Jesidische Geflüchtete in Deutschland
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Jesidische Geflüchtete in Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3188
21. Wahlperiode 10.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Violetta Bock, Anne-Mieke
Bremer, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke
Hoß, Cem Ince, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow,
David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der
Fraktion Die Linke
Jesidische Geflüchtete in Deutschland
Am 19. Januar 2023 erkannte der Deutsche Bundestag den Völkermord an den
Jesidinnen und Jesiden im Irak und in Syrien einstimmig an (Plenarprotokoll
20/79, Seite 9428 ff). Vor dem Hintergrund einer „hoch volatilen
Sicherheitslage“ für jesidische Geflüchtete und der Unmöglichkeit einer sicheren Rückkehr
wurde die Bundesregierung aufgefordert, ihnen „weiterhin unter
Berücksichtigung ihrer nach wie vor andauernden Verfolgung und Diskriminierung im
Rahmen des Asylverfahrens Schutz zu gewähren“ (vgl. Bundestagsdrucksache
20/5228).
Die bereinigte Schutzquote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) bei jesidischen Geflüchteten aus dem Irak sank jedoch von fast
100 Prozent im Jahr 2015 auf nur noch 48,6 Prozent im Jahr 2022 (Antwort auf
die Schriftliche Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 20/5426). Zudem wurde
von 2015 bis 2022 fast 1 500-mal der Schutzstatus von jesidischen
Geflüchteten aus dem Irak widerrufen (www.nd-aktuell.de/artikel/1171744.asylpolitik-ba
mf-widerruft-schutzstatus-von-jesiden-aus-dem-irak.html). In der Folge werden
auch jesidische Geflüchtete in den Irak abgeschoben. Die Zahl der
Abschiebungen in den Irak stieg von 27 im Jahr 2020 auf 699 im Jahr 2024 an, darunter
waren auch 37 Kinder und fünf über 70-jährige Personen (Antworten zu den
Fragen 2 und 4 auf Bundestagsdrucksache 21/1416; die Religionszugehörigkeit
wird bei Abschiebungen nicht erfasst).
Im Landtag von Nordrhein-Westfalen haben sich die Fraktionen von CDU,
SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP Ende September 2025 mit einem
gemeinsamen Antrag (Landtagsdrucksache 18/15906) für eine
menschenrechtsbasierte Bleiberechtsregelung für jesidische Geflüchtete ausgesprochen und die
Landesregierung dazu aufgefordert, sich beim Bundesministerium des Innern
(BMI) dafür einzusetzen, dass dieses sein Einvernehmen nach § 23 Absatz 1
des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) für eine entsprechende Regelung erteilt.
Das BMI hatte im Januar 2024 erklärt, dass es seitens der Bundesländer noch
nicht um sein Einvernehmen für eine Bleiberechtsregelung nach § 23 Absatz 1
AufenthG gebeten worden sei (Antwort auf die Schriftliche Frage 25 auf
Bundestagsdrucksache 20/10127).
Zum elften Jahrestag des Genozids an den Jesidinnen und Jesiden am 3.
August 2025 forderten Pro Asyl und Wadi e. V. angesichts der verschlechterten
Lage im Irak einen sofortigen bundesweiten Abschiebestopp und eine
dauerhafte Bleiberechtsregelung für jesidische Geflüchtete in historischer und
moralischer Verantwortung: „Es ist höchste Zeit, den Opfern des Genozids in
Deutschland wirklichen Schutz und eine Zukunftsperspektive zu garantieren“
(www.proasyl.de/pressemitteilung/zum-jahrestag-des-voelkermords-an-den-ezi
dinnen-erklaerung-von-pro-asyl-und-wadi-e-v/).
Die Fragestellenden weisen darauf hin, dass die ehemalige Leiterin der BAMF-
Außenstelle in Bremen, Ulrike B., deren Handeln politisch und medial
skandalisiert worden war (vgl. z. B. die Vorbemerkung der Fragesteller in der Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/32466), sich insbesondere für die Rechte jesidischer Geflüchteter aus dem
Irak eingesetzt hatte, die trotz menschenrechtlicher Bedenken z. B. nach
Bulgarien abgeschoben werden sollten (vgl. Antwort zu Frage 12 auf
Bundestagsdrucksache 19/32466). In einem TV-Bericht hieß es: „Das Schicksal der
Jesiden erschütterte damals die Welt. Tausende flohen vor dem Völkermord des IS
aus dem Sindschar-Gebirge. Beim Bremer BAMF-Skandal geht es nach
Angaben der Behörde fast ausschließlich um Anträge von Jesiden. Trotzdem steht
der Verdacht im Raum, es seien zu viele Anträge positiv beschieden worden.
