Genehmigungsverfahren zur Verlängerung der Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle
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Genehmigungsverfahren zur Verlängerung der Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6622
21. Wahlperiode 23.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Jan-Niclas Gesenhues,
Dr. Julia Verlinden, Lisa Badum, Julia Schneider, Claudia Müller und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Genehmigungsverfahren zur Verlängerung der Zwischenlager für hoch
radioaktive Abfälle
Im April 2023 wurden die letzten drei deutschen Atomkraftwerke (AKW) aus
dem Leistungsbetrieb genommen und mit diesem Abschalten der im Jahr 2011
vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossene Atomausstieg
umgesetzt und vollzogen. 60 Jahre Atomkraftnutzung haben eine strahlende, hoch
radioaktive Altlast hinterlassen, die an 16 Zwischenlagerstandorten in bis zu
1 800 Castorbehältern auf ein tiefengeologisches Endlager warten. Dessen
Standortsuche läuft intensiv, dennoch ist mit einem Einlagerungsbeginn erst in
einigen Jahrzehnten zu rechnen.
Die Zwischenlagergenehmigungen zielten auf diese Zeithorizonte nicht ab: Sie
gelten jeweils für 40 Jahre, in Erwartung eines dann betriebsbereiten Endlagers;
technische Gründe für die Befristung gab es laut Behörden nicht. Nun laufen
die ersten Genehmigungen noch lange vor einer Standortentscheidung aus
(Gorleben 2034, bis 2047 alle übrigen). Nach § 6 des Atomgesetzes (AtG)
braucht jedes Lager ein vollständiges Genehmigungsverfahren. Das Bundesamt
für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) veranschlagt für diesen
Genehmigungsprozess einen Zeitraum von acht Jahren, weshalb eine
Beantragung seitens der BGZ (Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH) für das
Zwischenlager Gorleben unmittelbar bevorsteht. Zwei Zwischenlager, Brunsbüttel
und Jülich, laufen schon heute ohne gültige Genehmigung, nur per
aufsichtlicher Anordnung; in Brunsbüttel hob ein Gericht die Genehmigung wegen
unzureichenden Schutzes gegen moderne Bedrohungsszenarien auf. In
Norddeutschland stehen fünf baugleiche Zwischenlagerstandorte.
Die rechtlichen und technischen Anforderungen an eine verlängerte
Zwischenlagerung sind bislang nicht in einem eigenständigen Regelwerk definiert. Für
das Zwischenlager Gorleben wurde bereits im November 2024 der UVP
(Umweltverträglichkeitsprüfung)-Antrag gestellt, ein Scoping-Termin erfolgte
im Oktober 2025. Die Genehmigungsverfahren laufen damit ohne ein
eigenständiges Regelwerk für den neu eingetretenen Sachverhalt einer erheblich
verlängerten Zwischenlagerung an. Ab Mitte der 2030er-Jahre kommen parallel
laufende Genehmigungsverfahren für die Standortzwischenlager hinzu, sodass
bis zu elf Verfahren parallel zu bearbeiten sein werden. Gleichzeitig drohen
pauschale Sparvorgaben für Bundesbehörden und Bundesgesellschaften der
nuklearen Sicherheit, obwohl deren Tätigkeit im Hinblick auf die Zwischen- und
Endlagerung größtenteils gar nicht aus dem Bundeshaushalt, sondern dem
kerntechnischen Entsorgungsfonds (KENFO) finanziert werden, in den
seinerzeit die Betreiber der AKW Milliardenbeträge einbezahlt haben.
