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Den Deutschen Verlagspreis grundlegend reformieren - Keine Steuergelder für Verlage, deren Programme auch linksextreme Inhalte umfassen

dip / drucksache 04.11.2025 · WP 21 · 21/2539 · Antrag · Original ↗

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Den Deutschen Verlagspreis grundlegend reformieren - Keine Steuergelder für Verlage, deren Programme auch linksextreme Inhalte umfassen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2539 21. Wahlperiode 04.11.2025 Antrag der Abgeordneten Matthias Helferich, Ronald Gläser, Dr. Götz Frömming, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich, Martin Erwin Renner, Alexander Arpaschi, Carolin Bachmann, Carsten Becker, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Peter Boehringer, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Boris Gamanov, Hans-Jürgen Goßner, Rainer Groß, Udo Theodor Hemmelgarn, Karsten Hilse, Steffen Janich, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Achim Köhler, Manuel Krauthausen, Reinhard Mixl, Edgar Naujok, Iris Nieland, Tobias Matthias Peterka, Kerstin Przygodda, Arne Raue, Christian Reck, Bernd Schattner, Volker Scheurell, Lars Schieske, Manfred Schiller, Dr. Paul Schmidt, Bernd Schuhmann, Martina Uhr, Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Den Deutschen Verlagspreis grundlegend reformieren – Keine Steuergelder für Verlage, deren Programme auch linksextreme Inhalte umfassen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Die Jury des Deutschen Verlagspreises ist mehrheitlich, wenn nicht sogar einseitig, mit Personen besetzt, denen eine linke bis linksradikale Prägung zugeschrieben werden kann. 2. Die Auswahlkriterien und die Berufungspraxis für die Mitglieder dieser Jury sowie die Bestimmung ihres Vorsitzenden durch den Kulturstaatsminister und schließlich auch die Auswahl der Preisträger durch die Juroren erfolgt in intransparenter und nicht nachvollziehbarer Weise. 3. Mehrfach sind in den vergangenen Jahren und insbesondere in diesem Jahr Verlage mit dem Deutschen Verlagspreis prämiert worden, die Bücher und andere Medien mit einem als solchen interpretierbaren positiven Bezug zum historischen Kommunismus oder zum kriminellen und gewalttätigen bis terroristischen, jedenfalls staats- und deutschfeindlichen Linksextremismus und vereinzelt mit der Darstellung sexueller Fetische anbieten. 4. Die Preisverleihung an die unter Abschnitt I Nummer 3 benannten Verlage entspricht daher nicht dem bundespolitischen Interesse, den die Bundeshaushaltsordnung als Voraussetzung für Bundeszuschüsse vorsieht (§ 23 BHO). 5. Die Preisverleihung an die unter Abschnitt I Nummer 3 benannten Verlage widerspricht den Teilnahmebedingungen des Deutschen Verlagspreises und ist zu Unrecht erfolgt. 6. Aus vorgenannten Gründen sind die institutionelle Konfiguration der Jury des Deutschen Verlagspreise sowie die Preisvergabepraxis grundlegend zu reformieren. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die Teilnahmebedingungen und Verfahrensregeln des Deutschen Verlagspreises dergestalt zu überarbeiten, dass sowohl die Praxis der Auswahl und Berufung von Mitgliedern der Jury des Verlagspreises sowie der Bestimmung ihres Vorsitzenden durch den Kulturstaatsminister als auch die Auswahl der Preisträger transparenter für die Öffentlichkeit gestaltet werden; 2. in einer solchen Novelle der das Jurygremium betreffenden Verfahrensregeln Grundsätze aufzunehmen, die künftig sicherstellen, dass die Jury mit Personen besetzt wird, die ihr eine stärkere weltanschauliche, philosophische und künstlerische Heterogenität verleihen; 3. sodann geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Beachtung und Einhaltung der im Regelwerk des Verlagspreises festgeschriebenen Ausschlüsse von Verlagen, „deren Verlagsprogramm Bücher mit jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen oder strafbaren