polradar

Stand der Räumungsoptionen des Atommülls aus Jülich und Sicherheit des Zwischenlagers Ahaus (Antwort zu Drs. 21/736)

dip / drucksache 21.07.2025 · WP 21 · 21/976 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Stand der Räumungsoptionen des Atommülls aus Jülich und Sicherheit des Zwischenlagers Ahaus (Antwort zu Drs. 21/736) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/976 21. Wahlperiode 21.07.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mareike Hermeier, Dr. Fabian Fahl, Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/736 – Stand der Räumungsoptionen des Atommülls aus Jülich und Sicherheit des Zwischenlagers Ahaus V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Antwort auf die Schriftliche Frage 60 des Abgeordneten Dr. Fabian Fahl auf Bundestagsdrucksache 21/42 sowie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/148 wurde seitens der Bundesregierung zum Stand der Lagerung der 152 Castor-Behälter mit rund 300 000 hoch radioaktiven Brennelementekugeln in Jülich informiert. Damit verbunden ging es um den möglichen Neubau eines Zwischenlagers in Jülich bzw. um den möglichen Abtransport der Castor-Behälter über die Straßen und Brücken von Nordrhein-Westfalen (NRW) ins Zwischenlager Ahaus. Noch am 17. April 2025 hatte die Vorgängerregierung in der oben genannten Antwort der damaligen Staatssekretärin Claudia Müller des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) auf die Schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Dr. Fabian Fahl (Die Linke) geantwortet, mit dem Neubau eines Zwischenlagers in Jülich und dem Transport der bestrahlten Brennelemente nach Ahaus gebe es zwei Optionen für den Umgang mit den AVR (Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor)-Brennelementen am Standort Jülich. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages sei im Bericht des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 7. September 2022 (Ausschussdrucksache 20(8)1649) darüber informiert worden, dass die Beteiligten die Räumungsoption der Verbringung der Brennelemente in das Zwischenlager nach Ahaus aus wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen als grundsätzlich vorzugswürdig einordnen. Darüber hinaus fordere der Haushaltsausschuss in seinem Maßgabebeschluss vom 30. November 2022 (Ausschussdrucksache 20(8)3443), die kostengünstigere Verbringung der Brennelemente nach Ahaus zu verfolgen, falls das Land Nordrhein-Westfalen die Mehrkosten eines Neubaus in Jülich nicht tragen möchte. Sie antwortete ferner, dass eine solche Absichtserklärung seitens des Landes NRW der Bundesregierung nicht bekannt sei. In einem Bericht an den Wirtschaftsausschuss des Landtags von NRW vom 23. Mai 2025 (NRW-Landtagsvorlage 18/3924; www.landtag.nrw.de/portal/W WW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-3924.pdf) verweist die NRW- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 18. Juli 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Wirtschaftsministerin Mona Neubaur darauf, dass sich Bund und Land 2015 in einer „Verwaltungsvereinbarung“ darauf geeinigt hätten, sich sämtliche Entsorgungs- und Lagerkosten für die Jülicher Brennelementekugeln im Verhältnis 70:30 teilen zu wollen. Dies sei – so das Verständnis der Fragesteller – schon ein Entgegenkommen des Landes gewesen, weil der Atommüll ja in Verantwortung des Bundes entstanden sei. Wörtlich heißt es dann: „Würde ein Lagerneubau erforderlich, würden Bund und Land die jeweiligen Anteile (70 bzw. 30 Prozent) zu finanzieren haben. Eine separate Absichtserklärung zu einzelnen Projekten ist somit nicht erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist das in der Berichtsanfrage aufgegriffene ‚Angebot des Bundes‘ als Versuch zu werten, sich in der Frage ‚Transport oder Lagerneubau‘ der Entscheidungsverantwortung zu entziehen und hohe Kosten auf das Land NRW abzuwälzen.