Eventuelle politische Einflussnahme auf die Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises durch Prüfungen im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens
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Eventuelle politische Einflussnahme auf die Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises durch Prüfungen im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5090
21. Wahlperiode 30.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Sven Lehmann, Awet Tesfaiesus,
Marlene Schönberger, Misbah Khan, Dr. Konstantin von Notz und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eventuelle politische Einflussnahme auf die Vergabe des Deutschen
Buchhandlungspreises durch Prüfungen im Rahmen des sogenannten Haber-
Verfahrens
Der Deutsche Buchhandlungspreis ist eine wichtige Auszeichnung, mit der seit
vielen Jahren unabhängige Buchhandlungen für ihr Engagement gewürdigt
werden. Die Kunst- und Meinungsfreiheit sind für die Arbeit von
Buchhandlungen von großer Bedeutung. Denn als Ort der Begegnung und des
Austausches verbinden sie durch ihre Kurationen, Lesungen sowie Buchempfehlungen
Leserschaft mit Autorinnen und Autoren. Zur Ermittlung der Preisträgerinnen
und Preisträger des Deutschen Buchhandlungspreises wird eine regelmäßig
wechselnde, unabhängige Jury eingesetzt, um die Vielfalt der Branche
abzubilden.
Mit Presseberichten vom 3. März 2026 in der „Süddeutschen Zeitung“ (www.s
ueddeutsche.de/kultur/wolfram-weimer-deutscher-buchhandlungspreis-verfassu
ngsschutz-haber-verfahren-kulturfoerderung-extremismus-li.3396299) wurde
bekannt, dass der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
(BKM), Dr. Wolfram Weimer, drei Vorschläge der unabhängigen Jury von der
Liste der möglichen Preisträgerinnen und Preisträger entfernen ließ, die bereits
mehrfach für ihre Arbeit ausgezeichnet wurden.
In einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses des Deutschen Bundestages für
Kultur und Medien kündigte BKM Dr. Wolfram Weimer an, er werde bei
etwaigen Hinweisen des Verfassungsschutzes so „bei allen Preisgeldern in
Zukunft verfahren.“ Vor diesem Hintergrund bedarf es einer gründlichen
Aufklärung der Fragen, welche sich unter anderem auch aus dem Ausschluss der drei
Buchläden vom Deutschen Buchhandlungspreis im Rahmen des sog. Haber-
Verfahrens ergeben. Vor allem zu den juristischen Aspekten und Fragen, die
sich im Kontext stellen, hat die fragestellende Fraktion bereits eine weitere
Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet (vgl. Bundestagsdrucksache
21/4634).
Es steht außer Frage, dass staatliche Fördermittel und Preise nicht in die Hände
von Extremistinnen und Extremisten gehören. Um das sicherzustellen, braucht
es aber ein transparentes und rechtssicheres Verfahren. Die Praxis der Vergabe
von Preisen und Fördermitteln sowie der Prüfung der Förderwürdigkeit ist im
Bereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien darüber
hinaus mit besonderer Transparenz und Rechtssicherheit umzusetzen. Denn
Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit sind grundgesetzlich verbriefte Rechte:
Kunst und Kultur müssen frei und unabhängig agieren können. Dieser
Grundsatz darf durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
und seine kulturpolitischen Entscheidungen nicht gefährdet werden. Eine
mögliche Einflussnahme der Bundesregierung auf die Vergabe von Preisen muss
ausgeschlossen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die
betroffenen Buchhandlungen über deren Überprüfung durch das Bundesamt
für Verfassungsschutz im Rahmen des sog. Haber-Verfahrens im Vorfeld
der Überprüfung informiert, und wenn nein, warum nicht?
2. Hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die drei
Buchhandlungen darüber informiert, welche konkreten Informationen das
Vorliegen ,,verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ aus Sicht des
Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) begründen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wie bewertet die Bundesregierung, dass es in diesem Fall weder den
drei Buchhandlungen noch einem Gericht möglich ist, die
Informationen zu überprüfen?
3. Hatten die betroffenen Buchhandlungen im Laufe des Prüfverfahrens die
Möglichkeit, zu den „Erkenntnissen“ des Verfassungsschutzes Stellung zu
beziehen, wenn ja, an welcher Stelle, und wenn nein, warum nicht?
4. Stimmt es, dass den drei betroffenen Buchhandlungen in einer vom
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zu
verantwortenden E-Mail vom 10. Februar 2026 mitgeteilt wurde, sie seien „von der
unabhängigen Jury nicht für eine Auszeichnung ausgewählt wurden“,
obwohl die Jury anderweitig geurteilt hatte und der Ausschluss von der
Vergabe des Buchhandlungspreises durch den Beauftragten bereits
beschlossen war, und wenn ja, warum wurde diese Begründung gewählt?
5. Wurde die Jury des Deutschen Buchhandlungspreises über die
Überprüfung mit dem sog. Haber-Verfahren im Vorfeld der Überprüfung
informiert, und wenn nein, warum nicht?