Inhalten umfasst“,1 in der Praxis der Prüfung und Preisverleihung zu gewährleisten; 4. eine rechtliche Prüfung einzuleiten, inwieweit die verliehenen Preise und ausgezahlten Preisgelder von den betroffenen Verlagen zurückgefordert werden können; 5. die Vergabe des Deutschen Verlagspreises auszusetzen, bis die Forderungen in Abschnitt II Nummer 1 bis 3 umgesetzt worden sind. Berlin, den 4. November 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Der Deutsche Verlagspreis ist von der damaligen Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters initiiert worden und wird seit 2019 jährlich zur „Unterstützung der hervorragenden Arbeit unabhängiger Verlage in Deutschland“ in vier Kategorien verliehen: Als Spitzenpreis wird jeweils ein dotiertes Gütesiegel mit einer Prämie in Höhe von 50.000 Euro an drei Verlage verliehen. Achtzig weitere Verlage erhalten ein dotiertes Gütesiegel mit einer Prämie in Höhe von jeweils 18.000 Euro. Ein Verlag wird jährlich für eine besondere „ökologische Nachhaltigkeit“ mit einem Gütesiegel und 30.000 Euro prämiert. Bis zu drei weitere Verlage, deren durchschnittlicher Gesamtumsatz die in den Teilnahmebedingungen vorgegebene Umsatzschwelle von 3 Millionen Euro in den letzten drei Jahren überschritten hat, können ferner ein undotiertes Gütesiegel erhalten.2 Die Verlage sind aufgefordert, sich für eine Auszeichnung mit dem Deutschen Verlagspreis zu bewerben. Für die Auswahl und Nominierung der zu prämierenden Bewerber ist eine vom Staatsminister für Kultur und Medien berufene „unab- 1 www.deutscher-verlagspreis.de/files/deutscher-verlagspreis/download/pdf-dokument-teilnahmebedingungen-und-verfahrensregeln.pdf, S. 4 2 www.deutscher-verlagspreis.de/der-preis hängige“3 Jury verantwortlich.4 Die diesjährige Preisverleihung fand am 15. Oktober 2025 auf der Frankfurter Buchmesse statt. In seinem aktuellen Grußwort zum Deutschen Verlagspreis, für den in den Bundeshaushalten 2025 und 2026 jeweils 2 Millionen Euro vorgesehen sind,5 stellte der amtierende Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer unter anderem fest: „2025 werden mit dem Deutschen Verlagspreis zum siebten Mal herausragende verlegerische Leistungen gewürdigt. Es sind Verlage, die die literarische Vielfalt in Deutschland beleben und denen wir besondere Bücher verdanken. Bücher, die den demokratischen Diskurs stimulieren, zum kritischen Denken anregen und die eigene Gedanken- und Gefühlswelt bereichern“.6 Recherchen unter anderem des Nachrichtenportals Nius haben nun jedoch ergeben, dass zahlreiche der in der Vergangenheit und/oder in diesem Jahr ausgezeichneten Verlage auch Publikationen in ihren Programmen führen, die als linksradikal bis linksextrem eingeordnet werden können:7 Der Manifest Verlag vertreibt neben Klassikern der marxistischen Ideengeschichte auch Produkte, unter anderem mit dem Konterfei des sowjetischen Revolutionsführers Wladimir Lenin. Nach Berichten des Nachrichtenportals Nius veröffentlichte der seit 2019 schon dreimal ausgezeichnete Verlag Edition Nautilus 2007 ein Manifest, das eine anarcho-syndikalistische Revolution forderte. Auch explizite Fetisch-Literatur wie der Titel „Spritzen. Geschichte der weiblichen Ejakulation“ findet hier ihren Platz. Der bereits fünffach ausgezeichnete Verbrecher Verlag veröffentlichte auch einen Beitrag eines sogenannten „Antifa-Kollektivs“, des „Recherche Team Dresden“, das auch „Outings“ politisch Andersdenkender betreibt und bereits zur Selbstjustiz aufrief. Im ebenfalls fünffach prämierten Verlag „Edition Assemblage“ erschien 2013 unter anderem ein Buch, dass „Antifa-Arbeit“ aus „feministischer“ Perspektive beleuchtete. Auch zahlreiche weitere dezidiert linke Verlage sind ausgezeichnet worden. Der ebenfalls prämierte Unrast Verlag publiziert einen jährlichen „Antifa Kalender“. Eine weitere Publikation firmiert unter dem Titel „Antifa heißt Angriff“. Der Unrast Verlag veröffentlicht in