Die sichere Verwahrung des Atommülls über einen langen Zeitraum bis zur
Endlagerung hängt maßgeblich an der Barrierewirkung der Castor-Behälter. Sie
stellen die einzige materiell wirksame Sicherheitsschicht dar. Die
sicherheitstechnische Begutachtung der Behälter durch die Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung (BAM) und die darauf gestützte
Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG sind auf 40 Jahre ausgelegt, ein Zeitraum, der je nach
Endlagerzeitplanung um das bis zu Dreifache überschritten werden könnte. Eine
direkte Inspektion des Behälterinneren ist aktuell technisch nicht möglich; die
Langzeitsicherheitsnachweise beruhen ausschließlich auf Rechenmodellen, und
weltweit existieren keine empirischen Nachweise für sichere
Langzeitnutzungen über 50 Jahre. Sicherheitsrelevant sind insbesondere das Verhalten der
elastischen Metalldichtungen unter Bestrahlung und Temperatur, die Druckschalter
als wesentliche Einzelbehälterüberwachung sowie das Verhalten des
radioaktiven Inventars, etwa bei Hochabbrand- und defekten Brennelementen (www.ew
n-gmbh.de/fileadmin/user_upload/EWN/Aufgaben/Zwischenlagerung/Hochrad
ioaktive_Abf%C3 ProzentA4lle/Grafiken/2025-03-10_Brosch%C3 ProzentBCr
e-40__Web.pdf). Daran knüpfen die Fragen nach einer verbindlichen integralen
Zustandskontrolle für alle Standorte, nach dem stichprobenartigen Öffnen von
Behältern in internationaler Zusammenarbeit, nach einer begleitenden Prüfung
durch die Genehmigungsbehörde und nach Genehmigungserteilung (ebenfalls
durch den Betreiber des Zwischenlager Lubmin in vorangegangener Quelle
gefordert) sowie nach dem dauerhaften Erhalt der Transportfähigkeit an. Hinzu
kommt, dass die Standorte über diesen verlängerten Zeitraum vor den Folgen
der Klimakrise wie z. B. Hochwasser, Hitzeperioden und Waldbränden
geschützt werden müssen.
Neben den physikalisch-materiellen Risiken aus dem Behälterinneren und der
Umwelt steht die Herausforderung der Sicherung gegen gezielte Einwirkungen
von außen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hob 2013 die
Betriebsgenehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel ausdrücklich mit der
Begründung auf, dass der Absturz eines Großraumflugzeugs sowie moderne
Waffensysteme nicht ausreichend berücksichtigt worden seien; baugleiche
Standortzwischenlager (Brokdorf, Grohnde, Krümmel, Lingen, Unterweser) verfügen
weiterhin über bestandskräftige Genehmigungen, ohne dass eine entsprechende
öffentlich dokumentierte Nachprüfung vorliegt (https://dejure.org/dienste/verne
tzung/rechtsprechung?Gericht=OVG+Schleswig-Holstein&Datum=19.06.2013
&Aktenzeichen=4+KS+3/08). Hinzu kommen erhebliche bauliche
Unterschiede, mit Wand- und Deckenstärken von 20 bis 50 cm an Standorten wie Ahaus
und Gorleben bis zu 120/130 cm an den STEAG-Standorten (https://ahauser-er
klaerung.de/die-ahauser-misere). Eine aktuelle Studie analysiert systematisch
Drohnenangriffe als realistische Bedrohung (www.ausgestrahlt.de/media/filer_
public/28/79/2879b772-0fdd-4312-bc4d-16c3f52a291f/zwischenlager-ahaus-br
okdorf-ausgestrahlt.pdf); ein Szenario, das durch den russischen Angriffskrieg
gegen die Ukraine und die dortigen gezielten Angriffe auf Nuklearinfrastruktur
eine neue Relevanz erhalten hat. Ein bundeseinheitliches, aktualisiertes
Schutzkonzept, einschließlich Cybersicherheit, Drohnenabwehr und auf nukleare
Störfallszenarien zugeschnittener externer Katastrophenschutzpläne, ist öffentlich
nicht bekannt. Die Genehmigungsbehörde BASE erklärte gegenüber dem
Umweltausschuss in der Anhörung am 15. April 2026 zudem, dass kriegerische
Auseinandersetzungen nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens seien.
