Stand der Räumungsoptionen des Atommülls aus Jülich und Sicherheit des Zwischenlagers Ahaus (Antwort zu Drs. 21/736)
Text
Stand der Räumungsoptionen des Atommülls aus Jülich und Sicherheit des Zwischenlagers Ahaus (Antwort zu Drs. 21/736)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/976
21. Wahlperiode 21.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mareike Hermeier, Dr. Fabian Fahl,
Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/736 –
Stand der Räumungsoptionen des Atommülls aus Jülich und Sicherheit des
Zwischenlagers Ahaus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Antwort auf die Schriftliche Frage 60 des Abgeordneten Dr. Fabian
Fahl auf Bundestagsdrucksache 21/42 sowie in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/148 wurde seitens
der Bundesregierung zum Stand der Lagerung der 152 Castor-Behälter mit
rund 300 000 hoch radioaktiven Brennelementekugeln in Jülich informiert.
Damit verbunden ging es um den möglichen Neubau eines Zwischenlagers in
Jülich bzw. um den möglichen Abtransport der Castor-Behälter über die
Straßen und Brücken von Nordrhein-Westfalen (NRW) ins Zwischenlager Ahaus.
Noch am 17. April 2025 hatte die Vorgängerregierung in der oben genannten
Antwort der damaligen Staatssekretärin Claudia Müller des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) auf die Schriftliche Frage des
Bundestagsabgeordneten Dr. Fabian Fahl (Die Linke) geantwortet, mit dem
Neubau eines Zwischenlagers in Jülich und dem Transport der bestrahlten
Brennelemente nach Ahaus gebe es zwei Optionen für den Umgang mit den AVR
(Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor)-Brennelementen am Standort Jülich.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages sei im Bericht des
Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 7. September 2022
(Ausschussdrucksache 20(8)1649) darüber informiert worden, dass die Beteiligten die
Räumungsoption der Verbringung der Brennelemente in das Zwischenlager nach
Ahaus aus wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen als grundsätzlich
vorzugswürdig einordnen. Darüber hinaus fordere der Haushaltsausschuss in
seinem Maßgabebeschluss vom 30. November 2022 (Ausschussdrucksache
20(8)3443), die kostengünstigere Verbringung der Brennelemente nach Ahaus
zu verfolgen, falls das Land Nordrhein-Westfalen die Mehrkosten eines
Neubaus in Jülich nicht tragen möchte. Sie antwortete ferner, dass eine solche
Absichtserklärung seitens des Landes NRW der Bundesregierung nicht bekannt
sei.
In einem Bericht an den Wirtschaftsausschuss des Landtags von NRW vom
23. Mai 2025 (NRW-Landtagsvorlage 18/3924; www.landtag.nrw.de/portal/W
WW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-3924.pdf) verweist die NRW-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 18. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Wirtschaftsministerin Mona Neubaur darauf, dass sich Bund und Land 2015 in
einer „Verwaltungsvereinbarung“ darauf geeinigt hätten, sich sämtliche
Entsorgungs- und Lagerkosten für die Jülicher Brennelementekugeln im
Verhältnis 70:30 teilen zu wollen. Dies sei – so das Verständnis der Fragesteller –
schon ein Entgegenkommen des Landes gewesen, weil der Atommüll ja in
Verantwortung des Bundes entstanden sei. Wörtlich heißt es dann: „Würde ein
Lagerneubau erforderlich, würden Bund und Land die jeweiligen Anteile
(70 bzw. 30 Prozent) zu finanzieren haben. Eine separate Absichtserklärung zu
einzelnen Projekten ist somit nicht erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist
das in der Berichtsanfrage aufgegriffene ‚Angebot des Bundes‘ als Versuch zu
werten, sich in der Frage ‚Transport oder Lagerneubau‘ der
Entscheidungsverantwortung zu entziehen und hohe Kosten auf das Land NRW abzuwälzen.“
Hier tritt nach Auffassung der Fragesteller ein Interpretations- und
Zielkonflikt zwischen dem Bund und dem Land NRW zutage, der aber in der
Konsequenz zu einem sicherheitspolitisch unnötigen und gefährlichen Dauereinsatz
zahlreicher Polizeikräfte zum Abtransport der Castor-Behälter von Jülich nach
Ahaus führen kann, da es bei Bund und Land NRW kein gemeinsames
Interesse für eine zukunftsweisende Lösung am Standort Jülich in gemeinsamer
Verantwortung zu geben scheint.