Zwischen 2013 und 2017 bekamen in Bremen rund 98 Prozent aller Jesiden
einen positiven Bescheid. Aber, bundesweit waren es kaum weniger, 94
Prozent. Ein Skandal?“ (www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/bamf-skandal-
112.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Asylanträge von Personen jesidischer Religionszugehörigkeit
aus dem Irak bzw. aus Syrien (bitte auch im Folgenden, differenziert
darstellen) wurden von 2014 bis heute (Angaben für das Jahr 2025 bitte,
soweit vorliegend, machen) registriert (bitte Gesamtzahlen nennen und
zudem nach Jahren differenziert darstellen), und wie viele entsprechende
Asylverfahren sind derzeit noch anhängig?
2. Bei wie vielen der jesidischen Asylsuchenden handelte es sich um
Minderjährige, um minderjährige Mädchen, um volljährige Frauen bzw. um
Personen, die zum Zeitpunkt der Asylregistrierung über 59 Jahre alt waren
(bitte nach Irak bzw. Syrien sowie nach Jahren, von 2014 bis heute, soweit
vorliegend, differenzieren und in absoluten und relativen Zahlen angeben;
bitte auch die jeweiligen Gesamtzahlen für die Jahre 2014 bis heute
nennen)?
3. Welchen Anteil machten Asylsuchende jesidischer Religionszugehörigkeit
an den Asylsuchenden aus den Ländern Irak und Syrien jeweils aus (bitte
nach Jahren, von 2014 bis heute, soweit vorliegend, differenzieren und
zudem Gesamtzahlen für den Zeitraum seit 2014 nennen)?
4. Wie viele jesidische Personen aus dem Irak bzw. aus Syrien wurden seit
2014 infolge besonderer Aufnahmeregelungen (etwa nach §§ 22 und 23
des Aufenthaltsgesetzes) aufgenommen (bitte nach Jahren und
Bundesländern auflisten)?
5. Wie waren die Entscheidungen des BAMF zu Asylanträgen jesidischer
Asylsuchender aus dem Irak bzw. aus Syrien (bitte differenzieren) seit
2014 (bitte jeweils nach Jahren und den unterschiedlichen Schutzstatus,
Ablehnungen, Ablehnungen als offensichtlich unbegründet, Dublin-
Bescheide und sonstige formelle Erledigungen auflisten und in absoluten
und relativen Zahlen angeben sowie die jeweilige bereinigte
Gesamtschutzquote nennen)?
6. Gegen wie viele ablehnende Bescheide des BAMF haben jesidische
Geflüchtete aus dem Irak bzw. aus Syrien (bitte differenzieren) seit 2014
Rechtsmittel eingelegt (bitte jeweils nach Jahren differenziert auflisten
und in absoluten und relativen Zahlen angeben)?
7. Wie haben die Verwaltungsgerichte über Eilanträge gegen Dublin-
Bescheide des BAMF, wie haben sie über Asylklagen von jesidischen
Geflüchteten aus dem Irak bzw. Syrien (bitte jeweils differenzieren) seit 2014
entschieden (bitte jeweils nach Jahren differenziert auflisten und in
absoluten und relativen Zahlen angeben)?
8. Wie viele jesidische Asylsuchende aus dem Irak bzw. aus Syrien (bitte
differenzieren) wurden seit 2014 im Rahmen des Dublin-Systems in andere
Mitgliedstaaten überstellt (bitte jeweils nach Jahren und den fünf
wichtigsten Mitgliedstaaten differenzieren)?
9. Wie viele Rücknahmen bzw. Widerrufe von Schutzstatus jesidischer
Geflüchteter aus dem Irak bzw. aus Syrien gab es seit 2014, wie viele dieser
Rücknahmen bzw. Widerrufe wurden gerichtlich angefochten, und welche
gerichtlichen Entscheidungen ergingen hierzu (bitte jeweils nach Jahren
und Herkunftsland differenzieren und in absoluten und relativen Zahlen
angeben)?
10. Welche besonderen Vorgaben innerhalb des BAMF gibt es zu Widerrufen
bzw. Rücknahmen von Schutzstatus bei jesidischen Geflüchteten aus dem
Irak bzw. aus Syrien (bitte differenzieren), insbesondere vor dem
Hintergrund des Genozids von 2014 bzw. bei möglichen psychischen
Erkrankungen infolge von Bedrohungen bzw. Verfolgungen (bitte so genau wie
möglich ausführen und auch kenntlich machen, welche Personengruppen
womöglich von solchen Vorgaben ausgenommen sind)?
