Aktueller Stand des Rückbaus deutscher Kernkraftwerke und Umfang der für die Reaktivierung der jeweiligen Anlage nötigen Maßnahmen
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Aktueller Stand des Rückbaus deutscher Kernkraftwerke und Umfang der für die Reaktivierung der jeweiligen Anlage nötigen Maßnahmen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7394
21. Wahlperiode 29.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Paul Schmidt, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann,
Marc Bernhard, Bernd Schattner, Andreas Mayer, Manfred Schiller und der
Fraktion der AfD
Aktueller Stand des Rückbaus deutscher Kernkraftwerke und Umfang der für die
Reaktivierung der jeweiligen Anlage nötigen Maßnahmen
Die anhaltend hohen und weiter ansteigenden Strompreise in Deutschland
belasten Haushalte sowie die Industrie erheblich und gefährden nach
Wahrnehmung der Fragesteller die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts
Deutschland. Vor diesem Hintergrund hat die Debatte um die Nutzung der
Kernenergie als kostengünstige, grundlastfähige Säule der Stromversorgung in
ihren Augen neue Dringlichkeit erhalten. Untersuchungen des internationalen
Thinktank Radiant Energy Group (u. a. zum potenziellen Neustart deutscher
Reaktoren, vgl. www.radiantenergygroup.com/reports/restarting-germanys-reac
tors-feasibility-and-schedule) zeigen, dass der Wiederinbetriebnahme einer
Reihe abgeschalteter deutscher Kernkraftwerke (KKW) technisch keine
unüberwindbaren Hindernisse entgegenstehen. Laut diesen Analysen könnten
12 Gigawatt netto an verlässlicher Kraftwerkskapazität innerhalb weniger Jahre
und zu wirtschaftlich annehmbaren Konditionen (ca. 19 Mrd. Euro
Investitionen, Levelized Cost of Electricity (LCOE) circa 33 bis 46 Euro/MWh zu
7,38 Prozent Weighted Average Cost of Capital (WACC), ebd.) reaktiviert
werden, sofern der laufende Rückbau unverzüglich gestoppt wird. Um diese
Handlungsoptionen für eine bezahlbare Energieversorgung transparent zu bewerten,
bedarf es für die Fragesteller einer präzisen Erfassung des aktuellen Status der
Anlagen durch die Bundesregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Rückbaustand
aller ehemaligen deutschen Kernkraftwerksstandorte mit Leistungsbetrieb,
insbesondere hinsichtlich
a) bereits abgerissener Gebäude oder Gebäudeteile,
b) noch vorhandener Gebäude, Systeme und Anlagenteile,
c) bereits demontierter, zerlegter, verschrotteter, entsorgter,
freigemessener oder dauerhaft unbrauchbar gemachter Komponenten,
d) noch ausstehender Rückbauschritte,
e) vorhandener, in Betrieb befindlicher oder bereits zurückgebauter
Infrastruktur, insbesondere Umspannwerke, Netzanschlüsse,
Schaltanlagen, Verwaltungsgebäude, Werkstätten, Bahnanschlüsse,
Hafenanlagen, Wasserstraßenanbindungen und Kühlwasserinfrastruktur?
2. Welche der folgenden Hauptkomponenten sind am jeweiligen Standort
zum Stichtag der Beantwortung nach Kenntnis der Bundesregierung noch
physisch intakt, unzerlegt und grundsätzlich technisch nutzbar vorhanden:
a) Reaktordruckbehälter,
b) Dampferzeuger,
c) Primärkreislaufkomponenten,
d) Turbinen,
e) Generatoren,
f) Leitstände,
g) Notstromsysteme,
h) Sicherheitssysteme,
i) Brennelementlagerbecken?
3. Welche Rückbaumaßnahmen aller ehemaligen und aktuellen deutschen
Kernkraftwerksstandorte sind jeweils nach heutigem Stand, nach Kenntnis
der Bundesregierung, bereits durchgeführt, welche bis Ende 2030 am
jeweiligen Standort genehmigt, vorgesehen oder beantragt?
4. Welche gegebenenfalls bereits durchgeführten oder vorgesehenen
Rückbaumaßnahmen aller ehemaligen und aktuellen deutschen
Kernkraftwerksstandorte müssten nach Einschätzung der Bundesregierung für die
Wiederinbetriebnahme des jeweiligen Kernkraftwerks einerseits
technisch, andererseits genehmigungsrechtlich oder rechtlich rückgängig
gemacht werden, und welcher zeitliche Ablauf müsste dabei eingehalten
werden?