“ Hier tritt nach Auffassung der Fragesteller ein Interpretations- und Zielkonflikt zwischen dem Bund und dem Land NRW zutage, der aber in der Konsequenz zu einem sicherheitspolitisch unnötigen und gefährlichen Dauereinsatz zahlreicher Polizeikräfte zum Abtransport der Castor-Behälter von Jülich nach Ahaus führen kann, da es bei Bund und Land NRW kein gemeinsames Interesse für eine zukunftsweisende Lösung am Standort Jülich in gemeinsamer Verantwortung zu geben scheint. Nach Amtsantritt der neuen Bundesregierung teilte NRW- Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) in der Sitzung des NRW- Wirtschaftsausschusses vom 28. Mai 2025 im Düsseldorfer Landtag mit, sie und ihr Düsseldorfer Ministerkollege Nathanael Liminski (CDU, NRW- Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten) hätten nach Amtsantritt der neuen Bundesregierung den zuständigen neuen Bundesministerinnen und Bundesministern geschrieben und um Gespräche zur Zukunft der 152 Jülicher Castor-Behälter gebeten (www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?ki d=ac6f0276-f464-4633-8f98-aa6535f0643c). Am 19. Mai 2025 traten die dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstehende und für das Ahauser Zwischenlager verantwortliche BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) sowie das dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) unterstehende und für das Jülicher Brennelemente-Lager verantwortliche bundeseigene Unternehmen Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen GmbH (JEN) gemeinsam für eine Informationsveranstaltung vor dem Rat der Stadt Ahaus auf (www.youtube.com/watch?v=TJQCd5dqGrc). Dabei informierten sie sowohl über die mögliche Zukunft der 152 Jülicher Castor- Behälter, aber auch über die für 2036 erforderliche Neugenehmigung der Zwischenlagerung von hoch radioaktivem Atommüll am Standort Ahaus. Dazu werde bereits Ende 2026 seitens der BGZ ein Antrag zur Klärung einer UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Pflicht für das Neugenehmigungsvorhaben gestellt. Im Jahr 2028 solle dann der Hauptantrag folgen. Vor diesen Hintergründen stellen sich neue Fragen bezüglich der geplanten Castor-Transporte sowie der Zukunft der Lagerung von Brennelementen in Jülich und Ahaus.  1. Sind der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Schreiben der Wirtschaftsministerin Nordrhein-Westfalens Mona Neubaur sowie von NRW-Bundesminister Nathanael Liminski bekannt, auf die Bundesministerin Mona Neubaur am 28. Mai 2025 im Wirtschaftsausschuss NRW Bezug genommen hat (siehe Quelle in der Vorbemerkung der Fragesteller, Zeitindex 1:43:40), und wenn ja, wie positioniert sich die Bundesregierung zum Inhalt dieser Schreiben, und wie hat sie darauf reagiert, bzw. wie wird sie reagieren? Die Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) sind der Bundesregierung bekannt. Als Bundesaufsicht zeigt sich das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) stets offen für Gespräche mit den Atomaufsichten der Länder, so auch mit dem MWIKE.  2. Hat es seit dem Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses am 30. November 2022 Gespräche zwischen Bundesregierung und Landesregierung NRW über die Aufteilung der Kosten eines Hallenneubaus in Jülich gegeben, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis? Es hat keine Gespräche zwischen dem Bund und dem Land zu einer von dem vereinbarten Finanzierungsschlüssel abweichenden Finanzierung eines Zwischenlagerneubaus in Jülich gegeben.  