Nach Amtsantritt der neuen Bundesregierung teilte NRW-
Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) in der Sitzung des NRW-
Wirtschaftsausschusses vom 28. Mai 2025 im Düsseldorfer Landtag mit, sie
und ihr Düsseldorfer Ministerkollege Nathanael Liminski (CDU, NRW-
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten) hätten nach Amtsantritt der
neuen Bundesregierung den zuständigen neuen Bundesministerinnen und
Bundesministern geschrieben und um Gespräche zur Zukunft der 152 Jülicher
Castor-Behälter gebeten (www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?ki
d=ac6f0276-f464-4633-8f98-aa6535f0643c).
Am 19. Mai 2025 traten die dem Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstehende und für
das Ahauser Zwischenlager verantwortliche BGZ Gesellschaft für
Zwischenlagerung mbH (BGZ) sowie das dem Bundesministerium der Finanzen (BMF)
unterstehende und für das Jülicher Brennelemente-Lager verantwortliche
bundeseigene Unternehmen Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen
GmbH (JEN) gemeinsam für eine Informationsveranstaltung vor dem Rat der
Stadt Ahaus auf (www.youtube.com/watch?v=TJQCd5dqGrc). Dabei
informierten sie sowohl über die mögliche Zukunft der 152 Jülicher Castor-
Behälter, aber auch über die für 2036 erforderliche Neugenehmigung der
Zwischenlagerung von hoch radioaktivem Atommüll am Standort Ahaus. Dazu werde
bereits Ende 2026 seitens der BGZ ein Antrag zur Klärung einer UVP
(Umweltverträglichkeitsprüfung)-Pflicht für das Neugenehmigungsvorhaben
gestellt. Im Jahr 2028 solle dann der Hauptantrag folgen.
Vor diesen Hintergründen stellen sich neue Fragen bezüglich der geplanten
Castor-Transporte sowie der Zukunft der Lagerung von Brennelementen in
Jülich und Ahaus.
1. Sind der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller
erwähnten Schreiben der Wirtschaftsministerin Nordrhein-Westfalens
Mona Neubaur sowie von NRW-Bundesminister Nathanael Liminski
bekannt, auf die Bundesministerin Mona Neubaur am 28. Mai 2025 im
Wirtschaftsausschuss NRW Bezug genommen hat (siehe Quelle in der
Vorbemerkung der Fragesteller, Zeitindex 1:43:40), und wenn ja, wie
positioniert sich die Bundesregierung zum Inhalt dieser Schreiben, und
wie hat sie darauf reagiert, bzw. wie wird sie reagieren?
Die Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und
Energie (MWIKE) sind der Bundesregierung bekannt. Als Bundesaufsicht zeigt
sich das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit (BMUKN) stets offen für Gespräche mit den Atomaufsichten
der Länder, so auch mit dem MWIKE.
2. Hat es seit dem Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses am 30.
November 2022 Gespräche zwischen Bundesregierung und
Landesregierung NRW über die Aufteilung der Kosten eines Hallenneubaus in Jülich
gegeben, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
Es hat keine Gespräche zwischen dem Bund und dem Land zu einer von dem
vereinbarten Finanzierungsschlüssel abweichenden Finanzierung eines
Zwischenlagerneubaus in Jülich gegeben.
3. Hat es seit dem Amtsantritt der Bundesregierung zwischen dem
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit und dem NRW-Wirtschaftsministerium bereits Kontakte in Bezug
auf die Zukunft der 152 Jülicher Castoren gegeben, und wenn ja, wann,
und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, wann sind die ersten
Kontakte geplant?
Das BMUKN und das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
(BASE) stehen im regelmäßigen Austausch mit der Atomaufsicht in NRW.
4. Aus welchen Gründen erhält die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für
Nuklearanlagen mbH (JEN) zum Erwerb zweier Grundstücke für den
Neubau eines Zwischenlagers in Jülich, wie es der Aufsichtsrat der JEN
beschlossen hat, keine Zustimmung „des Zuwendungsgebers Bund“, wie
während einer Informationsveranstaltung in Ahaus am 19. Mai 2025
durch die JEN ausgeführt wurde (www.youtube.com/live/TJQCd5dqGrc
?feature=shared&t=2472)?