Ob Behälterintegrität, Materialalterung oder Schutzkonzepte, sämtliche dieser
Sicherheitsbewertungen stehen und fallen mit der zugrunde liegenden
Forschung. Diese aber hinkt den Verfahren hinterher: Wesentliche Ergebnisse des
BGZ (BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH)-Forschungsprogramms
werden bei Antragstellung für die Neugenehmigung des Zwischenlagers
Gorleben Mitte 2026 voraussichtlich noch nicht vorliegen, obwohl Gorleben als
Blaupause für die Genehmigungsverfahren aller weiteren Zwischenlager dienen
soll. Dies könnte zur Folge haben, dass es uneinheitliche Standards für die
verschiedenen Zwischenlager gibt, wenn eine laufende Aktualisierung dieser in
einem spezifischen Regelwerk verankert wird.
Ebenso entscheidend wie die technische und wissenschaftliche Absicherung ist
die Frage, wer an den Verfahren mitwirken kann, denn eine lokale Akzeptanz
der Zwischenlagerung muss über Jahrzehnte hinweg tragen. Aktuell ist an
jedem Standort eine vom BASE durchgeführte Beteiligung in Form eines
Erörterungstermins vorgesehen (www.base.bund.de/shareddocs/downloads/de/bericht
e/ge/info-und-dialogkonzept.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Nach
Auffassung der Fragestellenden besteht jedoch die Gefahr, dass Beteiligung als
einseitige Information und nur im Hinblick auf die Erfüllung von
Genehmigungsanforderungen jeweils für zeitliche Inkremente ausgestaltet wird. Unklar bliebe
dabei der Ort, an dem staatliche Institutionen auf Augenhöhe mit der
Zivilgesellschaft ihr Konzept für die Gesamtheit der bevorstehenden, viele
Jahrzehnte andauernden Langzeitzwischenlagerung diskutieren.
All die oben formulierten Betrachtungen setzen schließlich voraus, dass über
Jahrzehnte hinweg das nötige Fachwissen erhalten bleibt, während die letzte
Generation mit praktischer Betriebserfahrung in kerntechnischen Anlagen in
den Ruhestand geht und die akademische Ausbildungskapazität sinkt. Ein von
der Bundesregierung im Jahr 2020 vorgelegtes Konzept zur Kompetenz- und
Nachwuchsentwicklung für die nukleare Sicherheit (Kompetenzerhaltkonzept,
Bundestagsdrucksache 19/22253, August 2020) wartet laut
Bundesrechnungshof auf seine Umsetzung (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloa
ds/DE/Berichte/2024/base-ressortforschung-volltext.pdf?__blob=publicationFil
e&v=2); Problematisch ist demnach auch die Konzentration der
Ressortforschung auf fast einen einzigen Auftragnehmer, die GRS. Die
Entsorgungskommission warnte im Oktober 2024 vor einem drohenden Verlust von
Praxiswissen (https://entsorgungskommission.de/sites/default/files/reports/ESK_Position
spapier_ZEIT_AuswahlverfahrenBeschleunigungspotenziale_ESK118_25102
4.pdf). Offen bleibt, wie der Erhalt des Spezialwissens zur technischen
Überwachung der Castor-Behälter über 50 und mehr Jahre, der Fortbestand des
einzigartigen bzw. größten deutschen Forschungsinstituts mit Infrastruktur für
hoch radioaktive Materialien (Institut für Nukleare Entsorgung des Karlsruher
Instituts für Technologie (KIT‑INE)) und die Entwicklung der
Studierendenzahlen konkret gesichert werden sollen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Welches konkrete Regelwerk soll für die Neugenehmigungsverfahren,
welche dieses Jahr beginnen, gelten, und auf welcher Rechtsgrundlage
werden diese Verfahren geführt, falls bei Antragstellung für das
Zwischenlager Gorleben noch kein abgeschlossenes Regelwerk vorliegt?
