Den Deutschen Verlagspreis grundlegend reformieren - Keine Steuergelder für Verlage, deren Programme auch linksextreme Inhalte umfassen
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Den Deutschen Verlagspreis grundlegend reformieren - Keine Steuergelder für Verlage, deren Programme auch linksextreme Inhalte umfassen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2539
21. Wahlperiode 04.11.2025
Antrag
der Abgeordneten Matthias Helferich, Ronald Gläser, Dr. Götz Frömming,
Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich, Martin
Erwin Renner, Alexander Arpaschi, Carolin Bachmann, Carsten Becker,
Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Peter Boehringer,
Erhard Brucker, Marcus Bühl, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Boris
Gamanov, Hans-Jürgen Goßner, Rainer Groß, Udo Theodor Hemmelgarn,
Karsten Hilse, Steffen Janich, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Kurt
Kleinschmidt, Heinrich Koch, Achim Köhler, Manuel Krauthausen, Reinhard
Mixl, Edgar Naujok, Iris Nieland, Tobias Matthias Peterka, Kerstin Przygodda,
Arne Raue, Christian Reck, Bernd Schattner, Volker Scheurell, Lars Schieske,
Manfred Schiller, Dr. Paul Schmidt, Bernd Schuhmann, Martina Uhr,
Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Den Deutschen Verlagspreis grundlegend reformieren – Keine Steuergelder
für Verlage, deren Programme auch linksextreme Inhalte umfassen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Die Jury des Deutschen Verlagspreises ist mehrheitlich, wenn nicht sogar
einseitig, mit Personen besetzt, denen eine linke bis linksradikale Prägung
zugeschrieben werden kann.
2. Die Auswahlkriterien und die Berufungspraxis für die Mitglieder dieser Jury
sowie die Bestimmung ihres Vorsitzenden durch den Kulturstaatsminister und
schließlich auch die Auswahl der Preisträger durch die Juroren erfolgt in
intransparenter und nicht nachvollziehbarer Weise.
3. Mehrfach sind in den vergangenen Jahren und insbesondere in diesem Jahr
Verlage mit dem Deutschen Verlagspreis prämiert worden, die Bücher und andere
Medien mit einem als solchen interpretierbaren positiven Bezug zum historischen
Kommunismus oder zum kriminellen und gewalttätigen bis terroristischen,
jedenfalls staats- und deutschfeindlichen Linksextremismus und vereinzelt mit der
Darstellung sexueller Fetische anbieten.
4. Die Preisverleihung an die unter Abschnitt I Nummer 3 benannten Verlage
entspricht daher nicht dem bundespolitischen Interesse, den die
Bundeshaushaltsordnung als Voraussetzung für Bundeszuschüsse vorsieht (§ 23 BHO).
5. Die Preisverleihung an die unter Abschnitt I Nummer 3 benannten Verlage
widerspricht den Teilnahmebedingungen des Deutschen Verlagspreises und ist zu
Unrecht erfolgt.
6. Aus vorgenannten Gründen sind die institutionelle Konfiguration der Jury des
Deutschen Verlagspreise sowie die Preisvergabepraxis grundlegend zu
reformieren.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Teilnahmebedingungen und Verfahrensregeln des Deutschen Verlagspreises
dergestalt zu überarbeiten, dass sowohl die Praxis der Auswahl und Berufung von
Mitgliedern der Jury des Verlagspreises sowie der Bestimmung ihres
Vorsitzenden durch den Kulturstaatsminister als auch die Auswahl der Preisträger
transparenter für die Öffentlichkeit gestaltet werden;
2. in einer solchen Novelle der das Jurygremium betreffenden Verfahrensregeln
Grundsätze aufzunehmen, die künftig sicherstellen, dass die Jury mit Personen
besetzt wird, die ihr eine stärkere weltanschauliche, philosophische und
künstlerische Heterogenität verleihen;
3. sodann geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Beachtung und Einhaltung
der im Regelwerk des Verlagspreises festgeschriebenen Ausschlüsse von
Verlagen, „deren Verlagsprogramm Bücher mit jugendgefährdenden,
gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen oder strafbaren Inhalten umfasst“,1 in der Praxis
der Prüfung und Preisverleihung zu gewährleisten;
4. eine rechtliche Prüfung einzuleiten, inwieweit die verliehenen Preise und
ausgezahlten Preisgelder von den betroffenen Verlagen zurückgefordert werden
können;
5. die Vergabe des Deutschen Verlagspreises auszusetzen, bis die Forderungen in
Abschnitt II Nummer 1 bis 3 umgesetzt worden sind.
