In Berlin-Karlshorst lagernde Plutonium-Beryllium-Neutronenquelle
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In Berlin-Karlshorst lagernde Plutonium-Beryllium-Neutronenquelle
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3674
21. Wahlperiode 15.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Christian Birghan, Peter
Bohnhof, Thomas Fetsch, Rainer Galla, Ulrich von Zons, Thomas Korell und
der Fraktion der AfD
In Berlin-Karlshorst lagernde Plutonium-Beryllium-Neutronenquelle
Nach der Deutschen Einheit übernahm das Bundesamt für Strahlenschutz das
Gelände des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz der
Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Karlshorst, Waldowallee, und
damit auch eine strahlende Plutonium-Beryllium-Neutronenquelle, die
ursprünglich zur Kalibrierung von Messgeräten eingesetzt wurde. Zur sicheren
Verwahrung nach den Maßgaben des Atomgesetzes wurde für den
zylinderförmigen strahlenden Kernbrennstoff auf dem Gelände in Berlin-Karlshorst ein
Bunker errichtet (www.tagesspiegel.de/berlin/das-radioaktive-erbe-von-karlsho
rst-4956559.html).
In der zweiten Hälfte des Jahres 2019 fragten Abgeordnete der Fraktion der
AfD in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13619 nach Details
zum Abtransport der Strahlenquelle aus Berlin-Karlshorst, weil das Gelände
nunmehr zur Wohnraumbebauung genutzt werden sollte (www.tagesspiegel.de/
berlin/das-radioaktive-erbe-von-karlshorst-4956559.html).
In der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/13850 heißt
es, dass gegenwärtig Möglichkeiten zur Konditionierung des Materials geprüft
würden und ein zeitlicher Horizont für den Abtransport der Plutonium-
Beryllium-Quelle aus Berlin-Karlshorst derzeit nicht genannt werden könne.
Eine Prüfung der Optionen zum Abtransport und Verbleib laufe jedoch bereits.
Des Weiteren heißt es, dass zur Überwachung der Sicherheitsanforderungen an
die Strahlenquelle die Bundesregierung kontinuierlich Messungen durchführe.
Zudem kontrollieren regelmäßig die Internationale Atomenergie-Organisation
(IAEO) sowie die EURATOM die Lagerung. Von der Aufbewahrung der
Quelle soll keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgehen (www.base.bund.de/sha
reddocs/kurzmeldungen/de/2018/3101-strahlenquelle.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegt die Zuständigkeit für Aspekte der staatlichen Verwahrung von
Kernbrennstoffen nach der Umbenennung des Bundesamtes für kerntechnische
Entsorgungssicherheit (BfE) in Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen
Entsorgung (BASE) immer noch beim BASE, und wenn nein, welche
Bundesoberbehörde ist derzeit zuständig für Aspekte der staatlichen
Verwahrung von Kernbrennstoffen?
2. Ist die Optionenprüfung zum Abtransport und weiteren Verbleib der
Strahlenquelle des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz der
Deutschen Demokratischen Republik aus Berlin-Karlshorst, die von einem
zylindrischen Behälter mit einem Durchmesser von 6 und einer Höhe von
9,5 Zentimetern umschlossen wird (siehe Bundestagsdrucksache 19/13850),
inzwischen abgeschlossen?
a) Wenn ja, wann wurde die Optionenprüfung abgeschlossen?
b) Wenn nein, kann ein zeitlicher Horizont für den Abtransport genannt
werden?
3. Wenn die Frage 2 bejaht wurde, an welchen Ort, Zwischen- oder
Endlagerstandort im In- und Ausland, wurde die Strahlenquelle aus Berlin-
Karlshorst verbracht bzw. soll sie verbracht werden?
4. Wenn Frage 2 bejaht wurde, hat die Optionenprüfung eine
Endlagerfähigkeit des strahlenden Materials ergeben (bitte die Masse und chemische
Darstellung des Plutoniums sowie dessen Isotopenzusammensetzung nennen
und insbesondere entlang der gesetzlichen Rahmenbedingungen erläutern)?
5. Wenn Frage 2 bejaht wurde, wie hoch (in Euro) ist der von der
Landessammelstelle an den Bund abzuführende Kostenanteil bei Annahme der
Plutonium-Beryllium-Strahlenquelle?
6. Wenn die Optionenprüfung (Frage 2) und der daran anschließende
Abtransport in ein Zwischen- oder Endlager für radioaktive Stoffe noch nicht
beendet sein sollte, was sind die Ursachen für diese lange Bearbeitungsdauer
(ggf. in Verbindung mit der Erläuterungsbitte in Frage 4 setzen)?
7. Wann erfolgte die letzte Überwachungsmessung der Strahlenquelle durch
die zuständige Bundesoberbehörde?
8. Wann erfolgte die letzte Kontrolle der Strahlenquelle durch die
Internationale Atomenergie-Organisation?
9. Wann erfolgte die letzte Kontrolle der Strahlenquelle durch die EURA-
TOM?
Berlin, den 15. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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