Verwendung von Bundesmitteln durch die Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland
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Verwendung von Bundesmitteln durch die Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2886
21. Wahlperiode 24.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas Korell, Jörn König, Lars Schieske, Edgar Naujok,
Andreas Bleck, Bastian Treuheit und der Fraktion der AfD
Verwendung von Bundesmitteln durch die Nationale Anti-Doping-
Agentur Deutschland
Die Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland (NADA) ist für die
Umsetzung der Anti-Doping-Bestimmungen im deutschen Leistungssport zuständig.
Sie wird zu einem erheblichen Teil aus Bundesmitteln finanziert. Im
Jahresbericht 2024 gibt die NADA an, dass rund 10,1 Mio. Euro über den Haushalt des
Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Verfügung gestellt wurden.
Damit stammen etwa 78 Prozent der Gesamteinnahmen der NADA aus dem
Bundeshaushalt.
In Anbetracht dieser hohen finanziellen Beteiligung des Bundes sind Fragen
zur Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Zweckbindung der eingesetzten
Steuergelder berechtigt. Zudem werfen intransparente Ausgabenkategorien und
auffällige Kostensteigerungen Fragen zur Haushaltsführung der NADA auf (vgl.
www.nada.de/fileadmin/nada/SERVICE/Downloads/Jahresberichte/2024_NA
DA_Jahresbericht_barrierefrei.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch waren die Bundeszuschüsse an die NADA im Jahr 2024, und
wie haben sie sich im Vergleich zum Vorjahr entwickelt?
2. Welche konkreten Gründe führten zur Erhöhung der Zuwendungen im
Jahr 2024, insbesondere im Hinblick auf den sogenannten
inflationsausgleichenden Aufwuchs?
3. Welche Projekte, Maßnahmen oder Dienstleistungen wurden 2024 mit den
rund 2,8 Mio. Euro Bundesmitteln finanziert, die an die WADA-
akkreditierten (WADA = Welt-Anti-Doping-Agentur) Labore in Köln und
Kreischa weitergeleitet wurden?
4. In welcher Form erfolgt die Prüfung der Zweckbindung und Wirksamkeit
dieser Weiterleitungen an externe Labore?
5. Welche konkreten Kontrollmechanismen bestehen seitens der
Bundesregierung zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung
durch die NADA?
6. In welcher Weise wird die Transparenz der NADA-Ausgaben gegenüber
dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit sichergestellt,
insbesondere bei Sammelkategorien wie „Sonstiges“ oder „Verwaltungskosten“?
7. Welche Ausgaben verbergen sich konkret hinter dem im NADA-
Jahresbericht 2024 ausgewiesenen Posten „Sonstiges“ in Höhe von ca.
292 000 Euro?
8. Welche Maßnahmen wurden im Jahr 2024 unternommen, um die
Wirtschaftlichkeit der von der NADA eingesetzten Bundesmittel zu
gewährleisten?
9. Hält die Bundesregierung sämtliche aus Bundesmitteln finanzierten
Ausgaben für zwingend notwendig zur Aufrechterhaltung der Kernaufgaben
der NADA?
10. Welche Optionen zur Effizienzsteigerung der NADA sind der
Bundesregierung bekannt oder wurden geprüft?
11. Welche Ursachen führen laut Kenntnis der Bundesregierung zu den im
Jahresbericht 2024 genannten Kostensteigerungen bei der Durchführung
von Dopingkontrollen?
12. Welche Schritte sind geplant, um die Kostenentwicklung in diesem
Bereich mittelfristig zu begrenzen?
13. Gab es im Jahr 2024 Ausgaben der NADA, für die keine
ordnungsgemäßen Verwendungsnachweise vorgelegt wurden?
14. Ist der Bundesregierung bekannt, ob im Zuge der Haushaltsprüfung
Beanstandungen hinsichtlich der Zweckbindung, Wirtschaftlichkeit oder
Transparenz aufgetreten sind?
15. Wie bewertet die Bundesregierung die starke Abhängigkeit der NADA
von Bundesmitteln (78 Prozent der Gesamteinnahmen im Jahr 2024)?
16. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Diversifizierung der
Einnahmenstruktur der NADA (z. B. stärkere Beteiligung der Sportverbände
oder der Länder)?
17. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen, die
Finanzierung der WADA-Labore direkt oder über andere Programme statt
über die NADA vorzunehmen?
Berlin, den 19. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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