Für den Zwischenlagerneubau in Jülich ist die Nutzung zweier Grundstücke
avisiert: Die Nutzung einer Teilfläche des sog. AVR-Grundstücks sowie die
angrenzende sog. Jungwuchsfläche.
Die Frage des Erwerbs des sog. AVR-Grundstücks und dessen Finanzierung für
ein neues Zwischenlager am Standort Jülich befindet sich in der Prüfung. Für
den Bund ist dabei auch der in der Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 60 des Abgeordneten Dr. Fabian Fahl auf
Bundestagsdrucksache 21/42, angeführte Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages vom 30. November 2022 (Ausschussdrucksache
20(8)3443) zu beachten.
In Bezug auf die weitere für einen potenziellen Zwischenlagerneubau
notwendige Fläche, die sog. Jungwuchsfläche, ist noch keine abschließende Beratung
und Beschlussfassung des Aufsichtsrates erfolgt.
5. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand beim
geplanten Neubau des Zwischenlagers in Jülich in Bezug auf den
Grundstückserwerb und diesbezügliche Probleme oder Fortschritte?
Die Frage der zuwendungsrechtlichen Zustimmung zum Erwerb des AVR-
Grundstücks befindet sich in der Prüfung.
6. Entspricht die Information, eine Transportgenehmigung für die Castor-
Transporte von Jülich nach Ahaus werde seitens des Bundesamts für
die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) wahrscheinlich im
Sommer 2025 erteilt, wie sie bei der Informationsveranstaltung von BGZ
und JEN in Ahaus am 19. Mai 2025 geäußert wurde, auch dem
Kenntnisstand der Bundesregierung?
7. Ist die neue Leitung des BMUKN über das Fortschreiten des
Genehmigungsverfahrens zum Transport der Castoren mit dem BASE im
Gespräch, und wenn ja, wann fanden Austausche hierzu statt, und welchen
Inhalt und welche Ergebnisse hatten diese?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Das BASE hat das BMUKN im April 2025 über die Ergebnisse der
Behördenbeteiligung des MWIKE informiert und am 25. Juni 2025 einen auf dieser
Grundlage überarbeiteten Entwurf der Genehmigung vorgelegt.
8. Was ist nach Auffassung der Bundesregierung die rechtsgültige Situation
betreffend der Frage der Aufteilung der Kosten der Finanzierung für ein
etwaiges neu zu errichtendes Zwischenlager in Jülich, zu der das Land
Nordrhein-Westfalen gemäß einem Bericht der Landesministerin für
Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-
Westfalens vom 23. Mai 2025 von einer Aufteilung der Kosten zwischen
Bund und Land 70:30 ausgeht (polit-x.de/de/documents/21094061/deuts
chland/bundeslander/nordrhein-westfalen/landtag/dokumente/vorlage-20
25-05-23-bericht-des-ministeriums-fur-wirtschaft-industrie-
klimaschutzund-energie-fur-die-sitzung-des-ausschusses-fur-wirtschaft-industrie-kli
maschutz-und-energie-am-28-mai-2025152-atommulltransporte-durch-nr
w-allein-zum-wohl-des-haushaltsbudgets-der-landesregierung-berichtsan
frage-der-fraktion-der-spd-vom-16-mai-2025), während die damalige
Staatssekretärin Claudia Müller (BMBF) in ihrer Antwort auf die
Schriftliche Frage 60 auf Bundestagsdrucksache 21/42 auf den
Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages verweist, der nach
Wahrnehmung der Fragesteller impliziert, das Land Nordrhein-Westfalen
solle die Mehrkosten allein?
Der Bund und das Land NRW finanzieren die JEN überwiegend in einem
Verteilungsschlüssel von 90:10 (Bund:Land). Die AVR-Bodensanierung sowie die
Lagerung und Entsorgung der AVR-Brennelemente wird im Verhältnis 70:30
(Bund:Land) gefördert. Hierüber besteht Einigkeit. Derzeit finden keine
Gespräche statt, in der die in Verwaltungsvereinbarungen festgelegten
Finanzierungsschlüssel zur Disposition gestellt werden.
