Vergabepraxis und Jurorenberufung beim Deutschen Buchhandlungspreis (Antwort zu Drs. 21/6254)
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Vergabepraxis und Jurorenberufung beim Deutschen Buchhandlungspreis (Antwort zu Drs. 21/6254)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6870
21. Wahlperiode 06.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ronald Gläser, Matthias Helferich,
Dr. Götz Frömming, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6254 –
Vergabepraxis und Jurorenberufung beim Deutschen Buchhandlungspreis
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Anfang März 2026 strich der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien
(BKM), Dr. Wolfram Weimer, drei linke Buchhandlungen von der
Vorschlagsliste für den Deutschen Buchhandlungspreis 2025. Grund seien
„verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“, die zu den Buchläden vorlägen. Bei diesen
handele es sich um den „Buchladen zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin,
die „Rote Straße“ in Göttingen, und „The Golden Shop“ in Bremen (www.wel
t.de/politik/deutschland/article69a86bfe906b538390b66445/extremismusverda
cht-weimer-streicht-laut-bericht-drei-buchlaeden-von-jury-liste-fuer-buchhand
elspreis.html). Einige Tage später sagte der BKM mit Verweis auf die
folgende öffentliche Debatte die Veranstaltung zur Preisverleihung auf der
Leipziger Buchmesse ab (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verleihung-d
es-deutschen-buchhandlungspreises-wird-abgesagt-2409946).
Der Deutsche Buchhandlungspreis wird seit 2015 jährlich an inhabergeführte
Buchhandlungen mit Sitz in Deutschland verliehen (www.deutscher-buchhand
lungspreis.de/der-preis/). Das Preisgeld wird aus dem Bundeshaushalt
finanziert.
Aus Sicht der Fragesteller gilt es sicherzustellen, dass keine Buchhandlungen
prämiert werden, die die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen
oder bekämpfen. Entgegen einem verbreiteten Missverständnis schließt die
grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit keineswegs das Recht auf staatliche
Finanzierung ein (Wissenschaftliche Dienste [WD] des Deutschen
Bundestages: „Rahmenbedingungen staatlicher Kunstförderung“, Kapitel 4
„Kunstfreiheit“, www.bundestag.de/resource/blob/1134040/WD-3-077-25.pdf). Im
Gegenteil: Die Bundesregierung ist nach dem Demokratieprinzip verpflichtet,
die Verwendung von Fördergeldern stets auf ihre Demokratieverträglichkeit zu
überprüfen. Es darf keine staatliche Prämierungslandschaft entstehen, bei der
der Bürger und Steuerzahler gewissermaßen den Kampf gegen sich selbst
finanziert.
Die nachfolgend genannten Buchhandlungen „Artemis“ (2025), „BiBaBuZe“
(2015, 2016, 2020, 2022, 2024, 2025), die „Karl-Marx-Buchhandlung“ (2016,
2018, 2025), „Land in Sicht“ (2015, 2016, 2019, 2023, 2025) und die
„Buchhandlung im Schanzenviertel“ (2016, 2017, 2021) gehören allesamt zu den
Preisträgern des Deutschen Buchhandlungspreises (www.deutscher-buchhandl
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 3. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ungspreis.de/preisverleihung/archiv/). Bei Letzterer wurde die
Bundesförderung „wegen der dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorliegenden
Erkenntnisse“ bereits vor einiger Zeit eingestellt (Antwort der Bundesregierung
zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 21/2876).