Berlin, den 4. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Der Deutsche Verlagspreis ist von der damaligen Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters
initiiert worden und wird seit 2019 jährlich zur „Unterstützung der hervorragenden Arbeit unabhängiger Verlage in
Deutschland“ in vier Kategorien verliehen: Als Spitzenpreis wird jeweils ein dotiertes Gütesiegel mit einer
Prämie in Höhe von 50.000 Euro an drei Verlage verliehen. Achtzig weitere Verlage erhalten ein dotiertes Gütesiegel
mit einer Prämie in Höhe von jeweils 18.000 Euro. Ein Verlag wird jährlich für eine besondere „ökologische
Nachhaltigkeit“ mit einem Gütesiegel und 30.000 Euro prämiert. Bis zu drei weitere Verlage, deren
durchschnittlicher Gesamtumsatz die in den Teilnahmebedingungen vorgegebene Umsatzschwelle von 3 Millionen Euro in
den letzten drei Jahren überschritten hat, können ferner ein undotiertes Gütesiegel erhalten.2 Die Verlage sind
aufgefordert, sich für eine Auszeichnung mit dem Deutschen Verlagspreis zu bewerben. Für die Auswahl und
Nominierung der zu prämierenden Bewerber ist eine vom Staatsminister für Kultur und Medien berufene „unab-
1 www.deutscher-verlagspreis.de/files/deutscher-verlagspreis/download/pdf-dokument-teilnahmebedingungen-und-verfahrensregeln.pdf, S. 4
2 www.deutscher-verlagspreis.de/der-preis
hängige“3 Jury verantwortlich.4 Die diesjährige Preisverleihung fand am 15. Oktober 2025 auf der Frankfurter
Buchmesse statt.
In seinem aktuellen Grußwort zum Deutschen Verlagspreis, für den in den Bundeshaushalten 2025 und 2026
jeweils 2 Millionen Euro vorgesehen sind,5 stellte der amtierende Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer
unter anderem fest:
„2025 werden mit dem Deutschen Verlagspreis zum siebten Mal herausragende verlegerische Leistungen
gewürdigt. Es sind Verlage, die die literarische Vielfalt in Deutschland beleben und denen wir besondere Bücher
verdanken. Bücher, die den demokratischen Diskurs stimulieren, zum kritischen Denken anregen und die eigene
Gedanken- und Gefühlswelt bereichern“.6
Recherchen unter anderem des Nachrichtenportals Nius haben nun jedoch ergeben, dass zahlreiche der in der
Vergangenheit und/oder in diesem Jahr ausgezeichneten Verlage auch Publikationen in ihren Programmen
führen, die als linksradikal bis linksextrem eingeordnet werden können:7
Der Manifest Verlag vertreibt neben Klassikern der marxistischen Ideengeschichte auch Produkte, unter anderem
mit dem Konterfei des sowjetischen Revolutionsführers Wladimir Lenin. Nach Berichten des Nachrichtenportals
Nius veröffentlichte der seit 2019 schon dreimal ausgezeichnete Verlag Edition Nautilus 2007 ein Manifest, das
eine anarcho-syndikalistische Revolution forderte. Auch explizite Fetisch-Literatur wie der Titel „Spritzen.
Geschichte der weiblichen Ejakulation“ findet hier ihren Platz. Der bereits fünffach ausgezeichnete Verbrecher
Verlag veröffentlichte auch einen Beitrag eines sogenannten „Antifa-Kollektivs“, des „Recherche Team Dresden“,
das auch „Outings“ politisch Andersdenkender betreibt und bereits zur Selbstjustiz aufrief. Im ebenfalls fünffach
prämierten Verlag „Edition Assemblage“ erschien 2013 unter anderem ein Buch, dass „Antifa-Arbeit“ aus
„feministischer“ Perspektive beleuchtete. Auch zahlreiche weitere dezidiert linke Verlage sind ausgezeichnet
worden.
Der ebenfalls prämierte Unrast Verlag publiziert einen jährlichen „Antifa Kalender“. Eine weitere Publikation
firmiert unter dem Titel „Antifa heißt Angriff“.
Der Unrast Verlag veröffentlicht in seinem Verlagsprogramm überdies die Titel „Feministisch Morden“ von
IRENE8 und „Tipps & Tricks für Antifas und Antiras“.9 Die in der Broschüre an Minderjährige gerichteten
„Tipps & Tricks“ enthalten als solche interpretierbare Ratschläge, schwerere Straftaten zu begehen. Dazu
gehören der als solcher zu verstehende Ratschlag zur Sachbeschädigung und Gewaltanwendung im Kampf gegen das
„imperialistische System“ der Bundesrepublik Deutschland.
