Humanitäres Bleiberecht für jesidische Geflüchtete vor dem Hintergrund des Genozids
Text
Humanitäres Bleiberecht für jesidische Geflüchtete vor dem Hintergrund des Genozids
[Antrag
der Abgeordneten Clara Bünger, Bodo Ramelow, Anne-Mieke Bremer, Katrin
Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke,
Pascal Meiser, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin
Willnat und der Fraktion Die Linke
Humanitäres Bleiberecht für jesidische Geflüchtete vor dem Hintergrund des
Genozids
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Anfang August 2014 überfielen terroristische Milizen des „Islamischen Staats“ (IS)
die Sindschar-Region bzw. die dort lebende jesidische Bevölkerung und verübten
einen Völkermord. Mehr als 5 000 Jesid*innen wurden dabei getötet, vor allem Männer
und Jungen über zwölf Jahren. Etwa 7.000 Frauen und Mädchen wurden verschleppt,
versklavt und Opfer systematischer sexualisierter Gewalt. Laut Amnesty International
gelten über 2.000 Jesid*innen heute noch als vermisst, Hunderte sind inhaftiert.
Mehrere Zehntausend Jesid*innen konnten nur dank des militärischen Eingreifens
kurdischer Volksverteidigungseinheiten (YPG-Milizen), die einen Fluchtkorridor in die
selbstverwaltete Region Rojava freikämpften, dem Genozid entkommen. Die
Ermordungen, Entführungen und anderen Verbrechen im Irak und in Syrien dauerten bis zum
vorläufigen Ende der IS-Herrschaft in der Region an. Viele an Leib und Leben
bedrohte Jesid*innen flohen seit 2014 nach Deutschland, wo sie zunächst umfassend
Schutz erhielten.
Über 200.000 jesidische Binnenvertriebene leben noch immer in provisorischen
Flüchtlingscamps in der autonomen Region Kurdistan, viele ohne Perspektive auf eine
sichere Rückkehr in ihre Heimatregion Sindschar. Die Sicherheitslage in der Region
bleibt instabil und gefährlich, bedingt durch wiedererstarkende IS-Zellen, lokale
Milizen und anhaltende regionale Konflikte. Humanitäre Hilfe und Unterstützung durch
internationale Organisationen nehmen ab, die Versorgungslage in den
Flüchtlingslagern ist oftmals desaströs.
Die Vereinten Nationen stuften die Verbrechen des IS an den Jesid*innen bereits 2016
als Völkermord ein. Der Deutsche Bundestag erkannte mit einem einstimmigen
Beschluss am 19. Januar 2023 den Völkermord an den Jesid*innen im Irak und in Syrien
an (Plenarprotokoll 20/79, S. 9428 ff.). Vor dem Hintergrund einer „hoch volatilen
Sicherheitslage“ für jesidische Geflüchtete und der Unmöglichkeit einer sicheren
Rückkehr wurde die Bundesregierung aufgefordert, Jesid*innen „weiterhin unter
Berücksichtigung ihrer nach wie vor andauernden Verfolgung und Diskriminierung im
Rahmen des Asylverfahrens Schutz zu gewähren“ (vgl. Bundestagsdrucksache
20/5228).
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3601
21. Wahlperiode 13.01.2026
Die bereinigte Schutzquote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
bei jesidischen Geflüchteten aus dem Irak sank jedoch von fast 100 Prozent im Jahr
2015 auf nur noch 48,6 Prozent im Jahr 2022 (Bundestagsdrucksache 20/5426,
Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 44 der Abgeordneten Clara
Bünger). Fast 1.500 Schutzstatus von Jesid*innen aus dem Irak wurden zudem durch das
BAMF im Zeitraum von 2015 bis 2022 widerrufen (www.nd-aktuell.de/
artikel/1171744.asylpolitik-bamf-widerruft-schutzstatus-von-jesiden-aus-dem-
irak.html). In der Folge waren und sind auch jesidische Überlebende des Genozids von
den massiv zunehmenden Abschiebungen in den Irak betroffen – entgegen dem
Schutzversprechen des Deutschen Bundestages. Die Zahl der Abschiebungen in den
Irak stieg von 27 im Jahr 2020 auf 699 im Jahr 2024, darunter waren auch 37 Kinder
und fünf über 70-jährige Personen (Bundestagsdrucksache 21/1416, Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 2 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke; die
Religionszugehörigkeit wird bei Abschiebungen nicht erfasst). Gegen diese
Abschiebungspraxis protestierten Jesid*innen unter anderem mit einem Hungerstreik vor dem
Reichstagsgebäude (https://taz.de/Protest-von-zidinnen-in-Berlin/!5963951/). Die
jüdische Gemeinde in Thüringen setzte sich in einem Brief an die Bundesregierung
frühzeitig für eine Bleiberechtsregelung für jesidische Geflüchtete ein. Hiermit
konfrontiert erklärte die Bundesregierung auf Anfrage, dass sie keine entsprechenden
„Aktivitäten“ für ein Bleiberecht beabsichtige (vgl. Plenarprotokoll 20/84, S. 10049,
Mündliche Frage 36 der Abgeordneten Clara Bünger).
