Stand der Räumungsoptionen des Atommülls aus Jülich und Sicherheit des Zwischenlagers Ahaus
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Stand der Räumungsoptionen des Atommülls aus Jülich und Sicherheit des Zwischenlagers Ahaus
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/736
21. Wahlperiode 02.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Mareike Hermeier, Dr. Fabian Fahl, Marcel Bauer, Lorenz Gösta
Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Katalin Gennburg, Ina Latendorf, Caren Lay,
Sahra Mirow, Luigi Pantisano, David Schliesing, Sascha H. Wagner und der
Fraktion Die Linke
Stand der Räumungsoptionen des Atommülls aus Jülich und Sicherheit des
Zwischenlagers Ahaus
In der Antwort auf die Schriftliche Frage 60 des Abgeordneten Dr. Fabian Fahl
auf Bundestagsdrucksache 21/42 sowie in der Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/148 wurde seitens der
Bundesregierung zum Stand der Lagerung der 152 Castor-Behälter mit rund
300 000 hoch radioaktiven Brennelementekugeln in Jülich informiert. Damit
verbunden ging es um den möglichen Neubau eines Zwischenlagers in Jülich
bzw. um den möglichen Abtransport der Castor-Behälter über die Straßen und
Brücken von Nordrhein-Westfalen (NRW) ins Zwischenlager Ahaus.
Noch am 17. April 2025 hatte die Vorgängerregierung in der oben genannten
Antwort der damaligen Staatssekretärin Claudia Müller des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) auf die Schriftliche Frage des
Bundestagsabgeordneten Dr. Fabian Fahl (Die Linke) geantwortet, mit dem Neubau
eines Zwischenlagers in Jülich und dem Transport der bestrahlten
Brennelemente nach Ahaus gebe es zwei Optionen für den Umgang mit den AVR
(Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor)-Brennelementen am Standort Jülich. Der
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages sei im Bericht des
Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung vom 7. September 2022 (Ausschussdrucksache
20(8)1649) darüber informiert worden, dass die Beteiligten die
Räumungsoption der Verbringung der Brennelemente in das Zwischenlager nach Ahaus aus
wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen als grundsätzlich vorzugswürdig
einordnen. Darüber hinaus fordere der Haushaltsausschuss in seinem
Maßgabebeschluss vom 30. November 2022 (Ausschussdrucksache 20(8)3443), die
kostengünstigere Verbringung der Brennelemente nach Ahaus zu verfolgen, falls
das Land Nordrhein-Westfalen die Mehrkosten eines Neubaus in Jülich nicht
tragen möchte. Sie antwortete ferner, dass eine solche Absichtserklärung
seitens des Landes NRW der Bundesregierung nicht bekannt sei.
In einem Bericht an den Wirtschaftsausschuss des Landtags von NRW vom
23. Mai 2025 (NRW-Landtagsvorlage 18/3924; www.landtag.nrw.de/portal/W
WW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-3924.pdf) verweist die NRW-
Wirtschaftsministerin Mona Neubaur darauf, dass sich Bund und Land 2015 in
einer „Verwaltungsvereinbarung“ darauf geeinigt hätten, sich sämtliche
Entsorgungs- und Lagerkosten für die Jülicher Brennelementekugeln im
Verhältnis 70:30 teilen zu wollen. Dies sei – so das Verständnis der Fragesteller –
schon ein Entgegenkommen des Landes gewesen, weil der Atommüll ja in
Verantwortung des Bundes entstanden sei. Wörtlich heißt es dann: „Würde ein
Lagerneubau erforderlich, würden Bund und Land die jeweiligen Anteile (70 bzw.
30 Prozent) zu finanzieren haben. Eine separate Absichtserklärung zu einzelnen
Projekten ist somit nicht erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist das in der
Berichtsanfrage aufgegriffene ‚Angebot des Bundes‘ als Versuch zu werten, sich
in der Frage ‚Transport oder Lagerneubau‘ der Entscheidungsverantwortung zu
entziehen und hohe Kosten auf das Land NRW abzuwälzen.“
Hier tritt nach Auffassung der Fragesteller ein Interpretations- und Zielkonflikt
zwischen dem Bund und dem Land NRW zutage, der aber in der Konsequenz
zu einem sicherheitspolitisch unnötigen und gefährlichen Dauereinsatz
zahlreicher Polizeikräfte zum Abtransport der Castor-Behälter von Jülich nach Ahaus
führen kann, da es bei Bund und Land NRW kein gemeinsames Interesse für
eine zukunftsweisende Lösung am Standort Jülich in gemeinsamer
Verantwortung zu geben scheint.
Nach Amtsantritt der neuen Bundesregierung teilte NRW-Wirtschaftsministerin
Mona Neubaur (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) in der Sitzung des NRW-
Wirtschaftsausschusses vom 28. Mai 2025 im Düsseldorfer Landtag mit, sie
und ihr Düsseldorfer Ministerkollege Nathanael Liminski (CDU, NRW-
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten) hätten nach Amtsantritt der
neuen Bundesregierung den zuständigen neuen Bundesministerinnen und
Bundesministern geschrieben und um Gespräche zur Zukunft der 152 Jülicher
Castor-Behälter gebeten (www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?ki
d=ac6f0276-f464-4633-8f98-aa6535f0643c).
Am 19. Mai 2025 traten die dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstehende und für das
Ahauser Zwischenlager verantwortliche BGZ Gesellschaft für
Zwischenlagerung mbH (BGZ) sowie das dem Bundesministerium der Finanzen (BMF)
unterstehende und für das Jülicher Brennelemente-Lager verantwortliche
bundeseigene Unternehmen Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen
GmbH (JEN) gemeinsam für eine Informationsveranstaltung vor dem Rat der
Stadt Ahaus auf (www.youtube.com/watch?v=TJQCd5dqGrc). Dabei
informierten sie sowohl über die mögliche Zukunft der 152 Jülicher Castor-Behälter,
aber auch über die für 2036 erforderliche Neugenehmigung der
Zwischenlagerung von hoch radioaktivem Atommüll am Standort Ahaus. Dazu werde bereits
Ende 2026 seitens der BGZ ein Antrag zur Klärung einer UVP
(Umweltverträglichkeitsprüfung)-Pflicht für das Neugenehmigungsvorhaben
gestellt. Im Jahr 2028 solle dann der Hauptantrag folgen.
Vor diesen Hintergründen stellen sich neue Fragen bezüglich der geplanten
Castor-Transporte sowie der Zukunft der Lagerung von Brennelementen in
Jülich und Ahaus.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller
erwähnten Schreiben der Wirtschaftsministerin Nordrhein-Westfalens Mona
Neubaur sowie von NRW-Bundesminister Nathanael Liminski bekannt,
auf die Bundesministerin Mona Neubaur am 28. Mai 2025 im
Wirtschaftsausschuss NRW Bezug genommen hat (siehe Quelle in der Vorbemerkung
der Fragesteller, Zeitindex 1:43:40), und wenn ja, wie positioniert sich die
Bundesregierung zum Inhalt dieser Schreiben, und wie hat sie darauf
reagiert, bzw. wie wird sie reagieren?
2. Hat es seit dem Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses am 30.
November 2022 Gespräche zwischen Bundesregierung und Landesregierung
NRW über die Aufteilung der Kosten eines Hallenneubaus in Jülich
gegeben, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
3. Hat es seit dem Amtsantritt der Bundesregierung zwischen dem
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit und dem NRW-Wirtschaftsministerium bereits Kontakte in Bezug auf
die Zukunft der 152 Jülicher Castoren gegeben, und wenn ja, wann, und
mit welchem Ergebnis, und wenn nein, wann sind die ersten Kontakte
geplant?
4. Aus welchen Gründen erhält die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für
Nuklearanlagen mbH (JEN) zum Erwerb zweier Grundstücke für den
Neubau eines Zwischenlagers in Jülich, wie es der Aufsichtsrat der JEN
beschlossen hat, keine Zustimmung „des Zuwendungsgebers Bund“, wie
während einer Informationsveranstaltung in Ahaus am 19. Mai 2025
durch die JEN ausgeführt wurde (www.youtube.com/live/TJQCd5dqGrc?f
eature=shared&t=2472)?
5. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand beim
geplanten Neubau des Zwischenlagers in Jülich in Bezug auf den
Grundstückserwerb und diesbezügliche Probleme oder Fortschritte?
6. Entspricht die Information, eine Transportgenehmigung für die Castor-
Transporte von Jülich nach Ahaus werde seitens des Bundesamts für die
Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) wahrscheinlich im
Sommer 2025 erteilt, wie sie bei der Informationsveranstaltung von BGZ
und JEN in Ahaus am 19. Mai 2025 geäußert wurde, auch dem
Kenntnisstand der Bundesregierung?
7. Ist die neue Leitung des BMUKN über das Fortschreiten des
Genehmigungsverfahrens zum Transport der Castoren mit dem BASE im
Gespräch, und wenn ja, wann fanden Austausche hierzu statt, und welchen
Inhalt und welche Ergebnisse hatten diese?
