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Humanitäres Bleiberecht für jesidische Geflüchtete vor dem Hintergrund des Genozids

dip / drucksache 13.01.2026 · WP 21 · 21/3601 · Antrag · Original ↗

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Humanitäres Bleiberecht für jesidische Geflüchtete vor dem Hintergrund des Genozids [Antrag der Abgeordneten Clara Bünger, Bodo Ramelow, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Pascal Meiser, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Humanitäres Bleiberecht für jesidische Geflüchtete vor dem Hintergrund des Genozids Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Anfang August 2014 überfielen terroristische Milizen des „Islamischen Staats“ (IS) die Sindschar-Region bzw. die dort lebende jesidische Bevölkerung und verübten einen Völkermord. Mehr als 5 000 Jesid*innen wurden dabei getötet, vor allem Männer und Jungen über zwölf Jahren. Etwa 7.000 Frauen und Mädchen wurden verschleppt, versklavt und Opfer systematischer sexualisierter Gewalt. Laut Amnesty International gelten über 2.000 Jesid*innen heute noch als vermisst, Hunderte sind inhaftiert. Mehrere Zehntausend Jesid*innen konnten nur dank des militärischen Eingreifens kurdischer Volksverteidigungseinheiten (YPG-Milizen), die einen Fluchtkorridor in die selbstverwaltete Region Rojava freikämpften, dem Genozid entkommen. Die Ermordungen, Entführungen und anderen Verbrechen im Irak und in Syrien dauerten bis zum vorläufigen Ende der IS-Herrschaft in der Region an. Viele an Leib und Leben bedrohte Jesid*innen flohen seit 2014 nach Deutschland, wo sie zunächst umfassend Schutz erhielten. Über 200.000 jesidische Binnenvertriebene leben noch immer in provisorischen Flüchtlingscamps in der autonomen Region Kurdistan, viele ohne Perspektive auf eine sichere Rückkehr in ihre Heimatregion Sindschar. Die Sicherheitslage in der Region bleibt instabil und gefährlich, bedingt durch wiedererstarkende IS-Zellen, lokale Milizen und anhaltende regionale Konflikte. Humanitäre Hilfe und Unterstützung durch internationale Organisationen nehmen ab, die Versorgungslage in den Flüchtlingslagern ist oftmals desaströs. Die Vereinten Nationen stuften die Verbrechen des IS an den Jesid*innen bereits 2016 als Völkermord ein. Der Deutsche Bundestag erkannte mit einem einstimmigen Beschluss am 19. Januar 2023 den Völkermord an den Jesid*innen im Irak und in Syrien an (Plenarprotokoll 20/79, S. 9428 ff.). Vor dem Hintergrund einer „hoch volatilen Sicherheitslage“ für jesidische Geflüchtete und der Unmöglichkeit einer sicheren Rückkehr wurde die Bundesregierung aufgefordert, Jesid*innen „weiterhin unter Berücksichtigung ihrer nach wie vor andauernden Verfolgung und Diskriminierung im Rahmen des Asylverfahrens Schutz zu gewähren“ (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5228). Deutscher Bundestag Drucksache 21/3601 21. Wahlperiode 13.01.2026 Die bereinigte Schutzquote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei jesidischen Geflüchteten aus dem Irak sank jedoch von fast 100 Prozent im Jahr 2015 auf nur noch 48,6 Prozent im Jahr 2022 (Bundestagsdrucksache 20/5426, Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 44 der Abgeordneten Clara Bünger). Fast 1.500 Schutzstatus von Jesid*innen aus dem Irak wurden zudem durch das BAMF im Zeitraum von 2015 bis 2022 widerrufen (www.nd-aktuell.de/ artikel/1171744.asylpolitik-bamf-widerruft-schutzstatus-von-jesiden-aus-dem- irak.html). In der Folge waren und sind auch jesidische Überlebende des Genozids von den massiv zunehmenden Abschiebungen in den Irak betroffen – entgegen dem Schutzversprechen des Deutschen Bundestages. Die Zahl der Abschiebungen in den Irak stieg von 27 im Jahr 2020 auf 699 im Jahr 2024, darunter waren auch 37 Kinder und fünf über 70-jährige Personen (Bundestagsdrucksache 21/1416, Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke; die Religionszugehörigkeit wird bei Abschiebungen nicht erfasst). Gegen diese Abschiebungspraxis protestierten Jesid*innen unter anderem mit einem Hungerstreik vor dem Reichstagsgebäude (https://taz.de/Protest-von-zidinnen-in-Berlin/!5963951/). Die jüdische Gemeinde in Thüringen setzte sich in einem Brief an die Bundesregierung frühzeitig für eine Bleiberechtsregelung für jesidische Geflüchtete ein. Hiermit konfrontiert erklärte die Bundesregierung auf Anfrage, dass sie keine entsprechenden „Aktivitäten“ für ein Bleiberecht beabsichtige (vgl. Plenarprotokoll 20/84, S. 10049, Mündliche Frage 36 der Abgeordneten Clara Bünger). Im Landtag von Nordrhein-Westfalen haben sich die Fraktionen