Vergabepraxis und Jurorenberufung beim Deutschen Verlagspreis
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Vergabepraxis und Jurorenberufung beim Deutschen Verlagspreis
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3154
21. Wahlperiode 08.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ronald Gläser, Matthias Helferich, Dr. Götz Frömming, Martin
Erwin Renner, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich
und der Fraktion der AfD
Vergabepraxis und Jurorenberufung beim Deutschen Verlagspreis
Der von der damaligen Staatsministerin für Kultur und Medien Monika
Grütters initiierte Deutsche Verlagspreis wird seit 2019 jährlich zur
„Unterstützung der hervorragenden Arbeit unabhängiger Verlage in Deutschland“ in vier
Kategorien verliehen: Als Spitzenpreis wird jeweils ein dotiertes Gütesiegel mit
einer Prämie in Höhe von 50 000 Euro an drei Verlage verliehen. Achtzig
weitere Verlage erhalten ein dotiertes Gütesiegel mit einer Prämie in Höhe von
jeweils 18 000 Euro und ein einzelner Verlag wird für seine besondere
„ökologische Nachhaltigkeit“ mit einem Gütesiegel und 30 000 Euro prämiert (vgl.
www.deutscher-verlagspreis.de/der-preis). Bis zu drei weitere Verlage, deren
durchschnittlicher Gesamtumsatz die in den Teilnahmebedingungen
vorgegebene Umsatzgrenze von 3 Mio. Euro pro Jahr in den letzten drei Jahren
überschritten hat, können ferner ein undotiertes Gütesiegel erhalten (s. o.). Die
Verlage sind aufgefordert, sich für eine Auszeichnung mit dem Deutschen
Verlagspreis zu bewerben. Für die Auswahl und Nominierung der zu prämierenden
Bewerber ist eine vom Staatsminister für Kultur und Medien berufene Jury
verantwortlich (vgl. www.deutscher-verlagspreis.de/jury). Die diesjährige
Preisverleihung fand am 15. Oktober 2025 auf der Frankfurter Buchmesse statt (vgl.
www.deutscher-verlagspreis.de/termine).
Für den Deutschen Verlagspreis sind in den Bundeshaushalten 2025 und 2026
jeweils 2 Mio. Euro vorgesehen (vgl. Einzelplan 04, Titel 683 25, S. 93 auf
Bundestagsdrucksache 21/600).
Recherchen des Nachrichtenportals Nius haben nun jedoch ergeben, dass
zahlreiche der in der Vergangenheit oder in diesem Jahr ausgezeichneten Verlage
eine linksradikale bis linksextreme Ausrichtung haben bzw. derartige
Publikationen in ihrem Programm führen: Das betrifft insbesondere die Verlage Unrast,
Manifest, Edition Nautilus, Edition Assemblage sowie den Verbrecher Verlag.
Die prämierten Verlage bieten Lenin-Fanartikel, Antifa-Broschüren oder
Publikationen von linksextremen und teilweise kriminellen Zusammenschlüssen an
(vgl. www.nius.de/gesellschaft/news/bundesregierung-finanziert-anleitungen-fu
er-schueler-die-linksterroristen-werden-wollen/485d8f56-025d-4211-b421-bb7
b42f907cc; www.nius.de/gesellschaft/news/regierung-praemiert-verfassungsfei
nde-steuergeld/da422700-31cb-4741-b263-6fe545d58c41).
Der Verbrecher Verlag verlegte 2013 ein Buch der linksextremistischen Gruppe
„Antifa Recherche Team Dresden“, die seit mindestens 2011 in den Berichten
des Verfassungsschutzes auftaucht (www.nius.de/politik/news/klingelt-verfassu
ngsschutz-bei-wolfram-weimer/7104ff01-ffac-4a7f-afde-1b70ae1eb7c8). Der
Unrast Verlag veröffentlicht in seinem Verlagsprogramm unter anderem den
Titel „Feministisch morden“ von Elsa Dorlin (2023, ISBN 978-3-89771-420-5)
und die Broschüre „Tipps & Tricks für Antifas und Antiras“ (Kollektiv
Schulschluss, 2., aktualisierte Auflage, 18. April 2023, ISBN 978-3-89771-220-1).
