Verwendung von Bundesmitteln durch die Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland (Antwort zu Drs. 21/2886)
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Verwendung von Bundesmitteln durch die Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland (Antwort zu Drs. 21/2886)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3161
21. Wahlperiode 05.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Korell, Jörn König,
Lars Schieske, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2886 –
Verwendung von Bundesmitteln durch die Nationale Anti-Doping-
Agentur Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland (NADA) ist für die
Umsetzung der Anti-Doping-Bestimmungen im deutschen Leistungssport zuständig.
Sie wird zu einem erheblichen Teil aus Bundesmitteln finanziert. Im
Jahresbericht 2024 gibt die NADA an, dass rund 10,1 Mio. Euro über den Haushalt
des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Verfügung gestellt
wurden. Damit stammen etwa 78 Prozent der Gesamteinnahmen der NADA
aus dem Bundeshaushalt.
In Anbetracht dieser hohen finanziellen Beteiligung des Bundes sind Fragen
zur Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Zweckbindung der eingesetzten
Steuergelder berechtigt. Zudem werfen intransparente Ausgabenkategorien und
auffällige Kostensteigerungen Fragen zur Haushaltsführung der NADA auf
(vgl. www.nada.de/fileadmin/nada/SERVICE/Downloads/Jahresberichte/202
4_NADA_Jahresbericht_barrierefrei.pdf).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bei dem zum Vergleich herangezogenen NADA-Jahresbericht handelt es sich
um einen zusammenfassenden Bericht über die Aktivitäten der NADA eines
jeden abgelaufenen Jahres. Er enthält Übersichten und Tätigkeiten aus den
einzelnen Fachressorts der NADA, die Dopingkontrollzahlen, eine Übersicht über
die Dopingverstöße sowie weitere kursorisch zusammengestellte NADA-
Informationen (z. B. zum Datenschutz und der internationalen Zusammenarbeit). Er
erfüllt die Voraussetzungen der NADA-Berichtspflicht gegenüber der Welt
Anti-Doping Agentur gemäß Artikel 14.4 WADC/NADC.
Der NADA-Jahresbericht stellt keine abschließende Grundlage für die
stiftungsrechtliche Rechnungslegung der NADA oder die öffentlich-rechtliche
Zuwendungsprüfung dar.
Vielmehr führt die NADA in Übereinstimmung mit § 317 des
Handelsgesetzbuches (HGB) jährlich eine freiwillige Wirtschaftsprüfung durch. Gleichzeitig
Die Antwort wurde namens des Bundeskanzleramtes mit Schreiben vom 4. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
erfolgt im Rahmen der institutionellen Förderung der NADA eine vertiefte
Verwendungsnachweisprüfung durch den Zuwendungsgeber.
1. Wie hoch waren die Bundeszuschüsse an die NADA im Jahr 2024, und
wie haben sie sich im Vergleich zum Vorjahr entwickelt?
Die Höhe der Bundeszuwendung für die institutionelle Förderung der NADA
belief sich im Haushaltsjahr 2024 auf 7 302 845 Euro.
Im Haushaltsjahr 2023 betrug die Bundeszuwendung für die institutionelle
Förderung 6 834 098 Euro.
In den Jahren 2023 und 2024 erhielt die NADA zudem folgende
Projektförderungen des Bundes: Zur UEFA EURO 2024 zum Themenbereich
Dopingprävention wurden Bundesmittel in Höhe von 39 453 Euro für das Haushaltsjahr
2023 und 46 814 Euro für das Haushaltsjahr 2024 gewährt. Für die Förderung
der von der WADA akkreditierten Labore in Köln und Kreischa wurden der
NADA zur Weiterleitung 2023 2 497 480 Euro und 2024 2 817 607,58 Euro
gewährt.
2. Welche konkreten Gründe führten zur Erhöhung der Zuwendungen im
Jahr 2024, insbesondere im Hinblick auf den sogenannten
inflationsausgleichenden Aufwuchs?
