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Verwendung von Bundesmitteln durch die Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland (Antwort zu Drs. 21/2886)

dip / drucksache 05.12.2025 · WP 21 · 21/3161 · Antwort · Original ↗

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Verwendung von Bundesmitteln durch die Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland (Antwort zu Drs. 21/2886) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3161 21. Wahlperiode 05.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Korell, Jörn König, Lars Schieske, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2886 – Verwendung von Bundesmitteln durch die Nationale Anti-Doping- Agentur Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland (NADA) ist für die Umsetzung der Anti-Doping-Bestimmungen im deutschen Leistungssport zuständig. Sie wird zu einem erheblichen Teil aus Bundesmitteln finanziert. Im Jahresbericht 2024 gibt die NADA an, dass rund 10,1 Mio. Euro über den Haushalt des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Verfügung gestellt wurden. Damit stammen etwa 78 Prozent der Gesamteinnahmen der NADA aus dem Bundeshaushalt. In Anbetracht dieser hohen finanziellen Beteiligung des Bundes sind Fragen zur Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Zweckbindung der eingesetzten Steuergelder berechtigt. Zudem werfen intransparente Ausgabenkategorien und auffällige Kostensteigerungen Fragen zur Haushaltsführung der NADA auf (vgl. www.nada.de/fileadmin/nada/SERVICE/Downloads/Jahresberichte/202 4_NADA_Jahresbericht_barrierefrei.pdf). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Bei dem zum Vergleich herangezogenen NADA-Jahresbericht handelt es sich um einen zusammenfassenden Bericht über die Aktivitäten der NADA eines jeden abgelaufenen Jahres. Er enthält Übersichten und Tätigkeiten aus den einzelnen Fachressorts der NADA, die Dopingkontrollzahlen, eine Übersicht über die Dopingverstöße sowie weitere kursorisch zusammengestellte NADA- Informationen (z. B. zum Datenschutz und der internationalen Zusammenarbeit). Er erfüllt die Voraussetzungen der NADA-Berichtspflicht gegenüber der Welt Anti-Doping Agentur gemäß Artikel 14.4 WADC/NADC. Der NADA-Jahresbericht stellt keine abschließende Grundlage für die stiftungsrechtliche Rechnungslegung der NADA oder die öffentlich-rechtliche Zuwendungsprüfung dar. Vielmehr führt die NADA in Übereinstimmung mit § 317 des Handelsgesetzbuches (HGB) jährlich eine freiwillige Wirtschaftsprüfung durch. Gleichzeitig Die Antwort wurde namens des Bundeskanzleramtes mit Schreiben vom 4. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. erfolgt im Rahmen der institutionellen Förderung der NADA eine vertiefte Verwendungsnachweisprüfung durch den Zuwendungsgeber.  1. Wie hoch waren die Bundeszuschüsse an die NADA im Jahr 2024, und wie haben sie sich im Vergleich zum Vorjahr entwickelt? Die Höhe der Bundeszuwendung für die institutionelle Förderung der NADA belief sich im Haushaltsjahr 2024 auf 7 302 845 Euro. Im Haushaltsjahr 2023 betrug die Bundeszuwendung für die institutionelle Förderung 6 834 098 Euro. In den Jahren 2023 und 2024 erhielt die NADA zudem folgende Projektförderungen des Bundes: Zur UEFA EURO 2024 zum Themenbereich Dopingprävention wurden Bundesmittel in Höhe von 39 453 Euro für das Haushaltsjahr 2023 und 46 814 Euro für das Haushaltsjahr 2024 gewährt. Für die Förderung der von der WADA akkreditierten Labore in Köln und Kreischa wurden der NADA zur Weiterleitung 2023 2 497 480 Euro und 2024 2 817 607,58 Euro gewährt.  2. Welche konkreten Gründe führten zur Erhöhung der Zuwendungen im Jahr 2024, insbesondere im Hinblick auf den sogenannten inflationsausgleichenden Aufwuchs? Für die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben der NADA stellt diese jährlich einen Haushaltsplan auf, auf dessen Grundlage die Bundeszuwendungen als institutionelle Förderung bewilligt werden. Der Mehrbedarf im Rahmen der institutionellen Förderung 2024 resultiert vor allem aus allgemeinen Kostensteigerungen im Bereich der Personal- und Sachausgaben. Im Dopingkontrollsystem ergab sich die Kostensteigerung durch eine neue vertragliche Situation nach einer EU-weiten Neuausschreibung. Mit den zusätzlichen Bundesmitteln konnte die NADA-Kostensteigerungen im Bereich der Kontrolldurchführung ausgleichen und eine konstante Kontrolldichte im Sportjahr 2024 mit Olympischen und Paralympischen Spielen und einer Vielzahl weiterer internationaler Sportgroßveranstaltungen in Deutschland aufrechterhalten. Dabei waren insbesondere die Vorgaben der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) zu berücksichtigen.  