Qua Räumungsanordnung ist das derzeitige Lager unverzüglich, d. h. so schnell
wie möglich bzw. sobald es der JEN tatsächlich und rechtlich möglich ist, zu
räumen. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
(BMFTR) finanziert die Maßnahmen, die geboten sind, um die durch die NRW-
Atomaufsicht angeordnete unverzügliche Räumung umzusetzen. Nach allem,
was der Bundesregierung bekannt ist, ist die Verbringung nach Ahaus am
schnellsten umzusetzen.
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie die Diskrepanz (siehe
Frage 8) in der Auffassung der Auslegung der Kostenübernahme bei
einem Neubau des Zwischenlagers Jülich zustande kommen konnte?
Aus Sicht der Bundesregierung besteht keine Diskrepanz in der Auffassung der
Auslegung über die Kostenübernahme. Das für die Finanzierung der
unverzüglichen Räumung zuständige BMFTR wird die Mittel zur Verfügung stellen, die
nach dem mit dem Land NRW vereinbarten Verteilungsschlüssel zur
unverzüglichen Räumung entsprechend der Räumungsanordnung des Landes NRW
notwendig sind.
10. Ist die Bundesregierung mit der Landesregierung NRW im Gespräch
über die Auffassung der Kostenübernahme für einen
Zwischenlagerneubau in Jülich, und wenn ja, was sind die Ergebnisse dieser Gespräche?
Über die Kostenübernahme finden derzeit keine Gespräche statt.
11. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang bei den
Probe-Castoren 2023 von Jülich nach Ahaus sowie den notwendigen
Rücktransporten der Castor-Behälter angefallen (bitte nach
Transportkosten für die JEN sowie Kosten für die polizeiliche Begleitung und
Absicherung aufschlüsseln)?
Nach Mitteilung der JEN haben Kalthandhabung und Probetransporte Kosten
in Höhe von 180 000 Euro verursacht. Über die Kosten der polizeilichen
Begleitung liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
12. Liegen der Bundesregierung Abschätzungen über mögliche
Polizeikosten für die beantragten Transporte von 152 Castor-Behältern vor (falls
keine konkreten Zahlen vorliegen, bitte Erwartungsspanne angeben)?
Da es sich nach derzeitigem Stand um einen Transport im
Zuständigkeitsbereich der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen handelt, können von Seiten
der Bundesregierung keine Angaben zu den erwarteten Polizeikosten mitgeteilt
werden.
13. In welchem Umfang ist die Bundesregierung bereit, auf Anforderung des
Landes Nordrhein-Westfalen Kräfte der Bundespolizei zur Absicherung
der beantragten Transporte von 152 Castor-Behältern auf den Straßen
und Brücken des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung zu stellen,
und würde die Bundesregierung dafür ggf. auch Kräfte von den
Bahnhöfen, Flughäfen und den Landesgrenzen abziehen?
Etwaige Unterstützungsersuchen des Landes Nordrhein-Westfalen im
Zusammenhang mit dem Transport von 152 CASTOR-Behältern aus dem
Zwischenlager Jülich in das Zwischenlager Ahaus werden bei Vorliegen konkreter
Anforderungen geprüft.
14. Gibt es seitens der Bundesregierung ein Konzept oder ist der
Bundesregierung ein Konzept bekannt zur Abwehr möglicher Sabotage- oder
Terrorakte auf Gütertransporte für atomare Materialien vor dem
Hintergrund, dass Agenten fremder Mächte oder Staaten wiederholt durch
Tätigkeiten zur mutmaßlichen Vorbereitung von Terrorakten auch in NRW
in Erscheinung getreten sind (www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/fe
stnahmen-ukrainier-spionagevorwurf-100.html), und wie bewertet die
Bundesregierung die diesbezügliche Sicherheitslage für die anstehenden
Castor-Transporte von Jülich nach Ahaus?