CDU, SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Ende September 2025 mit einem gemeinsamen Antrag (Landtagsdrucksache 18/15906) für eine menschenrechtsbasierte Bleiberechtsregelung für jesidische Geflüchtete ausgesprochen und die Landesregierung dazu aufgefordert, sich beim Bundesministerium des Innern dafür einzusetzen, dass dieses sein Einvernehmen nach § 23 Abs. 1 AufenthG für eine entsprechende Regelung erteilt. Die höchst prekäre Sicherheitslage vor Ort sei für die Überlebenden des Genozids unzumutbar, in den Lagern für jesidische Geflüchtete herrschten teils katastrophale Zustände. „Mit der Anerkennung des Völkermords durch den Deutschen Bundestag wurde nicht nur symbolisch, sondern konkret politisch Verantwortung übernommen“, heißt es in dem fraktionsübergreifenden Antrag. Das Bundesinnenministerium hatte im Januar 2024 erklärt, dass es seitens der Bundesländer noch nicht um sein Einvernehmen für eine Bleiberechtsregelung nach § 23 Abs. 1 AufenthG gebeten worden sei. Ob dies erteilt worden wäre, ließ die Bundesregierung offen, die Länder müssten sich zuvor im Rahmen der Innenministerkonferenz (IMK) auf einen Abschiebestopp einigen (Bundestagsdrucksache 20/10127, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 25 der Abgeordneten Clara Bünger). Zum elften Jahrestag des Genozids an den Jesid*innen am 3. August 2025 forderten Pro Asyl und Wadi e. V. angesichts der erheblich verschlechterten Lage im Irak – die Heimatregion Sindschar liege „noch immer in Trümmern“, „rivalisierende Milizen kämpfen weiterhin um Einfluss“ – einen sofortigen bundesweiten Abschiebestopp und eine dauerhafte Bleiberechtsregelung für jesidische Geflüchtete in historischer und moralischer Verantwortung: „Es ist höchste Zeit, den Opfern des Genozids in Deutschland wirklichen Schutz und eine Zukunftsperspektive zu garantieren“ (www.proasyl.de/pressemitteilung/zum-jahrestag-des-voelkermords-an-den- ezidinnen-erklaerung-von-pro-asyl-und-wadi-e-v/). Der Deutsche Bundestag schließt sich diesem Appell vor dem Hintergrund seines einstimmigen Beschlusses vom 19. Januar 2023 zur Anerkennung des Genozids und zum Schutz der Betroffenen an. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. sich gegenüber den Bundesländern für eine bundesweite Abschiebestoppregelung in Bezug auf ausreisepflichtige jesidische Geflüchtete aus dem Irak und Syrien einzusetzen; 2. ihr Einvernehmen für eine Bleiberechtsregelung nach § 23 Absatz 1 AufenthG für jesidische Geflüchtete zu erteilen und sich dafür einzusetzen, dass eine solche Regelung im Rahmen der Innenministerkonferenz beschlossen wird. Berlin, den 13. Januar 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Begründung Die genauen Kriterien für eine bundesweite Bleiberechtsregelung nach § 23 Absatz 1 AufenthG für jesidische Geflüchtete müssen im Rahmen der IMK vereinbart werden. Die antragstellende Fraktion plädiert für eine möglichst umfassende Regelung, die der großen politischen und humanitären Verantwortung gegenüber den Überlebenden des Genozids gerecht wird. Sollte etwa ein Einreisestichtag als Ausschlusskriterium vereinbart werden, ist es aus Sicht der antragstellenden Fraktion erforderlich, Ausnahmen hiervon zu ermöglichen, wenn im Einzelfall nachvollziehbare Gründe für die späte Flucht nach Deutschland vorliegen, etwa aufgrund einer länger andauernden Verschleppung durch den IS und/oder wenn schützenswerte familiäre Bindungen zu in Deutschland lebenden Personen bestehen. Auch mögliche Ausschlussregelungen in Bezug auf so genannte „Straftäter“ sollten nicht strikt ausgestaltet werden und Einzelfallentscheidungen ermöglichen, denn die Versagung von Schutz wegen eher geringfügiger Straftaten würde dem humanitären Anliegen nicht gerecht. Bei schwereren Straftaten sollte zumindest geprüft und berücksichtigt werden, inwieweit die Straftaten z. B. mit zuvor im Rahmen des Genozids erlittenen Gräuel bzw. entsprechenden psychischen Erkrankungen erklärt werden können bzw. inwieweit eine positive Sozialprognose für die Zukunft besteht, weil ein Ausschluss in solchen Fällen unverhältnismäßig wäre. Die Bleiberechtsregelung für jesidische Geflüchtete muss unabhängig von Nachweisen zur Einkommenssituation oder Erwerbstätigkeit ausgestaltet werden, damit das humanitäre Anliegen nicht von ökonomischen Überlegungen verdrängt wird. Auch sollte die Regelung nicht auf Jesid*innen aus dem Irak beschränkt werden, zumal auch der Beschluss des Bundestags vom 19. Januar 2023 Jesid*innen aus Syrien mit einbezieht. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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