Die Fragesteller weisen ausdrücklich auf die Verfahrensregeln des Deutschen
Buchhandlungspreises hin, die eine Rückforderung der Prämien vorsehen,
wenn es sich nachträglich erweist, dass die Teilnahmekriterien nicht
eingehalten worden sind: „Zu Unrecht erhaltene Prämien können […] zurückgefordert
werden.“ Dies gelte insbesondere für Prämien, die „aufgrund unzutreffender
Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Teilnahmebedingungen“
ausgezahlt wurden (vgl. „Teilnahmebedingungen und Verfahrensregeln ‚
Deutscher Buchhandlungspreis‘ des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur
und Medien“, Nummer 4, „Auswahlentscheidung“, www.deutscher-buchhandl
ungspreis.de/wp-content/uploads/2025/07/Teilnahmebedingungen_Dt-Buchha
ndlungspreis-2025.pdf).
Das ist nach Auffassung der Fragesteller sicherlich bei der Unterstützung von
linksradikalen Veranstaltungen, die zur Gewalt gegen staatliche Organe
aufrufen, oder bei der Unterstützung von linksradikal eingestellten Gruppen der
Fall. Institutionelle Förderungen des Bundes wie die des Deutschen
Buchhandlungspreises unterliegen generell der Bundeshaushaltsordnung (BHO),
die bei Verstößen gegen die Förderbedingungen eine Rückforderung der
Fördermittel bestimmt (§ 44 BHO i. V. m. Nummer 8 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung [VV-BHO] zu § 44 Absatz 1
sowie § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes [VwVfG]).
1. Aufgrund welcher Kriterien hat die Bundesregierung die Jury für den
Buchhandlungspreis ausgewählt (www.deutscher-buchhandlungspreis.de/j
ury/)?
a) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um sicherzustellen, dass bei der
Jury eine politische Neutralität gegeben ist?
b) Wurden die Jury-Mitglieder hinsichtlich einer Nähe zu extremistischen
Bestrebungen überprüft?
Die Fragen 1 bis 1b werden zusammen beantwortet.
Berufungen in die unabhängige Jury für den Deutschen Buchhandlungspreis
erfolgen aufgrund der fachlich einschlägigen Expertise und Erfahrung der
betreffenden Personen. Auch wird auf eine fachlich ausgewogene Zusammensetzung
der Jury geachtet. Jurymitglieder werden nicht proaktiv auf etwaige
extremistische Aktivitäten überprüft.
2. Hat die Bundesregierung überprüft, ob die Jury die
Teilnahmeberechtigung der preisgekrönten Buchhandlungen geprüft hat, wenn ja, wie lautet
das Ergebnis der Überprüfung, und wenn nein, wieso nicht?
Die Prüfung der Teilnahmeberechtigung ist Gegenstand der formalen Prüfung
der eingegangenen Bewerbungen zum Deutschen Buchhandlungspreis und
obliegt insofern nicht der unabhängigen Fachjury.
3. Wer ist für die Auswahl der Juroren der Jury des Deutschen
Buchhandlungspreises im Amt des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien
verantwortlich?
Der BKM ist für Auswahl und Zusammensetzung der unabhängigen Fachjury
des Deutschen Buchhandlungspreises zuständig.
4. Haben die Buchhandlungen „Rote Straße“, „The Golden Shop“ und „Zur
schwankenden Weltkugel“ sowie „Artemis“, „BiBaBuZe“, „Karl Marx
Buchhandlung“ und „Land in Sicht“ neben den dotierten
Auszeichnungen des Buchhandlungspreises weitere Bundesmittel erhalten, und wenn
ja, in welcher Höhe (bitte nach Buchhandlung und Förderprogramm
getrennt auflisten)?
Neben den genannten Auszeichnungen sind keine weiteren Förderungen oder
sonstige Zuwendungen mit Bundesmitteln bekannt.
5. Haben die Buchhandlungen „Rote Straße“, „The Golden Shop“ und „Zur
schwankenden Weltkugel“ sowie „Artemis“, „BiBaBuZe“, „Karl Marx
Buchhandlung“ und „Land in Sicht“ neben den dotierten
Auszeichnungen des Buchhandlungspreises nach Kenntnis der Bundesregierung
Landesmittel erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach
Buchhandlung und Förderprogramm getrennt auflisten)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
6. Welche Buchhandlungen erhielten eine Förderung im Rahmen des
Bundesförderprogramms „Neustart Kultur“ (bitte einzeln auflisten)?