3. Hat es seit dem Amtsantritt der Bundesregierung zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem NRW-Wirtschaftsministerium bereits Kontakte in Bezug auf die Zukunft der 152 Jülicher Castoren gegeben, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, wann sind die ersten Kontakte geplant? Das BMUKN und das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) stehen im regelmäßigen Austausch mit der Atomaufsicht in NRW.  4. Aus welchen Gründen erhält die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) zum Erwerb zweier Grundstücke für den Neubau eines Zwischenlagers in Jülich, wie es der Aufsichtsrat der JEN beschlossen hat, keine Zustimmung „des Zuwendungsgebers Bund“, wie während einer Informationsveranstaltung in Ahaus am 19. Mai 2025 durch die JEN ausgeführt wurde (www.youtube.com/live/TJQCd5dqGrc ?feature=shared&t=2472)? Für den Zwischenlagerneubau in Jülich ist die Nutzung zweier Grundstücke avisiert: Die Nutzung einer Teilfläche des sog. AVR-Grundstücks sowie die angrenzende sog. Jungwuchsfläche. Die Frage des Erwerbs des sog. AVR-Grundstücks und dessen Finanzierung für ein neues Zwischenlager am Standort Jülich befindet sich in der Prüfung. Für den Bund ist dabei auch der in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 60 des Abgeordneten Dr. Fabian Fahl auf Bundestagsdrucksache 21/42, angeführte Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 30. November 2022 (Ausschussdrucksache 20(8)3443) zu beachten. In Bezug auf die weitere für einen potenziellen Zwischenlagerneubau notwendige Fläche, die sog. Jungwuchsfläche, ist noch keine abschließende Beratung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates erfolgt.  5. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand beim geplanten Neubau des Zwischenlagers in Jülich in Bezug auf den Grundstückserwerb und diesbezügliche Probleme oder Fortschritte? Die Frage der zuwendungsrechtlichen Zustimmung zum Erwerb des AVR- Grundstücks befindet sich in der Prüfung.  6. Entspricht die Information, eine Transportgenehmigung für die Castor- Transporte von Jülich nach Ahaus werde seitens des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) wahrscheinlich im Sommer 2025 erteilt, wie sie bei der Informationsveranstaltung von BGZ und JEN in Ahaus am 19. Mai 2025 geäußert wurde, auch dem Kenntnisstand der Bundesregierung?  7. Ist die neue Leitung des BMUKN über das Fortschreiten des Genehmigungsverfahrens zum Transport der Castoren mit dem BASE im Gespräch, und wenn ja, wann fanden Austausche hierzu statt, und welchen Inhalt und welche Ergebnisse hatten diese? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Das BASE hat das BMUKN im April 2025 über die Ergebnisse der Behördenbeteiligung des MWIKE informiert und am 25. Juni 2025 einen auf dieser Grundlage überarbeiteten Entwurf der Genehmigung vorgelegt.  8. Was ist nach Auffassung der Bundesregierung die rechtsgültige Situation betreffend der Frage der Aufteilung der Kosten der Finanzierung für ein etwaiges neu zu errichtendes Zwischenlager in Jülich, zu der das Land Nordrhein-Westfalen gemäß einem Bericht der Landesministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein- Westfalens vom 23. Mai 2025 von einer Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Land 70:30 ausgeht (polit-x.de/de/documents/21094061/deuts chland/bundeslander/nordrhein-westfalen/landtag/dokumente/vorlage-20 25-05-23-bericht-des-ministeriums-fur-wirtschaft-industrie- klimaschutzund-energie-fur-die-sitzung-des-ausschusses-fur-wirtschaft-industrie-kli maschutz-und-energie-am-28-mai-2025152-atommulltransporte-durch-nr w-allein-zum-wohl-des-haushaltsbudgets-der-landesregierung-berichtsan frage-der-fraktion-der-spd-vom-16-mai-2025), während die damalige Staatssekretärin Claudia Müller (BMBF) in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 60 auf Bundestagsdrucksache 21/42 auf den Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages verweist, der nach Wahrnehmung der Fragesteller impliziert, das Land Nordrhein-Westfalen solle die