Anwendung des Linear-Non-Threshold-Modells bei verschiedenen Arten ionisierender Strahlung
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Anwendung des Linear-Non-Threshold-Modells bei verschiedenen Arten ionisierender Strahlung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4654
21. Wahlperiode 12.03.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Paul Schmidt und der Fraktion der AfD
Anwendung des Linear-Non-Threshold-Modells bei verschiedenen Arten
ionisierender Strahlung
In der Strahlenbiologie werden unterschiedliche Modelle zur Beschreibung von
Dosis-Wirkungs-Beziehungen ionisierender Strahlung verwendet. Derzeit dient
das Linear-Non-Threshold-Modell (LNT) im Strahlenschutz vielfach als
Grundlage der Risikobewertung, obwohl experimentelle Befunde insbesondere
für dünn-ionisierende (oder auch niedrig-LET (Linearer Energietransfer)
Strahlungsarten häufig nichtlineare Dosis-Wirkungs-Beziehungen ausweisen, die
eine deutlich unterproportionale Wirkung niedriger Strahlungsdosen bedeuten
(HallGiaccia: „Radiobiology for the Radiologist“, 8. Edition, Chapter 2 https://
doi.org/10.1007/s13246-018-0684-1; IAEA „Radiation Biology: A Handbook
for Teachers and Students“, Chapter 4, vgl. www-pub.iaea.org/MTCD/Publicati
ons/PDF/TCS-42_web.pdf; Tubiana, Dutreix, Wambersie: „Radiobiology“,
Chapter 3, vgl. https://catalog.nlm.nih.gov/discovery/fulldisplay/alma99678850
3406676/01NLM_INST:01NLM_INST; Herrmann, Dörr, Baumann: Klinische
Strahlenbiologie, Kapitel 2, vgl. www.isbn.de/buch/9783437239601/klinische-s
trahlenbiologie; Suzuki & Hei [1996], vgl. https://doi.org/10.1016/0027-5107(9
5)00123-9; Paul Schmidt & Jürgen Kiefer: Deletion-pattern analysis of
αparticle and X-ray induced mutations at the HPRT locus of V79 Chinese
hamster cells. In: Mutation Research/Fundamental and Molecular Mechanisms of
Mutagenesis. Band 421, Nr. 2, 3. November 1998, ISSN 0027-5107, S. 149–
161, vgl. https://doi.org/10.1016/S0027-5107(98)00159-6; Dubrova & Plumb
[2000], https://doi.org/10.1016/S0027-5107 Prozent2800 Prozent2900068-3;
alle Links aufgerufen am 16. Februar 2026). Dadurch ergeben sich bei den
Fragestellern Fragen zur wissenschaftlichen Begründung und Differenzierung der
zur Bemessung der Wirkung ionisierender Strahlen angewandten Modelle,
insbesondere da diese in allen Bereichen des Strahlenschutzes angewendet werden
und dadurch große volkswirtschaftliche Bedeutung besitzen.
Jede Exposition des menschlichen Körpers gegenüber Strahlung oder anderen
Noxen (z. B. biologisch wirksame Faktoren bzw. Substanzen) kann bei
hinreichend hoher Dosis bionegative Wirkungen entfalten. Um derartigen Gefahren
vorzubeugen, ist es grundsätzlich sinnvoll, Emissions- und
Immissionsgrenzwerte festzulegen. Nach Auffassung der Fragesteller setzt dies voraus, dass
oberhalb einer wissenschaftlich belegbaren Dosisgrenze mit hinreichender
Sicherheit bionegative Wirkungen zu erwarten sind und das Risiko der
Gesundheitsgefährdung ein nicht mehr akzeptables Maß erreicht.
Für Expositionen unterhalb solcher Dosisgrenzen bzw. entsprechender
Dosisleistungen ist die Wirkung vielfach nicht eindeutig belegt. Sie kann bionegativ,
neutral oder unter bestimmten Umständen auch biopositiv sein (L. E.
Feinendegen [British Journal of Radiology, 2005]: „Evidence for beneficial low level
radiation effects and radiation hormesis“, https://doi.org/10.1259/bjr/63353075;
Sharma et al. [Hell J Nucl Med., 2019]: „A concept of radiation
hormesis:stimulation of antioxidant machinery in rats […]“, https://doi.org/10.1967/s00244
9910958). Bereits Paracelsus stellte hierzu fest: „Alle Dinge sind Gift, und
nichts ist ohne Gift; allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift sei.“
Anschauliche Beispiele aus dem Alltag zeigen, dass zahlreiche Stoffe – etwa
Vitamine, Arzneimittel oder Kochsalz – in hoher Dosis toxisch wirken, in niedriger
Dosis jedoch lebensnotwendig oder therapeutisch wirksam sind.