Eine Genehmigung für die Beförderung von Kernbrennstoff darf nur erteilt
werden, wenn der erforderliche Schutz gegen „Störmaßnahmen oder sonstige
Einwirkungen Dritter (SEWD)“ – also gegen kriminelle Handlungen, sowie
Sabotage- oder Terrorakte – gewährleistet ist. Der erforderliche Schutz umfasst
hierbei die Sicherungsmaßnahmen des Genehmigungsinhabers, im Fall des
AVR-Transports also z. B. die Schutzhauben über den Behältern sowie das
bewaffnete Begleitpersonal. Der erforderliche Schutz ist Teil des integrierten
Sicherungs- und Schutzkonzepts und wird durch die präventive und reaktive
staatliche Verbrechens- und Terrorabwehr ergänzt. Die zu unterstellenden
Einwirkungsszenarien werden regelmäßig und anlassbezogen durch die
zuständigen atomrechtlichen Aufsichts- sowie Sicherheitsbehörden evaluiert. Es liegt
somit im Sinne der Fragestellung ein wirksames, bewährtes und aktuelles
„Konzept zur Abwehr möglicher Sabotage- oder Terrorakte auf Gütertransporte
für atomare Materialien“ vor. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor, die eine konkrete Gefährdung für die AVR-Transporte
erkennen lassen.
15. Weshalb wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
Sicherheitsbedenken über die konventionelle Anlagensicherheit seitens des BASE über
Jahre nicht an die JEN übermittelt, wie es die Aussage der
Landesministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 23. Mai 2025 im Wirtschaftsausschuss des
Landes NRW impliziert, nach der das BASE im Oktober 2024
„Antragstellerin und Atomaufsicht mit einem Hinweis auf ein nicht
genehmigungsfähiges Konzept der Anlagensicherung überraschte“, das dem
BASE seit vielen Jahren vorgelegen hätte, gegenüber der JEN jedoch in
keiner Bewertungsaussage erwähnt worden sei (siehe Quelle in der
Vorbemerkung der Fragesteller; Zeitindex 1:42:18)?
Der Bewertung des erforderlichen Schutzes des AVR-Behälterlagers gegen
SEWD liegt der im Oktober 2019 geänderte Antrag auf Aufbewahrung
(Änderung der beantragten Aufbewahrungsdauer von 3 auf 9 Jahre) zugrunde. Solche
Änderungen im Antragsverfahren können Auswirkungen auf die Bewertung
bereits eingereichter Unterlagen, zum Beispiel auf das Sicherungskonzept,
haben. Das BASE hat der JEN daher mit Schreiben vom 22. Februar 2022 Fragen
übermittelt, auf die die JEN mit Schreiben vom 6. April 2022 geantwortet hat.
Im Oktober 2024 hat das BASE dann eine abschließende Bewertung gegenüber
der JEN abgegeben.
16. Teilt die Bundesregierung die von der Landesministerin für Wirtschaft,
Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen,
Mona Neubaur, vorgetragenen Einschätzung, dass das Verhalten des
BASE hiermit zu weiterer Verzögerung geführt hat?
Soweit Ministerin Neubaur in der Anwendung des jeweils aktuellen
Regelwerks durch das BASE einen Beitrag des BASE zu weiteren Verzögerungen
sieht, ist festzuhalten, dass das BASE in dieser Frage keinen
Ermessensspielraum hat. Eine Aufbewahrungsgenehmigung kann nur auf der Grundlage von
Nachweisen entsprechend den zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung
jeweils gültigen Anforderungen erteilt werden. Im Übrigen liegen in dem
Genehmigungsverfahren unverändert noch nicht alle Nachweise vor. Dies gilt auch
jenseits der Aspekte der konventionellen Anlagensicherung.
17. Teilt die Bundesregierung die auf der Informationsveranstaltung am
19. Mai 2025 nach Wiedergabe von Fragestellern von der BGZ
vertretene Auffassung, dass die IT-Sicherheit im Zwischenlager Ahaus keine
Probleme bereite, laut der JEN im Zwischenlager Jülich aber die
Erstellung von Nachweisen zur IT-Sicherheit Probleme bereitet, und wenn ja,
woran liegen diese unterschiedlichen Bewertungen für die Zwischenlager
in Ahaus und Jülich nach Kenntnis der Bundesregierung, und gibt es
nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. auch unterschiedliche
Anforderungen an die IT-Sicherheit für die beiden Atommülllagerhallen?