11. Wie viele Abschiebungen in den Irak gab es seit 2014 (bitte nach Jahren
auflisten), und welche Angaben oder Schätzungen liegen der
Bundesregierung vor, wie viele Geflüchtete jesidischen Glaubens hiervon
betroffen waren (bitte ausführen)?
12. Welche Abschiebestoppregelungen welcher Bundesländer in Bezug auf
die Gruppe jesidischer Geflüchteter aus dem Irak bzw. aus Syrien gibt es
nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (bitte gegebenenfalls nähere
Angaben zu Umfang und betroffenem Personenkreis entsprechender
Regelungen machen)?
13. Wie viele Personen mit syrischer bzw. irakischer Staatsangehörigkeit bzw.
wie viele staatenlose Personen aus dem Irak bzw. Syrien (bitte
differenzieren) leben derzeit mit welchem Aufenthaltstitel bzw. Schutzstatus in
Deutschland (bitte auch nach Bundesländern differenzieren), und welche
Angaben oder Schätzungen liegen der Bundesregierung dazu vor, wie
viele von ihnen jesidischen Glaubens sind (bitte ausführen)?
14. Wie viele ausreisepflichtige Personen syrischer bzw. irakischer
Staatsangehörigkeit bzw. wie viele staatenlose Personen aus dem Irak bzw.
Syrien (bitte differenzieren) leben derzeit mit bzw. ohne Duldung in
Deutschland (bitte auch nach den Bundesländern differenzieren), und
welche genaueren Angaben können über die Gründe der erteilten
Duldungen gemacht werden (bitte so differenziert wie möglich auflisten)?
15. Wie stellt sich die aktuelle (Gefährdungs-)Lage für aus Deutschland
zurückkehrende bzw. abgeschobene Personen jesidischen Glaubens nach
Einschätzung des Auswärtigen Amts im Irak bzw. in Syrien dar (bitte
differenzieren und so genau wie möglich ausführen), wie ist zudem die
politische, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Situation der jesidischen
Gemeinschaft im Irak bzw. in Syrien (bitte differenzieren) nach Einschätzung
des Auswärtigen Amts (bitte ausführen)?
16. Unter welchen Umständen ist nach Auffassung der Bundesregierung
Menschen jesidischen Glaubens, die nach Deutschland geflohen sind, eine
Rückkehr bzw. Abschiebung in den Irak bzw. nach Syrien (bitte
differenzieren) zumutbar, und welche Bedeutung kommt dabei nach Auffassung
der Bundesregierung dem einstimmigen Beschluss des Deutschen
Bundestages vom 19. Januar 2023 zu, wonach vor dem Hintergrund einer
„hoch volatilen Sicherheitslage“ für jesidische Geflüchtete und der
Unmöglichkeit einer sicheren Rückkehr die Bundesregierung aufgefordert
wurde, ihnen „weiterhin unter Berücksichtigung ihrer nach wie vor
andauernden Verfolgung und Diskriminierung im Rahmen des Asylverfahrens
Schutz zu gewähren“ (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5228, bitte
ausführen)?
17. Ist das Bundesministerium des Innern bislang seitens eines Bundeslandes
oder mehrerer Bundesländer darum ersucht worden, seine Zustimmung
für eine Bleiberechtsregelung für jesidische Geflüchtete nach § 23
Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zu erteilen, und wenn ja,
welcher, und wie hat sie hierauf gegebenenfalls reagiert, oder wie
beabsichtigt sie, gegebenenfalls hierauf zu reagieren (bitte ausführen)?
18. Ist die Bundesregierung bereit, ihr Einverständnis für eine
Bleiberechtsregelung für jesidische Geflüchtete aus dem Irak bzw. aus Syrien nach § 23
Absatz 1 AufenthG zu erklären, wenn ein entsprechendes Ersuchen
seitens eines Bundeslandes oder mehrerer Bundesländer an sie gestellt wird
(vgl. z. B. die fraktionsübergreifende Initiative in Nordrhein-Westfalen,
siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Rolle spielt hierbei
gegebenenfalls der einstimmige Beschluss des Deutschen Bundestages vom
19. Januar 2023 zur Anerkennung des Genozids an den Jesidinnen und
Jesiden im Irak bzw. in Syrien und zum Schutz jesidischer Geflüchteter
(bitte aufführen)?
19. Wie ist der aktuelle Stand der disziplinarrechtlichen Ermittlungen in
Bezug auf die ehemalige BAMF-Leiterin in Bremen (vgl. zuletzt die
Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/15142), und inwiefern
wird oder wurden bei einer etwaigen Entscheidung hierzu der Umstand
berücksichtigt, dass sich die Leiterin nach Auffassung der Fragestellenden
insbesondere auch für den Schutz jesidischer Überlebender des Genozids
eingesetzt hatte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Berlin, den 26. November 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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