziehbar und
einige – insbesondere im Jahr 2025 – prämierte Verlage gäben kritikwürdige
Medien heraus, die zum Beispiel einen positiven Bezug zu staats- und
deutschfeindlichem Linksextremismus aufwiesen. Die Preisverleihung entspreche daher nicht
dem von der Bundeshaushaltsordnung geforderten bundespolitischen Interesse.
Daher sei die Ausgestaltung des Deutschen Verlagspreises grundlegend zu
reformieren.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Keine.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/2539 abzulehnen.
Berlin, den 28. Januar 2026
Der Ausschuss für Kultur und Medien
Sven Lehmann
Vorsitzender und Berichterstatter
Johannes Volkmann
Berichterstatter
Matthias Helferich
Berichterstatter
Martin Rabanus
Berichterstatter
David Schliesing
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Johannes Volkmann, Matthias Helferich, Martin Rabanus,
Sven Lehmann und David Schliesing
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag überwies den Antrag auf Drucksache 21/2539 in seiner 36. Sitzung am 5. November
2025 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien sowie zur Mitberatung an den
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, an den Haushaltsausschuss und an den Ausschuss für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Deutsche Verlagspreis soll grundlegend reformiert werden. Insbesondere dürfe kein Steuergeld für Verlage
ausgegeben werden, deren Programme auch linksextreme Inhalte umfassten.
Die Jury des Deutschen Verlagspreises sei mehrheitlich, wenn nicht sogar einseitig, mit Personen besetzt, denen
eine linke bis linksradikale Prägung zugeschrieben werden könne. Die Auswahlkriterien und die Berufungspraxis
für die Mitglieder der Jury sowie die Auswahl der Preisträger erfolge in intransparenter und nicht
nachvollziehbarer Weise.
Mehrfach seien in den vergangenen Jahren und insbesondere im Jahr 2025 Verlage prämiert worden, die Medien
mit einem positiven Bezug zum Kommunismus oder Linksextremismus und vereinzelt mit der Darstellung
sexueller Fetische anböten. Die Preisverleihung entspreche daher nicht dem bundespolitischen Interesse, den die
Bundeshaushaltsordnung als Voraussetzung für Bundeszuschüsse vorsehe. Die Preisverleihung an die beschriebenen
Verlage widerspreche zudem den Teilnahmebedingungen des Deutschen Verlagspreises und sei zu Unrecht
erfolgt.
Die Fraktion der AfD möchte die Teilnahmebedingungen und Verfahrensregeln des Deutschen Verlagspreises
überarbeiten, damit sowohl die Praxis der Auswahl und Berufung von Mitgliedern der Jury sowie der Bestimmung
ihres Vorsitzenden als auch die Auswahl der Preisträger transparenter sei. Die Verfahrensregeln müssten
sicherstellen, dass die Jury mit Personen besetzt werde, die ihr eine stärkere weltanschauliche, philosophische und
künstlerische Heterogenität verliehen. Die im Regelwerk des Verlagspreises festgeschriebenen Ausschlüsse von
Verlagen, „deren Verlagsprogramm Bücher mit jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden,
verfassungsfeindlichen oder strafbaren Inhalten umfasst“, müsse sichergestellt werden.
Die Fraktion der AfD verlangt eine rechtliche Prüfung, inwieweit die verliehenen Preise und ausgezahlten
Preisgelder von den betroffenen Verlagen zurückgefordert werden könnten. Die Vergabe des Deutschen Verlagspreises
solle ausgesetzt werden, bis die Forderungen umgesetzt worden seien.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfahl in seiner 23. Sitzung am 28. Januar 2026 Ablehnung
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die
Stimmen der Fraktion der AfD.
Der Haushaltsausschuss empfahl in seiner 29. Sitzung am 28. Januar 2026 Ablehnung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der
AfD.
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfahl in seiner 16. Sitzung am 28.
Januar 2026 Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Kultur und Medien empfahl in seiner 14. Sitzung am 28. Januar 2026 Ablehnung des Antrags
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die
Stimmen der Fraktion der AfD.