Für den Betrieb der beiden Zwischenlager zieht das BASE das gleiche IT-
spezifische Regelwerk heran. Die BGZ hat in den Genehmigungsverfahren für das
Brennelementzwischenlager Ahaus die erforderlichen Nachweise vorgelegt, auf
Basis derer die IT-Sicherheit des Zwischenlagers positiv bewertet werden
konnte. Dagegen liegen für das AVR-Behälterlager in Jülich die erforderlichen
Nachweise bislang noch nicht vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
18. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, weshalb es die JEN über einen
nach Aussage eines Fragestellers auf der Informationsveranstaltung in
Ahaus eineinhalbjährigen und damit nach Einschätzung der Fragesteller
langen Zeitraum nicht schafft, die erforderlichen Nachweise zur IT-
Sicherheit im Zwischenlager in Jülich zu erstellen, und wenn ja, welche?
In dem gemeinsamen Lagergebäude für hochradioaktive Abfälle (HAW) und
für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (LAW/MAW) wird bei der JEN
eine im Vergleich zu gewöhnlichen HAW-Lagern deutlich größere Anzahl an
Anlagen und technischen Einrichtungen betrieben, die gemäß der SEWD-IT-
Richtlinie zu berücksichtigen sind. Aus dem Umfang ergibt sich ein erhöhter
Zeitaufwand.
19. Bedeuten die anhaltenden Probleme bei der Erstellung von Nachweisen
zur IT-Sicherheit in Jülich nach Kenntnis der Bundesregierung, dass es
dort aktuell Sicherheitslücken gibt, und wenn ja, wie gravierend sind
diese nach Auffassung der Bundesregierung, und teilt die
Bundesregierung die Auffassung, dass deren Behebung anscheinend keine Priorität
hat?
Die bisher im Rahmen des Genehmigungsverfahrens seitens der JEN
vorgetragenen Maßnahmen zur Gewährleistung des erforderlichen Schutzes gegen
SEWD sind nicht genehmigungsfähig. Der erforderliche Schutz gegen SEWD
im Sinne von § 6 des Atomgesetzes wird aber u. a. durch sogenannte
ausreichende temporäre personell-administrative Maßnahmen gewährleistet.
20. Hat die JEN nach Kenntnis der Bundesregierung auch in anderen
Firmenteilen Probleme bei der Erstellung von Nachweisen zur IT-
Sicherheit, oder beziehen diese sich allein auf das Castor-Zwischenlager?
Die SEWD-IT-Richtlinie ist bei der JEN ausschließlich auf das AVR-
Behälterlager anzuwenden.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse über „Probleme
bei der Erstellung von Nachweisen zur IT-Sicherheit“ bei der JEN außerhalb
der sich aus dem Atom- bzw. Strahlenschutzrecht ergebenden diesbezüglichen
Anforderungen vor.
21. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung zur
Beantragung einer neuen Lagergenehmigung für das Zwischenlager in Ahaus, da
die BGZ schon Ende 2026 einen Antrag auf Prüfung einer UVP-Pflicht
stellen will?
Die BGZ hat dem BASE gegenüber angekündigt, 2028 einen Antrag auf
Aufbewahrung im Brennelemente-Zwischenlager Ahaus über das Jahr 2036
hinauszustellen.
22. Beinhaltet das Neugenehmigungsverfahren in Ahaus nach Kenntnis der
Bundesregierung explizit auch die Möglichkeit eines kompletten
Neubaus des Zwischenlagers, sollte sich die jetzige Halle nach dem jetzigen
Stand von Wissenschaft und Technik als baulich nicht mehr geeignet
erweisen?
Den Inhalt des Antrags bestimmt die BGZ als Betreiberin. Hinweise darauf,
dass das jetzige Lagergebäude nicht dem derzeitigen Stand von Wissenschaft
und Technik entspricht, liegen dem BASE nicht vor.
23. Muss nach Auffassung der Bundesregierung die Option eines
Hallenneubaus in Ahaus bereits beim Antrag zur Prüfung einer UVP-Pflicht
skizziert und einbezogen werden, um die möglichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens sachgemäß und umfassend abschätzen zu können?
Die BGZ muss alle Umweltauswirkungen des von ihr geplanten Vorhabens in
der UVP untersuchen und bewerten lassen.