2. Wann plant die Bundesregierung, dieses Regelwerk zu veröffentlichen?
3. Wie wird die Öffentlichkeit über den Prozess der Erarbeitung eines neuen
Regelwerkes informiert und aktiv involviert, und wie möchte die
Bundesregierung eine Konsultation der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung des
Regelwerkes sicherstellen?
4. Plant die Bundesregierung, die Genehmigungen für den gesamten
prognostizierten Zwischenlagerzeitraum (bis ca. 2100) zu erteilen, oder sind
kürzere Genehmigungsintervalle mit regelmäßiger Neubewertung
vorgesehen, um den jeweils geltenden Stand von Wissenschaft und Technik
einzubeziehen, und wenn, ja in welcher Form finden diese regelmäßigen
Neubewertungen statt?
5. Falls über kürzere Intervalle genehmigt wird, an welcher Stelle und in
welchem Konzept wird die Gesamtdauer der Zwischenlagerung von
möglicherweise insgesamt bis zu 120 Jahren verbindlich berücksichtigt (also
ab heute weitere bis zu 80 Jahre, bis der letzte Castorbehälter im noch zu
findenden und zu bauenden Endlager eingelagert wird)?
6. Wird für die anstehenden Verfahren formal eine Neugenehmigung oder
lediglich eine Änderungsgenehmigung gefordert, und wird dabei für jedes
Zwischenlager eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung mit
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt?
7. Inwieweit fließen die Ergebnisse des Gorleben-UVP-Scoping-Termins
vom Oktober 2025 als Blaupause in die folgenden Verfahren ein, und wie
wird ein einheitlicher Verfahrensrahmen für alle 16 Standorte
sichergestellt?
8. Welche Fristen sieht die Bundesregierung für die einzelnen
Verfahrensschritte (Antragstellung, UVP-Scoping, öffentliche Auslegung,
Erörterungstermin, Genehmigungsbescheid) vor, und wie wird deren Einhaltung
überwacht?
9. Werden die Neugenehmigungsverfahren für Standortzwischenlager und
für die zentralen Zwischenlager nach denselben prozeduralen und
materiellen Standards durchgeführt?
10. Wie wird die nach § 6 Absatz 5 AtG vorgeschriebene Befassung des
Bundestages ausgestaltet, wann wird sie eingeleitet, und wie wird eine
entsprechende parlamentarische Befassung trotz der für die beiden zentralen
Zwischenlager abweichenden Rechtslage auch für diese sichergestellt?
11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das BASE, die bis zu elf
parallelen Genehmigungsverfahren mit ausreichend Fachpersonal
durchführen kann, trotz drohender pauschaler Sparvorgaben für Bundesbehörden,
die sich auch auf KENFO-refinanzierte Aufgabenbereiche der nuklearen
Sicherheit und Entsorgung auszuwirken drohen?
12. Wie schließt die Bundesregierung künftig Konstellationen wie in
Brunsbüttel und Jülich aus, in denen hoch radioaktiver Abfall seit über einem
Jahrzehnt ohne gültige Aufbewahrungsgenehmigung allein auf Basis
aufsichtlicher Anordnungen gelagert wird, und welche Maßnahmen trifft sie,
falls ein Neugenehmigungsverfahren scheitert oder gerichtlich aufgehoben
wird?
13. Wie fließen die vorhandenen empirischen Messdaten aus 40 Jahren
Zwischenlagerung in die neuen Genehmigungsverfahren ein, und welchen
Stellenwert haben sie gegenüber rein rechnerischen Nachweisen?
14. Warum erfolgt der Austausch der Druckschalter an den Castor-Behältern
bislang nur bei Ausfall und nicht präventiv, obwohl diese Komponenten
die wesentliche Einzelbehälterüberwachungsmöglichkeit darstellen?