Vorausgegangen war dem Beschluss eine Diskussion, bei der die Fraktion der AfD StM Dr. Wolfram Weimer
dafür kritisierte, dass er auch nach dem linksextremen Anschlag auf das Berliner Stromnetz an der Prämierung
linksextremer Verlage durch den Deutschen Verlagspreis festhalte. Hunderttausende Euro seien durch die Jury an
linke Verlage geflossen. Es sei verwunderlich, dass einige Inhalte des UNRAST Verlags von StM Dr. Weimer
nicht als jugendgefährdend, gewaltverherrlichend oder verfassungsfeindlich bewertet würden. Die Fraktion der
AfD fordere einen Stopp der Preisvergabe bis zu einer grundlegenden Reform des Preises. Preisgelder seien
zurückzuzahlen, wenn sie an linksextreme Verlage geflossen seien.
Die Fraktion der CDU/CSU verbat sich Nachhilfe im Kampf gegen den Linksextremismus. In der Sache könnten
zwei Dinge gleichzeitig richtig sein. Zum einen, dass man einen pluralistisch aufgestellten Deutschen
Verlagspreis wolle, und zum anderen, dass es Probleme bei dem Verlagspreis und der Jury gebe, die die Fraktion der
CDU/CSU in der Sache ebenfalls sehe. Zu überlegen sei, wie man künftig eine besser aufgestellte Jury etabliere,
damit keine Verlage prämiert würden, die in ihrer inhaltlichen Ausrichtung nicht geeignet seien, den
gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Es handele sich um eine Frage des Vertrauens in den Deutschen Verlagspreis.
Wichtig sei eine Aufarbeitung in der Sache.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezeichnete es als sehr fantasievoll, die Verleihung des Deutschen
Verlagspreises in einen Zusammenhang mit dem Anschlag auf das Berliner Stromnetz zu bringen. Artikel 5 GG
schütze Kunst, Presse sowie Meinungsfreiheit und somit auch unbequeme, streitbare, kontroverse Inhalte. Es sei
nicht politisch entschieden worden, wer den Preis bekomme, sondern Jury-basiert. Dieser Ansatz sei üblich und
habe sich bewährt. Die Buchbranche treibe derzeit Wichtigeres um. In der Plenardebatte zu der Vorlage habe die
Fraktion der AfD Inhalte (Beispiel Anatomie des weiblichen Körpers und die Geschichte von Lust) verächtlich
gemacht. Das sei nicht hinnehmbar.
Die Fraktion der SPD unterstrich, dass der Deutsche Verlagspreis nicht linksextremistisch oder gar politisch
aufgesetzt sei. Es handele sich um einen unabhängigen Verlagspreis, bei dem eine unabhängige Jury Verlage
auszeichne, die Qualität lieferten, Vielfalt sicherten und Debatten ermöglichten. Es gebe Teilnahmebedingungen
für den Preis, die jugendgefährdende Inhalte, Gewaltverherrlichung, Verfassungsfeindlichkeit oder strafbare
Inhalte ausschlössen. Die Jury sei nicht in Beton gegossen, bewusst würden Jurybesetzungen gewechselt, um
Unabhängigkeit und Perspektivenvielfalt sicherzustellen.
Die Fraktion Die Linke riet der Fraktion der AfD, sich mit Rechtsextremismus, auch in den eigenen Reihen,
auseinanderzusetzen. Es sei unangebracht, StM Dr. Weimer linksextreme Umtriebe zu unterstellen. Dieser habe
schließlich in der Vergangenheit eher konservative Medien geleitet. In Wahrheit gehe es der Fraktion der AfD
darum, unabhängige Jurys abzuschaffen, linkes Gedankengut zurückzudrängen, Rechtsextremismus zu fördern
und einen Angriff auf die kritische Zivilgesellschaft zu starten. Das Mitglied der Fraktion der AfD, Abg. Matthias
Helferich, stehe selbst unter Extremismusverdacht.
Berlin, den 28. Januar 2026
Johannes Volkmann
Berichterstatter
Matthias Helferich
Berichterstatter
Martin Rabanus
Berichterstatter
Sven Lehmann
Berichterstatter
David Schliesing
Berichterstatter
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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