Die in der Broschüre an Minderjährige gerichteten „Tipps & Tricks“ enthalten
Ratschläge, schwerere Straftaten zu begehen. Dazu gehört der Ratschlag zur
Sachbeschädigung und Gewaltanwendung im Kampf gegen das
„imperialistische System“ der Bundesrepublik Deutschland (S. 14, 20, 54 f.). Dem
Inhaltsverzeichnis lassen sich mehrere Kapitel mit operativem Inhalt entnehmen, die
potenziell strafrechtlich relevant sind: „Bekenner*innenschreiben“, „Bei
Festnahmen“, „Auf der Wache“, „Im Verhör“, „Entnahme von körpereigenem
Material zur DNA-Analyse“, „Nachträgliche DNA-Entnahme“,
„Bezugsgruppen“, „Aktionshandy“, „Out of Action“, „Die Vorbereitung [von Aktionen]“,
„Bezugsgruppen“ sowie Techniktipps zu verschiedenen
Verschlüsselungsmethoden.
Im Broschürentext werden offene und verklausulierte Anleitungen zum
„Straßenkampf“ gegeben. Als Waffen für den Kampf empfehlen die Autoren der
Broschüre dem jugendlichen Leser den Einsatz von Elektroschockern,
Kubotan, Teleskopschlagstöcken und Gaspistolen. Die jugendlichen Leser werden
darin geschult, Bekennerschreiben für begangene „Aktionen“, also begangene
Straftaten, zu verfassen und polizeilichen DNA-Analysen auszuweichen, also
erkennungsdienstliche Maßnahmen zu verhindern. Für die Besetzung einer
Schule gibt der Ratgeber den Tipp „Schulstreik bis der ganze Laden brennt“.
Den Autoren der Broschüre „reicht es nicht aus, Nazis mit dem Feuerlöscher
hinterherzujagen […]“. Ihnen geht es um die Zerstörung des Staates, und sie
drücken das durch die Formulierung „Antifa ist der Kampf ums Ganze“ aus
(vgl. S. 44, Kapitel „Militanter Schutz“).
Die Kapitel der Broschüre enthalten konkrete Formulierungen und
Anleitungen, die den minderjährigen Leser dazu ermutigen, rechtswidrige Taten zu
begehen, und ggf. Bekennerschreiben dazu aufzusetzen (vgl. S. 71, Kapitel
„Bekenner*innenschreiben“). Dabei handelt es sich nach Auffassung der
Fragesteller um den Aufruf zur Störung des öffentlichen Friedens gemäß § 126 des
Strafgesetzbuchs (StGB) oder um das Verbreiten von dazu anleitenden Inhalten
(§ 130a StGB). Die Kapitel enthalten weiterhin konkrete Anleitungen zur
Umgehung oder Sabotage von Ermittlungsmaßnahmen, wie etwa detaillierte
Methoden zur Unterbindung von DNA-Entnahme und konkrete Anleitungen, wie
man Beweismittel vernichtet oder Forensik austrickst (s. o.). Auch das sind
nach Ansicht der Fragesteller Anleitungen zur Begehung von Straftaten gemäß
§ 130a StGB. Sie können sogar als Hilfe zur Strafvereitelung nach § 258 StGB
gewertet werden. Allgemeine Informationen zu Verschlüsselung und digitaler
Sicherheit sind zwar legal und vielfach geboten. Wenn die Anleitung aber
konkret darstellt, wie man rechtswidrige Aktionen, wie z. B. Brandstiftung oder
Sachbeschädigung, plant, kommuniziert und durchführt, kann dies als
Anleitung zu Straftaten nach § 130a StGB oder einer Anleitung zur Begehung einer
schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach § 91 StGB strafbar sein.
„Tipps & Tricks“ erklärt, wie man als Nutzer des Ratgebers Straftaten vertuscht
und was „man“ aus dem Fenster werfen könne, wenn die „Angreifer“, also die
Polizei, eine illegale Hausbesetzung beenden wollen. Der Ratgeber belehrt das
minderjährige Zielpublikum: „Ein Flaschenwurf aus dem 3. Stock kann tödlich
sein. Es gilt also genau zu überlegen, welche Mittel ihr dabei einsetzt.“ Deshalb
empfiehlt der Ratgeber alternativ dazu, ggf. Feuerwerkskörper gegen die
„Bullen“ einzusetzen. Die Gewaltausübung gegen als „Bullen“, „Nazis“ und
„Faschisten“ titulierte Personen wird damit gerechtfertigt, dass die
Gewaltausübung eine Sache sei, die „uns von dummen Schlägern, Nazis oder der Polizei
aufgezwungen“ werde. Die Realität sähe deshalb so aus, dass „man“ ohne
Gewalt nicht auskomme (vgl. „Tipps & Tricks für Antifas und Antiras“, S. 19, 22,
27, 37, 40, 44 f., 53).