Dem Inhaltsverzeichnis lassen sich mehrere Kapitel mit operativem Inhalt entnehmen, die potenziell
strafrechtlich relevant sein können: „Bekenner*innenschreiben“, „Bei Festnahmen“, „Auf der Wache“, „Im Verhör“,
„Entnahme von körpereigenem Material zur DNA-Analyse“, „Nachträgliche DNA-Entnahme“, „Bezugsgruppen“,
„Aktionshandy“, „Out of Action“, „Die Vorbereitung [von Aktionen]“, „Bezugsgruppen“ sowie Techniktipps zu
verschiedenen Verschlüsselungsmethoden.
Im Broschürentext werden offene und verklausulierte Anleitungen zum „Straßenkampf“ gegeben. Als Waffen
für den Kampf empfehlen die Autoren der Broschüre dem jugendlichen Leser den Einsatz von Elektroschockern,
Kubotan, Teleskopschlagstöcken und Gaspistolen. Die jugendlichen Leser werden darin geschult,
Bekennerschreiben für begangene „Aktionen“, also möglicherweise auch begangene Straftaten, zu verfassen und
polizeilichen DNA-Analysen auszuweichen, also erkennungsdienstliche Maßnahmen zu verhindern. Für die Besetzung
einer Schule gibt der Ratgeber den Tipp „Schulstreik bis der ganze Laden brennt“. Den Autoren der Broschüre
„reicht es nicht aus, Nazis mit dem Feuerlöscher hinterherzujagen...“ Ihnen geht es um die Zerstörung des Staates,
und sie drücken das durch die Formulierung „Antifa ist der Kampf ums Ganze“ aus.
3 www.deutscher-verlagspreis.de/files/deutscher-verlagspreis/download/pdf-dokument-teilnahmebedingungen-und-verfahrensregeln.pdf, S. 5.
4 www.deutscher-verlagspreis.de/jury
5 Vgl. Einzelplan 04, Titel 683 25, S. 93 auf Bundestagsdrucksache 21/600
6 www.deutscher-verlagspreis.de/
7 www.nius.de/gesellschaft/news/bundesregierung-finanziert-anleitungen-fuer-schueler-die-linksterroristen-werden-wollen/485d8f56-025d-
4211-b421-bb7b42f907cc; www.nius.de/gesellschaft/news/regierung-praemiert-verfassungsfeinde-steuergeld/da422700-31cb-4741-b263-6fe-
545d58c41;
8 Unrast Verlag, 2023, ISBN 978-3-89771-420-5
9 Kollektiv Schulschluss, 2., aktualisierte Auflage, Unrast Verlag, 18.04.2023, ISBN 978-3-89771-220-1
Die Kapitel der Broschüre enthalten konkrete Formulierungen und Anleitungen, die den minderjährigen Leser
dazu ermutigen, möglicherweise auch rechtswidrige Taten zu begehen, und ggf. Bekennerschreiben dazu
aufzusetzen. Strafrechtlich kann es sich dabei um den Aufruf zur Störung des öffentlichen Friedens gemäß § 126 StGB
bzw. um das Verbreiten von dazu anleitenden Inhalten (§ 130a StGB) handeln. Die Broschüre enthält weiterhin
konkrete Anleitungen zur Umgehung oder Sabotage von Ermittlungsmaßnahmen wie beispielsweise detaillierte
Methoden zur Unterbindung von DNA-Entnahme oder konkrete Hinweise, wie man Beweismittel vernichtet oder
Forensik austrickst.
Diese können als Anleitungen zur Begehung von Straftaten gemäß § 130a StGB gedeutet werden, die sogar als
Hilfe zur Strafvereitelung nach § 258 StGB gewertet werden können. Allgemeine Informationen zu
Verschlüsselung und digitaler Sicherheit sind zwar legal und vielfach geboten. Wenn man aber wie die Broschüre konkret
darstellt, wie man rechtswidrige Aktionen wie Brandstiftung oder Sachbeschädigung plant, kommuniziert und
durchführt, kann dies als Anleitung zu Straftaten nach § 91 StGB oder § 130a StGB strafbar sein.
Das Newsportal NIUS sieht im Inhalt der Broschüre klare Belege, dass „es den Autoren um terroristische
Straftaten“ gehe.10 Die Anstiftung zu terroristischen Straftaten erfasst nach deutschem Recht Straftaten, bei der eine
Person eine andere vorsätzlich zu einer terroristischen Straftat anstiftet. Der Anstifter wird dabei strafrechtlich
wie ein Täter behandelt. Terroristische Straftaten unterliegen §§ 129a StGB (Bildung terroristischer
Vereinigungen) und § 129b StGB (internationale terroristische Vereinigungen). Unter Strafe gestellt werden Delikte, die im
Rahmen einer terroristischen Vereinigung begangen werden. Zu den möglichen Taten, die durch die Anstiftung
zu den §§ 129a StGB und 129b StGB erfasst werden, gehört unter anderem auch die Anstiftung zum
Bombenlegen. Beispiele für die Anstiftung zu terroristischen Straftaten umfassen nach der entsprechenden EU-Richtlinie
unter anderem die öffentliche Aufforderung zu terroristischen Taten, das Anwerben von Personen für eine
terroristische Vereinigung sowie die Durchführung oder das Absolvieren von Ausbildungen für terroristische
Zwecke.11
Die „Tipps & Tricks“ des preisgekrönten Unrast Verlags erklären, wie man als Nutzer des Ratgebers mögliche
Straftaten vertuscht und was „man“ aus dem Fenster werfen könne, wenn die „Angreifer“, also die Polizei, eine
illegale Hausbesetzung beenden wollen. Der Ratgeber belehrt das minderjährige Zielpublikum: „Ein
Flaschenwurf aus dem 3. Stock kann tödlich sein. Es gilt also genau zu überlegen, welche Mittel ihr dabei einsetzt.“
Deshalb empfiehlt der Ratgeber alternativ dazu, ggf. Feuerwerkskörper gegen die „Bullen“ einzusetzen. Die
Gewaltausübung gegen als „Bullen“, „Nazis“ und „Faschisten“ titulierte Gegner wird damit gerechtfertigt, dass die
Gewaltausübung eine Sache sei, die „uns von dummen Schlägern, Nazis oder der Polizei aufgezwungen“ werde.
Die Realität sähe deshalb so aus, dass „man“ ohne Gewalt nicht auskomme.
Neben der Publikation von Werken, deren Inhalte auch als Ausführungen zu politisch motivierter
Gewaltausübung verstanden werden können, durch prämierte Verlage dient auch die einseitige Zusammensetzung der Jury
nicht dazu, den demokratischen Diskurs wie von Kulturstaatsminister Weimer erhofft zu stimulieren,12 sondern
wirkt vielmehr umgekehrt hemmend. Anstatt „Raum für die Vielfalt der Stimmen und Perspektiven [zu geben],
die eine lebendige Demokratie braucht“, wie es in seinem Grußwort heißt,13 reproduziert die eindimensionale
Auswahl der Juroren vor allem auch das Weltbild des Gesellschaftsspektrums radikal-aktivistischer
Bewegungslinker. So positioniert der Vorsitzende der Jury sich auf seinen Sozialen-Medien-Auftritten gegen Bundeskanzler
Friedrich Merz, die AfD und die österreichische FPÖ, und zeigt sich mit Regenbogenfahne und einem Schild
„gegen Rechts“ auf einem Münsteraner CSD. Eine Transsexuelle ist ebenfalls Jurymitglied und veröffentlicht zu
Transrechten, Geschlechterrollen und „Transfeindlichkeit“. Auf den eigenen Soziale-Medien-Profilen betätigt
sich auch diese Person im „Kampf gegen Rechts“. Eine weitere amtierende Jurorin gründete 2015 einen eigenen
Verlag, der wiederum 2021 den Deutschen Verlagspreis erhielt. Auf Instagram posierte sie 2020 demonstrativ
vor der Parole „Deutschland muss sterben“. Ein männlicher Juror mit Migrationshintergrund folgt zahlreichen
linkradikalen Accounts, auch aus dem Antifa-Milieu. Eine Jurorin, die für die Prämierung des dezidiert linken
Verlages Edition Nautilus mitverantwortlich ist, hat bei diesem Verlag bereits selbst mehrfach publiziert.
Nun heißt es in den Verfahrensregeln zwar, dass Juroren „an der Beratung und Entscheidung in Einzelfällen nicht
teil[nehmen], soweit sie selbst, Angehörige oder natürliche oder juristische Drittpersonen, zu denen eine spezielle
10 https://youtu.be/meS3v-CqJEI?si=jT2DCnXEBMiX2tbr&t=67
11 https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/fight-against-terrorism-definitions-of-terrorist-crimes-and-support-to-victims.html
12 Vgl. www.deutscher-verlagspreis.de/
13 s. o.
Bindung oder Abhängigkeit besteht, vom Gegenstand der Entscheidung unmittelbar oder mittelbar betroffen
sind“.14 In Presseberichten ist richtigerweise festgestellt worden, dass die Umsetzung und Kontrolle dieser
Vorgabe in der Praxis völlig unklar bleibt.