3. Welche Projekte, Maßnahmen oder Dienstleistungen wurden 2024 mit den rund 2,8 Mio. Euro Bundesmitteln finanziert, die an die WADA- akkreditierten (WADA = Welt-Anti-Doping-Agentur) Labore in Köln und Kreischa weitergeleitet wurden? Institut für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln: Gefördert wurden Personal- und Sachausgaben zu Teilprojekten in folgenden Forschungsbereichen: • Untersuchungen zum Nachweis und zur Prävalenz neuer/potenzieller Dopingsubstanzen, • Aufdeckung von Probenmanipulationsversuchen durch SNP-DNA- Typisierung, • Analytik und Interpretation von hämatologischen Parametern, • Erythropoietin – Weiterführende Untersuchung zur Differenzierung zwischen endogenen und rekombinanten Erythropoietin, • Projekte zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Nachweises anabolandrogener Steroide im Humanurin mittels unterschiedlicher massenspektrometrischer Verfahren, • Entwicklung und Einsatz von Verfahren zum Nachweis spezifischer Substanzen in Blut und/oder Urin von Pferden im Rahmen der Dopinganalytik und Etablierung eines Trainingkontrollsystems im Pferdesport. Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie Dresden in Kreischa: Gefördert wurden Personal- und Sachausgaben sowie Investitionen für folgende Forschungsprojekte: • Peptidhormone: Immunoaffinitätsaufreinigung von Erythropoietin, • Methodenentwicklung: Screening-Methode für Moleküle unter 1 kDa in Urin mittels Dilute and Shoot und hochauflösender Massenspektrometrie, • Methodenentwicklung: Messung von Insulinen mit hochauflösender Massenspektrometrie mit vorheriger Insulin-Aufreinigung über Festphasenextraktion aus Urin, • Etablierung und Nutzung von Bioassays zum Dopingnachweis: – Organspezifische Untersuchung zur Anreicherung von Metandienon in der Ratte, – Untersuchung des Metabolismus des Alk2-Inhibitors Zilurgisertib in HepG2-Zellen zur Identifikation von Markern für die Dopinganalytik, – Transkriptomanalysen (quantitative Real-time PCR): Nutzung von Sonden als Alternative zu SYBR Green-basierten ALAS2- und CA1- Genexpressionsanalyse, – Transkriptomanalysen (quantitative Real-time PCR): Pilotstudie ALAS2-Expression in Abhängigkeit von der Blutgruppe.  4. In welcher Form erfolgt die Prüfung der Zweckbindung und Wirksamkeit dieser Weiterleitungen an externe Labore? Die Frage 4 wird so verstanden, dass mit „externen Laboren“, die WADA- akkreditierten Anti-Doping-Labore in Kreischa und Köln gemeint sind. Im Zuwendungsbescheid an die NADA ist verbindlich festgelegt, dass die Mittel zweckgebunden und ausschließlich für die Forschungsvorhaben der Dopingkontrolllabore Köln und Kreischa im Bereich des Human- und Pferdesports bestimmt sind. Die Weiterleitungsverträge beinhalten sowohl ein Prüfungsrecht der NADA als Erstempfänger der Zuwendung, als auch der Bewilligungsbehörde Bundesverwaltungsamt (BVA). Das BVA prüft jährlich den von der NADA erstellten Verwendungsnachweis für die Laborförderung. Bestandteil dieser Prüfung sind auch die von den Laboren erstellten Verwendungsnachweise.  5. Welche konkreten Kontrollmechanismen bestehen seitens der Bundesregierung zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung durch die NADA? Die NADA unterliegt als institutionelle Zuwendungsempfängerin jährlich einer vertieften Verwendungsnachweisprüfung des Bundes. Die Prüfung umfasst u. a. eine Belegprüfung.  6. In welcher Weise wird die Transparenz der NADA-Ausgaben gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit sichergestellt, insbesondere bei Sammelkategorien wie „Sonstiges“ oder „Verwaltungskosten“? Der Wirtschaftsplan wird als Anlage des Bundeshaushaltsplans jährlich und mit den Vergleichsdaten des Vorjahres sowie dem Ist-Ergebnisses des Vorvorjahres ausgewiesen. Der jährliche Antidoping-Bericht und der Jahresbericht der NADA sind der Öffentlichkeit zugänglich. Die zusammenfassende Darstellung von einzelnen Kostenpositionen in den genannten Dokumenten dient dem Zweck der Übersichtlichkeit.  7. Welche Ausgaben verbergen sich konkret hinter dem im NADA- Jahresbericht 2024 ausgewiesenen Posten „Sonstiges“ in Höhe von ca. 292 000 Euro? Unter der im Jahresbericht der NADA dargestellten, zusammenfassenden Kategorie „Sonstige betriebliche Erträge aus Zuschreibungen“ fallen insbesondere handelsrechtliche Abschreibungen.  