Im Landtag von Nordrhein-Westfalen haben sich die Fraktionen CDU, SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Ende September 2025 mit einem gemeinsamen
Antrag (Landtagsdrucksache 18/15906) für eine menschenrechtsbasierte
Bleiberechtsregelung für jesidische Geflüchtete ausgesprochen und die Landesregierung dazu
aufgefordert, sich beim Bundesministerium des Innern dafür einzusetzen, dass dieses sein
Einvernehmen nach § 23 Abs. 1 AufenthG für eine entsprechende Regelung erteilt.
Die höchst prekäre Sicherheitslage vor Ort sei für die Überlebenden des Genozids
unzumutbar, in den Lagern für jesidische Geflüchtete herrschten teils katastrophale
Zustände. „Mit der Anerkennung des Völkermords durch den Deutschen Bundestag
wurde nicht nur symbolisch, sondern konkret politisch Verantwortung übernommen“,
heißt es in dem fraktionsübergreifenden Antrag. Das Bundesinnenministerium hatte
im Januar 2024 erklärt, dass es seitens der Bundesländer noch nicht um sein
Einvernehmen für eine Bleiberechtsregelung nach § 23 Abs. 1 AufenthG gebeten worden sei.
Ob dies erteilt worden wäre, ließ die Bundesregierung offen, die Länder müssten sich
zuvor im Rahmen der Innenministerkonferenz (IMK) auf einen Abschiebestopp
einigen (Bundestagsdrucksache 20/10127, Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 25 der Abgeordneten Clara Bünger).
Zum elften Jahrestag des Genozids an den Jesid*innen am 3. August 2025 forderten
Pro Asyl und Wadi e. V. angesichts der erheblich verschlechterten Lage im Irak – die
Heimatregion Sindschar liege „noch immer in Trümmern“, „rivalisierende Milizen
kämpfen weiterhin um Einfluss“ – einen sofortigen bundesweiten Abschiebestopp und
eine dauerhafte Bleiberechtsregelung für jesidische Geflüchtete in historischer und
moralischer Verantwortung: „Es ist höchste Zeit, den Opfern des Genozids in
Deutschland wirklichen Schutz und eine Zukunftsperspektive zu garantieren“
(www.proasyl.de/pressemitteilung/zum-jahrestag-des-voelkermords-an-den-
ezidinnen-erklaerung-von-pro-asyl-und-wadi-e-v/). Der Deutsche Bundestag schließt sich
diesem Appell vor dem Hintergrund seines einstimmigen Beschlusses vom 19. Januar
2023 zur Anerkennung des Genozids und zum Schutz der Betroffenen an.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich gegenüber den Bundesländern für eine bundesweite Abschiebestoppregelung
in Bezug auf ausreisepflichtige jesidische Geflüchtete aus dem Irak und Syrien
einzusetzen;
2. ihr Einvernehmen für eine Bleiberechtsregelung nach § 23 Absatz 1 AufenthG
für jesidische Geflüchtete zu erteilen und sich dafür einzusetzen, dass eine solche
Regelung im Rahmen der Innenministerkonferenz beschlossen wird.
Berlin, den 13. Januar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Begründung
Die genauen Kriterien für eine bundesweite Bleiberechtsregelung nach § 23 Absatz 1 AufenthG für jesidische
Geflüchtete müssen im Rahmen der IMK vereinbart werden. Die antragstellende Fraktion plädiert für eine
möglichst umfassende Regelung, die der großen politischen und humanitären Verantwortung gegenüber den
Überlebenden des Genozids gerecht wird.
Sollte etwa ein Einreisestichtag als Ausschlusskriterium vereinbart werden, ist es aus Sicht der antragstellenden
Fraktion erforderlich, Ausnahmen hiervon zu ermöglichen, wenn im Einzelfall nachvollziehbare Gründe für die
späte Flucht nach Deutschland vorliegen, etwa aufgrund einer länger andauernden Verschleppung durch den IS
und/oder wenn schützenswerte familiäre Bindungen zu in Deutschland lebenden Personen bestehen.
Auch mögliche Ausschlussregelungen in Bezug auf so genannte „Straftäter“ sollten nicht strikt ausgestaltet
werden und Einzelfallentscheidungen ermöglichen, denn die Versagung von Schutz wegen eher geringfügiger
Straftaten würde dem humanitären Anliegen nicht gerecht. Bei schwereren Straftaten sollte zumindest geprüft und
berücksichtigt werden, inwieweit die Straftaten z. B. mit zuvor im Rahmen des Genozids erlittenen Gräuel bzw.
entsprechenden psychischen Erkrankungen erklärt werden können bzw. inwieweit eine positive Sozialprognose
für die Zukunft besteht, weil ein Ausschluss in solchen Fällen unverhältnismäßig wäre.
Die Bleiberechtsregelung für jesidische Geflüchtete muss unabhängig von Nachweisen zur Einkommenssituation
oder Erwerbstätigkeit ausgestaltet werden, damit das humanitäre Anliegen nicht von ökonomischen
Überlegungen verdrängt wird. Auch sollte die Regelung nicht auf Jesid*innen aus dem Irak beschränkt werden, zumal auch
der Beschluss des Bundestags vom 19. Januar 2023 Jesid*innen aus Syrien mit einbezieht.
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ISSN 0722-8333]
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