Eine Liste derjenigen Buchhandlungen, die im Rahmen des Programms NEU-
START KULTUR I eine Förderung für die Digitalisierung der Vertriebswege
erhalten haben, ist im Anhang beigefügt.
Welche Buchhandlungen im Rahmen des Programms NEUSTART KULTUR II
mit einer Anerkennungsprämie ausgezeichnet worden sind, ist unter folgender
Website einsehbar: www.boersenverein.de/beratung-service/neustart-kultur/ane
rkennungspraemie-fuer-buchhandlungen/praemierte-buchhandlungen/.
a) Von welchen Institutionen bzw. Stellen haben sie die Fördermittel
erhalten?
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat im Wege der
zuwendungsrechtlichen Weiterleitung nach den Regularien der Bundeshaushaltsordnung die
Mittel im Rahmen von NEUSTART KULTUR an die Buchhandlungen
ausgereicht.
b) Wurden Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass es über
„Neustart Kultur“ keine staatliche Förderung politischen Extremismus
gegeben hat?
Ja.
7. Welches Verfahren wurde angewendet, damit die „Buchhandlung im
Schanzenviertel“ keine weiteren Bundesmittel erhält (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wurde dieses Verfahren auch auf die in Frage 5 genannten sieben
Buchhandlungen angewendet, wenn ja, warum wurden diese nicht
vom Buchhandlungspreis ausgeschlossen, und wenn nein, warum
nicht?
b) Plant die Bundesregierung eine Erweiterung des bei der
„Buchhandlung im Schanzenviertel“ erfolgten Verfahrens?
Die Fragen 7 bis 7b werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Gewährung von Bundesmitteln wird jeweils im Einzelfall auf konkrete
Anfrage oder Bewerbung im dafür vorgesehenen Verfahren entschieden.
8. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Vermeidung der Förderung
linksradikaler Institutionen oder Strukturen über Förderprogramme,
Preise oder auf sonstigem Wege durch den Bundesbeauftragten für Kultur
und Medien, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Förderungen des BKM erfolgen auf Grundlage der §§ 23, 44 BHO sowie von
§ 10 des Haushaltsgesetzes 2026 in Verbindung mit den jeweils einschlägigen
Förder- bzw. Teilnahmebedingungen. Dies schafft die – regelmäßig
aktualisierte – Grundlage dafür, dass Förderungen des BKM solchen Akteuren
vorbehalten sind, die auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung stehen.
9. Wird die Bundesregierung die ausgezahlten Fördermittel bzw.
Preisgelder an die „Buchhandlung im Schanzenviertel“ wieder zurückfordern
(siehe Vorbemerkung der Fragesteller), wenn ja, wann, und wenn nein,
warum nicht?
Für eine Rückforderung der für frühere Auszeichnungen ausgezahlten
Preisgelder wird kein Anlass gesehen.
10. Wird die Bundesregierung die ausgezahlten Fördermittel bzw.
Preisgelder an die Buchhandlungen „Rote Straße“, „The Golden Shop“ und „Zur
schwankenden Weltkugel“ gemäß Nummer 4 der Teilnahmebedingungen
des Deutschen Buchhandlungspreises wieder zurückfordern (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller), wenn ja, wann, und wenn nein, warum
nicht?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
11. Haben die Preisträger des Deutschen Buchhandlungspreises in den
letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung jugendgefährdende
Literatur oder sonstige Medien, die auf dem Index der Bundeszentrale
für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) bzw. der Bundesprüfstelle
für jugendgefährdende Medien (BPjM) stehen, zum Verkauf angeboten
oder beworben, und wenn ja, um welche Preisträger handelt es sich (bitte
mit Namen und Jahr auflisten)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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