Das LNT-Modell sieht aber gerade eine solche untere Grenze nicht vor und
behandelt jede Dosis gleich, auch wenn sie so niedrig ist, dass sie sich im Bereich
der natürlichen Strahlenbelastung bewegt, der Mensch und Tier auf der Erde
ohnehin ausgesetzt sind. Da diese geringen Dosen – naturgemäß auch mit
niedrigen Dosisleistungen – sehr häufig auftreten, sind sie für den Schutz der
Bevölkerung von großer Bedeutung. Umso wichtiger ist es, dass sie gemäß ihrem
tatsächlichen genotoxischen Potenzial bewertet werden, da die Entstehung von
Keimbahnmutationen und Mutationen, die zu Krebs führen können, die
relevanten Risiken der Wirkung ionisierender Strahlung sind.
Die Fragesteller gehen davon aus, dass das LNT-Modell zur Ableitung von
Schutz- und Vorsorgemaßnahmen insbesondere bei Teilchenstrahlung (die
dicht-ionisierend ist) wie zum Beispiel Alphastrahlung sinnvollerweise
eingesetzt werden kann, dass es jedoch im Bereich von Gamma-, Röntgen-, und
Elektronenstrahlung (dünn ionisierend) die auftretenden Dosis-Wirkungs-
Beziehungen nicht optimal abbildet und dabei die Wirkung von niedrigen
Dosen eher überschätzt. Daher dürfte es sinnvoll und geboten sein, in diesem
Bereich andere Modelle auf ihre Anwendbarkeit hin zu untersuchen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage und in welcher Weise wendet
die Bundesregierung das LNT-Modell bei der Bewertung gesundheitlicher
Risiken durch ionisierende Strahlung an?
2. Wie setzt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) – und ggf. weitere
zuständige Bundesämter – das LNT-Modell in deutsche Regelungen und
Grenzwerte um?
3. Welche Regeln bzw. Prozeduren wendet die Bundesregierung bzw.
wenden die zuständigen Bundesämter an, um für die verschiedenen Arten
ionisierender Strahlung jeweils aus der großen Menge an experimentellen
Ergebnissen ein vertretbares Modell zur Abbildung der Dosis-Wirkungs-
Beziehungen herzuleiten?
4. Auf welche Weise bestimmt die Bundesregierung bzw. bestimmen die
zuständigen Bundesämter für die verschiedenen Arten ionisierender
Strahlung jeweils aus der großen Menge an experimentellen Ergebnissen
Dosis-Grenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen einerseits und
die zu schützende Bevölkerung andererseits?
5. Welche Bedingungen im Sinne des Vorsorgeprinzips stellt die
Bundesregierung für die Festlegung von Grenzwerten, und warum?
6. Für welche Strahlungsarten (z. B. Alphastrahlung, Betastrahlung,
Röntgen- und Gammastrahlung, Neutronen, Schwerionen) wird das LNT-
Modell durch die Bundesregierung als geeignet angesehen?
7. Unterscheidet die Bundesregierung bei der wissenschaftlichen
Begründung des LNT-Modells zwischen dicht-ionisierender Strahlung (z. B.
Alpha-Teilchen, Schwerionen) und dünn-ionisierender Strahlung (z. B.
Röntgen- und Gammastrahlung), und wenn ja, in welcher Weise, und aus
welchen Gründen?
8. Inwiefern teilt die Bundesregierung ggf. die Auffassung, dass für
dichtionisierende Strahlung u. a. aufgrund der fehlenden Schulter in
Zellüberlebenskurven und wegen des linearen Zusammenhangs zwischen der Dosis
und der Anzahl hervorgerufener Mutationen in Mutations-Induktions-
Kurven eine lineare Dosis-Wirkungs-Beziehung ohne Schwelle biologisch
plausibel ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführlich
erläutern)?
9. Auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse und Empfehlungen
nationaler oder internationaler Fachgremien stützt sich die Bundesregierung bei
Anwendung des LNT-Modells auf dicht-ionisierende Strahlung einerseits
und auf dünn-ionisierende Strahlung andererseits?
10. Welche Befunde berücksichtigt die Bundesregierung bzw. das Bundesamt
für Strahlenschutz (BfS) bei der Bewertung von Dosis-Wirkungs-
Beziehungen im Niedrigdosisbereich unterhalb von 20 Millisievert für
dünn-ionisierende-Strahlungsarten?
11. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung bei Anwendung des LNT-
Modells ggf., dass zellbiologische Experimente bei dünn-ionisierender
Strahlung regelmäßig Schulterkurven beim Zellüberleben als Funktion der
Dosis zeigen und bei der Mutationsinduktion eine linear-quadratische
Funktion der Dosis (beides deutet für dünn-ionisierende Strahlung auf
überproportional geringere Schadenshäufigkeiten und/oder wirksamere
Reparaturmechanismen bei niedrigen im Vergleich zu hohen Dosen hin,
vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
12. Inwiefern teilt die Bundesregierung ggf. die Einschätzung, dass aus
solchen zellbiologischen Experimenten, die aufgrund der notwendigen
Messbarkeit der Strahlenwirkung bei nennenswerten Dosen durchgeführt
werden müssen, keine belastbaren Aussagen über die Häufigkeit
strahleninduzierter Erkrankungen in großen Bevölkerungsgruppen, die sehr niedrige
Strahlendosen erhalten haben, abgeleitet werden können (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), und inwieweit gibt es hier Unterschiede zwischen
dicht- und dünn-ionisierender Strahlung (bitte ausführlich erläutern)?
13. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse oder epidemiologischen Daten
liegen der Bundesregierung ggf. vor, auf deren Basis man bei niedrigen
Expositionen durch dünn-ionisierende Strahlung zusätzliche
Erkrankungsfälle vorhersagen müsste?
14. Inwiefern teilt die Bundesregierung ggf. die Auffassung der
Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) (ICRP-Report 103), dass das
LNT-Modell bei dünn-ionisierender Strahlung im Niedrigdosisbereich mit
erheblichen wissenschaftlichen Unsicherheiten behaftet und nicht zur
quantitativen Vorhersage von Erkrankungshäufigkeiten in der allgemeinen
Bevölkerung geeignet ist (bitte ausführlich erläutern)?
15. Welche Bewertungsansätze prüft die Bundesregierung ggf., um bei sehr
niedrigen Strahlenexpositionen eine Abwägung zwischen Vorsorge,
Gesundheitsschutz und wirtschaftlichen Folgen vorzunehmen?
16. Inwiefern teilt die Bundesregierung ggf. die Auffassung der
Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP-Report 103), dass das LNT-
Modell kein Instrument der allgemeinen Gesundheitsplanung ist (bitte
ausführlich erläutern)?
17. Inwiefern teilt die Bundesregierung darüber hinaus ggf. die Auffassung
(ICRP-Report 103), dass verlässliche Vorhersagen von Erkrankungen bei
niedrigen Strahlenexpositionen einer hohen Personenzahl auf Grundlage
des LNT-Modells nicht möglich sind (bitte ausführlich erläutern)?
18. Inwiefern hält die Bundesregierung das LNT-Modell ggf. für übertragbar
auf weitere Immissionen, wie z. B. Radon in der Atemluft (bitte
ausführlich erläutern)?
19. Inwiefern hält die Bundesregierung ggf. das LNT-Modell als Basis
anwendbar für die Festsetzung von Grenzwerten für die nach der
Strahlenschutzverordnung zulässigen Immissionen von Zwischen- und Endlagern
für radioaktive Abfälle, und inwieweit wird dabei zwischen dicht- und
dünn-ionisierenden Strahlenarten unterschieden (bitte ausführlich
erläutern)?
20. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung ggf. LET-abhängigen
Unterschieden der biologischen Wirksamkeit bei der Ableitung von
Risikomodellen im Strahlenschutz bei?
21. Wie begründet die Bundesregierung ihre Anwendung des LNT-Modells
vor dem Hintergrund, dass internationale Fachgremien
Risikoabschätzungen bei sehr niedrigen Dosen wissenschaftlich nicht für verifizierbar
halten (ICRP, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
22. Welche Rolle spielen für die Bundesregierung ggf. alternativ diskutierte
Modelle (z. B. Schwellenmodelle, hormetische Modelle (L. E.
Feinendegen, siehe Einleitung), linear-quadratische Modelle) in der
wissenschaftlichen Beratung des Strahlenschutzes?
23. Welche weiteren Dosis-Wirkungs-Modelle (z. B. Schwellenmodelle,
hormetische Modelle, linear-quadratische Modelle) werden nach Kenntnis
der Bundesregierung für dünn-ionisierende Strahlung wissenschaftlich
diskutiert, und welche Relevanz misst sie diesen ggf. für den
Strahlenschutz bei?
24. Inwiefern sieht die Bundesregierung möglicherweise weiteren
Forschungsbedarf, um die Eignung des LNT-Modells für dünn-ionisierende
Strahlung besser zu untersuchen (bitte ausführlich erläutern)?
25. Inwiefern sieht die Bundesregierung angesichts neuerer
strahlenbiologischer Erkenntnisse (L. E. Feinendegen, s. Einleitung) ggf.
Anpassungsoder Forschungsbedarf hinsichtlich der derzeit im Strahlenschutz
verwendeten Risikomodelle (bitte ausführlich erläutern)?
26. Welche Forschungsergebnisse hält die Bundesregierung – inklusive der
jeweils zuständigen Bundesämter – bei Neutronenstrahlen über das gesamte
Energiespektrum für ausschlaggebend, um daraus die jeweilige Relative
Biologische Wirksamkeit und das zu verwendende Modell zur
Beschreibung der biologischen Strahlenwirkung im Niedrigdosisbereich
herzuleiten, zu welchen allgemeingültigen Regelungen führt dies, und inwieweit
ist für die verschiedenen Neutronenenergien, die bisher als
Strahlenbelastung von Menschen nur selten, aber künftig mit dem geplanten Ausbau
der Kernfusion deutlich häufiger auftreten werden, weitere Forschung für
ein besseres Verständnis der tatsächlich auftretenden Mutagenität
erforderlich (bitte detailliert begründen)?
Berlin, den 10. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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