Mehrkosten allein? Der Bund und das Land NRW finanzieren die JEN überwiegend in einem Verteilungsschlüssel von 90:10 (Bund:Land). Die AVR-Bodensanierung sowie die Lagerung und Entsorgung der AVR-Brennelemente wird im Verhältnis 70:30 (Bund:Land) gefördert. Hierüber besteht Einigkeit. Derzeit finden keine Gespräche statt, in der die in Verwaltungsvereinbarungen festgelegten Finanzierungsschlüssel zur Disposition gestellt werden. Qua Räumungsanordnung ist das derzeitige Lager unverzüglich, d. h. so schnell wie möglich bzw. sobald es der JEN tatsächlich und rechtlich möglich ist, zu räumen. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) finanziert die Maßnahmen, die geboten sind, um die durch die NRW- Atomaufsicht angeordnete unverzügliche Räumung umzusetzen. Nach allem, was der Bundesregierung bekannt ist, ist die Verbringung nach Ahaus am schnellsten umzusetzen.  9. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie die Diskrepanz (siehe Frage 8) in der Auffassung der Auslegung der Kostenübernahme bei einem Neubau des Zwischenlagers Jülich zustande kommen konnte? Aus Sicht der Bundesregierung besteht keine Diskrepanz in der Auffassung der Auslegung über die Kostenübernahme. Das für die Finanzierung der unverzüglichen Räumung zuständige BMFTR wird die Mittel zur Verfügung stellen, die nach dem mit dem Land NRW vereinbarten Verteilungsschlüssel zur unverzüglichen Räumung entsprechend der Räumungsanordnung des Landes NRW notwendig sind. 10. Ist die Bundesregierung mit der Landesregierung NRW im Gespräch über die Auffassung der Kostenübernahme für einen Zwischenlagerneubau in Jülich, und wenn ja, was sind die Ergebnisse dieser Gespräche? Über die Kostenübernahme finden derzeit keine Gespräche statt. 11. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang bei den Probe-Castoren 2023 von Jülich nach Ahaus sowie den notwendigen Rücktransporten der Castor-Behälter angefallen (bitte nach Transportkosten für die JEN sowie Kosten für die polizeiliche Begleitung und Absicherung aufschlüsseln)? Nach Mitteilung der JEN haben Kalthandhabung und Probetransporte Kosten in Höhe von 180 000 Euro verursacht. Über die Kosten der polizeilichen Begleitung liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 12. Liegen der Bundesregierung Abschätzungen über mögliche Polizeikosten für die beantragten Transporte von 152 Castor-Behältern vor (falls keine konkreten Zahlen vorliegen, bitte Erwartungsspanne angeben)? Da es sich nach derzeitigem Stand um einen Transport im Zuständigkeitsbereich der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen handelt, können von Seiten der Bundesregierung keine Angaben zu den erwarteten Polizeikosten mitgeteilt werden. 13. In welchem Umfang ist die Bundesregierung bereit, auf Anforderung des Landes Nordrhein-Westfalen Kräfte der Bundespolizei zur Absicherung der beantragten Transporte von 152 Castor-Behältern auf den Straßen und Brücken des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung zu stellen, und würde die Bundesregierung dafür ggf. auch Kräfte von den Bahnhöfen, Flughäfen und den Landesgrenzen abziehen? Etwaige Unterstützungsersuchen des Landes Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit dem Transport von 152 CASTOR-Behältern aus dem Zwischenlager Jülich in das Zwischenlager Ahaus werden bei Vorliegen konkreter Anforderungen geprüft. 