15. Wie viele Druckschalterereignisse wurden seit Inbetriebnahme der
Zwischenlager je Standort und je Kalenderjahr bis 2025 erfasst, und gibt es
einen Zusammenhang zwischen einer bestimmten Serie und einem
bestimmten Baujahr der Druckschalter und diesen Ereignissen?
16. Ist eine kontinuierliche integrale Zustandskontrolle der Castor-Behälter
über Dosisleistungs- und Temperaturmessungen zur Bewertung der
Schutzziele Abschirmung und Wärmeabfuhr, wie sie von der EWN
(Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH) für ihren Standort vorgesehen
ist, auch für alle übrigen Zwischenlager verpflichtend geplant, und wenn
nein, warum nicht?
17. Welche Konzepte verfolgt die Bundesregierung für ein stichprobenartiges
und repräsentatives Öffnen beladener Castor-Behälter zur direkten
Inspektion des Inventars?
a) Inwieweit geht die deutsche Beteiligung am OECD (Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)/NEA (Nuclear
Energy Agency)-Projekt SCIP V über die Entrichtung von
Mitgliedsbeiträgen, die Nutzung der an Studsvik-Material gewonnenen Daten
und die Teilnahme an Gremiensitzungen hinaus?
b) Werden im Rahmen von SCIP V auch für deutsche Leistungsreaktoren
repräsentative Brennstäbe untersucht, und wenn nein, wie wird die
Übertragbarkeit der an nichtdeutschem Material gewonnenen
Ergebnisse auf das in deutschen Zwischenlagern eingelagerte Inventar
belastbar nachgewiesen?
18. Wie bewertet die Bundesregierung den Forschungsbedarf zu
Hochabbrand- und defekten Brennelementen, und welche
Forschungsvorhaben adressieren diese Fragestellung konkret?
19. Wie berücksichtigt die Bundesregierung die Auswirkungen der
Klimakrise (Extremwetterereignisse, Hochwasser, Waldbrände,
Temperaturerhöhung) auf die Sicherheit der Zwischenlager und der Castor-Behälter über
den verlängerten Lagerungszeitraum hinaus?
a) Welche Standorte weisen nach aktuellem Kenntnisstand ein erhöhtes
Hochwasser- oder Überflutungsrisiko auf, und welche
Schutzmaßnahmen sind dort konkret vorgesehen?
b) Sind die Sicherheitsbetrachtungen der bestehenden Genehmigungen
auf Basis der Klimadaten der 1990er Jahre erstellt worden, und ist eine
Aktualisierung auf Basis aktueller Klimaprojektionen (z. B. der
Sechste Sachstandsbericht des Intergovernmental Panel on Climate Change
(IPCC AR6)) vorgesehen?
20. Wie wird die technisch limitierte Lebenszeit eines Castor-Behälters und
insbesondere seiner Dichtung genau ermittelt, und was geschieht im Falle
einer voraussichtlichen Überschreitung?
21. Ist vorgesehen, die bisherige Genehmigungspraxis, bei der die
sicherheitstechnischen Nachweise ausschließlich vor Erteilung der Genehmigung
erbracht werden und die anschließende Aufsicht den jeweiligen
Landesbehörden obliegt, um eine begleitende, wiederkehrende Überprüfung durch
die Genehmigungsbehörde BASE nach Genehmigungserteilung zu
erweitern, wie sie etwa von der EWN angeregt wird, und inwieweit wird dabei
geprüft, diese fortlaufende sicherheitstechnische Überprüfung bei einer
Bundesbehörde zu bündeln, um einheitliche Maßstäbe sicherzustellen?
22. Sind die Anforderungen an die Castor-Behälter, welche noch nicht
beladen wurden und bei denen abzusehen ist, dass sie eine deutlich längere
Gesamtlagerzeit als 40 Jahre haben werden, anders als an jene, die unter
der Prämisse einer Endlagerung in den 2030er-Jahren beladen wurden?