8. Welche Maßnahmen wurden im Jahr 2024 unternommen, um die Wirtschaftlichkeit der von der NADA eingesetzten Bundesmittel zu gewährleisten? Bei Zuwendungen gilt grundsätzlich auch der haushaltsrechtliche Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. So sind nur Ausgaben zuwendungsfähig, die auch zur Erreichung des Zuwendungszwecks erforderlich sind. Die Prüfung der Einhaltung der zuwendungsrechtlichen Vorgaben, u. a. bei der Vergabe von Aufträgen, erfolgt im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung. Die NADA und die Bundesregierung schließen darüber hinaus im Rahmen der institutionellen Förderung regelmäßig Zielvereinbarungen ab. Gegenstand dieser Vereinbarungen ist die Zusammenarbeit über die Anti-Doping-Arbeit sowie die regelmäßige Erörterung und Festlegung der notwendigen Verfahren im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.  9. Hält die Bundesregierung sämtliche aus Bundesmitteln finanzierten Ausgaben für zwingend notwendig zur Aufrechterhaltung der Kernaufgaben der NADA? Im Zuge eines jeden Haushaltsaufstellungsverfahrens werden Haushaltsverhandlungen zwischen der NADA und dem Zuwendungsgeber geführt. Die Bundesregierung prüft im Zuge dieser Verhandlungen die Wirtschaftspläne der NADA auch im Hinblick auf § 6 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). 10. Welche Optionen zur Effizienzsteigerung der NADA sind der Bundesregierung bekannt oder wurden geprüft? Das angewandte Vorgehen wurde in der Antwort zu Frage 8 dargestellt. 11. Welche Ursachen führen laut Kenntnis der Bundesregierung zu den im Jahresbericht 2024 genannten Kostensteigerungen bei der Durchführung von Dopingkontrollen? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 12. Welche Schritte sind geplant, um die Kostenentwicklung in diesem Bereich mittelfristig zu begrenzen? Die Frage 12 wird so verstanden, dass sie sich ausschließlich auf den Bereich der in Frage 11 genannten Dopingkontrollen bezieht. Die Bundesregierung führt zu Fragen der effizienten Verwendung von Bundesmitteln regelmäßig Gespräche mit der NADA. Auf die Preisentwicklung und damit auf die Preissteigerungen im Dienstleistungssektor haben potenzielle Auftraggeber und damit auch die NADA keinen Einfluss. Qualität und Quantität der Dopingkontrollen und Dopingproben der NADA müssen nach Ansicht der Bundesregierung auch unter geänderten, vertraglichen Rahmenbedingungen auf gleichbleibendem Niveau fortgeführt werden, um auch die Vorgaben der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) einzuhalten. Vertragsabschlüsse über einen längeren Zeitraum können ein gleichbleibendes, stabiles Preisniveau garantieren. Dies wird von der NADA bei Ausschreibungen berücksichtigt. 13. Gab es im Jahr 2024 Ausgaben der NADA, für die keine ordnungsgemäßen Verwendungsnachweise vorgelegt wurden? Nein. Für sämtliche bundesgeförderten Maßnahmen im Jahr 2024 hat die NADA ordnungsgemäße Verwendungsnachweise eingereicht. 14. Ist der Bundesregierung bekannt, ob im Zuge der Haushaltsprüfung Beanstandungen hinsichtlich der Zweckbindung, Wirtschaftlichkeit oder Transparenz aufgetreten sind? Nein. Der Bundesregierung sind keine Beanstandungen hinsichtlich Zweckbindung, Wirtschaftlichkeit oder Transparenz bekannt. 15. Wie bewertet die Bundesregierung die starke Abhängigkeit der NADA von Bundesmitteln (78 Prozent der Gesamteinnahmen im Jahr 2024)? Der dopingfreie Sport ist ein wichtiges sportpolitisches Anliegen des Bundes. Die NADA leistet einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsgleichheit im Spitzensport und zu einer weltweit homogenen Anwendungskultur der Antidoping- Regeln. Sie hilft der Bundesregierung ihren internationalen Verpflichtungen aus dem World Anti Doping Code nachzukommen. Daher unterstützt der Bund die Stiftung Nationale Anti Doping Agentur seit dem 1. Januar 2020 im Rahmen einer institutionellen Förderung. 16. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Diversifizierung der Einnahmenstruktur der NADA (z. B. stärkere Beteiligung der Sportverbände oder der Länder)? Die laufenden Gesamtkosten der NADA werden von Bund, Ländern und Sport finanziert. Die Bundesregierung ist im regelmäßigen Austausch mit der NADA, auch in Bezug auf die Einnahmestruktur. 17. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen, die Finanzierung der WADA-Labore direkt oder über andere Programme statt über die NADA vorzunehmen? Die NADA ist das Kompetenzzentrum der Anti-Doping-Arbeit in Deutschland. In dieser Eigenschaft fungiert die NADA als wichtiges Bindeglied zwischen den Zuwendungsgeber und den WADA akkreditierten Anti-Doping Laboren. Im Rahmen einer Weiterleitungsvereinbarung werden Bundesmittel seitens der NADA vollumfänglich an die Labore weitergeleitet. Zudem wird der Verwendungsnachweis der Labore nur im Rahmen der gewählten Form der Weiterleitungsvereinbarung auch vom Erstempfänger, also der NADA selbst, geprüft. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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