Für die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben der NADA stellt diese
jährlich einen Haushaltsplan auf, auf dessen Grundlage die Bundeszuwendungen
als institutionelle Förderung bewilligt werden.
Der Mehrbedarf im Rahmen der institutionellen Förderung 2024 resultiert
vor allem aus allgemeinen Kostensteigerungen im Bereich der Personal- und
Sachausgaben.
Im Dopingkontrollsystem ergab sich die Kostensteigerung durch eine neue
vertragliche Situation nach einer EU-weiten Neuausschreibung. Mit den
zusätzlichen Bundesmitteln konnte die NADA-Kostensteigerungen im Bereich der
Kontrolldurchführung ausgleichen und eine konstante Kontrolldichte im
Sportjahr 2024 mit Olympischen und Paralympischen Spielen und einer Vielzahl
weiterer internationaler Sportgroßveranstaltungen in Deutschland
aufrechterhalten. Dabei waren insbesondere die Vorgaben der Welt Anti-Doping Agentur
(WADA) zu berücksichtigen.
3. Welche Projekte, Maßnahmen oder Dienstleistungen wurden 2024 mit
den rund 2,8 Mio. Euro Bundesmitteln finanziert, die an die WADA-
akkreditierten (WADA = Welt-Anti-Doping-Agentur) Labore in Köln
und Kreischa weitergeleitet wurden?
Institut für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln:
Gefördert wurden Personal- und Sachausgaben zu Teilprojekten in folgenden
Forschungsbereichen:
• Untersuchungen zum Nachweis und zur Prävalenz neuer/potenzieller
Dopingsubstanzen,
• Aufdeckung von Probenmanipulationsversuchen durch SNP-DNA-
Typisierung,
• Analytik und Interpretation von hämatologischen Parametern,
• Erythropoietin – Weiterführende Untersuchung zur Differenzierung
zwischen endogenen und rekombinanten Erythropoietin,
• Projekte zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Nachweises
anabolandrogener Steroide im Humanurin mittels unterschiedlicher
massenspektrometrischer Verfahren,
• Entwicklung und Einsatz von Verfahren zum Nachweis spezifischer
Substanzen in Blut und/oder Urin von Pferden im Rahmen der Dopinganalytik
und Etablierung eines Trainingkontrollsystems im Pferdesport.
Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie Dresden in Kreischa:
Gefördert wurden Personal- und Sachausgaben sowie Investitionen für
folgende Forschungsprojekte:
• Peptidhormone: Immunoaffinitätsaufreinigung von Erythropoietin,
• Methodenentwicklung: Screening-Methode für Moleküle unter 1 kDa in
Urin mittels Dilute and Shoot und hochauflösender Massenspektrometrie,
• Methodenentwicklung: Messung von Insulinen mit hochauflösender
Massenspektrometrie mit vorheriger Insulin-Aufreinigung über
Festphasenextraktion aus Urin,
• Etablierung und Nutzung von Bioassays zum Dopingnachweis:
– Organspezifische Untersuchung zur Anreicherung von Metandienon in
der Ratte,
– Untersuchung des Metabolismus des Alk2-Inhibitors Zilurgisertib in
HepG2-Zellen zur Identifikation von Markern für die Dopinganalytik,
– Transkriptomanalysen (quantitative Real-time PCR): Nutzung von
Sonden als Alternative zu SYBR Green-basierten ALAS2- und CA1-
Genexpressionsanalyse,
– Transkriptomanalysen (quantitative Real-time PCR): Pilotstudie
ALAS2-Expression in Abhängigkeit von der Blutgruppe.
4. In welcher Form erfolgt die Prüfung der Zweckbindung und Wirksamkeit
dieser Weiterleitungen an externe Labore?
Die Frage 4 wird so verstanden, dass mit „externen Laboren“, die WADA-
akkreditierten Anti-Doping-Labore in Kreischa und Köln gemeint sind.