seinem Verlagsprogramm überdies die Titel „Feministisch Morden“ von IRENE8 und „Tipps & Tricks für Antifas und Antiras“.9 Die in der Broschüre an Minderjährige gerichteten „Tipps & Tricks“ enthalten als solche interpretierbare Ratschläge, schwerere Straftaten zu begehen. Dazu gehören der als solcher zu verstehende Ratschlag zur Sachbeschädigung und Gewaltanwendung im Kampf gegen das „imperialistische System“ der Bundesrepublik Deutschland. Dem Inhaltsverzeichnis lassen sich mehrere Kapitel mit operativem Inhalt entnehmen, die potenziell strafrechtlich relevant sein können: „Bekenner*innenschreiben“, „Bei Festnahmen“, „Auf der Wache“, „Im Verhör“, „Entnahme von körpereigenem Material zur DNA-Analyse“, „Nachträgliche DNA-Entnahme“, „Bezugsgruppen“, „Aktionshandy“, „Out of Action“, „Die Vorbereitung [von Aktionen]“, „Bezugsgruppen“ sowie Techniktipps zu verschiedenen Verschlüsselungsmethoden. Im Broschürentext werden offene und verklausulierte Anleitungen zum „Straßenkampf“ gegeben. Als Waffen für den Kampf empfehlen die Autoren der Broschüre dem jugendlichen Leser den Einsatz von Elektroschockern, Kubotan, Teleskopschlagstöcken und Gaspistolen. Die jugendlichen Leser werden darin geschult, Bekennerschreiben für begangene „Aktionen“, also möglicherweise auch begangene Straftaten, zu verfassen und polizeilichen DNA-Analysen auszuweichen, also erkennungsdienstliche Maßnahmen zu verhindern. Für die Besetzung einer Schule gibt der Ratgeber den Tipp „Schulstreik bis der ganze Laden brennt“. Den Autoren der Broschüre „reicht es nicht aus, Nazis mit dem Feuerlöscher hinterherzujagen...“ Ihnen geht es um die Zerstörung des Staates, und sie drücken das durch die Formulierung „Antifa ist der Kampf ums Ganze“ aus. 3 www.deutscher-verlagspreis.de/files/deutscher-verlagspreis/download/pdf-dokument-teilnahmebedingungen-und-verfahrensregeln.pdf, S. 5. 4 www.deutscher-verlagspreis.de/jury 5 Vgl. Einzelplan 04, Titel 683 25, S. 93 auf Bundestagsdrucksache 21/600 6 www.deutscher-verlagspreis.de/ 7 www.nius.de/gesellschaft/news/bundesregierung-finanziert-anleitungen-fuer-schueler-die-linksterroristen-werden-wollen/485d8f56-025d- 4211-b421-bb7b42f907cc; www.nius.de/gesellschaft/news/regierung-praemiert-verfassungsfeinde-steuergeld/da422700-31cb-4741-b263-6fe- 545d58c41; 8 Unrast Verlag, 2023, ISBN 978-3-89771-420-5 9 Kollektiv Schulschluss, 2., aktualisierte Auflage, Unrast Verlag, 18.04.2023, ISBN 978-3-89771-220-1 Die Kapitel der Broschüre enthalten konkrete Formulierungen und Anleitungen, die den minderjährigen Leser dazu ermutigen, möglicherweise auch rechtswidrige Taten zu begehen, und ggf. Bekennerschreiben dazu aufzusetzen. Strafrechtlich kann es sich dabei um den Aufruf zur Störung des öffentlichen Friedens gemäß § 126 StGB bzw. um das Verbreiten von dazu anleitenden Inhalten (§ 130a StGB) handeln. Die Broschüre enthält weiterhin konkrete Anleitungen zur Umgehung oder Sabotage von Ermittlungsmaßnahmen wie beispielsweise detaillierte Methoden zur Unterbindung von DNA-Entnahme oder konkrete Hinweise, wie man Beweismittel vernichtet oder Forensik austrickst. Diese können als Anleitungen zur Begehung von Straftaten gemäß § 130a StGB gedeutet werden, die sogar als Hilfe zur Strafvereitelung nach § 258 StGB gewertet werden können. Allgemeine Informationen zu Verschlüsselung und digitaler Sicherheit sind zwar legal und vielfach geboten. Wenn man aber wie die Broschüre konkret darstellt, wie man rechtswidrige Aktionen wie Brandstiftung oder Sachbeschädigung plant, kommuniziert und durchführt, kann dies als Anleitung zu Straftaten nach § 91 StGB oder § 130a StGB strafbar sein. Das Newsportal NIUS sieht im Inhalt der Broschüre klare Belege, dass „es den Autoren um terroristische Straftaten“ gehe.10 Die Anstiftung zu terroristischen Straftaten erfasst nach deutschem Recht Straftaten, bei der eine Person eine andere vorsätzlich zu einer terroristischen Straftat anstiftet. Der