5. Für welche Standorte hält die Bundesregierung eine
Wiederinbetriebnahme grundsätzlich für technisch nicht mehr realisierbar, und aus welchen
insbesondere wesentlichen technischen Gründen (bitte jeweils ausführen)?
6. Welche insbesondere wesentlichen technischen Maßnahmen, neu zu
beschaffenden Komponenten sowie Genehmigungen wären nach Kenntnis
der Bundesregierung für eine Wiederinbetriebnahme des jeweiligen
Kernkraftwerksstandortes erforderlich?
7. Welche rechtlichen, genehmigungsrechtlichen, EU- oder
verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und Hindernisse wären – vorbehaltlich einer
Änderung der Regelungen des § 7 Absatz 1a des Atomgesetzes (AtG)
zum Erlöschen der Berechtigung zum Leistungsbetrieb von
Kernkraftwerken – nach Einschätzung der Bundesregierung für eine
Wiederinbetriebnahme des jeweiligen Kernkraftwerksstandortes zu berücksichtigen (bitte
dabei unter anderem auch etwaige EU-rechtliche Fördermaßnahmen bzw.
Einschränkungen angeben)?
8. Welche technischen Maßnahmen müssten nach Einschätzung der
Bundesregierung kurzfristig ergriffen beziehungsweise unterlassen werden, um
die Option einer späteren Wiederinbetriebnahme des jeweiligen
Kernkraftwerksstandortes zu erhalten (bitte jeweils für die
Kernkraftwerksstandorte einzeln ausführen)?
9. Welche sicherheitstechnischen Nachweise und Periodischen
Sicherheitsüberprüfungen (PSÜ), die vor der Abschaltung gültig waren, müssten
nach Kenntnis der Bundesregierung für eine Wiederinbetriebnahme neu
erbracht werden, und welche Übergangsfristen wären dafür einerseits
technisch, andererseits gesetzlich erforderlich bzw. möglich?
10. Welchen Kosten- und Zeitrahmen hält die Bundesregierung –
vorbehaltlich einer Änderung der Regelungen des § 7 Absatz 1a AtG zum
Erlöschen der Berechtigung zum Leistungsbetrieb von Kernkraftwerken – für
eine Wiederinbetriebnahme des jeweiligen Kernkraftwerksstandortes für
realistisch, sofern die laufenden Rückbaumaßnahmen unverzüglich
gestoppt würden, und wie verhalten sich diese Schätzungen relativ zu den
erwarteten verbleibenden Rückbaukosten?
11. Welche Faktoren führen – vorbehaltlich einer Änderung der Regelungen
des § 7 Absatz 1a AtG zum Erlöschen der Berechtigung zum
Leistungsbetrieb von Kernkraftwerken – nach Einschätzung der Bundesregierung zu
den größten Kosten-, Zeit-, Genehmigungs- und Beschaffungsrisiken
einer Wiederinbetriebnahme des jeweiligen KKW-Standortes?
12. Welche formellen oder informellen Gespräche, Kontakte, Abstimmungen
oder schriftlichen Stellungnahmen hat die Bundesregierung seit dem
8. Dezember 2021 gegebenenfalls mit den Betreibern der genannten
Kernkraftwerksstandorte hinsichtlich einer möglichen Wiederinbetriebnahme
geführt oder erhalten, welche Erkenntnisse liegen ihr über die Bereitschaft
der Betreiber vor, bei geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen an
einer Wiederinbetriebnahme mitzuwirken, und welche Erkenntnisse liegen
über das Interesse anderer nationaler oder internationaler Unternehmen an
einer Übernahme, Beteiligung oder Durchführung einer
Wiederinbetriebnahme der Bundesregierung gegebenenfalls vor (bitte die aktuellen
Entwicklungen miteinbeziehen und jeweils nach Datum, Ereignis und Inhalt
des Ereignisses aufschlüsseln)?
13. Hat sich die Bundesregierung – unter Einbeziehung der aktuellen
Beschäftigten vergleichbarer kerntechnischer Anlagen und kerntechnischer
Zulieferfirmen in Deutschland und Europa und ehemaliger Mitarbeiter
deutscher kerntechnischer Anlagen – eine Auffassung erarbeitet zur
Verfügbarkeit von kerntechnischem Fachpersonal für eine mögliche
Wiederinbetriebnahme der genannten Kernkraftwerksstandorte bis zum Jahr
2030, wenn ja, wie lautet diese, und welche Erkenntnisse besitzt sie
gegebenenfalls über das altersbedingte Ausscheiden von Fachkräften sowie
über einen möglichen Abfluss kerntechnischer Fachkompetenz in andere
Branchen oder ins Ausland?