Auch der Geschäftsführer des linken Alibri Verlags hat anlässlich der Verleihung des Deutschen Verlagspreises
am 15. Oktober 2025 eine erneuerte Grundsatzkritik am Wesen des Preises geäußert. Unter anderem kritisiert er,
dass die Entscheidungsträger in den Jurys die Verlage kaum kennen würden, und innerhalb weniger Minuten
über die Förderungswürdigkeit von hunderten Bewerbern entscheiden müssten. Weiter bemängelt er, dass den
Vergaben der Gütesiegel mit einer Prämie in Höhe von 18.000 Euro keinerlei Begründungen beigefügt werden,
was das Verfahren intransparent mache.15
Die Antragsteller erachten die derzeitige Personalauswahl für die Jury des Deutschen Verlagspreises und deren
Preisvergabepraxis als inakzeptabel, insofern als dass staatliche Mittel auch an Verlage vergeben werden, die
Bücher und andere Medien aus dem als linksradikal bis linksextrem einzuordnenden Milieu anbieten, die sich
apologetisch auf Lenin beziehen, oder die möglicherweise kriminelle bis terroristisch agierende Antifa-
Strukturen affirmieren. Es ist ausgeschlossen, dass die Stärkung von staats- und deutschlandfeindlichen Akteuren im
bundespolitischen Interesse liegt, wie es die Bundeshaushaltsordnung eigentlich vorsieht (§ 23 BHO).
Inakzeptabel erscheint überdies, dass Personen, die vor deutschlandfeindlichen Parolen posieren, über die Vergabe von
deutschen Steuergeldern in Jury-Gremien mitentscheiden.
Der in den offiziellen Teilnahmebedingungen und Verfahrensregeln des Deutschen Verlagspreises dargelegte
Zweck der Preisverleihung und die Vorgaben für institutionelle Abläufe werden durch die gegenwärtige
Besetzung der Jury und deren Preisvergabepraxis konterkariert. Weder wird ein „Beitrag zum Erhalt einer vielfältigen
deutschen Verlagslandschaft“ geleistet, wenn Juroren, denen eine linke Prägung zugeschrieben werden kann,
Preise an Verlage verleihen, deren Programme auch Publikationen mit teils hochproblematischen Inhalten
umfassen, die als links bis linksextrem eingeordnet werden können, noch kann eine Jury als „unabhängig“16 gelten,
wenn diese überwiegend mit Personen besetzt ist, denen eine linke bis linksradikale Prägung zugeschrieben
werden kann, und die Praxis der Auswahl und Berufung völlig intransparent für Außenstehende erfolgt. Hieraus
ergibt sich ein grundlegender Reformbedarf.
Ferner heißt es im Kapitel VI der Teilnahmebedingungen und Verfahrensregeln des Verlagspreises, dass zu
„Unrecht erhaltene Prämien können vom BKM zurückgefordert werden. Dies gilt insbesondere für Prämien, die
aufgrund unzutreffender Angaben im Bewerbungsverfahren oder wegen der Nichtbeachtung der geltenden
Teilnahmebedingungen ausgereicht wurden“.17 Die oben benannten Verlage verstoßen zweifelsfrei gegen den
festgeschriebenen Ausschluss von Verlagen, „deren Verlagsprogramm Bücher mit jugendgefährdenden,
gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen oder strafbaren Inhalten umfasst“.18
Über zu ergreifende Reformmaßnahmen der Jury und der Preisvergabepraxis hinaus ist die Bundesregierung
daher aufgefordert, unrechtmäßig ausgezahlte Preisgelder und verliehene Gütesiegel von den betroffenen
Verlagen zurückzufordern.
14 www.deutscher-verlagspreis.de/files/deutscher-verlagspreis/download/pdf-dokument-teilnahmebedingungen-und-verfahrensregeln.pdf. S. 8
15 www.alibri.de/Blog/ArticleID/404/Deutscher-Verlagspreis--Abschaffen
16 www.deutscher-verlagspreis.de/files/deutscher-verlagspreis/download/pdf-dokument-teilnahmebedingungen-und-verfahrensregeln.pdf, S. 5.
17 www.deutscher-verlagspreis.de/files/deutscher-verlagspreis/download/pdf-dokument-teilnahmebedingungen-und-verfahrensregeln.pdf, S. 7
18 www.deutscher-verlagspreis.de/files/deutscher-verlagspreis/download/pdf-dokument-teilnahmebedingungen-und-verfahrensregeln.pdf, S 4
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ISSN 0722-8333]
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