14. Gibt es seitens der Bundesregierung ein Konzept oder ist der Bundesregierung ein Konzept bekannt zur Abwehr möglicher Sabotage- oder Terrorakte auf Gütertransporte für atomare Materialien vor dem Hintergrund, dass Agenten fremder Mächte oder Staaten wiederholt durch Tätigkeiten zur mutmaßlichen Vorbereitung von Terrorakten auch in NRW in Erscheinung getreten sind (www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/fe stnahmen-ukrainier-spionagevorwurf-100.html), und wie bewertet die Bundesregierung die diesbezügliche Sicherheitslage für die anstehenden Castor-Transporte von Jülich nach Ahaus? Eine Genehmigung für die Beförderung von Kernbrennstoff darf nur erteilt werden, wenn der erforderliche Schutz gegen „Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ – also gegen kriminelle Handlungen, sowie Sabotage- oder Terrorakte – gewährleistet ist. Der erforderliche Schutz umfasst hierbei die Sicherungsmaßnahmen des Genehmigungsinhabers, im Fall des AVR-Transports also z. B. die Schutzhauben über den Behältern sowie das bewaffnete Begleitpersonal. Der erforderliche Schutz ist Teil des integrierten Sicherungs- und Schutzkonzepts und wird durch die präventive und reaktive staatliche Verbrechens- und Terrorabwehr ergänzt. Die zu unterstellenden Einwirkungsszenarien werden regelmäßig und anlassbezogen durch die zuständigen atomrechtlichen Aufsichts- sowie Sicherheitsbehörden evaluiert. Es liegt somit im Sinne der Fragestellung ein wirksames, bewährtes und aktuelles „Konzept zur Abwehr möglicher Sabotage- oder Terrorakte auf Gütertransporte für atomare Materialien“ vor. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die eine konkrete Gefährdung für die AVR-Transporte erkennen lassen. 15. Weshalb wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Sicherheitsbedenken über die konventionelle Anlagensicherheit seitens des BASE über Jahre nicht an die JEN übermittelt, wie es die Aussage der Landesministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. Mai 2025 im Wirtschaftsausschuss des Landes NRW impliziert, nach der das BASE im Oktober 2024 „Antragstellerin und Atomaufsicht mit einem Hinweis auf ein nicht genehmigungsfähiges Konzept der Anlagensicherung überraschte“, das dem BASE seit vielen Jahren vorgelegen hätte, gegenüber der JEN jedoch in keiner Bewertungsaussage erwähnt worden sei (siehe Quelle in der Vorbemerkung der Fragesteller; Zeitindex 1:42:18)? Der Bewertung des erforderlichen Schutzes des AVR-Behälterlagers gegen SEWD liegt der im Oktober 2019 geänderte Antrag auf Aufbewahrung (Änderung der beantragten Aufbewahrungsdauer von 3 auf 9 Jahre) zugrunde. Solche Änderungen im Antragsverfahren können Auswirkungen auf die Bewertung bereits eingereichter Unterlagen, zum Beispiel auf das Sicherungskonzept, haben. Das BASE hat der JEN daher mit Schreiben vom 22. Februar 2022 Fragen übermittelt, auf die die JEN mit Schreiben vom 6. April 2022 geantwortet hat. Im Oktober 2024 hat das BASE dann eine abschließende Bewertung gegenüber der JEN abgegeben. 16. Teilt die Bundesregierung die von der Landesministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Mona Neubaur, vorgetragenen Einschätzung, dass das Verhalten des BASE hiermit zu weiterer Verzögerung geführt hat? Soweit Ministerin Neubaur in der Anwendung des jeweils aktuellen Regelwerks durch das BASE einen Beitrag des BASE zu weiteren Verzögerungen sieht, ist festzuhalten, dass das BASE in dieser Frage keinen Ermessensspielraum hat. Eine Aufbewahrungsgenehmigung kann nur auf der Grundlage von Nachweisen entsprechend den zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung jeweils gültigen Anforderungen erteilt werden. Im Übrigen liegen in dem Genehmigungsverfahren unverändert noch nicht alle Nachweise vor. Dies gilt auch jenseits der Aspekte der konventionellen Anlagensicherung. 