8. Was ist nach Auffassung der Bundesregierung die rechtsgültige Situation
betreffend der Frage der Aufteilung der Kosten der Finanzierung für ein
etwaiges neu zu errichtendes Zwischenlager in Jülich, zu der das Land
Nordrhein-Westfalen gemäß einem Bericht der Landesministerin für
Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-
Westfalens vom 23. Mai 2025 von einer Aufteilung der Kosten zwischen
Bund und Land 70:30 ausgeht (polit-x.de/de/documents/21094061/deutsc
hland/bundeslander/nordrhein-westfalen/landtag/dokumente/vorlage-202
5-05-23-bericht-des-ministeriums-fur-wirtschaft-industrie-klimaschutz-un
d-energie-fur-die-sitzung-des-ausschusses-fur-wirtschaft-industrie-klimas
chutz-und-energie-am-28-mai-2025152-atommulltransporte-durch-nrw-all
ein-zum-wohl-des-haushaltsbudgets-der-landesregierung-
berichtsanfrageder-fraktion-der-spd-vom-16-mai-2025), während die damalige
Staatssekretärin Claudia Müller (BMBF) in ihrer Antwort auf die Schriftliche
Frage 60 auf Bundestagsdrucksache 21/42 auf den Maßgabebeschluss des
Haushaltsausschusses des Bundestages verweist, der nach Wahrnehmung
der Fragesteller impliziert, das Land Nordrhein-Westfalen solle die
Mehrkosten allein?
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie die Diskrepanz (siehe
Frage 8) in der Auffassung der Auslegung der Kostenübernahme bei
einem Neubau des Zwischenlagers Jülich zustande kommen konnte?
10. Ist die Bundesregierung mit der Landesregierung NRW im Gespräch über
die Auffassung der Kostenübernahme für einen Zwischenlagerneubau in
Jülich, und wenn ja, was sind die Ergebnisse dieser Gespräche?
11. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang bei den
Probe-Castoren 2023 von Jülich nach Ahaus sowie den notwendigen
Rücktransporten der Castor-Behälter angefallen (bitte nach
Transportkosten für die JEN sowie Kosten für die polizeiliche Begleitung und
Absicherung aufschlüsseln)?
12. Liegen der Bundesregierung Abschätzungen über mögliche Polizeikosten
für die beantragten Transporte von 152 Castor-Behältern vor (falls keine
konkreten Zahlen vorliegen, bitte Erwartungsspanne angeben)?
13. In welchem Umfang ist die Bundesregierung bereit, auf Anforderung des
Landes Nordrhein-Westfalen Kräfte der Bundespolizei zur Absicherung
der beantragten Transporte von 152 Castor-Behältern auf den Straßen und
Brücken des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung zu stellen, und
würde die Bundesregierung dafür ggf. auch Kräfte von den Bahnhöfen,
Flughäfen und den Landesgrenzen abziehen?
14. Gibt es seitens der Bundesregierung ein Konzept oder ist der
Bundesregierung ein Konzept bekannt zur Abwehr möglicher Sabotage- oder
Terrorakte auf Gütertransporte für atomare Materialien vor dem Hintergrund,
dass Agenten fremder Mächte oder Staaten wiederholt durch Tätigkeiten
zur mutmaßlichen Vorbereitung von Terrorakten auch in NRW in
Erscheinung getreten sind (www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/festnahmen-u
krainier-spionagevorwurf-100.html), und wie bewertet die
Bundesregierung die diesbezügliche Sicherheitslage für die anstehenden Castor-
Transporte von Jülich nach Ahaus?
15. Weshalb wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Sicherheitsbedenken
über die konventionelle Anlagensicherheit seitens des BASE über Jahre
nicht an die JEN übermittelt, wie es die Aussage der Landesministerin für
Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-
Westfalen vom 23. Mai 2025 im Wirtschaftsausschuss des Landes NRW
impliziert, nach der das BASE im Oktober 2024 „Antragstellerin und
Atomaufsicht mit einem Hinweis auf ein nicht genehmigungsfähiges
Konzept der Anlagensicherung überraschte“, das dem BASE seit vielen Jahren
vorgelegen hätte, gegenüber der JEN jedoch in keiner Bewertungsaussage
erwähnt worden sei (siehe Quelle in der Vorbemerkung der Fragesteller;
Zeitindex 1:42:18)?
16. Teilt die Bundesregierung die von der Landesministerin für Wirtschaft,
Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Mona
Neubaur, vorgetragenen Einschätzung, dass das Verhalten des BASE
hiermit zu weiterer Verzögerung geführt hat?
17. Teilt die Bundesregierung die auf der Informationsveranstaltung am
19. Mai 2025 nach Wiedergabe von Fragestellern von der BGZ vertretene
Auffassung, dass die IT-Sicherheit im Zwischenlager Ahaus keine
Probleme bereite, laut der JEN im Zwischenlager Jülich aber die Erstellung von
Nachweisen zur IT-Sicherheit Probleme bereitet, und wenn ja, woran
liegen diese unterschiedlichen Bewertungen für die Zwischenlager in Ahaus
und Jülich nach Kenntnis der Bundesregierung, und gibt es nach Kenntnis
der Bundesregierung ggf. auch unterschiedliche Anforderungen an die IT-
Sicherheit für die beiden Atommülllagerhallen?
18. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, weshalb es die JEN über einen
nach Aussage eines Fragestellers auf der Informationsveranstaltung in
Ahaus eineinhalbjährigen und damit nach Einschätzung der Fragesteller
langen Zeitraum nicht schafft, die erforderlichen Nachweise zur IT-
Sicherheit im Zwischenlager in Jülich zu erstellen, und wenn ja, welche?
19. Bedeuten die anhaltenden Probleme bei der Erstellung von Nachweisen
zur IT-Sicherheit in Jülich nach Kenntnis der Bundesregierung, dass es
dort aktuell Sicherheitslücken gibt, und wenn ja, wie gravierend sind diese
nach Auffassung der Bundesregierung, und teilt die Bundesregierung die
Auffassung, dass deren Behebung anscheinend keine Priorität hat?
20. Hat die JEN nach Kenntnis der Bundesregierung auch in anderen
Firmenteilen Probleme bei der Erstellung von Nachweisen zur IT-Sicherheit, oder
beziehen diese sich allein auf das Castor-Zwischenlager?
21. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung zur Beantragung
einer neuen Lagergenehmigung für das Zwischenlager in Ahaus, da die
BGZ schon Ende 2026 einen Antrag auf Prüfung einer UVP-Pflicht
stellen will?
22. Beinhaltet das Neugenehmigungsverfahren in Ahaus nach Kenntnis der
Bundesregierung explizit auch die Möglichkeit eines kompletten Neubaus
des Zwischenlagers, sollte sich die jetzige Halle nach dem jetzigen Stand
von Wissenschaft und Technik als baulich nicht mehr geeignet erweisen?
23. Muss nach Auffassung der Bundesregierung die Option eines
Hallenneubaus in Ahaus bereits beim Antrag zur Prüfung einer UVP-Pflicht
skizziert und einbezogen werden, um die möglichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens sachgemäß und umfassend abschätzen zu können?
24. Welchem Zweck dient die in der Lagerhalle des Zwischenlagers Ahaus in
den Jahren 2018 bis 2020 angebrachte Stützenkopfverspannung der
Dachkonstruktion (www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/mahnwache-ato
mmuell-ahaus-proteste-100.html) nach Kenntnis der Bundesregierung?
25. Welche Wirkung hat die in der Lagerhalle des Zwischenlagers Ahaus in
den Jahren 2018 bis 2020 angebrachte Stützenkopfverspannung der
Dachkonstruktion nach Kenntnis der Bundesregierung auf die
Bausubstanz der Lagerhalle (bitte grob nach Zug- oder Druckspannung auf die
umgebenden Wände oder Pfeiler und zur Steifigkeit des Daches
angeben)?
26. Teilt die Bundesregierung die durch das Ministerium für Wirtschaft,
Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
mitgeteilte Einschätzung, nach der es am Hallendach des Zwischenlagers Ahaus
in einem frühen Stadium vor der genannten Maßnahme der
Stützenkopfverspannung statische Mängel gab (www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-l
ippe/mahnwache-atommuell-ahaus-proteste-100.html)?
27. Hat die Bundesregierung Kenntnisse zu möglichen weiter bestehenden
statischen Mängeln an der Dachkonstruktion oder anderer Gebäudeteile
des Zwischenlagers Ahaus, die von Bürgerinitiativen benannt, von der
BGZ jedoch zurückgewiesen worden sind (www.muensterlandzeitung.de/
ahaus/buergerinitiative-bgz-sprecher-statischer-schaden-dach-irrefuehren
d-und-quatsch-w981518-9001449490/), und wenn ja, welche?
28. Gibt oder gab es nach Kenntnis der Bundesregierung an anderen atomaren
Lagerstandorten (also z. B. Jülich) ähnliche Mängel, insbesondere an
Hallenkonstruktionen, die der in Ahaus ähneln oder ihr gleich sind (z. B.
Gorleben), und wenn ja, was wurde dort nach Kenntnis der Bundesregierung
jeweils getan, um die Mängel zu beseitigen?
29. Wie schätzt die Bundesregierung die kurzfristige und langfristige
Tauglichkeit des Ahauser Zwischenlagers ein im Vergleich mit neueren
Zwischenlagern in Lubmin (ESTRAL) oder Karlsruhe (neues Zwischenlager
für schwach und mittel radioaktive Abfälle), und inwiefern unterscheiden
sich diese Zwischenlager in ihrer Auslegung und Bausubstanz nach Stand
von Wissenschaft und Technik von der Hallenkonstruktion in Ahaus nach
Kenntnis der Bundesregierung?
Berlin, den 16. Juni 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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