6. Wurden die Partner des Deutschen Buchhandlungpreises, die Kurt Wolff
Stiftung und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, über die
Überprüfung mit dem sog. Haber-Verfahren im Vorfeld der Überprüfung
informiert, und wenn nein, warum nicht?
7. Auf welcher rechtlichen Grundlage hat der Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien die Entscheidung getroffen, die drei
Buchhandlungen von der Liste der Juryempfehlungen zu streichen?
8. Wenn eine Überprüfung im Rahmen des Haber-Verfahrens durch das
Bundesamt für Verfassungsschutz, wie dem Bericht der „Frankfurter
Allgemeinen Zeitung“ vom 6. März 2026 zu entnehmen ist (www.faz.net/aktuel
l/feuilleton/debatten/weimer-unterliess-nachfrage-beim-verfassungsschut
z-110849496.html), stichprobenhaft stattfand, auf welcher Grundlage und
auf Basis welcher konkreten Kriterien wurde die Stichprobe ausgewählt?
9. Wenn „konkrete Hinweise“ (www.sueddeutsche.de/kultur/kulturkampf-wi
rbel-um-buchhandlungspreis-weimer-sagt-verleihung-ab-dpa.urn-
newsmldpa-com-20090101-260310-930-795643) Anlass zu einer Überprüfung
gaben, woher kamen diese Hinweise, und seit wann lagen sie dem
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vor?
10. Hat der Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien neben den
drei von der Liste der Juryempfehlungen für den Deutschen
Buchhandlungspreis gestrichenen Buchhandlungen weitere Buchhandlungen mit
dem sog. Haber-Verfahren vom Bundesamt für Verfassungsschutz
überprüfen lassen, und wenn ja, welche (bitte auflisten)?
11. Wann lagen dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien die Juryempfehlungen für den Deutschen Buchhandlungspreis vor?
a) Wann wurde das sog. Haber-Verfahren veranlasst?
b) Wann lag die Antwort des Bundesamts für Verfassungsschutz vor?
c) Wann wurde die Streichung der drei Buchhandlungen von der Liste
der Juryempfehlungen veranlasst?
12. Wieso unterließ es der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien, beim Bundesamt für Verfassungsschutz nachzufragen, welche
konkreten Erkenntnisse dem Bundesamt für besagte Buchhandlungen
vorliegen, und wieso wendete sich der Beauftragte der Bundesregierung
entgegen dem vorgesehenen Verfahren nicht unmittelbar an das
Bundesministerium des Innern, um eine Analyse der vorliegenden Erkenntnisse
zu erhalten?
13. Wenn „nur anlassbezogen und nur in besonders begründeten Einzelfällen“
(www.instagram.com/p/DVi1NY0itO3/?img_index=2) von
Juryempfehlungen abgewichen wird, welcher Anlass bewog den Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien, eine Prüfung der beim
Deutschen Buchhandlungspreis zur Rede stehenden Buchhandlungen mit dem
sog. Haber-Verfahren zu beauftragen, und mit welcher Begründung
erfolgte dies?
14. Sieht die Bundesregierung bei den Entscheidungen im Zusammenhang
mit dem Deutschen Buchhandlungspreis die durch Artikel 5 des
Grundgesetzes garantierte Freiheit von Kunst und Kultur gewahrt, und wenn ja,
mit welcher Begründung?
15. Welche anderen unabhängigen Jurys und Gremien wurden vom
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Identifikation und
Entscheidung über die Vergabe von Preisen und Fördermitteln eingesetzt,
bei denen der Beauftragte für Kultur und Medien in der Vergabe das letzte
Wort hat (bitte auflisten)?
16. Wird der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, wie in
der öffentlichen Sitzung am 4. März 2026 des Ausschusses für Kultur und
Medien angekündigt, von nun an so „bei allen Preisgeldern in Zukunft
verfahren“ oder wird, wie am 11. März 2026 im Interview mit der
„Berliner Morgenpost“ verlautbart, „das Verfahren im Bereich Kultur nur in
absoluten Ausnahmefällen aktiviert“?
17. Ist davon auszugehen, dass die vom Beauftragten der Bundesregierung für
Kultur und Medien eingesetzten, unabhängigen Jurys und Gremien für die
Vergabe von Preisen und Fördermitteln das uneingeschränkte Vertrauen
des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien genießen?
18. Ist die künstlerische Gestaltung von Außenfassaden nach Auffassung des
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien als Kunst zu
betrachten?
a) Wenn ja, ist er der Auffassung, dass die Außenfassade der
Buchhandlung „Golden Shop“ in Bremen Kunst ist und somit von Artikel 5 GG
geschützt ist?
b) Wenn ja, wieso begründet der Beauftragte der Bundesregierung für
Kultur und Medien die Streichung der Buchhandlung „Golden Shop“
in Bremen öffentlich mit einem Verweis auf die künstlerische
Gestaltung der Außenfassade?
c) Wenn nein, wieso nicht?
19. Ist die Aussage „Deutschland verrecke bitte“ nach Auffassung des
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien durch Artikel 5 GG
als Teil einer freien Meinungsäußerung bzw. durch die Freiheit der Kunst
geschützt?
Berlin, den 18. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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