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In Berlin-Karlshorst lagernde Plutonium-Beryllium-Neutronenquelle (Antwort zu Drs. 21/3674)

dip / drucksache 02.02.2026 · WP 21 · 21/4726 · Antwort · Original ↗

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In Berlin-Karlshorst lagernde Plutonium-Beryllium-Neutronenquelle (Antwort zu Drs. 21/3674) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4726 21. Wahlperiode 02.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Christian Birghan, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3674 – In Berlin-Karlshorst lagernde Plutonium-Beryllium-Neutronenquelle V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach der Deutschen Einheit übernahm das Bundesamt für Strahlenschutz das Gelände des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Karlshorst, Waldowallee, und damit auch eine strahlende Plutonium-Beryllium-Neutronenquelle, die ursprünglich zur Kalibrierung von Messgeräten eingesetzt wurde. Zur sicheren Verwahrung nach den Maßgaben des Atomgesetzes wurde für den zylinderförmigen strahlenden Kernbrennstoff auf dem Gelände in Berlin-Karlshorst ein Bunker errichtet (www.tagesspiegel.de/berlin/das-radioaktive-erbe-von-karlsh orst-4956559.html). In der zweiten Hälfte des Jahres 2019 fragten Abgeordnete der Fraktion der AfD in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13619 nach Details zum Abtransport der Strahlenquelle aus Berlin-Karlshorst, weil das Gelände nunmehr zur Wohnraumbebauung genutzt werden sollte (www.tagesspiege l.de/berlin/das-radioaktive-erbe-von-karlshorst-4956559.html). In der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/13850 heißt es, dass gegenwärtig Möglichkeiten zur Konditionierung des Materials geprüft würden und ein zeitlicher Horizont für den Abtransport der Plutonium-Beryllium-Quelle aus Berlin-Karlshorst derzeit nicht genannt werden könne. Eine Prüfung der Optionen zum Abtransport und Verbleib laufe jedoch bereits. Des Weiteren heißt es, dass zur Überwachung der Sicherheitsanforderungen an die Strahlenquelle die Bundesregierung kontinuierlich Messungen durchführe. Zudem kontrollieren regelmäßig die Internationale Atomenergie- Organisation (IAEO) sowie die EURATOM die Lagerung. Von der Aufbewahrung der Quelle soll keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgehen (www.base.bu nd.de/shareddocs/kurzmeldungen/de/2018/3101-strahlenquelle.html). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 2. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Liegt die Zuständigkeit für Aspekte der staatlichen Verwahrung von Kernbrennstoffen nach der Umbenennung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) in Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) immer noch beim BASE, und wenn nein, welche Bundesoberbehörde ist derzeit zuständig für Aspekte der staatlichen Verwahrung von Kernbrennstoffen? Ja. 2. Ist die Optionenprüfung zum Abtransport und weiteren Verbleib der Strahlenquelle des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz der Deutschen Demokratischen Republik aus Berlin-Karlshorst, die von einem zylindrischen Behälter mit einem Durchmesser von 6 und einer Höhe von 9,5 Zentimetern umschlossen wird (siehe Bundestagsdrucksache 19/13850), inzwischen abgeschlossen? a) Wenn ja, wann wurde die Optionenprüfung abgeschlossen? b) Wenn nein, kann ein zeitlicher Horizont für den Abtransport genannt werden? 3. Wenn die Frage 2 bejaht wurde, an welchen Ort, Zwischen- oder Endlagerstandort im In- und Ausland, wurde die Strahlenquelle aus Berlin- Karlshorst verbracht bzw. soll sie verbracht werden? 4. Wenn Frage 2 bejaht wurde, hat die Optionenprüfung eine Endlagerfähigkeit des strahlenden Materials ergeben (bitte die Masse und chemische Darstellung des Plutoniums sowie dessen Isotopenzusammensetzung nennen und insbesondere entlang der gesetzlichen Rahmenbedingungen erläutern)? 5. Wenn Frage 2 bejaht wurde, wie hoch (in Euro) ist der von der Landessammelstelle an den Bund abzuführende Kostenanteil bei Annahme der Plutonium-Beryllium-Strahlenquelle? Die Fragen 2 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Optionenprüfung durch das BASE ist noch nicht abgeschlossen. Das BASE strebt den Abtransport der Quelle bis Ende des Jahres 2026 an. 6. Wenn die Optionenprüfung (Frage 2) und der daran anschließende Abtransport in ein Zwischen- oder Endlager für radioaktive Stoffe noch nicht beendet sein sollte, was sind die Ursachen für diese lange Bearbeitungsdauer (ggf. in Verbindung mit der Erläuterungsbitte in Frage 4 setzen)? Der Zeitbedarf für die Optionenprüfung erklärt sich aus den Anforderungen an die Aufbewahrung der Quelle insbesondere auf technischer Ebene. 7. Wann erfolgte die letzte Überwachungsmessung der Strahlenquelle durch die zuständige Bundesoberbehörde? Die messtechnische Überwachung der Strahlenquelle erfolgt kontinuierlich. 8. Wann erfolgte die letzte Kontrolle der Strahlenquelle durch die Internationale Atomenergie-Organisation? 9. Wann erfolgte die letzte Kontrolle der Strahlenquelle durch die EURATOM? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine gemeinsame Kontrolle der Strahlenquelle von IAEO und EURATOM erfolgte zuletzt im November 2024. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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