Anstifter wird dabei strafrechtlich wie ein Täter behandelt. Terroristische Straftaten unterliegen §§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) und § 129b StGB (internationale terroristische Vereinigungen). Unter Strafe gestellt werden Delikte, die im Rahmen einer terroristischen Vereinigung begangen werden. Zu den möglichen Taten, die durch die Anstiftung zu den §§ 129a StGB und 129b StGB erfasst werden, gehört unter anderem auch die Anstiftung zum Bombenlegen. Beispiele für die Anstiftung zu terroristischen Straftaten umfassen nach der entsprechenden EU-Richtlinie unter anderem die öffentliche Aufforderung zu terroristischen Taten, das Anwerben von Personen für eine terroristische Vereinigung sowie die Durchführung oder das Absolvieren von Ausbildungen für terroristische Zwecke.11 Die „Tipps & Tricks“ des preisgekrönten Unrast Verlags erklären, wie man als Nutzer des Ratgebers mögliche Straftaten vertuscht und was „man“ aus dem Fenster werfen könne, wenn die „Angreifer“, also die Polizei, eine illegale Hausbesetzung beenden wollen. Der Ratgeber belehrt das minderjährige Zielpublikum: „Ein Flaschenwurf aus dem 3. Stock kann tödlich sein. Es gilt also genau zu überlegen, welche Mittel ihr dabei einsetzt.“ Deshalb empfiehlt der Ratgeber alternativ dazu, ggf. Feuerwerkskörper gegen die „Bullen“ einzusetzen. Die Gewaltausübung gegen als „Bullen“, „Nazis“ und „Faschisten“ titulierte Gegner wird damit gerechtfertigt, dass die Gewaltausübung eine Sache sei, die „uns von dummen Schlägern, Nazis oder der Polizei aufgezwungen“ werde. Die Realität sähe deshalb so aus, dass „man“ ohne Gewalt nicht auskomme. Neben der Publikation von Werken, deren Inhalte auch als Ausführungen zu politisch motivierter Gewaltausübung verstanden werden können, durch prämierte Verlage dient auch die einseitige Zusammensetzung der Jury nicht dazu, den demokratischen Diskurs wie von Kulturstaatsminister Weimer erhofft zu stimulieren,12 sondern wirkt vielmehr umgekehrt hemmend. Anstatt „Raum für die Vielfalt der Stimmen und Perspektiven [zu geben], die eine lebendige Demokratie braucht“, wie es in seinem Grußwort heißt,13 reproduziert die eindimensionale Auswahl der Juroren vor allem auch das Weltbild des Gesellschaftsspektrums radikal-aktivistischer Bewegungslinker. So positioniert der Vorsitzende der Jury sich auf seinen Sozialen-Medien-Auftritten gegen Bundeskanzler Friedrich Merz, die AfD und die österreichische FPÖ, und zeigt sich mit Regenbogenfahne und einem Schild „gegen Rechts“ auf einem Münsteraner CSD. Eine Transsexuelle ist ebenfalls Jurymitglied und veröffentlicht zu Transrechten, Geschlechterrollen und „Transfeindlichkeit“. Auf den eigenen Soziale-Medien-Profilen betätigt sich auch diese Person im „Kampf gegen Rechts“. Eine weitere amtierende Jurorin gründete 2015 einen eigenen Verlag, der wiederum 2021 den Deutschen Verlagspreis erhielt. Auf Instagram posierte sie 2020 demonstrativ vor der Parole „Deutschland muss sterben“. Ein männlicher Juror mit Migrationshintergrund folgt zahlreichen linkradikalen Accounts, auch aus dem Antifa-Milieu. Eine Jurorin, die für die Prämierung des dezidiert linken Verlages Edition Nautilus mitverantwortlich ist, hat bei diesem Verlag bereits selbst mehrfach publiziert. Nun heißt es in den Verfahrensregeln zwar, dass Juroren „an der Beratung und Entscheidung in Einzelfällen nicht teil[nehmen], soweit sie selbst, Angehörige oder natürliche oder juristische Drittpersonen, zu denen eine spezielle 10 https://youtu.be/meS3v-CqJEI?si=jT2DCnXEBMiX2tbr&t=67 11 https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/fight-against-terrorism-definitions-of-terrorist-crimes-and-support-to-victims.html 12 Vgl. www.deutscher-verlagspreis.de/ 13 s. o. Bindung oder Abhängigkeit besteht, vom Gegenstand der Entscheidung unmittelbar oder mittelbar betroffen sind“.14 In Presseberichten ist richtigerweise festgestellt worden, dass die