24. Welchem Zweck dient die in der Lagerhalle des Zwischenlagers Ahaus
in den Jahren 2018 bis 2020 angebrachte Stützenkopfverspannung der
Dachkonstruktion (www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/mahnwach
e-atommuell-ahaus-proteste-100.html) nach Kenntnis der
Bundesregierung?
25. Welche Wirkung hat die in der Lagerhalle des Zwischenlagers Ahaus in
den Jahren 2018 bis 2020 angebrachte Stützenkopfverspannung der
Dachkonstruktion nach Kenntnis der Bundesregierung auf die
Bausubstanz der Lagerhalle (bitte grob nach Zug- oder Druckspannung auf die
umgebenden Wände oder Pfeiler und zur Steifigkeit des Daches
angeben)?
26. Teilt die Bundesregierung die durch das Ministerium für Wirtschaft,
Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
mitgeteilte Einschätzung, nach der es am Hallendach des Zwischenlagers
Ahaus in einem frühen Stadium vor der genannten Maßnahme der
Stützenkopfverspannung statische Mängel gab (www1.wdr.de/nachrichten/w
estfalen-lippe/mahnwache-atommuell-ahaus-proteste-100.html)?
27. Hat die Bundesregierung Kenntnisse zu möglichen weiter bestehenden
statischen Mängeln an der Dachkonstruktion oder anderer Gebäudeteile
des Zwischenlagers Ahaus, die von Bürgerinitiativen benannt, von der
BGZ jedoch zurückgewiesen worden sind (www.muensterlandzeitun
g.de/ahaus/buergerinitiative-bgz-sprecher-statischer-schaden-dach-irrefu
ehrend-und-quatsch-w981518-9001449490/), und wenn ja, welche?
Die Fragen 24 bis 27 werden gemeinsam beantwortet.
Das Brennelemente-Zwischenlager Ahaus wird auf der Grundlage von
Genehmigungen des BASE betrieben und von MWIKE atomaufsichtlich überwacht.
In den Genehmigungen sind die durch die Betreiberin zu erfüllenden
Anforderungen an den sicheren Zustand und Betrieb des Zwischenlagers festgelegt. Im
Zuge von Baumaßnahmen zur Errichtung einer das Lagergebäude zusätzlich
umgebenden Schutzwand hatten sich geringfügige Verformungen an der
Gebäudestruktur eingestellt. Diese wurden als vorbeugende bautechnische
Maßnahme durch den Einbau der Stützenkopfverspannung dauerhaft beseitigt.
Bereits im Jahr 2020 wurde diese bauliche Maßnahme unter Hinzuziehung
unabhängiger Sachverständiger fachgerecht abgeschlossen. Bei der
Stützenkopfverspannung handelt es sich um baurechtlich zugelassene Zugstäbe und
Spannglieder, die in Hallenquerrichtung, jeweils links und rechts der Dachbinder,
positioniert sind.
28. Gibt oder gab es nach Kenntnis der Bundesregierung an anderen
atomaren Lagerstandorten (also z. B. Jülich) ähnliche Mängel, insbesondere an
Hallenkonstruktionen, die der in Ahaus ähneln oder ihr gleich sind (z. B.
Gorleben), und wenn ja, was wurde dort nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils getan, um die Mängel zu beseitigen?
Nein.
29. Wie schätzt die Bundesregierung die kurzfristige und langfristige
Tauglichkeit des Ahauser Zwischenlagers ein im Vergleich mit neueren
Zwischenlagern in Lubmin (ESTRAL) oder Karlsruhe (neues Zwischenlager
für schwach und mittel radioaktive Abfälle), und inwiefern unterscheiden
sich diese Zwischenlager in ihrer Auslegung und Bausubstanz nach
Stand von Wissenschaft und Technik von der Hallenkonstruktion in
Ahaus nach Kenntnis der Bundesregierung?
Die Eignung von Gebäuden für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen ist
anhand der Anforderungen des einschlägigen Regelwerks an die Sicherheit und
die Sicherung sowie im Kontext der konkreten Betriebsführung zu bewerten.
Der Stand von Wissenschaft und Technik bestimmt dabei den Maßstab für die
Gewährleistung der erforderlichen Vorsorge gegen Schäden durch die
Aufbewahrung der Kernbrennstoffe. Die Auslegung der Gebäude ist eine
Entscheidung des Betreibers.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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