Die Auswahlkriterien für den Deutschen Verlagspreis umfassen ein besonderes
verlegerisches Profil, kulturelles Engagement (z. B. in der Lese- und
Kulturförderung), überzeugende innovative oder digitale Projekte sowie die
Professionalität und Qualität der verlegerischen Arbeit (vgl. www.deutscher-verlagsprei
s.de/files/deutscher-verlagspreis/download/pdf-dokument-teilnahmebedingunge
n-und-verfahrensregeln.pdf). Nicht teilnahmeberechtigt sind nach den
vorerwähnten Auswahlkriterien Verlage, deren Verlagsprogramm „Bücher mit
jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen oder
strafbaren Inhalten umfasst“ (a. a. O., S. 4).
Neben den prämierten Verlagen erscheint auch die Zusammensetzung der Jury
des Deutschen Verlagspreises selbst fragwürdig. Mehrere Juroren wie etwa
D. U. vertreten einer Recherche des Freilich-Magazins zufolge sehr linke bis
linksradikale Positionen (vgl. www.freilich-magazin.com/politik/subventioniert
e-einseitigkeit-die-fragwuerdige-jury-hinter-dem-deutschen-verlagspreis-2025).
Die Jurorin K. H. posiert mit deutschfeindlichen Parolen (s. o.).
Überdies gibt es mögliche ökonomische Interessenkonflikte, die Fragen zur
Unabhängigkeit der Jury aufwerfen: Das Jury-Mitglied I. F. C. soll
beispielsweise enge wirtschaftliche und berufliche Beziehungen zum ebenfalls
prämierten Verlag Edition Nautilus unterhalten (s. o.).
Schließlich steht auch der gesamte Vergabemodus in der Kritik. Der
Geschäftsführer des Alibri Verlags kritisierte, dass die Entscheider in den Jurys die
Verlage kaum kennen würden, und innerhalb weniger Minuten über die
Förderungswürdigkeit von hunderten Bewerbern entscheiden müssten. Auch sei das
Verfahren intransparent, weil die Vergabe der Gütesiegel mit einer Prämie in Höhe
von 18 000 Euro, die das Gros ausmachen, ohne Begründung erfolgen würde
(vgl. https://buchmarkt.de/alibri-verlag-kritisiert-deutschen-verlagspreis-und-fo
rdert-faire-verlagsfoerderung/).
Die Fragesteller weisen ausdrücklich auf die Verfahrensregeln des Deutschen
Verlagspreises hin, die eine Rückforderung der Prämien vorsehen, wenn es sich
nachträglich erweist, dass die Teilnahmekriterien nicht eingehalten worden
sind: „Zu Unrecht erhaltene Prämien können vom BKM [Beauftragter der
Bundesregierung für Kultur und Medien] zurückgefordert werden. Dies gilt
insbesondere für Prämien, die aufgrund unzutreffender Angaben im
Bewerbungsverfahren oder wegen der Nichtbeachtung der geltenden Teilnahmebedingungen
ausgereicht wurden.“ (vgl. Nummer VI unter www.deutscher-verlagspreis.de/fi
les/deutscher-verlagspreis/download/pdf-dokument-teilnahmebedingungen-un
d-verfahrensregeln.pdf). Das ist sicherlich bei jugendgefährdenden,
gewaltverherrlichenden oder verfassungsfeindlichen Inhalten der Fall, deren Verlage wie
gesagt der Verlagspreis selbst eigentlich von der Teilnahme ausschließt (s. o.).
Institutionelle Förderungen des Bundes wie die des Deutschen Verlagspreises
unterliegen generell der Bundeshaushaltsordnung (BHO), die bei Verstößen
gegen die Förderbedingungen eine Rückforderung der Fördermittel bestimmt
(§ 44 BHO i. V. m. Nummer 8 der Verwaltungsvorschriften zur
Bundeshaushaltsordnung [VV-BHO] zu § 44 Absatz 1 sowie § 48 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes [VwVfG]).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Erachtet die Bundesregierung Antifa-Broschüren für Schüler mit
Hinweisen auf Verhaltensweisen nach Festnahmen („Tipps & Tricks für Antifas
und Antiras“) oder Lenin-Plakate (Manifest Verlag; siehe beides in der
Vorbemerkung der Fragesteller) als Beiträge, „die den demokratischen
Diskurs stimulieren, zum kritischen Denken anregen und die eigene
Gedanken- und Gefühlswelt bereichern“ (www.deutscher-verlagsprei
s.de/), wenn ja, wieso, und wenn nein, vertraut sie weiter der „fachlichen
Expertise“ der Jury-Mitglieder (https://jungefreiheit.de/kultur/2025/so-lin
ksextrem-ist-die-jury-hinter-dem-deutschen-verlagspreis/)?
2. Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Deutsche Verlagspreis mit
dem Unrast Verlag einen Verlag auszeichnet, der Publikationen
veröffentlicht, die das Gewaltmonopol des Staates missachten (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Hat der Unrast Verlag gemäß den Bedingungen für das
Bewerbungsverfahren Ansichtsexemplare eingereicht (vgl. Nummer V unter www.deutsc
her-verlagspreis.de/files/deutscher-verlagspreis/download/pdf-dokument-t
eilnahmebedingungen-und-verfahrensregeln.pdf), und wenn ja, um welche
Titel handelt es sich?
4. Plant die Bundesregierung angesichts der nach Ansicht der Fragesteller
klar erkennbar jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden,
verfassungsfeindlichen sowie strafbaren Verstöße des Unrast Verlags gegen die
Ausschlusskriterien des Deutschen Verlagspreises eine Rückforderung der
Prämie gemäß Nummer VI der Teilnahmebedingungen (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn nein, warum nicht?
5. Hat der Unrast Verlag in den letzten fünf Jahren Fördermittel des Bundes
oder nach Kenntnis der Bundesregierung solche der Länder oder der EU
erhalten, wenn ja, welche (bitte nach Jahr auflisten), und plant die
Bundesregierung, diese zurückzufordern?
6. Welche Jury-Mitglieder haben sich für die Preisvergabe an den Unrast
Verlag ausgesprochen, wie lautete das Abstimmungsergebnis der Jury, und
welche Begründung haben die Befürworter angeführt?
7. Hat die Bundesregierung überprüft, ob die Jury die
Teilnahmeberechtigung des Unrast Verlags geprüft hat, wenn ja, wie lautet das Ergebnis der
Überprüfung, und wenn nein, warum wurde trotz der nach Ansicht der
Fragesteller klar erkennbar jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden,
verfassungsfeindlichen und strafbaren Verlagsinhalte keine Überprüfung
vorgenommen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
8. Aufgrund welcher Kriterien hat die Bundesregierung die Jury-Mitglieder
ausgewählt?
9. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse dazu, dass Jury-Mitglieder
mit den Inhalten der eingangs genannten Publikation „Tipps & Tricks für
Antifas und Antiras“ sympathisieren oder deren Ziele selbst verfolgen,
und wenn ja, welche?
10. Besitzen das Bundesamt für Verfassungsschutz oder andere
Sicherheitsbehörden Erkenntnisse zu möglichen Kontakten der Juroren Deniz Utlu und
Katharina Holzmann zu autonomen oder „antifaschistischen“,
gewaltbereiten Gruppen, und wenn ja, warum wurde diese Jury-Zusammensetzung
dennoch genehmigt?
11. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass Jury-Mitglieder des Deutschen Verlagspreises vor dem Hintergrund
der Nähe einzelner Juroren zu Antifa-Kreisen keine Verbindungen zur
extremistischen oder verfassungsfeindlichen Szene haben?
12. Wenn die Sicherheitsbehörden keine einschlägigen Erkenntnisse zu den
Jury-Mitgliedern haben, warum wurde keine Überprüfung durchgeführt,
und plant die Bundesregierung nun im Lichte der presseseitig
gewonnenen Erkenntnisse eine nachträgliche Überprüfung?
13. War die Jurorin Isabel Fargo Cole an der Beschlussfassung über die
Auswahl des Verlags Edition Nautilus beteiligt?
a) Welche wirtschaftlichen Beziehungen (z. B. Honorare für
Übersetzungen oder Verlagsverträge) bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung zwischen Isabel Fargo Cole und dem prämierten Verlag Edition
Nautilus, und warum wurde dies von der Bundesregierung nicht als
möglicher Interessenkonflikt erkannt?
b) Hat die Bundesregierung überprüft, ob Isabel Fargo Cole durch ihre
Verflechtungen zu Edition Nautilus (z. B. als Übersetzerin und
Autorin) die Preisvergabe beeinflusst hat, und wenn nein, warum nicht?
c) Hat die Bundesregierung eine Untersuchung der Jury-Verflechtungen,
insbesondere bei Isabel Fargo Cole zu Edition Nautilus, eingeleitet,
um sicherzustellen, dass keine wirtschaftlichen Interessen die Vergabe
von Steuergeldern verzerren?
14. Welche Personen waren seit der erstmaligen Preisauslobung im Jahr 2019
Mitglieder der Jury des Deutschen Verlagspreises (bitte nach Jahr und
Namen auflisten)?
a) Welche Stellvertreter sind seit 2019 durch die Bundesregierung
berufen worden (bitte nach Jahr und Namen auflisten)?
b) Wie viele Jury-Sitzungen sind seit 2019 durch die Bundesregierung
einberufen worden?
c) Wie viele ordentliche und stellvertretende Jury-Mitglieder sind diesen
Sitzungen jeweils entschuldigt und unentschuldigt ferngeblieben (bitte
nach Jahren und Sitzungen aufschlüsseln)?
d) Wie viele Jury-Sitzungen fanden nach der Preisverleihung 2024 und
dem Beginn der Bewerbungsfrist für den Deutschen Verlagspreis 2025
statt?
e) Wie viele Jury-Sitzungen fanden ab Beginn der Bewerbungsfrist für
den Deutschen Verlagspreis 2025 bis zur finalen Beschlussfassung
über die Preisträger statt?
f) Wann sind die Namen der Bewerber des Jahres 2025 den Mitgliedern
der Jury vorgelegt worden?
g) Wann ist der finale Beschluss über die Preisträger des Jahres 2025
getroffen worden?
h) Welche Pflichten und Aufgaben haben die Juroren jenseits der
Teilnahme an Sitzungen der Jury im Rahmen der ihnen aufgetragenen
Prüfungstätigkeit?
i) Nehmen die Vertreter der Bundesregierung, die ohne Stimmrecht an
den Jury-Sitzungen teilnehmen, auch inhaltlichen Einfluss auf die
dortigen Entscheidungsprozesse?
j) Wie hoch sind die Aufwandsentschädigungen für die Juroren jährlich
(bitte nach Jahren aufschlüsseln )?
k) Werden diese Aufwandsentschädigungen pauschal und unabhängig
von der tatsächlichen Sitzungsteilnahme abgegolten, und wenn nein,
wie dann?
l) Wer ist für die konkrete Auswahl von Personen für die Berufung als
Juror der Jury des Deutschen Verlagspreises im Amt des
Bundesbeauftragten für Kultur und Medien verantwortlich?
m) Nach welchen konkreten Maßgaben erfolgen die Auswahl und
Berufung sowie Wiederberufung der Juroren?
n) Warum befinden sich in der Jury lediglich Personen aus dem linken
bis linksradikalen Spektrum, aber keine erkennbar konservativen oder
rechten Personen?
15. Weshalb enthalten die Auswahlkriterien und das Auswahlverfahren keine
expliziten Regularien, die Verlage mit extremistischen und
staatsfeindlichen Publikationen oder solche, die Apologien politischer Kriminalität
beinhalten, von der Preisverleihung ausschließen?
16. Welche Verlage haben sich seit 2019 um den Deutschen Verlagspreis
beworben (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
a) Welche Verlage sind einmal oder mehrfach mit dem Deutschen
Verlagspreis ausgezeichnet worden (bitte das Jahr bzw. die Jahre
nennen)?
b) Welche weiteren Verlage haben sich beworben und wurden abgelehnt
(bitte nach Jahr und Grund der Ablehnung aufschlüsseln)?
17. Wie wird in der Prüfungspraxis der Jury die unter Nummer VIII Absatz 2
definierte Verfahrensregel eingehalten („Jurymitglieder nehmen an der
Beratung und Entscheidung in Einzelfällen nicht teil, soweit sie selbst,
Angehörige oder natürliche oder juristische Drittpersonen, zu denen eine
spezielle Bindung oder Abhängigkeit besteht, vom Gegenstand der
Entscheidung unmittelbar oder mittelbar betroffen sind.“, www.deutscher-ver
lagspreis.de/files/deutscher-verlagspreis/download/pdf-dokument-teilnah
mebedingungen-und-verfahrensregeln.pdf)?
18. Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um künftig
zu gewährleisten, dass die personelle Zusammensetzung der Jury des
Verlagspreises dem eigenen Vielfaltsanspruch (vgl. www.deutscher-verlagspr
eis.de/) gerecht wird und somit auch nichtlinke, mithin konservative oder
rechte Juroren dort vertreten sein werden, wenn ja, welche, und wenn
nein, endet der Vielfaltsanspruch der Bundesregierung links der
politischen Mitte?
19. Sieht die Bundesregierung aufgrund der beschriebenen Vergabepraxis
beim Deutschen Verlagspreis angesichts der Einstufung der Antifa als
Terrororganisation durch die amerikanische Bundesregierung die Gefahr
einer Verschlechterung der Beziehungen zu den Vereinigten Staaten von
Amerika, und wenn ja, plant sie Anpassungen in der Kulturförderung, um
etwaige diplomatische Konflikte mit den USA zu vermeiden?
Berlin, den 13. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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