In Berlin-Karlshorst lagernde Plutonium-Beryllium-Neutronenquelle (Antwort zu Drs. 21/3674)
Text
In Berlin-Karlshorst lagernde Plutonium-Beryllium-Neutronenquelle (Antwort zu Drs. 21/3674)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4726
21. Wahlperiode 02.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Christian
Birghan, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3674 –
In Berlin-Karlshorst lagernde Plutonium-Beryllium-Neutronenquelle
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach der Deutschen Einheit übernahm das Bundesamt für Strahlenschutz das
Gelände des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz der
Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Karlshorst, Waldowallee, und
damit auch eine strahlende Plutonium-Beryllium-Neutronenquelle, die
ursprünglich zur Kalibrierung von Messgeräten eingesetzt wurde. Zur sicheren
Verwahrung nach den Maßgaben des Atomgesetzes wurde für den
zylinderförmigen strahlenden Kernbrennstoff auf dem Gelände in Berlin-Karlshorst ein
Bunker errichtet (www.tagesspiegel.de/berlin/das-radioaktive-erbe-von-karlsh
orst-4956559.html).
In der zweiten Hälfte des Jahres 2019 fragten Abgeordnete der Fraktion der
AfD in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13619 nach Details
zum Abtransport der Strahlenquelle aus Berlin-Karlshorst, weil das Gelände
nunmehr zur Wohnraumbebauung genutzt werden sollte (www.tagesspiege
l.de/berlin/das-radioaktive-erbe-von-karlshorst-4956559.html).
In der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/13850
heißt es, dass gegenwärtig Möglichkeiten zur Konditionierung des Materials
geprüft würden und ein zeitlicher Horizont für den Abtransport der
Plutonium-Beryllium-Quelle aus Berlin-Karlshorst derzeit nicht genannt werden
könne. Eine Prüfung der Optionen zum Abtransport und Verbleib laufe jedoch
bereits.
Des Weiteren heißt es, dass zur Überwachung der Sicherheitsanforderungen
an die Strahlenquelle die Bundesregierung kontinuierlich Messungen
durchführe. Zudem kontrollieren regelmäßig die Internationale Atomenergie-
Organisation (IAEO) sowie die EURATOM die Lagerung. Von der Aufbewahrung
der Quelle soll keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgehen (www.base.bu
nd.de/shareddocs/kurzmeldungen/de/2018/3101-strahlenquelle.html).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 2. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Liegt die Zuständigkeit für Aspekte der staatlichen Verwahrung von
Kernbrennstoffen nach der Umbenennung des Bundesamtes für kerntechnische
Entsorgungssicherheit (BfE) in Bundesamt für die Sicherheit der
nuklearen Entsorgung (BASE) immer noch beim BASE, und wenn nein,
welche Bundesoberbehörde ist derzeit zuständig für Aspekte der
staatlichen Verwahrung von Kernbrennstoffen?
Ja.
2. Ist die Optionenprüfung zum Abtransport und weiteren Verbleib der
Strahlenquelle des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz
der Deutschen Demokratischen Republik aus Berlin-Karlshorst, die von
einem zylindrischen Behälter mit einem Durchmesser von 6 und einer
Höhe von 9,5 Zentimetern umschlossen wird (siehe
Bundestagsdrucksache 19/13850), inzwischen abgeschlossen?
a) Wenn ja, wann wurde die Optionenprüfung abgeschlossen?
b) Wenn nein, kann ein zeitlicher Horizont für den Abtransport genannt
werden?
3. Wenn die Frage 2 bejaht wurde, an welchen Ort, Zwischen- oder
Endlagerstandort im In- und Ausland, wurde die Strahlenquelle aus Berlin-
Karlshorst verbracht bzw. soll sie verbracht werden?
4. Wenn Frage 2 bejaht wurde, hat die Optionenprüfung eine
Endlagerfähigkeit des strahlenden Materials ergeben (bitte die Masse und chemische
Darstellung des Plutoniums sowie dessen Isotopenzusammensetzung
nennen und insbesondere entlang der gesetzlichen Rahmenbedingungen
erläutern)?
5. Wenn Frage 2 bejaht wurde, wie hoch (in Euro) ist der von der
Landessammelstelle an den Bund abzuführende Kostenanteil bei Annahme der
Plutonium-Beryllium-Strahlenquelle?
Die Fragen 2 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Optionenprüfung durch das BASE ist noch nicht abgeschlossen. Das BASE
strebt den Abtransport der Quelle bis Ende des Jahres 2026 an.
6. Wenn die Optionenprüfung (Frage 2) und der daran anschließende
Abtransport in ein Zwischen- oder Endlager für radioaktive Stoffe noch nicht
beendet sein sollte, was sind die Ursachen für diese lange
Bearbeitungsdauer (ggf. in Verbindung mit der Erläuterungsbitte in Frage 4 setzen)?
Der Zeitbedarf für die Optionenprüfung erklärt sich aus den Anforderungen an
die Aufbewahrung der Quelle insbesondere auf technischer Ebene.
7. Wann erfolgte die letzte Überwachungsmessung der Strahlenquelle durch
die zuständige Bundesoberbehörde?
Die messtechnische Überwachung der Strahlenquelle erfolgt kontinuierlich.
8. Wann erfolgte die letzte Kontrolle der Strahlenquelle durch die
Internationale Atomenergie-Organisation?
9. Wann erfolgte die letzte Kontrolle der Strahlenquelle durch die
EURATOM?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine gemeinsame Kontrolle der Strahlenquelle von IAEO und EURATOM
erfolgte zuletzt im November 2024.
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ISSN 0722-8333
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