Im Zuwendungsbescheid an die NADA ist verbindlich festgelegt, dass die
Mittel zweckgebunden und ausschließlich für die Forschungsvorhaben der
Dopingkontrolllabore Köln und Kreischa im Bereich des Human- und Pferdesports
bestimmt sind. Die Weiterleitungsverträge beinhalten sowohl ein Prüfungsrecht
der NADA als Erstempfänger der Zuwendung, als auch der
Bewilligungsbehörde Bundesverwaltungsamt (BVA). Das BVA prüft jährlich den von der NADA
erstellten Verwendungsnachweis für die Laborförderung. Bestandteil dieser
Prüfung sind auch die von den Laboren erstellten Verwendungsnachweise.
5. Welche konkreten Kontrollmechanismen bestehen seitens der
Bundesregierung zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung
durch die NADA?
Die NADA unterliegt als institutionelle Zuwendungsempfängerin jährlich einer
vertieften Verwendungsnachweisprüfung des Bundes. Die Prüfung umfasst u. a.
eine Belegprüfung.
6. In welcher Weise wird die Transparenz der NADA-Ausgaben gegenüber
dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit sichergestellt,
insbesondere bei Sammelkategorien wie „Sonstiges“ oder
„Verwaltungskosten“?
Der Wirtschaftsplan wird als Anlage des Bundeshaushaltsplans jährlich und mit
den Vergleichsdaten des Vorjahres sowie dem Ist-Ergebnisses des Vorvorjahres
ausgewiesen. Der jährliche Antidoping-Bericht und der Jahresbericht der
NADA sind der Öffentlichkeit zugänglich. Die zusammenfassende Darstellung
von einzelnen Kostenpositionen in den genannten Dokumenten dient dem
Zweck der Übersichtlichkeit.
7. Welche Ausgaben verbergen sich konkret hinter dem im NADA-
Jahresbericht 2024 ausgewiesenen Posten „Sonstiges“ in Höhe von ca.
292 000 Euro?
Unter der im Jahresbericht der NADA dargestellten, zusammenfassenden
Kategorie „Sonstige betriebliche Erträge aus Zuschreibungen“ fallen insbesondere
handelsrechtliche Abschreibungen.
8. Welche Maßnahmen wurden im Jahr 2024 unternommen, um die
Wirtschaftlichkeit der von der NADA eingesetzten Bundesmittel zu
gewährleisten?
Bei Zuwendungen gilt grundsätzlich auch der haushaltsrechtliche Grundsatz
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. So sind nur Ausgaben
zuwendungsfähig, die auch zur Erreichung des Zuwendungszwecks erforderlich sind. Die
Prüfung der Einhaltung der zuwendungsrechtlichen Vorgaben, u. a. bei der
Vergabe von Aufträgen, erfolgt im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung.
Die NADA und die Bundesregierung schließen darüber hinaus im Rahmen der
institutionellen Förderung regelmäßig Zielvereinbarungen ab. Gegenstand
dieser Vereinbarungen ist die Zusammenarbeit über die Anti-Doping-Arbeit sowie
die regelmäßige Erörterung und Festlegung der notwendigen Verfahren im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
9. Hält die Bundesregierung sämtliche aus Bundesmitteln finanzierten
Ausgaben für zwingend notwendig zur Aufrechterhaltung der Kernaufgaben
der NADA?
Im Zuge eines jeden Haushaltsaufstellungsverfahrens werden
Haushaltsverhandlungen zwischen der NADA und dem Zuwendungsgeber geführt.
Die Bundesregierung prüft im Zuge dieser Verhandlungen die Wirtschaftspläne
der NADA auch im Hinblick auf § 6 der Bundeshaushaltsordnung (BHO).
10. Welche Optionen zur Effizienzsteigerung der NADA sind der
Bundesregierung bekannt oder wurden geprüft?
Das angewandte Vorgehen wurde in der Antwort zu Frage 8 dargestellt.
11. Welche Ursachen führen laut Kenntnis der Bundesregierung zu den im
Jahresbericht 2024 genannten Kostensteigerungen bei der Durchführung
von Dopingkontrollen?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
12. Welche Schritte sind geplant, um die Kostenentwicklung in diesem
Bereich mittelfristig zu begrenzen?
Die Frage 12 wird so verstanden, dass sie sich ausschließlich auf den Bereich
der in Frage 11 genannten Dopingkontrollen bezieht.
Die Bundesregierung führt zu Fragen der effizienten Verwendung von
Bundesmitteln regelmäßig Gespräche mit der NADA.
Auf die Preisentwicklung und damit auf die Preissteigerungen im
Dienstleistungssektor haben potenzielle Auftraggeber und damit auch die NADA keinen
Einfluss. Qualität und Quantität der Dopingkontrollen und Dopingproben der
NADA müssen nach Ansicht der Bundesregierung auch unter geänderten,
vertraglichen Rahmenbedingungen auf gleichbleibendem Niveau fortgeführt
werden, um auch die Vorgaben der Welt Anti-Doping Agentur (WADA)
einzuhalten. Vertragsabschlüsse über einen längeren Zeitraum können ein
gleichbleibendes, stabiles Preisniveau garantieren. Dies wird von der NADA bei
Ausschreibungen berücksichtigt.
13. Gab es im Jahr 2024 Ausgaben der NADA, für die keine
ordnungsgemäßen Verwendungsnachweise vorgelegt wurden?
Nein.
Für sämtliche bundesgeförderten Maßnahmen im Jahr 2024 hat die NADA
ordnungsgemäße Verwendungsnachweise eingereicht.
14. Ist der Bundesregierung bekannt, ob im Zuge der Haushaltsprüfung
Beanstandungen hinsichtlich der Zweckbindung, Wirtschaftlichkeit oder
Transparenz aufgetreten sind?
Nein.
Der Bundesregierung sind keine Beanstandungen hinsichtlich Zweckbindung,
Wirtschaftlichkeit oder Transparenz bekannt.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die starke Abhängigkeit der NADA
von Bundesmitteln (78 Prozent der Gesamteinnahmen im Jahr 2024)?
Der dopingfreie Sport ist ein wichtiges sportpolitisches Anliegen des Bundes.
Die NADA leistet einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsgleichheit im
Spitzensport und zu einer weltweit homogenen Anwendungskultur der Antidoping-
Regeln. Sie hilft der Bundesregierung ihren internationalen Verpflichtungen aus
dem World Anti Doping Code nachzukommen. Daher unterstützt der Bund die
Stiftung Nationale Anti Doping Agentur seit dem 1. Januar 2020 im Rahmen
einer institutionellen Förderung.
16. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Diversifizierung der
Einnahmenstruktur der NADA (z. B. stärkere Beteiligung der Sportverbände
oder der Länder)?
Die laufenden Gesamtkosten der NADA werden von Bund, Ländern und Sport
finanziert. Die Bundesregierung ist im regelmäßigen Austausch mit der NADA,
auch in Bezug auf die Einnahmestruktur.
17. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen, die
Finanzierung der WADA-Labore direkt oder über andere Programme statt
über die NADA vorzunehmen?
Die NADA ist das Kompetenzzentrum der Anti-Doping-Arbeit in Deutschland.
In dieser Eigenschaft fungiert die NADA als wichtiges Bindeglied zwischen
den Zuwendungsgeber und den WADA akkreditierten Anti-Doping Laboren.
Im Rahmen einer Weiterleitungsvereinbarung werden Bundesmittel seitens der
NADA vollumfänglich an die Labore weitergeleitet. Zudem wird der
Verwendungsnachweis der Labore nur im Rahmen der gewählten Form der
Weiterleitungsvereinbarung auch vom Erstempfänger, also der NADA selbst, geprüft.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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