Umsetzung und Kontrolle dieser Vorgabe in der Praxis völlig unklar bleibt. Auch der Geschäftsführer des linken Alibri Verlags hat anlässlich der Verleihung des Deutschen Verlagspreises am 15. Oktober 2025 eine erneuerte Grundsatzkritik am Wesen des Preises geäußert. Unter anderem kritisiert er, dass die Entscheidungsträger in den Jurys die Verlage kaum kennen würden, und innerhalb weniger Minuten über die Förderungswürdigkeit von hunderten Bewerbern entscheiden müssten. Weiter bemängelt er, dass den Vergaben der Gütesiegel mit einer Prämie in Höhe von 18.000 Euro keinerlei Begründungen beigefügt werden, was das Verfahren intransparent mache.15 Die Antragsteller erachten die derzeitige Personalauswahl für die Jury des Deutschen Verlagspreises und deren Preisvergabepraxis als inakzeptabel, insofern als dass staatliche Mittel auch an Verlage vergeben werden, die Bücher und andere Medien aus dem als linksradikal bis linksextrem einzuordnenden Milieu anbieten, die sich apologetisch auf Lenin beziehen, oder die möglicherweise kriminelle bis terroristisch agierende Antifa- Strukturen affirmieren. Es ist ausgeschlossen, dass die Stärkung von staats- und deutschlandfeindlichen Akteuren im bundespolitischen Interesse liegt, wie es die Bundeshaushaltsordnung eigentlich vorsieht (§ 23 BHO). Inakzeptabel erscheint überdies, dass Personen, die vor deutschlandfeindlichen Parolen posieren, über die Vergabe von deutschen Steuergeldern in Jury-Gremien mitentscheiden. Der in den offiziellen Teilnahmebedingungen und Verfahrensregeln des Deutschen Verlagspreises dargelegte Zweck der Preisverleihung und die Vorgaben für institutionelle Abläufe werden durch die gegenwärtige Besetzung der Jury und deren Preisvergabepraxis konterkariert. Weder wird ein „Beitrag zum Erhalt einer vielfältigen deutschen Verlagslandschaft“ geleistet, wenn Juroren, denen eine linke Prägung zugeschrieben werden kann, Preise an Verlage verleihen, deren Programme auch Publikationen mit teils hochproblematischen Inhalten umfassen, die als links bis linksextrem eingeordnet werden können, noch kann eine Jury als „unabhängig“16 gelten, wenn diese überwiegend mit Personen besetzt ist, denen eine linke bis linksradikale Prägung zugeschrieben werden kann, und die Praxis der Auswahl und Berufung völlig intransparent für Außenstehende erfolgt. Hieraus ergibt sich ein grundlegender Reformbedarf. Ferner heißt es im Kapitel VI der Teilnahmebedingungen und Verfahrensregeln des Verlagspreises, dass zu „Unrecht erhaltene Prämien können vom BKM zurückgefordert werden. Dies gilt insbesondere für Prämien, die aufgrund unzutreffender Angaben im Bewerbungsverfahren oder wegen der Nichtbeachtung der geltenden Teilnahmebedingungen ausgereicht wurden“.17 Die oben benannten Verlage verstoßen zweifelsfrei gegen den festgeschriebenen Ausschluss von Verlagen, „deren Verlagsprogramm Bücher mit jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen oder strafbaren Inhalten umfasst“.18 Über zu ergreifende Reformmaßnahmen der Jury und der Preisvergabepraxis hinaus ist die Bundesregierung daher aufgefordert, unrechtmäßig ausgezahlte Preisgelder und verliehene Gütesiegel von den betroffenen Verlagen zurückzufordern. 14 www.deutscher-verlagspreis.de/files/deutscher-verlagspreis/download/pdf-dokument-teilnahmebedingungen-und-verfahrensregeln.pdf. S. 8 15 www.alibri.de/Blog/ArticleID/404/Deutscher-Verlagspreis--Abschaffen 16 www.deutscher-verlagspreis.de/files/deutscher-verlagspreis/download/pdf-dokument-teilnahmebedingungen-und-verfahrensregeln.pdf, S. 5. 17 www.deutscher-verlagspreis.de/files/deutscher-verlagspreis/download/pdf-dokument-teilnahmebedingungen-und-verfahrensregeln.pdf, S. 7 18 www.deutscher-verlagspreis.de/files/deutscher-verlagspreis/download/pdf-dokument-teilnahmebedingungen-und-verfahrensregeln.pdf, S 4 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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