23. Wie viele Angriffe (physisch oder Cyber) auf Zwischenlagerstandorte
wurden seit Beginn des aktuellen Genehmigungszeitraums registriert, und
gibt es einen Anstieg dieser Angriffe in den letzten fünf Jahren im
Vergleich zum Zeitraum davor?
24. Existieren, auch im Hinblick auf neue Bedrohungsszenarien,
allgemeingültige technische Mindestanforderungen an die Gebäudestruktur (Wand-
und Deckenstärke, Schutzeinrichtungen) für alle Zwischenlager, oder
gelten an jedem Standort unterschiedliche bauliche Mindeststandards?
25. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die
Genehmigungsbehörde BASE gegenüber dem Umweltausschuss erklärte, kriegerische
Auseinandersetzungen und entsprechende Vorkehrungen seien nicht
Gegenstand des Genehmigungsverfahrens, und treffen andere Behörden
Vorkehrungen gegen diese Szenarien?
26. Welche Maßnahmen gegen Drohnenangriffe auf Zwischenlager sind
derzeit umgesetzt oder in Planung, und wie wird die Wirksamkeit dieser
Maßnahmen evaluiert?
27. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Cybersicherheit der
Überwachungs- und Steuerungstechnik an den Zwischenlagern gegen
Angriffe abzusichern, und werden diese Anforderungen im neuen Regelwerk
verankert?
28. Wie häufig finden Tests statt, um die Sicherung zu überprüfen, und wie
fließen die Ergebnisse dieser Tests in die Neugenehmigungen ein?
29. Wann werden für die Langzeitzwischenlagerung relevante Ergebnisse des
BGZ-Forschungsprogramms vorliegen, und wie wirken sie sich auf die
Genehmigungsvoraussetzungen und mögliche bereits laufende
Genehmigungsverfahren aus?
30. Stützt sich das aktuelle Forschungskonzept zur verlängerten
Zwischenlagerung vorrangig auf Rechenmodelle, und wenn ja, welche
experimentellen und empirischen Ergänzungen sind vorgesehen, um die Modelle zu
validieren?
31. In welchem Umfang beteiligt sich Deutschland an internationalen
Forschungsprogrammen zur Langzeitintegrität von Trockenlagerbehältern
(z. B. EPRI (Electric Power Research Institute) Extended Storage
Collaboration Program, SCIP V), und welche Ergebnisse werden daraus für die
deutschen Verfahren erwartet?
32. Welche unabhängigen Überprüfungen der Forschungsergebnisse der BGZ,
oder der vom BGZ in Auftrag gegebene Forschung, die in das
Genehmigungsverfahren einfließen sollen, sind vorgesehen?
33. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung
im Rahmen der Neugenehmigungsverfahren nicht lediglich als einseitige
Information ausgestaltet wird, sondern eine in beide Richtungen wirksame
Beteiligung ermöglicht?
34. Wie können staatliche Institutionen und die beteiligte Öffentlichkeit für
die jährlichen Statuskonferenzen zur Zwischenlagerung eine gemeinsame
Agenda entwickeln?
35. Welche finanziellen Mittel für unabhängige fachliche Expertise stellt die
Bundesregierung für zivilgesellschaftliche Akteure bereit, die sich an den
Genehmigungsverfahren beteiligen wollen?
36. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in Reaktion auf den Bericht
des Bundesrechnungshofs aus dem Jahr 2024 zum
Kompetenzerhaltungskonzept (Bundestagsdrucksache 19/22253) ergriffen?
37. Wie sichert die Bundesregierung den Kompetenzerhalt bei der
technischen Überwachung der Castor-Behälter für den Zeitraum von bis zu 80
weiteren Jahren, in dem Spezialwissen zu Behälterkomponenten und
Messsystemen kontinuierlich vorgehalten werden muss?
Berlin, den 8. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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