17. Teilt die Bundesregierung die auf der Informationsveranstaltung am 19. Mai 2025 nach Wiedergabe von Fragestellern von der BGZ vertretene Auffassung, dass die IT-Sicherheit im Zwischenlager Ahaus keine Probleme bereite, laut der JEN im Zwischenlager Jülich aber die Erstellung von Nachweisen zur IT-Sicherheit Probleme bereitet, und wenn ja, woran liegen diese unterschiedlichen Bewertungen für die Zwischenlager in Ahaus und Jülich nach Kenntnis der Bundesregierung, und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. auch unterschiedliche Anforderungen an die IT-Sicherheit für die beiden Atommülllagerhallen? Für den Betrieb der beiden Zwischenlager zieht das BASE das gleiche IT- spezifische Regelwerk heran. Die BGZ hat in den Genehmigungsverfahren für das Brennelementzwischenlager Ahaus die erforderlichen Nachweise vorgelegt, auf Basis derer die IT-Sicherheit des Zwischenlagers positiv bewertet werden konnte. Dagegen liegen für das AVR-Behälterlager in Jülich die erforderlichen Nachweise bislang noch nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 18. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, weshalb es die JEN über einen nach Aussage eines Fragestellers auf der Informationsveranstaltung in Ahaus eineinhalbjährigen und damit nach Einschätzung der Fragesteller langen Zeitraum nicht schafft, die erforderlichen Nachweise zur IT- Sicherheit im Zwischenlager in Jülich zu erstellen, und wenn ja, welche? In dem gemeinsamen Lagergebäude für hochradioaktive Abfälle (HAW) und für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (LAW/MAW) wird bei der JEN eine im Vergleich zu gewöhnlichen HAW-Lagern deutlich größere Anzahl an Anlagen und technischen Einrichtungen betrieben, die gemäß der SEWD-IT- Richtlinie zu berücksichtigen sind. Aus dem Umfang ergibt sich ein erhöhter Zeitaufwand. 19. Bedeuten die anhaltenden Probleme bei der Erstellung von Nachweisen zur IT-Sicherheit in Jülich nach Kenntnis der Bundesregierung, dass es dort aktuell Sicherheitslücken gibt, und wenn ja, wie gravierend sind diese nach Auffassung der Bundesregierung, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass deren Behebung anscheinend keine Priorität hat? Die bisher im Rahmen des Genehmigungsverfahrens seitens der JEN vorgetragenen Maßnahmen zur Gewährleistung des erforderlichen Schutzes gegen SEWD sind nicht genehmigungsfähig. Der erforderliche Schutz gegen SEWD im Sinne von § 6 des Atomgesetzes wird aber u. a. durch sogenannte ausreichende temporäre personell-administrative Maßnahmen gewährleistet. 20. Hat die JEN nach Kenntnis der Bundesregierung auch in anderen Firmenteilen Probleme bei der Erstellung von Nachweisen zur IT- Sicherheit, oder beziehen diese sich allein auf das Castor-Zwischenlager? Die SEWD-IT-Richtlinie ist bei der JEN ausschließlich auf das AVR- Behälterlager anzuwenden. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse über „Probleme bei der Erstellung von Nachweisen zur IT-Sicherheit“ bei der JEN außerhalb der sich aus dem Atom- bzw. Strahlenschutzrecht ergebenden diesbezüglichen Anforderungen vor. 21. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung zur Beantragung einer neuen Lagergenehmigung für das Zwischenlager in Ahaus, da die BGZ schon Ende 2026 einen Antrag auf Prüfung einer UVP-Pflicht stellen will? Die BGZ hat dem BASE gegenüber angekündigt, 2028 einen Antrag auf Aufbewahrung im Brennelemente-Zwischenlager Ahaus über das Jahr 2036 hinauszustellen. 22. Beinhaltet das Neugenehmigungsverfahren in Ahaus nach Kenntnis der Bundesregierung explizit auch die Möglichkeit eines kompletten Neubaus des Zwischenlagers, sollte sich die jetzige Halle nach dem jetzigen Stand von Wissenschaft und Technik als baulich nicht mehr geeignet erweisen? Den Inhalt des Antrags bestimmt die BGZ als Betreiberin. Hinweise darauf, dass das jetzige Lagergebäude nicht dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht, liegen dem BASE nicht vor. 23. Muss nach Auffassung der Bundesregierung die Option eines Hallenneubaus in Ahaus bereits beim Antrag zur Prüfung einer UVP-Pflicht skizziert und einbezogen werden, um die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens sachgemäß und umfassend abschätzen zu können? Die BGZ muss alle Umweltauswirkungen des von ihr geplanten Vorhabens in der UVP untersuchen und bewerten lassen. 