14. Welche Gutachten, Bewertungen, Stellungnahmen oder sonstigen
Erkenntnisse, insbesondere der Betreiber, liegen der Bundesregierung
gegebenenfalls zur technischen Wiederherstellbarkeit und möglichen
Wiederinbetriebnahme der jeweiligen Kernkraftwerksstandorte vor, und unter
welchen Bezeichnungen, Vorgangsnummern oder Aktenzeichen werden
diese geführt?
15. Welche Rückbau- und Abrissgenehmigungen für die jeweiligen Standorte
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021
erteilt, und auf welcher technischen und rechtlichen Grundlage erfolgte
dies?
16. Welche aktuellen Genehmigungen bestimmen nach Kenntnis der
Bundesregierung den aktuellen Betrieb des jeweiligen KKW-Standorts, und
welche weiteren Genehmigungen befinden sich jeweils derzeit in
Vorbereitung, Beantragung oder Prüfung?
17. Welche Abstimmungen haben seit dem 8. Dezember 2021 zwischen
Bundesregierung, Landesregierungen, Aufsichtsbehörden und/oder Betreibern
zum Fortgang des Rückbaus, über einen möglichen Rückbaustopp oder
die langfristige Sicherung von Optionen zur Wiederinbetriebnahme
gegebenenfalls stattgefunden?
18. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021
Rückbaumaßnahmen eingestellt, pausiert, eingeschränkt, verlängert,
verzögert, beschleunigt, erweitert oder vorgezogen, und wenn ja, welche und
aus welchen Gründen?
19. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang für den
Rückbau der jeweiligen Standorte angefallen?
20. Welche Kosten werden nach Kenntnis der Bundesregierung für die noch
ausstehenden Rückbaumaßnahmen am jeweiligen Standort erwartet?
21. Welchen wirtschaftlichen oder bilanziellen Wert besitzen die noch
vorhandenen Anlagenbestandteile am jeweiligen Standort nach Kenntnis der
Bundesregierung?
22. Welche Maßnahmen wurden oder werden nach Kenntnis der
Bundesregierung ergriffen oder sind geplant, um kerntechnisches Fachwissen,
Betriebserfahrungen und technische Kompetenzen u. a. für eine mögliche
spätere Wiederinbetriebnahme des jeweiligen Standortes einerseits und
der Gesamtheit der Standorte andererseits zu erhalten oder
wiederzuerlangen?
23. Welche wesentlichen technischen Unterlagen, Betriebsdaten,
Sicherheitsnachweise, Genehmigungsunterlagen und sonstigen Dokumentationen
müssten nach Einschätzung der Bundesregierung für eine spätere
Wiederinbetriebnahme des jeweiligen Kernkraftwerksstandortes zwingend
verfügbar sein oder gemacht werden, welche dieser Unterlagen liegen nach
Kenntnis der Bundesregierung weiterhin vollständig vor, und bei welchen
Unterlagen bestehen Lücken, Verluste oder sonstige Einschränkungen der
Verfügbarkeit oder Nutzbarkeit?
24. Welche Mengen radioaktiver Abfälle sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang für die jeweilige kerntechnische Anlage angefallen, und mit
welchen weiteren Mengen wird jeweils beim Fortbestehen des
Rückbaubetriebs einerseits bis Ende 2030 und andererseits bis zum Ende des
Rückbaus gerechnet?
25. Welche Mengen an freigemessenen Materialien wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang aus dem Kontrollbereich der jeweiligen
kerntechnischen Anlage ausgeschleust, und mit welchen weiteren Mengen
wird jeweils beim Fortbestehen des Rückbaubetriebs einerseits bis Ende
2030 und andererseits bis zum Ende des Rückbaus gerechnet?
26. Welche Mengen an Wertstoffen oder recycelbaren Materialien wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung an den jeweiligen Standorten bislang
verwertet, und mit welchen weiteren Mengen wird jeweils beim
Fortbestehen des Rückbaubetriebs einerseits bis Ende 2030 und andererseits bis
zum Ende des Rückbaus gerechnet?
27. Welche internationalen Beispiele einer Wiederinbetriebnahme
zwischenzeitlich stillgelegter Kernkraftwerke sind der Bundesregierung
gegebenenfalls bekannt?
28. Welche technischen, regulatorischen und wirtschaftlichen
Voraussetzungen waren nach Kenntnis der Bundesregierung dort gegebenenfalls
jeweils für eine erfolgreiche Wiederinbetriebnahme erforderlich (vgl.
Frage 27)?
29. Welche Unterschiede bestehen nach Auffassung der Bundesregierung
hierbei jeweils gegenüber den jeweiligen deutschen Kernkraftwerken (vgl.
die Fragen 27 und 28)?
Berlin, den 27. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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