24. Welchem Zweck dient die in der Lagerhalle des Zwischenlagers Ahaus in den Jahren 2018 bis 2020 angebrachte Stützenkopfverspannung der Dachkonstruktion (www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/mahnwach e-atommuell-ahaus-proteste-100.html) nach Kenntnis der Bundesregierung? 25. Welche Wirkung hat die in der Lagerhalle des Zwischenlagers Ahaus in den Jahren 2018 bis 2020 angebrachte Stützenkopfverspannung der Dachkonstruktion nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Bausubstanz der Lagerhalle (bitte grob nach Zug- oder Druckspannung auf die umgebenden Wände oder Pfeiler und zur Steifigkeit des Daches angeben)? 26. Teilt die Bundesregierung die durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilte Einschätzung, nach der es am Hallendach des Zwischenlagers Ahaus in einem frühen Stadium vor der genannten Maßnahme der Stützenkopfverspannung statische Mängel gab (www1.wdr.de/nachrichten/w estfalen-lippe/mahnwache-atommuell-ahaus-proteste-100.html)? 27. Hat die Bundesregierung Kenntnisse zu möglichen weiter bestehenden statischen Mängeln an der Dachkonstruktion oder anderer Gebäudeteile des Zwischenlagers Ahaus, die von Bürgerinitiativen benannt, von der BGZ jedoch zurückgewiesen worden sind (www.muensterlandzeitun g.de/ahaus/buergerinitiative-bgz-sprecher-statischer-schaden-dach-irrefu ehrend-und-quatsch-w981518-9001449490/), und wenn ja, welche? Die Fragen 24 bis 27 werden gemeinsam beantwortet. Das Brennelemente-Zwischenlager Ahaus wird auf der Grundlage von Genehmigungen des BASE betrieben und von MWIKE atomaufsichtlich überwacht. In den Genehmigungen sind die durch die Betreiberin zu erfüllenden Anforderungen an den sicheren Zustand und Betrieb des Zwischenlagers festgelegt. Im Zuge von Baumaßnahmen zur Errichtung einer das Lagergebäude zusätzlich umgebenden Schutzwand hatten sich geringfügige Verformungen an der Gebäudestruktur eingestellt. Diese wurden als vorbeugende bautechnische Maßnahme durch den Einbau der Stützenkopfverspannung dauerhaft beseitigt. Bereits im Jahr 2020 wurde diese bauliche Maßnahme unter Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger fachgerecht abgeschlossen. Bei der Stützenkopfverspannung handelt es sich um baurechtlich zugelassene Zugstäbe und Spannglieder, die in Hallenquerrichtung, jeweils links und rechts der Dachbinder, positioniert sind. 28. Gibt oder gab es nach Kenntnis der Bundesregierung an anderen atomaren Lagerstandorten (also z. B. Jülich) ähnliche Mängel, insbesondere an Hallenkonstruktionen, die der in Ahaus ähneln oder ihr gleich sind (z. B. Gorleben), und wenn ja, was wurde dort nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils getan, um die Mängel zu beseitigen? Nein. 29. Wie schätzt die Bundesregierung die kurzfristige und langfristige Tauglichkeit des Ahauser Zwischenlagers ein im Vergleich mit neueren Zwischenlagern in Lubmin (ESTRAL) oder Karlsruhe (neues Zwischenlager für schwach und mittel radioaktive Abfälle), und inwiefern unterscheiden sich diese Zwischenlager in ihrer Auslegung und Bausubstanz nach Stand von Wissenschaft und Technik von der Hallenkonstruktion in Ahaus nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Eignung von Gebäuden für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen ist anhand der Anforderungen des einschlägigen Regelwerks an die Sicherheit und die Sicherung sowie im Kontext der konkreten Betriebsführung zu bewerten. Der Stand von Wissenschaft und Technik bestimmt dabei den Maßstab für die Gewährleistung der erforderlichen Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe. Die Auslegung der Gebäude ist eine Entscheidung des Betreibers. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen